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Operation Gesetzgebung – Wird die Krankenhausreform nun praxistauglicher?

Im Mai trat Nina Warken das Amt der Bundesministerin für Gesundheit an. Seither hat das Ministerium beachtliche sieben Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Der Erwartungsdruck der Akteure ist hoch. Zum einen geht es um die Partizipation in der Entscheidungsfindung, die in der letzten Legislaturperiode bekanntermaßen in den Hintergrund getreten ist. Zum anderen fielen einige laufende Gesetzgebungsverfahren dem Bruch der Koalition zum Opfer, so wurden Entscheidungen getroffen, die nun teilweise korrigiert werden sollen. Entsprechend wurde am 6. August 2025 der angekündigte Referentenentwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) veröffentlicht. Das erklärte Ziel bestand darin, die Krankenhausreform praxis- und alltagstauglicher zu machen.

Aus Sicht des BDC bietet der Referentenentwurf Chancen, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück.

Durchgesetzt haben sich insbesondere die Länder. Denn sie hatten bis zuletzt die mangelnde Flexibilität bei der Zuweisung von Leistungsgruppen zur Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung kritisiert. Ihre Stimme wurde nun gehört. Gemäß Referentenentwurf sollen zukünftig mehr Ausnahmen von den Qualitätskriterien zu Sicherstellungszwecken möglich sein. Außerdem können Krankenhäuser die geforderten Leistungen auch in Kooperation mit anderen Häusern erbringen.

Flexibilisiert und gedehnt wurde auch der von Kliniken und Ländern kritisierte Zeitplan. So soll die Einführung der Vorhaltepauschalen um ein Jahr verschoben werden. Das Jahr 2027 soll für alle Krankenhäuser erlösneutral ausgestaltet werden und die volle Finanzwirksamkeit der Vorhaltepauschalen 2030 eintreten. Schließlich sollen Länder nun endlich, zeitnah nach Zuweisung von Leistungsgruppen, krankenhausindividuelle Auswirkungsanalysen erhalten; ein vom Bund lang versprochenes Planungsinstrument.

Einige weitere Änderungen wurden primär aufgrund der Stellungnahmen ärztlicher Verbände und des neu gegründeten Leistungsgruppenausschusses vorgenommen. Dazu gehört die Rücknahme der Leistungsgruppen Infektiologie, Notfallmedizin, spezielle Kinder- und Jugendchirurgie sowie Kinder- und Jugendmedizin und die Lockerung der Qualitätskriterien für die Onkochirurgie. Zudem kann bei der Leistungsgruppe „Allgemeine Chirurgie“ nun ein Allgemeinchirurg bzw. eine Allgemeinchirurgin durch zwei Chirurg:innen der Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie und Viszeralchirurgie ersetzt werden.

Der BDC begrüßt, dass Ländern und Krankenhäusern nun offenbar mehr Vertrauen entgegengebracht wird, die Ziele der Reform – mehr Konzentration und Spezialisierung und damit Qualitätssteigerung an den Häusern – mit mehr Flexibilität umzusetzen.

Keine Änderung beinhaltet der vorliegende Referentenentwurf in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten pro Leistungsgruppe. Dies aber ist und bleibt eine Forderung des BDC. Denn die Chirurgie ist – aufgrund der hohen Anzahl definierter Leistungsgruppen – in besonderem Maße betroffen von der hohen Anzahl vorzuhaltender Fachärztinnen und Fachärzte: Zur Erbringung einer Leistungsgruppe werden jeweils drei Fachärzte der jeweiligen Fachrichtung benötigt; bei spezielleren Leistungsgruppen, wie Pankreas- oder Ösophaguschirurgie, schon fünf Fachärzte mit entsprechender Zusatzweiterbildung und in der Transplantationschirurgie sogar sechs bis neun Fachärzte. Auch die Forderung einer Berücksichtigung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung in der Leistungsgruppensystematik – sprich deren Finanzierung und notwendige Modelle der Rotation – wurde nicht aufgegriffen.

Beibehalten werden soll auch die fallzahlabhängige Vorhaltevergütung als zentrales Reformelement. Dies beurteilt der BDC auch bei zeitlicher Verschiebung, auch bei zeitlicher Verzögerung, als äußerst kritisch und bleibt bei seiner Forderung einer grundlegenden Überarbeitung der Betriebskostenfinanzierung für Krankenhäuser und übergangsweisen Einführung weiterer Strukturkostenkomponenten, etwa Zuschläge für Notfallstufen, Zentren und insbesondere auch für die Weiterbildung.

“Die Krankenhausreform ist von besonderer Relevanz für den chirurgischen Alltag. Wir nehmen alle Gelegenheiten wahr, um mit dem Bundesgesundheitsministerium offene Punkte und Maßnahmen, die aus chirurgischer Sicht in die falsche Richtung gehen, zu diskutieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Eine erste Stellungnahme von Seiten BDC zum Krankenhaus­reforman­passungs­gesetz ist bereits an das Bundes­gesund­heits­ministerium gegangen.“
Friederike Burgdorf

Resümieren lässt sich, dass die Reform der Reform einige wesentliche Forderungen der Länder und Krankenhäuser zum Zeitplan und zu Ausnahmen umsetzt. Tiefgreifende systematische Veränderungen sind bislang jedoch ausgeblieben. So findet die Weiterbildung und deren Finanzierung wie oben erwähnt keine weitergehende Berücksichtigung und auch die vielfach kritisierten Regelungen zu Hybrid-DRG wurden nicht revidiert. Dies zeigt, dass die ärztliche und insbesondere die chirurgische Community unbedingt am Ball bleiben muss, um sich das viel versprochene Gehör der neuen Ministerin zu verschaffen. In der jetzigen Form kann der vorliegende Referentenentwurf lediglich einen ersten Schritt zu dem weiter notwendigen echten Anpassungsprozess darstellen. Der BDC wird sich mit verschiedenen Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen für die Interessen der Chirurginnen und Chirurgen stark machen.

Weitere laufende Gesetzesvorhaben finden Sie HIER:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html

Relevanz für die Chirurgie haben insbesondere:

Burgdorf F: Operation Gesetzgebung – Wird die Krankenhausreform nun praxistauglicher? Passion Chirurgie. 2025 September; 15(09/QIII): Artikel 05_04.

Einladung zum Herniamed Studientreffen und zu den DHG-Hernientagen Berlin 2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Hernien-Entdeckerinnen und -Entdecker der Zukunft,

schnallen Sie sich an – wir heben ab zu einer spannenden Reise durch die Gegenwart und Zukunft der Hernienchirurgie! Am 22. Januar 2026 starten wir mit dem traditionellen Herniamed-Studientreffen – Ihrem Boarding Gate für die neuesten Daten, Trends und Diskussionen rund um unser Hernienregister. Gemeinsam werfen wir einen fundierten Blick auf die aktuellen Entwicklungen und stellen die Weichen für zukünftige Forschung. Unter dem Motto „HERNIA trip … for future?“ laden wir Sie dann am 23. und 24. Januar 2026 herzlich zu den DHG-Hernientagen ein – einem interdisziplinären Kongress, der weit über Netz und Naht hinausgeht.

Was erwartet uns morgen in der Hernienchirurgie? Robotik, personalisierte Implantate, künstliche Intelligenz – oder doch ein Revival der guten alten Naht-Technik mit neuem Twist? Freuen Sie sich auf ein vielfältiges Programm mit innovativen Videobeiträgen, spannenden Vorträgen und kontroversen Diskussionen mit den führenden Köpfen der Hernienchirurgie. Wissenschaftlich fundiert, praxisnah und dabei immer mit dem nötigen Humor – denn wer die Zukunft gestalten will, darf ihr ruhig mit einem Lächeln begegnen.

Join the HERNIA trip – wir freuen uns auf Sie! Mehr Informationen hier: Hernienkongress

By the way: Sie forschen zur Hernienchirurgie? Dann bewerben Sie sich für den Volker Schumpelick-Preis!

Herzliche Grüße im Namen des Vorstandes der DHG

Dr. Ralph Lorenz, FEBS-AWS
Kongresspräsident der DHG-Hernientage 2026

Landesverband BDC|Baden-Württemberg lädt ein zur Mitgliederversammlung 2025

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ganz herzlich möchten wir Sie zur Wahl der Landesvorsitzenden und Regionalvertreter des BDC Baden-Württemberg sowie zu einem kollegialen Austausch über aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen einladen.

Datum: Montag, 24. September 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Gaststätte Paulaner am Alten Postplatz, Calwer Str. 45, 70173 Stuttgart

Die Agenda finden Sie hier: Jahresversammlung

Wir bitten um Ihre Anmeldung anhand des Anmeldeformulars bis spätestens 17.09.2025.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. Michael Schäffer
Vorsitz

Einladung
Anmeldung

Jahrestagung BDC|Rheinland-Pfalz und ANC Rheinland-Pfalz 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie recht herzlich zur Sitzung des BDC-Landesverbandes Rheinland-Pfalz ein, die auch dieses Mal in Kooperation mit der ANC-Rheinland-Pfalz stattfinden wird.

Datum 03.09.2025
Uhrzeit 17:00 – 20:00 Uhr
Ort KV – Regionalzentrum Neustadt/Weinstraße

Im Anschluss Sitzung der ANC Rheinland-Pfalz

Themen der Sitzung:

Die neue Weiterbildungsordnung ist nun seit ca. 3 Jahren in Kraft. Die Weiterbildungsbefugnisse mussten/ müssen erneuert werden. Der An-tragsprozess bei der Ärztekammer wurde zwischenzeitlich digitalisiert. Die zunehmende Ambulantisierung, auch in der Chirurgie, im Rahmen von Hybrid und Krankenhausstrukturgesetz macht eine intensivere Vernetzung und Verzahnung von ambulanten und stationären Strukturen auch für die Weiterbildung erforderlich. Gleichzeitig findet Weiterbil-dung unter erheblichem wirtschaftlichem Druck statt. Weder im Krankenhaus noch im ambulanten Bereich ist die Finanzierung dieser medizi-nischen Daseinsvorsorge relevant abgebildet. So war es naheliegend das diesjährige Landesverbandstreffen, welches wieder in Kooperation mit der ANC Rheinlandpfalz stattfindet, unter das Thema Weiterbildung in der Chirurgie zu stellen.

Des Weiteren sollen im Rahmen dieser Sitzung die Vertreter des Landesverbandes Rheinland-Pfalz neu gewählt werden. Hier finden Sie die Einladung mit Agenda.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und bitten um Ihre Anmeldung über das Anmeldeformular bis zum 26.08.2025 per E-Mail dr.j.fisch-boeck@t-online.de oder
per Fax: 06324 3032.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Jörg Fischböck
LV-Vorsitzender BDC|Rheinland-Pfalz

Dr. med. Thomas Catterjee
Stellv. LV-Vorsitzender BDC|Rheinland-Pfalz

BDC-Live-Webinar zu Osteosyntheseverfahren im November: Jetzt anmelden!

Im Fokus des Live-Webinars „Osteosyntheseverfahren an der unteren Extremität“ werden die Ober- und Unterschenkel stehen. Denn die entsprechenden Verletzungen machen einen bedeutenden Anteil unserer täglichen Arbeit aus. Die Kunst der optimalen operativen Versorgung ist die Voraussetzung für die Wiedererlangung der Mobilität unserer Patient:innen.

Die Referenten werden mit evidenzbasierten Empfehlungen und ihrem Fundus an klinischen Erfahrungen für Kolleg:innen in der Weiterbildung und auch für erfahrene Fachärzte und Fachärztinnen zu einer interessanten Fortbildung beitragen.

Datum: 5. November 2025, 16.30 – ca. 20.30 Uhr, online

Das Webinar richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die kurz vor dem Facharzt Orthopädie/Unfallchirurgie oder vor der Prüfung „Spezielle Unfallchirurgie“ stehen, und natürlich an alle, die einfach ihr schon vorhandenes Wissen auf diesem Fachgebiet auffrischen wollen. Inhaltlich geht es um die Diagnostik und Therapie der im klinischen Alltag relevanten knöchernen Verletzungen der unteren Extremität. Der Schwerpunkt liegt auf evidenzbasierten Aussagen und neuesten therapeutischen Verfahren. Das Webinar ist ein Baustein für den Erwerb des Zertifikats „Osteosynthese“ des BDC.

Live-Webinar: „Osteosyntheseverfahren an der unteren Extremität”

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Lars Gerhard Großterlinden, Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Unfall- und Wirbelsäulenchirurgie, Asklepios Klinik Altona

Hier geht’s zum Programm und zur Anmeldung.

BDC dieses Jahr wieder Schirmherr des Welttags der Patientensicherheit

Auch in diesem Jahr beteiligt sich der BDC am Welttag der Patientensicherheit und begeht ihn gemeinsam mit anderen Einrichtungen und der Medizinischen Hochschule Hannover am 11. September 2025 im Rahmen der vorangehenden Tagung „Patientensicherheit – Aktueller Stand 2025“.

Schwerpunktthema des Welttags, der immer am 17. September stattfindet, ist dieses Jahr die Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Der BDC wird den Welttag außerdem mit einer Pressemitteilung und Social Media Maßnahmen unterstützen.

Mehr Informationen auf der Website des Welttags der Patientensicherheit

BDC reicht Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ein

Der BDC hat am 21. August seine Stellungnahme zum Krankenhausreformvebesserungsgesetz (KHAG) beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht. Aus Sicht des BDC bietet der Referentenentwurf Chancen, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück. Tiefgreifende systematische Veränderungen sind bislang ausgeblieben. So finden die Weiterbildung und deren Finanzierung keine weitergehende Berücksichtigung und auch die vielfach kritisierten Regelungen zu Hybrid-DRG wurden nicht revidiert. Dies zeigt, dass die ärztliche und insbesondere die chirurgische Community unbedingt am Ball bleiben muss, um sich das viel versprochene Gehör der neuen Ministerin zu verschaffen.

In der jetzigen Form kann der vorliegende Referentenentwurf lediglich einen ersten Schritt zu dem weiter notwendigen echten Anpassungsprozess darstellen. Der BDC wird sich mit verschiedenen Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen für die Interessen der Chirurginnen und Chirurgen stark machen.

Neben dem BDC haben unter anderen auch die DGAV, der BVOU, die DGKJCH sowie die AWMF Stellungnahmen mit Bezug auf die Chirurgie eingereicht. Der BDC setzte sich zudem in der Verbändeanhörung am 21. August dafür ein, dass die im Zuge der Reform bisher weitestgehend unberücksichtigte Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung endlich in den Fokus gerückt werden muss und Lösungen entwickelt werden müssen.

Neue Empfehlung der DGUV zur Abrechenbarkeit der digitalen Volumentomographie (DVT)

Neue Empfehlung der DGUV zur Abrechenbarkeit der digitalen Volumentomographie (DVT)

Aufgrund der Probleme bei den Kostenübernahmen und der Abrechnung wurde nach Beratung mit den Berufsverbänden und unter Einbeziehung der Gremien der DGUV vereinbart, für
bestimmte Indikationen bzw. bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Erstattung der DVT an Extremitäten ohne vorherige Kostenübernahmezusicherung zu empfehlen.

Die Rahmenbedingungen sind hier detailliert aufgeführt.

Die Digitale Volumentomographie (DVT), auch Cone Beam Computertomographie (cbCT) genannt, ist als Alternative zur Computertomographie bei unfallbedingten Verletzungsfolgen
außerhalb des Kopfbereiches (nur Extremitäten) nur im Ausnahmefall indiziert. Bisher war für eine Kostenübernahme in begründeten Einzelfällen vorab das Einverständnis des zuständigen UV-Trägers einzuholen.

BDC|Schnittstelle – im Fokus: Dr. Björn Schmitz

Unser Format BDC|Schnittstelle präsentiert in regelmäßigen Abständen Persönlichkeiten mit wichtigen Funktionen im BDC. Heute im Fokus: Dr. Björn Schmitz, Chefarzt der Klinik für Allgemein-& Viszeralchirurgie, Proktologie in den Knappschaft Kliniken Kamen.

1. Herr Dr. Schmitz, Welchen Auftrag haben Sie sich für Ihren Landesverband persönlich auf die Fahne geschrieben? Was sind Ihre Pläne? 
Gerade wir in Westfalen-Lippe, als ein Teil von Nordrhein-Westfalen, sind in der Krankenhauslandschaft aufgrund der Krankenhausreform in NRW vielseitig beschäftigt. Diesen Prozess konnten wir als krankenhaustätige Ärzte zunächst nur staunend und skeptisch zur Kenntnis nehmen. Im Rahmen meiner BDC-Landesverbandsarbeit ist es mein sehr persönliches Anliegen hier in die politischen Prozesse tiefer einzutauchen. Im engen Austausch mit der Ärztekammer WL und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erarbeiten wir konstruktive Vorschläge, um die Reform in Einzelheiten nachzujustieren oder auf Schwächen hinzuweisen. Meine Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Aufmkolk als Niedergelassener- und Regionalvertreter sowie zum Landesverband Nordrhein mit meinen Kollegen Dr. Sven Gregor und PD Dr. Peter Fellmer ist sehr vertrauens- und respektvoll, sodass wir in unserem Auftrag immer das Gemeinsame sehen.

2. Welches Thema liegt Ihnen in den nächsten Jahren besonders am Herzen?
Ein besonderes Anliegen ist mir die Stärkung der ärztlichen Weiterbildung in unseren Regionen. Hierzu wird es unerlässlich sein, Rotations- und Weiterbildungsverbünde nicht nur innerhalb der einzelnen Trägerschaften, sondern auch trägerübergreifend zu gründen. Meine Vision ist es, vielleicht ein so genanntes BDC-Weiterbildungspaket und -konzept zu entwickeln, in dem wir eng mit der Ärztekammer und den jeweiligen Trägern ein genau strukturiertes, zeitlich planbares Weiterbildungskonzept für unsere jungen angehenden Chirurginnen und Chirurgen entwickeln. Sie brauchen eine räumlich und inhaltlich verlässliche Weiterbildungszeit, um den angestrebten Facharzttitel mit ausreichenden Kompetenzen erreichen zu können. Auch müssen wir uns über die Besonderheiten der „spezielle Viszeralchirurgie“ Gedanken machen. Es wird kaum mehr möglich sein, diese Kompetenz ohne ein aufwendiges und zeitintensives Rotieren zu erlangen, da kaum eine Klinik alle Leistungsgruppen anbieten dürfte. Alternativen wie die „Modul“ Weiterbildungen werden gerade inhaltlich konkretisiert und erscheinen realisierbar.

Ein riesen Baustein in diesem Zusammenhang stellt die Ambulantisierung der Leistungen dar, sodass es ohne Rotation in die Niederlassung/MVZ nicht gehen wird.

3. Wie möchten Sie die Themen mit dem BDC anpacken? Wen und was benötigen Sie dafür?
In meiner Funktion als Chefarzt der Allgemein- und  Viszeralchirurgie sowie Proktologie in einem Haus der Grund- und Regelversorgung wird man schnell auf den Boden der Realität zurückgeholt. Jegliche Hürde um Projekte anzupacken ist monetärer Genese. Weiterbildung kostet genauso finanzielle Ressourcen wie eine gute Patientenversorgung. Hier müssen alle politischen Mandatsträger sowie die Krankenhausgeschäftsführungen aber auch wir als Ärzteschaft zunehmend unter schwierigen Bedingungen weiter gestalten. Leider ist es zunehmend so, dass sich gute medizinische Leistungen leider in der DRG-Grouper Logik nicht immer auszahlen. Und genau da sehe ich den Spagat zwischen medizinischer Verantwortung und finanzielle Ressource.

Was brauche ich, oder was wünsche ich mir? Die Politik muss über veränderte finanzielle Prozesse den Krankenhausgeschäftsführungen finanzielle Anreize geben, die ärztliche Weiterbildung zu stärken und gleichzeitig die Patientenversorgung nach Bedarf und nicht nach Zielvorgabe gestalten zu dürfen.

4. Welche Verantwortung und welchen spezifischen Einfluss auf die Politik hat der BDC als berufspolitischer Vertreter aller Chirurginnen und Chirurgen und haben speziell die Landesverbände aus Ihrer Sicht?
Aus meiner Sicht sind die Landesverbände des BDC ein erhebliches Bindeglied zwischen Bundesvorstand des BDC’s und den lokalen Gegebenheiten. An dieser Stelle ist es eine sehr wichtige Aufgabe immer wieder und stetig zu vermitteln, dass man nicht alle Regionen in Deutschland als Schablone behandeln kann. Die Art der Dichte, Trägervielfalt und die unterschiedlichen Krankenhäuser lassen sich nicht deutschlandweit in eine Blaupause, wie es zurzeit über die Krankenhausreform versucht wird, pressen. Hier sind engmaschige Gespräche mit den lokalen Politikern, mit den Ärztekammern, mit den kassenärztlichen Vereinigungen und vor allem auch mit den Ärztinnen und Ärzten vor Ort dringend weiter notwendig. Als neu gewählter Sprecher der Landesverbände und Regionalverbände sehe ich zusammen mit meiner Kollegin Prof. Dr. Carolin Tonus (wir bilden die Doppelspitze) erhebliches Multiplikatorenpotenzial, um voneinander gegenseitig zu lernen.

5. Was wünschen Sie sich für deinen Landesverband, den BDC und deine Arbeit in den nächsten Jahren nach innen und nach außen?
Mir persönlich macht die Landesverbandsarbeit für den BDC extrem Spaß. Noch mehr fokussieren werde ich mich auf die inhaltlichen Themen wie Weiterbildung und finanzieller Ausgleich. Die viele Online- sowie Telefonarbeit fördert ein zunehmendes Wir-Gefühl. Nach innen, also zum BDC selbst gerichtet, wünsche ich mir eine noch engere Verzahnung, Transparenz und Entscheidungseinbindung. Im äußeren Auftreten müssen wir noch sichtbarer werden. Wir dürfen, sollen und müssen Entscheidungen treffen, die wir dann auch streitbar vertreten.

6. Warum lohnt sich als Mitglied ein Engagement im BDC und wer kann/sollte für ein Mandat kandidieren?
Das Engagement im BDC lohnt sich immer. Ich finde, der BDC steht – und das ist einmalig in Europa – fachübergreifend aller chirurgischen Disziplinen für eine Sache, für ein starkes „Wir“, gute Weiterbildung, gute Entlohnung sowie exzellente Patientenversorgung. Hier gibt es ein hervorragendes „Wir“ zwischen Niederlassung und Krankenhaus. Hier haben wir uns bereits inhaltlich und faktisch auf den Weg gemacht, die schwierigen Rahmenbedingungen nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern inhaltlich mitzuwirken und zu führen. Herzlich eingeladen sind alle jungen, aber auch erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die sich berufspolitisch interessieren, für Mut und Veränderung einstehen und ein Stück weit persönliches Engagement sich selbst auf die Fahne schreiben möchte.

           

Kurzporträt Dr. Björn Schmitz, MHBA

Hochschulstudium

  • 1998-2005  Studium der Humanmedizin, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
  • 2005  Approbation
  • 2017-2019 Studium Master of Health Business Administration, MHBA an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg
  • seit 2020 Lehrbeauftragter an der Universität Witten/Herdecke

Beruflicher Werdegang

  • 2005-2010  Assistenzarzt in der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Unfallchirurgie, Knappschaft Kliniken Dortmund
  • 2009  Promotion zum Thema Leistenhernien
  • 2010-2014  Oberarzt in der Klinik für Allgemein-Viszeral-und Unfallchirurgie, Knappschaft Kliniken Dortmund
  • 2014-2016 Leitender Oberarzt der Klinik für Allgemein-und Viszeralchirurgie, Knappschaft Kliniken Dortmund
  • 2016 Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Unfallchirurgie in den Knappschaft Kliniken Lütgendortmund
  • 2017-2021 Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie in den Knappschaft Kliniken Lünen
  • seit April 2021 Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Unfallchirurgie in den Knappschaft Kliniken Lünen
  • seit Januar 2025 Chefarzt der Klinik für Allgemein-& Viszeralchirurgie, Proktologie in den Knappschaft Kliniken Kamen
  • 2021-2025 Leiter des Schilddrüsenzentrums Kreis Unna/Lünen
  • seit 2025 Leiter des Schilddrüsenzentrums Kreis Unna/Kamen
  • seit November 2021 Stellvertretender Landesverbandsvorsitzender Westfalen Lippe des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC)
  • seit Januar 2023 Landesverbandsvorsitzender Westfalen Lippe des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC)
  • seit 2023 Chirurgischer Kooperationspartner der zertifizierten Fußbehandlungseinrichtung DDG (Deutsche Diabetes Gesellschaft)
  • seit August 2023 KV-Ermächtigung für die Teilnahme am Zweitmeinungsverfahren: 1. für Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom,  2. Cholezystektomie (Gallenblase)
  • seit Juli 2024 Leiter des Kompetenzzentrums für Hernienchirurgie (DGAV)
  • seit 2024 im Beirat AG Gesundheitspolitik der Niederheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Chirurgie
  • seit 2025 2. Sprecher der Landesverbandvorsitzenden und Regionalvertreter des BDC

Zusatzbezeichnungen:

  • Facharzt für Chirurgie
  • Facharzt für Viszeralchirurgie, Spezielle Viszeralchirurgie
  • Fachkunde Rettungsdienst
  • Notfallmedizin
  • Sportmedizin
  • Manuelle Medizin/Chirotherapie
  • Zertifizierte Medizinische Begutachtung

Hygienebeauftragter Arzt

filo

Gesetzliche Klarstellung: Vertragsärzte sind auch im Bereitschaftsdienst selbstständig

Eine gesetzliche Klarstellung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Vertragsärztinnen und -ärzten im Bereitschaftsdienst der KV ist auf der Zielgeraden.

Einen entsprechenden Passus enthält der Anfang August im Kabinett verabschiedete Entwurf des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (vormals „Pflegekompetenzgesetz“).

Danach soll in einem neuen Absatz 3a des Paragrafen 95 SGB V festgehalten werden, dass es sich bei der Teilnahme am vertragsärztlichen Notdienst „sozialversicherungsrechtlich um einen Annex zur Haupttätigkeit handelt“, wie es in der Begründung heißt. Damit hätten Niedergelassene künftig Rechtssicherheit, auch im organisierten Bereitschaftsdienst selbstständig unterwegs zu sein.

Der neue Absatz im Wortlaut: „Tätigkeiten im Notdienst, zu denen ein Vertragsarzt aufgrund seiner jeweiligen Zulassung verpflichtet ist, sind sozialversicherungsrechtlich entsprechend seiner Tätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu bewerten.“

Wie es in der Begründung weiter heißt, sind darin andere Dienste („außerhalb der aus ihrer Zulassung folgenden Verpflichtung“) ebensowenig umfasst wie Notdienste, die „von anderen Ärztinnen und Ärzten erbracht werden“.

Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege