Ehrungen

Ehrenpräsident Prof. Dr. med. Karl Hempel

In seine Amtszeit (1982 – 1998) und somit in der Regel von ihm initiiert fallen u. a.:

Die Gründung der „Akademie für Chirurgische Weiter- und praktische Fortbildung“, zahlreiche Seminare u. a. die Weiter- und Fortbildungsseminare für junge Chirurgen, für leitende Krankenhaus-ärzte, „Der Chirurg vor der Niederlassung“, „Der Chirurg als Gutachter“, sowie Gebühren und Abrechnungsseminare.

Der Ausbau der Rechtsberatung (Weissauer, Heberer) und vor allem eine enge Zusammenarbeit mit dem Präsidium der DGCH und deren Generalsekretäre (Ungeheuer, Hartel).

Zusammen mit J. R. Siewert reanimierte er die Veranstaltung „Quo Vadis“ auf hohem Niveau. In seiner Amtszeit nahm die Mitgliederzahl des BDC von 3.400 (1982) auf 12.539 (1998) zu.

Ehrenmedaille des BDC

Die Ehrenmedaille des BDC wird durch den Präsidenten an Personen verliehen, die ganz besondere Verdienste für den Berufsverband nachweisen können.

Empfänger der Ehrenmedaille des BDC
Dr. K. med. Fritz ✝ 1975
Prof. Dr. H. Killian † 1977
Prof. Dr. H. J. von Brandis † 1976
Prof. Dr. h.c. W. Weißauer 1985
Dr. W. Beck † 1988
Prof. Dr. K. Hempel ✝ 1988
Dr. J. Bauch ✝ 2002

Satzung zur Stiftung der Ehrenmedaille des Berufsverbandes

  1. Der geschäftsführende Vorstand des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie hat in der Sitzung vom 15.02.1975 beschlossen, aus Anlass des 65. Geburtstages des Präsidenten Dr. Müller-Osten am 1. August 1975 eine Ehrenmedaille zu stiften.
  2. Diese Ehrenmedaille stellt auf der Bildseite das in Zukunft anzuwendende Symbol für den Berufsverband dar. Auf der Rückseite in griechischer Schrift: Iatros gar anäer pollon antaxios allon aus Homer Ilias 11, Vers 51.
  3. Diese Ehrenmedaille kann durch den Präsidenten des Berufsverbandes nur einer Person verliehen werden, die ganz besondere Verdienste am Berufsverband der Deutschen Chirurgie nachgewiesen hat.
  4. Sie soll in der Regel nicht häufiger als in zweijährigen Abständen einmal verliehen werden.
  5. Ein Antrag auf Verleihung muss schriftlich an den Präsidenten des Berufsverbandes unter schriftlicher Beifügung einer ausführlichen Begründung gestellt werden. Nur Mitglieder des Berufsverbandes sind antragsberechtigt. Der Präsident kann ebenfalls ohne Antrag einen Vorschlag einbringen.
  6. Über eingegangene Vorschläge entscheidet der erweiterte Vorstand. Diese Entscheidung wird dem Präsidium zur Abstimmung vorgetragen.
  7. Das ordnungsgemäß zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladene Präsidium entscheidet mit einer Drei-Viertel-Mehrheit der Anwesenden.
  8. Die Verleihung der Ehrenmedaille findet in angemessenem Rahmen statt, bei der Verleihung sind wenigstens drei Mitglieder des erweiterten Vorstandes anwesend. Die Verleihung ist zu veröffentlichen.
  9. Änderungen dieser Satzung können von jedem Mitglied des Präsidiums schriftlich beim Präsidenten beantragt werden, der den Antrag bei der nächsten Sitzung des Präsidiums auf die Tagesordnung bringt. Das Präsidium beschließt mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Wolfgang Müller-Osten-Medaille

Empfänger der Wolfgang-Müller-Osten-Medaille
Dr. K. med. Fritz † Flein 1997
Prof. Dr. med. H. E. Posth † Köln 1997
Prof. Dr. med. W. A. Maier † München 1998
Prof. Dr. phil. Dr. med. h. c. mult. FRCPath (Hon) Heinz Götze † Heidelberg 1999
Dr. jur. D. Schwanke Hamburg 1999
Prof. Dr. med. H. W. Opderbecke Nürnberg 2000
Prof. Dr. med. Dr. h. c. W. Schreiber Hamburg 2000
Prof. Dr. med. G. Specht Berlin 2000
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. F. Stelzner Bonn 2001
Dr. San.Rat Dr. R. Blandfort St. Ingbert 2001
Prof. Dr. med. H.-J. Peiper Göttingen 2002
Prof. h.c. Dr. med. K. Vilmar Bremen 2002
Dr. med. H.-J. Schröder Husum 2010
Dr. med. E. Hierholzer Pulheim 2010
Frau Dr. med. G. Leschber Berlin 2015
Dr. med. J. Ansorg Berlin 2015
Dr. med. W. Boxberg Wuppertal 2017
Dr. M. Giensch Hamburg 2017
Prof. Dr. med. K. Hempel † Hamburg 2018
Rainer Kübke Berlin 2019
Prof. Dr. med. Ferdinand Köckerling Berlin 2019
Dr. Michael Bartsch † Roth 2020
Prof. Dr. med. Joachim Jähne Hannover 2021
Dr. Michael Wagner Schwetzingen 2021
Prof. Dr. Ehrhardt Weiß Leipzig 2022

Satzung zur Stiftung der Wolfgang Müller-Osten-Medaille

Das erweiterte Präsidium des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie hat auf seiner Sitzung am 08.11.1996 beschlossen, die Wolfgang Müller-Osten-Medaille zu stiften.

Die Verleihung erfolgt erstmalig 1997. Die Medaille kann nur Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Mitglieder des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen verdient gemacht haben. Sie wird vom Vorstand des Berufsverbandes verliehen.

Anträge auf Verleihung müssen an den Präsidenten des BDC zur Vorlage im erweiterten Vorstand gerichtet werden. Nur Mitglieder des Berufsverbandes sind antragsberechtigt. Eingegangene Anträge werden vom Präsidenten dem erweiterten Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.

Der ordnungsgemäß zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladene erweiterte Vorstand entscheidet einstimmig

Die Verleihung der Wolfgang Müller-Osten-Medaille findet durch den Präsidenten oder bei dessen Verhinderung durch ein Mitglied des Vorstandes in angemessenem Rahmen statt. Die Verleihung wird in den Publikationsorganen des BDC veröffentlicht.

Änderungen dieser Satzung können von jedem Mitglied des  Präsidiums schriftlich beim Präsidenten beantragt werden, der den Antrag bei der nächsten Sitzung des Präsidiums auf die Tagesordnung bringt.

Das Präsidium beschließt mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Anwesenden.