Beratungen
Beratung zu allen Berufsfragen
Der BDC berät und hilft seinen Mitgliedern in allen wichtigen beruflichen Angelegenheiten wie z.B.:
- Gestaltung der chirurgischen Weiterbildung
- Spezialisierung
- Tätigkeit als Assistenz- oder Oberarzt
- Vorbereitung und Durchführung der Niederlassung in eigener Praxis,
als Vertragsarzt, als Belegarzt - Probleme der niedergelassenen Chirurgen
- Vertrags- und privatärztliche Honorarfragen
- Vorbereitung auf leitende Krankenhaustätigkeit und
ihre fachlichen und rechtlichen Aspekte - Verhältnis des Chirurgen gegenüber Mitarbeitern und Patienten
- Beziehungen zur Krankenhausverwaltung
- Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Fachgebiete
- Arbeitsrechtsprobleme
Arztrecht
Der BDC hilft seinen Mitgliedern auf dem weiten Gebiet des Arztrechts:
- im Zivilrecht (z. B. bei Haftungsfragen)
- im Strafrecht (z. B. bei Anschuldigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung)
- im Arbeitsrecht (z. B. bei Vertrags- und Kündigungsfragen)
- im Sozialrecht (z. B. bei Honorarkürzungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen)
Dem BDC stehen hierfür versierte Juristen zur Verfügung.
Praxishygiene und Infektionsprävention zu Sonderkonditionen
Die Beratung der Praxen erfolgt beim Deutschen Beratungszentrum für Hygiene unter Supervision eines Krankenhaushygienikers und umfasst ein breites Leistungsspektrum:
- fachärztliche praxishygienische Beratung
- Beratung in allen Fragen der Praxishygiene und Infektionsprävention
- Erstellung eines Hygienekonzepts
- jährliche Überprüfung vor Ort
- Reinigungs- und Desinfektionsmanagement
- Unterstützung der Praxen im Umgang mit Behörden
Arbeitssicherheit und Datenschutz zu Sonderkonditionen
Die Kooperationsvereinbarung soll Ihnen betriebliche Prävention und ein Schutzschild nach außen bieten. Folgende Dienstleistungen sind abgedeckt, die BDC-Mitglieder zu Sonderkonditionen erhalten:
- Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizin
- Datenschutz
- Brandschutz
Praxisbewertungen und -beratungen zu Sonderkonditionen
Der BDC hat folgende Leistungen über einen Rahmenvertrag vereinbart, die BDC-Mitglieder zu Sonderkonditionen erhalten:
- Praxiswertgutachten
- KV-Abrechnungs-Check
- Praxisabsicherung für den Todesfall des Praxisinhabers
Praxismarketing/Internetauftritt zu Sonderkonditionen
Bekanntheit steigern: Für Ihre öffentlichkeitswirksame Internetseite und zielgruppenspezifisches Praxismarketing hat der BDC eine Dienstleistungsvereinbarung getroffen mit folgendem Angebot:
- Internetauftritt
- Marketing
- Individuelle Leistungen
Vertragsberatungen
Der BDC berät seine Mitglieder beim Abschluss und bei Auslegung:
- eines Chefarztdienstvertrages*
- eines Vertrages zur Leitung einer chirurgischen Krankenhausabteilung im Kollegialsystem
- eines Vertrages zur Führung einer Gemeinschaftspraxis* oder Praxisgemeinschaft*
- eines Praxis-Mietvertrages
- eines Oberarztvertrages mit speziellen Leistungsfunktionen
- eines Dienstvertrages für Oberärzte
- eines Assistentenvertrages in der Praxis*
- eines Praxisübernahmevertrages*
* Für diese Vertragsgestaltungen sind beim BDC Musterverträge bzw. »Vertragshilfen« erhältlich.
Chirurgische Honorare
Der BDC berät seine Mitglieder in Gebührenfragen. Er ist laufend um eine Verbesserung der Honorare für chirurgische Leistungen bemüht. Seine Gebührenordnungskommission tagt regelmäßig und steht in ständigen Verhandlungen mit den zuständigen Gremien der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie den Gremien der Berufsgenossenschaften.
Werden Sie Mitglied im BDC
Beantragen Sie jetzt Ihre Mitgliedschaft in Deutschlands größtem chirurgischen Netzwerk und profitieren Sie von vielfältigen Leistungen und Angeboten.