Leitbild & Programmatik

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Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) vertritt die berufspolitischen Interessen von Chirurginnen und Chirurgen aller chirurgischen Fachgebiete auf nationaler und internationaler Ebene. Er setzt sich für die beruflichen Belange der Mitglieder gegenüber dem Staat, seinen Behörden, den Organisationen der Selbstverwaltung, Verbänden und gegenüber der Öffentlichkeit ein.

  • Als sektorenübergreifend ausgerichteter Berufsverband vertritt der BDC die Interessen seiner Mitglieder in Klinik und Praxis gleichermaßen.
  • Der BDC fördert die Interessenvertretung durch den persönlichen Einsatz seiner Mandatsträger in relevanten nationalen und internationalen Gremien.
  • Hierfür unterstützt der BDC auch die Mitarbeit seiner Mitglieder in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung, beispielsweise Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung.
  • Zur Optimierung seiner Wirksamkeit nutzt der BDC Synergien mit anderen chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden.
  • Der BDC fördert die verbandsinterne berufspolitische Arbeit in den dafür eingerichteten Fach- und Themenreferaten.

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Der BDC fördert und berät seine Mitglieder in fachlichen, berufsrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen.

  • Der BDC legt besonderen Wert auf eine fachlich fundierte Beratung seiner Mitglieder einzeln oder in Form von Interessengruppen. Dies betrifft sowohl juristische bzw. berufsrechtliche Belange, als auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Karriereplanung.
  • Der BDC bietet seinen Mitgliedern umfangreiche Service-Angebote für Versicherungen und für die Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen zu vergünstigten Konditionen.

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Der BDC stärkt die freie Berufsausübung und dabei insbesondere die fachliche Unabhängigkeit von Chirurginnen und Chirurgen.

  • Der Grundsatz der fachlichen Unabhängigkeit von Chirurginnen und Chirurgen gilt sowohl in der Niederlassung als auch im Anstellungsverhältnis in Klinik und Praxis.
  • Im Spannungsfeld zwischen ökonomischen und medizinischen Erfordernissen vertritt der BDC die ärztliche Therapiefreiheit unter Berücksichtigung der Interessen von Patientinnen und Patienten.
  • Der Grundsatz der freien Berufsausübung ist ein essenzieller Bestandteil der internen und externen Kommunikation des BDC. Dabei setzt sich der BDC dafür ein, dass der hohe Stellenwert der fachlichen Unabhängigkeit bereits den Studierenden vermittelt und in der Approbationsordnung berücksichtigt wird.

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Der BDC setzt sich in enger Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und weiteren wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften für eine klare Definition des Gebiets Chirurgie gegenüber Nachbardisziplinen ein.

  • Der BDC fördert die Eigenständigkeit einer leistungsstarken Chirurgie in Deutschland.
  • Der BDC tritt für eine Sicherung und Abgrenzung der Aufgabengebiete in der Chirurgie gegenüber Nachbardisziplinen ein, wie Anästhesie, Dermatologie, Kardiologie, Radiologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Hinsichtlich gemeinsamer Tätigkeitsfelder bzw. Schnittstellen steht der BDC mit diesen in engem Austausch.
  • Der BDC setzt sich für eine Delegation ärztlicher Leistungen nach klar definierten Regelungen unter dem Primat der ärztlichen Verantwortung ein. Eine Substitution ärztlicher Leistungen durch andere Gesundheitsberufe lehnt der BDC ab.

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Der BDC engagiert sich für eine hohe Qualität der chirurgischen Weiter- und Fortbildung sowie für die Förderung des chirurgischen Nachwuchses.

  • Zu diesem Zweck bietet der BDC über die Deutsche Akademie für Chirurgische Fort- und Weiterbildung ein umfangreiches und ständig fortentwickeltes Seminarprogramm für alle Karrierestufen und chirurgischen Fachdisziplinen an.
  • Der BDC unterstützt die Strukturierung und Modernisierung der Weiterbildung. Diese sollte sich grundsätzlich nach einem verbindlichen Curriculum richten und Prinzipien von Evaluation und Feedback beachten.
  • Der BDC setzt sich dafür ein, die Weiterbildung vermehrt im Verbund zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen zu gestalten.
  • Der BDC befürwortet eine auskömmliche Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten und stationären Versorgungsbereich.
  • Der BDC engagiert sich für moderne und innovative Arbeitsbedingungen. Die spezifischen Lebenssituationen von Chirurginnen und Chirurgen sollen berücksichtigt werden, etwa  durch flexible Arbeitszeitmodelle und betriebliche Kinderbetreuung. Eine komplette chirurgische Weiterbildung muss auch unter Teilzeitbedingungen möglich sein.
  • Der BDC engagiert sich für diese Ziele zusammen mit der DGCH und den weiteren Fachgesellschaften im Rahmen einer Gemeinsamen Weiterbildungskommission.

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Der BDC begleitet digitale und weitere technische Innovationen zum Nutzen in der Patientenversorgung und zur Optimierung der chirurgischen Tätigkeit.

  • Der BDC setzt sich für eine funktionsfähige und sichere, sektorenübergreifend ausgebaute IT-Infrastruktur ein, um die enge Vernetzung der an der Versorgung beteiligten Leistungserbringer zu fördern.
  • Voraussetzung für die Befürwortung digitaler Infrastruktur sind die Interoperabilität der Komponenten, die aufwandsarme Installation und Bedienung, die Refinanzierung sowie vor allem der im Arbeitsalltag erkennbare Nutzen für die Ärzteschaft und die Patienten.
  • Die Elektronische Patientenakte hat ein hohes Potenzial zur Verbesserung der Patientenversorgung und soll zum Nutzen von Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten weiterentwickelt werden.
  • Strafzahlungen seitens der Krankenhäuser, MVZ und niedergelassenen Ärzte im Kontext der Digitalisierung lehnt der BDC bei unklaren Rahmenbedingungen grundsätzlich ab.
  • Der BDC unterstützt die Durchführung von klinischen Studien zur Evaluierung von technischen Innovationen in Diagnostik und Therapie in allen Schwerpunktgebieten der Chirurgie.

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Der BDC unterstützt sektorenübergreifend eine stetige Verbesserung der medizinischen Versorgungsstrukturen.

  • Der BDC setzt sich für den Abbau bürokratischer Lasten unter Abwägung von Aufwand und Nutzen der Dokumentationspflichten ein, um damit einen vermehrten Einsatz in der kurativen Medizin zu ermöglichen. Der BDC tritt für die Optimierung der sektorenübergreifenden Versorgung durch eine gemeinsame elektronische Fallakte, kooperative Behandlungspfade und niederschwellige konsiliarische Beratungen ein.
  • Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen fordert der BDC eine Integration der vertragsärztlichen Bedarfs- und Krankenhausplanung der Bundesländer. Die Einrichtung eines Bund-Länder-Paktes erscheint dabei sinnvoll.
  • Der BDC unterstützt eine patientengerechte Novellierung der Notfallversorgung mit klaren Vorgaben zum diagnostischen und therapeutischen Vorgehen im ambulanten und stationären Bereich.

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Der BDC tritt für eine angemessene Vergütung von Chirurginnen und Chirurgen sowie für eine auskömmliche Finanzierung der medizinischen Infrastruktur ein.

  • Der BDC setzt sich für eine Reform der Krankenhausfinanzierung im DRG-System ein, um den Fehlanreiz bei der fallorientierten Vergütung durch Fallzahlsteigerungen zu vermeiden. Es sollten vielmehr andere Parameter, wie spezielle Vorhaltekosten, besonders auch abhängig von den unterschiedlichen Versorgungsstufen der Krankenhäuser, berücksichtigt werden.
  • Der BDC setzt sich für eine sachgerechte Investitionsfinanzierung ein. Die Länder müssen ihren Pflichten nachkommen.
  • Der BDC unterstützt die Einführung eines sektorenübergreifenden, nach Schweregrad und Investitionsbedingungen differenzierten Leistungskatalogs für die Vergütung von Leistungen, die sektorengleich sowohl in Krankenhäusern als auch in Praxen oder Praxiskliniken erbracht werden können.
  • Der BDC befürwortet die stetige Modernisierung der ärztlichen Gebührenordnungen (GOÄ, UVGOÄ und EBM) unter Berücksichtigung steigender Kosten (Personal, Hygiene, etc.).
  • Der BDC fördert und unterstützt die Tätigkeit der Durchgangsärzte in Krankenhäusern und Praxen. In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) muss das ambulante D-Arzt-Wesen den beruflichen Vorstellungen der nachfolgenden Ärztegeneration angepasst werden.

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Der BDC berücksichtigt Aspekte des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit.

  • Umweltaspekte und Nachhaltigkeit der Investitionen sollen in deutschen Gesundheitseinrichtungen oder bei der Konzeption neuer Krankenhäuser zukünftig vermehrt berücksichtigt werden.
  • Der BDC fordert Konzepte zur Vermeidung, sachgerechten Entsorgung und Wiederaufbereitung von Abfall, der bei medizinischen Maßnahmen anfällt.

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Der BDC verfolgt seine Ziele durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

  • Der BDC trägt mit Pressemitteilungen und Publikationen berufliche und standespolitische Themen wirksam in die Öffentlichkeit.
  • Gleichzeitig soll durch Öffentlichkeitsarbeit das allgemeine Interesse an der Chirurgie mit ihren Leistungen gesteigert werden.
  • Die Mitglieder des BDC werden sowohl durch die Verbandszeitschrift „Passion Chirurgie“, als auch durch Newsletter über das aktuelle medizinische und gesundheitspolitische Geschehen informiert. Regelmäßig erläutert werden darüber hinaus relevante Aspekte zu den beruflichen Rahmenbedingungen, wie Rechtsverordnungen oder juristische und wirtschaftliche Fragestellungen.
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