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Hygiene-Tipp: Wunden mit Leitungswasser ausduschen?

FRAGE:

Ist es zu empfehlen, Wunden zur Anregung der Wundheilung mit Leitungswasser auszuduschen?

ANTWORT:

Das vorsätzliche Ausduschen der Wunde zur Anregung der Wundheilung mittels Leitungswassers ist aufgrund eines möglichen Keimeintrages (Leitungswasser ist zwar keimarm, aber nicht steril) zu unterlassen. Ausgenommen davon sind ärztlich angeordnete Wundspülungen zur Reinigung der Wunde, wobei dann die Dusche über einen endständigen Sterilfilter verfügen muss. Wenn dabei bei mehreren Patienten derselbe Duschkopf verwendet wird, ist eine Zwischendesinfektion des Duschkopfes sowie ein Austausch des Sterilfilters (Aufbereitung durch Dampfsterilisation oder steriler Einwegfilter) erforderlich.

Ob ein Ausduschen von so genannten „septischen“ Wunden mit Leitungswasser ohne Sterilfilter bei anschließender Spülung mit geeigneten Wundantiseptika zum Erregerwechsel (prolongierte Wundheilung) führt, ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Groth M, Hübner NO, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Wunden mit Leitungswasser ausduschen? Passion Chirurgie. 2026 Januar/Februar; 16(01/02): Artikel 04_03.

GOÄ-Novellierung

„Die GOÄ wird angegangen und wir werden sie auch in diesem Jahr regeln und umsetzen“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrer Rede zum Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft im KaDeWe in Berlin. Im Bundesministerium für Gesundheit habe sie dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ergänzte: „Die Notwendigkeit der GOÄ-Reform steht für mich außer Frage.“ Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesärztekammer (BÄK) den Entwurf der neuen GOÄ mit über 5.500 neuen Gebührennummern auf ihrer Website, flankiert von einem 18-Seitigen Fragen-und-Antworten-Katalog. Bereits am 30.04.2025 hatte sich der Deutsche Ärztetag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen.

Gut zu wissen: Bei dem vorliegenden Entwurf der neuen GOÄ handelt es sich um einen von BÄK und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelten Vorschlag. Eine neue GOÄ kann hingegen nur im Rahmen eines Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens umgesetzt werden. Wann und vor allem in welcher Form die GOÄ in Kraft tritt, liegt damit in der Hand von Parlament und Regierung. Es ist dringend zu hoffen, dass in diesem Rahmen nicht noch zusätzliche Sparmaßnahmen den mühsam zwischen der Ärzteschaft und der PKV erzielten Kompromiss konterkarieren.

In die Erarbeitung des modernen Gebührenverzeichnisses wurden die Fachgesellschaften und Berufsverbände eng einbezogen. Trotzdem war es zwischenzeitlich zu heftigen Diskussionen gekommen. Scharfe Kritik übte der BDC insbesondere an den deutlichen Abwertungen komplexer operativer Leistungen als Resultat des abschließenden Beratungsprozesses zwischen BÄK und PKV, an dem die Berufsverbände nicht beteiligt worden waren.

Was wird die neue GOÄ nun bringen? Genau wird sich das erst nach ihrer Einführung bemessen lassen. Fest steht aber: Die neue GOÄ wird für Einzelne Vorteile bringen, für andere sicher nicht. Wenn Sie bereits jetzt anhand der aktuellen Veröffentlichung mögliche Auswirkungen auf Ihren Erlös abschätzen möchten, dann sollten Sie unbedingt folgende Aspekte berücksichtigen: Aufgrund der geänderten Systematik (Komplexierung von Leistungen, Aufnahme von Erschwerniszuschlägen, Wegfall von Abrechnungsausschlüssen, Zeittaktung von Leistungen, etc.) können einzelne Leistungen aus der bisherigen und dem Entwurf der neuen GOÄ nicht 1:1 verglichen werden. Wer einen Honorarvergleich anstellen möchte, muss also ganze Behandlungsfälle vergleichen und dabei auch berücksichtigen, welche Leistungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung abrechnungsfähig sind, die in der geltenden GOÄ unberücksichtigt oder durch Abrechnungsausschlüsse blockiert sind. Als Berufsverband werden wir die weiteren Entwicklungen eng für Sie begutachten und uns in die Debatte einbringen.

Quelle: Bundesärztekammer

BDC zu den Erweiterungen des Hybrid-DRG Katalogs

Berlin, den 19.01.2026 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) befürchtet, dass mit der jetzigen Ausgestaltung der Hybrid-DRG das angestrebte Ziel der Ambulantisierung nicht erreicht werden kann. Er fordert daher eine sachgerechte Refinanzierung vor allem der Implantatkosten und eine stärkere Spreizung der H-DRGs entsprechend der Fallschwere.

Die Ambulantisierung und die Einbeziehung weiterer Eingriffe in die sektorengleiche Vergütung des § 115f des SGB V begrüßt der BDC grundsätzlich. Der Umfang der Hybrid-DRGs wurde zum 1. Januar 2026 wesentlich erweitert. So fallen nun etwa 900.000 Eingriffe pro Jahr in insgesamt 69 H-DRGs. Erreicht werden konnte dies nur dadurch, dass auch 2-Tagesfälle berücksichtigt wurden, wie etwa die laparoskopische Cholezystektomie und Appendektomie oder die Verplattung einer Außenknöchelfraktur. Darüber hinaus sind zahlreiche kardiologische Interventionen dazugekommen.

„Ungelöste Probleme sind leider weiterhin die intransparente Kalkulation durch das InEK: Die Spreizung innerhalb der H-DRGs, bezogen auf die Eingriffsschwere, ist unzureichend. Außerdem werden die Sachkosten bei höherwertigen Eingriffen, vor allem die der Implantate, nach wie vor nicht berücksichtigt“, kritisiert BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

Die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen haben sich in den letzten zwei Jahren mit den Hybrid-DRGs weitgehend arrangiert und versucht, die Sachkosten durch intensive Verhandlungen mit den Lieferanten und die Bildung von Einkaufsgemeinschaften zu vermindern. Trotzdem blieben insbesondere komplexe Operationen – vor allem in der Fußchirurgie – im Vergleich zur Abrechnung nach EBM unrentabel. Dies könne zu dem kuriosen Effekt führen, dass zwar einfache Eingriffe, die bisher schon ambulant erbracht wurden, besser bewertet würden. Das eigentliche Ziel der Reform, Operationen aus dem stationären Bereich in den ambulanten Sektor zu verlagern, würde jedoch mangels ausreichender Refinanzierung der Sachkosten nicht erreicht.

Für den BDC unakzeptabel ist weiterhin die gesetzlich festgelegte degressive Bepreisung der H-DRGs bis auf das Niveau des EBM bis 2030. Auch der grundsätzliche Ausschluss von Kindern und Personen mit Behinderung sei sachlich nicht nachvollziehbar, zumal diese Patientengruppen gerade von ambulanten Eingriffen profitieren würden.

Die Ambulantisierung würde – wie auch die anstehende Krankenhausreform – zwingend Auswirkungen auf die chirurgische Weiterbildung haben. „Die zukünftigen Chirurginnen und Chirurgen werden einen Großteil der für die Weiterbildung erforderlichen Operationen nicht mehr unter stationären Bedingungen, sondern im ambulanten Sektor erlernen müssen, sei es im ambulanten Bereich eines Krankenhauses oder in einer chirurgischen Facharztpraxis. Das geht nicht ohne die Implementierung sektorenübergreifender Weiterbildungsverbünde und diese wiederum setzen ebenso zwingend eine sachgerechte Finanzierung derselben voraus“, fordert Vorstandsmitglied und Leiter des Referats Niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen im BDC, Dr. Ralf Schmitz.

Daher plädiert der BDC dafür, die Ambulantisierung auch als Chance für eine konstruktive Kooperation zwischen den Krankenhäusern und ambulanten Operationszentren beziehungsweise chirurgischen Facharztpraxen zu betrachten. „Dies und die regelhafte Bildung von Weiterbildungsverbünden bieten ein großes Potenzial, endlich die Trennung der Versorgungssektoren zu überwinden und attraktive Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen zu schaffen“, betont Dr. Schmitz.

Umfrage des Projekts MFA ZFA-Kompass zur Berufszufriedenheit

Was fördert den Berufsverbleib von Medizinischen Fachangestellten (MFA) und Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA)?
Was motiviert MFA und ZFA dazu, langjährig in ihrem Beruf tätig zu sein? Dieser Untersuchung widmet sich die Umfrage des Projekts MFA ZFA-Kompass initiiert von der Technischen Hochschule Rosenheim in Kooperation mit der Bayerischen Landesärztekammer und der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Zur Umfrage: https://www.thro-umfragen.de/uc/mfa-zfa-kompass-survey/

Honorarberichte der KBV – 1. und 2. Quartal 2024

Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat die Honorarberichte für die vertragsärztliche Versorgung nach § 87c SGB V für die ersten zwei Quartale 2024 veröffentlicht. Sie informieren über die Honorarverteilung, die Gesamtvergütung, die Bereinigungssummen und das Honorar je Arzt und Abrechnungsgruppe im jeweiligen Quartal.

Erstes Quartal 2024

Zweites Quartal 2024

Alle bisher erschienenen Berichte sowie weitergehende Kennzahlen zur vertragsärztlichen Abrechnung sind ebenfalls auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht.

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.

Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR (KBV)

Herbert-Lewin-Platz 2

10623 Berlin

BDC-Webinar: Update 2026 zu Hybrid-DRGs bei ambulanten Operationen am 03.02.2026

Zum 1.1.2026 wurde der Umfang der Hybrid-DRGs nochmals deutlich erweitert: Dies bringt eine massive Ausweitung des Katalogs von 22 auf 69 Fallpauschalen mit rund 904 OPS-Codes (u.a. Appendektomie, Cholezystektomie, Herzkatheter-Interventionen), mehr Schweregrad-Differenzierung und den Ausschluss von Kindern und Behinderten. Unser BDC-Webinar wird Sie auf den aktuellen Stand bringen und über die konkreten Bestimmungen, Handlungsoptionen und Abrechnungsmodalitäten informieren. Dies wird Ihnen als Chirurginnen und Chirurgen helfen, sich sicher und vor allem wirtschaftlich auskömmlich in diesem immer wichtiger werdenden Sektor zu bewegen.

Das Webinar richtet sich sowohl an Kliniker, die immer mehr Eingriffe nach den Bedingungen des neuen § 115f SGB V zu erbringen haben, als auch an Niedergelassene, die in Einzelfällen mit Prüfungen durch den Medizinischen Dienst konfrontiert werden dürften. Das Webinar wird Sie auf den aktuellen Stand bringen.

Das Webinar wird am 03. Februar 2026 ab 18.00 bis ca. 20.00 Uhr in der BDC|eAkademie durchgeführt. Den Einwahl-Link zum Webinar erhalten Sie rechtzeitig vor dem Webinar per E-Mail.

Mitglieder des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen e.V. (BNC) bekommen den BDC-Rabatt!

Sie können sich hier für das Webinar anmelden.

Professor Thomas Auhuber ein Preisträger bei Innovator des Jahres 2025

Zum ersten Mal vergeben wurde der  Sonderpreis “KI-Innovator des Jahres”. Dazu wurde aus allen 20 Teilnehmern des Publikumsvotings, bei denen Künstliche Intelligenz eine wichtige Rolle spielt, derjenige mit den meisten Publikumsstimmen ermittelt. Das Rennen machte BG prevent. Der führende Dienstleister für betriebliches Gesundheitsmanagement bringt mit seinem neuen VR Fire-Trainer das Löschtraining in die virtuelle Realität – dank VR-Brille, Wärmestrahler und Geruchssimulation. BDC-Mitglied und Leiter des Themenreferats Vergütungssystematik und Leistungsmanagement CEO Professor Dr. Thomas Auhuber legte bereits am Vormittag im Rahmen der Innovator-Pressekonferenz dar, wie genau die Entwicklung des innovativen VR Fire-Trainers ablief.

https://die-deutsche-wirtschaft.de/innovator-festakt-2025/

Symposium für Sport- und Gelenkchirurgie am 04.02.26 in Saarbrücken

Am 04.02.2026 findet unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. med. Chr. Meyer das Symposium für Sport- und Gelenkchirurgie, Klinikum Saarbrücken statt.

Datum: 04.02.2026
Uhrzeit: 16:00-19:15 Uhr
Ort: Aufsichtsratszimmer Klinikum Saarbrücken Der Winterberg

Das gesamte Programm finden Sie hier: Programm Symposium
Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung bis spätestens 28.01.26 unter folgender E-Mail-Adresse
uch_sekretariat@klinikum-saarbruecken.de

i.A.
Dr. Daniel Bastian
Vorsitzender BDC|Saarland

Programm und Anmeldung

Umfrage zur Behandlung des chronischen Darmversagens bzw. Kurzdarmsyndroms

Im Rahmen einer Studie der chirurgischen Abteilung des Universitätsklinikums Bonn soll der aktuelle Fachkenntnisstand unter Ärzt:innen über die Behandlung von Patient:innen mit chronischem Darmversagen (CDV) bzw. Kurzdarmsyndrom (KDS) in Deutschland erfasst werden.

Gerade bei dieser komplexen und seltenen Erkrankung fehlen bislang verlässliche Daten zu Häufigkeit, Versorgungsstrukturen und Behandlungspraxis. Ziel der Umfrage ist es, ein aktuelles Bild des Kenntnisstands über das chronische Darmversagen bzw. Kurzdarmsyndrom in deutschen Kliniken zu erhalten – fachübergreifend aus Sicht der Viszeralchirurgie, Gastroenterologie, Pädiatrie und weiterer Disziplinen.

Der Online-Fragebogen ist sehr kurz (ca. 5 Minuten Bearbeitungszeit) und kann ganz unkompliziert ausgefüllt werden. Auch ist eine Rückmeldung für uns wertvoll, wenn in Ihrem Arbeitsumfeld aktuell keine Patient:innen mit CDV/KDS betreut werden oder Ihr Kenntnisstand hierzu gering ist.

Im Anhang finden Sie das offizielle Anschreiben mit weiteren Details zur Studie.

Zur Umfrage gelangen Sie direkt über folgenden Link: https://survey.questionstar.com/6b6cdea0

Ebenfalls ist ein QR-Code beigefügt, über den Sie auch zur Studie gelangen.

Das Universitätsklinikum freut sich über Ihre Teilnahme und bedankt sich schon jetzt für Ihre Unterstützung!

Umfrage zur Nutzung von KI-Chatbots im ärztlichen Alltag

Das Universitätsklinikum Freiburg führt in Zusammenarbeit mit dem Else Kröner Fresenius Zentrum (EKFZ) für Digitale Gesundheit an der TU Dresden diese kurze, anonyme Umfrage durch. Ziel ist es, die tatsächliche Nutzung in Klinik und Praxis abzubilden. Ihre Antworten liefern die notwendige Datengrundlage, um Entscheidungsträgern Argumente für die Bereitstellung offizieller Zugänge und sinnvoller Rahmenbedingungen an die Hand zu geben.

https://forms.idim.kn.uniklinik-freiburg.de/link/YmRj.djIDpD8J0HJxwoaxLH31lA

Dauer: ca. 5 Minuten
Datenschutz: Ihre Teilnahme erfolgt vollständig anonymisiert. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
Teilnahmevoraussetzungen: Diese Umfrage richtet sich ausschließlich an Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis in Deutschland. Der Zugangslink wurde nur über Fachgesellschaften, ärztliche Vereinigungen und Kliniken distribuiert. Wir bitten Sie, die Umfrage nur auszufüllen, wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen.

Die Umfrage ist bis 31. Januar offen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!