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Die drei großen Fachärzteverbände mahnen: Ambulantisierung droht an falschen Rahmenbedingungen zu scheitern

Nürnberg/Berlin/Hannover, den 18. Mai 2026 – Die Ambulantisierung medizinischer Leistungen ist politisch gewollt – droht jedoch an widersprüchlichen gesetzlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen zu scheitern. Anlässlich des Deutschen Ärztetages fordern der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA), der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) gemeinsam verlässliche gesetzliche und ökonomische Grundlagen für eine sektorenübergreifende Versorgung.

Die Verbände haben die zentralen Themen im Vorfeld des Deutschen Ärztetages intensiv mit den Delegierten ihrer Fachgebiete beraten. Nun wurden zwei Anträge vom Deutschen Ärztetag beschlossen, ein weiterer zur vertieften Beratung an das Präsidium überwiesen.

Die Verbände sehen sich durch die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages in ihrer Einschätzung bestätigt, dass bei der Ambulantisierung dringend nachgesteuert werden muss. Im Zentrum ihrer Forderungen stehen die sachgerechte Vergütung ambulanter Leistungen sowie von Behandlungen, die Krankenhausaufenthalte vermeiden sollen, rechtliche Sicherheit für ärztliche Kooperationen sowie eine realistische Bewertung gesundheitspolitischer Reformen.

„Wir sehen derzeit die Gefahr, dass gut gemeinte Reformansätze in der praktischen Umsetzung an strukturellen Hürden scheitern werden. Wenn komplexe Leistungen mit großen Rechtsunsicherheiten behaftet sind und zum Teil eklatant unterfinanziert sind, wird die gewünschte Verlagerung in den ambulanten Bereich nicht erfolgen“, sagt BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg. BDA-Präsidentin Professor Dr. Grietje Beck ergänzt: „Ambulantisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss sich an der Versorgungsrealität orientieren. Wenn Leistungen zunehmend ambulant erbracht werden sollen, müssen Vergütung, rechtliche Rahmenbedingungen und Systemlogik konsistent ausgestaltet sein.“

Forderung nach einer adäquaten Vergütung bei Hybrid-DRGs

Konkret fordern die Verbände, die Vergütungssystematik der sogenannten Hybrid-DRGs an die tatsächlichen Kostenstrukturen anzupassen. Diese wurden 2024 eingeführt, um die ambulante Durchführung von Operationen zu ermöglichen, die bisher oft stationär erfolgten. Gleichzeitig ist gesetzlich vorgesehen, ihre Vergütung schrittweise auf das Niveau rein ambulanter Leistungen abzusenken.

Die Leistungen im Rahmen des Hybrid-DRG Katalogs umfassen auch kurzstationäre Behandlungen mit einer Verweildauer von bis zu zwei Tagen. Sie gehen damit also über den klassischen ambulanten Versorgungsumfang hinaus. Eine Absenkung der Vergütung würde diese Versorgungsform daher wirtschaftlich nicht mehr abbilden und so die politisch gewollte Ambulantisierung ausbremsen. „Die Hybrid-DRGs umfassen inzwischen ausdrücklich diese kurzstationären Fälle mit bis zu zwei Behandlungstagen. Gleichzeitig soll ihre Vergütung perspektivisch auf das Niveau rein ambulanter Leistungen abgesenkt werden? Das passt nicht zusammen“, kritisiert BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia.

Scheinselbständigkeit durch Rechtssicherheit verhindern

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der geplanten Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Die Verbände fordern, ärztliche Tätigkeiten in gesetzlich vorgesehenen Kooperationsformen – etwa bei ambulanten Operationen oder in sektorenübergreifenden Versorgungsmodellen – eindeutig als selbstständige Tätigkeit anzuerkennen. Derzeit besteht das Risiko, dass solche Kooperationen als Scheinselbstständigkeit eingestuft werden, was die Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationärem Bereich erheblich erschwert.

„Moderne Patientenversorgung funktioniert nur im Zusammenspiel der Sektoren. Wenn Kooperationen rechtlich unsicher bleiben, wird die Weiterentwicklung der Versorgung ausgebremst“, betont Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des BDI.

Transparente Bewertung der Einsparungen in der GOÄ

Darüber hinaus fordern die Verbände, bei der Bewertung der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch die Einsparpotenziale auf Seiten der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe systematisch zu berücksichtigen. Hintergrund sind grundlegende Änderungen im Abrechnungssystem: Künftig sollen Rechnungen standardisiert und digital verarbeitet werden, viele Prüfprozesse können automatisiert erfolgen. Das reduziert den bisherigen manuellen Aufwand bei den Kostenträgern erheblich. In der politischen Diskussion werde bislang jedoch vor allem auf mögliche Mehrausgaben geschaut, während diese Entlastungen unberücksichtigt blieben. Das führe zu einer verzerrten Gesamtbewertung der Reform.

„Wenn wir über die Kosten der GOÄ sprechen, müssen wir auch die Effizienzgewinne im System ehrlich einbeziehen. Weniger Bürokratie und automatisierte Prüfungen entlasten die Kostenträger spürbar – das darf in der Bewertung nicht ausgeblendet werden“, betont BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. Die Verbände fordern daher, diese Einsparungen transparent darzustellen und bei der Gesamtbewertung der Reform zu berücksichtigen, um Spielräume für eine sachgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen zu schaffen.

„Ambulantisierung kann nur gelingen, wenn Vergütung, Recht und Systembewertung aufeinander abgestimmt sind. Andernfalls droht eine Reform, die gut gemeint ist, in der Versorgungspraxis ins Leere zu laufen“, erklären die Präsidentinnen und Präsidenten von BDA, BDC und BDI gemeinsam.

 

Berufspolitik aktuell: Krankenhausreformanpassungsgesetz

WIRD LAUTERBACHS KRANKENHAUSREFORM VERBESSERT ODER VERWÄSSERT?

Am 6. März 2026 beschloss der Bundestag mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz die Reform der Reform. Der Bundesrat stimmte am 27. März zu, nachdem man den Ländern in zahlreichen Punkten entgegengekommen war. Und auch Mecklenburg-Vorpommern war es auf den letzten Metern nicht gelungen, die Bundesländer noch einmal umzustimmen. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde entsprechend abgelehnt. Mit größter Anstrengung brachte Schwarz-Rot die Reform schließlich durch, gegen die Stimmen von AfD, Grünen und Linken.

Stein des Anstoßes blieb bis zum Schluss eine Ausnahmeregelung für die Länder bei der Zuweisung von Leistungsgruppen an die Krankenhäuser. Schließlich einigten sich Bund und Länder darauf, die ursprünglich auf drei Jahre begrenzten Ausnahmemöglichkeiten bei Leistungsgruppenzuweisungen an Krankenhäuser um weitere drei Jahre zu verlängern. Voraussetzung ist, dass vor einer Entscheidung im Einzelfall Einvernehmen mit den Krankenkassen seitens der Landesbehörden hergestellt wurde. Auch bei der 2000-Meter-Abstandsregel wurde eine Ausnahmeregelung eingeführt. Diese ermöglicht es den Planungsbehörden der Länder, in Abstimmung mit den Partnern der Selbstverwaltung, in begründeten Einzelfällen von der Krankenhausstandortdefinition abzuweichen. Schließlich wurde klargestellt, dass Mittel aus dem Transformationsfonds teilweise auch für den Strukturerhalt genutzt werden können. Weitere Änderungen betreffen u. a. die Definition von Fachkliniken.

Aus Sicht des BDC war eine Einigung dringend überfällig, nicht zuletzt, um Rechtssicherheit für Krankenhäuser bei der Umsetzung der Krankenhausreform zu schaffen. Zwar werden die Reformschritte nun langsamer greifen. Dies ermöglicht es aber den Akteuren, sich besser auf die Neuerungen einzustellen und in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen, was durchaus positiv bewertet wird.

Enttäuschend ist aus Sicht des BDC, dass der Gesetzgeber sich nicht dazu durchgerungen hat, dringenden Änderungsbedarf in Bezug auf die Finanzierung von Hybrid-DRG aufzugreifen. Um ein angemessenes Investitionsklima zu schaffen, sollte die Kostendegression auf EBM-Niveau so schnell wie möglich aus dem Gesetz gestrichen werden.

Auch die Finanzierung der Weiterbildung, die Förderung der Weiterbildung im Verbund und – damit verbunden – die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, wurden erneut nicht in Angriff genommen. Hier wurden Chancen vertan!

Ob die Krankenhausreform angesichts klammer Kassen bei lahmender Konjunktur und zunehmenden Kosten im Rahmen der Verteidigung und schwelender Kriegsherde schließlich zu finanziellen Einsparungen führen wird, bleibt mehr als fraglich. Zu hoffen bleibt, dass die 50 Milliarden Euro aus Steuermitteln für den Transformationsfonds zielgerichtet eingesetzt werden und dabei helfen werden, den Reformprozess zu strukturieren. Die Reform der Reform ist also noch nicht abgeschlossen – so viel ist sicher!

Burgdorf F: Krankenhausreformanpassungsgesetz – wird Lauterbachs Krankenhausreform verbessert oder verwässert? Passion Chirurgie. 2026 April; 16(04): Artikel 05_01.

Die Krankenhausreform muss chirurgisch kranke Kinder und Jugendliche stärker berücksichtigen

Berlin, den 17.03.2026 – In einer Stellungnahme an den Bundestag äußert sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) zur Ausgestaltung der Krankenhausreform. Die Fachgesellschaft beklagt, dass die finanzielle, personelle und strukturelle Absicherung der operativen Kinder- und Jugendmedizin im Rahmen des beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sowie des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) nicht ausreichend berücksichtigt sei. „Da die Krankenhausreform an den Strukturen der Erwachsenenmedizin ausgerichtet ist, wird die Versorgung dieser vulnerablen Patientengruppe mit speziellen Bedürfnissen zukünftig nicht hinreichend gewährleistet sein“, erklärt DGKJCH-Präsidentin PD Dr. Barbara Ludwikowski.

Die Forderungen der DGKJCH:

Sonderzuschläge für Kinder- und Jugendmedizin

Die Sonderzuschläge für die Kinder- und Jugendchirurgie müssen über 2028 hinaus sichergestellt werden. Bisher würden sie bis 2028 bezahlt, dies reiche zur finanziellen Absicherung der kinderchirurgischen Abteilungen nicht aus.

Leistungsgruppen

Spezialisierten Leistungsgruppen wie die Leistungsgruppe 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“, sollten die Versorgung komplex kranker Kinder insbesondere mit angeborenen Fehlbildungen regeln. Die DGKJCH fordert, die Leistungsgruppe 16 in das Gesetz wieder mit aufzunehmen.

Derzeit geplant sei, dass die Leistungsgruppe 15 „Allgemeine Kinderchirurgie“ die generelle operative Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland regeln soll. Hierbei würden etwa Personaluntergrenzen von drei Kinderchirurg:innen vorausgesetzt.

Gleichzeitig könnten Kinder und Jugendliche nach wie vor in Einrichtungen der Erwachsenenmedizin behandelt werden. Dies sei ein Widerspruch zur dringend notwendigen fachspezifischen Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Die DGKJCH dringt darauf, dass es neben ausgebildeten Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen speziell ausgestattete Krankenhausabteilungen für Kinder und Jugendliche geben muss, inklusive des entsprechend geschulten Pflegepersonals. Die kinderchirurgische Fachgesellschaft betont in diesem Zusammenhang, dass diese Vorhaltung einer entsprechenden Finanzierung bedarf.

Hybrid-DRG

Die DGKJCH begrüßt die Wiedereinführung der Hybrid-DRGs bei Kindern und Jugendlichen, da sie eine ambulante oder kurzstationäre Versorgung zum Wohl von Kindern und Jugendlichen ohne längere Trennung von zu Hause sicherstelle.

Aus Sicht der Fachgesellschaft ist sie aber in vielen Fällen aufgrund der zu komplexen angedachten Diagnosen nicht umsetzbar und gefährde so die Sicherstellung einer fachgerechten postoperativen Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Die DGKJCH fordert daher nur ausgewählte Operationen aus dem ambulanten Bereich für die Hybrid-DRGs bei Patient:innen unter 18 Jahren auszuwählen.

Fachärztliche Weiterbildung

Die DGKJCH setzt sich dafür ein, dass ausschließlich ausgewiesene Spezialistinnen und Spezialisten für Kinderchirurgie für die Behandlung komplex erkrankter Kinder und Jugendlicher eingesetzt werden dürften. Dies setze voraus, dass in Zukunft eine spezialisierte Weiterbildung in diesem Bereich – strukturell und finanziell – gesichert sei.

In ihrer Stellungnahme an die Politik appelliert die DGKJCH, der Patientengruppe der Kinder- und Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. „Kinder haben ein Recht auf eine interprofessionelle hochspezialisierte Behandlung, insbesondere bei komplexen Erkrankungen wie angeborenen Fehlbildungen oder Tumoren, denn sie leben ihr ganzes Leben lang mit den Konsequenzen, so DGKJCH-Pressesprecher Dr. Joachim Suß.

Mehr ambulante Operationen: Sinnvoll oder Sicherheitsrisiko?

Durch Reformen im Gesundheitswesen steigt die Zahl ambulanter Eingriffe. Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten?

Dieser Frage ist der NDR nachgegangen und hat Ärztinnen und Ärzte dazu interviewt. Mit dabei: Vorstandsmitglied und Vorsitzender des BDC|Landesverbands Schleswig-Holstein Dr. Ralf Schmitz.

https://www.ndr.de/ndr-text/fernsehen/visite/mehr-ambulante-operationen-sinnvoll-oder-sicherheitsrisiko,visite-576.html

 

Krankenhausreform und Hybrid-DRG

Berlin, den 27.1.2026 – Die Umsetzung der Hybrid-DRGs hat in vielen Krankenhäusern inzwischen zu einer Verschärfung der Erlössituation geführt. Die Erweiterung zum Anfang 2026 betrachtet der BDC daher mit Sorge, zumal vielerorts noch keine ausreichend effizienten Strukturen für ambulante Operationen an den Kliniken bestehen.

„Unter anderem die Umstellung auf Hybrid-DRGs ist dafür verantwortlich, dass einige Kliniken bereits in die Insolvenz gezwungen wurden – und der Trend wird weitergehen“, erklärt Professor Dr. Carolin Tonus, Chefärztin für Allgemein- und Viszeralchirurgie. Ein Grund liege in den laufenden Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten ist: Hybrid-DRGs sind potentiell ambulant zu erbringende Leistungen und werden deutlich geringer bewertet. Jedoch zwingen medizinische oder soziale Gründe die Verantwortlichen nicht selten zu stationären Aufenthalten.

Ziel der Einführung der Hybrid-DRGs ist eine Kostenreduktion, etwa durch weniger Personaleinsatz und kürzere Verweildauer der Patienten. „Die Umstellung von stationärer zu ambulanter Operation funktioniert allerdings nur dann, wenn an der jeweiligen Klinik die entsprechenden strukturellen und baulichen Voraussetzungen vorliegen. Dies ist aber in etlichen Krankenhäusern nicht der Fall: Viele haben noch keine Parallelstruktur aus stationärer und ambulanter Versorgung, bestehend aus einem ambulanten Operationszentrum. Die Konsequenz ist, dass sie ihre Fälle teuer stationär versorgen müssen, dafür allerdings nur die weitaus geringeren Erlöse der Hybrid-DRG erzielen“, erklärt Tonus.

Doppelt gestraft seien die Kliniken, die darüber hinaus aufgrund der zukünftigen Zentralisierung von Leistungen auch große spezialisierte chirurgische Eingriffe durch Nicht-Zuteilung von bestimmten Leistungsgruppen verlieren. „Dann können die defizitären Hybrid-DRG- Operationen auch nicht mehr von klassischen stationären Fällen querfinanziert werden“, betont Tonus. An dieser Stelle sei angemerkt, dass 2026 auch Appendektomien und Cholezystektomien mit einer Verweildauer von zwei Tagen, häufige allgemeinchirurgische Eingriffe, in den Hybrid-Katalog aufgenommen wurden.

Die Chefärztin äußert weitere Kritikpunkte: „Die Umstellung auf das System der Hybrid-DRG und die damit verbundene Fallsteuerung ist für alle Beteiligten derzeit extrem aufwändig und zeitintensiv: Mitarbeitende in der Aufnahme, der ärztliche Dienst in Sprechstunden, Pflegepersonal sowie Bettenmanagement und Controlling müssen die neuen Modalitäten verstehen und dies in der ohnehin schon knapp bemessenen Zeit für die Patientenversorgung.“

BDC-Vizepräsident Dr. Jörg Rüggeberg äußert weitere Bedenken: „Hybrid-DRGs sind klassische Weiterbildungseingriffe. Durch die Krankenhausreform werden diese an vielen Kliniken zukünftig nicht mehr angeboten werden. Es bedarf also eines dringenden Konzepts für eine Verbundweiterbildung im fachärztlichen Bereich, welche die ambulanten Einrichtungen und freien Praxen miteinschließt.“

Mit dem KHVVG wurden zahlreiche wichtige Änderungen der Hybrid-DRGs beschlossen, die großen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der Ambulantisierung haben sollen. So werden bis zum Jahr 2026 rund eine Million und bis 2030 sogar zwei Millionen ambulante Behandlungsfälle angestrebt. Dies erfordert zügige strukturelle Anpassungen der Krankenhäuser und eine ausreichende finanzielle Unterstützung durch die Bundesländer.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) ist mit rund 16.000 Mitgliedern die größte europäische Vereinigung auf diesem Gebiet. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis. Die BDC|Akademie organisiert jährlich fast 200 Veranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen. Damit fördert der BDC eine kontinuierliche und professionelle Fort- und Weiterbildung in der Chirurgie.

BDC zu den Erweiterungen des Hybrid-DRG Katalogs

Berlin, den 19.01.2026 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) befürchtet, dass mit der jetzigen Ausgestaltung der Hybrid-DRG das angestrebte Ziel der Ambulantisierung nicht erreicht werden kann. Er fordert daher eine sachgerechte Refinanzierung vor allem der Implantatkosten und eine stärkere Spreizung der H-DRGs entsprechend der Fallschwere.

Die Ambulantisierung und die Einbeziehung weiterer Eingriffe in die sektorengleiche Vergütung des § 115f des SGB V begrüßt der BDC grundsätzlich. Der Umfang der Hybrid-DRGs wurde zum 1. Januar 2026 wesentlich erweitert. So fallen nun etwa 900.000 Eingriffe pro Jahr in insgesamt 69 H-DRGs. Erreicht werden konnte dies nur dadurch, dass auch 2-Tagesfälle berücksichtigt wurden, wie etwa die laparoskopische Cholezystektomie und Appendektomie oder die Verplattung einer Außenknöchelfraktur. Darüber hinaus sind zahlreiche kardiologische Interventionen dazugekommen.

„Ungelöste Probleme sind leider weiterhin die intransparente Kalkulation durch das InEK: Die Spreizung innerhalb der H-DRGs, bezogen auf die Eingriffsschwere, ist unzureichend. Außerdem werden die Sachkosten bei höherwertigen Eingriffen, vor allem die der Implantate, nach wie vor nicht berücksichtigt“, kritisiert BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

Die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen haben sich in den letzten zwei Jahren mit den Hybrid-DRGs weitgehend arrangiert und versucht, die Sachkosten durch intensive Verhandlungen mit den Lieferanten und die Bildung von Einkaufsgemeinschaften zu vermindern. Trotzdem blieben insbesondere komplexe Operationen – vor allem in der Fußchirurgie – im Vergleich zur Abrechnung nach EBM unrentabel. Dies könne zu dem kuriosen Effekt führen, dass zwar einfache Eingriffe, die bisher schon ambulant erbracht wurden, besser bewertet würden. Das eigentliche Ziel der Reform, Operationen aus dem stationären Bereich in den ambulanten Sektor zu verlagern, würde jedoch mangels ausreichender Refinanzierung der Sachkosten nicht erreicht.

Für den BDC unakzeptabel ist weiterhin die gesetzlich festgelegte degressive Bepreisung der H-DRGs bis auf das Niveau des EBM bis 2030. Auch der grundsätzliche Ausschluss von Kindern und Personen mit Behinderung sei sachlich nicht nachvollziehbar, zumal diese Patientengruppen gerade von ambulanten Eingriffen profitieren würden.

Die Ambulantisierung würde – wie auch die anstehende Krankenhausreform – zwingend Auswirkungen auf die chirurgische Weiterbildung haben. „Die zukünftigen Chirurginnen und Chirurgen werden einen Großteil der für die Weiterbildung erforderlichen Operationen nicht mehr unter stationären Bedingungen, sondern im ambulanten Sektor erlernen müssen, sei es im ambulanten Bereich eines Krankenhauses oder in einer chirurgischen Facharztpraxis. Das geht nicht ohne die Implementierung sektorenübergreifender Weiterbildungsverbünde und diese wiederum setzen ebenso zwingend eine sachgerechte Finanzierung derselben voraus“, fordert Vorstandsmitglied und Leiter des Referats Niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen im BDC, Dr. Ralf Schmitz.

Daher plädiert der BDC dafür, die Ambulantisierung auch als Chance für eine konstruktive Kooperation zwischen den Krankenhäusern und ambulanten Operationszentren beziehungsweise chirurgischen Facharztpraxen zu betrachten. „Dies und die regelhafte Bildung von Weiterbildungsverbünden bieten ein großes Potenzial, endlich die Trennung der Versorgungssektoren zu überwinden und attraktive Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen zu schaffen“, betont Dr. Schmitz.

Abrechnung und Honorar; Hybrid-DRG, Vergütung 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die Hybrid-DRG die Vergütungshöhe nach Anlage 2b. Mit dem erarbeiteten Kompromiss zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), dem der Bundestag und der Bundesrat heute zugestimmt haben, erfolgt die Vergütung der Hybrid-DRG 2026 unter Fortschreibung der stationären Fallkosten um den stationären Orientierungswert (2,98 Prozent).

Zum Hintergrund: Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA) hatte in seiner 10. Sitzung am 13. November 2025 die Details für die Hybrid-DRG 2026 beschlossen (vgl. KV-InfoAktuell 265/2025) – vor dem Hintergrund der anstehenden Gesetzgebung mit zwei möglichen Vergütungsvarianten:
› Anlage 2a mit einer Vergütung nach bisheriger Gesetzgebung unter Fortschreibung der stationärer Fallkosten um die Grundlohnsumme (5,17 Prozent)
› Anlage 2b mit einer Vergütung nach neuer Gesetzgebung durch das BEEP unter Fortschreibung der stationären Fallkosten um den stationären Orientierungswert (2,98 Prozent)

Hinweis zur Veröffentlichung
Die KBV stellt die entsprechend angepasste Lesefassung zur Verfügung. Zudem finden Sie Anlage 2b als Excel-Tabelle (Anlage 2a entfällt). Die KBV stellt die Lesefassung und Excel-Tabelle
auch auf unserer Internetseite bereit (www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“). Am 8. Januar informieren die KBV in ihrem Newsletter PraxisNachrichten und aktualisieren unsere Themenseite im Internet (www.kbv.de/praxis/abrechnung/ambulantes-operieren/hybrid-drg).

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Dezernats Vergütung und Gebührenordnung ab dem 5. Januar gern zur Verfügung.

Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de

BDA, BDC und BDI begrüßen, dass der Deutsche Ärztetag sich mit Abwertung der Hybrid-DRGs befasst

Ärztinnen und Ärzte aus der Anästhesiologie, Chirurgie und Inneren Medizin haben sich auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig mit einem gemeinsamen Antrag gegen die schrittweise Abwertung der Hybrid-DRGs auf EBM-Niveau ausgesprochen und vor den Folgen für die Ambulantisierung gewarnt. Der Antrag wurde an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen und soll dort weiter beraten werden. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) sowie der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) begrüßen, dass der Deutsche Ärztetag das Thema aufgegriffen hat und es mit der Überweisung an den Vorstand weiterhin auf der gesundheitspolitischen Agenda bleibt.

„Die schrittweise Angleichung der Hybrid-DRGs an das EBM-Niveau ist ein gesundheitspolitischer Irrweg“, mahnt BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia. „Die Hybrid-DRGs sollten ein Brückenschlag zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sein – wenn man sie nun faktisch auf EBM-Niveau abwertet, reißt man diese Brücke wieder ab. Das gefährdet Versorgungsstrukturen und blockiert die Ambulantisierung.“

Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten die drei Verbände vor den Folgen dieser Abwertung gewarnt. Eine alleinige Ausrichtung der Vergütungen am EBM-Niveau werde zur Untervergütung der im Hybrid-DRG-System umfassten Leistungen führen, kritisieren BDA, BDI und BDC. Denn die Kosten für eine Verweildauer von bis zu zwei Belegungstagen, so wie es der neue Leistungskatalog für Hybrid-DRG vorsieht, sind nicht im aktuellen EBM enthalten. Investitionen, die aufgrund von Hybrid-DRGs getätigt werden, um entsprechende Strukturen aufzubauen oder bestehende weiterzuentwickeln, seien dann nicht mehr gesichert – mit der Gefahr einer massiven Unterversorgung von Patientinnen und Patienten.

„Die Absenkung der Vergütungen auf EBM-Niveau ist nicht nur ein finanzieller Rückschlag für unsere Mitglieder, sondern auch ein massives Hindernis für die Ausweitung des Hybrid-DRG Katalogs und damit die Weiterentwicklung der Ambulantisierung. Investitionen in ambulante Strukturen werden unrentabel und die Hybrid-DRGs, die eigentlich als Anreiz gedacht waren, werden zum Kostenproblem, so BDA-Vize Vescia.

Für die Chirurgie sieht der BDC ebenfalls gravierende handwerkliche Fehler in der Umsetzung der Hybrid-DRG: „Es soll zwar gesetzlich verankert eine sektorengleiche Vergütung geben, dies führt jedoch nicht zu sektorengleichen Kosten: Da eine Hybrid-DRG sämtliche mit dem Eingriff verbundenen Kosten umfasst, sind damit auch die so genannten Sachkosten, insbesondere für im Körper verbleibende Implantate, abgegolten. Diese Sachkosten sind im niedergelassenen Sektor, insbesondere in der Chirurgie, um ein Mehrfaches höher als in den Kliniken und verzehren im Einzelfall mehr als die Hälfte des Honorars. Wenn hier keine sinnvolle Lösung gefunden wird, werden solche Leistungen zukünftig nicht mehr angeboten werden“, prognostiziert BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

BDA, BDI und BDC appellieren an das Bundesgesundheitsministerium, die im KHVVG vorgesehene Vergütungsabsenkung zu überdenken und gesetzlich zu revidieren. Die Ambulantisierung könne nur gelingen, wenn sie auch ökonomisch tragfähig sei.

 

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)
Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

BDC-Pressemitteilung: Chirurgieverband und seine Landesverbände üben Kritik an den Änderungen beim KHVVG

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) kritisiert an den Änderungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) insbesondere zwei Regelungsvorschläge. BDC-Landesverbände fordern von den Ländern Konsequenzen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Regelungsvorschlag 7 zur Änderung des KHVVG die Hybrid-DRG betreffend macht es laut BDC sowohl den niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen als auch den Krankenhäusern unmöglich, die notwendigen Strukturen, wie etwa ambulante Operationszentren aufzubauen, da die Erlöse nicht reichen, um deren Finanzierung zu ermöglichen. „Bei den H-DRGs werden viele Operationen unterschiedlicher Schweregrade in einen DRG-Topf geworfen“, erklärt Dr. Ralf Schmitz, Vorsitzender des BDC-Landesverbands Schleswig-Holstein. „Dies bedeutet, dass einfache und kostenarme Eingriffe gut bezahlt werden, komplexere Operationen aber defizitär sind. Dazu kommt die Sachkostenproblematik: In der H-DRG sind alle Sachkosten, beispielsweise Implantate, eingepreist und müssen vom Operateur gekauft werden. Das ist bei ambulanten Operationen anders, bei denen die Kosten in voller Höhe von der Krankenkasse übernommen werden. Nach der bisherigen Regelung durfte ich als Operateur entscheiden, ob ich EBM oder H-DRG abrechne, genau dies aber wird im Regelungsvorschlag 7 für das KHVVG ausgeschlossen, laut diesem ist nur eine Abrechnung nach H-DRG möglich – was für ambulant tätige Operateurinnen und Operateure extrem defizitär ist.“

Im Regelungsvorschlag 30 des Änderungsantrages sieht der BDC ein weiteres Problem. Der Verband begrüßt, dass die Notwendigkeit einer Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung erkannt ist und Zu- oder Abschläge in die DRG eingepreist werden sollen. Vor dem Hintergrund der Spezialisierung im Krankenhaussektor und gleichzeitiger Ambulantisierung gerade von operativen Leistungen ist diese Maßnahme für den Verband jedoch nicht im Mindesten ausreichend. „Schon jetzt und vermehrt in der Zukunft findet die Weiterbildung im ambulanten Sektor, also außerhalb der DRG-Vergütung statt. Der Grund ist, dass die klassischen Weiterbildungseingriffe zunehmend nicht mehr im Krankenhaus durchgeführt werden, sondern in den ambulanten Sektor verlagert werden. Hier wird die Finanzierung völlig ignoriert – eine untragbare Situation“, betont Schmitz.

Professor Dr. Tobias Kisch, Regionalvertreter der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen in Schleswig-Holstein bestätigt: „Wir sehen in den zwei Punkten, dass die Auswirkungen auf die Versorgung nicht beachtet wurden. Die Einführung eines solch weitreichenden Gesetzes ohne eine fachlich begleitete Auswirkungsanalyse ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich. Was wird denn in einem Flächenland passieren, wenn Versorgungskliniken schließen, ambulante Versorgungseinrichtungen aber nicht in ausreichendem Maße aufgebaut wurden und Fachärztinnen und -ärzte mangels fehlender Weiterbildung fehlen?“ Die Landesverbände des BDC fordern daher von ihren zuständigen Regierungen, entsprechende Konsequenzen zu ziehen, um die Schwachstellen im KHVVG zu beheben, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Die Ministerin für Gesundheit in Schleswig-Holstein hat ihre Zustimmung bereits signalisiert.

BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe unterstreicht: „Die Hybrid-DRGs als wesentliches Element der Ambulantisierung sind grundsätzlich zu begrüßen. Solange die Erstattung der Sachkosten nicht gelöst ist und dieses Problem durch die Zusätze zum KHVVG auch noch zementiert wird, kann die Umsetzung aber nicht funktionieren. Und ohne gesicherte Finanzierung der Weiterbildung auch in den chirurgischen Praxen wird sich der Nachwuchsmangel weiter verschärfen.“

 

 

BDC fordert sektorenübergreifende Rotation und geregelte Finanzierung für die chirurgische Weiterbildung

Berlin, den 12.06.2023 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) fordert, dass die Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie auch zukünftig gesichert sein muss. „Die Gesundheitslandschaft verändert sich durch die steigende Zahl der ambulant vorgenommenen Eingriffe in Klinik und Praxis. Diesem Trend muss nun dringend auch das System der chirurgischen Weiterbildung angepasst werden, damit diese weiterhin stattfinden kann und für den Nachwuchs attraktiv bleibt“, erklärt der BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Eine Lösung ist laut BDC die Förderung einer sektorenübergreifenden Rotation. „So können die Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung alle erforderlichen Etappen meistern, auch wenn ihr Klinikum manche fachlichen Bereiche nicht abdeckt“, so der BDC-Präsident. „Ohne ausreichende Refinanzierung kann es aber keine Verbundweiterbildung geben.“

Die finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in den chirurgischen Praxen durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) findet bisher nicht flächendeckend statt. „Das Gebiet Chirurgie muss in allen KV-Bereichen in die regionalen Vereinbarungen zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung eingeschlossen werden“, fordert der BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. In den Kliniken sollten die Kosten der Weiterbildung im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform bei der Strukturpauschale berücksichtigt werden. „Für die Krankenhäuser, die Weiterbildung durchführen, muss diese entsprechend höher sein“, so Kalbe.

Der BDC rechnet damit, dass es aufgrund der demografischen Entwicklung spätestens in zehn Jahren vor allem in der Fläche einen Mangel an Chirurginnen und Chirurgen geben wird. „Es ist höchste Zeit, die Weiterbildung für die Chirurgie zu sichern, wenn wir nicht bald mit unbesetzten OPs und Wartelisten für Operationen rechnen wollen”, erklärt BDC-Präsident Meyer.