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Chirurgische Forschungstage vom 21.-22. September 2023

Die 26. Chirurgischen Forschungstage der Sektion Chirurgische Forschung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) finden am 21. und 22. September 2023 in Mannheim statt. Sie stehen unter dem Motto „Integration von Forschung im klinischen Alltag“.

Die Chirurgischen Forschungstage umfassen alle 10 Fachgesellschaften der DGCH. Die Sitzungen haben fachspezifischen, teils fachübergreifenden Charakter, und präsentieren u.a. aktuelle Forschungsergebnisse. Die Themenschwerpunkte sind experimentelle Grundlagenwissenschaften, translationale Forschungsstrategien, Digitalisierung und klinische Studien.

Detaillierte Informationen stehen hier bereit: Chirurgische Forschungstage

BDC schreibt Journalistenpreis 2023 aus

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) schreibt bereits zum zehnten Mal seinen Journalistenpreis aus. Mit diesem Preis möchte der Verband die Berichterstattung in den Publikumsmedien auszeichnen, die die Chirurgie und ihre Facetten auf interessante und faszinierende Art beschreibt. Der Preis wird jährlich im Herbst verliehen. Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro. 

Die Auszeichnung ist für Beiträge in Print, Radio und TV sowie für Podcasts, Online-Videos und Blogs vorgesehen. Die Beiträge sollen – fachlich fundiert und dennoch allgemeinverständlich – die Leistungen des Fachs Chirurgie, Entwicklungen auf diesem Gebiet oder die Chirurgie betreffende gesundheitspolitische Aspekte thematisieren. Alle Beiträge müssen den professionellen Standards der journalistischen Arbeit und Sorgfaltspflicht genügen. Jeder Autor beziehungsweise jede Autorin kann nur einen Beitrag einreichen, Autoren-Teams für jeweils einen Beitrag sind möglich. „Die Einreichungen der letzten zehn Jahre waren qualitativ hochkarätig. Wir sind gespannt, welche Themen die Journalistinnen und Journalisten im neuen Ausschreibungszeitraum aufgreifen und in welchem Format sie sie umsetzen“, erklärt der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Publikumsmedium im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 erschienen sein oder noch erscheinen. Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 31. August 2023 bevorzugt per E-Mail an [email protected].

Über die Vergabe des Preises entscheidet der BDC-Vorstand. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird schriftlich informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Verfahren, insbesondere zu den Formaten der Beiträge, und die bisherigen Preisträger finden Sie auf unserer Themenseite zum Journalistenpreis. Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!

Treffen des Landesverbandes BDC|Westfalen-Lippe zum Viszeralmedizin NRW-Tagung am 2. Juni

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zum erneuten Treffen des Landesverbandes BDC|Westfalen-Lippe, wieder eingebettet in die Viszeralmedizin NRW-Tagung, laden wir Sie und alle anderen Interessierten sehr herzlich ein. Der Kongress steht unter dem Motto “Zwischen Standardisierung und Personalisierung”. Diesem Motto möchten wir auch gerne als BDC nachkommen und haben sowohl berufspolitisch als auch klinisch interessante Themen vorbereitet.

Datum: Freitag, 02.06.2023
Uhrzeit: 11:00 – 12:30 Uhr
Ort: Congress Center Essen Ost, Raum F
Messeplatz 1, 45131 Essen (Rüttenscheid)

Für alle BDC-Mitglieder ist diese Sitzung kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Für den Besuch aller anderen Kongress-Sitzungen bitten wir um Anmeldung unter www.viszeralmedizin-nrw.de.

Mit freundlichen Grüßen Ihr

Vorstand der BDC-Landesgruppe Westfalen-Lippe

Prof. Dr. med. Waldemar Uhl
Dr. med. Björn Schmitz
Jerzy Wielowiejsk
Prof. Dr. med. Michael Aufmkolk

Nächstes Seminar aus dem Curriculum Fußchirurgie vom 24.-25. Mai in Köln

Komplettieren Sie Ihr Curriculum Fußchirurgie: Am 24. und 25.05. findet in Köln das nächste zweitägige Seminar des Curriculums statt, mit dem Sie das BDC-Zertifikat Fußchirurgie erlangen. Das Seminar deckt folgende Themen ab:

  • kindliche Deformitäten und Verletzungen,
  • Komplexverletzungen,
  • Tumore,
  • plastische Deckung,
  • Amputationen,
  • diabetisches Fußsyndrom,
  • Rheuma,
  • CRPS,
  • Orthesen und Einlagen.

Die praktischen Übungen werden an Simulatoren und/oder Knochenmodellen gemacht.

Das Seminar gehört zum Curriculum Fußchirurgie, welches aus vier aufeinander abgestimmten Seminaren besteht. Nach Teilnahme an allen vier Seminaren erhalten Sie das BDC-Zertifikat Fußchirurgie. Geeignet ab dem Facharzt/-ärztin.

Zur Anmeldung und weiteren Infos zum Ablauf

    ASV-Angebot zu Knochen- und Weichteiltumoren in Kraft

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich bekannt gegeben, dass die aktualisierten Regelungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) von Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren in Kraft getreten sind. Dieses ASV-Angebot war bislang nur als ambulante Leistung im Krankenhaus nutzbar. Ab sofort können sich nun auch niedergelassene Spezialistinnen und Spezialisten beteiligen oder eigene Fachteams dazu gründen. Alle Teams müssen ihre Teilnahme an der ASV bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen. Klinik-Teams, die zu den genannten Indikationen bereits eine ambulante Behandlung im Krankenhaus anbieten, haben per gesetzlicher Übergangsregelung nun drei Jahre Zeit, sich neu zu bilden, um die Anforderungen der ASV-Richtlinie zu erfüllen und gegebenenfalls ambulante Kooperationspartner mit einzubeziehen.

    Neu in der ASV: Knochen- und Weichteiltumoren

    Mit der Neufassung hat der G-BA den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Einbezogen sind nun auch Erwachsene mit Desmoidtumoren (Diagnoseschlüssel ICD-10-Kode D48 und D48.1 bis 4) oder mit bösartigen Neubildungen des Bindegewebes (Diagnoseschlüssel ICD-10-Kode C49.9). Einige Leistungen wurden in den Behandlungsumfang der ASV neu aufgenommen, zum Beispiel die Beratung zur Sporttherapie. Auf Empfehlung einer fachübergreifenden Tumorkonferenz kann nun auch eine Positronenemissionstomographie (PET/CT) zur Lagebestimmung vor Operationen und zur Diagnosesicherung bei Rezidiven ergänzend verordnet werden. Neu wurden die Fachgruppen Pneumologie sowie Psychotherapie und Psychosomatik in den Kreis der bei Bedarf hinzuzuziehenden Spezialistinnen und Spezialisten aufgenommen.

    Meldung des G-BA

    Hintergrund:
    Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein Angebot für Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen arbeiten dabei in einem Team zusammen und übernehmen gemeinsam und koordiniert die Diagnostik und Behandlung. Eine ASV kann von Krankenhäusern sowie niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten und Medizinischen Versorgungszentren angeboten werden.

    Nach dem Gesetz ist eine ASV grundsätzlich möglich für Patientinnen und Patienten mit:

    • Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen,
    • seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit geringen Fallzahlen sowie für
    • hochspezialisierte Leistungen.

    Weitere Hintergundinfos zur ASV

      BDC-Sitzungen und Workshops beim Deutschen Chirurgie Kongress 2023

      Am 26. bis 28. April findet der Präsenzteil des Deutschen Chirurgie Kongresses in der 140. Auflage statt.

      Der BDC ist wieder mit zahlreichen Veranstaltungen vertreten. Am BDC-Stand informieren Mitglieder des Verbandsteams Interessierte über Vorteile einer Mitgliedschaft und die BDC-Akademie. Der Vorstand und das Team des BDC laden alle teilnehmenden Mitglieder herzlich ein, vorbei- und ins Gespräch zu kommen.

      Die Sitzungen in der Übersicht

      • Donnerstag, 27. April, 11:15-12:15 Uhr: Roboterprogramme (in Kooperation mit DGCH). Vorsitz: Prof. Hans Fuchs
      • Donnerstag, 27. April, 17:15-18:15 Uhr: Führung 4.0 – Kult vs. Kultur. Vorsitz: Dr. Silke Mertmann, PD. Dr. Benedict Braun
      • Donnerstag, 27. April, 15.30-17.00 Uhr: Ist die heutige chirurgische Weiterbildung noch zeitgemäß (einschl. Digitalisierung)? Vorsitz: Prof. Hans-Joachim Meyer, Prof. Michael Betzler, Dr. Florentine Huettl
      • Freitag, 28. April, 9.15-10.45 Uhr: Prähabilitation in der Chirurgie: Implementierung in den Klinikalltag. Vorsitz: Prof. Michael Betzler, Prof. Wolfgang Schröder
      • Freitag, 28. April, 08:00-09:00 Uhr: Prozessmanagement von operative Eingriffen + Personalbedarf (Arbeitstitel). Vorsitz: Dr. Annika Hättich, Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Dr. Matthias Diemer
      • Freitag, 28. April, 11.15-12.45 Uhr: Ambulantisierung der Chirurgie: Konsequenzen aus dem “IGES-Gutachten”. Vorsitz: Dr. Kristina Götzky, Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Prof. Hans-Joachim Meyer
      • Freitag, 28. April, 13:00-14:00 Uhr: Mitgliederversammlung. Vorsitz: Prof. Hans-Joachim Meyer
      • Freitag, 28. April, 14.00-15.30 Uhr: Krankenhausstrukturen im Wandel – the future is now. Vorsitz: Dr. Julia Gumpp, Prof. Carsten Krones, Prof. Daniel Vallböhmer

      Am Freitag finden außerdem zwei Workshops statt:

      • Freitag, 28. April, 09:15 – 10:45 Uhr, Saal 21a: DRG-System: Dokumentation, Kodierung und Abrechnung, Vorsitz: Prof. Thomas Auhuber (angefragt)
      • Freitag, 28. April, 11:15 – 12:45 Uhr, Saal 21a: Vorbereitung auf die Niederlassung. Vorsitz: Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Dr. Peter Kalbe, Dr. Kerstin Schick

      Für Mitglieder bietet der BDC-Justitiar, Dr. Jörg Heberer, am Freitag, 28. April 2022, 9:00 – 10:45 Uhr, Saal 21b, eine kostenlose Rechtsberatung vor Ort an. Bitte melden Sie sich verbindlich via [email protected] an.

       Mehr Informationen: www.dck2023.de

      Lauterbach zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Medizin

      „Es wird bald Programme geben, bei denen ein Patient Symptome, Befunde und bisherige Behandlungen mündlich erklärt und dann von der KI eine Einschätzung seiner Krankheit und sogar mögliche Therapievorschläge bekommt“, sagte Lauterbach am vergangenen Sonntag den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

      ChatGPT und andere KI-Programme seien extrem attraktiv für Patienten, wenn sie für medizinische Anwendungen entwickelt seien. „Meine Sorge ist, dass sich auf diese Weise im Netz ein wildes Angebot entwickelt, das komplett unreguliert ist“, so Lauterbach.

      Laut Lauterbach müssen die Anwendung von KI-Systemen im Gesundheitsbereich unbedingt reguliert werden. „Sie müssen geprüft werden und zuverlässig sein“, so der Minister. Es müsse zudem sichergestellt sein, dass die Daten nicht missbraucht werden könnten.

      Auch der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) sieht die KI Systeme zur Zeit noch nicht patientenfähig. “Patienten können inzwischen eigene Diagnosen mit KI stellen, die Fehldiganosen sein können. Diese Gefahr ist relativ hoch, wie ich stichpunktartig geprüft und erfahren habe”, warnt er.

      Gesundheitsminister Lauterbach erklärte weiterhin, dass Künstliche Intelligenz bereits jetzt manchmal besser sein könne als ein geübter Facharzt. „Die besten Ergebnisse erzielt aber die Kombination aus künstlicher Intelligenz und einem Arzt.“

      Quelle: Ärztezeitung

      Hybrid DRG – Systematik nicht überfrachten, sondern sinnvoll und mit Maß planen

      Berlin, den 24.04.2023 – Angesichts einer drohenden Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Einführung sektorengleicher Fallpauschalen nach §115 f SGB V mahnt der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) eine sorgfältige Auswahl geeigneter Prozeduren sowie eine nachvollziehbare und wirtschaftlich realistische Kalkulation dieser Prozeduren an.

      Das Vorhaben, Hybrid-DRGs ins Leben zu rufen, war mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Der Gesetzgeber hatte die drei Akteure der Selbstverwaltung, den GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, einen Katalog zukünftig zu erbringender bisher überwiegend stationär durchgeführter Leistungen zu definieren und einen Mischpreis aus stationärem DRG und ambulanter EBM-Vergütung festzulegen. Nachdem die bis zum 31. März 2023 geforderte Einigung nicht erzielt wurde, sieht das Gesetz nunmehr eine Ersatzvornahme durch das BMG vor.

      „Es überrascht nicht, dass die Verhandlungen gescheitert sind,“ erklärt Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. „Die DKG verteidigt ihren stationären Sektor und benennt nur extrem wenige Eingriffe, die KBV hofft auf eine Stärkung ihres vertragsärztlichen Bereichs und bringt einen extrem umfangreichen Katalog ins Spiel, während der GKV-SV ausschließlich Kosten sparen will. Da kann es keine Einigung geben.“

      Der BDC plädiert daher in der Anfangsphase für einen moderaten Katalog definierter Eingriffsgruppen wie die Hernienchirurgie, einzelne Krampfadereingriffe sowie definierte Leistungen aus der Handchirurgie und der Proktologie. „Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass es sich bei der Ambulantisierung um eher kleine und damit typische Weiterbildungseingriffe handelt, deren Herausnahme aus dem Klinikbetrieb ohne gleichzeitige Bildung von geeigneten Weiterbildungsverbünden fatale Konsequenzen auf die praktische Ausbildung zukünftiger Chirurgengenerationen hätte,“ betont der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

      Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei den gesetzlich vorgesehenen Fallpauschalen für die angedachten Eingriffe um eine völlig neue Systematik handelt, die weder der von Kliniken genutzten DRG-Abrechnung noch erst recht dem EBM im niedergelassenen Bereich entspricht. Im Gesetz steht durchaus sinnvoll, dass ein gewichteter Mittelwert zwischen stationärem DRG und bisheriger ambulanter Vergütung angesetzt werden soll. „Welche Leistungen sind konkret in den DRGs eingepreist und welche Einzelleistungen des EBM stehen dem gegenüber?“, fragt Rüggeberg. „Hier werden im wahrsten Sinne des Wortes Äpfel mit Fischstäbchen vermixt und noch eine Prise Chili in Form von Sachkosten dazugegeben, um am Ende ein halbwegs genießbares Produkt zu erhalten.“

      Damit ist klar, dass die neuen Pauschalen unter Berücksichtigung dieser Problematik sorgfältig kalkuliert und adäquat vergütet werden müssen. „Ein Grund mehr, zunächst mit überschaubaren Prozeduren zu beginnen und nicht im Übereifer das Kind mit dem Bade auszuschütten,“ so Rüggeberg.

       

      Die Krankenhausreform muss eine hochwertige Weiterbildung in der Chirurgie ermöglichen

      Berlin, den 21.04.2023 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) fordert, dass die Reformpläne und die Steigerung ambulanter Eingriffe im sektorenübergreifenden Konzept die Qualität der chirurgischen Weiterbildung nicht gefährden dürfen. Eine kompetenzbasierte Weiterbildung muss an den Kliniken auch in Zukunft zwingend gewährleistet sein. 

      Bei der mittlerweile durch alle Landesärztekammern eingeführten aktuellen Weiterbildungsordnung erweist sich die Umsetzung für das Gebiet Chirurgie in praxi als schwierig. Die Ursachen sind vielfältig: So besteht ökonomischer Druck in den Krankenhäusern, die Arbeitsverdichtung steigt, technische Innovationen nehmen zu, ebenso die Ambulantisierung, die Vorgaben durch das Arbeitszeitgesetz werden strenger und die nachkommende Generation neigt zu Teilzeitkonzepten. Chirurgische Weiterbildung ist zeit- und kostenintensiv, sodass manche Krankenhausträger primär Fachärzte einstellen oder oftmals nur ein „learning by doing“ möglich ist.

      Die nun vorgesehenen Reformpläne für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung und die Steigerung ambulanter Eingriffe im sektorenübergreifenden Konzept stellen weitere große Herausforderungen im Vergleich zur bisherigen chirurgischen Weiterbildung dar. „Zweifelsfrei ist in der jetzigen Situation des deutschen Gesundheitswesens eine Reform der Krankenhausversorgung dringend notwendig. Aber auch wenn die einzuführenden Leistungsgruppen in den verschiedenen Leistungsbereichen der Krankenhäuser mit unterschiedlichen Leveln sich vor allem an der Weiterbildungsordnung orientieren, befürchten wir, dass eine mögliche Abnahme der Krankenhausstandorte zu einem Engpass an Weiterbildungsplätzen führt, besonders in den grundversorgenden Fächern,“ erklärt der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Da bei vorgesehener Zentralisierung zukünftig nicht jedes Krankenhaus alles anbieten kann, wird das Weiterbildungsspektrum der jeweiligen Kliniken eingeschränkt und ein Wechsel der Weiterbildungsstätten mit entsprechenden persönlichen Veränderungen notwendig werden. „Dieses Szenario könnte gegebenenfalls auch dazu führen, dass immer weniger Fachärzte ausgebildet werden können“, betont Meyer. Ein Wechsel der Krankenhäuser sei somit absolut notwendig, um in anderen Kliniken fehlende Weiterbildungsinhalte erwerben zu können. Als realistischer Lösungsansatz ergebe sich somit, wie auch in Nordrhein-Westfalen vorgesehen, eine notwendige Vernetzung der Kliniken mit der Bildung von Weiterbildungsverbünden und zwar als standort- und trägerübergreifende Kooperation.

      Bezüglich der Ambulantisierung seien zudem weitere gemeinsam ausgeübte Verbundweiterbildungen, etwa zwischen einem medizinischen Versorgungszentrum und Kliniken, notwendig. „Zur Realisierung dieser Konzepte bedarf es aber weiterer, vor allem rechtssicherer Klärung bezüglich der Gestaltung der Arbeitsverträge bei trägerübergreifenden Verbünden und planmäßigen Rotationen in alle Weiterbildungsabschnitte. Letztlich stellt sich auch in der Chirurgie inzwischen die Frage zur Erweiterung des klinischen Stellenplans oder der Vergütung einer Weiterbildung“, so Meyer.

      Der BDC unterstützt nachdrücklich die Bemühungen um eine qualitativ hochwertige chirurgische Weiterbildung im Rahmen der vorgesehenen Reformstruktur der Krankenhausversorgung, besonders auch im Sinne eines reibungslos funktionierenden Verbundsystems, sowohl zwischen Krankenhäusern verschiedener Level als auch in der Verbindung des ambulanten vertragsärztlichen mit dem stationären Sektor. Daneben bietet die Akademie des BDC verschiedene Weiterbildungsseminare, -kurse sowie Workshops an, um die Möglichkeiten zu einer Qualitätssteigerung während der Weiterbildung ständig zu erweitern.

       

      Patientenbeauftragter der Bundesregierung übernimmt Schirmherrschaft für das Infoportal Hautkrebs

      Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze übernimmt die Schirmherrschaft für das seit fast zwei Jahren bestehende Infoportal Hautkrebs. Das auf Initiative der NVKH ins Leben gerufene Informationsportal Hautkrebs soll einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Patientenorientierung durch die Bereitstellung geprüfter medizinischer Informationen leisten. Trotz stetiger Verbesserungen in der Prävention und Versorgung von Hautkrebs sterben jährlich immer noch mehr als 3.000 Menschen in Deutschland an dieser Erkrankung. Das Risiko an Hauttumoren zu erkranken, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Der Bedarf nach seriösen, aktuellen und patientengerecht aufbereiteten Informationsangeboten nimmt dementsprechend zu.

      Das Infoportal Hautkrebs leistet mit einem umfassenden und wissenschaftlich fundierten Informationsangebot einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Orientierung und Gesundheitskompetenz im Themenbereich Hautkrebs und ist das erste Angebot dieser Art in Deutschland.

      Zum Infoportal Hautkrebs stellt die NVKH einen Flyer zum Download zur Verfügung.

      Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.