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Gemeinsames Positionspapier zur Primärversorgung

“Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung eines Primärversorgungssystems wenden wir uns mit einer fachlichen Stellungnahme an Sie. Als Institutionen, die seit Jahrzehnten an der Versorgung von Unfallverletzten nach Arbeits-, Wege- und Schulunfällen beteiligt sind, möchten wir unsere Erfahrungen in die aktuelle Diskussion einbringen.

Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, Patientinnen und Patienten in der Primärversorgung zielgerichtet, ressourcenschonend und möglichst ohne vermeidbare Fehlsteuerungen in die jeweils geeignete ambulante oder stationäre Versorgungsebene zu lenken.

Für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung existiert in Deutschland bereits seit mehr als 100 Jahren ein bewährtes und erfolgreiches Primärarztsystem: die durchgangsärztliche Versorgung. Diese ist im Sozialgesetzbuch VII sowie im Ärztevertrag nach § 34 Abs. 3 SGB VII verankert und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Im Kern ermöglicht sie eine qualifizierte Ersteinschätzung unfallbedingter Gesundheitsstörungen sowie eine bedarfsgerechte Steuerung in die jeweils geeignete Versorgungsebene.”

Aus der Stellungnahme der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), dem Bundesverband der Durchgangsärzte (BDD) sowie dem Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC).

Zur Stellungnahme

Zum Anschreiben an Gesundheitsministerin Nina Warken

BDC Starterpaket – das günstigste Weiterbildungspaket der Chirurgie

Junge Mediziner:innen auf dem Weg zum Facharzt und zur Fachärztin für Chirurgie intensiv zu unterstützen, ist eine der Missionen des BDC. Deshalb haben wir ein neues Produkt an den Start gebracht, das diesen Weg unterstützt: das BDC-Starterpaket. Es ist ab sofort erhältlich und bietet folgende Inhalte:

  • ein Weiterbildungsseminar der BDC|Akademie
  • Einjährige Mitgliedschaft im BDC, dem Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.
  • 6 Monate Vollzugriff mit allen Möglichkeiten auf die Lernplattform Amboss
  • Teilnahme am DCK-Kongress 2027

Das Paket hat einen Wert von mehr als 956 Euro – und kostet nur 399 Euro!

Unter folgender Webseite sind alle Paket- und Buchungsdetails aufgeführt:
www.bdc.de/karriere-jobs/starterpaket

Es gibt auch ein EXTRA-GOODIE
Treue lohnt sich! Mitglieder, die durch das BDC-Starterpaket Mitglied im BDC geworden sind und weiterhin Mitglied bleiben, erhalten vom BDC im dritten Mitgliedsjahr den DCK-Eintritt nochmal kostenfrei.

 

Rückblick auf den Bundeskongress Chirurgie 2026 in Nürnberg

Für niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen ein Muss – der Bundeskongress Chirurgie, der dieses Jahr vom 6. bis 7. Februar in Nürnberg stattfand. Der BDC präsentierte sich gemeinsam mit seinem Versicherungsmakler Ecclesia mit seinem neuen und optisch deutlich verbesserten Stand und bot Raum zum Austausch und Netzwerken. Die Stimmung unter den Teilnehmenden war gut, das Interesse an den wissenschaftlichen Sitzungen von BDC-Vorstand, Geschäftsführung und -mandatsträger:innen groß. Das BDC-Team informierte in diesem Jahr unter anderem über den neuen BDC-Messenger Doctolib-Connect, der innerhalb von wenigen Tagen die Marke von 100 Mitgliedern überschritten hat.

Extrakt des Vortrags von Dirk Farghal zur BDC-Sitzung “How I do it: Standardoperationen nach Leitlinie oder nach Erfahrungswerten?”Was braucht man wirklich für die Vorbereitung einer ambulanten OP?

Extrakt des Vortrags von Dr. Ralf Schmitz zur BDC-Sitzung “Junges Forum – Weiterbildung der Zukunft”: Modellprojekt sektorenübergreifende Weiterbildung in O und U?

Extrakt des Vortrags von Professor Thomas Auhuber zur BDC-Sitzung Hybrid-DRG

Bildrechte: BDC

Modellprojekt sektorenübergreifende Weiterbildung in O und U?

Extrakt des Vortrags von Dr. Ralf Schmitz zur BDC-Sitzung Junges Forum – Weiterbildung der Zukunft

Die Zeit für eine strukturierte sektorenverbindende Weiterbildung ist jetzt!

Die Bedingungen für die Weiterbildung in den chirurgischen Fächern haben sich in den letzten 20 Jahren dramatisch verändert. Dem legendären EUGH-Urteil von 2003 folgend galt der Arbeitsschutz nun auch für Ärztinnen und Ärzte. Damit waren zwar die familienunfreundlichen 36 Stunden Dienst passé, gleichzeitig aber schwand die Anwesenheitszeit der Weiterzubildenden im Krankenhaus und damit auch die Möglichkeit zeitnah an die in der Weiterbildungsordnung gefordertem Richtzahlen zu kommen. Darüber hinaus musste zur Einhaltung des Arbeitsschutzes mehr Personal eingestellt werden und damit erhöhte sich zwangsläufig der Konkurrenzdruck um die Weiterbildungseingriffe. Letztere wiederum nahmen an Häufigkeit im Krankenhaus immer weiter ab, einer sich gerade in den letzten Jahren dramatisch an Fahrt aufnehmenden Ambulantisierungswelle geschuldet. Damit wird immer klarer, dass die Weiterbildung in der Chirurgie nicht mehr ausschließlich im Krankenhaus erfolgen kann, sondern dass auch der vertragsärztliche Sektor mit einbezogen werden muss, also eine sektorenübergreifende oder auch -verbindende und natürlich strukturierte Weiterbildung implementiert werden muss.

Das wesentliche Hindernis für eine fachärztliche Weiterbildung in der Praxis stellt die fehlende Vergütung dar, was eine Umfrage des Berufsverbandes Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) aus 2025 wieder bestätigte. Ohne eine verbindliche Finanzierung kann eine Weiterbildung im Vertragsarztsektor aber nicht gewährleistet werden.

Auch auf dem diesjährigen Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg vom 6.-7. Februar wurde dieses Thema aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet und intensiv diskutiert. Die berechtigten Wünsche und Vorstellungen der nachfolgenden Generation wurden von einer jungen Kollegin vorgetragen, die aktuell ihrer Weiterbildung im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie in einem Maximalversorger absolviert. Die Möglichkeiten der Gründung und Unterstützung  von Weiterbildungsverbünden wurden dargestellt von zwei Vertreterinnen der Bayrischen Landesärztekammer. Hier fand insbesondere die dort seit etwa 6 Jahren bestehende Koordinierungsstelle fachärztliche Weiterbildung (KoStF) großes Interesse. Der Referatsleiter für die Niedergelassen in der Chirurgie im BDC stellte dann ein finanziell gefördertes Weiterbildungsmodell in Kiel für den Fachbereich Orthopädie und Unfallchirurgie vor.

Dort haben sich das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel und das vertragsärztliche MVZ Chirurgie zusammengetan und mit Unterstützung der Ärztekammer Schleswig-Holstein eine Förderung im Rahmen eines sektorenübergreifenden Weiterbildungsverbundes über einen kompletten Weiterbildungszeitraum von 6 Jahren beantragt. Die Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein (KVSH) war von diesem innovativen Modell überzeugt und hat dem im November 2023 zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine planbare und auskömmlich finanzierte intersektorale Rotationsstelle.

Die Finanzierung im vorgestellten Fall erfolgt dabei allerdings ausschließlich jeweils hälftig über die gesetzlichen Krankenkassen und aus den Honoraren der Vertragsärzte in Schleswig-Holstein. Für eine qualitativ hochwertige Facharztweiterbildung sind aber zwingend Finanzierungsmöglichkeiten zu entwickeln, an denen alle Partner im Gesundheitswesen beteiligt sind. Dies ist nach fester Überzeugung des Podiums und Anwesenden eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Tatsächlich ist das Thema nun auch in der Gesetzgebung angekommen. So wurde mit der Annahme des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Herbst 2024 in einem Annex fixiert, dass zur Förderung der Weiterbildung in Kliniken DRG-Aufschläge kalkuliert werden sollen. In dem im Dezember 2024 unterzeichneten AOP-Vertrag nach § 115 b findet sich die Formulierung, dass ärztliche Weiterbildung im ambulanten Sektor mit EBM-Aufschlägen gefördert werden soll. Weiter macht Hoffnung, dass das Thema unter anderem durch eine vom BDC initiierte Weiterbildungskampagne in der Gesellschaft immer breiteren Raum einnimmt. Denn nur durch Druck der Öffentlichkeit wird sich auch die Politik mit diesem Thema beschäftigen wollen. Es ist Zeit, dass sich was dreht!

Was braucht man wirklich für die Vorbereitung einer ambulanten OP?

Extrakt des Vortrags von Dirk Farghal zur BDC-Sitzung “How I do it: Standardoperationen nach Leitlinie oder nach Erfahrungswerten?”

AOP-Katalog, H-DRGs und MD-Gesetz, der politische Wille als auch der rasante medizinische Fortschritt lassen die Möglichkeiten und Zahlen ambulanter Operationen, Eingriffe und Therapien rasant steigen. Dies bedingt daher auch die Überprüfung der Begleitmaßnahmen dieser Entwicklung. In diesem Artikel legen wir den Fokus auf die Präoperative Vorbereitung.

Die Erweiterung des Kataloges ambulant zu erbringender Eingriffe nach §115b, am 01.01.2026 aktualisiert, die Einführung der Hybrid-DRG mit seit diesem Jahr mit 904 OPS-Codes und das MD (Medizinischer Dienst) Gesetz von 01.01.2020 und der zunehmende Wunsch der Patienten/Innen verschärfen den Druck auf alle Beteiligten, insbesondere für die Kliniken zur Ambulantisierung. So wurden im Jahr 2024 2.500.000 ambulante Operationen nach §115b abgerechnet (1). Die Tabelle der KBV verdeutlichet den Anstieg im Bereich der Fälle nach §115b.

Entwicklung der Ambulanten Operationen nach §115b seit 2014 (GENESIS-Online, Tabellenbereich 23141), Destatis) KBV

Die Zahl der H-DRG-Fälle soll bis 2028 auf 2.000.000 Fälle, neben den Ambulanten Operationen nach §115b, steigen. Daher haben sich der BDC, BDA, DGAI, DGIM und DGCH auf eine Empfehlung zur präoperativen Vorbereitung bei ambulanten Operationen geeinigt.

Eine zentrale Rolle kommt dem Hausarzt zu. Die genaue Anamnese und körperliche Untersuchung sind die Grundlage der Operationsvorbereitung. Gerade unsere alternde Bevölkerung stellt uns vor Herausforderungen. Insbesondere für unsere chirurgischen Fächer kann ein entsprechendes präoperatives Assessment die postoperativen Komplikationen und die Rekonvaleszenz verbessern. Um den Aufwand zu reduzieren und dabei das Risiko weiter zu minimieren ist ein strukturiertes Vorgehen notwendig. Dieses sollte bei Patienten über 65 Jahren geprüft werden. Hierzu gehört der Ausschluss einer Anämie und deren Therapie, die Medikationsanalyse und Optimierung. Der bundeseinheitliche Medikationsplan, auch in der ePA sollte Standard sein. Eine Mangelernährung sollte ausgeschlossen werden und mittels proteinreicher, hochkalorischer Trinknahrung behandelt werden. Eine Evaluierung des Sturzrisikos und deren Prophylaxe und die Erhebung des kognitiven Status sind Teil für eine Prärehabilitation. Ebenso sind die Beratung zur Patientenverfügung und Betreuungspersonen zu fordern (2).

12-Kanal-EKG

Es soll ein 12-Kanal-EKG angefordert werden bei positiver kardialer Anamnese oder Symptomatik, bei einer OP mit hohem kardialem Risiko, bei A-ICD Patienten, bei Patienten mit Ischämie, Ödemen und Rhythmusstörungen, bei einem kardialen Risikofaktor und einem mittleren OP-Risiko und bei symptomatischen Herzschrittmacherpatienten. Daraus folgt, dass bei asymptomatischen und anamnestisch blanden Patienten sowie Herzschrittmacherpatienten in regelmäßiger Schrittmacherkontrolle kein EKG gefordert wird (3).

Dt Ärzteblatt Int 2014;111:437-46;DOI:10.3238/arztebl.2014.0437

Patientinnen und Patienten ohne kardiovaskuläre Begleiterkrankungen oder Risikofaktoren

Patientinnen und Patienten, die keine Zeichen, Symptome oder Anamnese für kardiovaskuläre Erkrankungen oder Risiken haben, können bei niedrigem oder mittlerem eingriffsbezogenem Risiko ohne weitere präoperative Risikoeinschätzung anästhesiologisch behandelt werden. Vor Operationen mit hohem eingriffsbezogenem Risiko kann bei Patientinnen und Patienten über 45 Jahre die Anfertigung eines EKG und die Bestimmung von kardialen Biomarkern erwogen werden. Patientinnen und Patienten ohne Zeichen oder Symptome einer kardiovaskulären Risikoerkrankung, aber mit einer familiären Disposition für das Auftreten von Kardiomyopathien sollen bereits präoperativ ein EKG und eine echokardiographische Diagnostik erhalten.

Präoperatives Labor

Routinemäßige oder durch das Alter bedingte Laboruntersuchungen sind nicht sinnvoll. Grund dafür ist, dass es eine hohe Prävalenz auffälliger Laborwerte gibt, welche jedoch für das perioperative Risiko nicht relevant sind und hohe Kosten verursachen. Mit zunehmendem Alter sind von der Norm abweichende Laborwerte häufiger. Es konnte bei geriatrischen Patienten (70-100 Jahre alt) kein Zusammenhang zwischen der Prävalenz auffälliger Laborwerte und einen schlechteren Behandlungsergebnis gefunden werden. Die gängigen Gerinnungslaborwerte sind, insbesondere wegen der NOK´s, einer standardisierten Blutungsanamnese unterlegen. Eine laborchemische Gerinnungsdiagnostik sollte nur bei entsprechender Medikamentenanamnese oder einer positiven Blutungsanamnese erfolgen. Diese Strategie wurde durch die Ergebnisse bei 11.804 neurochirurgischen Patienten bekräftigt (4).

Von dieser Regelung ausgeschlossen sind laborchemische Bestimmungen, die indiziert sind, aufgrund möglicher klinisch relevanter Beeinträchtigung der Homöostase durch diagnostische oder therapeutische Maßnahmen (zum Beispiel Bestimmung des Kaliums nach präoperativer Darmspülung) in  der präoperativen Phase, aufgrund der bestehenden chirurgischen Indikation (zum Beispiel bei erwartetem hohem Blutverlust), zur Kontrolle potenzieller Nebenwirkungen von Medikamenten (zum Beispiel Veränderungen des Kreatininwerts oder der Lebertransaminasen unter Antibiotikatherapie), bei Vorliegen schwerer Organdysfunktionen (zum Beispiel Niereninsuffizienz) (4).

https://www.aerzteblatt.de/archiv/inhalt?heftid=5742

Somit kommt der ausführlichen Anamnese und klinischen Untersuchung ein sehr wichtiger Stellenwert zu. Sie sind die Grundlage für die Indikationsstellung zur Operation und Therapie und auch zur notwendigen Operationsvorbereitung. Hilfreich sind hier standardisierte Anamnese- und Befundbögen. Solche sollten in jedem OM-System einer Praxis und Klinik vorhanden sein.

Dirk Farghal

Stellv. Regionalvertreter Bayern, stellv. Vorsitzender Referat der niedergelassenen Chirurgen/Innen, Leiter der AG BeKo und angestellte Ärzte/Innen in der Niederlassung

  1. https://www.aerzteblatt.de/news/fallzahlen-in-der-ambulanten-versorgung-zeigen-nach-oben-5f38e387-4f13-4b64-9798-13fe7cf9b1edie der medizinische Fortschritt führen zu einer deutlichen Zunahme ambulanter Operationen, Therapien und Behandlungen.
  2. Dtsch Arztebl Int 2019;116:63-9;DOI:10.3238/arztebl.2019.0063
  3. Dtsch Arztebl Int 2014;111:437-46;DOI:10.3238/arztebl.2014.0437
  4. https://www.aerzteblatt.de/archiv/inhalt?heftid=5742

Korrekte Anwendung der Kodierrichtlinien für Hybrid-DRGs

Extrakt des Vortrags von Professor Thomas Auhuber zur BDC-Sitzung Hybrid-DRG

Die Einführung der Hybrid-DRGs gemäß § 115f SGB V stellt die chirurgische Dokumentation und Kodierung vor neue Anforderungen. Ziel ist eine sektorengleiche Vergütung, die stationäre und ambulante Leistungen vergleichbar abbildet. Für Chirurginnen und Chirurgen bedeutet dies: Eine präzise, regelkonforme Kodierung ist nicht nur formale Pflicht, sondern entscheidend für die sachgerechte Abbildung der erbrachten Leistung und die Erlössicherung.

Grundlage der Kodierung bleiben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in Verbindung mit der ICD-10-GM zur Verschlüsselung von Diagnosen sowie dem OPS-301 für Prozeduren. Die DKR definieren verbindlich, wie Diagnosen und Eingriffe zu kodieren sind. Dabei gilt: Die Kodierrichtlinien haben Vorrang vor widersprüchlichen Angaben in ICD oder OPS, und das systematische Verzeichnis hat Vorrang vor dem alphabetischen Verzeichnis. Ambulante Kodierrichtlinien existieren aktuell nicht.

Für die chirurgische Praxis zentral ist das Prinzip der möglichst spezifischen Kodierung. Diagnosen sollen monokausal, Prozeduren monoprozedural und so differenziert wie möglich verschlüsselt werden. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die DRG-Zuordnung und damit auf die Vergütung. Bereits kleine Unterschiede in der OPS-Kodierung – etwa bei der Versorgung einer Außenknöchelfraktur (z. B. einfache vs. mehrfragmentäre Fraktur oder Verwendung winkelstabiler Implantate) – können zu unterschiedlichen DRGs mit erheblichen Erlösunterschieden führen.

Ein häufiger Fehler liegt in unzureichender Dokumentation. Die Kodierung folgt der Dokumentation – nicht umgekehrt. Entscheidend ist daher die klare Beantwortung der Frage: „Was hat Behandlung im Wesentlichen  veranlasst?“, „Wie können Diagnosen nachgewiesen werden?“ oder „Warum wurde was gemacht?“. Auch nachträglich erhobene Befunde dürfen berücksichtigt werden, sofern sie für den Behandlungsanlass relevant sind.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern zudem spezielle Kodierrichtlinien, die für definierte Fallkonstellationen gelten und teilweise von den allgemeinen Regeln abweichen. Ergänzend haben Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verbindlichen Charakter. Diskussionen und streitbefangene Themen finden sich auch in diversen Internet-Foren oder in Veröffentlichungen des Medizinischen Dienstes.

Nicht zuletzt ist die jährliche Aktualisierung von ICD, OPS und DKR zu beachten. Kontinuierliche Fortbildung und die Nutzung geeigneter Kodierwerkzeuge sind daher unerlässlich.

Fazit: Korrekte Kodierung („Rightcoding“) ist integraler Bestandteil chirurgischer Qualität. Sie sichert Transparenz, Vergleichbarkeit und letztlich auch die wirtschaftliche Basis der Versorgung.

Notfallreform: O+U-Facharztpraxen könnten das System erheblich entlasten

Berlin, den 15.06.2026 – Chirurgische Praxen übernehmen bei der Notfallversorgung eine wichtige Funktion und könnten das Gesundheitssystem erheblich entlasten. Dazu müssten allerdings bestimmte Rahmenbedingungen herrschen, betont der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC).

So könne die Notfallreform nicht losgelöst von den Plänen für ein Primärversorgungssystem und den Auswirkungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) gedacht werden, erklärt der chirurgische Berufsverband. Die aufgrund der Sparpläne vorgesehene Sperrung des direkten Facharztzugangs könne erwartungsgemäß zu einer weiteren Belastung der Krankenhaus-Notaufnahmen führen, sofern keine verbindliche und effiziente Steuerung vorgeschaltet wird.

„Unfallchirurgisch-orthopädische Facharztpraxen wären fachlich und strukturell in der Lage, als Kooperationspraxen einen wesentlichen Teil der traumatologischen Notfälle zu behandeln, sehen aber in Anbetracht der drohenden Streichung der Honorarzuschläge für Akut-Termine keine wirtschaftliche Perspektive für ein solches Versorgungsangebot“, schildert BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. Dies führe zu einer Terminknappheit in den Praxen, wodurch der Patientenstrom wieder in die Notaufnahmen geleitet würde. „Eine sinnvolle Steuerung der Patientinnen und Patienten in die geeignete Versorgungsebene ist das A und O einer gelungenen Notfallreform und der Schlüssel für eine Effizienzsteigerung im gesamten deutschen Gesundheitssystem“, ergänzt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Die Vorhaltung von Strukturen und Personal zur Notfallversorgung müsse sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Praxen ausreichend refinanziert werden.

Bei sachgerechter Planung würden die vorhandenen Ressourcen laut dem Chirurgieverband voraussichtlich ausreichen, den Bedarf zu decken. Dies jedoch nur dann, wenn die Idee einer neu eingerichteten Doppelversorgung mit einem zusätzlichen ärztlichen Besuchsdienst parallel zu den Praxis-Öffnungszeiten aufgegeben würde. „Die Doppelstrukturen verursachen überflüssige Kosten und Personalbindung. Und sie schaffen Fehlanreize bei den Patientinnen und Patienten. Diese müssen vermieden werden. Außerdem müssen wir zukünftig die Patientinnen und Patienten mehr in die Verantwortung ziehen, sei es durch Gesundheitsbildung, durch Anreize oder Sanktionen. Damit können wir verhindern, dass unsere vorbildliche Gesundheitsversorgung unnötig belastet wird“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg.

Der BDC begrüßt, dass der Rettungsdienst in die Notfallreform einbezogen wird, da auch in diesem Bereich die Notfallambulanzen entlastet werden könnten. Da alle Systeme der Gesundheitsversorgung ineinandergreifen, sollten nach Einschätzung des BDC zudem die bis zum Ende des Jahres 2026 angekündigten Vorschläge des Expertenrats zur strukturellen Reform des Gesundheitswesens abgewartet und bei der Gesetzgebung angemessen berücksichtigt werden.

Der BDC hatte gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) ausführlich zum damaligen Entwurf für ein Notfall-Gesetz Stellung genommen. Die Chirurgieverbände begrüßen ausdrücklich, dass dieses Gesetzesvorhaben jetzt wieder Fahrt aufnimmt. Es sei dringend erforderlich, dass die Krankenhaus-Notaufnahmen substanziell und nachhaltig von nicht akuten Gesundheitsanliegen entlastet würden und sich auf ernste Notfälle konzentrieren könnten. Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene digitale Ersteinschätzung werde somit ebenso wie die Einrichtung von integrierten Notfallzentren (INZ) ausdrücklich begrüßt. Die aktuell geplante stärkere Einbindung der Bundesländer sei geeignet, bereits vorhandene sinnvolle Kooperationen zwischen den KV-Notfallpraxen und Krankenhäusern zu erhalten. Vorhandene Softwareprogramme zur Ersteinschätzung, etwa SmED, müssen auf ihre Eignung für traumatologische Notfälle überprüft werden.

DKG und KBV: Sparen an Bürokratie statt an Arzt und Patient

Erneut fordern aktuell die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Bundesregierung auf, die angekündigte Entbürokratisierung im Gesundheitswesen anzugehen. Beide Verbände hatten zuvor zahlreiche Vorschläge eingereicht, die Geld und Arbeitszeit einsparen sowie die Qualität der stationären und ambulanten Versorgung verbessern würden. Der Abbau von Bürokratie könnte laut der Organe der Selbstverwaltung damit einen echten Sparbeitrag leisten – wohingegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enorme negative Effekte auf die Versorgung hätte.

Der BDC setzt sich ebenfalls für die Entbürokratisierung im Gesundheitsbereich ein. Die Ergebnisse der BDC-Umfrage zeigen, dass der hohe Bürokratieaufwand im beruflichen Alltag eine enorme Belastung für Chirurginnen und Chirurgen darstellt und die Motivation, den ärztlichen Beruf zu ergreifen oder weiterzuführen, schmälert.

Hören Sie auch den neuen Surgeon Talk Podcast zum Thema mit BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Hier geht es zur gemeinsamen Pressemitteilung der KBV und DKB mit Links zu den Dokumenten mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau.

Übergangslösung bis Ende 2026: Hybrid-DRG für Eingriffe bei Kindern

Hybrid-DRG können nun auch wieder für Kinderoperationen angewendet werden. Aufgrund einer späten gesetzlichen Änderung können die sektorengleichen Fallpauschalen jedoch erst im Jahr 2027 angepasst werden. Als Übergangslösung haben die Vertragspartner im Bewertungsausschuss befristete Zuschläge von 60 Prozent in den EBM aufgenommen. Diese sind rückwirkend ab dem 16. April abrechenbar.

Details und Erläuterungen zur genauen Abrechnung

 

Jahrestreffen der Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe

Im Rahmen der Viszeralmedizin NRW-Tagung möchten wir Sie herzlich zum dritten gemeinsamen Treffen des BDC-Landesverbands Westfalen-Lippe und des BDC-Landesverbands Nordrhein einladen. Wir freuen uns, Sie am 19. Juni 2026 im Kongresszentrum Dortmund begrüßen zu dürfen.

Für alle BDC Mitglieder ist diese Sitzung kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Datum: 19.06.2026
Uhrzeit: 14.00-15.30 Uhr
Ort: Kongresszentrum Dortmund, Saal 9
Nähere Details und die Agenda entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Landesverbandvorsitzenden

Dr. med. Björn Schmitz
Vorsitz Westfalen-Lippe
Dr. med. Sven Gregor
Vorsitz Nordrhein
Einladung und Agenda LV Treffen NRW