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Berufsverband der Deutschen Chirurgie startet digitales Netzwerk mit Doctolib Connect

Berlin, den 31.03.2026 – Doctolib, eines der führenden Healthtech-Unternehmen in Europa, und der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) haben ein gemeinsames digitales Netzwerk über Doctolib Connect für bis zu 16.000 Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland eingerichtet. Mit dem sogenannten BDC-Messenger können sich Chirurginnen und Chirurgen ab sofort einfach vernetzen und austauschen – über Praxis- und Klinikgrenzen hinweg.

Bisher waren Chirurginnen und Chirurgen bei fachlichen Rückfragen oder Themen rund um ihren Beruf häufig auf persönliche Kontakte per E-Mail oder Telefon angewiesen. Der BDC-Messenger schafft erstmals eine zentrale Lösung für die Vernetzung untereinander und mit dem Verband. Mit dem BDC-Messenger von Doctolib Connect steht Mitgliedern ein kostenfreies, DSGVO-konformes Kooperationstool zur Verfügung, das speziell für den medizinischen Bereich entwickelt wurde. Chirurginnen und Chirurgen können sich damit direkt und sicher austauschen und per Textnachricht, Sprach- oder Videoanruf kommunizieren. Als Mitglieder des Netzwerks können sie etwa Befunde teilen, Patientenfälle anonym besprechen oder Karrieretipps austauschen. Zusätzlich kann der BDC seine Mitglieder mit Informationen rund um den chirurgischen Beruf versorgen, wie etwa zu den Themen Karriere, Vergütung, Recht und Weiterbildung. Pro Jahr werden insgesamt über alle medizinischen Einrichtungen hinweg bereits rund zwanzig Millionen Nachrichten über Doctolib Connect versandt.

„Die unbürokratische, digitale Vernetzung ist auch für Chirurginnen und Chirurgen unverzichtbar geworden. Mit dem BDC-Messenger über Doctolib Connect bieten wir unseren Mitgliedern ein Tool, das den Austausch untereinander erheblich erleichtert. Die Bedienung ist intuitiv und die Informationsvermittlung erfolgt unmittelbar. Eine erhebliche Erleichterung im chirurgischen Alltag”, sagt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

„Die Zusammenarbeit mit dem BDC unterstützt unser Ziel, Ärztinnen und Ärzte im Alltag zu verbinden. Die über 300.000 Nutzerinnen und Nutzer von Doctolib Connect in Deutschland zeigen, dass es eine große Nachfrage für einfache und sichere Kommunikation gibt. Mit dem BDC-Messenger erhalten Chirurginnen und Chirurgen jetzt eine Kooperationslösung, die einen spürbaren Mehrwert bietet – von der Zweitmeinung bis zur schnellen Rückfrage”, sagt Ricardo Colón, Head of Doctolib Connect.

Das BDC-Connect-Netzwerk startete im Februar 2026. BDC-Mitglieder können sich über diese Seite registrieren: www.bdc.de/neu-fuer-mitglieder-der-bdc-messenger-bei-doctolib-connect/

Über Doctolib

Doctolib entwickelt seit 2013 Technologien, die medizinische Fachkräfte im Arbeitsalltag entlasten und ihnen mehr Zeit für ihre Patient:innen zurückgeben. In Europa nutzen mehr als 500.000 Gesundheitsfachkräfte digitale Lösungen von Doctolib, davon 120.000 in Deutschland. Zudem setzen 600 MVZ und Krankenhäuser in Deutschland Doctolib-Lösungen ein. Die All-in-one-Praxissoftware für Arztpraxen vereint Terminbuchung, Patientenaufnahme, sichere Kommunikation, elektronische Patientenakte und Abrechnung in einem System. Sie wird durch KI-Assistenten für administrative Aufgaben ergänzt. Der digitale Gesundheitsbegleiter des Health-Tech-Unternehmens bietet 90 Millionen Menschen in Europa, davon über 25 Millionen in Deutschland, über die App einfachen und sicheren Zugang zu Prävention und medizinischer Versorgung. Dies hilft Menschen, schneller die richtigen Fachärzt:innen zu finden, ihre Gesundheit besser zu verstehen und somit ein gesünderes Leben zu führen. Mit 3.000 Mitarbeitenden in mehr als 30 Städten arbeitet Doctolib jeden Tag mit medizinischem Fachpersonal zusammen, um die Zukunft des Gesundheitswesens mitzugestalten – dank zuverlässiger Technologie und hoher medizinischer Standards.

Bundesrat passiert: Krankenhausreform tritt zum April 2026 in Kraft

Der Bundesrat hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen und damit den Weg für die weitere Umsetzung der Krankenhausreform freigemacht. Das Gesetz soll bereits Anfang April 2026 in Kraft treten und enthält wichtige Anpassungen an der bisherigen Reform. Ziel ist es unter anderem, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu entlasten, indem ein Teil der Kosten aus staatlichen Mitteln gedeckt wird. Gleichzeitig werden bestehende Regelungen, etwa zu Pflegepersonal-Untergrenzen, flexibler gestaltet. Trotz dieser Änderungen bleibt das Gesetz umstritten, da Kritiker sowohl Nachbesserungsbedarf als auch eine mögliche Abschwächung der ursprünglichen Reform sehen.

Das wird im Reformgesetz geregelt

  • Der Transformationsfonds wird zwischen 2025 und 2035 aus Mitteln der Länder und des Bundes finanziert. Der Bund finanziert seinen Anteil aus dem Sondervermögen Infrastruktur.
  • Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Finanzwirksam wird dies erst ab 2030.
  • Die Zahl der Leistungsgruppen sinkt von 65 auf 61, gestrichen werden die Leistungsgruppen für Infektiologie, Notfallmedizin, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin sowie Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie.
  • Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten von Klinken werden angepasst, Länder können hier mehr gestalten. Bis zu sechs Jahre kann es Ausnahmen geben, teilweise nur mit Einverständnis der Krankenkassen. Legen Länder bis Ende 2026 Leistungsgruppen fest, können die Krankenkassen kein Veto einlegen.
  • Standortdefinitionen: Hier bleibt es bei der Entfernung von 2.000 Meter der Klinikstandorte. Einzelfallabweichungen sind unter Beteiligung der Länder, der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft möglich.
  • Die bundeseinheitliche Definition von Fachkliniken – künftig „Level F“ – wird bis 2030 erarbeitet. Bis dahin haben die Länder bei der Zuteilung einen „Ermessensspielraum“.
  • Für die Einteilung der Kliniken gelten weiterhin die Level: Level 3U für Universitätskliniken, Level 3 für Maximalversorger, Level 2, Level 1n sowie Level 1i (ohne Notfallversorgung).
  • Bei den Hybrid-DRGs sollen ab 2027 auch wieder ambulante Versorgung von Kindern sowie Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.
  • Bei der Spezialisierung in der Onkochirugie kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Fallzahlgrenzen festlegen, falls dies für die Versorgung in der Fläche notwendig ist.
  • In einer Regelung zum Pflegebudget wird klargestellt, welche Tätigkeiten zur Patientenversorgung dienen und welche nicht und somit auch nicht abgerechnet werden können.
  • Pflegepersonaluntergrenzen gelten für alle Leistungsgruppen.
  • Der Bundes-Klinik-Atlas bekommt beim G-BA seine neue organisatorische Heimat.

Was noch nicht geregelt ist

  • Ausführliche Definition der Leistungsgruppen
  • Fragen der ärztlichen Weiterbildung
  • Berechnungen des Vorhaltebudgets

 

Quelle: www.aezteblatt.de

 

 

 

KidsClub auf dem DCK 2026 in Leipzig

Auf dem Chirurgiekongress 2026 in Leipzig können Sie Ihre Kinder an allen Kongresstagen durch den KidsClub im CCL Congress Center Leipzig betreuen lassen!

  • Wann? An allen Kongresstagen, Mittwoch 22. April bis Freitag 24. April 2026, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Freitag nur bis 17:00 Uhr).
  • Wer? Kinder im Alter von 12 Monaten bis 10 Jahre. Die Kinderbetreuung ist auf 20 Kinder täglich begrenzt.
  • Wo? CCL Congress Center Leipzig
  • Wie? Verbindliche Anmeldung bis zum 01. April 2026 im Rahmen der Kongressanmeldung unter www.dck2026.de/anmeldung/
    Vor-Ort-Anmeldungen am Tagungsschalter je nach Kapazität gegebenenfalls noch möglich
Quelle: BDC

Nähere Informationen über die Kongressseite unter www.dck2026.de. Zu zahlen sind 15 Euro pro Tag Selbstkostenbeitrag pro Kind.

Wir bitten Sie um eine verbindliche Anmeldung, da die Betreuungskapazität auf 20 Kinder täglich begrenzt ist.

Geben Sie Ihre Kinder ab und lassen sich Zeit für Seminare, Workshops und netzwerken!

Anmeldung KidsClub

Jetzt buchen: Seminare zur Basischirurgie im Frühjahr

Junge Chirurginnen und Chirurgen in ihrer fachlichen #Kompetenz zu unterstützen, ist die Basis unseres Handwerks. Gerade am Anfang sind
#Nachwuchsärztinnen– und ärzte noch unsicher, da ihnen die Routine noch fehlt. Fragen wie: „Wie organisiere ich meine Station?“, „Wie handle ich bei einem Notfall?“, „Wie heißt nochmal dieses OP-Instrument?“ können in den Seminaren zur Basischirurgie in Ruhe und ohne Druck geklärt werden. Unser Ziel ist es, die eigene Selbstsicherheit in der #Chirurgie nachhaltig zu stärken💯.

🎯Daher: Empfehlen Sie die BDC-Seminare zur Basischirurgie Ihren Jungchirurgen! BDC-Mitglieder erhalten zudem deutlich vergünstigte Teilnahmegebühren.

Seminar: Notfallmanagement im Bereitschaftsdienst
17. – 18.04.26 Leipzig

Seminare Basischirurgie
07. – 09.05.26 Hamburg

Praktischer Workshop: Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie
07. – 09.05.26 Berlin

Unser Kursformat wendet sich vor allem an junge Chirurginnen und Chirurgen, die sich auf die chirurgischen Basiskompetenzen gezielt vorbereiten möchten (neue WBO).

Wir haben allein im Frühjahr 3 Seminare/Workshops zur Auswahl:
https://www.bdc.de/veranstaltungen/?cat=&eQuery=Basischirurgie 

 

 

Ärztezahlstatistik der KBV für 2025: Anstellung in Teilzeitbeschäftigung steigend

Die Zahl der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ist im vergangenen Jahr auf 191.875 (+1,2 Prozent) gestiegen. Das geht aus der Arztzahlstatistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für 2025 hervor, die im März veröffentlicht wurde. Den größten Zuwachs verzeichnete der psychotherapeutische Bereich mit 3,7 Prozent, bei den Ärzten gab es ein Plus von 0,7 Prozent. Nur geringfügig gestiegen ist die Zahl der Hausärzte – und zwar um 0,6 Prozent auf knapp 56.000. Aufgrund des Trends zur Teilzeit sank die Zahl der vollen Sitze in der hausärztlichen Versorgung sogar um 0,1 Prozent.

Auch in anderen Fachgruppen hat die Zahl der Ärzte und Psychotherapeuten zugenommen, die in Teilzeit tätig sind. Im vorigen Jahr arbeiteten mehr als 70.000 in Teilzeit. Setzt sich die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre unverändert fort, würde ab 2039 die Mehrheit der Ärzte verkürzt arbeiten. Das heißt: Um die rund 25.000 vollzeittätigen Ärzte zu ersetzen, die in den kommenden 20 Jahren der ambulanten Versorgung fehlen werden, bräuchte es rund 50.000 Nachfolger.

Zur Langfassung der Pressemitteilung der KBV.

Die Krankenhausreform muss chirurgisch kranke Kinder und Jugendliche stärker berücksichtigen

Berlin, den 17.03.2026 – In einer Stellungnahme an den Bundestag äußert sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) zur Ausgestaltung der Krankenhausreform. Die Fachgesellschaft beklagt, dass die finanzielle, personelle und strukturelle Absicherung der operativen Kinder- und Jugendmedizin im Rahmen des beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sowie des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) nicht ausreichend berücksichtigt sei. „Da die Krankenhausreform an den Strukturen der Erwachsenenmedizin ausgerichtet ist, wird die Versorgung dieser vulnerablen Patientengruppe mit speziellen Bedürfnissen zukünftig nicht hinreichend gewährleistet sein“, erklärt DGKJCH-Präsidentin PD Dr. Barbara Ludwikowski.

Die Forderungen der DGKJCH:

Sonderzuschläge für Kinder- und Jugendmedizin

Die Sonderzuschläge für die Kinder- und Jugendchirurgie müssen über 2028 hinaus sichergestellt werden. Bisher würden sie bis 2028 bezahlt, dies reiche zur finanziellen Absicherung der kinderchirurgischen Abteilungen nicht aus.

Leistungsgruppen

Spezialisierten Leistungsgruppen wie die Leistungsgruppe 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“, sollten die Versorgung komplex kranker Kinder insbesondere mit angeborenen Fehlbildungen regeln. Die DGKJCH fordert, die Leistungsgruppe 16 in das Gesetz wieder mit aufzunehmen.

Derzeit geplant sei, dass die Leistungsgruppe 15 „Allgemeine Kinderchirurgie“ die generelle operative Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland regeln soll. Hierbei würden etwa Personaluntergrenzen von drei Kinderchirurg:innen vorausgesetzt.

Gleichzeitig könnten Kinder und Jugendliche nach wie vor in Einrichtungen der Erwachsenenmedizin behandelt werden. Dies sei ein Widerspruch zur dringend notwendigen fachspezifischen Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Die DGKJCH dringt darauf, dass es neben ausgebildeten Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen speziell ausgestattete Krankenhausabteilungen für Kinder und Jugendliche geben muss, inklusive des entsprechend geschulten Pflegepersonals. Die kinderchirurgische Fachgesellschaft betont in diesem Zusammenhang, dass diese Vorhaltung einer entsprechenden Finanzierung bedarf.

Hybrid-DRG

Die DGKJCH begrüßt die Wiedereinführung der Hybrid-DRGs bei Kindern und Jugendlichen, da sie eine ambulante oder kurzstationäre Versorgung zum Wohl von Kindern und Jugendlichen ohne längere Trennung von zu Hause sicherstelle.

Aus Sicht der Fachgesellschaft ist sie aber in vielen Fällen aufgrund der zu komplexen angedachten Diagnosen nicht umsetzbar und gefährde so die Sicherstellung einer fachgerechten postoperativen Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Die DGKJCH fordert daher nur ausgewählte Operationen aus dem ambulanten Bereich für die Hybrid-DRGs bei Patient:innen unter 18 Jahren auszuwählen.

Fachärztliche Weiterbildung

Die DGKJCH setzt sich dafür ein, dass ausschließlich ausgewiesene Spezialistinnen und Spezialisten für Kinderchirurgie für die Behandlung komplex erkrankter Kinder und Jugendlicher eingesetzt werden dürften. Dies setze voraus, dass in Zukunft eine spezialisierte Weiterbildung in diesem Bereich – strukturell und finanziell – gesichert sei.

In ihrer Stellungnahme an die Politik appelliert die DGKJCH, der Patientengruppe der Kinder- und Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. „Kinder haben ein Recht auf eine interprofessionelle hochspezialisierte Behandlung, insbesondere bei komplexen Erkrankungen wie angeborenen Fehlbildungen oder Tumoren, denn sie leben ihr ganzes Leben lang mit den Konsequenzen, so DGKJCH-Pressesprecher Dr. Joachim Suß.

Viszeralchirurgie Kompakt: Endokrine Chirurgie 07.-08.05. in Berlin

Speziell für Fachärztinnen und Fachärzte: Das Seminar Viszeralchirurgie Kompakt: Endokrine Chirurgie findet am 07.-08.05.2026 in Berlin statt und richtet sich an Chirurginnen und Chirurgen mit Erfahrung in der Schilddrüsen- bzw. Nebenschilddrüsenchirurgie.

Der Kurs umfasst zwei Hospitationstage mit Fallbesprechungen und Vorträgen am Nachmittag. An diesen Tagen wollen wir eine aktive Teilnahme an verschiedenen Operationen der Schilddrüse und Nebenschilddrüse anbieten mit der Möglichkeit, aktuelle Themen und Methoden einschließlich Neuromonitoring, direkt vor Ort zu erfahren und zu diskutieren.

Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. Gero Puhl
Dr. med. Mechthild Hermanns

Referentinnen und Referenten:
Dr. med. Mechthild Hermanns, Berlin
Prof. Dr. med. Gero Puhl, Berlin
Prof. Dr. med. Thomas Steinmüller, Berlin
Dr. med. David Syverson, Berlin

Das Programm und die Anmeldung stehen auf den Seiten der BDC|Akademie bereit.

Mitglieder des BDC erhalten deutlich vergünstigte Teilnahmegebühren.

Primärversorgung – digitale Lösungen jetzt

Berlin, den 02.03.2026 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) fordert, dass die Primärversorgung auf digitalen Systemen zur Ersteinschätzung aufbauen muss. „Wenn eine funktionierende und sichere digitale Infrastruktur als Grundvoraussetzung für die Primärversorgung nicht gegeben ist, landen wir im Organisationschaos und alles wird ineffizienter und teurer“, warnt Unfallchirurg und BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

Der Chirurgieverband begrüßt grundsätzlich die Devise „Digital vor ambulant vor stationär“. Eine digitale Ersteinschätzung – mit anschließender verpflichtender Patientensteuerung in die jeweils angemessene Versorgungsebene – sieht er als Vorbedingung für die erfolgreiche Einführung eines Primärversorgungssystems in Deutschland. Bedingung dafür sei, dass sie flächendeckend und (sektoren-)übergreifend funktioniere, zertifiziert und sicher sei. Der Berufsverband fordert, dass dies Inhalt des geplanten Gesetzes für digitale Versorgung und den Gesundheitsdatenraum sein müsse und dass für die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung eines solchen Systems genügend Zeit eingeräumt werde.

Von der Primärarztsteuerung ausgenommen bleiben sollen laut BDC Patientinnen und Patienten mit akuten Verletzungen wie etwa frischen Wunden oder Knochenbrüchen. Diese benötigten weiterhin einen direkten und raschen Zugang zu chirurgischen Praxen. Dies gelte insbesondere auch vor dem Hintergrund der jetzt schon bestehenden Überlastung von Notaufnahmen und Rettungsstellen in den Kliniken. „Im Bereich der Unfallchirurgie existiert mit dem Durchgangsarzt-Verfahren ein schon jahrzehntelang bewährtes Steuerungsverfahren für Arbeitsunfall-Verletzte. Dies kann als Blaupause für den Direktzugang von Verletzten zum Facharzt dienen, denn die Durchgangsärzte und -ärztinnen sind ohnehin nach dem Ärztevertrag gemäß § 34(3) SGB VII verpflichtet, Behandlungskapazitäten für die Akutbehandlung von Unfallverletzten vorzuhalten“, erklärt Unfallchirurg und BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

Für Patientinnen und Patienten nach stationärem Aufenthalt oder mit gesichertem längerfristigem Behandlungsbedarf sollte ebenfalls ein Direktzugang zur fachärztlichen Weiterbehandlung vorgesehen werden. Damit könnten unnötige Kontakte in der Hausarztpraxis bzw. wiederholte (digitale) strukturierte (Erst-)Einschätzungen des Behandlungsbedarfs vermieden und Aufwände und Kosten gespart werden.

Neben einem „Sternmodell“ von Überweisungen an Fachärzte und
-ärztinnen, die allesamt von der primärversorgenden Hausarztpraxis ausgelöst werden sollen, müsse auch ein „Kettenmodell“ möglich sein, in dem Überweisungen unter der Fachärzteschaft – in der Regel nach Primärzugang über die Hausarztpraxis – weiterhin möglich sein sollen. Dies würde helfen, die Mehrbelastung für Hausarztpraxen zu reduzieren und die Effektivität der Behandlungen zu erhöhen.

„Wir brauchen kein System, das durch starre Regelungen mehr Bürokratie und übervolle Hausarztpraxen und Notaufnahmen auf der einen Seite schafft und die Patientinnen und Patienten auf der anderen Seite durch Mehraufwand nur noch stärker belastet. Wir brauchen ein System, das eine effiziente und sinnvolle Versorgung sicherstellt“, betont BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf. Der BDC bietet bei der Umsetzung eines solchen Systems seine fachliche Expertise im Bereich der chirurgischen Berufspraxis an.

Neu für Mitglieder: Der BDC-Messenger bei Doctolib Connect!

Es ist soweit! Der neue BDC-Messenger ist “up and running”!
Der Messenger bietet BDC-Mitgliedern exklusiv eine Plattform zum Netzwerken und datensicheren Austausch von Informationen unter Chirurginnen und Chirurgen. Darüber hinaus stellt der BDC hier relevante aktuelle Informationen rund um den chirurgischen Beruf bereit. Seien Sie immer auf dem neuesten Stand zu den Themen wie Vergütung, Rechtstipps, etc.

Los geht’s!
Klicken Sie sich durch die jeweiligen Themenkanäle und finden Sie die Beiträge, die für Sie wichtig sind!
Tauschen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen in den geschützten Chatgruppen zu bestimmten Themen aus. Eine Liste der existierenden Chats finden Sie im Themenkanal „Chatgruppen“. Sollten Sie Mitglied in bestimmten Chats werden wollen, schreiben Sie einfach an mail@bdc.de.

Einen Einblick in die App und ihre Funktionen erhalten Sie im Erklärvideo.

Eine Anleitung, zum Download der App und zum Beitreten ins BDC-Netzwerk finden Sie hier: BDC-Messenger_Anleitung.

Direktzugang:

Optimal als Hybridveranstaltung: Facharztseminar O&U am 18.-21.03. online/Leipzig

Gehen Sie optimal vorbereitet in die Prüfung: Das BDC-Facharztseminar für Orthopädie/Unfallchirurgie dient zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung und als Update für Fachärztinnen und Fachärzte. Vom Polytrauma über State of the Art bei Hallux valgus Korrekturen, Sportverletzungen, Rheuma und Skoliose bis hin zu kindlichen Wachstumsstörungen – Referent:innen aus ganz Deutschland machen Sie in fünf Tagen fit für Ihre Prüfung und bringen Sie auf den neuesten Stand der Behandlungsstrategien und Techniken der Orthopädie/Unfallchirurgie. Das ist auch eine Chance, alle offenen Fragen zu klären!

Das Programm und die Anmeldung stehen auf den Seiten der BDC|Akademie bereit.

Mitglieder des BDC erhalten deutlich vergünstigte Teilnahmegebühren.