Schlagwort-Archiv: Kinderchirurgie

Professor Guido Seitz ist neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie

Berlin, den 28.04.2026 – Im Rahmen des 143. Deutschen Chirurgiekongresses (DCK) in Leipzig Ende April hat Univ.-Prof. Dr. med Guido Seitz, Direktor des Zentrums für Kinderchirurgie am Universitätsklinikum Gießen-Marburg, die Präsidentschaft der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie übernommen und wird die Fachgesellschaft in den nächsten drei Jahren leiten. Der 51-jährige folgt damit Frau PD Dr. Barbara Ludwikowski aus Hannover.

Der neue Präsident sieht seine Aufgabe in einer Stärkung der politischen Sichtbarkeit des chirurgisch kranken Kindes, der Sicherstellung der Vorhaltung von ausreichenden Ressourcen für die hochwertige Versorgung der Kinder und Jugendlichen und einer noch engeren Vernetzung mit den Nachbardisziplinen. “Unter anderem möchten wir erreichen, dass die Hybrid-DRGs den Bedürfnissen von kranken Kindern und Jugendlichen angepasst werden und die Krankenhausfinanzierung für Kinder und Jugendliche den besonderen Bedürfnissen dieser hoch sensiblen Patientengruppe gerecht wird”, erklärt Seitz. Des Weiteren möchte er die Nachwuchsförderung und -gewinnung im Fachgebiet weiter stärken sowie die wissenschaftliche Exzellenz fördern.

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Die Krankenhausreform muss chirurgisch kranke Kinder und Jugendliche stärker berücksichtigen

Berlin, den 17.03.2026 – In einer Stellungnahme an den Bundestag äußert sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) zur Ausgestaltung der Krankenhausreform. Die Fachgesellschaft beklagt, dass die finanzielle, personelle und strukturelle Absicherung der operativen Kinder- und Jugendmedizin im Rahmen des beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sowie des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) nicht ausreichend berücksichtigt sei. „Da die Krankenhausreform an den Strukturen der Erwachsenenmedizin ausgerichtet ist, wird die Versorgung dieser vulnerablen Patientengruppe mit speziellen Bedürfnissen zukünftig nicht hinreichend gewährleistet sein“, erklärt DGKJCH-Präsidentin PD Dr. Barbara Ludwikowski.

Die Forderungen der DGKJCH:

Sonderzuschläge für Kinder- und Jugendmedizin

Die Sonderzuschläge für die Kinder- und Jugendchirurgie müssen über 2028 hinaus sichergestellt werden. Bisher würden sie bis 2028 bezahlt, dies reiche zur finanziellen Absicherung der kinderchirurgischen Abteilungen nicht aus.

Leistungsgruppen

Spezialisierten Leistungsgruppen wie die Leistungsgruppe 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“, sollten die Versorgung komplex kranker Kinder insbesondere mit angeborenen Fehlbildungen regeln. Die DGKJCH fordert, die Leistungsgruppe 16 in das Gesetz wieder mit aufzunehmen.

Derzeit geplant sei, dass die Leistungsgruppe 15 „Allgemeine Kinderchirurgie“ die generelle operative Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland regeln soll. Hierbei würden etwa Personaluntergrenzen von drei Kinderchirurg:innen vorausgesetzt.

Gleichzeitig könnten Kinder und Jugendliche nach wie vor in Einrichtungen der Erwachsenenmedizin behandelt werden. Dies sei ein Widerspruch zur dringend notwendigen fachspezifischen Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Die DGKJCH dringt darauf, dass es neben ausgebildeten Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen speziell ausgestattete Krankenhausabteilungen für Kinder und Jugendliche geben muss, inklusive des entsprechend geschulten Pflegepersonals. Die kinderchirurgische Fachgesellschaft betont in diesem Zusammenhang, dass diese Vorhaltung einer entsprechenden Finanzierung bedarf.

Hybrid-DRG

Die DGKJCH begrüßt die Wiedereinführung der Hybrid-DRGs bei Kindern und Jugendlichen, da sie eine ambulante oder kurzstationäre Versorgung zum Wohl von Kindern und Jugendlichen ohne längere Trennung von zu Hause sicherstelle.

Aus Sicht der Fachgesellschaft ist sie aber in vielen Fällen aufgrund der zu komplexen angedachten Diagnosen nicht umsetzbar und gefährde so die Sicherstellung einer fachgerechten postoperativen Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Die DGKJCH fordert daher nur ausgewählte Operationen aus dem ambulanten Bereich für die Hybrid-DRGs bei Patient:innen unter 18 Jahren auszuwählen.

Fachärztliche Weiterbildung

Die DGKJCH setzt sich dafür ein, dass ausschließlich ausgewiesene Spezialistinnen und Spezialisten für Kinderchirurgie für die Behandlung komplex erkrankter Kinder und Jugendlicher eingesetzt werden dürften. Dies setze voraus, dass in Zukunft eine spezialisierte Weiterbildung in diesem Bereich – strukturell und finanziell – gesichert sei.

In ihrer Stellungnahme an die Politik appelliert die DGKJCH, der Patientengruppe der Kinder- und Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. „Kinder haben ein Recht auf eine interprofessionelle hochspezialisierte Behandlung, insbesondere bei komplexen Erkrankungen wie angeborenen Fehlbildungen oder Tumoren, denn sie leben ihr ganzes Leben lang mit den Konsequenzen, so DGKJCH-Pressesprecher Dr. Joachim Suß.

Kinder- und Jugendchirurgie appelliert an den Bundestag

Berlin, den 16.12.2025 – Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) ruft zum klaren Handeln für das Wohl der Jüngsten unserer Gesellschaft auf. Unter dem Leitmotiv „Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren“ fordert die Fachgesellschaft eine entschlossene Entscheidung für die langfristige Sicherung der kinder- und jugendchirurgischen Versorgung in Deutschland.

So fordert die DGKJCH konkret, die Leistungsgruppe 16 „spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ beizubehalten. „Bei einer Nichteinführung dieser Leistungsgruppen wird eine wichtige Chance zur optimalen Versorgung von komplex erkrankten Kindern und Jugendlichen vertan“, erklärt die Präsidentin der DGKJCH, PD Dr. Barbara Ludwikowski. Für diese speziellen Fälle fordert die DGKJCH eine Leistungsgruppe 16, damit eine hochqualifizierte Behandlung mit ausreichend zur Verfügung stehendem qualifizierten Personal erfolgen kann.

Ambulante kindgerechte Versorgung an den Kliniken muss gewährleistet werden
Des Weiteren weist die Fachgesellschaft auf die Notwendigkeit der kindgerechten Notfallversorgung hin und fordert eine Institutsambulanz, das heißt die Möglichkeit der ambulanten Versorgung an den Kliniken. „Die kinder- und jugendchirurgische Notfallversorgung findet flächendeckend in den Notfallambulanzen der Kliniken statt. Viele Standorte können zukünftig keine vollständige Notfallversorgung rund um die Uhr mehr gewährleisten – ein Zustand, der in der Erwachsenenmedizin undenkbar wäre. In der Praxis bietet die KV derzeit keine verlässliche Versorgungsstruktur für diese Patientengruppe an – eine schwere Benachteiligung dieser vulnerablen Patientengruppe. Auch unter 116117 wird regelmäßig auf die – überlastete – Notfallambulanz verwiesen“, erklärt Dr. Joachim Suß, Pressesprecher der DGKJCH.

Nachhaltige Finanzierung statt kurzfristiger Sparlogik
Die DGKJCH appeliert an die Politik, die geplanten Reformen so zu gestalten, dass Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendchirurgie dauerhaft strukturell und finanziell abgesichert werden. „Wir fordern: Ausnahme der Kindermedizin von rein betriebswirtschaftlichen Bewertungsmaßstäben, verlässliche Finanzierung von Vorhaltekosten und Investitionen in Ausbildung, Personal und interdisziplinäre Zusammenarbeit“, erklärt Professor Dr. Guido Seitz, Stellvertretender Präsident der DGKJCH. Neben der Akutmedizin müssten laut DGKJCH auch Prävention, Früherkennung und Nachsorge gestärkt werden. Kinderchirurgische Eingriffe seien oft Teil eines längeren Behandlungsweges – dieser dürfe nicht durch Bürokratie oder Unterfinanzierung unterbrochen werden. „Wenn jetzt keine nachhaltige Reform beschlossen wird, riskieren wir, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland nicht mehr flächendeckend und kindgerecht versorgt werden können“ betont PD. Dr. Barbara Ludwikowski, Präsidentin der DGKJCH.

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Die Kinderchirurgie setzt sich am Tag des brandverletzen Kindes für Aufklärung und Prävention zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein

Berlin, den 5. Dezember 2025 – Zum diesjährigen Tag des brandverletzten Kindes am 7. Dezember möchte die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) gemeinsam mit dem Arbeitskreis “Das schwerbrandverletzte Kind” die Gefahren von Feuerwerkskörpern bei Kindern und Jugendlichen stärker in den Fokus rücken. “Jedes Jahr kommt es – bereits Wochen vor Silvester – zu teils lebensbedrohlichen Verletzungen. Besonders betroffen sind Hände, Gesicht und Augen. Viele dieser Unfälle ließen sich durch frühzeitige Aufklärung und konsequente Präventionsmaßnahmen verhindern”, erklärt die DGKJCH-Präsidentin Dr. PD Barbara Ludwikowski.

„Kinderböller“ sind gefährliche Sprengstoffe
Frei verkäufliche Kleinstfeuerwerkskörper, etwa die sogenannten Kinderböller (F1 Kleinstfeuerwerk), können trotz ihres Namens extrem gefährlich werden: So können sie schwere Verbrennungen verursachen, Fingerverletzungen bis hin zu Amputationen auslösen und durch unkontrollierte Explosionen besonders ungeschützte junge Nutzerinnen und Nutzer gefährden. Die einfache Verfügbarkeit verstärkt die falsche Annahme, diese Produkte seien sicher.

Illegale „Polenböller“: Leicht verfügbar, unberechenbar und gefährlich
Eine besonders große Bedrohung stellen nach wie vor illegale Feuerwerkskörper aus dem Ausland dar, insbesondere die sogenannten „Polenböller“. Diese Produkte besitzen keine geprüfte Sicherheitskennzeichnung, enthalten oft deutlich mehr oder andersartige Explosivstoffe und können unberechenbar zünden. Die unkomplizierte Bestellung über das Internet führt dazu, dass diese extrem gefährlichen Böller bereits lange vor Silvester im Umlauf sind und zu schweren Verletzungen führen.

“Nur gemeinsam mit Eltern, Schulen und Vereinen, die mit uns auf das Thema aufmerksam machen, können wir schwere Verletzungen durch Feuerwerkskörper verhindern”, erklärt Dr. Mechthild Sinnig, Kinderchirurgin am Zentrum für schwerbrandverletzte Kinder in Hannover. Die DGKJCH macht in diesem Zusammenhang auf die engagierte Arbeit von Paulinchen e.V. aufmerksam. Der Verein hat Tipps für einen möglichst sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengestellt:

  • Nur geprüftes Feuerwerk mit BAM-Nummer und CE-Zeichen verwenden.
  • Kinder niemals unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren lassen.
  • Sicherheitsabstand einhalten und Böller nie in der Hand zünden.
  • Auf Wunderkerzen verzichten – sie werden bis zu 1.200 °C heiß!
  • Lieber zu sicheren Alternativen greifen: Knicklichter oder LED-Leuchtstäbe
  • Keine Suche am nächsten Tag nach nicht gezündeten oder unbenutzten Böllern

Mehr Sicherheitstipps gibt es auf der Paulinchen-Webseite unter www.paulinchen.de.

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Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie engagiert sich beim Tag der Gehirnerschütterung 2025

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) weist im Rahmen des Tags der Gehirnerschütterung am 24. und 25. Oktober auf die medizinischen und psychosozialen Aspekte eines Schädelhirntraumas bei Kindern hin und stellt Forderungen zur kind- und familiengerechten Anamnese und Behandlung.

Laut statistischem Bundesamt werden in Deutschland pro Jahr über 90.000 Kinder und Jugendliche wegen eines Schädel-Hirntraumas (SHT) stationär im Krankenhaus behandelt. Die überwiegende Mehrheit ist dabei von einem leichten SHT beziehungsweise seiner leichtesten Form, der Gehirnerschütterung, betroffen. Zusätzlich ist von einer relevanten Dunkelziffer bei der Diagnose von leichten SHT auszugehen, da die Gehirnerschütterung nicht als solche erkannt oder ernst genommen wird und entsprechend kein ärztlicher Kontakt gesucht wird. Grundsätzlich erholt sich die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen von einer Gehirnerschütterung rasch und vollständig.

Dennoch verläuft bei einer relevanten Zahl von Betroffenen die Erholung verzögert und schleppend oder stellt sich gar nicht vollständig ein. In diesem Zusammenhang ist aus der Literatur bekannt, dass bei rund 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen länger als vier Wochen, bei etwa zehn Prozent über zwölf Wochen und bei etwa fünf Prozent sogar länger als zwölf Monate körperliche und/oder kognitive – betreffend das Denk- und Erinnerungsvermögen – und/oder psychologische, das heißt, verhaltensbezogene beziehungsweise stimmungsbezogene Symptome und/oder Schlafstörungen bestehen. Dies führt oft zu deutlichen Einschränkungen an der sozialen und schulischen Teilhabe sowie der Lebensqualität und kann zusätzlich weitere langfristige Schwierigkeiten implizieren.

Die DGKJCH weist darauf hin, dass nicht nur die betroffenen Kinder und Jugendlichen, sondern auch die Familie von den Spätfolgen beeinträchtigt werden können, sei es durch Arbeitsausfälle, finanzielle Einbußen oder die Einschränkung sozialer Aktivitäten. „Entscheidend ist, Kinder mit einem erhöhten Risiko für einen solchen verzögerten Erholungsverlauf zu identifizieren, entsprechend engmaschig zu beobachten und dann beratend und therapeutisch tätig zu werden, wenn sich ein komplexer Verlauf abzeichnet“, erklärt PD Dr. med. Alexandra Fröba-Pohl, Oberärztin in der Kinderchirurgischen Klinik des LMU Klinikums am Dr. von Haunerschen Kinderspital München. „Bei der Versorgung solcher Fälle ist der Einsatz von multiprofessionellen, interdisziplinären Teams zu empfehlen, die den gesamten Krankheitsverlauf und seine Ausprägungen im Blick haben und die geeigneten Therapien ableiten können. Ziel sollte es sein, einen individuellen „Return-to Activity Plan“ zu entwickeln und zu etablieren.“

„Zusätzlich zu adäquaten Strukturen und Maßnahmen für die jungen SHT-Patientinnen und Patienten setzen wir uns für den Aufbau eines überregionalen translationalen Wissenschaftsnetzwerks, das sowohl die Grundlagen- und die Versorgungsforschung, als auch alle Sektoren der Versorgung einschließt, ein“, betont DGKJCH-Präsidentin PD Dr. med. Barbara Ludwikowski.

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Stellenwert der künstlichen Intelligenz in der Kindermedizin

Die Kinder- und Jugendmedizin steht vor einer spannenden, aber auch sensiblen Transformation. Künstliche Intelligenz (KI) verspricht nicht weniger als eine bessere Diagnostik, präzisere Planung, effizientere Abläufe und letztlich sicherere Behandlungen für junge Patientinnen und Patienten.

Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt in der Kinder- und Jungendmedizin zunehmend an Bedeutung. Speziell in der Kinderchirurgie kann die KI durch Datensammlung und -auswertung bei der Forschung und Entwicklung von Behandlung seltener Krankheiten/Erkrankungen sehr hilfreich sein.

Als zentrale operative Bereiche werden die Notfallversorgung und die stationäre Versorgung identifiziert mit ihren potenziellen Auswirkungen:

Stellenwert der KI in der Kinder- Notfallambulanz

Im klinischen Alltag unterstützt KI in der notfallärztlichen Kinderversorgung bereits bei schneller Risikobewertung, Entscheidungsunterstützung, Bildbefundung, Telemedizin und Ressourcenmanagement. Ziel ist eine schnellere, konsistente Versorgung ohne Ersetzen der klinischen Expertise.

So kann der initiale Einsatz der KI mit der Eingabe der Patientendaten und der Anamnese beginnen. Vergleichbar mit den Gesundheits-Apps, die auf dem Markt sind. Ziel ist es, dadurch sehr viele Unterstützungsprozesse in Gang zu setzen:

1)       Schnelle Risikostratifizierung (Triagierung)
2)       Bildgebungsgestützte Vorab-Bewertung
3)       Ressourcen- und Kapazitätsmanagement
4)       Dokumentation und Nachverfolgung

Stellenwert der KI in der stationären Versorgung
Die KI unterstützt die Ärzte in der praestationären Planung ebenso wie in der stationären Versorgung:

1)       Unterstützung in der Anamneseerhebung und Planung der Diagnostik
2)       Intraoperative Unterstützung (Kinderchirurgie)
3)       Postoperative Überwachung und Klinikmanagement (Kinderchirurgie)

Fazit

KI bietet in der Kinder- und Jugendmedizin enormes Potenzial, Patientensicherheit zu erhöhen, Effizienz zu steigern und die Behandlungsqualität zu verbessern. Erfolgreich ist sie jedoch nur, wenn KI-Systeme verantwortungsvoll eingeführt werden: mit klarem Fokus auf Transparenz, menschlicher Überprüfung, lokaler Validierung und robusten Datenschutzmechanismen. So wird KI zu einem verlässlichen Partner im Dienste der jungen Patientinnen und Patienten – unterstützt durch Ärztinnen und Ärzte, die Verantwortung, Fachwissen und Empathie vereinen.

Autor: Dr. Joachim Suß, Chefarzt für Kinderchiurgie am Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Hamburg

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Patientensicherheit besonders im Fokus der Kinderchirurgie

Berlin, den 15. September 2025 – Anlässlich des Welttags der Patientensicherheit am 17. September, der unter dem Motto „Patientensicherheit von Kind an – eine Investition fürs Leben“ steht, machen sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) und der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. (BNKD) für die sichere Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Klinik und Praxis stark.

„Besonders bei Kindern ist die Sicherheit im Gesundheitswesen von großer Bedeutung, da sie eine besonders verletzliche Patientengruppe sind. Dieser Tag erinnert uns daran, wie wichtig es ist, kindgerechte und sichere Behandlungsprozesse zu gewährleisten“, unterstreicht DGKJCH-Präsidentin PD Dr. Barbara Ludwikowski. Die kinderchirurgische Fachgesellschaft und der Berufsverband machen darauf aufmerksam, dass der kindliche Organismus sich in vielerlei Hinsicht deutlich vom Erwachsenen unterscheidet:

  • Wachstum und Entwicklung: Kinder befinden sich in einem ständigen Wachstumsprozess. Knochen, Organe und Gewebe entwickeln sich noch, was Einfluss auf die Dosierung von Medikamenten und die Behandlungsmethoden hat.
  • Stoffwechsel: Der Stoffwechsel bei Kindern ist oft schneller, was bedeutet, dass Medikamente schneller abgebaut werden können. Das erfordert ebenfalls angepasste Dosierungen und Behandlungspläne.
  • Immunsystem: Das Immunsystem ist bei Kindern noch im Aufbau. Sie sind anfälliger für Infektionen, aber auch ihre Reaktion auf Impfungen ist anders als bei Erwachsenen.
  • Körperzusammensetzung: Der Anteil an Wasser, Fett und Muskelmasse ist bei Kindern unterschiedlich, was die Verteilung von Medikamenten beeinflusst.
  • Reaktionsfähigkeit: Kinder reagieren oft empfindlicher auf Medikamente und Behandlungen. Nebenwirkungen können stärker ausgeprägt sein, weshalb eine sorgfältige Überwachung notwendig ist.

Diese Unterschiede sind entscheidend für die medizinische Versorgung. „Kinder sind erstaunlich stabile Wesen mit ausgeprägten Kompensationsmechanismen. Sie tolerieren Krankheitszustände unter Umständen sehr lange – bis sie es plötzlich nicht mehr tun. Dann kann es zu spät sein“, warnt Kinderchirurg Professor Udo Rolle, Direktor der Klinik für Kinderchirurgie am Klinikum der J.W. Goethe-Universität Frankfurt. Um dies zu verhindern, setzen Kliniken und Praxen das Paediatric Early Warning System, kurz PEWS ein. PEWS soll den Mitarbeitenden der Stationen helfen, den Zustand der Kinder richtig einzuschätzen. So werden die Vitalparameter, etwa Atemfrequenz, Herzfrequenz, Sauerstoffsättigung des Kindes ermittelt und dokumentiert und je nach Höhe der Werte in eine Punktzahl umgewandelt. Zusätzlich wird die Einschätzung der Eltern mit in die Bewertung einbezogen, denn Eltern kennen ihr Kind am besten.

Desweitern ist beim chirurgisch kranken Kind eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Fachdisziplinen, darunter die Pädiatrie, die Kinderradiologie, die Kinderanästhesie, sowie die kindermedizinische Pflege essenziell. „Neben der bestmöglichen Versorgung ist ein gelebtes und gut dokumentiertes Fehlermanagement wichtig, um mögliche Gefahren zu beseitigen oder zu vermeiden“, betont der niedergelassene Bremer Kinderchirurg Dr. Ralf Lippert, Vorsitzender des BNKD und Leiter der AG Patientensicherheit und Qualitätsmanagement der DGKJCH.

Bei Kindern stellt die Einbeziehung ihrer Bezugspersonen, zum Beispiel bei der Narkosevorbereitung und Narkoseeinleitung sowie im Aufwachraum, einen wichtigen Bestandteil der Versorgung dar. Die Eltern sollten so lange wie möglich bei ihrem Kind bleiben.

„Ausreichend fachlich gut geschultes und sich stets weiter fortbildendes ärztliches und kinderpflegerisches Personal ist Grundvoraussetzung für sichere Abläufe einer qualitativ hochwertigen kinderchirurgischen Versorgung“, erklärt Dr. Petra Degenhardt, Leiterin der AG Patientensicherheit und Qualitätsmanagement der DGKJCH und Chefärztin für Kinder- und Jugendchirurgie am Klinikum Westbrandenburg in Potsdam.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. unterstützt bei der Aufklärung und hat beispielsweise gemeinsam mit dem Berufsverband der Anästhesisten e.V. (BDA) und dem BNKD Informationsbroschüren zum Thema „Sichere ambulante Kindernarkosen“ erarbeitet, die der Information von Eltern und Ärzten dienen, um auf die Besonderheiten und Anforderungen bei Kindern hinzuweisen.

DGKJCH und BNKD setzen sich im Rahmen des Welttags der Patientensicherheit dafür ein, dass die oben genannten Maßnahmen in allen kinderbehandelnden Einrichtungen umgesetzt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH)

Die Kinderchirurgie, vertreten durch die DGKJCH, ist eine wesentliche Säule der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland. Zu ihr gehören neben der allgemeinen Kinderchirurgie die Neugeborenenchirurgie, Kinderurologie, Kindertraumatologie (Kinderunfallchirurgie) und die chirurgische Kinderonkologie. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen, denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.
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Der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. (BNKD)

Um heute und in Zukunft ein hohes Niveau ambulanter kinderchirurgischer Versorgung gewährleisten und erweitern zu können, bedarf es neben der täglichen Praxisarbeit eines berufs- und sozialpolitischen Engagements für die Kinder und ihre Eltern. Aus diesen Überlegungen heraus wurde der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. gegründet.
www.kinderchirurgie.com

Umfrage: Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Kinderchirurgie

Gemeinsam mit der European Paediatric Surgeons Association (EUPSA) führen die Kinderchirurginnen und -chirurgen Dr. Lea Pruschy, Dr. Maximiliane Minderjahn und Dr. Moritz Markel von der Charité Berlin eine europaweite Umfrage zum Thema “Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft, bzw. Familienplanung unter Kinderchirurg:innen in Europa” durch.

“Die Vereinbarkeit von der Arbeit als Kinderchirurg:In und dem Familienleben ist mitunter sehr schwierig. Mit unserer Umfrage möchten wir der Frage nachgehen, welchen Herausforderungen sich Kinderchirurg:innen dabei stellen und wie sie diese bewältigen. Die Ergebnisse solle eine erste Analyse dahingehend sein um mögliche Verbesserungen einleiten zu können”, erklärt Dr. Minderjahn.

Hier geht es zur Umfrage:https://redcap.charite.de/survey/surveys/?s=LW4MAWC7C3D37H8A

Das kinderchirurgische Team bittet um zahlreiche Teilnahme und damit Mithilfe an ihrem Projekt.

Tipps für Eltern zur Prävention von Gehirnerschütterung und Versorgung bei betroffenen Kindern und Jugendlichen

In Deutschland erleiden jedes Jahr etwa 50.000 bis 60.000 Kinder ein Schädel-Hirn-Trauma oder eine Gehirnerschütterung. Die meisten dieser Fälle sind mild und erfordern keinen Klinikaufenthalt. In etwa 5-10 % der Fälle ist jedoch eine stationäre Behandlung erforderlich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) informiert Eltern über die wichtigsten Fakten zum Thema und gibt Tipps, wie eine Gehirnerschütterung bei Kleinkindern und Jugendlichen verhindert, erkannt und behandelt werden kann.

PD Dr. med. habil. Peter Zimmermann, Direktor der Klinik für Kinderchirurgie und angeborene Fehlbildungen an den Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden und ausgewiesener Experte in der Behandlung von verunfallten Kindern und Jugendlichen, beantwortet die wichtigsten Fragen zur Gehirnerschütterung.

Schädel-Hirn-Trauma/Gehirnerschütterung – was ist das eigentlich?

Ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT) ist eine Verletzung des Kopfes, die durch einen Sturz oder einen Aufprall verursacht wird. Dabei kann es zu einer vorübergehenden Funktionsstörung des Gehirns kommen. Eine Gehirnerschütterung stellt die mildeste Form eines SHT dar. Obwohl sie in den meisten Fällen nicht lebensbedrohlich ist, sollte eine Gehirnerschütterung, insbesondere bei Säuglingen und Kindern, ernst genommen und im Zweifelsfall ärztlich abgeklärt werden.

Welche Symptome treten bei Säuglingen und welche bei Kindern auf?

Die Symptome einer Gehirnerschütterung können sich bei Säuglingen und älteren Kindern unterscheiden. Bei Säuglingen sind die Anzeichen oft schwerer zu erkennen. Zu den möglichen Symptomen zählen Erbrechen, übermäßige Müdigkeit und Verhaltensänderungen. Da Säuglinge nicht in der Lage sind, typische Beschwerden wie Kopfschmerzen zu äußern, ist besondere Vorsicht geboten. Ältere Kinder hingegen zeigen häufiger klare Anzeichen wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen.

Es ist wichtig, Kinder nach einem Unfall genau zu beobachten, da sich Symptome manchmal erst nach Stunden oder sogar Tagen zeigen. Einige Warnzeichen, die eine sofortige ärztliche Untersuchung erforderlich machen, sind Bewusstlosigkeit, die länger als fünf Sekunden anhält, wiederholtes Erbrechen, starke Kopfschmerzen, Krampfanfälle oder deutliche Verhaltensänderungen. Auch sichtbare Verletzungen am Kopf oder Unterschiede in der Pupillengröße sollten ernst genommen werden. In solchen Fällen ist eine sofortige ärztliche Abklärung notwendig, um schwerwiegendere Komplikationen auszuschließen.

Wie gefährlich ist eine Gehirnerschütterung bei Säuglingen und Kindern?

Gehirnerschütterungen können sowohl bei Säuglingen als auch bei Kindern ernsthafte Folgen haben, müssen aber unterschiedlich bewertet werden. Bei Säuglingen ist das Risiko aufgrund ihres noch unreifen Nervensystems höher. Bei älteren Kindern sind Gehirnerschütterungen in der Regel weniger gefährlich, und die meisten Kinder erholen sich vollständig, sofern keine zusätzlichen Risikofaktoren vorliegen. Dennoch sollten Eltern auf mögliche Langzeitfolgen wie das postkommotionelle Syndrom achten (anhaltende Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsprobleme), das bei etwa 10-15 % der Kinder auftreten kann, besonders nach wiederholten Kopfverletzungen. Es ist wichtig, dass Kinder nach einer Gehirnerschütterung ausreichend Zeit zur Erholung haben, bevor sie wieder körperliche Aktivitäten aufnehmen.

Welche präventiven Maßnahmen gibt es, um Stürze von Säuglingen und Kindern zu vermeiden?

Es gibt verschiedene Maßnahmen, um Stürze und Verletzungen bei Kindern zu vermeiden. Im häuslichen Umfeld sollten Schutzgitter an Treppen und Fenstern angebracht, Möbelkanten gepolstert und Stolperfallen beseitigt werden. Babys und Kleinkinder sollten nie unbeaufsichtigt auf erhöhten Flächen wie Wickeltischen oder Betten gelassen werden. Im Freien ist das Tragen eines Helms bei Aktivitäten wie Radfahren oder Skateboarden unerlässlich. Auch auf Spielplätzen sollten Eltern auf sichere Spielgeräte und die Einhaltung von Spielregeln achten. Außerdem ist die Verwendung altersgerechter Kindersitze im Auto ein wichtiger Schutzmechanismus. Durch diese Maßnahmen können viele Unfälle und Verletzungen vermieden werden.

Wann ist es notwendig, einen Arzt aufzusuchen oder in die Notaufnahme zu gehen?

Eltern sollten besonders wachsam sein, wenn ihr Kind eine Kopfverletzung erlitten hat. Bestimmte Symptome erfordern eine sofortige ärztliche Abklärung, darunter Bewusstlosigkeit, anhaltende starke Kopfschmerzen, wiederholtes Erbrechen oder ungewöhnliche Schläfrigkeit und Verwirrtheit. Auch Krampfanfälle, Flüssigkeitsaustritt aus Nase oder Ohren sowie eine gespannte Fontanelle bei Säuglingen sind ernstzunehmende Warnsignale. Die Fontanelle ist eine weiche Stelle im Schädel von Babys, die das Wachstum des Gehirns und die Geburt erleichtert. Die Fontanelle schließt sich meist zwischen dem 12. und 18. Lebensmonat. Falls keine dieser Symptome auftreten, kann es ausreichen, das Kind zu Hause zu beobachten. Dennoch gilt: Im Zweifelsfall lieber einmal zu oft den Arzt aufsuchen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Meistens kann das Kind zu Hause bleiben: Wie behandle ich mein Kind?

Zu Hause ist es wichtig, das Verhalten des Kindes genau zu beobachten. Wenn das Kind erbricht, über Kopfschmerzen klagt oder ungewöhnlich müde wirkt, sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Körperliche und geistige Ruhe sind entscheidend, und Aktivitäten wie Bildschirmzeit oder laute, stimulierende Reize sollten vermieden werden. Mindestens 24 bis 48 Stunden Erholung sind notwendig, bevor das Kind wieder normale Aktivitäten aufnimmt.

Erkennung von ernsthaften Beulen – wie beurteile ich sie?

Eine harte Beule nach einem Sturz ist in der Regel unbedenklich und deutet nicht auf eine schwerwiegende Verletzung hin. Eine weiche, teigige Schwellung hingegen könnte auf einen Bruch oder Riss im Schädelknochen hindeuten – in diesem Fall sollte umgehend ein Arzt konsultiert werden. Eine Beule an der Stirn mit einer weichen Schwellung in der Mitte ist in der Regel harmlos. Trotzdem sollten solche Verletzungen beobachtet und im Zweifelsfall medizinisch abgeklärt werden.

Symptome und Warnzeichen einer Gehirnerschütterung in der Übersicht

  • Bewusstlosigkeit (länger als 5 Sekunden)
  • Wiederholtes Erbrechen
  • Starke Kopfschmerzen
  • Übermäßige Müdigkeit oder Schläfrigkeit
  • Verwirrtheit oder Verhaltensänderungen
  • Vermehrtes Weinen oder ungewöhnliches Verhalten bei Säuglingen
  • Unterschiede in der Pupillengröße
  • Krampfanfälle
  • Sichtbare Kopfverletzungen
  • Flüssigkeitsaustritt aus Nase oder Ohren
  • Gespannte Fontanelle bei Säuglingen

PD Dr. med. habil. Peter Zimmermann
Facharzt für Kinderchirurgie
Facharzt für Allgemeine Chirurgie
Facharzt für Chirurgie und spezielle Unfallchirurgie
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Direktor der Klinik für Kinderchirurgie und angeborene Fehlbildungen an den Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden