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Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt GOÄ-Vorstoß der Bundesärztekammer

Berlin, den 31.03.2023 – Die in der Allianz zusammengeschlossenen Ärzteverbände unterstützen ausdrücklich die Initiative der Bundesärztekammer unter Führung ihres Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt, den Novellierungsprozess der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) voranzutreiben. Die dringend notwendige Reform muss endlich umgesetzt werden.

Seit mehr als 30 Jahren ist die Gebührenordnung für Ärzte weitgehend unverändert mit gleichen Honoraren versehen und damit völlig entkoppelt von den in diesem Zeitraum erfolgten allgemeinen Preissteigerungen. Die Leistungsbeschreibungen bilden in keiner Weise mehr den Stand der modernen Medizin ab. So gibt es Fachgruppen, die überhaupt erst nach der Einführung der geltenden GOÄ eingerichtet worden sind und demzufolge überhaupt keine Leistungen ihres Fachs in dieser GOÄ wiederfinden. Das führt zu teilweise skurrilen Analogbewertungen und damit zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die Ärzteschaft und Verunsicherung für die Patientinnen und Patienten.

Die Ärzteschaft hat inzwischen ein modernes Leistungsverzeichnis erstellt und dieses mit betriebswirtschaftlich unterlegten Daten bepreist. Mit der privaten Krankenversicherung ist dieses Verzeichnis bis auf einige wenige Einzelpreise konsentiert.

Da es sich am Ende um ein staatliches, durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit verordnetes Regelwerk handelt, ist es erforderlich, dass Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach endlich handelt, zumal ihm die aktuelle Version der neuen GOÄ seit Längerem vorliegt.

Bedauerlicherweise verweigert der Minister aus rein ideologischen Gründen eine Befassung mit diesem Thema und lässt damit die betroffenen Patienten und Patientinnen weiter in Unsicherheit und abgeschnitten vom medizinischen Fortschritt der letzten 30 Jahre.

„Steuerberater, Rechtsanwältinnen, Architekten, und alle anderen Freiberufler erfahren in regelmäßigen Abständen eine Anpassung ihrer Gebührenordnungen, nur nicht die Ärzteschaft“, erklärt Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, turnusmäßiger Sprecher der Allianz. „Das zeugt von einer unerträglichen Missachtung eines ganzen Berufsstandes.“

Daher unterstützt die Allianz Deutscher Ärzteverbände ausdrücklich die jetzt angelaufene Kampagne der Bundesärztekammer, mit der die betroffenen Patienten und Patientinnen für die Problematik sensibilisiert werden sollen.

Zur Pressemitteilung der Bundesärztekammer

Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg

Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände

Präsident Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V.

Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

 

ALLIANZ DEUTSCHER ÄRZTEVERBÄNDE

BERUFSVERBAND DEUTSCHER INTERNISTINNEN UND INTERNISTEN (BDI) * BUNDESVERBAND DER ÄRZTEGENOSSENSCHAFTEN * GEMEINSCHAFT FACHÄRZTLICHER BERUFSVERBÄNDE (GFB) * HARTMANNBUND – VERBAND DER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE DEUTSCHLANDS * MEDI GENO DEUTSCHLAND * VIRCHOW-BUND – VERBAND DER NIEDERGELASSENEN ÄRZTINNEN UND ÄRZTE DEUTSCHLANDS * SPITZENVERBAND FACHÄRZTE DEUTSCHLANDS (SPIFA)

c/o Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB)
Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 – 28004203
E-Mail: [email protected]

 

Tag der seltenen Erkrankungen – Chancen der Datenerhebung nutzen

Berlin, den 28. Februar 2023 – Anlässlich des internationalen Tags der Seltenen Krankheiten appelliert die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) an die Politik, eine bessere Nutzung klinischer Daten für diese Patientengruppe möglich zu machen. „Gerade bei seltenen Erkrankungen kann ein Erheben von und der Zugriff auf Daten Leben retten. Seltene Krankheitsbilder hat man eben nicht täglich in Klinik oder Praxis, findet sie aber möglicherweise in der Datenbank und kann so eine bessere Behandlung und Therapie durchführen“, erklärt Professor Udo Rolle, Präsident der DGKCH. 

In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen von ihr betroffen sind. Da es mehr als 7.000 unterschiedliche Seltene Erkrankungen gibt, ist die Gesamtzahl der Betroffenen trotz der Seltenheit der einzelnen Erkrankungen hoch. Allein in Deutschland leben schätzungsweise etwa vier Millionen Menschen mit einer Seltenen Erkrankung, in der gesamten EU geht man von 30 Millionen Menschen aus.

Viele dieser Erkrankungen werden bereits im Kindesalter sichtbar. Dies gilt insbesondere für angeborene Fehlbildungen, von denen viele zu den seltenen Erkrankungen gehören. Während es früher bei den Kindern mit solchen Fehlbildungen, insbesondere des Verdauungssystems, des Zwerchfells oder des Rumpfes darum ging, ein Überleben zu sichern, liegt der Fokus der Behandlung inzwischen auf der optimierten Funktion des fehlgebildeten Organsystems und der Lebensqualität. Insgesamt sind in Deutschland etwa 25.000 Kinder betroffen, bei vielen Kindern liegen mehrere Fehlbildungen gleichzeitig vor.

Da es in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern kein nationales Register für angeborene Fehlbildungen gibt, hat die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie 2015 mit der Entwicklung des KinderRegisters für angeborene Fehlbildungen begonnen. Ziel ist die deutschlandweite Erfassung der Patientinnen und Patienten mit angeborenen Fehlbildungen. Mit dem Register sollen neben der Darstellung von Häufigkeiten insbesondere auch die Behandlungsqualität und die Langzeitverläufe der Erkrankungen untersucht werden. Das Register konnte dank einer Förderung der Dr. Emil Alexander Huebner und Gemahlin-Stiftung in den letzten drei Jahren aufgebaut werden.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Registers bereiteten insbesondere die unterschiedlichen landesspezifischen Regelungen im Bereich Datenschutz und Ethik. Im Vergleich zu den Nachbarländern in Europa zeichnet sich Deutschland hier durch eine Vielfalt unterschiedlicher Gesetze aus, die eine rasche Realisierung eines nationalen Registers erschweren. Ab dem ersten November 2021 wurden die ersten Patienten erfasst. Nach etwas über einem Jahr sind bereits 20 Kliniken aus ganz Deutschland angeschlossen und haben Daten von 240 Patienten eingegeben.

„Für die Zukunft erhoffen wir uns für die Kinderchirurgie Regelungen in einem geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz und im Registergesetz, die eine Vereinheitlichung der Datenschutzregelungen in Deutschland erreichen und eine bessere Nutzung von klinischen Daten für diese besondere Patientengruppe möglich machen, damit die gemeinschaftliche deutschlandweite Forschung schneller zum Wohl des Patienten durchgeführt werden kann“, unterstreicht Rolle. Die DGKCH begrüße die Stellungnahme „Erhebung von Fehlbildungen bei Neugeborenen“ der Bundesärztekammer, die darlegt, dass eine gesetzliche Regelung vorteilhaft wäre, um die mit dem geplanten „Nationalen Register für angeborene Fehlbildungen“ verbundene zentrale Speicherung von Daten zu ermöglichen.

Prof. Dr. Udo Rolle, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie

Dr. Andrea Schmedding, Studienleitung des KinderRegisters für angeborene Fehlbildungen der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie
Gegründet im Jahr 1963, schafft die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) bis heute die Grundlagen für eine bestmögliche kinderchirurgische Versorgung in Deutschland. Dazu gehören die Neugeborenenchirurgie, die allgemeine Kinderchirurgie und Kindertraumatologie wie auch die Kinderurologie. Die DGKCH vertritt das Fach in allen wissenschaftlichen, fachlichen und beruflichen Belangen. Derzeit praktizieren hierzulande Fachärzte für Kinderchirurgie in 131 kinderchirurgischen Kliniken und Abteilungen. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurgen. Denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.

Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V.
Pressestelle / Langenbeck-Virchow-Haus
Dr. Joachim Suß, Pressesprecher
Olivia Päßler, Referentin Presse
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 28 00 43 61
E-Mail: [email protected] 
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