Berlin, den 14.07.2026 – Was als flexibler und angesagter Freizeitspaß oder schnelle und bequeme Option für die Schulfahrt gilt, endet für viele Kinder und Jugendliche im Krankenhaus: Durch unsachgemäße Benutzung von E-Scootern bringen sich die jungen Menschen verstärkt in große Unfallgefahr. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) spricht sich daher für ein Verbot von E-Scootern für Kinder unter 14 Jahren sowie die Helmpflicht beim Fahren der Roller aus.
Laut der kinderchirurgischen Fachgesellschaft steigen die Unfallzahlen durch E-Scooter rasant an. In Deutschland verunglücken jährlich durchschnittlich mehr als 2.500 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei Unfällen mit den elektrischen Rollern. Die Gruppe der Jugendlichen von 15 bis unter 18 Jahren ist dabei die am stärksten vertretene Gruppe mit über 1.500 verunglückten Teenagern. Kinder unter 15 Jahren sind ebenfalls sehr gefährdet: Obwohl das Fahren von E-Scootern im Straßenverkehr erst ab 14 Jahren erlaubt ist, verunglücken 500-600 jüngere Kinder. Das sind ca. 38 Prozent der jugendlichen Unfälle und bedeutet für diese Altersgruppe damit ein ganz besonders hohes Unfallrisiko.
Die Jugendlichen sind oft unerlaubt zu zweit auf einem Roller oder auf privaten Wegen unterwegs. Fast 50 Prozent aller schweren Unfälle geschehen häufig ohne Fremdeinwirkung – oft durch Gleichgewichtsverlust oder falsche Selbsteinschätzung. E-Scooter haben eine tückische Fahrphysik: Kleine Räder reagieren extrem empfindlich auf Schlaglöcher, Kantsteine oder nasses Laub.
Besorgniserregend ist, dass bei Unfällen mit E-Scootern Kinder und Jugendliche auffallend häufig schwere Verletzungen erleiden. Rund 31 Prozent der Vorfälle werden als klinisch schwer eingestuft und etwa 14 Prozent erfordern eine stationäre Krankenhausbehandlung. Bei Stürzen drohen vor allem gefährliche Kopfverletzungen, Verletzungen des Bauchraums sowie Knochenbrüche im Rumpfbereich. „Entgegen der Wahrnehmung als harmloses Spielzeug haben E-Scooter in der Kinder- und Jugendchirurgie das Trampolin als häufigste Ursache für schwere Freizeitverletzungen abgelöst“, erklärt DGKJCH-Pressesprecher Dr. Joachim Suß, Chefarzt für Kinderchirurgie am Kinderkrankenhaus Wilhelmstift in Hamburg.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie fordert eine konsequente Helmpflicht: Keine Fahrt ohne Helm! Zusätzlich empfiehlt sie auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene Sicherheitstrainings, durchgeführt beispielsweise vom ADAC, Deutschen Verkehrswacht oder der Polizei. Die Trainings vermitteln lebenswichtige Grundlagen wie Gefahrenbremsung, Ausweichmanöver und Regelkunde.
Ebenso spricht sich die Fachgesellschaft für ein Verbot der E-Scooter-Nutzung für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren aus. „Die Jugendlichen sind oft unerfahren im Umgang mit den E-Scootern, kennen sich mit der Straßenverkehrsordnung nicht aus und überschätzen sich oft. Das birgt ein hohes Unfallpotenzial, das wir mit Aufklärung, Schutzmaßnahmen und Regeln vermeiden müssen“, betont DGKJCH-Präsident Professor Dr. Guido Seitz, Direktor des Zentrums für Kinderchirurgie und Kinderurologie am Universitätsklinikum Gießen-Marburg.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH)
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie vertritt die Interessen von mehr als 1000 Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen in Deutschland. Die Kinderchirurgie, vertreten durch die DGKJCH, ist eine wesentliche Säule der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland. Zu ihr gehören neben der allgemeinen Kinderchirurgie die Neugeborenenchirurgie, Kinderurologie, Kindertraumatologie (Kinderunfallchirurgie) und die chirurgische Kinderonkologie. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen, denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.
Unser Format BDC|Schnittstelle präsentiert in regelmäßigen Abständen Persönlichkeiten mit wichtigen Funktionen im BDC. Heute im Fokus: Dr. Marie Samland, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie und Landesverbandsvorsitzende des BDC|Berlin.
Ich möchte unsere Wertschätzung und Verantwortung rüberbringen!
1. Welchen Auftrag hast du dir für deinen Landesverband persönlich auf die Fahne geschrieben? Was sind deine Pläne in Berlin? Die Mitglieder des BDC Landesverbandes haben am 8. Mai 2026 im Rahmen der Frühjahrstagung ihre Vorsitzenden und ihre Stellvertreter gewählt und ich freue mich sehr über die Ernennung zur Doppelspitze gemeinsam mit Dr. Karsten Mann. Ich möchte mich ganz herzlich für das ausgesprochene Vertrauen bedanken!
Unser Vorgänger Dr. Ralph Lorenz unterstützt aus „zweiter Reihe“ als stellvertretender Vorsitz; er blickt immerhin auf drei Legislaturperioden als Vorsitz zurück – was für eine Leistung! Besonderer Dank für ihren persönlichen Einsatz gebührt Frau Dr. Katharina Paul-Promchan, die seit 1. Oktober 2022 die Doppelspitze mit Dr. Ralph Lorenz inne hatte und nun ausscheidet.
Als Regionalvertreter wurde Herr Dr. med. Max von Seebach sowie als 2. Regionalvertreter Herr Dr. Gunnar Peters erneut gewählt. Gratulation!
Damit haben wir einen bunt gemischten Landesvorsitz aus verschiedenen chirurgischen Fachgebieten, aber auch verschiedene Schnittstellen in die ambulante und stationäre Versorgung. Diversität wie sie leibt und lebt.
Als einzige Frau im Vorsitz des Landesverband Berlin sehe ich hier direkt schon mal einen Auftrag für mich. Wie wäre es, eine geschlechtergerechte Besetzung innerhalb des Landesverband Berlin für die Legislatur ab 1. Oktober 2029 anzustreben? Oder gar im Vorstand des BDC? Gemische Teams arbeiten nicht nur besser, sondern bringen auch unterschiedliche Perspektiven ein. Und nur so gelingt eine echte Repräsentanz im Landesverband.
Ich begrüße den Trend sehr, dass engagierte Frauen vermehrt auch in Leitungsfunktionen im BDC gewählt werden. Nur zwei Beispiele: Für die Leitung der BDC-Landesverbandvorsitzenden wurde Frau Prof. Carolin Tonus (gemeinsam mit Herrn Dr. Björn Schmitz) zur Doppelspitze gewählt. Und im BDC Landesverband Bayern sind die beiden Landesverbandsvorsitzende weiblich besetzt mit Frau Dr. Julia Gumpp, gleichzeitig auch Präsidentin im Verein „Die Chirurginnen“, und Frau Dr. med. Kerstin Schick, zudem auch Vorstandsmitglied in verschiedenen Berufs- und Fachverbänden.
Das ist echt stark und wirft ein sehr gutes Licht auf den BDC!
Was ich mir daher auf die Fahne geschrieben habe? Gerade in Berlin in niederschwelligen und regelmäßigen Kontakt mit den BDC Mitgliedern zu kommen. Ich wünsche mir, dass wir es als Landesverband schaffen, mehr Frauen und mehr jüngere Leute zu ermutigen, berufspolitisch aktiv zu werden. Ich weiß, dass da draußen viele sind, dich sich gern mehr einbringen wollen, aber schlichtweg nicht wissen wie. Mir ist daher Nähe und Offenheit sehr wichtig. Dass wir weniger hinter “verschlossenen” Türen agieren, sondern vielmehr in den Austausch und Kontakt treten. Der neue BDC-Messenger bietet dafür schonmal eine geeignete Plattform (Mehr Infos: https://www.bdc.de/was-bringt-der-neue-bdc-messenger-von-doctolib-connect/page/2/.
Es ist gut, dass wir auf eine hervorragende Infrastruktur zugreifen können und uns jederzeit auf den Support der BDC Geschäftsstelle verlassen können. Danke dafür!
2. Welches Thema liegt dir in deiner Region den nächsten Jahren besonders am Herzen? Ende 2023 hatten wir ein Stimmungsbild der Mitglieder im Landesverband Berlin im Rahmen einer Umfrage eingeholt mit dem Ergebnis, dass eine Weiterbildung im Verbund zwischen stationären und ambulanten Sektor dringend erwünscht ist. Die Ergebnisse präsentierte ich zur Frühjahrstagung des Landesverband Berlin 2024. Auch in der Passion Chirurgie haben wir die Umfrage aufgegriffen und diskutiert (https://www.bdc.de/wo-liegt-die-zukunft-der-chirurgischen-weiterbildung/). Aufgrund der Brisanz und dem großen Diskussionsbedarf wurde ich dann zu dem Thema „Zukunft der Weiterbildung – Zukunft des chirurgischen Nachwuchses“ zum Referatetreffen des BDC im November 2024 eingeladen, wofür ich dem Vorstand und insbesondere der Geschäftsführerin Frau Dr. Burgdorf, sehr dankbar bin! Das ganze Treffen war geprägt von Aktionismus und Tatendrang. Auch ging hieraus eine Projektgruppe zum Thema „Weiterbildung im Verbund“ hervor mit dem Ziel, Leitfaden und Unterlagen, wie Musterarbeitsverträge und Finanzierungsmodelle zu entwickeln. Es freut mich, dass ich hier die Perspektive der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung aktiv einbringen konnte und das Ergebnis nunmehr online zu sehen ist als Leitfaden „Weiterbildung im Verbund“ (https://www.bdc.de/weiterbildung-im-verbund/).
Es ist gut, dass wir uns kräftig für die Weiterbildung stark machen. Und uns permanent fragen, wie zukunftsfähig und wie gut die chirurgische Weiterbildung aktuell ist.
Fakt ist: Die wenigsten Weiterbildungsstätten bilden aktuell das gesamte Spektrum der chirurgischen Weiterbildung ab. Aufgrund der Ambulantisierung verschieben sich ganze Teilbereiche in den ambulanten Sektor, die einen wesentlichen Bestandteil des chirurgischen Alltags ausmachen – mit dem Haken, dass dort eine chirurgische Weiterbildung nur in Ausnahmefällen stattfindet und die Finanzierung nur selten klar geregelt ist. Mit dem Leitfaden „Weiterbildung im Verbund“ haben wir nun umfassendes Informationsmaterial und praktikable Blaupausen erarbeitet, die juristische und organisatorische Unterstützung anbietet. So werden Themen wie Organisations- und Übernahmeverschulden aufgegriffen und rechtssichere Arbeitsverträge für Weiterbildungsverbünde angeboten. Insgesamt sind sektorenübergreifende, unbefristete Arbeitsverträge für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung anzustreben.
Es ist mein Wunsch, in Berlin möglichst viele Standorte zu begleiten, an denen die „Weiterbildung im Verbund“ gelingt und andere zum Nachahmen ermuntert.
Ich möchte unsere Wertschätzung und Verantwortung rüberbringen für eine gelungene chirurgische Weiterbildung.
Aber auch für das Thema „Surgeon Well-Being“ müssen wir uns unbedingt noch weiter einsetzen (https://www.bdc.de/resilienz-staerken-was-die-bdc-weiterbildungsumfrage-2025-zeigt/), denn dem Nachwuchs geht es aktuell nicht gut! Dass sich der BDC nun die Unzufriedenheit bedingenden Faktoren angehen möchte und eine Förderung des Wohlbefinden und der Resilienz plant, unterstütze ich daher sehr.
Mir sind lebenswerte Arbeitsbedingungen eine Herzensangelegenheit und ich werde nicht müde, mich dafür stark zu machen und einzusetzen. Wir alle haben wohl bereits unsere Berufung gefunden in unserer täglichen Arbeit als Chirurgin oder Chirurg. Es sind aber immer noch zu oft die Rahmenbedingungen, die dafür sorgen, dass – vor allem Chirurginnen – ihre Arbeitszeit reduzieren und nicht in dem Umfang erwerbstätig sind, wie sie es eigentlich sein wollen. Und ich frage mich: Wie geht es eigentlich den Vätern in der Chirurgie? Im Jahr 2019 haben etwa 7.000 Ärztinnen und Ärzte Elternzeit genommen, der Anteil Männer? Lag bei 2,5%! (Quelle: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/resource/blob/212634/230c6b6c6183220850bbe489fc1203f7/2021-leitfaden-vereinbarkeit-im-krankenhaus-data.pdf). Spannend finde ich, dass jeder dritte Vater berichtet, dass auf seine Elternzeit-Ankündigung abfällig oder negativ reagiert wurde (laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2022, https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/schwanger_eltern_pflege.html?nn=305458). 19 % der Väter fühlten sich unter Druck gesetzt, gar keine oder eine kürzere Elternzeit zu nehmen. Zum Vergleich: Bei Müttern sind es 11 %. Väter werden also bei der Ankündigung sogar häufiger unter Druck gesetzt als Mütter – nur redet kaum jemand darüber. Ich möchte also die Väter ins Boot holen: Auch sie müssen gehört und gesehen werden, aber sich auch aktiv zeigen.
Und es geht noch weiter: Es ist mitnichten nur die Kinderbetreuung, sondern auch die Notwendigkeit Angehörige zu pflegen, die die Sorgearbeit dann oft zu einem 24/7 Job macht. Wir müssen daher bessere und zuverlässigere Kinderbetreuung einfordern, ein funktionsfähiges Pflegesystem etablieren und – gerade als Berufsverband – und uns ganz maßgeblich für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben einsetzen. Familienbewusstsein hat in meinen Augen nichts mit Sozialromantik zu tun, sondern ist vielmehr unser alle Zukunftssicherung. In den kommenden Jahren werden schließlich immer mehr Menschen als „Sandwich-Generation“ zwischen Kinderbetreuung, Pflegeverantwortung und Beruf feststecken.
3. Wie möchtest du die Themen mit dem BDC anpacken? Wen und was benötigst du dafür? Was sind die Hürden? Flexible Arbeitszeitmodelle und eine offene Gesprächskultur sind schon mal ein Anfang. Es sind aber noch viele weitere Schritte notwendig und hierfür benötige ich die Unterstützung von den Mitgliedern des Landesverband, denn nur wenn wir wissen, wo die Schwierigkeiten in der Umsetzung von z.B. Arbeitszeitmodellen liegen, können wir auch unterstützen. Als weitere Hürde sehe ich die vielen Vorurteile – Feminismus, zum Beispiel, ist kein Frauenthema und damit alleinige Sache der Frauen. Wenn wir echte Gleichberechtigung wollen, dann geht es nur mit Hilfe beider Geschlechter, das heißt: Auch Chirurgen müssen Feministen sein.
4. Du bist auf Veranstaltungen oder Kongressen auch gern mal mit deinem Nachwuchs zu sehen. Wie sind die Reaktionen? Es ist nicht so einfach, wie es nach außen wirkt, mit Baby oder Kleinkind auf einer Veranstaltung präsent zu sein. Drumherum ist natürlich irre viel zu organisieren. Auch der Alltag zu Hause mit meinen drei älteren Schulkindern ist vorab genau zu planen und zu besprechen. Mein Mann ist im Alltag der Kinder sehr präsent, obwohl auch er beruflich viel unterwegs ist. Wir halten uns quasi gegenseitig den Rücken frei und versuchen, die Sorgearbeit hälftig aufzuteilen.
Es gibt durchaus Stimmen, die sagen, dass Kinder auf einem Kongress unpassend sind und eine Kinderbetreuung vor Ort einen Rückschritt darstellt. Argument ist wohl, dass eine Teilnahme nur dann konzentriert erfolgen kann, wenn keine Kinder dabei sind.
Für mich ist die Kinderbetreuung vielmehr eine sichtbare Wertschätzung von Familien. Kinder können eben nicht immer „wegorganisiert“ werden. Dieses Jahr habe ich neben meinem Baby auch meine 10-jährige Tochter zur Jahresversammlung der Chirurginnen nach Erfurt mitgenommen. Für sie war es echt spannend, mal zu erleben, was ich so treibe, wenn ich nicht zu Hause bin. Und von der Schule konnte ich sie befreien mit dem Argument, dass es ihr als eine Art „Girl’s Day“ den Beruf der Chirurgin näherbringt.
Auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2025 oder zum Deutschen Chirurgie Kongress 2026 waren einige Babys und Kleinkinder präsent. Das Miteinander unter den Teilnehmenden war durchweg wohlwollend, hilfsbereit und wertschätzend. Die Solidarität ermuntert dann auch andere zu einer Teilnahme, die sonst nicht darauf gekommen wären. In der Elternzeit mal rauszukommen und sich weiterzubilden, ist eine echte Bereicherung. Daher ist in meinen Augen eine Kinderbetreuung zu Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen eine Art Akzeptanz, dass Kinder in unser Leben dazu gehören und wir uns eben nicht zwischen Karriere und Kind(ern) entscheiden müssen, sondern beides miteinander kombinieren können und dürfen.
Ich bekomme stets sehr viel positive Reaktionen von anderen Kongressteilnehmern: Dass ich ein echtes Vorbild sei für andere Chirurginnen-Mütter oder dass ich genau die Art Vereinbarkeit lebe, worüber viele nur reden.
Auch einige berufspolitische Sitzungen habe ich mit Baby besucht und dies vorab immer angekündigt. Negative Reaktionen oder Erlebnisse hatte ich keine. Warum auch, die meisten haben selbst Kinder und vielleicht auch Enkelkinder. Und an all die Organisatoren der Veranstaltungen muss ich ein Lob aussprechen: Der Baby-Hochstuhl steht schon bereit, ein Wickelbereich ist organisiert und hilfsbereite Unterstützung ist mir stets Gewiss.
Ich freue mich jedenfalls schon auf die Klausurtagung und das gemeinsame Jahrestreffen der BDC Landesverbände in Frankfurt am 12. und 13. Juni 2026, zu der ich mit meinem 10-Monate alten Baby anreise.
Copyright Hans-G. Unrau/ Intercongress
5. Welche Verantwortung und welchen spezifischen Einfluss auf die Politik hat der BDC als berufspolitischer Vertreter aller Chirurginnen und Chirurgen und haben speziell die Landesverbände aus deiner Sicht? Gerade die Landesverbände sind die Grundfesten für den gesamten Berufsverband, denn sie sind die ersten Anlaufstellen für die Mitglieder. Daher ist es in meinen Augen auch so wichtig, dass wir im Vorstand möglichst divers auftreten sollten, denn so können sich die Mitglieder im Landesverband besser identifizieren. Die Landesverbände sind wesentlich näher dran an den Bedürfnissen der Einzelnen.
Die Grundlage ist der persönliche Kontakt. Ich möchte raus aus dem anonymen Raum, und einen Austausch schaffen, bei dem sich jeder gern zugehörig fühlt.
Übrigens finde ich gut, dass wir alle im Vorstand in Berlin in unterschiedlichen Gremien noch einen „Fuß in der Tür“ haben, ob in KV, Ärztekammer oder anderen Fach- und Berufsverbänden. Das ist so wichtig! Es ist vor dem politischen Hintergrund kaum noch möglich, alle Probleme allein zu lösen. Daher begrüße ich die Aktion des Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie, bei der alle aufgerufen waren, ihren zuständigen Abgeordneten zu schreiben in Hinblick auf die konkreten Auswirkungen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, was ich natürlich direkt getan habe. Ich bin sehr gespannt, wie das Treffen in ein paar Wochen mit den Wahlkreisabgeordneten abläuft, zu der ich nun eingeladen wurde.
Ich sag mal so: Steter Tropfen höhlt den Stein.
6. Warum lohnt sich als Mitglied ein Engagement im BDC und wer kann/sollte für ein Mandat kandidieren? Ein Engagement im BDC lohnt sich, weil berufspolitische Entscheidungen unseren Alltag unmittelbar beeinflussen – Arbeitsbedingungen, Weiterbildung, Krankenhausstrukturen oder Vergütung. Wenn wir diese Themen nicht selbst mitgestalten, werden sie von anderen entschieden. Der BDC bietet die Möglichkeit, die Zukunft der Chirurgie aktiv mitzuprägen und sich gleichzeitig mit engagierten Kolleginnen und Kollegen zu vernetzen. Die Akademie ist seit Jahren ein Garant für qualitative Fort- und Weiterbildung. Ich wünsche mir, dass sich künftig noch mehr Kolleginnen und Kollegen für ein Mandat im Verband zur Verfügung stellen – aus Klinik und Praxis, aus unterschiedlichen chirurgischen Disziplinen und besonders auch aus der jüngeren Generation. Der Verband lebt von der Vielfalt der Perspektiven. Der BDC ist über viele Jahre von sehr erfahrenen Persönlichkeiten geprägt worden, denen wir viel zu verdanken haben. Gleichzeitig ist es wichtig, dass nun auch jüngere Kolleginnen und Kollegen Verantwortung übernehmen und neue Ideen einbringen. Es geht nicht darum, die Lebensleistung der „Alten“ in Frage zu stellen, sondern darum, auf diesem Fundament gemeinsam die Zukunft der Chirurgie weiterzuentwickeln.
Berufspolitik braucht Erfahrung – aber sie braucht genauso neue Perspektiven und Engagement.
7. Was wünschst du dir für deinen Landesverband, den BDC und deine Arbeit in den nächsten Jahren nach innen und nach außen? Desto mehr mitwirken, desto besser. Die Mitarbeit in den Berufsverbänden erfolgt ehrenamtlich und ich bin begeistert von dem Austausch und dem Einsatz. Gerade im Referat „Familie & berufliche Perspektiven“ unter der Leitung von Frau Dr. Frauke Fritze-Büttner bin ich beeindruckt vom Engagement jedes Einzelnen. Ich finde es toll, innerhalb der Gruppe zu diskutieren, Umfragen und Artikel zu kreieren und merke, wie viel Leidenschaft für die Themen Vereinbarkeit und respektvolles Miteinander da ist, und was für unterschiedliche Hintergründe wir haben. Und dass dann trotzdem, oder vielleicht auch gerade deswegen, so viel Energie da ist, gemeinsam etwas zu bewegen!
Wäre es nicht wünschenswert, diese Diskussionsrunden einem noch breiteren Publikum zu öffnen, z.B. durch offene Treffen der Referate für alle interessierten Mitglieder aus dem Landesverband?
Copyright Hans-G. Unrau/ Intercongress
8. Warum lohnt sich als Mitglied ein Engagement im BDC und wer kann/sollte für ein Mandat kandidieren? Im Oktober 2022 bin ich dem Aufruf zur Kandidatur zur Wahl im Landesverband Berlin nachgekommen. Mein damaliger Oberarzt hat mich sehr bestärkt, den Schritt zu wagen und mir das nötige Selbstvertrauen gegeben. Zu meiner Verblüffung wurde ich dann direkt zur zweiten Vorsitzenden gewählt. Und das hat mir gezeigt, dass wir uns oft einfach mehr zutrauen sollten und dürfen – und einfach machen sollten. Wenn ich das schaffe, dann schafft ihr das auch! Inzwischen bin ich in den BDC „reingewachsen“ und freue mich, für den BDC auf verschiedenen Veranstaltungen Sitzungen und Vorträgen als Mandatsträgerin aktiv mitzugestalten.
Kurzporträt Dr. med. Marie Samland Dr. Marie Samland ist 1989 in Berlin geboren. Nach dem Studium an der Universität Leipzig absolvierte sie ihre Weiterbildung zur Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie an der Uniklinik Leipzig, den DRK Kliniken Berlin Köpenick und am BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin mit Facharztprüfung im November 2025.
Aktuell arbeitet Dr. Samland als Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie am BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin in der Klinik für Rückenmarkverletzte und Paraplegiologie.
Schon seit dem Medizinstudium ist Frau Dr. Samland berufspolitisch engagiert und konnte sich in den letzten Jahren in verschiedenen Berufs- und Fachverbänden einbringen und dem Nachwuchs eine Stimme geben. So hatte Dr. Samland von 2021 bis 2024 sowohl die Gremienleitung für das Junge Forum 0&U im Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) als auch die Sektionsleitung in der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) inne. Seit 2017 leitet Dr. Samland die Öffentlichkeitsarbeit im Jungen Forum 0&U und ist seit 2019 in der Sektion BerufsLEBEN aktiv. Im Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ist Frau Dr. Samland im Oktober 2024 zur stellvertretenden Landesvorsitzende Berlins gewählt worden. Seit Oktober 2022 ist Dr. Samland stellvertretende Vorsitzende im BDC Landesverband Berlin, seit Mai 2026 Vorsitzende in Doppelspitze. Zudem wirkt Frau Dr. Samland in den BDC Themenreferaten „Familie und berufliche Perspektiven“ sowie „Nachwuchs und Karrieregestaltung“ mit und ist damit ein Teil des Präsidiums des BDC.
Frau Dr. Samland lebt mit ihrem Ehemann und vier Kindern in Berlin.
Die Diskussion um ein berufspolitisches Brennpunktthema, die Vorstellung von Innovationen in der Chirurgie und die Würdigung und Verabschiedung von bisherigen Vorstandsmitgliedern – all dies fand in festlichem Rahmen während des Ehrensymposiums am 30. Juni im Langenbeck-Virchow-Haus statt.
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, leitete den fachlichen Teil der Veranstaltung ein. Er beschrieb die aktuelle Situation in der Gesundheitspolitik und für die Ärzteschaft und würdigte dabei die produktive Zusammenarbeit mit dem BDC.
Ein thematischer Höhepunkt war die von Dr. Jörg-A. Rüggeberg moderierte Podiumsdiskussion zum Thema Hybrid-DRG. Die geladenen Diskussionspartner Dr. Klaus Reinhardt, Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Dr. David Scheller-Kreinsen, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) nahmen Stellung zu mitunter konfrontativen Fragen von Seiten Rüggeberg und ihrer Gesprächspartner.
Professor Christiane Bruns beschrieb in ihrem Festvortrag die Viszeralchirurgie von morgen und welche Innovationen bereits heute in der Chirurgie zum Tragen kommen. Sie betonte dabei, dass Diversität, Gleichberechtigung, Digitalisierung und Robotik sowie neue Ansätze in Forschung und Praxis Voraussetzung für eine Medizin von morgen seien.
In sehr persönlichen und emotionalen Laudationes verabschiedete sich der BDC von scheidenden Vorstandsmitgliedern:
Professor Carolin Tonus verabschiedete sich von ihrem Kollegen, Weggefährten und Freund Dr. Jörg Rüggeberg, Professor Carsten Krones von seinem ehemaligen Mentor Professor Michael Betzler, BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf würdigte in ihrer Rede die chirurgische Leistung und das Wirken von Professor Hans-Joachim Meyer in BDC und DGCH.
Mit bewegenden Worten verabschiedete sich Professor Hans-Joachim Meyer als BDC-Präsident und dankte seinen Kolleginnen und Kollegen sowie dem BDC-Team für die gemeinsame Zeit und die gute Zusammenarbeit. Die Schlussworte sprach Professor Dietmar Pennig, der ab dem 1. Juli die Präsidentschaft des BDC übernommen hat.
Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Peter Kalbe und Professor Wolfgang Schröder, die ab dem 1. Juli die Vizepräsidenschaft des BDC übernehmen werden.
Herzlichen Dank an unseren vertrauensvollen Partner, die Ecclesia Gruppe, die die Veranstaltung gesponsert hat.
“Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung eines Primärversorgungssystems wenden wir uns mit einer fachlichen Stellungnahme an Sie. Als Institutionen, die seit Jahrzehnten an der Versorgung von Unfallverletzten nach Arbeits-, Wege- und Schulunfällen beteiligt sind, möchten wir unsere Erfahrungen in die aktuelle Diskussion einbringen.
Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, Patientinnen und Patienten in der Primärversorgung zielgerichtet, ressourcenschonend und möglichst ohne vermeidbare Fehlsteuerungen in die jeweils geeignete ambulante oder stationäre Versorgungsebene zu lenken.
Für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung existiert in Deutschland bereits seit mehr als 100 Jahren ein bewährtes und erfolgreiches Primärarztsystem: die durchgangsärztliche Versorgung. Diese ist im Sozialgesetzbuch VII sowie im Ärztevertrag nach § 34 Abs. 3 SGB VII verankert und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Im Kern ermöglicht sie eine qualifizierte Ersteinschätzung unfallbedingter Gesundheitsstörungen sowie eine bedarfsgerechte Steuerung in die jeweils geeignete Versorgungsebene.”
Aus der Stellungnahme der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), dem Bundesverband der Durchgangsärzte (BDD) sowie dem Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC).
Für niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen ein Muss – der Bundeskongress Chirurgie, der dieses Jahr vom 6. bis 7. Februar in Nürnberg stattfand. Der BDC präsentierte sich gemeinsam mit seinem Versicherungsmakler Ecclesia mit seinem neuen und optisch deutlich verbesserten Stand und bot Raum zum Austausch und Netzwerken. Die Stimmung unter den Teilnehmenden war gut, das Interesse an den wissenschaftlichen Sitzungen von BDC-Vorstand, Geschäftsführung und -mandatsträger:innen groß. Das BDC-Team informierte in diesem Jahr unter anderem über den neuen BDC-Messenger Doctolib-Connect, der innerhalb von wenigen Tagen die Marke von 100 Mitgliedern überschritten hat.
Extrakt des Vortrags von Dr. Ralf Schmitz zur BDC-Sitzung Junges Forum – Weiterbildung der Zukunft
Die Zeit für eine strukturierte sektorenverbindende Weiterbildung ist jetzt!
Die Bedingungen für die Weiterbildung in den chirurgischen Fächern haben sich in den letzten 20 Jahren dramatisch verändert. Dem legendären EUGH-Urteil von 2003 folgend galt der Arbeitsschutz nun auch für Ärztinnen und Ärzte. Damit waren zwar die familienunfreundlichen 36 Stunden Dienst passé, gleichzeitig aber schwand die Anwesenheitszeit der Weiterzubildenden im Krankenhaus und damit auch die Möglichkeit zeitnah an die in der Weiterbildungsordnung gefordertem Richtzahlen zu kommen. Darüber hinaus musste zur Einhaltung des Arbeitsschutzes mehr Personal eingestellt werden und damit erhöhte sich zwangsläufig der Konkurrenzdruck um die Weiterbildungseingriffe. Letztere wiederum nahmen an Häufigkeit im Krankenhaus immer weiter ab, einer sich gerade in den letzten Jahren dramatisch an Fahrt aufnehmenden Ambulantisierungswelle geschuldet. Damit wird immer klarer, dass die Weiterbildung in der Chirurgie nicht mehr ausschließlich im Krankenhaus erfolgen kann, sondern dass auch der vertragsärztliche Sektor mit einbezogen werden muss, also eine sektorenübergreifende oder auch -verbindende und natürlich strukturierte Weiterbildung implementiert werden muss.
Das wesentliche Hindernis für eine fachärztliche Weiterbildung in der Praxis stellt die fehlende Vergütung dar, was eine Umfrage des Berufsverbandes Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) aus 2025 wieder bestätigte. Ohne eine verbindliche Finanzierung kann eine Weiterbildung im Vertragsarztsektor aber nicht gewährleistet werden.
Auch auf dem diesjährigen Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg vom 6.-7. Februar wurde dieses Thema aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet und intensiv diskutiert. Die berechtigten Wünsche und Vorstellungen der nachfolgenden Generation wurden von einer jungen Kollegin vorgetragen, die aktuell ihrer Weiterbildung im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie in einem Maximalversorger absolviert. Die Möglichkeiten der Gründung und Unterstützung von Weiterbildungsverbünden wurden dargestellt von zwei Vertreterinnen der Bayrischen Landesärztekammer. Hier fand insbesondere die dort seit etwa 6 Jahren bestehende Koordinierungsstelle fachärztliche Weiterbildung (KoStF) großes Interesse. Der Referatsleiter für die Niedergelassen in der Chirurgie im BDC stellte dann ein finanziell gefördertes Weiterbildungsmodell in Kiel für den Fachbereich Orthopädie und Unfallchirurgie vor.
Dort haben sich das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel und das vertragsärztliche MVZ Chirurgie zusammengetan und mit Unterstützung der Ärztekammer Schleswig-Holstein eine Förderung im Rahmen eines sektorenübergreifenden Weiterbildungsverbundes über einen kompletten Weiterbildungszeitraum von 6 Jahren beantragt. Die Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein (KVSH) war von diesem innovativen Modell überzeugt und hat dem im November 2023 zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine planbare und auskömmlich finanzierte intersektorale Rotationsstelle.
Die Finanzierung im vorgestellten Fall erfolgt dabei allerdings ausschließlich jeweils hälftig über die gesetzlichen Krankenkassen und aus den Honoraren der Vertragsärzte in Schleswig-Holstein. Für eine qualitativ hochwertige Facharztweiterbildung sind aber zwingend Finanzierungsmöglichkeiten zu entwickeln, an denen alle Partner im Gesundheitswesen beteiligt sind. Dies ist nach fester Überzeugung des Podiums und Anwesenden eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Tatsächlich ist das Thema nun auch in der Gesetzgebung angekommen. So wurde mit der Annahme des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Herbst 2024 in einem Annex fixiert, dass zur Förderung der Weiterbildung in Kliniken DRG-Aufschläge kalkuliert werden sollen. In dem im Dezember 2024 unterzeichneten AOP-Vertrag nach § 115 b findet sich die Formulierung, dass ärztliche Weiterbildung im ambulanten Sektor mit EBM-Aufschlägen gefördert werden soll. Weiter macht Hoffnung, dass das Thema unter anderem durch eine vom BDC initiierte Weiterbildungskampagne in der Gesellschaft immer breiteren Raum einnimmt. Denn nur durch Druck der Öffentlichkeit wird sich auch die Politik mit diesem Thema beschäftigen wollen. Es ist Zeit, dass sich was dreht!
Extrakt des Vortrags von Dirk Farghal zur BDC-Sitzung “How I do it: Standardoperationen nach Leitlinie oder nach Erfahrungswerten?”
AOP-Katalog, H-DRGs und MD-Gesetz, der politische Wille als auch der rasante medizinische Fortschritt lassen die Möglichkeiten und Zahlen ambulanter Operationen, Eingriffe und Therapien rasant steigen. Dies bedingt daher auch die Überprüfung der Begleitmaßnahmen dieser Entwicklung. In diesem Artikel legen wir den Fokus auf die Präoperative Vorbereitung.
Die Erweiterung des Kataloges ambulant zu erbringender Eingriffe nach §115b, am 01.01.2026 aktualisiert, die Einführung der Hybrid-DRG mit seit diesem Jahr mit 904 OPS-Codes und das MD (Medizinischer Dienst) Gesetz von 01.01.2020 und der zunehmende Wunsch der Patienten/Innen verschärfen den Druck auf alle Beteiligten, insbesondere für die Kliniken zur Ambulantisierung. So wurden im Jahr 2024 2.500.000 ambulante Operationen nach §115b abgerechnet (1). Die Tabelle der KBV verdeutlichet den Anstieg im Bereich der Fälle nach §115b.
Entwicklung der Ambulanten Operationen nach §115b seit 2014 (GENESIS-Online, Tabellenbereich 23141), Destatis) KBV
Die Zahl der H-DRG-Fälle soll bis 2028 auf 2.000.000 Fälle, neben den Ambulanten Operationen nach §115b, steigen. Daher haben sich der BDC, BDA, DGAI, DGIM und DGCH auf eine Empfehlung zur präoperativen Vorbereitung bei ambulanten Operationen geeinigt.
Eine zentrale Rolle kommt dem Hausarzt zu. Die genaue Anamnese und körperliche Untersuchung sind die Grundlage der Operationsvorbereitung. Gerade unsere alternde Bevölkerung stellt uns vor Herausforderungen. Insbesondere für unsere chirurgischen Fächer kann ein entsprechendes präoperatives Assessment die postoperativen Komplikationen und die Rekonvaleszenz verbessern. Um den Aufwand zu reduzieren und dabei das Risiko weiter zu minimieren ist ein strukturiertes Vorgehen notwendig. Dieses sollte bei Patienten über 65 Jahren geprüft werden. Hierzu gehört der Ausschluss einer Anämie und deren Therapie, die Medikationsanalyse und Optimierung. Der bundeseinheitliche Medikationsplan, auch in der ePA sollte Standard sein. Eine Mangelernährung sollte ausgeschlossen werden und mittels proteinreicher, hochkalorischer Trinknahrung behandelt werden. Eine Evaluierung des Sturzrisikos und deren Prophylaxe und die Erhebung des kognitiven Status sind Teil für eine Prärehabilitation. Ebenso sind die Beratung zur Patientenverfügung und Betreuungspersonen zu fordern (2).
12-Kanal-EKG
Es soll ein 12-Kanal-EKG angefordert werden bei positiver kardialer Anamnese oder Symptomatik, bei einer OP mit hohem kardialem Risiko, bei A-ICD Patienten, bei Patienten mit Ischämie, Ödemen und Rhythmusstörungen, bei einem kardialen Risikofaktor und einem mittleren OP-Risiko und bei symptomatischen Herzschrittmacherpatienten. Daraus folgt, dass bei asymptomatischen und anamnestisch blanden Patienten sowie Herzschrittmacherpatienten in regelmäßiger Schrittmacherkontrolle kein EKG gefordert wird (3).
Dt Ärzteblatt Int 2014;111:437-46;DOI:10.3238/arztebl.2014.0437
Patientinnen und Patienten ohne kardiovaskuläre Begleiterkrankungen oder Risikofaktoren
Patientinnen und Patienten, die keine Zeichen, Symptome oder Anamnese für kardiovaskuläre Erkrankungen oder Risiken haben, können bei niedrigem oder mittlerem eingriffsbezogenem Risiko ohne weitere präoperative Risikoeinschätzung anästhesiologisch behandelt werden. Vor Operationen mit hohem eingriffsbezogenem Risiko kann bei Patientinnen und Patienten über 45 Jahre die Anfertigung eines EKG und die Bestimmung von kardialen Biomarkern erwogen werden. Patientinnen und Patienten ohne Zeichen oder Symptome einer kardiovaskulären Risikoerkrankung, aber mit einer familiären Disposition für das Auftreten von Kardiomyopathien sollen bereits präoperativ ein EKG und eine echokardiographische Diagnostik erhalten.
Präoperatives Labor
Routinemäßige oder durch das Alter bedingte Laboruntersuchungen sind nicht sinnvoll. Grund dafür ist, dass es eine hohe Prävalenz auffälliger Laborwerte gibt, welche jedoch für das perioperative Risiko nicht relevant sind und hohe Kosten verursachen. Mit zunehmendem Alter sind von der Norm abweichende Laborwerte häufiger. Es konnte bei geriatrischen Patienten (70-100 Jahre alt) kein Zusammenhang zwischen der Prävalenz auffälliger Laborwerte und einen schlechteren Behandlungsergebnis gefunden werden. Die gängigen Gerinnungslaborwerte sind, insbesondere wegen der NOK´s, einer standardisierten Blutungsanamnese unterlegen. Eine laborchemische Gerinnungsdiagnostik sollte nur bei entsprechender Medikamentenanamnese oder einer positiven Blutungsanamnese erfolgen. Diese Strategie wurde durch die Ergebnisse bei 11.804 neurochirurgischen Patienten bekräftigt (4).
Von dieser Regelung ausgeschlossen sind laborchemische Bestimmungen, die indiziert sind, aufgrund möglicher klinisch relevanter Beeinträchtigung der Homöostase durch diagnostische oder therapeutische Maßnahmen (zum Beispiel Bestimmung des Kaliums nach präoperativer Darmspülung) in der präoperativen Phase, aufgrund der bestehenden chirurgischen Indikation (zum Beispiel bei erwartetem hohem Blutverlust), zur Kontrolle potenzieller Nebenwirkungen von Medikamenten (zum Beispiel Veränderungen des Kreatininwerts oder der Lebertransaminasen unter Antibiotikatherapie), bei Vorliegen schwerer Organdysfunktionen (zum Beispiel Niereninsuffizienz) (4).
Somit kommt der ausführlichen Anamnese und klinischen Untersuchung ein sehr wichtiger Stellenwert zu. Sie sind die Grundlage für die Indikationsstellung zur Operation und Therapie und auch zur notwendigen Operationsvorbereitung. Hilfreich sind hier standardisierte Anamnese- und Befundbögen. Solche sollten in jedem OM-System einer Praxis und Klinik vorhanden sein.
Dirk Farghal
Stellv. Regionalvertreter Bayern, stellv. Vorsitzender Referat der niedergelassenen Chirurgen/Innen, Leiter der AG BeKo und angestellte Ärzte/Innen in der Niederlassung
https://www.aerzteblatt.de/news/fallzahlen-in-der-ambulanten-versorgung-zeigen-nach-oben-5f38e387-4f13-4b64-9798-13fe7cf9b1edie der medizinische Fortschritt führen zu einer deutlichen Zunahme ambulanter Operationen, Therapien und Behandlungen.
Dtsch Arztebl Int 2019;116:63-9;DOI:10.3238/arztebl.2019.0063
Dtsch Arztebl Int 2014;111:437-46;DOI:10.3238/arztebl.2014.0437
Extrakt des Vortrags von Professor Thomas Auhuber zur BDC-Sitzung Hybrid-DRG
Die Einführung der Hybrid-DRGs gemäß § 115f SGB V stellt die chirurgische Dokumentation und Kodierung vor neue Anforderungen. Ziel ist eine sektorengleiche Vergütung, die stationäre und ambulante Leistungen vergleichbar abbildet. Für Chirurginnen und Chirurgen bedeutet dies: Eine präzise, regelkonforme Kodierung ist nicht nur formale Pflicht, sondern entscheidend für die sachgerechte Abbildung der erbrachten Leistung und die Erlössicherung.
Grundlage der Kodierung bleiben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in Verbindung mit der ICD-10-GM zur Verschlüsselung von Diagnosen sowie dem OPS-301 für Prozeduren. Die DKR definieren verbindlich, wie Diagnosen und Eingriffe zu kodieren sind. Dabei gilt: Die Kodierrichtlinien haben Vorrang vor widersprüchlichen Angaben in ICD oder OPS, und das systematische Verzeichnis hat Vorrang vor dem alphabetischen Verzeichnis. Ambulante Kodierrichtlinien existieren aktuell nicht.
Für die chirurgische Praxis zentral ist das Prinzip der möglichst spezifischen Kodierung. Diagnosen sollen monokausal, Prozeduren monoprozedural und so differenziert wie möglich verschlüsselt werden. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die DRG-Zuordnung und damit auf die Vergütung. Bereits kleine Unterschiede in der OPS-Kodierung – etwa bei der Versorgung einer Außenknöchelfraktur (z. B. einfache vs. mehrfragmentäre Fraktur oder Verwendung winkelstabiler Implantate) – können zu unterschiedlichen DRGs mit erheblichen Erlösunterschieden führen.
Ein häufiger Fehler liegt in unzureichender Dokumentation. Die Kodierung folgt der Dokumentation – nicht umgekehrt. Entscheidend ist daher die klare Beantwortung der Frage: „Was hat Behandlung im Wesentlichen veranlasst?“, „Wie können Diagnosen nachgewiesen werden?“ oder „Warum wurde was gemacht?“. Auch nachträglich erhobene Befunde dürfen berücksichtigt werden, sofern sie für den Behandlungsanlass relevant sind.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern zudem spezielle Kodierrichtlinien, die für definierte Fallkonstellationen gelten und teilweise von den allgemeinen Regeln abweichen. Ergänzend haben Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verbindlichen Charakter. Diskussionen und streitbefangene Themen finden sich auch in diversen Internet-Foren oder in Veröffentlichungen des Medizinischen Dienstes.
Nicht zuletzt ist die jährliche Aktualisierung von ICD, OPS und DKR zu beachten. Kontinuierliche Fortbildung und die Nutzung geeigneter Kodierwerkzeuge sind daher unerlässlich.
Fazit: Korrekte Kodierung („Rightcoding“) ist integraler Bestandteil chirurgischer Qualität. Sie sichert Transparenz, Vergleichbarkeit und letztlich auch die wirtschaftliche Basis der Versorgung.
Berlin, den 15.06.2026 – Chirurgische Praxen übernehmen bei der Notfallversorgung eine wichtige Funktion und könnten das Gesundheitssystem erheblich entlasten. Dazu müssten allerdings bestimmte Rahmenbedingungen herrschen, betont der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC).
So könne die Notfallreform nicht losgelöst von den Plänen für ein Primärversorgungssystem und den Auswirkungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) gedacht werden, erklärt der chirurgische Berufsverband. Die aufgrund der Sparpläne vorgesehene Sperrung des direkten Facharztzugangs könne erwartungsgemäß zu einer weiteren Belastung der Krankenhaus-Notaufnahmen führen, sofern keine verbindliche und effiziente Steuerung vorgeschaltet wird.
„Unfallchirurgisch-orthopädische Facharztpraxen wären fachlich und strukturell in der Lage, als Kooperationspraxen einen wesentlichen Teil der traumatologischen Notfälle zu behandeln, sehen aber in Anbetracht der drohenden Streichung der Honorarzuschläge für Akut-Termine keine wirtschaftliche Perspektive für ein solches Versorgungsangebot“, schildert BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. Dies führe zu einer Terminknappheit in den Praxen, wodurch der Patientenstrom wieder in die Notaufnahmen geleitet würde. „Eine sinnvolle Steuerung der Patientinnen und Patienten in die geeignete Versorgungsebene ist das A und O einer gelungenen Notfallreform und der Schlüssel für eine Effizienzsteigerung im gesamten deutschen Gesundheitssystem“, ergänzt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Die Vorhaltung von Strukturen und Personal zur Notfallversorgung müsse sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Praxen ausreichend refinanziert werden.
Bei sachgerechter Planung würden die vorhandenen Ressourcen laut dem Chirurgieverband voraussichtlich ausreichen, den Bedarf zu decken. Dies jedoch nur dann, wenn die Idee einer neu eingerichteten Doppelversorgung mit einem zusätzlichen ärztlichen Besuchsdienst parallel zu den Praxis-Öffnungszeiten aufgegeben würde. „Die Doppelstrukturen verursachen überflüssige Kosten und Personalbindung. Und sie schaffen Fehlanreize bei den Patientinnen und Patienten. Diese müssen vermieden werden. Außerdem müssen wir zukünftig die Patientinnen und Patienten mehr in die Verantwortung ziehen, sei es durch Gesundheitsbildung, durch Anreize oder Sanktionen. Damit können wir verhindern, dass unsere vorbildliche Gesundheitsversorgung unnötig belastet wird“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg.
Der BDC begrüßt, dass der Rettungsdienst in die Notfallreform einbezogen wird, da auch in diesem Bereich die Notfallambulanzen entlastet werden könnten. Da alle Systeme der Gesundheitsversorgung ineinandergreifen, sollten nach Einschätzung des BDC zudem die bis zum Ende des Jahres 2026 angekündigten Vorschläge des Expertenrats zur strukturellen Reform des Gesundheitswesens abgewartet und bei der Gesetzgebung angemessen berücksichtigt werden.
Der BDC hatte gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) ausführlich zum damaligen Entwurf für ein Notfall-Gesetz Stellung genommen. Die Chirurgieverbände begrüßen ausdrücklich, dass dieses Gesetzesvorhaben jetzt wieder Fahrt aufnimmt. Es sei dringend erforderlich, dass die Krankenhaus-Notaufnahmen substanziell und nachhaltig von nicht akuten Gesundheitsanliegen entlastet würden und sich auf ernste Notfälle konzentrieren könnten. Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene digitale Ersteinschätzung werde somit ebenso wie die Einrichtung von integrierten Notfallzentren (INZ) ausdrücklich begrüßt. Die aktuell geplante stärkere Einbindung der Bundesländer sei geeignet, bereits vorhandene sinnvolle Kooperationen zwischen den KV-Notfallpraxen und Krankenhäusern zu erhalten. Vorhandene Softwareprogramme zur Ersteinschätzung, etwa SmED, müssen auf ihre Eignung für traumatologische Notfälle überprüft werden.
Erneut fordern aktuell die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Bundesregierung auf, die angekündigte Entbürokratisierung im Gesundheitswesen anzugehen. Beide Verbände hatten zuvor zahlreiche Vorschläge eingereicht, die Geld und Arbeitszeit einsparen sowie die Qualität der stationären und ambulanten Versorgung verbessern würden. Der Abbau von Bürokratie könnte laut der Organe der Selbstverwaltung damit einen echten Sparbeitrag leisten – wohingegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enorme negative Effekte auf die Versorgung hätte.
Der BDC setzt sich ebenfalls für die Entbürokratisierung im Gesundheitsbereich ein. Die Ergebnisse der BDC-Umfrage zeigen, dass der hohe Bürokratieaufwand im beruflichen Alltag eine enorme Belastung für Chirurginnen und Chirurgen darstellt und die Motivation, den ärztlichen Beruf zu ergreifen oder weiterzuführen, schmälert.
Hören Sie auch den neuen Surgeon Talk Podcast zum Thema mit BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.