Alle Artikel von Olivia Päßler

Unikliniken in Bayern beklagen ungerechte Bewertung durch AOK-Gesundheitsnavigator

Auf dem Online-Portal „AOK-Gesundheitsnavigator“ sortiert das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) die Behandlungsqualität von Krankenhäusern in drei Kategorien: Unterdurchschnittlich, durchschnitt­lich und überdurchschnittlich.

Für die Bewertung verarbeitet das Institut Millionen von Abrechnungsdaten von AOK-Patienten, aus denen auch hervorgeht, ob nach einer Operation beispielsweise eine Nachbehandlung nötig wurde. Bei Vertretern von Unikliniken in Bayern stoßen die Ergebnisse zum Teil auf Unverständnis. Die Kliniken kritisieren, wie das WIdO die sogenannte Risikoadjustierung einsetzt. Mit ihr wird bei einer Qualitätsprüfung statistisch herausgerechnet, welche Vorerkrankungen und Gesundheitsrisiken Patienten mitbringen.

Beim Wissenschaftlichen Institut der AOK hält man die Kritik der Unikliniken dagegen für nicht stichhaltig. Beim „Gesundheitsnavigator“ würden hohes Alter oder Begleiterkrankungen nach medizinisch anerkannten Standards einkalkuliert. Die AOK könne Abrechnungsdaten von 27 Millionen Versicherten verarbeiten und damit ein klares Bild der Behandlungsqualität zeichnen.”Die Bewertungen im AOK Gesundheitsnavigator stehen einmal mehr in Diskussion bei den Uniklinika mit den bekannten Argumenten”, kommentiert der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Quelle: Ärzteblatt

 

Brandenburg plant eine eigenständige medizinische Universität mit 200 Studienplätzen

Für die geplante Medizinerausbildung in Cottbus soll eine eigenständige medizinische Universität entstehen. Das sagte Brandenburgs Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des Landeskabinetts.

Zuvor hatten Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke (SPD) und seine Minister einstimmig die von Schüle vorgelegten Leitlinien der Landesregierung für das Konzept zum Aufbau des Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus (IUC) beschlossen. Das Konzept soll Ende März an den Wissenschaftsrat zur Begutachtung übergeben werden. Sollte das Gutachten des Wissenschaftsrates positiv ausfallen, könnte die Universität Mitte 2024 – also noch vor den nächsten, im Herbst 2024 in Brandenburg anstehenden Landtagswahlen – gegründet werden.

Der Generalsekretär der DGCH Professor Thomas Schmitz-Rixen sieht große Chancen für die Entwicklung der Lausitz und hofft, dass mit dem Chirurgen Professor Eckhard Nagel im Entwicklungsteam chirurgische Forschung in den Mittelpunkt gerückt wird.

Mehr dazu im Beitrag des RBB

Quelle: Ärztezeitung

 

BDC-Sitzungen und Workshops beim Deutschen Chirurgie Kongress 2023

Am 26. bis 28. April findet der Präsenzteil des Deutschen Chirurgie Kongresses in der 140. Auflage statt.

Der BDC ist wieder mit zahlreichen Veranstaltungen vertreten. Am BDC-Stand informieren Mitglieder des Verbandsteams Interessierte über Vorteile einer Mitgliedschaft und die BDC-Akademie. Der Vorstand und das Team des BDC laden alle teilnehmenden Mitglieder herzlich ein, vorbei- und ins Gespräch zu kommen.

Die Sitzungen in der Übersicht

  • Donnerstag, 27. April, 11:15-12:15 Uhr: Roboterprogramme (in Kooperation mit DGCH). Vorsitz: Prof. Hans Fuchs
  • Donnerstag, 27. April, 17:15-18:15 Uhr: Führung 4.0 – Kult vs. Kultur. Vorsitz: Dr. Silke Mertmann, PD. Dr. Benedict Braun
  • Donnerstag, 27. April, 15.30-17.00 Uhr: Ist die heutige chirurgische Weiterbildung noch zeitgemäß (einschl. Digitalisierung)? Vorsitz: Prof. Hans-Joachim Meyer, Prof. Michael Betzler, Dr. Florentine Huettl
  • Freitag, 28. April, 9.15-10.45 Uhr: Prähabilitation in der Chirurgie: Implementierung in den Klinikalltag. Vorsitz: Prof. Michael Betzler, Prof. Wolfgang Schröder
  • Freitag, 28. April, 08:00-09:00 Uhr: Prozessmanagement von operative Eingriffen + Personalbedarf (Arbeitstitel). Vorsitz: Dr. Annika Hättich, Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Dr. Matthias Diemer
  • Freitag, 28. April, 11.15-12.45 Uhr: Ambulantisierung der Chirurgie: Konsequenzen aus dem “IGES-Gutachten”. Vorsitz: Dr. Kristina Götzky, Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Prof. Hans-Joachim Meyer
  • Freitag, 28. April, 13:00-14:00 Uhr: Mitgliederversammlung. Vorsitz: Prof. Hans-Joachim Meyer
  • Freitag, 28. April, 14.00-15.30 Uhr: Krankenhausstrukturen im Wandel – the future is now. Vorsitz: Dr. Julia Gumpp, Prof. Carsten Krones, Prof. Daniel Vallböhmer

Am Freitag finden außerdem zwei Workshops statt:

  • Freitag, 28. April, 09:15 – 10:45 Uhr, Saal 21a: DRG-System: Dokumentation, Kodierung und Abrechnung, Vorsitz: Prof. Thomas Auhuber (angefragt)
  • Freitag, 28. April, 11:15 – 12:45 Uhr, Saal 21a: Vorbereitung auf die Niederlassung. Vorsitz: Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Dr. Peter Kalbe, Dr. Kerstin Schick

Für Mitglieder bietet der BDC-Justitiar, Dr. Jörg Heberer, am Freitag, 28. April 2022, 9:00 – 10:45 Uhr, Saal 21b, eine kostenlose Rechtsberatung vor Ort an. Bitte melden Sie sich verbindlich via [email protected] an.

 Mehr Informationen: www.dck2023.de

Gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie

Die Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG e.V.), Deutsche Gesellschaft für Angiologie, Gesellschaft für Gefäßmedizin (DGA e.V.) sowie die Berufsverbände, Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC e.V.), Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Gefäßchirurgen (ANG e.V.), Berufsverband der Angiologinnen und Angiologen Deutschlands (BVAD e.V.), Berufsverband für Ambulantes Operieren (BAO e.V.) und der Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen (BNC e.V.) haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie nach § 135 SGB V herausgegeben.

Die Unterzeichner betonen, dass ein relevantes Hindernis für eine Weiterentwicklung von ambulanten Eingriffen/Interventionen in der Gefäßmedizin die QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie nach § 135 SGB V aus dem Jahr 2010 darstellt. Diese Richtlinie wurde zu einem Zeitpunkt erstellt, als interventionelle Verfahren in der Gefäßmedizin kaum im ambulanten Bereich durchgeführt wurden. Gemäß dieser Richtlinie gibt es keine Möglichkeit für Gefäßchirurgen und Angiologen, im ambulanten (EBM gesteuerten) Bereich, diese Behandlungen anzubieten. Seither haben sich jedoch mehrere entscheidende Änderungen in der Gefäßmedizin und Gesundheitspolitik ergeben, die eine dringende Überarbeitung der QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie erfordern.

Die derzeitigen Einschränkungen der Facharztgruppen in der QS-Vereinbarung sind laut den Verbänden ein relevantes Hindernis für die weitere Ambulantisierung von interventionellen Gefäßeingriffen, da Ärztinnen und Ärzte, die nach dem AOP-Vertrag behandeln, gemäß §15 des AOP-Vertrages die Vereinbarungen nach § 135 SGB V einhalten müssen. Eine zielorientierte Lösungsmöglichkeit wäre eine der gesundheitspolitischen und medizinischen Entwicklung folgende sinnvolle Anpassung und Weiterentwicklung der QS-Vereinbarung zur interventionellen Radiologie, die auch Fachärzt:innen für Gefäßchirurgie und Fachärzten für Angiologie eine Genehmigung nach § 2 der Vereinbarung ermöglicht und damit eine qualitativ hochwertige und effiziente ambulante oder transsektorale Versorgung von Gefäßpatient:innen in der Zukunft garantiert.

Die QS-Vereinbarung interventionelle Radiologie hat nach den Unterzeichnern also relevante Auswirkungen auf die Entwicklung der interventionellen Behandlung von peripheren Gefäßerkrankungen, die Struktur- und Qualitätsvorgaben ebenso betreffen, wie ambulante und stationäre Vergütungsfragen, wesentliche Bereiche der ärztlichen Weiterbildung und die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung von Patienten mit peripheren Gefäßerkrankungen. Sie halten deshalb eine lösungs- und zielorientierte Diskussion aller Partner für sinnvoll und notwendig.

Stellungnahme

Qualität und Sicherstellung der Versorgung durch Empfehlung eines Facharztes für Notfallmedizin in Gefahr

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung formuliert in ihrer vierten Stellungnahme Empfehlungen für eine Reform der Notfall- und Akutversorgung.

Die zugrundeliegende, differenzierte Analyse und die daraus abgeleiteten Forderungen, insbesondere zu Aufbau und Organisation flächendeckender integrierter Leitstellen sowie integrierter Notfallzentren in Krankenhäusern unterstützen die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) sowie der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) nachdrücklich.

Im Gegensatz dazu ist die darin ebenfalls enthaltene Empfehlung zur Einrichtung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin aus Sicht der unterzeichnenden Fachgesellschaften und Verbände nicht geeignet, um die gewünschte Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen.

Für die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten auf hohem Niveau ist ein Team aus Expertinnen und Experten verschiedenster Fachgebiete notwendig und auch gelebte Praxis. Die aktuelle Weiterbildungsordnung baut bewusst auf eine ergänzende, während und nach einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung zu erwerbende notfallmedizinische Zusatzqualifikation auf. Ein eigenständiger Facharzt für Notfallmedizin kann die notwendige fachliche Tiefe, wie sie in den Fächern Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie, etc. vermittelt wird, nicht erreichen und würde in jedem Teilbereich nur einen kleinen fachlichen Ausschnitt abdecken. Die Einführung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin würde somit nicht nur die Qualität der Versorgung reduzieren, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Kolleginnen und Kollegen deutlich einschränken, da weitere, mit einem originären Facharzt verbundene berufliche Perspektiven in anderen Betätigungsfeldern ausgeschlossen würden.

DGAI, BDA, DGCH und BDC sprechen sich daher weiterhin und ohne Einschränkung für das Konzept einer notfallmedizinischen Zusatzqualifikation aus, die die Weiterbildung zum Facharzt ergänzt, aber nicht ersetzt. Die Schaffung eines neuen Facharzttitels würde zudem eine flächendeckende notärztliche Versorgung in Deutschland aufgrund des sich hieraus ergebenden Mangels an entsprechend weitergebildetem ärztlichen Personal im Kern gefährden und so auch aus diesem Grund die notfallmedizinische Versorgungsqualität verschlechtern.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI)

Lauterbach für Organspendereform – Organspendelauf beim DCK macht auf Thema aufmerksam

Die Zahlen von Organspenden sind stark rückläufig. Daher sprach sich Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach Mitte Januar für einen erneuten Reformversuch aus. Sein Ziel ist die Einführung der Widerspruchslösung.

Für den Bundesgesundheitsminister ist das geltende Gesetz gescheitert. Viele Menschen seien zwar zur Organspende bereit, dokumentierten das aber nicht. Deswegen solle der Bundestag einen erneuten Anlauf nehmen, um über die Widerspruchslösung abzustimmen.

Die Widerspruchslösung bedeutet, dass davon ausgegangenen wird, dass alle Menschen zunächst bereit sind, ihre Organe zu spenden – es sei denn, sie widersprechen dem ausdrücklich. Über die Widerspruchslösung war in der Vergangenheit schon im Bundestag debattiert worden, im Januar 2020 scheiterte die Reform aber. Das Parlament bliebt stattdessen bei der Regelung, dass Organspenden nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleiben.

Über zusätzliche Informations- und Aufklärungsangebote sollten Bürger aber dazu bewegt werden, sich für oder gegen eine Spende zu entscheiden und dies etwa in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festzuhalten.

Der Corza-Medical Organspendelauf findet im Rahmen des Deutschen Chirurgie Kongresses 2023 im April statt. Erklärtes Ziel des Laufs ist es, das wichtige Thema Organspende einmal mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zur rücken. Zudem werden mit Anteilen der Startgebühr gemeinnützige Organisationen der deutschen Transplantationsmedizin unterstützt. Wie bereits im letzten Jahr werden dies auch in 2023 wieder die Kinderhilfe Organtransplantation KiO, das Rehazentrum Ederhof der Rudolph Pichlmayr-Stiftung sowie der Verein „Junge Helden e.V.“ sein. Insgesamt beträgt die bisher gespendete Summe 50.470 Euro.

Quellen: Tagesschau, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V.

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege gibt Gutachten 2023 heraus

Der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege (SVR) hat die Krisenfestigkeit des Gesundheitssystems in Deutschland genauer untersucht. Die Ergebnisse sind in dem neuen Gutachten Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen festgehalten, das er Januar Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach überreicht hat. Laut SVR betreffen Ereignisse wie die Corona-Pandemie, der Krieg in Europa, Hochwasser, Waldbrände und Hitzewellen als Folgen des Klimawandels, unterbrochene Lieferketten und Energieknappheit auch die Gesundheit der Menschen und ihre gesundheitliche Versorgung.

Um aufzuzeigen, wie das Gesundheitssystem und die Menschen, die in diesem System arbeiten, besser auf künftige Krisen vorbereitet werden können, beleuchtet der Sachverständigenrat einzelne Versorgungsbereiche: den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Akutversorgung und die Langzeitpflege. Zudem untersucht er konkrete Strategien zur Stärkung der Lieferketten, der zielgruppengerechten
Kommunikation und der wissenschaftlichen Politikberatung sowie zur Verbesserung des akuten Krisenmanagements. Im letzten Teil des Gutachtens werden diese Empfehlungen exemplarisch auf die absehbaren Herausforderungen des Gesundheitssystems durch Hitze und weitere Pandemien angewandt.

SVR-Vorsitzender Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach: „Aus den aktuellen Krisen wurden bislang nicht die notwendigen Schlüsse gezogen. […] Unser Gesundheitssystem ist hochkomplex, ein behäbiges Schönwettersystem, das unter unzulänglicher Digitalisierung und einem formaljuristisch leerlaufenden Datenschutzverständnis leidet.” Der Sachverständigenrat erklärt, dass es für viele Bereiche und Herausforderungen bereits gute Analysen und konkrete Konzepte zur Resilienzstärkung gebe: zum Beispiel Pandemie- oder Hitzepläne. Aber sie verstaubten oft in Schubladen anstatt konsequent umgesetzt und eingeübt zu werden.

Quelle: SVR Gesundheit

Das Gutachten: “Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen”

Bündnis ProTransplant schreibt offenen Brief an das BMG

Laut dem Bündnis ProTransplant sind drei Jahre nach Abstimmung des Bundestages über die neue Gesetzgebung weitere 3.000 Menschen verstorben, die mit einer Organspende hätten gerettet werden können. Statt der erhofften Verdopplung der Organspendezahlen gebe es einen schlimmeren Einsturz als je zuvor. Jetzt hat sich das Bündnig in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsministesr Professor Karl Lauterbach gewandt und in fünf Punkten seine Forderungen formuliert.

Das Bündnis ProTransplant ist ein Zusammenschluss von Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) und die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) unterstützen dessen Initiativen.

Offener Brief Bündnis ProTransplant

BDC schreibt Journalistenpreis 2023 aus

Berlin, den 28.02.2023 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) schreibt bereits zum zehnten Mal seinen Journalistenpreis aus. Mit diesem Preis möchte der Verband die Berichterstattung in den Publikumsmedien auszeichnen, die die Chirurgie und ihre Facetten auf interessante und faszinierende Art beschreibt. Der Preis wird jährlich im Herbst verliehen. Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro. 

Die Auszeichnung ist für Beiträge in Print, Radio und TV sowie für Podcasts, Online-Videos und Blogs vorgesehen. Die Beiträge sollen – fachlich fundiert und dennoch allgemeinverständlich – die Leistungen des Fachs Chirurgie, Entwicklungen auf diesem Gebiet oder die Chirurgie betreffende gesundheitspolitische Aspekte thematisieren. Alle Beiträge müssen den professionellen Standards der journalistischen Arbeit und Sorgfaltspflicht genügen. Jeder Autor beziehungsweise jede Autorin kann nur einen Beitrag einreichen, Autoren-Teams für jeweils einen Beitrag sind möglich. „Die Einreichungen der letzten zehn Jahre waren qualitativ hochkarätig. Wir sind gespannt, welche Themen die Journalistinnen und Journalisten im neuen Ausschreibungszeitraum aufgreifen und in welchem Format sie sie umsetzen“, erklärt der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Publikumsmedium im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 erschienen sein oder noch erscheinen. Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 31. August 2023 bevorzugt per E-Mail an [email protected].

Über die Vergabe des Preises entscheidet der BDC-Vorstand. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird schriftlich informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Verfahren, insbesondere zu den Formaten der Beiträge, und die bisherigen Preisträger finden Sie auf unserer Themenseite zum Journalistenpreis. Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!

Tag der seltenen Erkrankungen – Chancen der Datenerhebung nutzen

Berlin, den 28. Februar 2023 – Anlässlich des internationalen Tags der Seltenen Krankheiten appelliert die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) an die Politik, eine bessere Nutzung klinischer Daten für diese Patientengruppe möglich zu machen. „Gerade bei seltenen Erkrankungen kann ein Erheben von und der Zugriff auf Daten Leben retten. Seltene Krankheitsbilder hat man eben nicht täglich in Klinik oder Praxis, findet sie aber möglicherweise in der Datenbank und kann so eine bessere Behandlung und Therapie durchführen“, erklärt Professor Udo Rolle, Präsident der DGKCH. 

In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen von ihr betroffen sind. Da es mehr als 7.000 unterschiedliche Seltene Erkrankungen gibt, ist die Gesamtzahl der Betroffenen trotz der Seltenheit der einzelnen Erkrankungen hoch. Allein in Deutschland leben schätzungsweise etwa vier Millionen Menschen mit einer Seltenen Erkrankung, in der gesamten EU geht man von 30 Millionen Menschen aus.

Viele dieser Erkrankungen werden bereits im Kindesalter sichtbar. Dies gilt insbesondere für angeborene Fehlbildungen, von denen viele zu den seltenen Erkrankungen gehören. Während es früher bei den Kindern mit solchen Fehlbildungen, insbesondere des Verdauungssystems, des Zwerchfells oder des Rumpfes darum ging, ein Überleben zu sichern, liegt der Fokus der Behandlung inzwischen auf der optimierten Funktion des fehlgebildeten Organsystems und der Lebensqualität. Insgesamt sind in Deutschland etwa 25.000 Kinder betroffen, bei vielen Kindern liegen mehrere Fehlbildungen gleichzeitig vor.

Da es in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern kein nationales Register für angeborene Fehlbildungen gibt, hat die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie 2015 mit der Entwicklung des KinderRegisters für angeborene Fehlbildungen begonnen. Ziel ist die deutschlandweite Erfassung der Patientinnen und Patienten mit angeborenen Fehlbildungen. Mit dem Register sollen neben der Darstellung von Häufigkeiten insbesondere auch die Behandlungsqualität und die Langzeitverläufe der Erkrankungen untersucht werden. Das Register konnte dank einer Förderung der Dr. Emil Alexander Huebner und Gemahlin-Stiftung in den letzten drei Jahren aufgebaut werden.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Registers bereiteten insbesondere die unterschiedlichen landesspezifischen Regelungen im Bereich Datenschutz und Ethik. Im Vergleich zu den Nachbarländern in Europa zeichnet sich Deutschland hier durch eine Vielfalt unterschiedlicher Gesetze aus, die eine rasche Realisierung eines nationalen Registers erschweren. Ab dem ersten November 2021 wurden die ersten Patienten erfasst. Nach etwas über einem Jahr sind bereits 20 Kliniken aus ganz Deutschland angeschlossen und haben Daten von 240 Patienten eingegeben.

„Für die Zukunft erhoffen wir uns für die Kinderchirurgie Regelungen in einem geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz und im Registergesetz, die eine Vereinheitlichung der Datenschutzregelungen in Deutschland erreichen und eine bessere Nutzung von klinischen Daten für diese besondere Patientengruppe möglich machen, damit die gemeinschaftliche deutschlandweite Forschung schneller zum Wohl des Patienten durchgeführt werden kann“, unterstreicht Rolle. Die DGKCH begrüße die Stellungnahme „Erhebung von Fehlbildungen bei Neugeborenen“ der Bundesärztekammer, die darlegt, dass eine gesetzliche Regelung vorteilhaft wäre, um die mit dem geplanten „Nationalen Register für angeborene Fehlbildungen“ verbundene zentrale Speicherung von Daten zu ermöglichen.

Prof. Dr. Udo Rolle, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie

Dr. Andrea Schmedding, Studienleitung des KinderRegisters für angeborene Fehlbildungen der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie
Gegründet im Jahr 1963, schafft die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) bis heute die Grundlagen für eine bestmögliche kinderchirurgische Versorgung in Deutschland. Dazu gehören die Neugeborenenchirurgie, die allgemeine Kinderchirurgie und Kindertraumatologie wie auch die Kinderurologie. Die DGKCH vertritt das Fach in allen wissenschaftlichen, fachlichen und beruflichen Belangen. Derzeit praktizieren hierzulande Fachärzte für Kinderchirurgie in 131 kinderchirurgischen Kliniken und Abteilungen. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurgen. Denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.

Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V.
Pressestelle / Langenbeck-Virchow-Haus
Dr. Joachim Suß, Pressesprecher
Olivia Päßler, Referentin Presse
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 28 00 43 61
E-Mail: [email protected] 
https://www.dgkch.de/