Alle Artikel von Olivia Päßler

Mehr ambulante Operationen: Sinnvoll oder Sicherheitsrisiko?

Durch Reformen im Gesundheitswesen steigt die Zahl ambulanter Eingriffe. Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten?

Dieser Frage ist der NDR nachgegangen und hat Ärztinnen und Ärzte dazu interviewt. Mit dabei: Vorstandsmitglied und Vorsitzender des BDC|Landesverbands Schleswig-Holstein Dr. Ralf Schmitz.

https://www.ndr.de/ndr-text/fernsehen/visite/mehr-ambulante-operationen-sinnvoll-oder-sicherheitsrisiko,visite-576.html

 

Krankenhausreform und Hybrid-DRG

Berlin, den 27.1.2026 – Die Umsetzung der Hybrid-DRGs hat in vielen Krankenhäusern inzwischen zu einer Verschärfung der Erlössituation geführt. Die Erweiterung zum Anfang 2026 betrachtet der BDC daher mit Sorge, zumal vielerorts noch keine ausreichend effizienten Strukturen für ambulante Operationen an den Kliniken bestehen.

„Unter anderem die Umstellung auf Hybrid-DRGs ist dafür verantwortlich, dass einige Kliniken bereits in die Insolvenz gezwungen wurden – und der Trend wird weitergehen“, erklärt Professor Dr. Carolin Tonus, Chefärztin für Allgemein- und Viszeralchirurgie. Ein Grund liege in den laufenden Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten ist: Hybrid-DRGs sind potentiell ambulant zu erbringende Leistungen und werden deutlich geringer bewertet. Jedoch zwingen medizinische oder soziale Gründe die Verantwortlichen nicht selten zu stationären Aufenthalten.

Ziel der Einführung der Hybrid-DRGs ist eine Kostenreduktion, etwa durch weniger Personaleinsatz und kürzere Verweildauer der Patienten. „Die Umstellung von stationärer zu ambulanter Operation funktioniert allerdings nur dann, wenn an der jeweiligen Klinik die entsprechenden strukturellen und baulichen Voraussetzungen vorliegen. Dies ist aber in etlichen Krankenhäusern nicht der Fall: Viele haben noch keine Parallelstruktur aus stationärer und ambulanter Versorgung, bestehend aus einem ambulanten Operationszentrum. Die Konsequenz ist, dass sie ihre Fälle teuer stationär versorgen müssen, dafür allerdings nur die weitaus geringeren Erlöse der Hybrid-DRG erzielen“, erklärt Tonus.

Doppelt gestraft seien die Kliniken, die darüber hinaus aufgrund der zukünftigen Zentralisierung von Leistungen auch große spezialisierte chirurgische Eingriffe durch Nicht-Zuteilung von bestimmten Leistungsgruppen verlieren. „Dann können die defizitären Hybrid-DRG- Operationen auch nicht mehr von klassischen stationären Fällen querfinanziert werden“, betont Tonus. An dieser Stelle sei angemerkt, dass 2026 auch Appendektomien und Cholezystektomien mit einer Verweildauer von zwei Tagen, häufige allgemeinchirurgische Eingriffe, in den Hybrid-Katalog aufgenommen wurden.

Die Chefärztin äußert weitere Kritikpunkte: „Die Umstellung auf das System der Hybrid-DRG und die damit verbundene Fallsteuerung ist für alle Beteiligten derzeit extrem aufwändig und zeitintensiv: Mitarbeitende in der Aufnahme, der ärztliche Dienst in Sprechstunden, Pflegepersonal sowie Bettenmanagement und Controlling müssen die neuen Modalitäten verstehen und dies in der ohnehin schon knapp bemessenen Zeit für die Patientenversorgung.“

BDC-Vizepräsident Dr. Jörg Rüggeberg äußert weitere Bedenken: „Hybrid-DRGs sind klassische Weiterbildungseingriffe. Durch die Krankenhausreform werden diese an vielen Kliniken zukünftig nicht mehr angeboten werden. Es bedarf also eines dringenden Konzepts für eine Verbundweiterbildung im fachärztlichen Bereich, welche die ambulanten Einrichtungen und freien Praxen miteinschließt.“

Mit dem KHVVG wurden zahlreiche wichtige Änderungen der Hybrid-DRGs beschlossen, die großen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der Ambulantisierung haben sollen. So werden bis zum Jahr 2026 rund eine Million und bis 2030 sogar zwei Millionen ambulante Behandlungsfälle angestrebt. Dies erfordert zügige strukturelle Anpassungen der Krankenhäuser und eine ausreichende finanzielle Unterstützung durch die Bundesländer.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) ist mit rund 16.000 Mitgliedern die größte europäische Vereinigung auf diesem Gebiet. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis. Die BDC|Akademie organisiert jährlich fast 200 Veranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen. Damit fördert der BDC eine kontinuierliche und professionelle Fort- und Weiterbildung in der Chirurgie.

Erklärtes Ziel: Schulterschluss aller Chirurginnen und Chirurgen in allen Regionen Deutschlands

Interview mit Professor Carolin Tonus und Dr. Björn Schmitz

Im September 2025 wurden Professor Dr. Carolin Tonus und Dr. Björn Schmitz als Doppelspitze zu Sprechern der BDC-Landesverbandsvorsitzenden und der Regionalvertretungen ernannt. Der BDC hat nachgefragt, wie die beiden sich ihre Arbeit mit den Mandatsträgerinnen und -trägern in den Landesverbänden des BDC vorstellen und welche Pläne sie verfolgen. Das Interview führte Olivia Päßler vom BDC.

Passion Chirurgie: Welchen Auftrag haben Sie sich als Vertreter der BDC-Landesverbände auf die Fahne geschrieben? Welche Pläne haben Sie bereits besprochen?

Carolin Tonus (CT): Es ist der Moment gekommen, in dem wir bei unserer Arbeit einen integrativen Ansatz verfolgen müssen. Dies meinen wir in alle Richtungen: Wir möchten nicht nur die Landesverbände an einen Tisch, sondern auch Kliniker und Niedergelassene miteinander ins Gespräch bringen und zur Zusammenarbeit einladen. Wir wollen unsere Themen und Projekte auch in enger Abstimmung mit Vorstand und Geschäftsführung vorantreiben.

Björn Schmitz (BS): Mit der Neuwahl möchten wir einen Neuanfang wagen. Wir haben eine Riesenchance, als Landesverbände gemeinsam sichtbarer zu werden. Den integrativen Ansatz wollen wir dabei nach außen wie auch nach innen verfolgen. Wenn wir als berufspolitischer Chirurgieverband etwas bewegen wollen und etwa bei den großen Themen wie Krankenhausreform und Weiterbildung gehört werden und mitbestimmen wollen, geht das nur, wenn wir uns einig sind und mit einer Stimme sprechen.

Welche Vorteile versprechen Sie sich von Ihrer Doppelspitzenfunktion?

BS: Ich kann sehr stark von Carolins Erfahrung profitieren. Sie ist in mehreren Funktionen in Hamburg und darüber hinaus aktiv, hat sogar eine Funktion als Aufsichtsrat an der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH inne. Das ist extrem wertvoll für die Vernetzung und die berufspolitische Tätigkeit im BDC.

CT: Und ich profitiere von Björns jugendlichem Elan und seinen Ideen. Wir ticken ähnlich und ergänzen uns gut. Aufgrund meiner vielen Ämter hätte ich diese Aufgabe alleine nicht übernommen und ich bin dankbar, dass wir das gemeinsam machen. Zusammen haben wir einfach mehr Power und Perspektive. Es tut gut, wenn man sich mit seinen Gedanken ergänzt – natürlich auch gemeinsam mit allen anderen Playern.

Zu den Personen

Prof. Dr. med. Carolin Tonus
1. Vorsitzende BDC|Landesverband Hamburg
Sprecherin der Landes- und Regionalvertreter:innen im BDC
Chefärztin der Allgemein- und Viszeralchirurgie
Asklepios Klinik St. Georg

Professor Carolin Tonus im Portrait…

Dr. med. Björn Schmitz, MHBA
Vorsitzender des Landesverbands BDC|Westfalen-Lippe
Sprecher der Landes- und Regionalvertreter:innen im BDC
Mitglied BDC-Themenreferat „Krankenhausstrukturen, sektorenübergreifende Versorgung und Nachhaltigkeit“
Knappschaft Kliniken Westfalen
Allgemein- und Viszeralchirurgie, Proktologie

Dr. Björn Schmitz im Portrait…

Welche Verantwortung und welchen Einfluss haben speziell die Landesverbände aus Ihrer Sicht?

CT: Die Landesverbände sind die Sprecher der Basis. Und die Basis braucht Gewicht: Der Erfolg der Chirurgie in Deutschland hängt davon ab, dass bekannt ist, wo in den einzelnen Regionen der Schuh drückt. Das möchten wir transparent machen, zusammentragen und mit der Verbandsführung diskutieren. Nutzen wir die Stärke der Basis. Wir möchten sichtbar und wirksam werden und fordern daher auch von unseren Mitgliedern Engagement und Einsatz.

BS: Bei uns ist es ähnlich wie in der Politik. Wir als Landesvertretungen wollen bewirken, dass unser Vorstand und unsere Führungsspitze unsere Interessen vertreten. Dafür müssen wir aktiv werden, unsere Anliegen sammeln und konsentierte Themen beim Vorstand adressieren. Kurzgefasst: Wir identifizieren gemeinsame Themen, kommunizieren und begleiten sie.

Wie möchten Sie mit den Landesverbänden kooperieren, was erwarten Sie von den Landesverbänden?

CT: Eines ist klar: Wir fordern die Zusammenarbeit mit allen und untereinander ein. Wir sind keine Alleinunterhalter und wir können nicht die Kuh zum Kalben tragen. Deshalb begrüßen wir in den Ämtern für den BDC engagierte Mandatsträgerinnen und -träger, die etwas bewegen wollen. Wir sehen unsere Rolle so, dass wir eine Plattform bieten, informieren und begleiten möchten. Zudem möchten wir als Bindeglied Richtung Politik und BDC-Vorstand agieren.

BS: Der kleine praktische Schritt, wie wir dies umsetzen können, sind unsere regelmäßige gemeinsame Zoom-Konferenzen. Viele können schnell zusammenkommen. Das hat Zukunft, und die Termine für dieses Jahr stehen schon fest. Wichtig ist ein produktives Miteinander. Wir können nicht die Treiber sein, ein Mandat in den Landesverbänden erfordert Eigenengagement. Und ich kann sagen: Das zahlt sich für jeden einzelnen und jede einzelne aus!

Welche Herausforderungen sehen Sie für sich selbst in Ihrer Position?

CT: Zunächst einmal sind wir als Ärztinnen und Ärzte keine Lobbyexperten. Wir arbeiten aus Überzeugung und Erfahrung heraus. Bei mir kommt noch dazu, dass meine Generation es als Baby-Boomer gewöhnt ist, sich durchzubeißen und gegeneinander zu konkurrieren. Die heutige Generation ist geprägt von Kooperation. Dieses Mandat auf Alleinherrschaft ist also vorbei. Wir wollen den Föderalismus überwinden und die Schwarmintelligenz untereinander fördern. Je mehr wir uns vernetzen und austauschen, desto besser sind wir. Das sehe ich in der Klinik auch: Egal ob in der Ärzteschaft oder der Pflege oder übergreifend: Ein Team ist immer stärker als die einzelnen Charaktere.

Ein Schlusswort bitte!

CT: Nochmal – durch Zusammenarbeit können wir mehr PS als die jeweils einzelnen Landesverbände auf die Straße bringen. Das Zusammen ist also wichtig, bedarf aber auch der Loyalität.

BS: Die Landesverbände sollen eine Basis des gemeinsamen Gedeihens sein. Wir fordern Loyalität von allen Seiten, das heißt auf der horizontalen und auf der vertikalen Ebene, und aktives Mitgestalten. So können wir sichtbar werden und uns für unsere Belange effektiv einsetzen. Für den einzelnen erweitert es den Horizont, denn wir alle können voneinander lernen.

Päßler O: Erklärtes Ziel: Schulterschluss aller Chirurginnen und Chirurgen in allen Regionen Deutschlands. Passion Chirurgie. 2026 Januar/Februar; 16(01/02): Artikel 07_03.

GOÄ-Novellierung

„Die GOÄ wird angegangen und wir werden sie auch in diesem Jahr regeln und umsetzen“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrer Rede zum Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft im KaDeWe in Berlin. Im Bundesministerium für Gesundheit habe sie dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ergänzte: „Die Notwendigkeit der GOÄ-Reform steht für mich außer Frage.“ Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesärztekammer (BÄK) den Entwurf der neuen GOÄ mit über 5.500 neuen Gebührennummern auf ihrer Website, flankiert von einem 18-Seitigen Fragen-und-Antworten-Katalog. Bereits am 30.04.2025 hatte sich der Deutsche Ärztetag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen.

Gut zu wissen: Bei dem vorliegenden Entwurf der neuen GOÄ handelt es sich um einen von BÄK und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelten Vorschlag. Eine neue GOÄ kann hingegen nur im Rahmen eines Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens umgesetzt werden. Wann und vor allem in welcher Form die GOÄ in Kraft tritt, liegt damit in der Hand von Parlament und Regierung. Es ist dringend zu hoffen, dass in diesem Rahmen nicht noch zusätzliche Sparmaßnahmen den mühsam zwischen der Ärzteschaft und der PKV erzielten Kompromiss konterkarieren.

In die Erarbeitung des modernen Gebührenverzeichnisses wurden die Fachgesellschaften und Berufsverbände eng einbezogen. Trotzdem war es zwischenzeitlich zu heftigen Diskussionen gekommen. Scharfe Kritik übte der BDC insbesondere an den deutlichen Abwertungen komplexer operativer Leistungen als Resultat des abschließenden Beratungsprozesses zwischen BÄK und PKV, an dem die Berufsverbände nicht beteiligt worden waren.

Was wird die neue GOÄ nun bringen? Genau wird sich das erst nach ihrer Einführung bemessen lassen. Fest steht aber: Die neue GOÄ wird für Einzelne Vorteile bringen, für andere sicher nicht. Wenn Sie bereits jetzt anhand der aktuellen Veröffentlichung mögliche Auswirkungen auf Ihren Erlös abschätzen möchten, dann sollten Sie unbedingt folgende Aspekte berücksichtigen: Aufgrund der geänderten Systematik (Komplexierung von Leistungen, Aufnahme von Erschwerniszuschlägen, Wegfall von Abrechnungsausschlüssen, Zeittaktung von Leistungen, etc.) können einzelne Leistungen aus der bisherigen und dem Entwurf der neuen GOÄ nicht 1:1 verglichen werden. Wer einen Honorarvergleich anstellen möchte, muss also ganze Behandlungsfälle vergleichen und dabei auch berücksichtigen, welche Leistungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung abrechnungsfähig sind, die in der geltenden GOÄ unberücksichtigt oder durch Abrechnungsausschlüsse blockiert sind. Als Berufsverband werden wir die weiteren Entwicklungen eng für Sie begutachten und uns in die Debatte einbringen.

Quelle: Bundesärztekammer

BDC zu den Erweiterungen des Hybrid-DRG Katalogs

Berlin, den 19.01.2026 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) befürchtet, dass mit der jetzigen Ausgestaltung der Hybrid-DRG das angestrebte Ziel der Ambulantisierung nicht erreicht werden kann. Er fordert daher eine sachgerechte Refinanzierung vor allem der Implantatkosten und eine stärkere Spreizung der H-DRGs entsprechend der Fallschwere.

Die Ambulantisierung und die Einbeziehung weiterer Eingriffe in die sektorengleiche Vergütung des § 115f des SGB V begrüßt der BDC grundsätzlich. Der Umfang der Hybrid-DRGs wurde zum 1. Januar 2026 wesentlich erweitert. So fallen nun etwa 900.000 Eingriffe pro Jahr in insgesamt 69 H-DRGs. Erreicht werden konnte dies nur dadurch, dass auch 2-Tagesfälle berücksichtigt wurden, wie etwa die laparoskopische Cholezystektomie und Appendektomie oder die Verplattung einer Außenknöchelfraktur. Darüber hinaus sind zahlreiche kardiologische Interventionen dazugekommen.

„Ungelöste Probleme sind leider weiterhin die intransparente Kalkulation durch das InEK: Die Spreizung innerhalb der H-DRGs, bezogen auf die Eingriffsschwere, ist unzureichend. Außerdem werden die Sachkosten bei höherwertigen Eingriffen, vor allem die der Implantate, nach wie vor nicht berücksichtigt“, kritisiert BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

Die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen haben sich in den letzten zwei Jahren mit den Hybrid-DRGs weitgehend arrangiert und versucht, die Sachkosten durch intensive Verhandlungen mit den Lieferanten und die Bildung von Einkaufsgemeinschaften zu vermindern. Trotzdem blieben insbesondere komplexe Operationen – vor allem in der Fußchirurgie – im Vergleich zur Abrechnung nach EBM unrentabel. Dies könne zu dem kuriosen Effekt führen, dass zwar einfache Eingriffe, die bisher schon ambulant erbracht wurden, besser bewertet würden. Das eigentliche Ziel der Reform, Operationen aus dem stationären Bereich in den ambulanten Sektor zu verlagern, würde jedoch mangels ausreichender Refinanzierung der Sachkosten nicht erreicht.

Für den BDC unakzeptabel ist weiterhin die gesetzlich festgelegte degressive Bepreisung der H-DRGs bis auf das Niveau des EBM bis 2030. Auch der grundsätzliche Ausschluss von Kindern und Personen mit Behinderung sei sachlich nicht nachvollziehbar, zumal diese Patientengruppen gerade von ambulanten Eingriffen profitieren würden.

Die Ambulantisierung würde – wie auch die anstehende Krankenhausreform – zwingend Auswirkungen auf die chirurgische Weiterbildung haben. „Die zukünftigen Chirurginnen und Chirurgen werden einen Großteil der für die Weiterbildung erforderlichen Operationen nicht mehr unter stationären Bedingungen, sondern im ambulanten Sektor erlernen müssen, sei es im ambulanten Bereich eines Krankenhauses oder in einer chirurgischen Facharztpraxis. Das geht nicht ohne die Implementierung sektorenübergreifender Weiterbildungsverbünde und diese wiederum setzen ebenso zwingend eine sachgerechte Finanzierung derselben voraus“, fordert Vorstandsmitglied und Leiter des Referats Niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen im BDC, Dr. Ralf Schmitz.

Daher plädiert der BDC dafür, die Ambulantisierung auch als Chance für eine konstruktive Kooperation zwischen den Krankenhäusern und ambulanten Operationszentren beziehungsweise chirurgischen Facharztpraxen zu betrachten. „Dies und die regelhafte Bildung von Weiterbildungsverbünden bieten ein großes Potenzial, endlich die Trennung der Versorgungssektoren zu überwinden und attraktive Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen zu schaffen“, betont Dr. Schmitz.

Professor Thomas Auhuber ein Preisträger bei Innovator des Jahres 2025

Zum ersten Mal vergeben wurde der  Sonderpreis “KI-Innovator des Jahres”. Dazu wurde aus allen 20 Teilnehmern des Publikumsvotings, bei denen Künstliche Intelligenz eine wichtige Rolle spielt, derjenige mit den meisten Publikumsstimmen ermittelt. Das Rennen machte BG prevent. Der führende Dienstleister für betriebliches Gesundheitsmanagement bringt mit seinem neuen VR Fire-Trainer das Löschtraining in die virtuelle Realität – dank VR-Brille, Wärmestrahler und Geruchssimulation. BDC-Mitglied und Leiter des Themenreferats Vergütungssystematik und Leistungsmanagement CEO Professor Dr. Thomas Auhuber legte bereits am Vormittag im Rahmen der Innovator-Pressekonferenz dar, wie genau die Entwicklung des innovativen VR Fire-Trainers ablief.

https://die-deutsche-wirtschaft.de/innovator-festakt-2025/

Umfrage zur Behandlung des chronischen Darmversagens bzw. Kurzdarmsyndroms

Im Rahmen einer Studie der chirurgischen Abteilung des Universitätsklinikums Bonn soll der aktuelle Fachkenntnisstand unter Ärzt:innen über die Behandlung von Patient:innen mit chronischem Darmversagen (CDV) bzw. Kurzdarmsyndrom (KDS) in Deutschland erfasst werden.

Gerade bei dieser komplexen und seltenen Erkrankung fehlen bislang verlässliche Daten zu Häufigkeit, Versorgungsstrukturen und Behandlungspraxis. Ziel der Umfrage ist es, ein aktuelles Bild des Kenntnisstands über das chronische Darmversagen bzw. Kurzdarmsyndrom in deutschen Kliniken zu erhalten – fachübergreifend aus Sicht der Viszeralchirurgie, Gastroenterologie, Pädiatrie und weiterer Disziplinen.

Der Online-Fragebogen ist sehr kurz (ca. 5 Minuten Bearbeitungszeit) und kann ganz unkompliziert ausgefüllt werden. Auch ist eine Rückmeldung für uns wertvoll, wenn in Ihrem Arbeitsumfeld aktuell keine Patient:innen mit CDV/KDS betreut werden oder Ihr Kenntnisstand hierzu gering ist.

Im Anhang finden Sie das offizielle Anschreiben mit weiteren Details zur Studie.

Zur Umfrage gelangen Sie direkt über folgenden Link: https://survey.questionstar.com/6b6cdea0

Ebenfalls ist ein QR-Code beigefügt, über den Sie auch zur Studie gelangen.

Das Universitätsklinikum freut sich über Ihre Teilnahme und bedankt sich schon jetzt für Ihre Unterstützung!

Kinder- und Jugendchirurgie appelliert an den Bundestag

Berlin, den 16.12.2025 – Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) ruft zum klaren Handeln für das Wohl der Jüngsten unserer Gesellschaft auf. Unter dem Leitmotiv „Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren“ fordert die Fachgesellschaft eine entschlossene Entscheidung für die langfristige Sicherung der kinder- und jugendchirurgischen Versorgung in Deutschland.

So fordert die DGKJCH konkret, die Leistungsgruppe 16 „spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ beizubehalten. „Bei einer Nichteinführung dieser Leistungsgruppen wird eine wichtige Chance zur optimalen Versorgung von komplex erkrankten Kindern und Jugendlichen vertan“, erklärt die Präsidentin der DGKJCH, PD Dr. Barbara Ludwikowski. Für diese speziellen Fälle fordert die DGKJCH eine Leistungsgruppe 16, damit eine hochqualifizierte Behandlung mit ausreichend zur Verfügung stehendem qualifizierten Personal erfolgen kann.

Ambulante kindgerechte Versorgung an den Kliniken muss gewährleistet werden
Des Weiteren weist die Fachgesellschaft auf die Notwendigkeit der kindgerechten Notfallversorgung hin und fordert eine Institutsambulanz, das heißt die Möglichkeit der ambulanten Versorgung an den Kliniken. „Die kinder- und jugendchirurgische Notfallversorgung findet flächendeckend in den Notfallambulanzen der Kliniken statt. Viele Standorte können zukünftig keine vollständige Notfallversorgung rund um die Uhr mehr gewährleisten – ein Zustand, der in der Erwachsenenmedizin undenkbar wäre. In der Praxis bietet die KV derzeit keine verlässliche Versorgungsstruktur für diese Patientengruppe an – eine schwere Benachteiligung dieser vulnerablen Patientengruppe. Auch unter 116117 wird regelmäßig auf die – überlastete – Notfallambulanz verwiesen“, erklärt Dr. Joachim Suß, Pressesprecher der DGKJCH.

Nachhaltige Finanzierung statt kurzfristiger Sparlogik
Die DGKJCH appeliert an die Politik, die geplanten Reformen so zu gestalten, dass Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendchirurgie dauerhaft strukturell und finanziell abgesichert werden. „Wir fordern: Ausnahme der Kindermedizin von rein betriebswirtschaftlichen Bewertungsmaßstäben, verlässliche Finanzierung von Vorhaltekosten und Investitionen in Ausbildung, Personal und interdisziplinäre Zusammenarbeit“, erklärt Professor Dr. Guido Seitz, Stellvertretender Präsident der DGKJCH. Neben der Akutmedizin müssten laut DGKJCH auch Prävention, Früherkennung und Nachsorge gestärkt werden. Kinderchirurgische Eingriffe seien oft Teil eines längeren Behandlungsweges – dieser dürfe nicht durch Bürokratie oder Unterfinanzierung unterbrochen werden. „Wenn jetzt keine nachhaltige Reform beschlossen wird, riskieren wir, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland nicht mehr flächendeckend und kindgerecht versorgt werden können“ betont PD. Dr. Barbara Ludwikowski, Präsidentin der DGKJCH.

www.dgkjch.de

Die Kinderchirurgie setzt sich am Tag des brandverletzen Kindes für Aufklärung und Prävention zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein

Berlin, den 5. Dezember 2025 – Zum diesjährigen Tag des brandverletzten Kindes am 7. Dezember möchte die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) gemeinsam mit dem Arbeitskreis “Das schwerbrandverletzte Kind” die Gefahren von Feuerwerkskörpern bei Kindern und Jugendlichen stärker in den Fokus rücken. “Jedes Jahr kommt es – bereits Wochen vor Silvester – zu teils lebensbedrohlichen Verletzungen. Besonders betroffen sind Hände, Gesicht und Augen. Viele dieser Unfälle ließen sich durch frühzeitige Aufklärung und konsequente Präventionsmaßnahmen verhindern”, erklärt die DGKJCH-Präsidentin Dr. PD Barbara Ludwikowski.

„Kinderböller“ sind gefährliche Sprengstoffe
Frei verkäufliche Kleinstfeuerwerkskörper, etwa die sogenannten Kinderböller (F1 Kleinstfeuerwerk), können trotz ihres Namens extrem gefährlich werden: So können sie schwere Verbrennungen verursachen, Fingerverletzungen bis hin zu Amputationen auslösen und durch unkontrollierte Explosionen besonders ungeschützte junge Nutzerinnen und Nutzer gefährden. Die einfache Verfügbarkeit verstärkt die falsche Annahme, diese Produkte seien sicher.

Illegale „Polenböller“: Leicht verfügbar, unberechenbar und gefährlich
Eine besonders große Bedrohung stellen nach wie vor illegale Feuerwerkskörper aus dem Ausland dar, insbesondere die sogenannten „Polenböller“. Diese Produkte besitzen keine geprüfte Sicherheitskennzeichnung, enthalten oft deutlich mehr oder andersartige Explosivstoffe und können unberechenbar zünden. Die unkomplizierte Bestellung über das Internet führt dazu, dass diese extrem gefährlichen Böller bereits lange vor Silvester im Umlauf sind und zu schweren Verletzungen führen.

“Nur gemeinsam mit Eltern, Schulen und Vereinen, die mit uns auf das Thema aufmerksam machen, können wir schwere Verletzungen durch Feuerwerkskörper verhindern”, erklärt Dr. Mechthild Sinnig, Kinderchirurgin am Zentrum für schwerbrandverletzte Kinder in Hannover. Die DGKJCH macht in diesem Zusammenhang auf die engagierte Arbeit von Paulinchen e.V. aufmerksam. Der Verein hat Tipps für einen möglichst sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengestellt:

  • Nur geprüftes Feuerwerk mit BAM-Nummer und CE-Zeichen verwenden.
  • Kinder niemals unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren lassen.
  • Sicherheitsabstand einhalten und Böller nie in der Hand zünden.
  • Auf Wunderkerzen verzichten – sie werden bis zu 1.200 °C heiß!
  • Lieber zu sicheren Alternativen greifen: Knicklichter oder LED-Leuchtstäbe
  • Keine Suche am nächsten Tag nach nicht gezündeten oder unbenutzten Böllern

Mehr Sicherheitstipps gibt es auf der Paulinchen-Webseite unter www.paulinchen.de.

www.dgkjch.de

Rückblick auf die BDC-Präsidiumssitzung

Am 28. und 29. November fand die Präsidiumssitzung des BDC im Langenbeck-Virchow-Haus in Berlin statt. Geschäftsführung und Präsidium informierten zum aktuellen Stand des Verbands. Als geladener Gast hielt der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, einen engagierten Vortrag und stellte sich anschließend den Fragen der Zuhörerschaft. Mit der Wolfgang Müller-Osten-Medaille ausgezeichnet wurde Professor Dr. Thomas Steinmüller. Den BDC-Journalistenpreis erhielt Tatjana Mischke für ihren Beitrag “Kliniken am Limit – wer überlebt die Krankenhausreform”. Im Rahmen der Präsidiumssitzung tagten auch die Landesverbandsvorsitzenden und Vertreterinnen und Vertreter der Regionen. Zum Austausch untereinander kam es beim Abendprogramm, das mit einem Besuch der Berliner Unterwelten begann.