Alle Artikel von Olivia Päßler

DCK 2024: Vorprogramm veröffentlicht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchte ich Sie im Namen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie zum 141. Deutschen Chirurgie Kongress nach Leipzig sehr herzlich einladen.

Unter dem Motto des DCK 2024 „Mut zur Veränderung – Zukunft mitgestalten“, laden wir Sie ein Teil des DCK´s zu werden und als Teilnehmende die Zukunft der Chirurgie in Deutschland mitzugestalten.

Das Motto des DCK 2024 „Mut zur Veränderung – Zukunft mitgestalten“ zielt darauf ab, dass wir zusammen den Mut aufbringen müssen und können, dringend notwendige Veränderungen des Gesundheitssystems in Deutschland kraftvoll und positiv zu begleiten. Nur wenn wir gemeinsam Veränderungen inhaltlich unterstützen, haben wir eine Chance auf Systemverbesserung.

Zur weiteren Verstärkung der internationalen Ausrichtung des Deutschen Chirurgie Kongresses werden im kommenden Jahr als Gastnation die Vereinigten Staaten von Amerika präsent sein. Wir erwarten eine Partnerdelegation des American College of Surgeons, die sich an den internationalen Sitzungen zu chirurgischen Themen wie auch gesundheitspolitischen Themen im Vergleich zu Deutschland und Europa beteiligen wird.

Ich wünsche Ihnen nun ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

Ihre Christiane Bruns
Präsidentin DGCH 2023/2024

Zum DCK 2024 Vorprogramm

 

Weitere Informationen zum DCK 2024

S3-Leitlinie zum perioperativen Management bei Magen-Darm-Tumoren veröffentlicht

Im Leitlinienprogramm Onkologie ist erstmalig eine S3-Leitlinie zum Perioperativen Management bei gastrointestinalen Tumoren (POMGAT) erschienen. Sie soll das prä-, intra- und postoperative Management bei gastrointestinalen Tumoren verbessern und die interdisziplinäre und multiprofessionelle Zusammenarbeit vereinfachen.

Die Federführung haben die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) und die Deutsche Gesellschaft für Koloproktologie übernommen. Außerdem haben 29 Fachgesellschaften, zwei Selbsthilfegruppen und andere mitgearbeitet.

Beim perioperativen Management in der Onkologie geht es um die Organisation von Abläufen vor, während und nach einer Tumorresektion. Daran sind unter anderem die Allgemein- und Viszeralchirurgie, Anästhesie, Schmerztherapie, Onkologie, Palliativ-, Ernährungs-, Rehabilitations- sowie Sportmedizin und Pflege beteiligt. Die Leitlinie gibt für die Zusammenarbeit wichtige medizinische Handlungsempfehlungen.

Zum Leitlinienprogramm Onkologie

Quelle: Ärzteblatt online

Operation von Aortenaneurysmen

Gesetzlich Versicherte können sich künftig eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen eine Operation des Aortenaneurysmas empfohlen wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Dezember dafür die Voraussetzungen beschlossen. Die als sogenannte Zweitmeiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob der Eingriff auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist und beraten die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen zu Eingriffen an Aortenaneurysmen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

Fachärztinnen und Fachärzte, die eine Genehmigung als sogenannte Zweitmeiner erhalten wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein: Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Innere Medizin und Angiologie oder Innere Medizin und Kardiologie. Zudem gelten die in der Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA festgelegten generellen Anforderungen, die zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.

Pressemitteilung des G-BA

Beschluss des G-BA

 

 

Hybrid-DRG: Ambulantes Operieren ab Januar 2024 erweitert

Der Katalog für ambulante Operationen (AOP-Katalog) wird zum 1. Januar 2024 um 171 Operationsmöglichkeiten nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Kodes) erweitert. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt.

Die Erweiterung entspreche rund 300.000 vollstationären Fällen pro Jahr, die künftig ambulant erbracht werden können, heißt es heute in einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes.

Zusammen mit der bereits seit Anfang 2023 geltenden ersten Erweiterung des AOP-Katalogs haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf insgesamt 3.312 Leistungen, die ambulant im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden können.

Die neu aufgenommenen Leistungen umfassen künftig auch Leistungen, die komplexe Regeln erfordern und etwa nach dem Schweregrad des Eingriffs differenziert vergütet werden. Seit diesem Jahr haben die Selbstverwaltungspartner entsprechend Regelungen zur Schweregraddifferenzierung der Patientenfälle erweitert.

Für die operative und konservative Versorgung von Frakturen und Luxationen könne ein weiterer Vergütungszuschlag berechnet werden. Der Vergütungsaufschlag für Reoperationen bleibe bestehen.

Quelle: Ärzteblatt

Bund-Länder-­Gespräche zur Krankenhausreform verschoben

Die vereinbarte Bund-Länder-Runde, die sich am 15. Januar 2024 zur weiteren Erarbeitung der Krankenhausreform treffen sollte, wird verschoben, kündigte am 19. Dezemnber Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Rahmen einer Pressekonferenz an. Dennoch werde „ohne Zeitverlust“ weiter am Entwurf eines  Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) gearbeitet. Zunächst wolle Lauterbach die Arbeit im Vermittlungsausschuss sowie das Votum der Länder zum Transparenzgesetz abwarten.

Lauterbach betonte unter anderem auf der Pressekonferenzerneut die Notwendigkeit des Krankenhaustransparenzgesetzes. Dies betreffe neben den Finanzhilfen auch die technische Vorentscheidung für das KHVVG. Die Zahlen der beschäftigten Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern könnten nur mit dem Transparenzgesetz erhoben werden. Diese Zahlen seien entscheidend für die Weiterentwicklung des Groupers, der wiederum an die geplanten Leistungsgruppen angepasst werden soll, so Lauterbach. Der Grouper ist ein Programm, das zur technischen Berechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) genutzt wird.

Laut Lauterbach fehlt zum jetzigen Zeitpunkt der Anlass und die Grundlage für die Versendung eines weiteren Arbeitsentwurfs. Dies werde geschehen, sobald das Krankenhaus­transparenzgesetz beschlossen werde. Aus seiner Sicht wird es spätestens am 2. Februar im Bundestag sein. Zunächst werde erstmal Klarheit benötigt, welche Punkte in den Entwurf des KHVVG hineingeschrieben werden sollten.

Quellen: Ärzteblatt

Organspende: DGCH unterstützt Bundesratsinitiative für Widerspruchslösung

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) unterstützt die Forderung des Bundesrats nach Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende auch in Deutschland. „Das bisherige Verfahren, die erweiterte Zustimmungslösung, hat nicht den gewünschten Erfolg bei Organspenden gebracht“, erklärt DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Ein Systemwechsel hin zum Widerspruch sei daher dringend geboten.

In Deutschland gilt derzeit die „erweiterte Zustimmungslösung“, die im Jahr 2020 mit einer Reform auf den Weg gebracht worden war. Für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach weiterhin die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten erforderlich; darüber hinaus sollte die Reform dazu beitragen, durch mehr Aufklärung und regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema die Entscheidungsbereitschaft zu stärken.

Doch trotz der Reform stagniert in Deutschland die Zahl der Organspenden auf niedrigem Niveau: Mehr als 8.000 Menschen warten hierzulande aktuell auf ein Spenderorgan, täglich versterben etwa drei Patientinnen und Patienten auf der Warteliste. Gleichzeitig ist Deutschland umgeben von europäischen Nachbarländern, in denen die Widerspruchslösung gilt – dort kommt grundsätzlich jeder Mensch als Organspender oder Organspenderin in Frage, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach dessen Tod. Da in Ländern mit Widerspruchslösung mehr gespendet wird, bezieht auch Deutschland aus diesen Staaten Spenderorgane zur Transplantation.

Diese Situation sei nicht hinnehmbar, findet DGCH-Experte Professor Dr. med. Matthias Anthuber von der Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Augsburg, zugleich Initiator des alljährlichen gemeinnützigen Organspendelaufs, der für Organspenden wirbt. „Die Bundestagsabgeordneten konnten sich vor drei Jahren aus vorgeblich ethischen Gründen mehrheitlich nicht zu einer Widerspruchslösung durchringen. Da verwundert es doch, dass es von Seiten der deutschen Politik keinen Aufschrei gibt, wenn in unseren Kliniken täglich Spenderorgane aus Ländern transplantiert werden, die unter den rechtlichen Bedingungen der Widerspruchslösung entnommen wurden“, so Anthuber. „Wäre die deutsche Politik konsequent, müsste sie aufgrund ethisch-moralischer Bedenken die Transplantation dieser Organe in Deutschland verbieten.“ Dann allerdings gäbe es nicht nur 1000 Tote pro Jahr auf der Warteliste in Deutschland, sondern 2000 oder gar 3000. Zum Vergleich: In Spanien, wo die Widerspruchslösung gilt, beträgt die Wartezeit auf eine Spenderniere im Schnitt ein Jahr – in Deutschland warten die Betroffenen zwischen acht und zehn Jahre auf ein solches Organ.

Dass die Reform aus dem Jahr 2020 den Organspendemangel nicht behoben hat, verwundert den Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Augsburg jedenfalls nicht. „Es war von vornherein klar, dass Hausärzte und Hausärztinnen zeitlich gar nicht in der Lage sein würden, ihre Patientinnen und Patienten über die Organspende aufzuklären, wie es die erweiterte Zustimmungslösung unter anderem vorsah“, so Anthuber. „Noch viel weniger konnten dies Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einwohnermeldeämtern leisten, die nicht nur zeitlich, sondern vor allem inhaltlich maßlos überfordert sind.“ Auch habe es die Bundesregierung nicht geschafft, ein Organspenderegister aufzubauen, um die Entscheidungen zu registrieren, obwohl dies im Zuge der Reform zugesagt wurde. „Auch dieses Versäumnis war erwartbar. Die gesamte Gesetzesreform war realitätsfremd und handwerklich schlecht gemacht“, kritisiert Anthuber und stellt klar: „Wir brauchen dringend die Widerspruchslösung.“

Einwände, man würde damit automatisch zum Organspendenden, lässt Anthuber nicht gelten: „Jeder hat die Möglichkeit zu widersprechen, so viel individuelle Verantwortungsübernahme kann man erwarten.“ Am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Bundesregierung auffordert, mit einem Gesetzesentwurf dafür zu sorgen, dass die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird. Bei einer Widerspruchslösung kann man sich auch entscheiden, nur einzelne Organe zu spenden.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)

Aktualisierte S3-Leitlinie zu Karzinomen der Speiseröhre

Diagnostik und Therapie des Speiseröhrenkrebses sind komplex. Die Speiseröhre befindet sich nahe am Bronchialsystem und an der Lunge. Dies erfordert hohe technische Anforderungen beim operativen Eingriff. In der aktualisierten Leitlinie wurde deshalb präzisiert, dass Ösophagus-Operationen von in dieser Operation erfahrenen Chirurginnen und Chirurgen durchgeführt werden sollten.

Wichtige Änderungen haben sich laut der Leitliniengruppe auch in der systemischen Therapie ergeben. Zur Erstlinientherapie des fortgeschrittenen, nicht kurativ behandelbaren Adenokarzinoms wurde deshalb eine neue evidenzbasierte Empfehlung aufgenommen: Bei negativem HER2-Status (human epidermal growth factor receptor 2) und Nachweis von PD-L1 (programmed cell death ligand 1) soll nun eine platinbasierte Chemotherapie in Kombination mit einem Checkpoint-Inhibitor erfolgen.

Analog dazu wird für Patienten mit einem metastasierten oder lokal fortgeschrittenen, nicht kurativ behandelbaren Plattenepithelkarzinom und Nachweis von PD-L1 eine platinbasierte Chemotherapie in Kombination mit einem Checkpoint-Inhibitor empfohlen. Bei einem PD-L1 mit einem Tumor Proportion Score ab einem Prozent kann alternativ die Kombination zweier Checkpoint-Inhibitoren als alleinige Immuntherapie eingesetzt werden.

Quelle: Leitlinienprogramm Onkologie; Ärzteblatt

Kinder vor den Folgen der Klimakrise schützen – Appell der Kinderchirurgie an die Politik

Anlässlich der Klimakonferenz COP 28, die derzeit in Dubai in die Verlängerung geht, hat die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) eine deutliche Botschaft an die Politik: Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen steht auf dem Spiel, wenn wir nicht endlich an die Gesundheit unserer Erde denken.

„Insbesondere für die nachfolgenden Generationen werden die Auswirkungen des Klimawandels, falsche Ernährung und mangelnde Mobilität die größten Gesundheitsgefahren darstellen“, erklärt PD Dr. med. Barbara Ludwikowski, Präsidentin der DGKCH. „Nicht nur die Prävention und der besondere Schutz der Kinder und Jugendlichen vor den bereits merkbaren Folgen der Erderwärmung, sondern auch die Begrenzung von CO2 Ausstoß und Umweltverschmutzung müssen schnellstens vorangetrieben werden, um zusammen mit der Förderung von gesunder Ernährung und Bewegung eine weitere Verschlimmerung der Situation und damit einhergehende Gefahren für die Gesundheit der jungen Generationen zu begrenzen.“

DGKCH unterstützt die Deutsche Allianz für Klimawandel und Gesundheit in ihren Forderungen

Die Arbeitsgemeinschaft Pädiatrie der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG) hat ein Positionspapier erstellt, das die DGKCH ausdrücklich unterstützt. In diesem Positionspapier hat KLUG fünf Themen herausgearbeitet, die für Heranwachsende besonders relevant sind und in denen dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen.

Drei Punkte hebt die DGKCH hervor, die auf die Kinderchirurgie großen Einfluss haben:

1. Hitze / UV-Strahlung:

„Die Frequenz der Kinder, die von der Hautarztpraxis bei Kinderchirurginnen und -chirurgen vorgestellt werden, um suspekte „Leberflecken“ entfernen zu lassen, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen“, so Dr. med. Ralf Lippert vom Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen in Deutschland e.V. (BNKD).

Kinder reagieren empfindlicher auf Hitze und auf UV-Strahlung als Erwachsene. Sie haben als vulnerable Gruppe ein hohes Risiko für Hitzeschäden und Austrocknung, für Sonnenbrand und dadurch für späteren Hautkrebs. Die Zahl der Krankenhausbehandlungen von Kindern nimmt in Hitzeperioden deutlich zu. Besonders groß ist die Gefahr durch Hitze und UV-Strahlung für Neugeborene und Kleinkinder, aber auch für Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen. 

2. Ernährung

„Immer mehr Kinder haben neben einer chirurgischen zu behandelnden Erkrankung Übergewicht oder auch Diabetes. Dadurch wird die Wundheilung beeinflusst, die postoperative Phase der Mobilisation ist verlängert und die Kinder haben häufig längere Krankenhausverweildauern. Auch ist das Übergewicht im Kindes- und Jugendalter mittlerweile zu einem relevanten gesamtgesellschaftlichen und kindermedizinischen Problem geworden, welches langfristig die Gesundheit der betroffenen Kinder nicht nur im Bereich des Herz- Kreislaufsystems beeinträchtigt, sondern auch Stoffwechselprobleme und Probleme im Bereich der Knochen und Gelenke induziert“, erklärt Dr. med. Petra Degenhardt, Sekretär der DGKCH und Chefärztin der Klinik für Kinderchirurgie am Klinikum Westbrandenburg in Potsdam.

Eine ausgewogene, pflanzenbasierte, schadstofffreie und zuckerarme Ernährung ist gleichzeitig gesund und klimafreundlich. Sie schützt vor Übergewicht, Herzinfarkten, Schlaganfällen, Bluthochdruck und Diabetes Typ 2. Eine solche Ernährung sowie Zugang zu sauberem Trinkwasser sollten allen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen. Sie muss durch sozial gerechte Maßnahmen für alle Bevölkerungsgruppen ermöglicht und gefördert sowie in öffentlichen Institutionen angeboten werden. Zudem dürfen klima- und gesundheitsschädliche Lebensmittel nicht beworben oder bezuschusst werden. Gesunde und nachhaltige Ernährung muss zur günstigsten und einfachsten Alternative gemacht werden.

3. Mobilität

„Klingt erst einmal paradox, ist aber logisch: Ohne Bewegung sind die Heranwachsenden anfälliger für Unfälle. Den direkten Beweis haben wir durch die Corona-Pandemie bedingte Isolationsphase: Nachdem die jungen Leute rund zwei Jahre durch das zu Hause Herumsitzen praktisch bewegungslos waren, stiegen in den Kliniken die unfallbedingten chirurgischen Fälle drastisch an, als alle wieder raus durften“, erklärt Dr. med. Joachim Suß, Pressesprecher der DGKCH und Chefarzt der Kinderchirurgie im Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift in Hamburg.

Selbstständige Fortbewegung und körperliche Betätigung fördern die Ausbildung der motorischen Fähigkeiten von Kindern, sie unterstützen die Entwicklung des Gehirns und ermöglichen vielerlei Lernprozesse. Bewegung verringert das Risiko für Übergewicht bei Kindern und Erwachsenen und schützt so vor vielen Erkrankungen. Die selbstständige Mobilität von Kindern dient dauerhaft der Bewegungsfreude, schafft Begeisterung für die eigenständige Fortbewegung und erhöht dadurch das Selbstvertrauen von Kindern. Dafür muss sie risikoarm und altersgerecht möglich sein. Hierfür ist eine entsprechende Infrastruktur erforderlich. Das digitalisierte Lernen und die Verfügbarkeit von elektronischer Freizeitbeschäftigung führt bei vielen Kindern und Jugendlichen zu Bewegungsmangel und Übergewicht. Ihnen muss genügend Zeit für körperliche Betätigung bleiben. 

„Klar ist: Die Politik und wir alle müssen sofort handeln. Körperliche und auch psychische Schäden, die durch den Klimawandel, durch ungesunde Ernährung gepaart mit einem Mangel an Bewegung bei Kindern und Jugendlichen verursacht werden, beeinträchtigen sie ein Leben lang“, betont Ludwikowski.

Positionspapier der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit „Kinder vor den Folgen der Klimakrise schützen“

Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen in Deutschland: www.kinderchirurgie.com

 

Der BDC auf der Operation Karriere

Reges Interesse an der Chirurgie zeigten die Medizinstudierenden am Samstag, den 9. Dezember bei Operation Karriere in Berlin. Zwei Vertreterinnen aus der Geschäftsstelle beantworteten Fragen und gaben Tipps für den beruflichen Karriereweg in der Chirurgie. Professor Dr. med. Kirschniak, Vorsitzender des BDC-Themenreferats “Nachwuchs und Karrieregestaltung” war angereist, um in Form eines “Speed Dating-Vortrags” den Zuhörenden seine Faszination für die Chirurgie und konkrete Zahlen und Fakten rund um den Werdegang in diesem Fach näher zu bringen. Geballte Information und Netzwerken für Studierende an einem Tag!

 

Tag des brandverletzten Kindes im Dezember

Zum Aktionstag angemeldet hatten sich rund einhundert Aktionspartner:innen. Darunter waren Brandverletztenzentren, Spezialkliniken für brandverletzte Kinder, Feuerwehren, Kindertagesstätten und viele Weitere. Sie zeigten die schwerwiegenden und oft unterschätzten Folgen von Verbrennungen und Verbrühungen im Kindesalter auf und gaben Tipps zur Prävention und zu Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Der BDC hat im Rahmen des Aktionstags auf den Verein Paulinchen e.V. und sein Engagement für brandverletzte Kinder und Jugendliche aufmerksam gemacht. Anlässlich seines 30jährigen Bestehens hat der Verein kürzlich eine Fotoausstellung gezeigt. Die künstlerischen Fotografien zeigen 17 heute erwachsene „Paulinchen-Kinder“, die vor Jahren eine Verbrennung oder Verbrühung erlitten haben. Bilder davon zeigt der BDC auf seinem Instagram-Profil.

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