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Der Katalog für ambulante Operationen (AOP-Katalog) wird zum 1. Januar 2024 um 171 Operationsmöglichkeiten nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Kodes) erweitert. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt.

Die Erweiterung entspreche rund 300.000 vollstationären Fällen pro Jahr, die künftig ambulant erbracht werden können, heißt es heute in einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes.

Zusammen mit der bereits seit Anfang 2023 geltenden ersten Erweiterung des AOP-Katalogs haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf insgesamt 3.312 Leistungen, die ambulant im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden können.

Die neu aufgenommenen Leistungen umfassen künftig auch Leistungen, die komplexe Regeln erfordern und etwa nach dem Schweregrad des Eingriffs differenziert vergütet werden. Seit diesem Jahr haben die Selbstverwaltungspartner entsprechend Regelungen zur Schweregraddifferenzierung der Patientenfälle erweitert.

Für die operative und konservative Versorgung von Frakturen und Luxationen könne ein weiterer Vergütungszuschlag berechnet werden. Der Vergütungsaufschlag für Reoperationen bleibe bestehen.

Quelle: Ärzteblatt

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