27.12.2023 Gesetzgebungsverfahren
Operation von Aortenaneurysmen
Gesetzlich Versicherte können sich künftig eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen eine Operation des Aortenaneurysmas empfohlen wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Dezember dafür die Voraussetzungen beschlossen. Die als sogenannte Zweitmeiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob der Eingriff auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist und beraten die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen zu Eingriffen an Aortenaneurysmen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.
Fachärztinnen und Fachärzte, die eine Genehmigung als sogenannte Zweitmeiner erhalten wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein: Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Innere Medizin und Angiologie oder Innere Medizin und Kardiologie. Zudem gelten die in der Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA festgelegten generellen Anforderungen, die zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.
Pressemitteilung des G-BA
Beschluss des G-BA
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