27.12.2023 Gesetzgebungsverfahren
Mindestmengenregelungen
Mit gleich drei Beschlüssen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sowohl das Set seiner Beratungsthemen als auch Organisatorisches zu seinen Mindestmengenregelungen verändert.
- Keine Mindestmenge TAVI: Für kathetergestützte Aortenklappenimplantationen (Transcatheter aortic-valve implantation – TAVI) wird es keine Mindestmenge geben.
- Beratungen zu einer neuen Mindestmenge Major-Leberresektion. Dabei handelt es sich um eine anspruchsvolle Operation bei maligner Erkrankung der Leber im Rahmen eines komplexen Versorgungsgeschehens und es gibt Hinweise auf eine erhebliche Krankenhausmortalität.
- Ein neuer Anhang zu den Mindestmengenregelungen erleichtert den Krankenkassenverbänden künftig die jährliche Informationsübermittlung zu den Klinik-Prognosen an den G-BA.
Weitere Informationen auf den Seiten des G-BA.
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