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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat heute die Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung vorgelegt.

Ein Überblick:

  • Um Patientinnen und Patienten schneller einen Behandlungstermin zu vermitteln, sollen die Terminservicestellen ausgebaut und verstärkt werden und sich mit den Rettungsleitstellen vernetzen. Hierzu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit Rettungsleitstellen künftig zwingend kooperieren und eine Überleitung von Hilfesuchenden, je nach Fall, ermöglichen
  • Die notdienstliche Akutversorgung soll bundesweit vereinheitlicht werden. Dazu sollen die KVen rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten bereitstellen
  • Die KVen erhalten den Plänen zufolge gesetzlich die Möglichkeit, für den aufsuchenden Dienst auch qualifiziertes nichtärztliches Personal einzubinden oder mit dem Rettungsdienst zu kooperieren (Gemeindenotfallsanitäter). Die ärztliche Kompetenz soll in diesen Fällen durch eine telemedizinische Anbindung dieser Dienste sichergestellt werden
  • Die KVen sollen sicherstellen, dass die offenen Sprechstunden, die bestimmte Facharztgruppen gemäß Bundesmantelvertrag anbieten und an die TSS melden müssen, möglichst gleichmäßig über die Woche verteilt zur Verfügung stehen, um Hilfesuchenden mit akutem Behandlungsbedarf während der Sprechstundenzeiten eine geeignete Versorgung in vertragsärztlichen Praxen anbieten zu können
  • Um Patientinnen und Patienten im Notfall gleich an die richtigen Strukturen zur Behandlung weiterzuleiten, sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie, dort wo es die Kapazitäten zulassen, Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden. INZ und KINZ bestehen den Plänen zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) und einer KV-Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe
  • Die Verantwortung für die Einrichtung der zentralen Ersteinschätzungsstelle soll grundsätzlich dem Krankenhaus obliegen
  • Die Kooperationspartner der INZ sollen sich digital vernetzen, um Behandlungsdaten schnell austauschen zu können
  • Die Öffnungszeiten der INZ werden gesetzlich festgelegt: (Wochenende/Feiertage: 9 Uhr bis 21 Uhr, Mittwoch/Freitag: 14 Uhr bis 21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 Uhr bis 21 Uhr). Abweichungen davon sind im Einzelfall möglich, wenn die notdienstliche Versorgung anderweitig sichergestellt ist
  • Durch eine Anbindung an eine Terminservicestelle sollen Patientinnen und Patienten in INZ auch geeignete Termine für eine Weiterbehandlung angeboten werden können. Zudem soll auch die Abgabe von kurzfristig benötigten Arzneimitteln ermöglicht werden. Hierzu können die Integrierten Notfallzentren mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen
  • Damit Patientinnen und Patienten nach Behandlung in einer Notdienstpraxis oder bei einem Hausbesuch nicht anschließend noch einmal in eine Hausarztpraxis gehen müssen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten, soll auch den INZ sowie dem aufsuchenden Notdienst die Ausstellung der Krankschreibung ermöglicht werden

Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit

Quelle: Ärztenachrichtendienst

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