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Notfallreform: O+U-Facharztpraxen könnten das System erheblich entlasten

Berlin, den 15.06.2026 – Chirurgische Praxen übernehmen bei der Notfallversorgung eine wichtige Funktion und könnten das Gesundheitssystem erheblich entlasten. Dazu müssten allerdings bestimmte Rahmenbedingungen herrschen, betont der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC).

So könne die Notfallreform nicht losgelöst von den Plänen für ein Primärversorgungssystem und den Auswirkungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) gedacht werden, erklärt der chirurgische Berufsverband. Die aufgrund der Sparpläne vorgesehene Sperrung des direkten Facharztzugangs könne erwartungsgemäß zu einer weiteren Belastung der Krankenhaus-Notaufnahmen führen, sofern keine verbindliche und effiziente Steuerung vorgeschaltet wird.

„Unfallchirurgisch-orthopädische Facharztpraxen wären fachlich und strukturell in der Lage, als Kooperationspraxen einen wesentlichen Teil der traumatologischen Notfälle zu behandeln, sehen aber in Anbetracht der drohenden Streichung der Honorarzuschläge für Akut-Termine keine wirtschaftliche Perspektive für ein solches Versorgungsangebot“, schildert BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. Dies führe zu einer Terminknappheit in den Praxen, wodurch der Patientenstrom wieder in die Notaufnahmen geleitet würde. „Eine sinnvolle Steuerung der Patientinnen und Patienten in die geeignete Versorgungsebene ist das A und O einer gelungenen Notfallreform und der Schlüssel für eine Effizienzsteigerung im gesamten deutschen Gesundheitssystem“, ergänzt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Die Vorhaltung von Strukturen und Personal zur Notfallversorgung müsse sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Praxen ausreichend refinanziert werden.

Bei sachgerechter Planung würden die vorhandenen Ressourcen laut dem Chirurgieverband voraussichtlich ausreichen, den Bedarf zu decken. Dies jedoch nur dann, wenn die Idee einer neu eingerichteten Doppelversorgung mit einem zusätzlichen ärztlichen Besuchsdienst parallel zu den Praxis-Öffnungszeiten aufgegeben würde. „Die Doppelstrukturen verursachen überflüssige Kosten und Personalbindung. Und sie schaffen Fehlanreize bei den Patientinnen und Patienten. Diese müssen vermieden werden. Außerdem müssen wir zukünftig die Patientinnen und Patienten mehr in die Verantwortung ziehen, sei es durch Gesundheitsbildung, durch Anreize oder Sanktionen. Damit können wir verhindern, dass unsere vorbildliche Gesundheitsversorgung unnötig belastet wird“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg.

Der BDC begrüßt, dass der Rettungsdienst in die Notfallreform einbezogen wird, da auch in diesem Bereich die Notfallambulanzen entlastet werden könnten. Da alle Systeme der Gesundheitsversorgung ineinandergreifen, sollten nach Einschätzung des BDC zudem die bis zum Ende des Jahres 2026 angekündigten Vorschläge des Expertenrats zur strukturellen Reform des Gesundheitswesens abgewartet und bei der Gesetzgebung angemessen berücksichtigt werden.

Der BDC hatte gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) ausführlich zum damaligen Entwurf für ein Notfall-Gesetz Stellung genommen. Die Chirurgieverbände begrüßen ausdrücklich, dass dieses Gesetzesvorhaben jetzt wieder Fahrt aufnimmt. Es sei dringend erforderlich, dass die Krankenhaus-Notaufnahmen substanziell und nachhaltig von nicht akuten Gesundheitsanliegen entlastet würden und sich auf ernste Notfälle konzentrieren könnten. Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene digitale Ersteinschätzung werde somit ebenso wie die Einrichtung von integrierten Notfallzentren (INZ) ausdrücklich begrüßt. Die aktuell geplante stärkere Einbindung der Bundesländer sei geeignet, bereits vorhandene sinnvolle Kooperationen zwischen den KV-Notfallpraxen und Krankenhäusern zu erhalten. Vorhandene Softwareprogramme zur Ersteinschätzung, etwa SmED, müssen auf ihre Eignung für traumatologische Notfälle überprüft werden.

DKG und KBV: Sparen an Bürokratie statt an Arzt und Patient

Erneut fordern aktuell die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Bundesregierung auf, die angekündigte Entbürokratisierung im Gesundheitswesen anzugehen. Beide Verbände hatten zuvor zahlreiche Vorschläge eingereicht, die Geld und Arbeitszeit einsparen sowie die Qualität der stationären und ambulanten Versorgung verbessern würden. Der Abbau von Bürokratie könnte laut der Organe der Selbstverwaltung damit einen echten Sparbeitrag leisten – wohingegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enorme negative Effekte auf die Versorgung hätte.

Der BDC setzt sich ebenfalls für die Entbürokratisierung im Gesundheitsbereich ein. Die Ergebnisse der BDC-Umfrage zeigen, dass der hohe Bürokratieaufwand im beruflichen Alltag eine enorme Belastung für Chirurginnen und Chirurgen darstellt und die Motivation, den ärztlichen Beruf zu ergreifen oder weiterzuführen, schmälert.

Hören Sie auch den neuen Surgeon Talk Podcast zum Thema mit BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Hier geht es zur gemeinsamen Pressemitteilung der KBV und DKB mit Links zu den Dokumenten mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau.

Stellungnahme zum GeDIG-Referentenentwurf

Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), seiner Fachgesellschaften und des BDC bleibt der Entwurf zu stark technik- und strukturorientiert und zu wenig prozessorientiert. Entscheidend ist nicht allein, dass Daten “vorhanden” oder “interoperabel” sind, sondern dass sie im OP-, Stations-, Notfall- und Ambulanzalltag schnell, vollständig, validiert und haftungsrechtlich belastbar verfügbar sind. Eine ePA, die unvollständige Medikationsdaten, alte Befunde oder unklare Verantwortlichkeiten enthält, kann in der chirurgischen Versorgung nicht nur nutzlos, sondern gefährlich sein.

Kritisch ist zudem, dass neue Pflichten für Leistungserbringer entstehen, ohne dass der klinische Mehraufwand realistisch abgebildet wird.

Hier geht es zur Stellungnahme.

DGCH unterstützt Initiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) begrüßt die Bundesratsinitiative zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende in Deutschland. „Wir brauchen eine Kultur der Organspende, wie sie in anderen europäi-schen Nachbarländern existiert, aus denen wir Organe zur Transplantation importieren“, erklärt DGCH-Präsidentin Professor Dr. med. Christiane Bruns, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral-, Tumor- und Transplantationschirurgie der Universität Köln. Mit der Widerspruchslösung erhalte jeder Mensch die Möglichkeit, die Chance zu nutzen, anderen nach dem eigenen Tod zu helfen.

Auf Initiative Nordrhein-Westfalens planen mehrere Bundesländer, am 14. Juni 2024 eine Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung in den Bundesrat einzubringen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig jeder Mensch automatisch als Organspendender in Frage kommt, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten schriftlich widersprochen oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach dessen Tod mündlich. Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, die auf der erweiterten Zustimmungslösung beruht – für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten nötig.

Um die Zustimmung zur Organspende zu erleichtern, wurde im Jahr 2020 zusätzlich ein elektronisches Organspende-Register beschlossen, in das jeder seine Entscheidung eintragen kann und das am 18. März 2024 schließlich an den Start ging. Bis zum 10. Juni 2024 hatten sich dort mehr als 127.000 Menschen mit einer Erklärung zur Organspende eingetragen. „Das klingt gut, ist aber längst nicht ausreichend und wird vermutlich nicht zum gewünschten Erfolg führen“, sagt DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Immer noch warten deutschlandweit etwa 8000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, von denen täglich drei auf der Warteliste versterben. 2023 wurden in Deutschland nur knapp 2.900 Organe von 965 Personen gespendet.

Aufgrund der massiven Lücke zwischen gespendeten Organen und Personen, die ein Spenderorgan benötigen, bezieht Deutschland über die internationale Vermittlungsstelle „Eurotransplant“ aus den europäischen Nachbarländern Organe zur Transplantation. In dem überwiegenden Teil dieser Länder gilt die Widerspruchslösung, unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Dort ist das Spendenaufkommen deutlich höher: Während in Spanien die Wartezeit auf eine Spenderniere im Schnitt ein Jahr beträgt, warten Betroffene in Deutschland zwischen acht und zehn Jahre auf ein solches Organ.

„Dieses Missverhältnis ist nicht hinnehmbar, das sollten wir ändern“, betont Bruns. In Staaten mit Widerspruchslösung werde die Organspende als Chance gesehen, anderen Menschen nach dem eigenen Tod zu helfen. „Es stellt sich die Frage, ob wir Lebenschancen vertun – oder ein letztes Mal anderen helfen wollen“, ergänzt Schmitz-Rixen. Zumal fast jeder ein fremdes Organ annehmen würde, wenn er sich in einer solchen Situation befände. „Die Beschäftigung mit diesem Thema, mit der Entscheidung pro oder contra Organspende, ist durchaus zumutbar und nimmt den Druck von den Angehörigen“, so Schmitz-Rixen.

Das bereits existierende Organspende-Register könnte als wichtige Grundlage der Widerspruchslösung dienen. „Organspende-Ausweise werden häufig nicht gefunden“, erläutert Bruns. „Mit dem Register besteht hingegen eine sichere Dokumentationsmöglichkeit, auf die auch Ärztinnen und Ärzte zuverlässig Zugriff haben.“ Bei einer Widerspruchslösung kann man sich entscheiden, auch nur einzelne Organe oder Gewebe zu spenden. Ein Widerspruch gegen eine Organspende muss nicht begründet werden.

Quelle: DGCH