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Notfallreform: O+U-Facharztpraxen könnten das System erheblich entlasten

Berlin, den 15.06.2026 – Chirurgische Praxen übernehmen bei der Notfallversorgung eine wichtige Funktion und könnten das Gesundheitssystem erheblich entlasten. Dazu müssten allerdings bestimmte Rahmenbedingungen herrschen, betont der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC).

So könne die Notfallreform nicht losgelöst von den Plänen für ein Primärversorgungssystem und den Auswirkungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) gedacht werden, erklärt der chirurgische Berufsverband. Die aufgrund der Sparpläne vorgesehene Sperrung des direkten Facharztzugangs könne erwartungsgemäß zu einer weiteren Belastung der Krankenhaus-Notaufnahmen führen, sofern keine verbindliche und effiziente Steuerung vorgeschaltet wird.

„Unfallchirurgisch-orthopädische Facharztpraxen wären fachlich und strukturell in der Lage, als Kooperationspraxen einen wesentlichen Teil der traumatologischen Notfälle zu behandeln, sehen aber in Anbetracht der drohenden Streichung der Honorarzuschläge für Akut-Termine keine wirtschaftliche Perspektive für ein solches Versorgungsangebot“, schildert BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. Dies führe zu einer Terminknappheit in den Praxen, wodurch der Patientenstrom wieder in die Notaufnahmen geleitet würde. „Eine sinnvolle Steuerung der Patientinnen und Patienten in die geeignete Versorgungsebene ist das A und O einer gelungenen Notfallreform und der Schlüssel für eine Effizienzsteigerung im gesamten deutschen Gesundheitssystem“, ergänzt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Die Vorhaltung von Strukturen und Personal zur Notfallversorgung müsse sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Praxen ausreichend refinanziert werden.

Bei sachgerechter Planung würden die vorhandenen Ressourcen laut dem Chirurgieverband voraussichtlich ausreichen, den Bedarf zu decken. Dies jedoch nur dann, wenn die Idee einer neu eingerichteten Doppelversorgung mit einem zusätzlichen ärztlichen Besuchsdienst parallel zu den Praxis-Öffnungszeiten aufgegeben würde. „Die Doppelstrukturen verursachen überflüssige Kosten und Personalbindung. Und sie schaffen Fehlanreize bei den Patientinnen und Patienten. Diese müssen vermieden werden. Außerdem müssen wir zukünftig die Patientinnen und Patienten mehr in die Verantwortung ziehen, sei es durch Gesundheitsbildung, durch Anreize oder Sanktionen. Damit können wir verhindern, dass unsere vorbildliche Gesundheitsversorgung unnötig belastet wird“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg.

Der BDC begrüßt, dass der Rettungsdienst in die Notfallreform einbezogen wird, da auch in diesem Bereich die Notfallambulanzen entlastet werden könnten. Da alle Systeme der Gesundheitsversorgung ineinandergreifen, sollten nach Einschätzung des BDC zudem die bis zum Ende des Jahres 2026 angekündigten Vorschläge des Expertenrats zur strukturellen Reform des Gesundheitswesens abgewartet und bei der Gesetzgebung angemessen berücksichtigt werden.

Der BDC hatte gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) ausführlich zum damaligen Entwurf für ein Notfall-Gesetz Stellung genommen. Die Chirurgieverbände begrüßen ausdrücklich, dass dieses Gesetzesvorhaben jetzt wieder Fahrt aufnimmt. Es sei dringend erforderlich, dass die Krankenhaus-Notaufnahmen substanziell und nachhaltig von nicht akuten Gesundheitsanliegen entlastet würden und sich auf ernste Notfälle konzentrieren könnten. Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene digitale Ersteinschätzung werde somit ebenso wie die Einrichtung von integrierten Notfallzentren (INZ) ausdrücklich begrüßt. Die aktuell geplante stärkere Einbindung der Bundesländer sei geeignet, bereits vorhandene sinnvolle Kooperationen zwischen den KV-Notfallpraxen und Krankenhäusern zu erhalten. Vorhandene Softwareprogramme zur Ersteinschätzung, etwa SmED, müssen auf ihre Eignung für traumatologische Notfälle überprüft werden.

DKG und KBV: Sparen an Bürokratie statt an Arzt und Patient

Erneut fordern aktuell die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Bundesregierung auf, die angekündigte Entbürokratisierung im Gesundheitswesen anzugehen. Beide Verbände hatten zuvor zahlreiche Vorschläge eingereicht, die Geld und Arbeitszeit einsparen sowie die Qualität der stationären und ambulanten Versorgung verbessern würden. Der Abbau von Bürokratie könnte laut der Organe der Selbstverwaltung damit einen echten Sparbeitrag leisten – wohingegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enorme negative Effekte auf die Versorgung hätte.

Der BDC setzt sich ebenfalls für die Entbürokratisierung im Gesundheitsbereich ein. Die Ergebnisse der BDC-Umfrage zeigen, dass der hohe Bürokratieaufwand im beruflichen Alltag eine enorme Belastung für Chirurginnen und Chirurgen darstellt und die Motivation, den ärztlichen Beruf zu ergreifen oder weiterzuführen, schmälert.

Hören Sie auch den neuen Surgeon Talk Podcast zum Thema mit BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Hier geht es zur gemeinsamen Pressemitteilung der KBV und DKB mit Links zu den Dokumenten mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau.

Stellungnahme zum GeDIG-Referentenentwurf

Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), seiner Fachgesellschaften und des BDC bleibt der Entwurf zu stark technik- und strukturorientiert und zu wenig prozessorientiert. Entscheidend ist nicht allein, dass Daten “vorhanden” oder “interoperabel” sind, sondern dass sie im OP-, Stations-, Notfall- und Ambulanzalltag schnell, vollständig, validiert und haftungsrechtlich belastbar verfügbar sind. Eine ePA, die unvollständige Medikationsdaten, alte Befunde oder unklare Verantwortlichkeiten enthält, kann in der chirurgischen Versorgung nicht nur nutzlos, sondern gefährlich sein.

Kritisch ist zudem, dass neue Pflichten für Leistungserbringer entstehen, ohne dass der klinische Mehraufwand realistisch abgebildet wird.

Hier geht es zur Stellungnahme.

Position zur Einführung eines Facharztes für klinische Akut- und Notfallmedizin

Die Delegierten der Ärztekammer Berlin werden sich in Kürze mit dem Thema „Einführung einer Facharztqualifikation Facharzt/Fachärztin für klinische Akut- und Notfallmedizin“ befassen.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e. V. (BDC) spricht sich gegen die Einführung einer solchen Facharztqualifikation aus. Die Probleme in deutschen Notaufnahmen sind auch aus Sicht des BDC primär organisatorischer Natur. Notfallpatienten sollten auch weiterhin direkt von dem für ihre Erkrankung notwendigem Fachgebiet behandelt werden. Die Einführung einer neuen Schnittstelle zwischen Notaufnahme und Hauptabteilung der jeweiligen Klinik sollte unbedingt vermieden werden.

Die vor wenigen Jahren etablierte Zusatzweiterbildung Klinische Akutund Notfallmedizin ist unseres Erachtens eine geeignete Qualifikation im
Sinne einer fachlich fundierten Versorgung in den Notaufnahmen.

Hier finden Sie das Anschreiben der Ärztekammer Berlin.

BDC reicht Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ein

Der BDC hat am 21. August seine Stellungnahme zum Krankenhausreformvebesserungsgesetz (KHAG) beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht. Aus Sicht des BDC bietet der Referentenentwurf Chancen, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück. Tiefgreifende systematische Veränderungen sind bislang ausgeblieben. So finden die Weiterbildung und deren Finanzierung keine weitergehende Berücksichtigung und auch die vielfach kritisierten Regelungen zu Hybrid-DRG wurden nicht revidiert. Dies zeigt, dass die ärztliche und insbesondere die chirurgische Community unbedingt am Ball bleiben muss, um sich das viel versprochene Gehör der neuen Ministerin zu verschaffen.

In der jetzigen Form kann der vorliegende Referentenentwurf lediglich einen ersten Schritt zu dem weiter notwendigen echten Anpassungsprozess darstellen. Der BDC wird sich mit verschiedenen Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen für die Interessen der Chirurginnen und Chirurgen stark machen.

Neben dem BDC haben unter anderen auch die DGAV, der BVOU, die DGKJCH sowie die AWMF Stellungnahmen mit Bezug auf die Chirurgie eingereicht. Der BDC setzte sich zudem in der Verbändeanhörung am 21. August dafür ein, dass die im Zuge der Reform bisher weitestgehend unberücksichtigte Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung endlich in den Fokus gerückt werden muss und Lösungen entwickelt werden müssen.

Gesetzliche Klarstellung: Vertragsärzte sind auch im Bereitschaftsdienst selbstständig

Eine gesetzliche Klarstellung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Vertragsärztinnen und -ärzten im Bereitschaftsdienst der KV ist auf der Zielgeraden.

Einen entsprechenden Passus enthält der Anfang August im Kabinett verabschiedete Entwurf des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (vormals „Pflegekompetenzgesetz“).

Danach soll in einem neuen Absatz 3a des Paragrafen 95 SGB V festgehalten werden, dass es sich bei der Teilnahme am vertragsärztlichen Notdienst „sozialversicherungsrechtlich um einen Annex zur Haupttätigkeit handelt“, wie es in der Begründung heißt. Damit hätten Niedergelassene künftig Rechtssicherheit, auch im organisierten Bereitschaftsdienst selbstständig unterwegs zu sein.

Der neue Absatz im Wortlaut: „Tätigkeiten im Notdienst, zu denen ein Vertragsarzt aufgrund seiner jeweiligen Zulassung verpflichtet ist, sind sozialversicherungsrechtlich entsprechend seiner Tätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu bewerten.“

Wie es in der Begründung weiter heißt, sind darin andere Dienste („außerhalb der aus ihrer Zulassung folgenden Verpflichtung“) ebensowenig umfasst wie Notdienste, die „von anderen Ärztinnen und Ärzten erbracht werden“.

Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege