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Krankenhausreform: Der BDC fordert bessere Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie

„Wer kann mich in Zukunft überhaupt noch wo und wie operieren?“ Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. möchte verhindern, dass diese Frage künftig bei Patientinnen und Patienten zum Standard wird. Seine Forderung ist daher: Weiterbildung darf nicht länger von der Politik ignoriert werden, sondern muss zwingend zum Kernthema der Krankenhausreform werden, weil sonst künftig der chirurgische Nachwuchs schlicht fehlt. Für die chirurgischen Verbände ist die fachärztliche Weiterbildung eines der berufspolitischen Hauptthemen beim diesjährigen Deutschen Chirurgie Kongress im April.

„Um auch in Zukunft eine adäquate medizinische Versorgung sicherzustellen, darf es keinen Verlust einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung geben. Das müsste allen Beteiligten im Gesundheitswesen bewusst sein. Umso schwerer ist es für uns, nachzuvollziehen, dass die Politik die fachärztliche Weiterbildung bisher kaum berücksichtigt“, betont der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Der BDC befürchtet, dass bei weiterem Hinausschieben einer Anpassung der fachärztlichen Weiterbildung im Rahmen der geplanten Krankenhausreform sowohl die Weiterzubildenden als auch die zur Weiterbildung Befugten mit zunehmend komplizierten Vorgaben konfrontiert werden, die die Weiterbildung im Gebiet Chirurgie erschweren und damit unattraktiv machen. So bestehe unter anderem die Gefahr, dass sich die Weiterbildung zum Facharzt verzögert und obendrein noch finanzielle Einbußen in Kauf genommen werden müssten.
Um dem chirurgischen Nachwuchs eine qualitativ hochwertige, strukturierte und entsprechend finanzierte Weiterbildung anbieten zu können, braucht es laut dem chirurgischen Berufsverband bestimmte Bedingungen. Diese hat er gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und den chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften als Kernanforderungen gemeinsam mit Lösungsansätzen zusammengefasst:

  • Die Weiterbildungsstätten müssen mit ihren Angeboten zu Inhalten und Kompetenzerwerb in einem digitalen Verzeichnis einsehbar sein. Zudem sollten lokale und regionale Weiterbildungsverbünde aufgelistet sein, um die Rotationsmöglichkeiten realistisch und zeitentsprechend gestalten zu können
  • Voraussetzung für solche Weiterbildungsverbünde sind rechtssichere Arbeitsverträge, Angleichung der Gehälter und Klärung der Berufshaftpflicht für die Weiterzubildenden bei Orts- bzw. Arbeitgeberwechsel
  • Die Beantragung und Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis sollte unbürokratisch erfolgen und auch modular möglich sein, vor allem bezüglich der Inhalte. Die verschiedenen Leistungsgruppen müssen natürlich berücksichtigt werden und damit auch einer dynamischen Entwicklung ihrer Differenzierung nachfolgen können
  • Eine adäquate und transparente Refinanzierung für die Weiterbildungsstätten der noch zu eruierenden Kosten sollte durch verschiedene Institutionen oder über eine Stiftung erfolgen, wie bereits in einigen europäischen Nachbarländern praktiziert
  • Bezüglich der Refinanzierung der Weiterbildung könnte im stationären Bereich bei den geplanten Vorhaltepauschalen eine finanzielle Zulage exklusiv für die Kliniken erfolgen, die eine fachärztliche Weiterbildung anbieten und in realiter auch durchführen
  • Im vertragsärztlichen Sektor ist eine finanzielle Weiterbildungsförderung grundsätzlich auch für das Gebiet Chirurgie und somit für die operativ tätigen Praxen und medizinischen Versorgungszentren zu öffnen

Die berechtigten Forderungen der nachfolgenden Medizinergeneration mit einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Freizeit sollte berücksichtigt und ausgebaut werden, wie flexible Arbeitszeiten, Voll- oder Teilzeitmodelle wie auch Lebensarbeitskonten und Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsstätten.
„Gangbare Lösungsansätze haben wir gegeben und stehen für fachliche Beratung zur Verfügung. Nun fordern wir, dass Politik und Instanzen im Gesundheitssystem endlich handeln. Ziel muss es sein, die Weiterbildung in dem Gebiet Chirurgie wieder attraktiver zu gestalten, damit wir auch in Zukunft gut ausgebildete Operateurinnen und Operateure in OP und Praxis haben“, so Meyer.

Zum Positionspapier Weiterbildung des BDC, der DGCH und der chirurgischen Fachgesellschaften

Weitere Pressemitteilung zum Thema

BDC fordert sektorenübergreifende Rotation und geregelte Finanzierung für die chirurgische Weiterbildung

Berlin, den 12.06.2023 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) fordert, dass die Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie auch zukünftig gesichert sein muss. „Die Gesundheitslandschaft verändert sich durch die steigende Zahl der ambulant vorgenommenen Eingriffe in Klinik und Praxis. Diesem Trend muss nun dringend auch das System der chirurgischen Weiterbildung angepasst werden, damit diese weiterhin stattfinden kann und für den Nachwuchs attraktiv bleibt“, erklärt der BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Eine Lösung ist laut BDC die Förderung einer sektorenübergreifenden Rotation. „So können die Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung alle erforderlichen Etappen meistern, auch wenn ihr Klinikum manche fachlichen Bereiche nicht abdeckt“, so der BDC-Präsident. „Ohne ausreichende Refinanzierung kann es aber keine Verbundweiterbildung geben.“

Die finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in den chirurgischen Praxen durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) findet bisher nicht flächendeckend statt. „Das Gebiet Chirurgie muss in allen KV-Bereichen in die regionalen Vereinbarungen zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung eingeschlossen werden“, fordert der BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. In den Kliniken sollten die Kosten der Weiterbildung im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform bei der Strukturpauschale berücksichtigt werden. „Für die Krankenhäuser, die Weiterbildung durchführen, muss diese entsprechend höher sein“, so Kalbe.

Der BDC rechnet damit, dass es aufgrund der demografischen Entwicklung spätestens in zehn Jahren vor allem in der Fläche einen Mangel an Chirurginnen und Chirurgen geben wird. „Es ist höchste Zeit, die Weiterbildung für die Chirurgie zu sichern, wenn wir nicht bald mit unbesetzten OPs und Wartelisten für Operationen rechnen wollen”, erklärt BDC-Präsident Meyer.

 

Hybrid DRG – Systematik nicht überfrachten, sondern sinnvoll und mit Maß planen

Berlin, den 24.04.2023 – Angesichts einer drohenden Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Einführung sektorengleicher Fallpauschalen nach §115 f SGB V mahnt der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) eine sorgfältige Auswahl geeigneter Prozeduren sowie eine nachvollziehbare und wirtschaftlich realistische Kalkulation dieser Prozeduren an.

Das Vorhaben, Hybrid-DRGs ins Leben zu rufen, war mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Der Gesetzgeber hatte die drei Akteure der Selbstverwaltung, den GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, einen Katalog zukünftig zu erbringender bisher überwiegend stationär durchgeführter Leistungen zu definieren und einen Mischpreis aus stationärem DRG und ambulanter EBM-Vergütung festzulegen. Nachdem die bis zum 31. März 2023 geforderte Einigung nicht erzielt wurde, sieht das Gesetz nunmehr eine Ersatzvornahme durch das BMG vor.

„Es überrascht nicht, dass die Verhandlungen gescheitert sind,“ erklärt Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. „Die DKG verteidigt ihren stationären Sektor und benennt nur extrem wenige Eingriffe, die KBV hofft auf eine Stärkung ihres vertragsärztlichen Bereichs und bringt einen extrem umfangreichen Katalog ins Spiel, während der GKV-SV ausschließlich Kosten sparen will. Da kann es keine Einigung geben.“

Der BDC plädiert daher in der Anfangsphase für einen moderaten Katalog definierter Eingriffsgruppen wie die Hernienchirurgie, einzelne Krampfadereingriffe sowie definierte Leistungen aus der Handchirurgie und der Proktologie. „Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass es sich bei der Ambulantisierung um eher kleine und damit typische Weiterbildungseingriffe handelt, deren Herausnahme aus dem Klinikbetrieb ohne gleichzeitige Bildung von geeigneten Weiterbildungsverbünden fatale Konsequenzen auf die praktische Ausbildung zukünftiger Chirurgengenerationen hätte,“ betont der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei den gesetzlich vorgesehenen Fallpauschalen für die angedachten Eingriffe um eine völlig neue Systematik handelt, die weder der von Kliniken genutzten DRG-Abrechnung noch erst recht dem EBM im niedergelassenen Bereich entspricht. Im Gesetz steht durchaus sinnvoll, dass ein gewichteter Mittelwert zwischen stationärem DRG und bisheriger ambulanter Vergütung angesetzt werden soll. „Welche Leistungen sind konkret in den DRGs eingepreist und welche Einzelleistungen des EBM stehen dem gegenüber?“, fragt Rüggeberg. „Hier werden im wahrsten Sinne des Wortes Äpfel mit Fischstäbchen vermixt und noch eine Prise Chili in Form von Sachkosten dazugegeben, um am Ende ein halbwegs genießbares Produkt zu erhalten.“

Damit ist klar, dass die neuen Pauschalen unter Berücksichtigung dieser Problematik sorgfältig kalkuliert und adäquat vergütet werden müssen. „Ein Grund mehr, zunächst mit überschaubaren Prozeduren zu beginnen und nicht im Übereifer das Kind mit dem Bade auszuschütten,“ so Rüggeberg.

 

Die Krankenhausreform muss eine hochwertige Weiterbildung in der Chirurgie ermöglichen

Berlin, den 21.04.2023 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) fordert, dass die Reformpläne und die Steigerung ambulanter Eingriffe im sektorenübergreifenden Konzept die Qualität der chirurgischen Weiterbildung nicht gefährden dürfen. Eine kompetenzbasierte Weiterbildung muss an den Kliniken auch in Zukunft zwingend gewährleistet sein. 

Bei der mittlerweile durch alle Landesärztekammern eingeführten aktuellen Weiterbildungsordnung erweist sich die Umsetzung für das Gebiet Chirurgie in praxi als schwierig. Die Ursachen sind vielfältig: So besteht ökonomischer Druck in den Krankenhäusern, die Arbeitsverdichtung steigt, technische Innovationen nehmen zu, ebenso die Ambulantisierung, die Vorgaben durch das Arbeitszeitgesetz werden strenger und die nachkommende Generation neigt zu Teilzeitkonzepten. Chirurgische Weiterbildung ist zeit- und kostenintensiv, sodass manche Krankenhausträger primär Fachärzte einstellen oder oftmals nur ein „learning by doing“ möglich ist.

Die nun vorgesehenen Reformpläne für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung und die Steigerung ambulanter Eingriffe im sektorenübergreifenden Konzept stellen weitere große Herausforderungen im Vergleich zur bisherigen chirurgischen Weiterbildung dar. „Zweifelsfrei ist in der jetzigen Situation des deutschen Gesundheitswesens eine Reform der Krankenhausversorgung dringend notwendig. Aber auch wenn die einzuführenden Leistungsgruppen in den verschiedenen Leistungsbereichen der Krankenhäuser mit unterschiedlichen Leveln sich vor allem an der Weiterbildungsordnung orientieren, befürchten wir, dass eine mögliche Abnahme der Krankenhausstandorte zu einem Engpass an Weiterbildungsplätzen führt, besonders in den grundversorgenden Fächern,“ erklärt der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Da bei vorgesehener Zentralisierung zukünftig nicht jedes Krankenhaus alles anbieten kann, wird das Weiterbildungsspektrum der jeweiligen Kliniken eingeschränkt und ein Wechsel der Weiterbildungsstätten mit entsprechenden persönlichen Veränderungen notwendig werden. „Dieses Szenario könnte gegebenenfalls auch dazu führen, dass immer weniger Fachärzte ausgebildet werden können“, betont Meyer. Ein Wechsel der Krankenhäuser sei somit absolut notwendig, um in anderen Kliniken fehlende Weiterbildungsinhalte erwerben zu können. Als realistischer Lösungsansatz ergebe sich somit, wie auch in Nordrhein-Westfalen vorgesehen, eine notwendige Vernetzung der Kliniken mit der Bildung von Weiterbildungsverbünden und zwar als standort- und trägerübergreifende Kooperation.

Bezüglich der Ambulantisierung seien zudem weitere gemeinsam ausgeübte Verbundweiterbildungen, etwa zwischen einem medizinischen Versorgungszentrum und Kliniken, notwendig. „Zur Realisierung dieser Konzepte bedarf es aber weiterer, vor allem rechtssicherer Klärung bezüglich der Gestaltung der Arbeitsverträge bei trägerübergreifenden Verbünden und planmäßigen Rotationen in alle Weiterbildungsabschnitte. Letztlich stellt sich auch in der Chirurgie inzwischen die Frage zur Erweiterung des klinischen Stellenplans oder der Vergütung einer Weiterbildung“, so Meyer.

Der BDC unterstützt nachdrücklich die Bemühungen um eine qualitativ hochwertige chirurgische Weiterbildung im Rahmen der vorgesehenen Reformstruktur der Krankenhausversorgung, besonders auch im Sinne eines reibungslos funktionierenden Verbundsystems, sowohl zwischen Krankenhäusern verschiedener Level als auch in der Verbindung des ambulanten vertragsärztlichen mit dem stationären Sektor. Daneben bietet die Akademie des BDC verschiedene Weiterbildungsseminare, -kurse sowie Workshops an, um die Möglichkeiten zu einer Qualitätssteigerung während der Weiterbildung ständig zu erweitern.

 

BDC begrüßt die weitere Förderung des ambulanten Operierens im EBM

Pressemitteilung des BDC zum Beschluss des Bewertungsausschusses zur Aufwertung bestimmter ambulanter Operationen

Berlin, den 19.12.2022 – Die im Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) organisierten ambulanten Operateure begrüßen den Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) vom 14.12.2022 zur Aufwertung bestimmter ambulanter Operationen, darunter die häufig ambulant erbrachten Arthroskopien.

„Die Krankenkassen haben durch die Zahlung von 60 Millionen Euro zusätzlichem Honorarvolumen anerkannt, dass das Potenzial der Ambulantisierung nur durch finanzielle Anreize gehoben werden kann“, sagt dazu Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident des BDC. „Dies kann aber nur einen ersten Schritt darstellen und muss mit der angekündigten Krankenhausreform und der Ausgestaltung der Hybrid-DRGs gemäß des eben erst vom Bundestag beschlossenen § 115f des SGB V fortgesetzt und harmonisiert werden“, betont Kalbe.

Der aktuelle Beschluss des BA beinhaltet darüber hinaus zahlreiche weitere Anpassungen zum ambulanten Operieren. So ist nunmehr unter bestimmten Umständen eine verlängerte Nachbeobachtung nach ambulanten Operationen bei Kindern und sehr alten und kranken Patienten darstellbar. Auch die Aufnahme häufiger proktologischer Operationen, weiterer arthroskopischer Eingriffe, Metallentfernungen sowie seltener durchgeführter Eingriffe der Augen-, Herz- und Neurochirurgie wird als sachgerecht beurteilt. „Mit der Anpassung der Kalkulationszeiten für bestimmte operative Eingriffe wird nun endlich auch die schon 2012 beschlossene punktsummenneutrale EBM-Reform abgeschlossen“ ergänzt Kalbe.

„Wir werden unseren Mitgliedern bei der Umsetzung der Änderungen zum 1. Januar 2023 beratend zur Seite stehen“, versichert der Leiter des BDC-Referats niedergelassene Chirurgen, Dr. Ralf Schmitz, in diesem Zusammenhang. „Allerdings kann der aktuelle Beschuss des BA nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele ambulante Operationen weiterhin nicht auskömmlich bewertet sind und dass im nächsten Jahr unbedingt ein Ausgleich für die immens gestiegenen Hygiene-Kosten und ein Inflationsausgleich notwendig sind“, betont Schmitz.

„Auch die ambulanten Operationen im Krankenhaus profitieren von der jetzt beschlossenen finanziellen Förderung“, ergänzt der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. „Trotzdem bleibt das ambulante Operieren im Krankenhaus unterfinanziert, solange nicht auskömmliche Honorare auf der Basis der angekündigten Hybrid-DRGs festgelegt werden“, betont der BDC-Präsident. Der BDC bringt sich aktuell in den Fachgremien konstruktiv in die Weiterentwicklung des EBM und die Konzeption und Bewertung der Hybrid-GRGs gemäß § 115f des SGB V ein.

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der KBV vom 21.12.2022 mit weiteren Details zum Beschluss.

BDC zu den Krankenhausreformplänen

Richtiger Ansatz, aber erhebliche Verbesserungen im Detail erforderlich

Pressemitteilung des BDC zum Krankenhauskonzept der Regierungskommission

Berlin, den 09.12.2022 –Die Vorschläge der Regierungskommission zur strukturellen Veränderung der Krankenhausvergütung weisen nach Auffassung des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC e.V.) in die richtige Richtung. So soll eine Abkehr von profitorientierten Behandlungen hin zu einer an den Bedürfnissen der Patienten orientierten Therapie mit angestrebter Verbesserung der Ergebnisqualität durch eine Veränderung der Abrechnungsmodalitäten erreicht werden. Allerdings bleiben in den Vorschlägen der Kommission viele Detailfragen noch völlig ungeklärt.

„Es bleibt abzuwarten, ob und wie der Gesundheitsminister diese grundsätzlich sinnvollen Ideen, auch in Abstimmung mit den Bundesländern und relevanten Akteuren in konkrete Gesetzesentwürfe einbringen kann,“ so der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. So sieht es der BDC als problematisch an, wie in Zukunft die Finanzierung u. a. der geplanten Vorhaltepauschalen sichergestellt werden soll. Schon heute kommen die Länder ihren Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Investitionskosten nicht ausreichend nach.

Auch die angedachte Zuordnung bestimmter Eingriffsarten an Kliniken der verschiedenen Versorgungsstufen bedarf im Einzelfall einer sorgfältigen Prüfung, um nicht durch eine verdeckte Zugangsbeschränkung die wichtige Weiterbildung in der Chirurgie zu behindern bzw. nur durch Kooperationsmodelle zu ermöglichen.

Die ebenfalls von der Kommission angedachte Leitung der Kliniken in der Versorgungsstufe I durch die Pflege lehnt der BDC grundsätzlich ab, weil damit zwangsläufig eine Substitution ärztlicher Tätigkeiten auf andere Gesundheitsberufe erfolgt. Ohne Zweifel ist eine Delegation arztfremder oder unterstützender Tätigkeiten sinnvoll, die tatsächliche Behandlung kranker Menschen darf aber nicht durch Substitution der ureigenen ärztlichen Aufgaben ersetzt werden.

„Interessant ist auch die Idee, an Krankenhäusern der Grundversorgung die ambulante Facharztebene mit einzubeziehen“, erläutert Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Allerdings unterscheidet sich der vorgeschlagene Weg über ein Honorararztsystem behiehungsweise eine belegärztliche Tätigkeit nicht von der bisherigen Praxis. Auch hier muss über ein sinnvolles Fallpauschalensystem analog zu den gerade erst beschlossenen Änderungen des §115 SGB V nachgedacht werden, um nicht am Ende doch wieder für gleiche Leistungen unterschiedliche Finanzierungen zu bekommen.

Auch wenn sich der erste Schritt bei den dringend notwendigen Strukturveränderungen im Rahmen einer wirklichen Krankenhausreform abzeichnet, liegt noch ein weiter beschwerlicher Weg vor der Realisierung dieser Vorhaben, besonders bei einer zentralen Steuerung der Krankenhausplanungen durch den Bund.