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Neuer Referentenentwurf der Approbationsordnung bringt Reform voran

Die Neuregelung der ärztlichen Ausbildung könnte zum 1. Oktober 2027 in Kraft treten. Das geht aus einer überarbeiteten Fassung eines Gesetzesentwurfs hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Entwurf als „Zwischenstand“ deklariert und zur Abstimmung an die Bundesländer geschickt.

Der Fokus der Reform soll auf einen stärkeren Praxisbezug im Medizinstudium gerichtet sein. Der Nationale Kompetenzbasierte
Lernzielkatalog Medizin (NKLM) soll in der Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen verbindlich verankert werden. Klinische und theoretische Inhalte sollen vom ersten Semester an miteinander verknüpft gelehrt werden. Die strikte Trennung von Vorklinik und Klinik soll aufgegeben werden.

Um den Hausärztemangel zu begegnen, liegt ein weiterer Fokus auf der Stärkung der Allgemeinmedizin bereits im Medizinstudium. Lehrpraxen sollen verstärkt in die ärztliche Ausbildung einbezogen werden, wobei das BMG auf eine Selbstverpflichtung der Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner setzt, der zufolge ausreichend Lehrpraxen für das Blockpraktikum Allgemeinmedizin zur Verfügung stehen sollen. Der Allgemeinmedizin soll insgesamt eine größere Rolle zukommen – auch im Praktischen Jahr (PJ). In diesem sollen Studierende künftig mindestens ein Quartal verpflichtend in einer Praxis absolvieren müssen, wobei dies neben Lehrpraxen auch in Hochschulambulanzen möglich sein soll.

Im Zuge der Änderungen der ärztlichen Ausbildung sollen auch die ärztlichen Prüfungen durch eine Weiterentwicklung der Prüfungsformate praxisnäher gestaltet werden. Dabei sollen auch die Allgemeinmedizin und die hausärztliche Versorgung in den Prüfungen abgebildet werden.

Der jetzt kursierende, aktualisierte Referentenentwurf setzt deutlich auf eine Kostenreduktion. Während vorher auf die Länder jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 300 Millionen zugekommen wären, geht das BMG durch die mittlerweile vorgenommenen Änderungen noch von Mehrkosten von 177 Millionen Euro pro Jahr für die Bundesländer aus, die schließlich die Kosten für die Hochschulen tragen.
Die einmaligen Mehrkosten sollen jedoch aktualisierter Kostenfaktoren von 88 Millionen auf 94 Millionen Euro steigen. Eingespart werden sollen die veranschlagten Kosten durch eine Reduktion der Vorlesungen um 30 Prozent und deren Ersatz durch digitale Blended-Learning-Formate. Auch stationäre Blockpraktika und das ambulante Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin sollen verkürzt werden und so zu einer Kostenreduktion beitragen.

Sowohl die Medizinstudierenden als auch die Medizinischen Fakultäten begrüßten das Ende des Stillstands der Reformbemühungen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Rückfall in die Wartelistenmedizin muss vermieden werden

Berlin, den 29. Juni 2022 – Der BDC kritisiert die jüngst vorgestellten Pläne des Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach. Das Ziel, Kosten zu reduzieren, wird so nicht erreicht werden. Außerdem geht der Gesetzesentwurf zulasten der Patienten.

Lauterbachs Pläne sehen eine Abschaffung der Vergütungsanreize zur Betreuung von Notfallpatienten und so genannter Neupatienten vor. Erst vor drei Jahren waren diese eingeführt worden, um die systembedingten Wartelisten für Patientinnen und Patienten abzubauen. „Vielfach wurde gerade von Prof. Lauterbach als Beweis für eine angebliche Zwei-Klassen-Medizin beklagt, dass gesetzlich Krankenversicherte keine Arzttermine bekämen. Dabei wurde unterschlagen, dass aufgrund der systembedingten Budgets und Fallzahlbegrenzungsregelungen zusätzliche Patienten von den Ärzten nur ohne Vergütung hätten behandelt werden können“, erklärt Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC). Lauterbachs Amtsvorgänger hatte das erkannt und über das TSVG die Behandlung neuer Patienten und vor allem von Notfallpatienten per Gesetz von diesen Einschränkungen befreit.
„Wenn der jetzige Minister diese Behandlungsmöglichkeiten jetzt wieder rückgängig macht, ist er der einzig Verantwortliche für erneute Wartelisten und Verschiebung kranker Menschen aus der ambulanten Praxis an andere Stellen des Gesundheitssystems“, so Rüggeberg. „Es ist zu erwarten, dass dann die dafür nicht vorgesehenen Notfallambulanzen der Krankenhäuser überlastet werden, und so der dortige Regelbetrieb behindert wird“, ergänzt Prof. Dr. Dr. H.-J. Meyer, Präsident des BDC.

Der BDC appelliert daher dringend an die politisch Verantwortlichen, die Eckpunkte eines Gesetzes zur GKV-Finanzreform zurückzuziehen oder zumindest gründlich zu überarbeiten. Das Ziel einer Kostenreduktion wird so nicht erreicht werden. Im Gegenteil wird durch Fehlallokation eher eine Kostensteigerung zu erwarten sein. Ganz abgesehen davon trifft dieser Gesetzentwurf ausgerechnet die Schwächsten, nämlich die Patienten, die keinen Arzttermin bekommen, weil die Ärzte diese Termine gar nicht vergeben können, solange diese nicht außerhalb der Budgetgrenzen finanziert werden.

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist mit über 17.600 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.