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Die Chirurgie fordert transparente und adäquate Rahmenbedingungen für ihren Nachwuchs in Weiterbildung

Die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie (WBK) fordert Politik und weitere Entscheider auf, die Weiterbildung zur Fachärztin und zum Facharzt mit in den Fokus ihrer Arbeit zu stellen. Die fachärztliche Weiterbildung muss dringend an die Entwicklungen auf dem Gesundheits- und Arbeitsmarkt angepasst werden, da sonst in nächster Zukunft der chirurgische Nachwuchs ganz einfach fehlen werde. In einem Positionspapier stellt die WBK ihre Forderungen dar.

„Die notwendige Reform der Krankenhausstrukturen wird zu erheblichen Veränderungen bei der fachärztlichen Weiterbildung führen. Dass die Politik sie daher nicht von Anfang an mit bedacht hat, ist nur schwer nachzuvollziehen. Schließlich geht es um die zukünftige Gewährleistung und Sicherstellung unserer medizinischen Versorgung, die von dem medizinischen Nachwuchs abhängt. Und der erwartet zurecht eine Weiterbildung, die strukturiert, qualitativ hochwertig, entsprechend finanziert und mit dem privaten Leben vereinbar ist“, erklärt der Leiter der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Er betont: „Die Verantwortlichen müssen jetzt verstärkt aktiv werden. Denn wenn hier nichts getan wird, werden beide Seiten – Weiterzubildende wie auch die für die Weiterbildung Befugten – mit einer immer komplizierteren fachärztlichen Weiterbildung konfrontiert werden, die dadurch immer unattraktiver wird.“ Laut der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie besteht die Gefahr, dass durch die reformbedingten Änderungen für die Weiterzubildenden der Erwerb der geforderten Kompetenzen immer schwieriger wird, ihre Weiterbildung zum Facharzt sich verzögern könnte und sie obendrein noch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssten. Faktisch träfe dies in unterschiedlicher Ausprägung alle klinischen Fächer.

Um dem entgegenzusteuern, hat die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie in einem Positionspapier drei Kernforderungen formuliert.

  1. Transparenz für Weiterbilder und Weiterzubildende sowie Entwicklung und Förderung von sektorenübergreifenden Weiterbildungsverbünden

Die Weiterbildungsstätten mit ihren Angeboten müssen für Ärztinnen und Ärzte in einem digitalen Verzeichnis einsehbar sein, damit sie sich jederzeit informieren können, in welcher Institution welche Inhalte und Kompetenzen erworben werden können. Unerlässlich dafür ist hier die Auflistung der lokalen und regionalen Weiterbildungsverbünde, um die Rotation für die Weiterzubildenden realistisch gestaltbar zu machen.

Voraussetzungen für funktionierende Weiterbildungsverbünde sind rechtssichere Arbeitsverträge, eine Angleichung der Gehälter und die Klärung der Berufshaftpflicht bei Orts- beziehungsweise Arbeitgeberwechseln für die Weiterzubildenden.

  1. Entbürokratisierung und Vereinheitlichung der Erlangung einer Weiterbildungsbefugnis

Die Beantragung und Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis muss unbürokratisch erfolgen und modular möglich sein, vor allem abgestellt auf Inhalte und nicht ausschließlich auf Zeiträume. Dabei müssen die Leistungsgruppen gemäß der Krankenhausreform berücksichtigt werden und auch einer dynamischen Entwicklung ihrer Differenzierung folgen. Die Kriterien für die Befugnis-Erteilung müssen bundesweit – auch im föderalen System – angeglichen und transparent gestaltet werden.

  1. Refinanzierung im Krankenhaus und in der Facharzt-Praxis

Eine ausreichende und transparente Refinanzierung der den Weiterbildungsstätten entstehenden Kosten hat durch die Krankenkassen oder beispielsweise über eine Stiftung zu erfolgen. Für den stationären Bereich ist bei der Konzeption der Vorhaltepauschalen im Rahmen der Krankenhausreform ein relevanter finanzieller Aufschlag exklusiv für diejenigen Kliniken vorzusehen, die eine fachärztliche Weiterbildung anbieten und tatsächlich durchführen. Im vertragsärztlichen Bereich ist die finanzielle Weiterbildungsförderung grundsätzlich für das Gebiet Chirurgie und dabei auch für operativ tätige Praxen zu öffnen.

„Wir betonen noch einmal: Die ärztliche Weiterbildung muss endlich bei allen Reformvorhaben und auf allen Ebenen primär mitgedacht werden. Wir bieten dabei jederzeit unsere Unterstützung bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen an“, unterstreichen die stellvertretenden Leiter der Gemeinsamen Weiterbildungskommission, Professor Dr. Thomas Schmitz-Rixen und Frau Professor Dr. Julia Seifert.

Zum Positionspapier Weiterbildung der WBK auf den Seiten des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie (WBK) setzt sich aus Expertinnen und Experten des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC), der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen und Chirurginnen (BNC) sowie allen chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften zusammen.

Leiter: Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer (BDC)
Stellvertretende Leiterin: Professor Dr. Julia Seifert (BDC)
Stellvertretender Leiter: Univ.-Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen (DGCH)
Sprecher der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen: Dr. Peter Kalbe (BDC/DGCH)

Die WBK setzt sich auf allen Ebenen und in der Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern und der Bundesärztekammer für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zur Chirurgin und zum Chirurgen ein. Dabei vertritt sie sowohl die Interessen des chirurgischen Nachwuchses als auch die der Weiterbilder. Die Kommission möchte mit ihrer Arbeit dazu beitragen, eine optimale chirurgische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Die WBK tagte im März 1972 zum ersten Mal und führt seither ein- bis zweimal jährlich Sitzungen durch. Federführend sind der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Darüber hinaus sind alle wissenschaftlichen Fachgesellschaften im Gebiet Chirurgie und die großen chirurgischen Berufsverbände beteiligt.

Rückfall in die Wartelistenmedizin muss vermieden werden

Berlin, den 29. Juni 2022 – Der BDC kritisiert die jüngst vorgestellten Pläne des Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach. Das Ziel, Kosten zu reduzieren, wird so nicht erreicht werden. Außerdem geht der Gesetzesentwurf zulasten der Patienten.

Lauterbachs Pläne sehen eine Abschaffung der Vergütungsanreize zur Betreuung von Notfallpatienten und so genannter Neupatienten vor. Erst vor drei Jahren waren diese eingeführt worden, um die systembedingten Wartelisten für Patientinnen und Patienten abzubauen. „Vielfach wurde gerade von Prof. Lauterbach als Beweis für eine angebliche Zwei-Klassen-Medizin beklagt, dass gesetzlich Krankenversicherte keine Arzttermine bekämen. Dabei wurde unterschlagen, dass aufgrund der systembedingten Budgets und Fallzahlbegrenzungsregelungen zusätzliche Patienten von den Ärzten nur ohne Vergütung hätten behandelt werden können“, erklärt Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC). Lauterbachs Amtsvorgänger hatte das erkannt und über das TSVG die Behandlung neuer Patienten und vor allem von Notfallpatienten per Gesetz von diesen Einschränkungen befreit.
„Wenn der jetzige Minister diese Behandlungsmöglichkeiten jetzt wieder rückgängig macht, ist er der einzig Verantwortliche für erneute Wartelisten und Verschiebung kranker Menschen aus der ambulanten Praxis an andere Stellen des Gesundheitssystems“, so Rüggeberg. „Es ist zu erwarten, dass dann die dafür nicht vorgesehenen Notfallambulanzen der Krankenhäuser überlastet werden, und so der dortige Regelbetrieb behindert wird“, ergänzt Prof. Dr. Dr. H.-J. Meyer, Präsident des BDC.

Der BDC appelliert daher dringend an die politisch Verantwortlichen, die Eckpunkte eines Gesetzes zur GKV-Finanzreform zurückzuziehen oder zumindest gründlich zu überarbeiten. Das Ziel einer Kostenreduktion wird so nicht erreicht werden. Im Gegenteil wird durch Fehlallokation eher eine Kostensteigerung zu erwarten sein. Ganz abgesehen davon trifft dieser Gesetzentwurf ausgerechnet die Schwächsten, nämlich die Patienten, die keinen Arzttermin bekommen, weil die Ärzte diese Termine gar nicht vergeben können, solange diese nicht außerhalb der Budgetgrenzen finanziert werden.

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist mit über 17.600 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.