Alle Artikel von Friederike Burgdorf

Der BDC-Leitfaden Weiterbildung im Verbund

Umfangreiche und praktische Online-Anwendung mit Antworten für alle, die weiterbilden möchten

Sie möchten in Ihrer Klinik, Ihrem Medizinischen Versorgungszentrum oder Ihrer Praxis weiterbilden? Sie sind Arzt oder Ärztin in Weiterbildung und haben Fragen oder möchten sich zu Ihren Rechten und Möglichkeiten informieren? Wir haben da etwas für Sie!

Weiterbildungsverbünde werden immer wichtiger!

Mit zunehmender Zentralisierung spezialisierter Leistungen in Krankenhäusern einerseits und der wachsenden Ambulantisierung andererseits wird es für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zunehmend zur Herausforderung, die Weiterbildung „in einem Guss“ und in der üblicherweise vorgesehenen Mindestweiterbildungszeit zu absolvieren. Gleichzeitig wird es für Krankenhäuser und fachärztliche Praxen schwieriger, kohärente Weiterbildungscurricula anzubieten. Der BDC-Leitfaden soll daher Orientierung und Tipps auf dem Weg zur Gründung eines eigenen Weiterbildungsverbundes bieten, indem er nützliche Informationen zu den Vorgaben von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen wie auch praktische Erfahrungen chirurgischer Weiterbildungsverbünde widerspiegelt. Darüber hinaus finden Sie praktische Musterdokumente, etwa für Arbeitsverträge und Verbundvereinbarungen. Damit können Sie ihn als Starthilfe für die Gründung Ihres eigenen Verbundes im Gebiet Chirurgie nutzen.

Der online abrufbare und exklusiv für BDC-Mitglieder erstellte Leitfaden beinhaltet zwei Teile und eine Übersicht mit praktischen Musterdokumenten. Teil 1 beschäftigt sich mit allgemeinen Fragen und Antworten rund um die Facharztweiterbildung im ambulanten und stationären Setting, etwa zur Beantragung einer Weiterbildungsbefugnis oder zu Delegationsmöglichkeiten. Teil 2 liefert hilfreiche Informationen rund um die Gründung eines Weiterbildungsverbundes. Zu den zur Verfügung gestellten Musterdokumenten gehören ein Rotationsplan, Musterverträge für Weiterbildungsverbünde, Musterarbeitsverträge (Abordnung, Arbeitgeberwechsel), sowie eine Musterkooperationsvereinbarung für Weiterbildungsverbünde.

Der Leitfaden wird von den Autorinnen und Autoren regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Burgdorf F: Neu: Der BDC-Leitfaden Weiterbildung im Verbund. Passion Chirurgie. 2026 Juni; 16(06/II): Artikel 05_02.

BDC zeichnet Resolution des Bündnis Gesundheit mit

Zusammen mit der Bundesärztekammer sowie weiteren Verbänden des Gesundheitswesens hat der BDC am 27.04.2026 die Resolution des Bündnis Gesundheit gezeichnet und verabschiedet.
Die Resolution kritisiert das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird.

Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird.

Bedarfsgerechte Finanzierung statt starrer Begrenzungen
Eine einseitige Bindung der Ausgabenentwicklung an die Grundlohnsumme wird dem realen Versorgungsbedarf nicht gerecht. Maßstab muss der medizinisch notwendige Bedarf sein, unter Berücksichtigung von Demografie, Morbidität und medizinischem Fortschritt. Die Zahl der Menschen ab 67 Jahren ist in den letzten fünf Jahren um circa eine Million gestiegen. Für die nächsten fünf Jahre rechnet das Statistische Bundesamt mit einem Anstieg um weitere fast zwei Millionen Menschen. Der Anteil der älteren Bevölkerung (65 Jahre und älter) in Deutschland wird nach Angaben des Robert Koch-Institutes von gegenwärtig 21 auf 29 Prozent im Jahr 2030 steigen. Mit zunehmendem Lebensalter steigen das individuelle Krankheitsrisiko, das Risiko für das gleichzeitige Auftreten mehrerer chronischer Krankheiten und das Risiko für eine Pflegebedürftigkeit. Der Versorgungsbedarf wird also deutlich steigen. Die inzwischen angekündigten massiven Einschnitte im Bereich der Pflegeversicherung werden die negativen Auswirkungen der mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geplanten Maßnahmen auf die Versorgung noch verstärken.

Sorgfältiger Gesetzgebungsprozess statt Zeitdruck
Das laufende Verfahren mit extrem verkürzten Prüf- und Beteiligungsfristen wird der Tragweite der Reform nicht gerecht. Es untergräbt Transparenz, fachliche Qualität und Vertrauen. Reformen dieser Größenordnung erfordern eine umfassende, strukturierte Einbindung aller relevanten Akteure.

Faire Lastenverteilung sicherstellen
Die Stabilisierung der GKV darf nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten, Versicherten und Leistungserbringern erfolgen. Der Staat muss seiner finanziellen Mitverantwortung gerecht werden und einen substanziellen Beitrag leisten. Solidarität erfordert eine ausgewogene Beteiligung aller.
Versicherungsfremde Leistungen steuerfinanzieren
Gesamtgesellschaftliche Aufgaben – insbesondere die Finanzierung von Beiträgen für Bürgergeldempfänger – sind konsequent aus Steuermitteln zu tragen. Dies wäre ein entscheidender Schritt zur nachhaltigen Entlastung der GKV und zur Stabilisierung der Beitragssätze.
Prävention stärken und neue Finanzierungsquellen erschließen
Steuern bzw. zweckgebundene Abgaben auf gesundheitsschädliche Produkte wie Alkohol, Tabak und zuckerhaltige Erzeugnisse sind einzuführen bzw. zu erhöhen. Die Einnahmen müssen gezielt zur Prävention, zur Entlastung der GKV und zur Verbesserung der Versorgungsqualität eingesetzt werden.

Bürokratie wirksam abbauen
Übermäßige Dokumentations- und Verwaltungsanforderungen behindern die Versorgung und erhöhen die Kosten. Eine Task-Force aus Politik und Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsberufe sollte kurzfristig konkrete Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Belastungen umsetzen.

Gesundheitsberufe verbindlich einbeziehen
Die Gesundheitsberufe müssen frühzeitig und systematisch in Entscheidungsprozesse und die Ausgestaltung von Reformvorhaben einbezogen werden. Ihre praktische Erfahrung ist unverzichtbar, um Regelungen auf Praxistauglichkeit hin zu prüfen und eine patientengerechte, qualitätsgesicherte Versorgung sicherzustellen.
Eine nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelingt nur durch faire Lastenverteilung, verlässliche Finanzierung sowie konsequente Einbindung der in der Versorgung tätigen Berufe im Gesundheitswesen. Politischer Reformdruck darf nicht zulasten von Versorgungssicherheit und Systemvertrauen gehen.

Das Bündnis Gesundheit vertritt mehr als sechs Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen.

Folgende Verbände haben die Resolution mitgezeichnet (Stand: 27.04.2026):
• Bundesärztekammer (BÄK)
• Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
• Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V.
• Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF)
• Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
• Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)
• Berufsverband Orthoptik Deutschland e.V. (BOD)
• Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
• Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V. (BED)
• Bundesverband für Podologie e.V.
• Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)
• bvvp Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
• Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants e.V.
• Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT)
• Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
• Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs)
• Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)
• Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)
• Deutscher Verband für Physiotherapie e.V.
• Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V.
• Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)
• Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB)
• Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
• Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
• Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
• LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V.
• Marburger Bund – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
• Spitzenverband ZNS
• VDB Physiotherapieverband Bund
• Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD)
• Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)
• Verband Deutscher Podologen (VDP)
• Virchowbund – Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

BDC-Praxistest: Famulatur in der Chirurgie

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Famulatur beinhaltet laut Approbationsordnung in Deutschland ein verpflichtendes 4-monatiges Praktikum für Medizinstudierende. Famulatur in der Chirurgie? Und dann im Ausland? Die chirurgische Famulatur im internationalen Kontext stellt eine besondere Herausforderung dar, da sie sowohl die medizinischen als auch die kulturellen Unterschiede zwischen den Ländern und Gesundheitssystemen berücksichtigt. Ein wesentlicher Aspekt ist die Möglichkeit, verschiedene Behandlungsmethoden und Techniken kennenzulernen, die im eigenen Land möglicherweise weniger gebräuchlich sind. Dies fördert die Entwicklung eines breiten medizinischen Horizonts und kann auch die eigene Herangehensweise an die Chirurgie nachhaltig beeinflussen.

Und wer soll das bezahlen? Das SCOPE-Austauschprogramm der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) bietet Medizinstudierenden aus der ganzen Welt die Möglichkeit, eine vierwöchige Famulatur in deutschen Kliniken bzw. Studierenden aus Deutschland die Chance eine Famulatur im Ausland zu absolvieren. Wir freuen uns, Ihnen im Folgenden die Darstellung unseres Präsidenten und unserer Geschäftsführerin sowie die spannenden Berichte der Studierenden von Ihren Auslands-Famulaturen präsentieren zu dürfen.

Machen Sie mit!

Prof. Dr. med. C. J. Krones und Prof. Dr. med. D. Vallböhmer

DAS SCOPE-AUSTAUSCHPROGRAMM DER BVMD

Das SCOPE-Austauschprogramm der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) ist eine wertvolle Initiative, um die internationale Zusammenarbeit in der Medizin zu stärken. Es bietet Medizinstudierenden aus der ganzen Welt die Möglichkeit, eine vierwöchige Famulatur oder Hospitation in deutschen Kliniken zu absolvieren. Im Gegenzug erhalten Studierende in Deutschland die Chance, für ihre Famulatur ins Ausland zu gehen und so andere Gesundheitssysteme und Kulturen selbst hautnah zu erleben – eine unvergleichliche Chance, sich persönlich wie auch als angehende Ärztinnen und angehender Arzt weiterzuentwickeln.

Medizinstudierenden einen Platz zur Famulatur bieten

2026 sollen wieder bis zu 300 international Studierende in deutschen Kliniken aufgenommen werden. Doch die Studierenden sind dabei auf unsere Unterstützung angewiesen! Für Kliniken bietet sich die Gelegenheit, internationale Studierende kennenzulernen, von denen viele in Betracht ziehen, nach ihrem Abschluss in Deutschland zu arbeiten. Eine Mehrheit der Austauschstudierenden spricht vorwiegend Englisch, was jedoch eine Chance darstellt, die interkulturelle Kompetenz und sprachliche Flexibilität in Ihrem Team zu erweitern und die internationale Bekanntheit der Klinik zu stärken. Eine gute Betreuung fördert ihr Interesse, die deutsche Sprache zu lernen und möglicherweise langfristig in der Klinik zu arbeiten, die sie aufgenommen hat. Viele Studierende, gerade aus dem osteuropäischen Raum, sprechen aber auch schon Deutsch und kommen mit der Absicht, sich hier langfristige Kontakte aufzubauen.

Das Austauschprogramm der bvmd hat eine lange Tradition. Seit 1971, noch als (west-)deutscher Famulantenaustausch (wfa/dfa) ist es eines der zugänglichsten und kostengünstigsten Programme, dank der ehrenamtlichen Organisation durch die bvmd innerhalb ihres internationalen Dachverbandes und der Förderung durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Mit Ihrer Unterstützung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung des internationalen Austauschs und zur Weiterentwicklung der medizinischen Ausbildung. Wir würden uns freuen, wenn Ihre Klinik Teil dieses wichtigen Netzwerks wird.

Wir freuen uns, wenn Sie diese wichtige Initiative im Sinne der zukünftigen Chirurgen und Chirurginnen unterstützen können.

Für alle Anfragen zum Internationalen Austauschprogramm der bvmd:

Eva Wolschon und Kevin Oehme
0049 (30) 95 60 02 03
buero@bvmd.de
Mehr Informationen und Kontakt HIER…

Meyer HJ, Burgdorf F: BDC-Praxistest: Famulatur in der Chirurgie. Passion Chirurgie. 2026 April; 16(04): Artikel 05_01.

Wie zwei Austauschaufenthalte in Deutschland meine Sicht auf die Medizin verändert haben

Amer Hadžinurbegović
Medizinstudent
Austauschaufenthalte in Düsseldorf
(Traumatologie) und Tübingen (Anästhesie)

Raus aus der Komfortzone

Studentenaustausche innerhalb der International Federation of Medical Students (IFMSA) und in Kooperation zwischen der Vereinigung der Medizinstudierenden in Bosnien und Herzegowina (BoHeMSA) und der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) waren für mich nie einfache Touristenreisen, sondern eine bewusste Entscheidung, meine Komfortzone zu erweitern, neue Freunde kennenzulernen und die Kultur eines anderen Landes zu erleben. Aus diesem Grund hatte ich das große Vergnügen, an zwei solchen Austauschaufenthalten teilzunehmen: dem ersten im September 2024 an der Traumatologischen Klinik des Universitätsklinikums Düsseldorf und dem zweiten im Juni 2025 am Universitätsklinikum Tübingen.

Warum Deutschland, und dann auch noch gleich zweimal?

Als Medizinstudent damals und heute als junger Arzt aus Bosnien und Herzegowina, einem kleinen Land im Herzen des Balkans, interessierte ich mich schon immer für die Arbeit in großen medizinischen Zentren, den Ursprungszentren neuer Forschung und Behandlungsmethoden. Während meines Studiums von Fächern wie Pathologie, Mikrobiologie und Biochemie stachen Namen wie Virchow, Koch, Krebs und Meissner hervor, aber auch Namen von Mikroorganismen wie dem Marburg-Virus. Deshalb beschloss ich, die Sommerferien während meiner klinischen Studienjahre im Rahmen von Studentenaustauschen zu verbringen.

Austausch in Düsseldorf – Begegnung mit einem anderen System

Vor meiner Ankunft in Düsseldorf hatte ich ein gutes Gefühl. Und ich sollte Recht behalten: Am Bahnhof wurde ich von meiner Ansprechpartnerin der bvmd und meiner Vermieterin, bei der ich einen Monat wohnen sollte, empfangen. Ihre Freundlichkeit, Herzlichkeit und Hilfsbereitschaft übertrafen meine Erwartungen bei Weitem. Ich werde nie das kleine Geschenk meiner Vermieterin vergessen, ein Buch über Düsseldorf, das an diesem Abend in meiner Wohnung auf dem Tisch auf mich wartete.

Vom ersten Tag an in der Klinik fühlte ich mich wie ein Student der Universität Düsseldorf. Ich wurde herzlich aufgenommen und war von Anfang an in die täglichen Aufgaben der Praktikant:innen eingebunden. Zunächst fühlte ich mich etwas unsicher, von der ersten Kontaktaufnahme mit besorgten Patienten bis hin zur Wundversorgung und dem Entfernen von Fäden. Doch das gesamte Team der Station stand mir zur Seite. Jeder neue Tag brachte neue Herausforderungen. Besonders bewegend waren die Momente, in denen ich Patient:innen dem Chefarzt und den Oberärzten vorstellen durfte. Zwanzig Ärzte standen im Flur vor dem Patientenzimmer und hörten meiner Präsentation aufmerksam zu. Meine Stimme zitterte in dem damals noch etwas unsicheren medizinischen Deutsch, aber ich schaffte es, und sie waren sehr zufrieden. In der letzten Woche, zwei Tage vor Ende des Austauschs, stand ich mit einer Professorin für Kinderorthopädie im OP und assistierte bei einer neunstündigen Operation zur Begradigung eines Kinderfußes. Die Müdigkeit und Schwäche in meinen Armen und meinem ganzen Körper verschwanden, nachdem ich den Moment miterlebt hatte, als die Eltern erfuhren, dass ihr Kind die Chance hatte, wieder laufen zu lernen.

Anästhesiologie in Tübingen – eine Begegnung mit Adrenalin

Nach Düsseldorf wusste ich, dass ich einen weiteren Austausch in Deutschland machen wollte. Ich entschied mich für Tübingen, weil ich den Süden Deutschlands kennenlernen wollte, aber auch wegen des guten Rufs der Universität. Die Organisation der bvmd war wieder einmal hervorragend, von der Unterkunft bis hin zum Dienstplan in der Anästhesiologie, wo ich jede Woche auf einer anderen Station eingesetzt war. Dadurch konnte ich die Anästhesie in der Poliklinik, der Frauenklinik, der Viszeralchirurgie und auf der Intensivstation kennenlernen.

Erfahrungen wie Notfallsituationen, beispielsweise die Anästhesie bei einem Notkaiserschnitt, Komplikationen nach dem Aufwachen eines Patienten aus der Vollnarkose oder schwere Traumata, sind Ereignisse, die sich für immer in das Gedächtnis eines jungen Arztes einprägen. Ich werde nie die Möglichkeit vergessen, unter der Aufsicht eines Oberarztes eine Anästhesie im OP durchzuführen. Die Verantwortung für das Leben der Patient:innen, die man dann übernimmt, lässt sich kaum in Worte fassen.

Das kulturelle Leben einer Universitätsstadt wie Tübingen war für mich eine besondere Erfahrung. Bibliotheken, Studententreffen und -aktivitäten eröffnen eine andere Perspektive auf das Studium und bereichern den Alltag.

Wenn der Studentenaustausch zum Wendepunkt wird

Ich selbst konnte kaum glauben, wie sehr diese beiden Studentenaustausche meine zukünftige Karriere und meine tägliche Arbeit prägen würden. Nach jedem Austausch war ich mir sicherer, den richtigen Weg gewählt zu haben: Den Weg des lebenslangen Lernens und der Hingabe, den Weg der Medizin. Die Austausche erweiterten meinen Blick auf die Medizin, schufen lebenslange Freundschaften und Bekanntschaften und ermöglichten mir Weiterbildungen und das Sammeln von Erfahrungen.

An dieser Stelle möchte ich den Universitätskliniken Düsseldorf und Tübingen für die gebotene Möglichkeit, der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) und dem Verband der Medizinstudierenden in Bosnien und Herzegowina (BoHeMSA) für die Organisation und die jährliche Durchführung der Austausche danken.

Abb. 1: Anästhesiemanagement während einer Operation mit DaVinci

Bericht einer Famulatur an einer deutschen Klinik

Anass Laamarti
Medizinstudent
Studentenaustausch in Lübeck

Im Rahmen meines Medizinstudiums an der Fakultät für Medizin und Pharmazie in Oujda (Marokko) hatte ich im März 2025 die Möglichkeit, eine vierwöchige Famulatur auf der neurochirurgischen Intensivstation des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH), Campus Lübeck, zu absolvieren. Diese Famulatur kam über das Austauschprogramm der bvmd zustande, das internationalen Medizinstudierenden wertvolle Einblicke in andere Gesundheitssysteme ermöglicht.

Mein Interesse an einer Famulatur in Deutschland war von dem Wunsch geprägt, ein hochstrukturiertes Gesundheitssystem kennenzulernen, meine medizinischen und sprachlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln und praktische Erfahrungen auf einer spezialisierten Intensivstation zu sammeln. Bereits vor Beginn der Famulatur verband ich mit diesem Aufenthalt hohe Erwartungen – sowohl fachlich als auch persönlich.

Organisation und Rahmenbedingungen

Die Organisation der Famulatur über die bvmd verlief transparent und reibungslos. Nach der erfolgreichen Vermittlung erhielt ich frühzeitig alle notwendigen Informationen, was mir eine gute Vorbereitung auf den Aufenthalt ermöglichte. Von Beginn an wurde ich auf der neurochirurgischen Intensivstation sehr offen und herzlich in das interprofessionelle Team integriert. Die klaren Strukturen, definierten Zuständigkeiten sowie die pünktlichen und gut organisierten Arbeitsabläufe vermittelten mir schnell Sicherheit im klinischen Alltag.

Fachliche Erfahrungen auf der neurochirurgischen Intensivstation

Während der Famulatur war ich aktiv in den Stationsalltag eingebunden. Zu meinen regelmäßigen Tätigkeiten zählten unter anderem die Stationsarbeit, Anlage von arteriellen und venösen Zugängen unter Anleitung sowie die Assistenz bei Intubationen und Laryngoskopien. Darüber hinaus konnte ich viele weitere intensivmedizinische Maßnahmen beobachten und teilweise unter Supervision durchführen.

Besonders beeindruckend war für mich die enge Verzahnung von Neurochirurgie und Intensivmedizin sowie die präzise, leitlinienorientierte Versorgung der Patient:innen. Die Fachärzt:innen nahmen sich trotz hoher Arbeitsbelastung Zeit für Erklärungen, wodurch jede klinische Situation auch einen didaktischen Mehrwert hatte.

Kommunikation und Teamarbeit als prägende Erfahrung

Was mich während der Famulatur am nachhaltigsten geprägt hat, war die Art der Kommunikation – sowohl innerhalb des Teams als auch im Umgang mit den Patient:innen und ihren Angehörigen. Die Kommunikation war stets respektvoll, klar und aufrichtig. Patient:innen wurden transparent über ihren Zustand und die geplanten Maßnahmen informiert, was wesentlich zum Vertrauensaufbau beitrug.

Die Teamarbeit auf der Station war hervorragend strukturiert: Jede Berufsgruppe kannte ihre Aufgaben, Verantwortlichkeiten waren klar verteilt, und alle arbeiteten gemeinsam auf ein Ziel hin – die bestmögliche Versorgung der Patient:innen. Diese professionelle Arbeitsweise unterschied sich deutlich von meinen bisherigen Erfahrungen und stellte für mich den größten Unterschied im Vergleich zur Ausbildung in meinem Heimatland dar.

Persönliche Eindrücke

Die Arbeitskultur auf der Intensivstation war für mich sowohl eine Herausforderung als auch eine große Motivation. Pünktlichkeit, hohe Einsatzbereitschaft und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein wurden konsequent gelebt. Besonders positiv überrascht hat mich jedoch die durchweg gute Atmosphäre auf der Station: Trotz hoher Arbeitsdichte herrschten ein respektvoller Umgangston, eine positive Grundstimmung und eine ausgeprägte Bereitschaft zur Lehre. Die deutsche Sprache stellte anfangs eine Herausforderung dar, insbesondere im medizinischen Fachkontext. Gleichzeitig motivierte mich diese Situation sehr, meine Sprachkenntnisse kontinuierlich zu verbessern und aktiv zu nutzen.

Darüber hinaus konnte ich während der Famulatur viele zusätzliche praktische Fertigkeiten entwickeln, die für meine weitere Laufbahn sehr wertvoll sind. Ich lernte beispielsweise, komplexe medizinische Geräte korrekt anzuwenden, Vitalparameter differenziert zu interpretieren und kritische Situationen schnell und effektiv einzuschätzen. Jede Patientensituation bot die Möglichkeit, Entscheidungen im Team zu diskutieren und fachlich fundierte Maßnahmen zu planen. Besonders lehrreich war die enge Supervision durch die Fachärzt:innen, die mir nicht nur technische Fähigkeiten, sondern auch ethische und kommunikative Aspekte der Intensivmedizin näherbrachten.

Auf persönlicher Ebene habe ich gelernt, wie wichtig Eigenverantwortung, Sorgfalt und kontinuierliche Reflexion in der Intensivmedizin sind. Ich konnte beobachten, wie kleine, präzise Handlungen im Alltag einer Intensivstation einen großen Unterschied für das Wohlbefinden der Patient:innen machen. Diese Erkenntnis hat meine Sicht auf die tägliche Arbeit als zukünftiger Ärzt nachhaltig geprägt und motiviert mich, meine Fähigkeiten kontinuierlich zu verbessern.

Bedeutung des Austauschprogramms und Fazit

Rückblickend habe ich aus dieser Famulatur sowohl medizinisch als auch persönlich enorm profitiert. Ich konnte meine praktischen Fähigkeiten erweitern, ein modernes intensivmedizinisches Umfeld kennenlernen und wurde von der fachlichen Kompetenz sowie dem Engagement der Fachärzt:innen nachhaltig inspiriert. Das Austauschprogramm der bvmd stellt aus meiner Sicht ein großes Privileg dar und bietet eine hervorragende Möglichkeit zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung. Ich würde dieses Programm internationalen Medizinstudierenden uneingeschränkt empfehlen.

Darüber hinaus hat die Famulatur meine beruflichen Zukunftspläne maßgeblich beeinflusst. Mein ursprüngliches Ziel, die Approbation in Deutschland anzustreben, wurde durch diese Erfahrung bestärkt. Nach Abschluss der Famulatur bin ich mir deutlich bewusster, was mich im deutschen Gesundheitssystem erwartet und gehe diesen Weg nun mit größerer Sicherheit und Motivation.

Warum ich immer wieder eine Famulatur im Ausland machen würde

Nicolas Buchert
Medizinstudent
Austauschaufenthalte in Malaysia, Thailand

Motivation

Schon seitdem ich mein Abitur in der Tasche habe, versuche ich jede Möglichkeit zu nutzen, neue Länder und Kulturen zu entdecken. Besonders Länder in Südostasien faszinieren mich schon seit meiner Kindheit, da sie so komplett anders als Länder in Europa (oder auch Nordamerika) sind, angefangen von den Sprachen über das Essen bis zu den Religionen. In einem Gap Year zwischen Schule und Beginn des Medizinstudiums war ich dann auch einige Monate in der Region „backpacken“, wollte aber, sobald es ging, auch während des Studiums wieder dorthin. Im Lernstress der Vorklinik ließ sich das nur schwierig realisieren, aber als ich mitbekam, welche Möglichkeiten es gab, um im Ausland zu famulieren, war ich sofort Feuer und Flamme.

Das Netzwerk der Studenten

Als ich mich mit der Planung von Famulaturen beschäftigte, wurde meine Aufmerksamkeit auf die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland, kurz bvmd, gelenkt, welche einem internationalen Netzwerk, der International Federation of Medical Students‘ Associations IFMSA, angehört und Famulatur- und Forschungsaustauschprogramme rund um den Globus vermittelt und organisiert. Dabei werden die Programme auch von den Regierungen finanziell unterstützt, wodurch auf die Austauschstudent:innen nur geringe Kosten verglichen mit einer privat organisierten Famulatur zukommen.

Bewerbungsprozess

So kam es, dass ich mich für meine erste klinische Famulatur bei der bvmd bewarb, um diese in der Orthopädie in Bangkok, Thailand, zu absolvieren. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig, man bewirbt sich zuerst bei der eigenen Bundesvertretung (bei mir bvmd, da ich ja in Deutschland studiere), gibt hier drei Länder in verschiedener Priorität an und sobald man für eines dieser drei Länder die Zusage erhalten hat, muss man sich bei diesem nochmals bewerben, dann aber muss man entscheiden, ob man sich eher auf Grundlage eines Fachwunsches oder eines Stadtwunsches auf die verschiedenen Universitäten und Krankenhäuser zuteilen lassen möchte. Man kann nämlich dieses Austauschprogramm nur an Standorten mit Universitäten absolvieren, da alles ja selbst von Student:innen organisiert wird.

Abb. 1: Incomings Malaysia (Copyright Universiti Sains Malaysia)

Vorbereitung

Wenn man als Famulant in ein anderes Land geht, muss man sich natürlich im Vorfeld über gewisse Themen informieren, beispielsweise ob man ein Visum benötigt, welche Impfungen empfehlenswert oder vom Krankenhaus sogar vorgeschrieben sind, und was die Kleiderordnung betrifft. So musste man im Krankenhaus in Thailand zum Beispiel schwarze geschlossene Schuhe und eine dunkle Stoffhose tragen, einen Kittel musste ich selbst mitnehmen. In manchen afrikanischen Ländern muss man sogar eigene OP-Kasacks, Mundschutz und Einweghandschuhe selbst mitbringen. Bei jeglichen Fragen zu dem Aufenthalt kann man aber seine Ansprechpartner vor Ort fragen.

Abb. 2: OP Bangkok

Das Austauschprogramm

Was wird nun aber genau organisiert? Nun, zuerst einmal hat man immer mindestens eine Ansprechperson (sog. Contact Person) vor Ort, welche selbst Medizinstudent:in ist. Diese hat sich meistens dann auch um eine Unterkunft für den/die Austauschstudent:in (sog. Incoming) gekümmert, in der der/die Incoming kostenlos für die Zeit der Famulatur wohnen kann. Außerdem organisiert die Contact Person auch den Kontakt mit einem/r zuständigen Arzt/Ärztin des Fachs, in dem man famulieren möchte. Dazu kommt, dass über das Programm meistens mehrere Incomings aus verschiedenen Ländern gleichzeitig an einem Krankenhaus famulieren, sodass man sich mit diesen auch oft treffen kann. Die Contact Persons organisieren darüber hinaus auch oftmals ein Social Program, durch das man z. B. die nähere Umgebung gemeinsam erkundet oder die lokale Kultur besser kennenlernt. Durch eben diese Social Programs lernt man dann auch andere einheimische Student:innen, aber auch weitere Incomings kennen, mit denen man, sofern man sich gut versteht, auch viel Zeit abseits des Krankenhausalltages verbringen kann und wodurch tolle Freundschaften entstehen können.

Lerneffekt einer Auslandsfamulatur

Wenn es jedoch um den Lerneffekt einer Famulatur im Ausland geht, bin ich geteilter Meinung. Im (vor allem außereuropäischen) Ausland ist das Konzept der Famulatur weitgehend unbekannt, und so wird das Praktikum häufig eher als „Observership“ bezeichnet. Und das ist es auch, was man meistens tut: Zuschauen. Man hat keine festen Aufgaben, Patientenkontakt ist in Ländern mit fremden Sprachen natürlich ebenfalls schwierig (daher würde ich sowieso eher eine operative Famulatur empfehlen), und im OP muss man sehr proaktiv vorgehen und fragen, ob man sich auch mal einwaschen oder gar assistieren darf, die einheimischen Studenten schauen nämlich ebenfalls nur zu.

Abb. 3: Ärzteschaft Bangkok

Der Lerneffekt besteht meiner Meinung nach weniger auf fachlichen Aspekten (die man ja eh im universitären Alltag vermittelt bekommt), sondern eher auf den gesellschaftlichen, aber auch persönlichen Aspekten. Man lernt neue Gesundheitssysteme kennen, man erfährt eine neue Atmosphäre im Krankenhaus (in Thailand, und auch Malaysia, wo ich ebenfalls famulierte, herrschten ganz andere, viel freundlichere Umgangstöne, als ich sie in Deutschland gewohnt bin), und man kann sich mit den einheimischen Studenten austauschen, wie diese ihr Studium wahrnehmen und vor welchen Problemen sie stehen.

Fazit

Eine Famulatur im Ausland lässt einen über den eigenen Tellerrand hinausblicken, man lernt neue Perspektiven kennen und kann die Verhältnisse, in denen wir hier leben, umso mehr wertschätzen. Dadurch, dass man ein wenig aus der eigenen Komfortzone rauskommt, lernt man auch etwas über sich selbst, und die Erfahrungen, die man im Ausland macht, tragen nur positiv zur eigenen Persönlichkeitsentwicklung bei.

Aus diesem Grund kann ich jeder/m empfehlen, eine Auslandsfamulatur zu machen.

Famulatur im Ausland

Sophia Schulte-Bocholt
Medizinstudentin
Austauschaufenthalt in Kurdistan (Irak)

Schon lange interessiere ich mich für den kulturellen Austausch. Im Sommer 2024 begann ich daher, meinen eigenen Austausch im Rahmen des Medizinstudiums zu planen. Ich kannte bereits das Austauschprogramm der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (bvmd) und entschied mich nach meiner Recherche für eine Bewerbung bei der bvmd. Die Bewerbung war erfolgreich und so war für mich im September 2025 eine Famulatur in den kurdischen Autonomiegebieten des Iraks geplant. Kurz vor Beginn des Praktikums musste der Austausch jedoch aufgrund der angespannten sicherheitspolitischen Lage infolge des Konflikts zwischen Israel und dem Iran durch die bvmd abgesagt werden, da sich die Studierendenorganisation um meine Sicherheit sorgte. Da ich zu diesem Zeitpunkt bereits in engem Kontakt mit den lokalen Medizinstudierenden im Irak stand, mein Visum bereits organisiert war und ich meine Flüge bereits gebucht hatte, entschied ich mich nach sorgfältiger Abwägung dennoch, den Aufenthalt auf eigene Verantwortung anzutreten. Zumindest konnte ich die organisatorischen Strukturen des Austauschprogramms der IFMSA weiterhin nutzen, auch wenn die bvmd selbst nicht mehr involviert war und ich sie nicht über meine Entscheidung informiert hatte. Diese Entscheidung habe ich zu keinem Zeitpunkt bereut: Bereits bei meiner Ankunft wurde ich mit einer außergewöhnlichen Herzlichkeit und Gastfreundschaft empfangen, wie ich sie zuvor noch nie erlebt hatte.

Da ich weder Kurdisch noch Arabisch spreche, hatte ich mir im Vorfeld intensiv Gedanken über die Wahl der Fachabteilung gemacht. Aus diesem Grund entschied ich mich für die Allgemeinchirurgie, in der insbesondere im Operationssaal überwiegend Englisch gesprochen wird. Zunächst wurde mir ein Platz in dieser Abteilung zugesagt. Nach meiner Ankunft vor Ort wurde mir jedoch mitgeteilt, dass dies aktuell nicht möglich sei, da in der Allgemeinchirurgie aufgrund ausbleibender staatlicher Gehaltszahlungen ein erheblicher Personalmangel bestehe. Stattdessen wurde ich der chirurgischen Notaufnahme des Shar Hospitals in Sulaimaniyya zugeteilt.

Das Shar Hospital ist eines der beiden öffentlichen Krankenhäuser der Stadt Sulaimaniyya und fungiert zugleich als Universitätsklinikum. Es steht der gesamten Bevölkerung jederzeit offen. Im Gegensatz zu den zahlreichen privaten Kliniken der Region ist für die Aufnahme und Behandlung weder eine Krankenversicherung noch eine finanzielle Vorauszahlung erforderlich; die medizinische Versorgung erfolgt überwiegend kostenfrei. Lediglich Medikamente wie Antibiotika oder Analgetika müssen von den Patient:innen zu erschwinglichen Preisen in der krankenhauseigenen Apotheke erworben werden.

Abb. 1: Shar Hospital Anlage mit dem klassischem Abendrot

Die chirurgische Notaufnahme war durchgehend stark frequentiert. Das Spektrum der behandelten Fälle reichte von Kindern mit Platzwunden über Stichverletzungen und Verkehrsunfällen bis hin zu Stürzen älterer Patient:innen. Eine Röntgendiagnostik stand zur Verfügung, ein CT-Scanner jedoch nicht, da das Gerät seit Februar des Vorjahres defekt war und aufgrund fehlender finanzieller Mittel bis dahin nicht repariert werden konnte. Gerade bei Polytraumapatient:innen stellte dies eine erhebliche diagnostische Einschränkung dar. Entsprechend wurde großer Wert auf eine sorgfältige klinische Untersuchung gelegt. So wurden Schädelbasis- oder Kalottenfrakturen beispielsweise teilweise durch Palpation offener Weichteilverletzungen diagnostiziert.

Abb. 2: Shar Hospital Eingang

Ich empfand die Sprachbarriere zu den Patient:innen, von denen nur sehr wenige Englisch sprachen, als große Herausforderung. Die Ärzte und Ärztinnen sowie ein Großteil des Pflegepersonals verfügten hingegen über sehr gute Englischkenntnisse. Auch die universitäre Lehre, an der ich teilweise teilnehmen konnte, fand vollständig in englischer Sprache statt. Medizinische Fachliteratur war ausschließlich auf Englisch verfügbar.

Viele der Medizinstudierenden berichteten mir, dass sie die USMLE-Prüfungen ablegen und langfristig in den USA arbeiten möchten. Als Gründe nannten sie unter anderem das Überangebot an ärztlichem Personal im Irak sowie die begrenzten beruflichen Perspektiven nach Abschluss des Studiums.

Insgesamt bin ich sehr dankbar für das Austauschprogramm und das Engagement der bvmd und IFMSA, das Medizinstudierenden wie mir zugute kommt. Das Programm kann zu vergleichsweise geringen Kosten angeboten werden, da sich zahlreiche Medizinstudierende in Deutschland und in den internationalen Gastorganisationen ehrenamtlich engagieren. Die Bewerbungsgebühren sind im Vergleich zu den Gebühren anderer Organisationen, die ähnliche Praktika vermitteln, günstig. Gleichzeitig sind ein wenig Flexibilität und gelegentlich Geduld erforderlich, da keine Wunschpraktika organisiert werden können und die endgültigen Praktikumszuweisungen teilweise erst wenige Wochen vor Praktikumsbeginn mitgeteilt werden, sodass mit höheren Reisekosten zu rechnen ist. Eine Vermittlung in bestimmte Städte oder Abteilungen ist über das Austauschpraktikum der bvmd nur schwer möglich. Auch bei der Länderauswahl ist Flexibilität gefragt. Wer damit leben kann, kann sich über die Berichtedatenbank der bvmd hinreichend über individuelle Erfahrungen in den einzelnen Gastländern informieren.

Abb. 3: Suturing Room der chirurgischen Notaufnahme

Bei der Gestaltung des Austauschprogramms der bvmd ist die gute Betreuung durch lokale Medizinstudierende vor Ort besonders positiv hervorzuheben. In meinem Fall begleitete mich eine meiner Kontaktpersonen an vielen Tagen sogar ins Krankenhaus und half mir bei der Übersetzung. Darüber hinaus ermöglichte mir das integrierte Sozial- und Kulturprogramm Einblicke und Erfahrungen, die mir als Touristin nicht zugänglich gewesen wären. Dazu zählten gemeinsame Ausflüge, Café- und Restaurantbesuche. Die außergewöhnliche Gastfreundschaft und das kontinuierliche Engagement meiner Kontaktpersonen in Sulaimaniyya haben meinen Aufenthalt maßgeblich geprägt, worüber ich sehr glücklich bin.

Ich bin sehr dankbar für die tollen Erfahrungen, die ich während meines Austauschs im Irak machen durfte. Ich habe mich persönlich und fachlich weiterentwickelt und werde diesen Mehrwert sicherlich in meiner Arbeit als Ärztin nutzen können. Ich würde den Austausch jederzeit wieder machen und kann ihn allen Medizinstudierenden nur weiterempfehlen.

Berufspolitik aktuell: Krankenhausreformanpassungsgesetz

WIRD LAUTERBACHS KRANKENHAUSREFORM VERBESSERT ODER VERWÄSSERT?

Am 6. März 2026 beschloss der Bundestag mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz die Reform der Reform. Der Bundesrat stimmte am 27. März zu, nachdem man den Ländern in zahlreichen Punkten entgegengekommen war. Und auch Mecklenburg-Vorpommern war es auf den letzten Metern nicht gelungen, die Bundesländer noch einmal umzustimmen. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde entsprechend abgelehnt. Mit größter Anstrengung brachte Schwarz-Rot die Reform schließlich durch, gegen die Stimmen von AfD, Grünen und Linken.

Stein des Anstoßes blieb bis zum Schluss eine Ausnahmeregelung für die Länder bei der Zuweisung von Leistungsgruppen an die Krankenhäuser. Schließlich einigten sich Bund und Länder darauf, die ursprünglich auf drei Jahre begrenzten Ausnahmemöglichkeiten bei Leistungsgruppenzuweisungen an Krankenhäuser um weitere drei Jahre zu verlängern. Voraussetzung ist, dass vor einer Entscheidung im Einzelfall Einvernehmen mit den Krankenkassen seitens der Landesbehörden hergestellt wurde. Auch bei der 2000-Meter-Abstandsregel wurde eine Ausnahmeregelung eingeführt. Diese ermöglicht es den Planungsbehörden der Länder, in Abstimmung mit den Partnern der Selbstverwaltung, in begründeten Einzelfällen von der Krankenhausstandortdefinition abzuweichen. Schließlich wurde klargestellt, dass Mittel aus dem Transformationsfonds teilweise auch für den Strukturerhalt genutzt werden können. Weitere Änderungen betreffen u. a. die Definition von Fachkliniken.

Aus Sicht des BDC war eine Einigung dringend überfällig, nicht zuletzt, um Rechtssicherheit für Krankenhäuser bei der Umsetzung der Krankenhausreform zu schaffen. Zwar werden die Reformschritte nun langsamer greifen. Dies ermöglicht es aber den Akteuren, sich besser auf die Neuerungen einzustellen und in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen, was durchaus positiv bewertet wird.

Enttäuschend ist aus Sicht des BDC, dass der Gesetzgeber sich nicht dazu durchgerungen hat, dringenden Änderungsbedarf in Bezug auf die Finanzierung von Hybrid-DRG aufzugreifen. Um ein angemessenes Investitionsklima zu schaffen, sollte die Kostendegression auf EBM-Niveau so schnell wie möglich aus dem Gesetz gestrichen werden.

Auch die Finanzierung der Weiterbildung, die Förderung der Weiterbildung im Verbund und – damit verbunden – die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, wurden erneut nicht in Angriff genommen. Hier wurden Chancen vertan!

Ob die Krankenhausreform angesichts klammer Kassen bei lahmender Konjunktur und zunehmenden Kosten im Rahmen der Verteidigung und schwelender Kriegsherde schließlich zu finanziellen Einsparungen führen wird, bleibt mehr als fraglich. Zu hoffen bleibt, dass die 50 Milliarden Euro aus Steuermitteln für den Transformationsfonds zielgerichtet eingesetzt werden und dabei helfen werden, den Reformprozess zu strukturieren. Die Reform der Reform ist also noch nicht abgeschlossen – so viel ist sicher!

Burgdorf F: Krankenhausreformanpassungsgesetz – wird Lauterbachs Krankenhausreform verbessert oder verwässert? Passion Chirurgie. 2026 April; 16(04): Artikel 05_01.

2026 wird nichts für Zauderer – aber immerhin kommt die GOÄ voran

Für das Gesundheitswesen beginnt das neue Jahr ebenso, wie das alte Jahr geendet hat: Die Kassen stehen unter enormem finanziellem Druck. Einnahmen und Ausgaben klaffen immer weiter auseinander. Schuld sind die demographischen Veränderungen. Dabei stehen immer weniger Erwerbstätige immer mehr Erwerbslosen gegenüber. Bereits ab dem Jahr 2027 wird daher ein Defizit im zweistelligen Milliardenbereich, allein innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung, prognostiziert. Der Handlungsdruck steigt. Wie also soll es weitergehen? Um Kosten zu senken, sollen Angebot und Nachfrage stärker gesteuert und Leistungsangebote abgebaut werden. Weitergehende Lösungen soll nun die von Bundesgesundheitsministerin Warken kürzlich eingesetzte „Finanzkommission Gesundheit“ vorlegen. Bereits im März 2026 erwarten wir einen Katalog mit kurzfristigen Sparmaßnahmen ab 2027, gefolgt von einem zweiten Bericht im Dezember 2026 mit längerfristigen strukturellen Maßnahmen. Um die Ideen für ein Primärversorgunssystem voranzubringen, hat die Bundesgesundheitsministerin kürzlich einen „Fachdialog Primärversorgungssystem“, immerhin unter Beteiligung von ärztlichen Verbänden, ins Leben gerufen. Unverständlich bleibt vor diesem Hintergrund, dass wichtige Reformvorhaben seit Jahren stagnieren (Krankenhausreform), von einer Legislaturperiode in die nächste verschoben werden (Reform des Not- und Rettungsdienstes) oder gar nicht erst angegangen werden (Bürokratieabbau), um nur einige zu nennen. Vielmehr liegt es in Anbetracht der momentanen Situation auf der Hand, dass in Politik, Selbstverwaltung und den Ärzteverbänden alle Kräfte zu bündeln sind, um gemeinsam Lösungen für ein finanzierbares Gesundheitssystem zu finden, das gleichzeitig eine adäquate medizinische Versorgung insgesamt gewährleistet.

Angesichts der drohenden Sparmaßnahmen positiv zu bewerten: Ein Durchbruch zeichnet sich bei der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. „Die GOÄ wird angegangen und wir werden sie auch in diesem Jahr regeln und umsetzen“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrer Rede zum Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft im KaDeWe in Berlin. Im Bundesministerium für Gesundheit habe sie dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ergänzte: „Die Notwendigkeit der GOÄ-Reform steht für mich außer Frage.“ Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesärztekammer (BÄK) den Entwurf der neuen GOÄ mit über 5.500 neuen Gebührennummern auf ihrer Website, flankiert von einem 18-Seitigen Fragen-und-Antworten-Katalog. Bereits am 30.04.2025 hatte sich der Deutsche Ärztetag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen.

Gut zu wissen: Bei dem vorliegenden Entwurf der neuen GOÄ handelt es sich um einen von BÄK und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelten Vorschlag. Eine neue GOÄ kann hingegen nur im Rahmen eines Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens umgesetzt werden. Wann und vor allem in welcher Form die GOÄ in Kraft tritt, liegt damit in der Hand von Parlament und Regierung. Es ist dringend zu hoffen, dass in diesem Rahmen nicht noch zusätzliche Sparmaßnahmen den mühsam zwischen der Ärzteschaft und der PKV erzielten Kompromiss konterkarieren.

In die Erarbeitung des modernen Gebührenverzeichnisses wurden die Fachgesellschaften und Berufsverbände eng einbezogen. Trotzdem war es zwischenzeitlich zu heftigen Diskussionen gekommen. Scharfe Kritik übte der BDC insbesondere an den deutlichen Abwertungen komplexer operativer Leistungen als Resultat des abschließenden Beratungsprozesses zwischen BÄK und PKV, an dem die Berufsverbände nicht beteiligt worden waren.

Was wird die neue GOÄ nun bringen? Genau wird sich das erst nach ihrer Einführung bemessen lassen. Fest steht aber: Die neue GOÄ wird für Einzelne Vorteile bringen, für andere sicher nicht. Wenn Sie bereits jetzt anhand der aktuellen Veröffentlichung mögliche Auswirkungen auf Ihren Erlös abschätzen möchten, dann sollten Sie unbedingt folgende Aspekte berücksichtigen: Aufgrund der geänderten Systematik (Komplexierung von Leistungen, Aufnahme von Erschwerniszuschlägen, Wegfall von Abrechnungsausschlüssen, Zeittaktung von Leistungen, etc.) können einzelne Leistungen aus der bisherigen und dem Entwurf der neuen GOÄ nicht 1:1 verglichen werden. Wer einen Honorarvergleich anstellen möchte, muss also ganze Behandlungsfälle vergleichen und dabei auch berücksichtigen, welche Leistungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung abrechnungsfähig sind, die in der geltenden GOÄ unberücksichtigt oder durch Abrechnungsausschlüsse blockiert sind. Als Berufsverband werden wir die weiteren Entwicklungen eng für Sie begutachten und uns in die Debatte einbringen.

Folgende weitere Vorhaben im Bundesgesundheitsministerium wird der BDC mit besonderem Augenmerk für Sie begleiten: Das „Krankenhausreformanpassungsgesetz“, die „Notfall- und Rettungsdienstreform“, das Gesetz zur „Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ sowie die angekündigten Gesetzgebungsverfahren zur „Primärversorgung“ und zur „Gesundheitssicherstellung“ (Resilienz im Krisenfall).

Burgdorf F: 2026 wird nichts für Zauderer – aber immerhin kommt die GOÄ voran. Passion Chirurgie. 2026 Januar/Februar; 16(01/02): Artikel 05_01.

Jahresrückblick 2025 – Zusammenhalt in Zeiten des Strukturwandels und der politischen Transformation

Das Jahr 2025 begann nicht mit einem Knall wie das Jahr zuvor mit dem Beschluss zur Hybrid-DRG, sondern mit der durch die Neuwahlen der Bundesregierung stolpernden Fortführung einer umfassenden Transformation der Klinik- und Praxenlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Während die Lawine des Strukturwandels unaufhaltsam rollt, stellt sich die Frage, ob die Politik in der laufenden Legislaturperiode die Grundlagen schaffen kann für ein stabiles Gesundheitssystem, das für die Ärzteschaft attraktiv bleibt und eine qualitativ hochwertige und finanzierbare Versorgung der Bevölkerung sichert. Derzeit hat man das Gefühl eines Stop and Go bei den angestoßenen Reformen. Das erstaunt nicht: Die neue Regierung brachte eine neue Bundesgesundheitsministerin und neue personelle Aufstellungen im BMG mit sich, sogar eine Umstrukturierung der Abteilungen. Auf dem Tisch und den Tischen der Länder liegen die alten dringend zu lösenden Probleme, wie die Finanzierung des Gesundheitssystems, die Nachwuchssicherung und die längst überfällige Transformation der Kliniklandschaft. Diese Mammutaufgaben werden nun teilweise in anderer Priorität und abgewandelter Form angegangen.

In allen Bereichen, in denen es um die Zukunft der Chirurgie bzw. von Chirurgen und Chirurginnen geht, ist der BDC beteiligt. Ausschnittartig wollen wir Ihnen in diesem Jahresrückblick zeigen, wo wir in diesem Jahr aktiv waren und was wir erreicht haben. Dabei stand dieses Jahr im Zeichen der Kooperation:

Mit gemeinsam rund 60.000 Mitgliedern gehören der BDC, der Berufsverband deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) sowie der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) zu den größten fachärztlichen Berufsverbänden in Deutschland. Beim gemeinsamen Spitzengespräch Anfang Januar einigten sich die drei Verbände auf für die Fachärzteschaft drängende Themen im Jahr 2025. Das Treffen hat gezeigt: Trotz der fachlichen Unterschiede beurteilen wir die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen äußerst homogen. Dies wollen wir uns zunutze machen und als Einheit künftig weiter gemeinsam an Konzepten arbeiten, die wir an Politik sowie Öffentlichkeit adressieren. Ein konkretes Ergebnis des Treffens waren drei Anträge, die über Delegierte aus den eigenen Reihen zur erfolgreichen Abstimmung in den diesjährigen Deutschen Ärztetag eingebracht werden konnten: Die Verbände formulierten darin ihre gemeinsamen Forderungen zum Beschluss zu den Hybrid-DRG, zur Scheinselbstständigkeit sowie zur ärztlichen Weiterbildung.

Im Vorfeld des Bundeskongresses Chirurgie, der dieses Jahr im Februar in Nürnberg stattgefunden hat, appellierte der BDC, dass Chirurginnen und Chirurgen aus Klinik und Praxis, die berufspolitisch aktiv sind, ihre Ziele nur Hand in Hand durchsetzen können. Wichtig ist es, Gemeinsamkeiten zu identifizieren und klar an Selbstverwaltung und Politik zu kommunizieren. Nur als Gemeinschaft können wir sichtbar und wirksam werden.

Ein wichtiger Meilenstein im Jahr für die chirurgische Weiterbildung war das Treffen der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie, bei dem sich Expertinnen und Experten aus allen chirurgischen Fachgebieten intensiv über aktuelle Entwicklungen in der Weiterbildung und den Einfluss gesellschaftlicher und geopolitischer Ereignisse auf die Chirurgie austauschten. So war eines der Themen neben der Sicherung der fachärztlichen Weiterbildung die Situation der medizinischen Versorgung beim Eintreten von Krisen. Eine Herausforderung, deren Lösung auf verschiedenen politischen Ebenen und in den Kliniken zusätzlichen personellen und materiellen Einsatz erfordert und die im Zweifelsfall existenziell werden kann.

In einem offenen Brief an die Arbeitsgemeinschaft Gesundheit sowie einer Pressemitteilung positionierten sich die chirurgischen Verbände BDC, BNC, DGOU sowie der BVOU gemeinsam zum verpflichtenden Primärarztsystem. So fordern sie, dass vor allem akute Unfälle ohne Umweg in die Hände von Chirurginnen und Chirurgen gegeben werden sollen. Des Weiteren hoben die Verbände die bereits existierende Versorgung durch die Durchgangsärzte hervor. Das Thema wird uns weiterhin begleiten, die Medien nehmen die verschiedenen Positionen dazu bereits eifrig auf und diskutieren das Thema differenziert.

Die Nachwuchssicherung und der Einsatz für eine qualitativ hochwertige und zeitlich planbare fachärztliche Weiterbildung sind ein Dauerthema beim BDC. Um praktische Resultate zu erzielen, hat sich inzwischen ein hochqualifiziertes Projektteam gebildet, das sich auf die Weiterbildung im Verbund aus unterschiedlichen Kliniken, beziehungsweise Kliniken und Praxen konzentriert, weil hier nicht nur Potenzial liegt, sondern höchstwahrscheinlich im Zuge von Zentralisierung und Ambulantisierung die Zukunft für die Durchführung einer konsistenten Weiterbildung liegt. Funktionsträgerinnen und -träger aus BDC, den Ärztekammern und verschiedenen Ländern sind beteiligt und arbeiten sehr engagiert an der Ausarbeitung eines fundierten Handbuchs für Weiterbildende. Unser übergeordnetes Ziel: Deutlich machen, dass Weiterbildung im Verbund bereits heute möglich ist, es sich für alle Beteiligten lohnt, weiterzubilden und eine Win-Win-Situation im „Verbund“ aus Weiterbildenden, Weiterzubildenden, Praxen, Kliniken und letztendlich der Patientenschaft entsteht. Wir arbeiten daran, dass die Deutschlandkarte mit den weiterbildenden chirurgischen Einrichtungen mehr und mehr Punkte bekommt. Natürlich haben wir auch unsere Weiterbildungskampagne fortgeführt und in die zweite Runde geschickt und die sozialen Medien um einen weiteren Comic-Strip mit unserem gelben Patienten bereichert. Sichtbarkeit passiert auf vielen Ebenen. Die Medien haben ihre eigenen Regeln, die wir uns immer schneller aneignen, um unsere Themen zu platzieren. Und es macht uns Spaß, Humor als Stilmittel zu nutzen!

Dass mit Dr. Andreas Philippi ein Chirurg ein hochrangiges Amt im Land Niedersachsen bekleidet, begrüßen wir sehr und halten engen Kontakt zum Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. In einem ausführlichen Interview gab er uns im Sommer Auskunft zu seinen Positionen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und den damit einhergehenden Themen wie der Notfallreform, Zuteilung der Leistungsgruppen, Transformationsfonds und Vorhaltebudgets. Viele seiner Vorstellungen teilen wir – Chirurginnen und Chirurgen wissen eben, wie man pragmatische Politik betreibt.

Mit den Medien gehen wir in Kontakt über unsere Pressemitteilungen – dieses Jahr haben wir insgesamt 15 veröffentlicht und können uns guter Resonanz erfreuen. Wir erkennen daran, dass der BDC gesehen wird und seine Stimme zählt – alleine oder gemeinsam mit anderen chirurgischen Interessensvertretungen. Medienschaffende wiederum haben den BDC als namhaften und verlässlichen Chirurgieverband im Blick: Vielfältige Presseanfragen erreichten uns, und Journalistinnen und Journalisten haben dieses Jahr insgesamt 38 Bewerbungen für den BDC-Journalistenpreis eingereicht – eine überwältigende Zahl an sehr hochwertigen Beiträgen.

Intern sind unsere Themenreferate aktiv und beschäftigen sich neben den bereits erwähnten Themen mit der Digitalisierung, KI und Entbürokratisierung. Themen, die manche gerne verdrängen, weil sie viel Umdenken und Manpower erfordern, aber unser berufliches Umfeld und unseren Alltag stark beeinflussen. Bevor sie sich verselbstständigen, wollen wir hier mitgestalten und die Potenziale ausschöpfen. In einer Mitgliederbefragung, die wir auch in „Die Chirurgie“ publiziert haben, zeigte sich erneut, dass Chirurginnen und Chirurgen eine enorme Zahl an Überstunden schultern, unter anderem getrieben von der hohen Bürokratielast mit durchschnittlich 3-4 Stunden täglich. Dabei gaben lediglich 40 Prozent der Befragten an, bürokratische Aufgaben auch delegieren zu können. Wir werden nicht müde, in regelmäßigen Gesprächen Abgeordnete des Deutschen Bundestags auf dieses Thema anzusprechen und auf Lösungen zu dringen.

Mit Freude möchten wir Ihnen zu guter Letzt unseren neu gegründeten Young Surgeons‘ Club vorstellen. Hier wollen wir der jungen chirurgischen Community eine Stimme geben und sie in unserem Verband für die Chirurgie aktiv werden lassen. Die Auftaktveranstaltung der Jungen Anfang November war bereits ein voller Erfolg und wir hoffen, dass wir so eine größere Nähe und Verbundenheit zum chirurgischen Nachwuchs aufbauen können, der unsere Zukunft gestalten wird.

Sie sehen, wir verstehen unsere Arbeit sehr stark als Netzwerkarbeit mit allen relevanten Gruppen. Denn je schwieriger es ist, Positionen und fachliche Vorschläge einzelner Interessensgruppen bei der Politik zu platzieren und durchzusetzen, desto wichtiger ist es, sich zusammenzuschließen und mit einer Stimme zu sprechen. Nutzen Sie daher unser neu eingerichtetes ärztliches Netzwerk Siilo, um sich schlau zu machen, auszutauschen und vielleicht die ein oder andere gemeinsame Lösung für die chirurgischen Herausforderungen unserer Zeit zu finden.

Die BDC-Themenreferate vor der Kulisse des Humboldt-Forums im Berliner Stadtschloss

Liebe Mitglieder, für den BDC-Journalistenpreis gingen dieses Jahr sage und schreibe 38 Bewerbungen mit sehr hochwertigen Beiträgen rund um die Chirurgie ein. Gewinnerin ist Tatjana Mischke mit ihrer SWR-Dokumentation zur Krankenhausreform. Darin resümiert sie: „Ein Krankenhaus ist ein komplexer Mechanismus. Zieht man an der falschen Stelle ein Teil raus, bricht alles zusammen.“ Dies gilt in gewisser Weise für das gesamte Gesundheitssystem, daher müssen wir an allen Stellen achtsam sein, als Einheit mitgestalten und vor allem – positiv und immer pragmatisch denken!

Burgdorf F, Kalbe P, Meyer HJ, Rüggeberg JA: Jahresrückblick 2025 – Zusammenhalt in Zeiten des Strukturwandels und der politischen Transformation. Passion Chirurgie. 2025 Dezember; 15(12/IV): Artikel 07_03.

Ergebnisse der BDC-Umfrage „Bürokratielast in Kliniken“

Der BDC untermauert seine Forderung nach Bürokratieabbau an den Kliniken durch eine Mitgliederbefragung

Aus den Ergebnissen leitet der Verband konkrete Forderungen und Lösungsvorschläge ab

Bürokratieabbau im chirurgischen Alltag zielt darauf ab, Chirurginnen und Chirurgen wieder mehr Zeit für die Patientenversorgung zu geben und Gesundheitsversorgung insgesamt effizienter zu organisieren.

Die aktuelle Bundesregierung hat sich klar zu diesem Thema bekannt und kündigt in ihrem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ ein Bürokratieentlastungsgesetz an. Bereits 2023, in der vergangenen Legislaturperiode, hatte das Bundesministerium für Gesundheit ein „Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ veröffentlicht. Dies wurde 2024 durch die Stellungnahme „Abbau überbordender Bürokratie“ der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ergänzt. Zu einer Gesetzgebung innerhalb der Legislaturperiode 2021-2025 ist es allerdings nicht gekommen, obwohl auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie zahlreiche weitere Verbände im Gesundheitswesen mögliche Vorschläge zur Eindämmung der Bürokratielast eingereicht hatten. Umso wichtiger ist es, das Thema in der laufenden Legislaturperiode prioritär anzugehen.

Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels einerseits und des wachsenden Versorgungsbedarfs einer älter werdenden Gesellschaft andererseits ist es mehr denn je notwendig, Chirurginnen und Chirurgen so weit wie möglich von administrativen Tätigkeiten zu entlasten. Damit soll zudem einer übermäßigen Abwanderung von (angehenden) Chirurginnen und Chirurgen in andere Fachgebiete oder fachfremde Tätigkeiten entgegengewirkt werden.

Um die aktuelle Situation in den Krankenhäusern transparent zu machen, hat der BDC von Ende November 2024 bis Mitte Februar 2025 alle stationär tätigen Mitglieder zur „Bürokratielast in Krankenhäusern“ befragt. Mit dieser Umfrage will der BDC den Handlungsbedarf ermitteln, auf die chirurgische Perspektive aufmerksam machen und das Thema Bürokratieabbau in der neuen Legislaturperiode öffentlichkeitswirksam voranbringen.

Methodik

Die Datenerhebung erfolgte als Umfrage anhand eines digitalen Fragebogens mit 29 Fragen. Alle 8.884 stationär tätigen Mitglieder des BDC erhielten die Einladung zur Teilnahme drei Mal per E-Mail. Mehrfachteilnahmen waren technisch nicht möglich.

Gute Teilnahmequote

Insgesamt 1.659 Chirurginnen und Chirurgen öffneten die Umfrage. Bezogen auf die angeschriebenen BDC-Mitglieder handelt es sich also um eine Rücklaufquote von 19 %. Der BDC dankt an dieser Stelle allen Mitgliedern, die mit ihrer Teilnahme den Verband unterstützen, seine politische Arbeit fundiert durchführen zu können.

Charakteristika der teilnehmenden Chirurginnen und Chirurgen

68 % der Befragten waren männlich, 32 % weiblich. 75 % der Vollzeittätigen waren männlich, 25 % weiblich. 18 % der Befragten waren unter 40 Jahre alt, 25 % waren 40 bis 49-, 39 % 50 bis 60- und 19 % über 60 Jahre alt.

95 % der Teilnehmenden gaben an, aktiv in der Chirurgie tätig zu sein. Entsprechend der Altersverteilung waren 52 % Oberärzte und stellten damit die größte Dienstgruppe im Befragungskollektiv dar, gefolgt von der Gruppe der Chefärzte mit 22 %, der weiteren Fachärzte mit 13 % und der Ärzte in Weiterbildung mit 11 %.

41 % (n=652) der Befragten waren in der Viszeralchirurgie und 29 % (n=459) in der Orthopädie und Unfallchirurgie tätig. Es folgten die Fachgruppen der Allgemeinchirurgie und der Gefäßchirurgie mit 11 % (n=168) und 10 % (n=152) der Befragten.

41 % waren an Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung tätig, 33 % an Krankenhäusern der Schwerpunktversorgung und nur 17 % waren an Krankenhäusern der Maximalversorgung bzw. 7 % an Universitätskliniken tätig.

81 % gaben an, in Vollzeit und 19 % in Teilzeit tätig zu sein.

Bürokratischer Aufwand in der Chirurgie

Die befragten vollzeittätigen Chirurginnen und Chirurgen gaben eine insgesamt sehr hohe Arbeitsbelastung an. 13 % der Befragten antworteten, durchschnittlich insgesamt 40 bis 48 Stunden pro Woche tätig zu sein. Fast die Hälfte (48 %) gab eine Arbeitszeit von 49 bis 59 Stunden pro Woche an und ein Drittel (34 %) von durchschnittlich 60 bis 79 Stunden. 5 % der Teilnehmenden kreuzte an, in der Regel über 80 Stunden pro Woche tätig zu sein.

Bei der Frage nach dem täglichen Zeitaufwand für Verwaltungstätigkeiten und Organisation (z. B. Datenerfassung, Dokumentation, OP-Voranmeldung, Arzt-Briefe, Besprechungen), die über rein ärztliche Tätigkeiten hinausgehen, kreuzten 20 % 1 bis 2 Stunden an, die Mehrheit mit 67 % 3 bis 4 Stunden und 13 % 5 Stunden und mehr.

Dabei waren 36 % der Meinung, dass davon eine Stunde täglich an Verwaltungstätigkeiten und Organisation an nicht medizinisches Personal delegiert werden sollte, die Mehrheit mit 41 % sprach sich für 2 Stunden aus und 20 % für 3 bis 4 Stunden. Lediglich 2 % der Befragten würden mehr als 5 Stunden an Verwaltungstätigkeiten und Organisation delegieren.

Mit 58 % gaben die meisten aller Befragten an, dass im klinischen Alltag häufig Mehrfachangaben identischer Daten erforderlich seien. Demgegenüber fanden nur 12 %, dass dies selten der Fall sei. Beklagt wurde in den Freitextangaben die mangelnde digitale Verknüpfung der unterschiedlichen Eingabemasken.

Lediglich 40 % der Befragten gaben an, bürokratische Arbeit delegieren zu können.

Exkurs: Vergleich der Gruppe der Fachärzte und Ärzte in Weiterbildung mit der Gruppe der weiteren Befragten (i. W. Chefärzte und Oberärzte)

Die Gruppe der Fachärzte und Ärzte in Weiterbildung umfasste insgesamt 378 Teilnehmer. Davon waren 28 % in Teilzeit tätig, gegenüber 19 % in der Gruppe der Oberärzte und Chefärzte. Die Gruppe der Ärzte in Weiterbildung und weiteren Fachärzte gab eine geringfügig niedrigere Arbeitszeit an als die Gruppe der Ober- und Chefärzte. Dies ist auf die vermehrte Teilzeittätigkeit zurückzuführen. Dabei gab die Gruppe der Fachärzte und Ärzte in Weiterbildung, trotz eines höheren Anteils an Teilzeittätigkeit, einen höheren täglichen Zeitaufwand für administrative Tätigkeiten an: 68 % gaben täglich 3 bis 4 Stunden für Administration an (vs. 66 %) und 21 % geben an, täglich über 5 Stunden mit Administration beschäftigt zu sein (vs. 12 % bei den Chef- und Oberärzten). Dazu passend können nur 23 % der Fachärzte und Ärzte in Weiterbildung administrative Tätigkeiten delegieren, gegenüber 40 % der Ober- und Chefärzte.

Die Zufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen war bei den Fachärzten und Ärzten in Weiterbildung niedriger ausgeprägt als bei Ober- und Chefärzten: 34 % beurteilten ihre Arbeitsbedingungen als gut und sehr gut gegenüber 39 % bei Ober- und Chefärzten.

Als Beispiele für redundante zu dokumentierende Daten wurden am häufigsten genannt:

  • Patientenstammdaten
  • Anamnese, Diagnosen, Prozeduren
  • Angaben zu Medikamenten

Dieselben Daten sind für unterschiedliche Erfordernisse mehrfach zu dokumentieren:

  • Stammblatt, Anamnesebögen, Patientenakte, Arztbrief
  • Chirurgische und anästhesiologische Aufklärung
  • Prä-, intra- und postoperative Dokumentation
  • Anmeldung zur Diagnostik, zum Tumorboard, Anträge zur Rehabilitation
  • Qualitätssicherungsbögen, Krebsregistermeldungen, Studienzwecke, Register

Zusammenfassung und Diskussion

Die Ergebnisse der Umfrage passen in den Kontext weiterer Umfragen zur Bürokratielast in Krankenhäusern (MB Monitor 2022, Deutsches Krankenhausinstitut (DKI) 2024).

Kernaussage der Umfrage ist, dass stationär tätige Chirurginnen und Chirurgen, sowohl in Voll- als auch in Teilzeit, nicht nur ein hohes Arbeitspensum bewältigen, sondern auch mit einem besonders hohen Anteil an administrativen Tätigkeiten konfrontiert sind. 67 % der Vollzeitbeschäftigten gaben in der vorliegenden Umfrage an, 3 bis 4 Stunden für administrative Tätigkeiten täglich gegenüber 57 % der Vollzeitbeschäftigten gemäß MB-Monitor. Der durchschnittliche Anteil für Dokumentationsaufgaben an der Regelarbeitszeit gemäß der Umfrage des DKI entsprach 36 % in Allgemeinkrankenhäusern und lag damit ebenfalls darunter.

Der hohe Anteil administrativer Tätigkeiten resultiert in besonderem Maß aus Mehrfachdokumentationen identischer Daten. 58 % der Befragten gaben an, dass diese häufig oder sehr häufig vorkommen versus 32 % beim MB-Monitor.

Besonders negativ konnotiert waren die Prüfungen des Medizinischen Dienstes, die ebenfalls einen erheblichen Anteil zur administrativen Tätigkeit beitragen (größte Gruppe mit 21 % der Vollzeitbeschäftigten = 5 Stunden pro Monat). Weitere regelmäßige administrative Aufwände ergaben sich aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung und dem internen Qualitätsmanagement.

Krankenhäuser in der Pflicht

Priorisiert werden muss aber auch der Bürokratieabbau in den Krankenhäusern vor Ort. Krankenhausträger müssen unbedingt Sorge dafür tragen, dass die Dokumentationserfordernisse in den eigenen Einrichtungen analysiert und die Dokumente bzw. Eingabemasken soweit wie möglich harmonisiert und vernetzt werden. Umständliche Anmeldeprozesse z. B. zur Bildgebung, Funktionsdiagnostik, Operation, Nachsorge und Rehabilitation sollten im Rahmen eines Prozessmanagements analysiert und verschlankt werden.

Um die Bürokratielast zu senken, empfiehlt der BDC dem Gesetzgeber die Umsetzung folgender Sofortmaßnahmen:

  • Vorgaben für die Standardisierung der Dokumentation und die Interoperabilität der Datenverwaltungssysteme über einheitliche Schnittstellen als Voraussetzung für den umfassenden und validen Datenaustausch innerhalb der Kliniken und zwischen unterschiedlichen Einrichtungen
  • Vorgaben zur Reduktion von Dokumentationserfordernissen im Sinne der Datensparsamkeit:

Verpflichtung der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Überprüfung aller Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementmaßnahmen auf ihren Nutzen und Möglichkeiten, Dokumentationsaufwand einzusparen (u. a. Umsetzung des G-BA-Beschlusses über Eckpunkte zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung), Überprüfung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser)

Verpflichtung der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Überprüfung aller in der Versorgung häufig verwendeten Formulare im Hinblick auf Vereinfachung und digitale Verwendung

Verpflichtung des Medizinischen Dienstes zur Vereinheitlichung von OPS-Strukturprüfungen und Qualitätsprüfungen zu einem gemeinsamen Prüfregime, Einführung eines übersichtlichen Standarddokumentensatzes für die Abrechnungsprüfung, Überarbeitung der Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes“ (StrOPS-Richtlinie), u. a. durch Überprüfung der vorgeschriebenen Strukturmerkmale, die Verlängerung der Gültigkeit von Bescheinigungen sowie die Einführung einer zentralen Datenbank.

Abschaffung der Doppeldokumentation beim Endoprothesenregister

Abschaffung überflüssiger Dokumentation bei der Einleitung einer Anschluss-Rehabilitation

Delegation an nicht medizinisches Personal

Angesichts des hohen Arbeitspensums und der hohen Bürokratielast fordert der BDC Krankenhausträger zudem dringend dazu auf, verstärkt Möglichkeiten für die Delegation bürokratischer Tätigkeiten an nichtärztliches Personal zu schaffen. Es erscheint unverständlich, dass nur 40 % der Befragten angaben, bürokratische Tätigkeiten delegieren zu können, obwohl ein hoher Anteil an Verwaltungstätigkeiten als delegierbar an nicht medizinisches Personal eingeschätzt wurde (2 Stunden (41 %), 3-4 Stunden (20 %) täglich bei Vollzeitbeschäftigten). Dies steht in Einklang mit weiteren Erhebungen, die ein hohes Potential prinzipiell delegierbarer Tätigkeiten in der Chirurgie identifizieren konnten und gleichzeitig ein hohes Einsparpotential durch entsprechende Delegation aufzeigen.

Digitalisierung vorantreiben und digitale Instrumente und Programme einsetzen

Schließlich müssen die Chancen der Digitalisierung endlich genutzt werden. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen sind hier wiederum die Krankenhausträger in der Pflicht, intelligente IT-Strukturen vor Ort umzusetzen. Die Tatsache, dass 88 % der Befragten den tatsächlichen Nutzen der Informationstechnik zur Reduktion des Dokumentationsaufwands als eher gering oder gering einschätzten, macht deutlich, dass entscheidende Potenziale leider immer noch ungenutzt bleiben. Dieses frappierende Ergebnis sollte Entscheidungsträgern auf allen Ebenen unbedingt ein Ansporn zu mehr Investitionen in eine angemessene IT-Infrastruktur sein. Dabei sollten die Beteiligten zukünftig unbedingt einbezogen werden (65 % der Befragten gaben an, dass ärztliche Anforderungen bei der Anschaffung neuer Software nicht berücksichtigt würden).

Fazit

Chirurginnen und Chirurgen bewältigen ein hohes Arbeitspensum mit einem immensen Anteil administrativer Aufgaben. Die Möglichkeiten der Delegation administrativer Aufgaben an nicht ärztliches Personal sind bei Weitem nicht ausgeschöpft

Überflüssige Dokumentation entsteht durch überbordende bürokratische Vorgaben der Normgeber, die teilweise nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind, aber auch durch Doppeldokumentation im Rahmen ineffizienter Aufbau- und Ablauforganisation in den Krankenhäusern. Die Verantwortlichen vor Ort wie auch die Normgeber sind in der Pflicht, überflüssige Dokumentation abzubauen und die Voraussetzungen für den reibungslosen Datenaustausch zu schaffen.

Erforderlich sind gesetzliche Vorgaben, Infrastrukturförderung sowie Investitionen der lokalen Krankenhausträger. Ein Expertengremium von Akteuren aus der Selbstverwaltung sowie Berufsverbänden und Fachgesellschaften soll das Bundesgesundheitsministerium bei der Entbürokratisierung beraten. Die vorliegenden Konzepte u. a. von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind zu berücksichtigen. Schließlich brauchen wir einen Kulturwandel: Bürokratie und Überregulierung müssen abgebaut und das Vertrauen in die Leistungsträger vor Ort gestärkt werden.

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bei einer älter werdenden Bevölkerung müssen angehende Chirurginnen und Chirurgen für ihr Fachgebiet begeistert, anstatt überproportional mit bürokratischen Pflichten belastet zu werden.

 

HIER geht’s zur ausführlichen Erstveröffentlichung in DIE CHIRURGIE, veröffentlicht online am 08. August 2025.

 

Burgdorf F, Kunze C, Braun B, Richardt D, Meyer HJ, Auhuber T: Ergebnisse der BDC-Umfrage „Bürokratielast in Kliniken“. Passion Chirurgie. 2025 September; 15(09/III): Artikel 05_03.

Operation Gesetzgebung – Wird die Krankenhausreform nun praxistauglicher?

Im Mai trat Nina Warken das Amt der Bundesministerin für Gesundheit an. Seither hat das Ministerium beachtliche sieben Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Der Erwartungsdruck der Akteure ist hoch. Zum einen geht es um die Partizipation in der Entscheidungsfindung, die in der letzten Legislaturperiode bekanntermaßen in den Hintergrund getreten ist. Zum anderen fielen einige laufende Gesetzgebungsverfahren dem Bruch der Koalition zum Opfer, so wurden Entscheidungen getroffen, die nun teilweise korrigiert werden sollen. Entsprechend wurde am 6. August 2025 der angekündigte Referentenentwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) veröffentlicht. Das erklärte Ziel bestand darin, die Krankenhausreform praxis- und alltagstauglicher zu machen.

Aus Sicht des BDC bietet der Referentenentwurf Chancen, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück.

Durchgesetzt haben sich insbesondere die Länder. Denn sie hatten bis zuletzt die mangelnde Flexibilität bei der Zuweisung von Leistungsgruppen zur Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung kritisiert. Ihre Stimme wurde nun gehört. Gemäß Referentenentwurf sollen zukünftig mehr Ausnahmen von den Qualitätskriterien zu Sicherstellungszwecken möglich sein. Außerdem können Krankenhäuser die geforderten Leistungen auch in Kooperation mit anderen Häusern erbringen.

Flexibilisiert und gedehnt wurde auch der von Kliniken und Ländern kritisierte Zeitplan. So soll die Einführung der Vorhaltepauschalen um ein Jahr verschoben werden. Das Jahr 2027 soll für alle Krankenhäuser erlösneutral ausgestaltet werden und die volle Finanzwirksamkeit der Vorhaltepauschalen 2030 eintreten. Schließlich sollen Länder nun endlich, zeitnah nach Zuweisung von Leistungsgruppen, krankenhausindividuelle Auswirkungsanalysen erhalten; ein vom Bund lang versprochenes Planungsinstrument.

Einige weitere Änderungen wurden primär aufgrund der Stellungnahmen ärztlicher Verbände und des neu gegründeten Leistungsgruppenausschusses vorgenommen. Dazu gehört die Rücknahme der Leistungsgruppen Infektiologie, Notfallmedizin, spezielle Kinder- und Jugendchirurgie sowie Kinder- und Jugendmedizin und die Lockerung der Qualitätskriterien für die Onkochirurgie. Zudem kann bei der Leistungsgruppe „Allgemeine Chirurgie“ nun ein Allgemeinchirurg bzw. eine Allgemeinchirurgin durch zwei Chirurg:innen der Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie und Viszeralchirurgie ersetzt werden.

Der BDC begrüßt, dass Ländern und Krankenhäusern nun offenbar mehr Vertrauen entgegengebracht wird, die Ziele der Reform – mehr Konzentration und Spezialisierung und damit Qualitätssteigerung an den Häusern – mit mehr Flexibilität umzusetzen.

Keine Änderung beinhaltet der vorliegende Referentenentwurf in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten pro Leistungsgruppe. Dies aber ist und bleibt eine Forderung des BDC. Denn die Chirurgie ist – aufgrund der hohen Anzahl definierter Leistungsgruppen – in besonderem Maße betroffen von der hohen Anzahl vorzuhaltender Fachärztinnen und Fachärzte: Zur Erbringung einer Leistungsgruppe werden jeweils drei Fachärzte der jeweiligen Fachrichtung benötigt; bei spezielleren Leistungsgruppen, wie Pankreas- oder Ösophaguschirurgie, schon fünf Fachärzte mit entsprechender Zusatzweiterbildung und in der Transplantationschirurgie sogar sechs bis neun Fachärzte. Auch die Forderung einer Berücksichtigung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung in der Leistungsgruppensystematik – sprich deren Finanzierung und notwendige Modelle der Rotation – wurde nicht aufgegriffen.

Beibehalten werden soll auch die fallzahlabhängige Vorhaltevergütung als zentrales Reformelement. Dies beurteilt der BDC auch bei zeitlicher Verschiebung, auch bei zeitlicher Verzögerung, als äußerst kritisch und bleibt bei seiner Forderung einer grundlegenden Überarbeitung der Betriebskostenfinanzierung für Krankenhäuser und übergangsweisen Einführung weiterer Strukturkostenkomponenten, etwa Zuschläge für Notfallstufen, Zentren und insbesondere auch für die Weiterbildung.

“Die Krankenhausreform ist von besonderer Relevanz für den chirurgischen Alltag. Wir nehmen alle Gelegenheiten wahr, um mit dem Bundesgesundheitsministerium offene Punkte und Maßnahmen, die aus chirurgischer Sicht in die falsche Richtung gehen, zu diskutieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Eine erste Stellungnahme von Seiten BDC zum Krankenhaus­reforman­passungs­gesetz ist bereits an das Bundes­gesund­heits­ministerium gegangen.“
Friederike Burgdorf

Resümieren lässt sich, dass die Reform der Reform einige wesentliche Forderungen der Länder und Krankenhäuser zum Zeitplan und zu Ausnahmen umsetzt. Tiefgreifende systematische Veränderungen sind bislang jedoch ausgeblieben. So findet die Weiterbildung und deren Finanzierung wie oben erwähnt keine weitergehende Berücksichtigung und auch die vielfach kritisierten Regelungen zu Hybrid-DRG wurden nicht revidiert. Dies zeigt, dass die ärztliche und insbesondere die chirurgische Community unbedingt am Ball bleiben muss, um sich das viel versprochene Gehör der neuen Ministerin zu verschaffen. In der jetzigen Form kann der vorliegende Referentenentwurf lediglich einen ersten Schritt zu dem weiter notwendigen echten Anpassungsprozess darstellen. Der BDC wird sich mit verschiedenen Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen für die Interessen der Chirurginnen und Chirurgen stark machen.

Weitere laufende Gesetzesvorhaben finden Sie HIER:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html

Relevanz für die Chirurgie haben insbesondere:

Burgdorf F: Operation Gesetzgebung – Wird die Krankenhausreform nun praxistauglicher? Passion Chirurgie. 2025 September; 15(09/QIII): Artikel 05_04.

Berufspolitik Aktuell: Wer ist Nina Warken?

Der BDC hat hohe Erwartungen an die neue
Gesundheitsministerin

Eine echte Überraschung: Als neue Bundesgesundheitsministerin übernimmt Nina Warken (MdB CDU) das Amt von ihrem Vorgänger Prof. Dr. Karl Lauterbach (MdB SPD). Mit Gesundheitspolitik hatte die 45-jährige Juristin aus Baden-Württemberg bislang kaum Berührungspunkte; ihr Schwerpunkt lag auf Inneres und Recht. Seit 2013 gehört die erfahrene Politikerin dem Bundestag an und ist seit 2021 Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie ist Mitglied im Bundesvorstand der Frauen Union Deutschlands und seit 2023 Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg. Als Rechtsanwältin hat Nina Warken in mittelständischen Kanzleien gearbeitet. Sie ist verheiratet und hat drei Söhne. Tatkräftige Unterstützung darf Nina Warken von Tino Sorge und Dr. Georg Kippels erwarten, den nachgerückten parlamentarischen Staatssekretären und langjährigen CDU-Gesundheitspolitikern, beide ebenfalls Juristen.

Mit Nina Warken und ihren beiden parlamentarischen Staatssekretären verbindet der BDC die Aussicht, dass künftig ärztliche Berufsverbände und Fachgesellschaften als maßgebliche Player mit praktischer Systemerfahrung wie auch die Partner der Selbstverwaltung wieder stärker in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden. Denn die erfahrene Politikerin auf Bundes- und Landesebene steht, zusammen mit Sorge und Kippels, vor großen Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist ein wesentliches Element staatlicher Daseinsvorsorge und genießt ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Die Versorgung trotz angespannter Kassenlage auf dem gewohnten hohen Niveau aufrecht zu erhalten, ist ein zentrales, nicht nur gesundheits-, sondern auch gesellschaftspolitisches Anliegen.

Erfreulicherweise decken sich zentrale Punkte des Koalitionsvertrags mit den Kernforderungen des BDC. So soll ein Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht werden und die Krankenhausreform soll bis zum Sommer weiterentwickelt werden. Der BDC wird die Gelegenheit nutzen, Änderungen bei der Anrechenbarkeit von Chirurginnen und Chirurgen pro Leistungsgruppe einzubringen und erneut die Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung und auch die notwendigen Verbesserungen der Hybrid-DRG einzufordern. Auch das Thema Patientensteuerung – sei es im Rahmen der angekündigten kurzfristigen Reform der Notfallversorgung oder im Kontext der geplanten Einführung eines Primärarztsystems – wird noch einiger Sacharbeit bedürfen. Der BDC hat sich zu beiden Themen bereits umfassend positioniert.

Mit der stetigen Begleitung der Ausgestaltung dieser und weiterer Schwerpunktthemen aus dem Koalitionsvertrag, auch unter den gebotenen Effizienzerwägungen, wird eine wichtige Aufgabe auf den BDC zukommen. Wir beziehen Position – wir bleiben für Sie dran! Beziehen auch Sie Position gegenüber Ihren politischen Ansprechpartnern vor Ort und melden uns gern Ihre Standpunkte!

Infobox

Burgdorf F: Wer ist Nina Warken? – Der BDC hat hohe Erwartungen an die neue Gesundheitsministerin. Passion Chirurgie. 2025 Juni; 15(06/QII): Artikel 05_03.

Editorial 04/2025: Krankenhausreform – Orientierung in der „Revolution“

Zur Aprilausgabe 2025 | PASSION CHIRURGIE

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

die neue Regierung wird ein schweres Erbe antreten. Wir befinden uns inmitten eines umfassenden Transformationsprozesses im Gesundheitswesen, der alle Versorgungsebenen umfasst und in dessen Ziel es steht, das Angebot an Gesundheitsleistungen besser mit dem Versorgungsbedarf in Einklang zu bringen. Insbesondere sollen Patientinnen und Patienten zukünftig gezielter der jeweils angemessenen Versorgungsebene zuführt werden. Erste Weichen wurden bereits in der letzten Legislaturperiode gestellt, vieles am Ende der Ampelkoalition jedoch mit heißer Nadel gestrickt und noch in die Gesetzes-Entwürfe aufgenommen. Nun müssen die Reformelemente, insbesondere aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, weiterentwickelt und mit den ausstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Notfallversorgung und zur Entbürokratisierung abgestimmt werden, damit die gewonnenen Synergien auch zu mehr Qualität und Effizienz im System führen können.

Die Umstellungsprozesse im Zuge der Reformen werden für alle herausfordernd werden. Dementsprechend groß ist die Unsicherheit. Dies zeigte eindrücklich die Umfrage „Riskanter Krankenhausplan – eine Umfrage unter ChefärztInnen in NRW: dramatische Auswirkungen in der Viszeralchirurgie“ (Braumann et al. 2025). 48 % der befragten Chefärztinnen und Chefärzte gaben darin an, sich um ihre eigene Zukunft zu sorgen, 72 % sahen die Attraktivität des Fachgebiets in Gefahr und 80 % gaben an, dass die Weiterbildungsordnung so nicht mehr garantiert sei. Spätestens, wenn es heißt „Raus aus dem Bett“ oder wenn sich die Anfahrtswege zum behandelnden Krankenhaus verlängern, schafft dies auch Unsicherheit bei den Patientinnen und Patienten.

Mit dieser Ausgabe der Passion Chirurgie möchten wir Ihnen als maßgebliche Akteure in diesem System daher Orientierung bieten in der „Krankenhausrevolution“. Ob und inwieweit Fehlentwicklungen korrigiert werden können, ist aktuell noch unklar. Der BDC wird sich aber engagiert in die politischen Prozesse einbringen. Zu oft wurde die praktische Expertise von Fachgesellschaften und Berufsverbänden in der jüngsten Vergangenheit übergangen. Das möchten wir ändern.

Diese berufspolitischen Themen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Passion Chirurgie:

Wie wirken sich die neuen Hybrid-DRG auf die Versorgungsstrukturen in Krankenhäusern aus und welche Fehlanreize bedürfen dringende Korrekturen?

Welche Anforderungen sind an eine kluge Reform der Notfallversorgung zu stellen und wie kann eine zentrale Ersteinschätzung gelingen?

Welchen Einfluss haben die aktuellen Entwicklungen auf die chirurgische Weiterbildung der Zukunft und wie kann eine sachgerechte Organisation und Finanzierung umgesetzt werden?

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung mit und gehen mit uns in den Diskurs – denn nur so können wir Sie in der neuen Legislaturperiode optimal vertreten.

Herzlichst Ihre
Friederike Burgdorf

Burgdorf F: Editorial: Krankenhausreform – Orientierung nach der „Revolution“. Passion Chirurgie. 2025 April; 15(04): Artikel 01.