Alle Artikel von Friederike Burgdorf

UpDate – KBV schafft Klarheit zur Abrechnung dermatochirurgischer Eingriffe an Kopf und Händen

In der letzten Ausgabe der PASSION CHIRURGIE erläuterten J.-A. Rüggeberg und P. Kalbe zur „Abrechnung der Behandlung von chronischen Wunden im EBM“ folgendes:

„Im Falle der Dermatochirurgie sind nur die OPS-Codes für eine radikale und ausgedehnte Exzision abrechnungsfähig. Das bedeutet, dass die in der Präambel genannten Größendefinitionen Geltung haben (größer 4cm2 resp. größer 1cm3). Alles andere fällt unter die Leistungsziffern 02300 ff. und ist trotz des im Prinzip gleichen Aufwands schlecht und zudem innerhalb des Budgets finanziert. Die Größe des Excidats bestimmt die Frage, ob ein Eingriff unter 31101 oder nur unter 02300-02302 berechnet werden darf.  Ausgenommen von dieser Größenvorgabe sind Eingriffe an Kopf und Händen.“

Jedoch wurde die Ausnahmeregelung für Kopf und Hände von der Größenvorgabe in einigen Kassenärztlichen Vereinigungen lange Zeit unterschiedlich interpretiert. Daher hat nun die Kassenärztliche Bundesvereinigung klargestellt:

„Im Anhang 2 EBM wurden in Zusammenhang mit Exzisionen von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ausschließlich OPS-Kodes für radikale und ausgedehnte Exzisionen aufgenommen, um eine Abgrenzung zu den Gebührenordnungspositionen für Kleinchirurgische Eingriffe im EBM zu schaffen. Für die Zuordnung sind prinzipiell die u. g. Definitionen klein/groß, kleinflächig/großflächig, lokal/radikal und ausgedehnt zu beachten. Nicht anzuwenden sind sie für die Exzisionen am Kopf und an den Händen. Daraus folgend können an diesen Lokalisationen Exzisionen an Haut und Unterhaut mit den korrespondierenden Leistungen aus Abschnitt 31.2 berechnet werden, auch wenn das Ausmaß der Exzision nicht den Definitionen für radikal und ausgedehnt entspricht.“

Voraussetzung ist aber immer das Vorliegen der Genehmigung zum ambulanten Operieren gemäß §115b SGB V.

Diese Ausnahmeregelung wurde geschaffen, um der erhöhten Komplexität von Eingriffen im Bereich der Hände und des Kopfes im Vergleich zu Eingriffen an anderen Lokalisationen gerecht zu werden.

Auszug aus: Allgemeine Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

4.3.7 Operative Eingriffe

Die Verwendung der Begriffe klein/groß, kleinflächig/großflächig, lokal/radikal und ausgedehnt bei operativen Eingriffen entspricht den Definitionen nach dem vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Schlüssel für Operationen und sonstige Prozeduren gemäß § 295 Abs. 1 Satz 4 SGB V: Länge: kleiner/größer 3 cm, Fläche: kleiner/größer 4 cm², lokal: bis 4 cm2 oder bis zu 1 cm³, radikal und ausgedehnt: größer 4 cm² oder größer 1 cm³.

Ergänzend wird in den allgemeinen Bestimmungen zum EBM geregelt:
Nicht anzuwenden ist der Begriff „klein“ bei Eingriffen am Kopf und an den Händen.

Burgdorf F: UpDate – KBV schafft Klarheit zur Abrechnung dermatochirurgischer Eingriffe an Kopf und Händen.
Passion Chirurgie. 2021 März; 11(03): Artikel 04_06.

Intensiver, digitaler, wissenschaftlicher – die neue Approbationsordnung

Langsam nimmt die neue ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO) Gestalt an. Auf einen Arbeitsentwurf von Anfang 2020 folgte nunmehr, ein Jahr später, der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der zahlreiche sinnvolle Weiterentwicklungen beinhaltet, aber auch weiterhin Stoff für kontroverse Diskussionen liefert. Einige ausgewählte Aspekte im Überblick:

Zentrale Anforderungen aus dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ werden im Referentenentwurf umgesetzt, wie etwa die Zusammenführung von grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Inhalten, die von medizinischen Berufsverbänden wie auch Fachgesellschaften befürwortet wird. Positiv gesehen wird auch die Stärkung des wissenschaftlichen Arbeitens. Prüfungen und Lehre an den Fakultäten orientieren sich künftig am Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM), der ab Inkrafttreten der ÄApprO das Kerncurriculum des Medizinstudiums darstellt. Und angesichts aktueller Erfahren wurden auch digitale Lehrmethoden stärker einbezogen.

Neu geregelt wird auch das Praktische Jahr: Anstatt der Tertiale sollen die Medizinstudierenden zukünftig Quartale absolvieren. Die Pflichtfächer Innere Medizin und Chirurgie bleiben erhalten. Daneben werden zwei Wahlquartale eingeführt. Diese sollen eine gewisse Neigungsorientierung ermöglichen – ein übergreifendes Ziel der neuen ÄApprO. Eingeschränkt sieht der BDC die Auswahlmöglichkeit durch die Vorgabe, eines der sogenannten Wahlquartale in der hausärztlichen Versorgung abzuleisten. Als sinnvoller erachten wir – aufgrund der zunehmenden Therapiemöglichkeiten – ein Quartal innerhalb der ambulanten Versorgung wahrzunehmen. Damit wäre eine echte Wahl- und damit Gestaltungsmöglichkeit in beiden Quartalen gegeben, unter der Prämisse, eines der Quartale im ambulanten Versorgungssetting zu absolvieren. Darüber hinaus sollte die Arbeitsleistung der Studierenden – die zu einer Entlastung des Krankenhauspersonals beiträgt – im PJ mit einer Aufwandsentschädigung abgegolten werden. Der Verzicht auf eine finanzielle Kompensation ist in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten das falsche Signal.

Ebenfalls reformiert werden sollen Teile des Prüfungswesens. Während die Multiple Choice (MC)-Prüfungen fortbestehen, plant der Gesetzgeber, sowohl im ersten als auch im dritten Teil der ärztlichen Prüfung, sogenannte Parcoursprüfungen einzuführen. Dabei durchlaufen die Prüflinge simultan im Rotationsverfahren mehrere Prüfungsstationen, an denen sie unterschiedliche Aufgaben lösen müssen. Ziel ist eine Standardisierung auch mündlicher Prüfungssituationen.

Dabei ist geplant, das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) mit zusätzlichen Aufgaben auszustatten. Beispielsweise soll es die Stationen und die strukturierten Bewertungsbögen ausarbeiten sowie auch die Schulung der prüfenden Personen und der Simulationspatienten übernehmen. Die Bundeärztekammer gibt zu bedenken, dass die im Rahmen des PJ am realen Patienten erreichte Komplexität und Tiefe der erlernten Kompetenzen weit über das prüfbare Niveau in hochgradig formalisierten Prüfungsstationen an Simulationspatienten hinausgehe und dass daher eine Parcours- gegenüber der praxisnahen Kollegialprüfung keinen Zugewinn bedeute.

Die AWMF bemerkt zudem hinsichtlich der Beauftragung des IMPP, dass die bundesweit gültigen Parcoursprüfungen erstellen soll: Bereits für die MC-Prüfungen fehle im Staatsvertrag eine Fachaufsicht oder definierte Mitarbeit durch Fachgesellschaften und Studiendekanate.

Zusammenfassend würde mit diesen neuen Aufgaben aus Sicht des BDC ein hoher personeller wie finanzieller Ressourcenaufwand bei fraglichem Nutzen betrieben.

Die sogenannte Innovationsklausel sah im Arbeitsentwurf zunächst die Möglichkeit vor, das Medizinstudium auf fünf Jahre zu begrenzen. Dieser Ansatz wurde nunmehr verlassen. Stattdessen beinhaltet das neue Konzept die Möglichkeit, Studiengänge nicht nur international, sondern auch interprofessionell zu verknüpfen. Die Universitäten können so Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen außerhalb des Geltungsbereichs ihrer Verordnungen schließen. Der BDC teilt die Auffassung der Bundesärztekammer, dass die Verknüpfung wesentlicher Teile der Curricula einer deutschen und einer ausländischen Universität die Ausbildungsqualität nicht in Frage stellen und hiesige Standards unterlaufen darf. In dem Zuge sieht der BDC insbesondere eine Verknüpfung des Medizinstudiums mit Ausbildungen bzw. Studiengängen nicht-ärztlicher Heilberufe mangels Gleichwertigkeit kritisch. Eine engere Kooperation zwischen den Studiengängen der Human- und Zahnmedizin im Rahmen von Innovationsvorhaben wird dagegen befürwortet. Grundsätzlich gilt, dass die Innovationsklausel keinen Ausstieg aus dem schriftlichen Teil des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (M1) erlauben sollte. Dieser sollte für alle Studierenden verpflichtend bleiben.

In der Gesamtbetrachtung fällt auf, dass das Regelungsvolumen erheblich steigt. Derzeit beinhaltet die Approbationsordnung 44 Paragrafen plus Anhänge, künftig sollten es 183 sein. Dies spiegelt sich auch in einer erheblichen Verdichtung des Medizinstudiums wider. So sollen Medizinstudierende, neben dem 12-wöchigen Pflegepraktikum, weitere 12 Wochen für Blockpraktika und neuerdings auch 12 Wochen für eine wissenschaftliche Arbeit aufwenden. Durch eine solche Verdichtung würden die Freiräume der Universitäten für Reformstudiengänge erheblich geschmälert sowie Promotionsvorhaben deutlich erschwert. Mindestens das Pflegepraktikum sollte insofern auf sechs bis acht Wochen gekürzt und das Konzept zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten überdacht werden.

In der Gesamtbetrachtung wurden etliche Korrekturen gegenüber dem Arbeitsentwurf vorgenommen und wichtige Ziele, u. a. aus dem Masterplan Medizinstudium 2020, umgesetzt. Insbesondere das Regelungsvolumen, die Verdichtung der Studieninhalte und auch die finanziellen Folgen sollten bei der weiteren Arbeit an dem Gesetzesentwurf bis zur geplanten Einführung zum 01.10.2025 in den Fokus genommen werden.

DGCH und BDC stehen dem Gesetzgeber im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens als fachliche Ansprechpartner zur Verfügung – damit auf Basis der reformierten ÄApprO die ChirurgInnen von morgen zukunftsgerecht ausbildet werden können.

Burgdorf F: Intensiver, digitaler, wissenschaftlicher – die neue Approbationsordnung. Passion Chirurgie. 2021 März; 11(03): Artikel 05.

Editorial im Dezember: BDC steuert sicher durch die Corona-Krise

Liebe BDC-Mitglieder,

das Jahr 2020 geht so zu Ende wie es begonnen hat: Die Corona-Pandemie bestimmt unseren Alltag und schränkt unser soziales Leben massiv ein. Ein Ende ist – trotz erster hoffnungsvoller Signale auf einen wirksamen Impfstoff – noch nicht absehbar. Als Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) stehen wir auch im Zentrum des Geschehens. Der erste Lockdown im Frühjahr dieses Jahres hat zu einem massiven Einbruch an planbaren Operationen in den Kliniken geführt. Das darf sich so pauschal möglichst nicht wiederholen.

Es ist unstrittig, dass angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens Kapazitäten für die Behandlung von COVID-Patienten freigehalten und Regelbehandlungen reduziert werden müssen, aber letztere sollten eben nicht vollständig eingestellt werden. Der BDC hat sich in der zweiten Welle öffentlich dafür stark gemacht, dass sogenannte planbare Operationen und Interventionen, insbesondere auch bei malignen Erkrankungen, in erforderlichem Umfang unter strenger Indikationsstellung weiterzuführen sind und bereits im Frühjahr während der ersten Welle haben die DGCH, DGAI, BDC und BDA ein detailliertes Papier vorgelegt, wie mit planbaren Eingriffen unter Corona-Bedingungen umgegangen werden sollte. Konstruktives Abwägen und verantwortliches Mitarbeiten in dieser Pandemie lautet unsere Devise.

Wie so viele Unternehmen und Organisationen im öffentlichen Leben haben auch wir beim BDC einen Digitalisierungsschub absolviert. Präsidiumssitzung, Mitgliederversammlung und weitere, über die Jahre liebgewordenen Zusammenkünfte mit den Kolleginnen und Kollegen fanden in diesem Jahr erstmalig virtuell statt – und haben reibungslos funktioniert! Hierfür auch noch einmal ein herzliches Dankeschön, auch an alle MitarbeiterInnen in der Geschäftsstelle, die daran mitgewirkt und dies ermöglicht haben. Über das große Interesse unserer Mitglieder, sich einzuloggen und digital an den Veranstaltungen teilzunehmen, haben wir uns sehr gefreut. Den in der Mitgliederversammlung neu gewählten MandatsträgerInnen an dieser Stelle noch einmal Gratulation zur Wahl und gutes Gelingen bei der Ausübung des Mandats.

Die BDC-Akademie ist von Corona besonders stark betroffen: Unterjährig mussten zahlreiche Seminare abgesagt werden. Das war nicht nur für das gesamte Team eine belastende Zeit, es hat auch zu relevanten wirtschaftlichen Einbußen für den BDC geführt. Umso erfreulicher ist es, den Start unserer neuen BDC|eAkademie ankündigen zu können. Seit dem 06. November haben wir alle Fortbildungsangebote in der eAkademie zusammengeführt und viele neue Formate wie beispielsweise Podcasts eingeführt. Klicken Sie doch einmal hinein und geben uns Ihr Feedback! Was gefällt, was gefällt nicht? www.bdc-eakademie.de

2020 ist der BDC 60 Jahre alt geworden! Das ist eine ordentliche Wegstrecke und wir haben Anfang dieses Jahres Sie in einer Mitgliederbefragung um Ihre Meinung gebeten. Wir haben viele anerkennende und kon­struktive Rückmeldungen erhalten. Sie sollten im Rahmen einer Strategiesitzung diskutiert werden. Wegen „Corona“ musste diese leider verschoben werden. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Es werden auch wieder bessere Zeiten kommen.

Bleiben Sie und Ihre Familien weiterhin gesund! Ein frohes Weihnachtsfest und kommen Sie gut in das neue Jahr.

Ihre

Dr. Friederike Burgdorf

Burgdorf F: Editorial: Reminiszenz 2020. Passion Chirurgie. 2020 Dezember, 10(12): Artikel 01.

BDC-Praxistest: Der Bund lockt Kliniken mit Milliarden in die Digitalisierung

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

üblicherweise werden neue gesetzliche, administrative oder medizinische Vorgaben im deutschen Gesundheitswesen nicht mit finanziellen Oboli garniert. Unter der Fahne der neoliberalen „Gesundheitswirtschaft“ bleiben Krankenhäuser und Praxen da eher ihrem eigenen Handeln überlassen. Doch diesmal scheint die Zeche auch der zu bezahlen, der sie bestellt: über 4 Milliarden stellen Bund, Länder und Träger für die Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser zur Verfügung. Eine große Summe, die sich in der Fläche aber auch leicht verlieren kann. Um sich ein Stück vom Kuchen zu sichern sollte man die Bedingungen kennen, denn Antragsverfahren und Erfolgskontrolle sind in dem Verfahren inklusive. Da bleibt nur zu hoffen, dass auch die großen Co-Themen der Digitalisierung – Datensicherheit und „gläserner Patient“ – im Investmentgerangel nicht ganz unter den Tisch fallen. Schaun mer mal.

Erhellende Lektüre wünschen

Prof. Dr. med. C. J. Krones und Prof. Dr. med. D. Vallböhmer

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat etwas angestoßen, was im Föderalismus eher selten ist: Mit dem im Oktober in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) greift der Bund den Ländern bei der Krankenhausinvestitionsfinanzierung unter die Arme. Die Sars-CoV-2 Pandemie und damit verbunden das im Juni aufgelegte Konjunkturprogramm machten es möglich: Mehr als 130 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung zur Verfügung, um die Wirtschaft, die Länder und die Kommunen durch die Krise zu bringen.

Die Krankenhäuser profitieren mit 4,3 Milliarden aus dem Krankenhauszukunftsfonds, wenn sie in eine moderne Notfallversorgung, die Digitalisierung ihrer Prozesse und ihre IT-Sicherheitsstruktur investieren. Drei Milliarden investiert der Bund. Die Länder bzw. Krankenhausträger steuern noch einmal 1,3 Milliarden Euro bei.

Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte ab dem 01.01.2021 und der damit verbundenen Anbindung der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur kann das Strukturpaket durchaus als geschickter Schachzug von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegenüber den Krankenhäusern gewertet werden. Denn die im Digitale-Versorgung-Gesetz geregelte Fristsetzung für Krankenhäuser, bis zum Jahresende 2020 die Vorbereitungen für die Einführung der elektronischen Patientenakte zu treffen und auch die Telematikinfrastruktur anzuschließen, stellt für Kliniken deutschlandweit eine besondere Herausforderung dar.

Positiv ist aus Sicht des BDC, dass Krankenhäuser mit dem Strukturpaket einen wichtigen politischen und finanziellen Impuls erhalten, Digitalisierungsprojekte endlich zu planen und umzusetzen.

Mit den genannten Förderschwerpunkten werden zwei Kernthemen in der Gesundheitsversorgung angegangen, deren hohe Bedeutung gerade während der Pandemie mehr als deutlich geworden ist. Denn nach wie vor besteht ein großer Nachholbedarf in den Krankenhäusern im Bereich der digitalen Infrastruktur sowie bei sektorenübergreifenden Versorgungsangeboten.

Gefördert werden deswegen Digitalisierungsprojekte zur Verbesserung der

  • Abläufe der internen und sektorenübergreifenden Versorgung (insbesondere auch in den Notaufnahmen und durch digitales Medikationsmanagement)
  • Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
  • IT-Sicherheit
  • Kommunikation
  • Telemedizin
  • Robotik und Hightechmedizin

Damit ermöglicht das KHZG eine hohe Bandbreite an Projekten. Vermisst wird bei dieser Digitalisierungsoffensive nichtsdestotrotz ein Förderschwerpunkt explizit im Bereich Personal. Denn vielerorts fehlt es nicht nur an Technik, sondern vielmehr an geschulten Mitarbeitern für den qualifizierten Einsatz von Innovationen. Obwohl es auch optimistischere Einschätzungen von ganz anderer Seite gibt, wie beispielweise durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), der in seiner Stellungnahme zum KHZG konstatiert: „Die Digitalisierung entlastet das Krankenhauspersonal und kann so zur Patientensicherheit beitragen.“

Bis zum 30.11.2020 wird das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Förderrichtlinien veröffentlichen und diese zum Download bereitstellen: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/. Es ist zu hoffen, dass viele Krankenhäuser mitziehen und zeitnah entsprechende Anträge stellen. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht Tempo: Fördermittel, die nicht bis zum 31. Dezember 2021 vollständig ausgeschöpft werden, werden mit Ablauf des Jahres 2023 durch das Bundesamt für Soziale Sicherung an den Bund zurückgeführt.

Das KZHG sieht darüber hinaus eine Erfolgskontrolle der Investitionsentscheidungen in den Krankenhäusern vor. Dafür weisen Kliniken jeweils zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 mittels strukturierter Selbsteinschätzung ihren digitalen Reifegrad nach. Eine Forschungseinrichtung wird bis zum 28. Februar 2021 mit der Evaluation beauftragt. Ab 2025 gelten dann Sanktionen: So sollen Krankenhäuser und Krankenkassen gemeinsam Abschläge von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall vereinbaren, wenn ein Krankenhaus die förderfähigen Dienste nicht in ausreichendem Maße implementiert hat. Die im Kontext der Digitalisierung gesetzlich verankerten Sanktionsregelungen gegenüber Ärzten bzw. ärztlichen Einrichtungen hält der BDC für kontraproduktiv und lehnt diese auch für den stationären Bereich grundsätzlich ab.

Mit dem Krankenhauszukunftsfonds zeigt der Bundesgesundheitsminister, wie auch schon mit dem Krankenhausstrukturfonds, dass die Kofinanzierung durch Bund und Länder ein Zukunftsmodell werden könnte, um verkrustete Strukturen im Gesundheitswesen aufzubrechen. Dabei vertritt der BDC die Position, dass, wenn zunehmend Steuergelder vom Bund in die Länder fließen, auch rechtlich geprüft werden muss, inwiefern ein solches Modell entsprechend an Mitbestimmungsrechte des Bundes geknüpft werden kann. Auf diese Weise könnte endlich Bewegung in die längst überfällige Neuordnung der Versorgungsstrukturen mit einer Konsolidierung von Krankenhausstrukturen auf der einen Seite und der Schaffung sektorenübergreifender Strukturen auf der anderen Seite, kommen. Letzteres scheiterte bisher regelmäßig an der föderal bestimmten Planung.

Abschließend lassen Sie mit noch auf das gestufte Antragsverfahren in der folgenden Infobox hinweisen. Leider lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags noch keine konkreten Förderrichtlinien vor. Gerne werden wir deren Praxistauglichkeit aber im Verlauf ganz konkret testen und die Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus der Sicht eines antragstellenden Kollegen zur Anschauung für Sie bringen.

Sollten Sie persönlich Interesse daran haben, Ihre Erfahrungen mit der Antragstellung mit den Kollegen und Leserinnen der PASSION CHIRURGIE zu teilen und in einem BDC|Praxistest aufzubereiten, dann melden Sie sich bei uns – die Redaktion der Passion unterstützt Sie gern dabei!

So Beantragen Sie die Fördermittel

Schritt 1: Der Krankenhausträger, ggf. die Hochschulklinik meldet gegenüber dem zuständigen Bundesland seinen Bedarf unter Angabe insbesondere des Vorhabens und der Fördersumme an. Das BAS stellt hierfür in Kürze die entsprechenden Formulare bereit.

 

Schritt 2: Das Land entscheidet innerhalb von drei Monaten, ob das Projekt gefördert werden soll und beantragt dies entsprechend beim BAS. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das antragstellende Land bzw. die zu fördernde Einrichtung mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligt.

 

Schritt 3: Das BAS prüft die Anträge der Länder auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und weist die Mittel zu.

Burgdorf F: BDC-Praxistest: Der Bund lockt Kliniken mit Milliarden in die Digitalisierung. Passion Chirurgie. 2020 November; 10(11): Artikel 05_01.

BDC-Mitgliederbefragung 2020: Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Beteiligung!

Wir wollten es wissen – und Sie haben uns geantwortet. Der BDC hat sein diesjähriges 60. Jubiläum zum Anlass genommen, unter seinen Mitgliedern eine ausführliche Befragung durchzuführen. Mit der Befragung wollten wir überprüfen, welche Leistungsangebote des BDC-Portfolios den Mitgliedern am wichtigsten sind, welche Angebote wir weiter ausbauen können und in welchen Bereichen es Verbesserungspotential gibt. Zusätzlich war es dem BDC ein wichtiges Anliegen zu erfahren, welche Erwartungshaltung die Mitglieder an die gesundheitspolitische Interessenvertretung haben und wie der aktuelle Stand eingeschätzt wird. Um möglichst konkrete Ergebnisse zu erzeugen, wurden die Teilnehmer aufgefordert, ihre Themenfelder zu priorisieren, die sie gesundheitspolitisch als relevant erachten. Die Ergebnisse werden in die weitere Ausrichtung des BDC einfließen.

Vorgehensweise

Die umfassende Mitgliederbefragung fand im Zeitraum vom 14. Januar bis 12. Februar 2020 statt und zeigte eine erfreuliche Resonanz von 1337 Teilnehmern. Herzlichen Dank noch einmal dafür!

Grundlage war ein Online-Fragebogen mit insgesamt 73 Detailfragen, die sich auf folgende Themenbereiche konzentrierten:

  1. Zufriedenheit mit den Leistungen und Angeboten des BDC,
  2. Wichtigkeit der Leistungsangebote des BDC,
  3. Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit und gesundheitspolitischen Vertretung durch den BDC sowie
  4. Priorisierung der Themenfelder bezüglich der strategischen Ausrichtung des Verbands.

Darstellung der Ergebnisse

Die Gesamtergebnisse der Umfrage zeigen eine positive Grundhaltung der Mitglieder zum BDC. Eine besonders hohe Anerkennung lässt sich am Fort- und Weiterbildungsangebot, an der BDC-Rechtsberatung, den verschiedenen Versicherungsangeboten sowie der Passion Chirurgie erkennen.

Was uns als BDC besonders freut: Unter allen befragten Mitgliedern liegt die Weiterempfehlungsrate an KollegInnen bei über 93 Prozent!

Den individuellen Kommentarfeldern konnten wir beispielsweise entnehmen: „Der BDC kümmert sich um alle Belange“, „Reicht so“, „Bin mit allem zufrieden“.

Die Bewertung unserer Mitglieder zu den einzelnen BDC-Leistungen und -Angeboten fielen in der Interpretation im Schulnotensystem folgendermaßen aus:

  • Seminare zur Facharztvorbereitung: 1,7
  • Seminarangebot der BDC|Akademie: 1,9
  • Enthaltene Versicherungen im BDC-Mitgliedsbeitrag: 1,9
    (z. B. Berufs-Rechtsschutz-, Praxisvertreter-Haftpflicht-Versicherung)
  • Mitgliederzeitschrift PASSION CHIRURGIE: 2,0
  • Persönliche Rechtsberatung: 2,0
  • Beteiligung am Deutschen Chirurgenkongress (DCK): 2,1
  • Logbücher: 2,1
  • Nur-Mut Workshops: 2,1
  • Zufriedenheit mit der Information an die Mitglieder: 2,2

Welche Wünsche und Anregungen haben wir von Ihnen erhalten?

Die Befragung hat verdeutlicht, dass unseren Mitgliedern die Präsenz des BDC in der Öffentlichkeit sowie bei der berufspolitischen Interessenvertretung ein wichtiges Anliegen ist. In diesem Zusammenhang hat die Mehrheit der Befragten eine Intensivierung der externen Kommunikationsarbeit des BDC angeregt.

In der folgenden Darstellung zeigt sich die Priorisierung der Themenfelder für die zukünftige strategische Ausrichtung des BDC. Für die befragten Mitglieder führt das Thema Weiterbildung die Top 5-Liste an:

  1. Weiterbildung
  2. Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften und Einheit in der Chirurgie
  3. Nachwuchsarbeit
  4. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
  5. Service für leitende Ärzte: Leitfaden zur praktischen Umsetzung bei neuen Gesetzen

Themenfelder wie digitale Anwendungen, beispielsweise das Telekonsil, aber auch Selektivverträge wurden insgesamt niedriger priorisiert.

Wer waren die TeilnehmerInnen?

Die Mehrheit der Befragten war mit 78 Prozent männlich und entspricht dem Anteil männlicher BDC-Mitglieder (77 Prozent). Der weibliche Anteil betrug 21 Prozent und Teilnehmer mit der Angabe divers machten 0,7 Prozent aus.

Folgende Angaben erhielten wir zur berufliche Situation der Teilnehmenden:

  • Oberarzt 32,20 %
  • Chefarzt 19,63 %
  • Niedergelassener Chirurg in Einzelpraxis oder in Praxisgemeinschaft 14,40 %
  • Rentner 11,08 %
  • Assistenzarzt (Facharzt) 7,68 %
  • Arzt in Weiterbildung 5,24 %
  • Gesellschafter in BAG (Gemeinschaftspraxis) oder im MVZ 3,75 %
  • Angestellter in Praxis, BAG (Gemeinschaftspraxis) oder im MVZ 3,40 %
  • Management/MDK/Öffentlicher Dienst 2,27 %
  • Studierende: 0,35 %

Zusammenfassung der Ergebnisse

Unsere Mitgliederbefragung, durchgeführt vom 14. Januar bis 12. Februar 2020, zeigte mit 1337 Teilnehmern eine erfreuliche Resonanz. Diese sind die wichtigsten Ergebnisse: 93% der Mitglieder würden den BDC im Kollegium weiterempfehlen. Die höchste Zufriedenheit lässt sich am Fort- und Weiterbildungsangebot, an der Passion Chirurgie, an den Versicherungsangeboten und im Bereich der Rechtsberatung erkennen. Die Mehrheit der Befragten wünscht sich eine Intensivierung der externen Kommunikationsarbeit und der berufspolitischen Interessenvertretung und priorisiert diese als Aufgabengebiet in der zukünftigen Ausrichtung des BDC.

Wir danken allen TeilnehmerInnen für Ihr Engagement!

Der BDC – Meine Zukunftsvision

Ein runder Geburtstag bietet Anlass zu feiern, Vergangenes zu würdigen, den Moment zu schätzen und Zukunftspläne zu schmieden. Wo sehen wir uns in den nächsten fünf bis zehn Jahren? Schöpfen wir unser volles Potenzial aus? Am 23. April 2020 wird der BDC 60 Jahre alt – sind wir auch für den 65. Geburtstag gerüstet?

Diese Frage haben wir uns am Beispiel der BDC-Aktivitäten in den Jahren 2019 und 2020 gestellt. Extrapolieren wir diese für die kommenden Jahre, blicken wir sehr zuversichtlich auf die Weiterentwicklung unseres Verbandes. Besonders freut uns: Die Mitgliederzahlen steigen stetig, mittlerweile etwas langsamer, aber dennoch kontinuierlich an. Aktuell bietet der BDC mehr als 17.500 ChirurgInnen ein berufspolitisches Dach.

Eines unserer Aushängeschilder ist die BDC|Akademie. Sie hat 2019 ca. 170 Veranstaltungen mit über 4.800 Teilnehmern ausgerichtet. Möglich gemacht haben dies insbesondere die zahlreichen Kolleginnen und Kollegen, die sich auf fachlich hohem und höchstem Niveau für die Fort- und Weiterbildung der Akademie engagieren. Ihnen allen sei an dieser Stelle herzlich gedankt! Neu in das Angebot 2020 kommen ein Fachseminar zur Robotik, der „Der ökonomische Notfallkoffer für Chirurgen“ und ein Webinar zur Nachlese des Deutschen Chirurgenkongresses (DCK). Der Nachwuchsbereich produziert aktuell Lernvideos zur gezielten Prüfungsvorbereitung, die Website www.chirurg-werden.de wurde hinsichtlich Layout und Technik überarbeitet und nun schrittweise mit neuen Inhalten bestückt. Zusätzlich arbeitet der BDC gerade am Ausbau einer neuen eLearning-Plattform, die noch in diesem Jahr als sogenannte eAkademie an den Start gehen wird. So können künftig Präsenzseminare noch besser durch elektronische Angebote ergänzt werden. Damit greift die Akademie aktuelle und spannende Themen wie Robotik und Digitalisierung, Ökonomisierung wie auch die Bedürfnisse des Nachwuchses durch eLearning konstruktiv auf.

In enger Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, der Ecclesia med GmbH, erarbeitet der BDC kontinuierlich neue, attraktive Versicherungspakete und Rahmenverträge zu vergünstigten Konditionen für seine Mitglieder. Die Rechts- und Karriereberatung durch die Kanzlei Dr. Heberer erfreut sich seit Jahren höchster Beliebtheit und für Vertragsärzte wird in Kürze ein neuer Rahmenvertrag im Bereich Hygiene hinzukommen – um nur einige interessante Entwicklungen und Angebote aus unserem Verband zu nennen. Seine Mitglieder und die (Fach-)Öffentlichkeit informiert der BDC zielgerichtet und regelmäßig über unterschiedliche Medienkanäle, wie die PASSION CHIRURGIE, die BDC-Website, Newsletter, Pressemitteilungen und Social Media-Plattformen. Als Verband spielen die Lobbyingaktivitäten des BDC eine besondere Rolle: Bei den einschlägigen Körperschaften und Organisationen wie auch beim Gesetzgeber setzt sich der BDC beharrlich für den Erhalt und die Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen seiner Mitglieder ein. Die Erfolge politischen Handelns sind nicht am nächsten Tag sichtbar: Für Lobbyisten zählt deswegen immer die Langstrecke – nicht der Sprint. Unsere Ausgangslage ist also durchaus positiv zu bewerten.

Wählen wir eine andere Perspektive: „Grundlage und Ausgangspunkt eines Konzepts (…) der strategischen Verbandsführung sollte (…) die Einigung auf grundlegende Überzeugungen und Werthaltungen sowie grundsätzliche Ziele des Verbandes sein. Diese Elemente können in einem Grundsatzprogramm (…) dokumentiert werden (…).“, so ist es in der Managementliteratur zu lesen. Auch hier können wir positive Nachrichten vermelden: Das Grundsatzprogramm des BDC findet sich – wie im Editorial dargestellt – prägnant und seit 60 Jahren nahezu unverändert und weiterhin zutreffend in unserer Satzung und den Gründungsstatuten wieder: Im Mittelpunkt aller Aktivitäten des BDC stehen originär die Unterstützung von ChirurgInnen sowie der Erhalt des Fachs Chirurgie. Keine Frage: Der BDC ist und bleibt damit ein wichtiger Akteur im Bereich der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, fachlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Interessenvertretung sowie der Fort- und Weiterbildung. Trotzdem muss die Frage erlaubt sein, ob der BDC für die Zukunft strategisch optimal aufgestellt ist.

Lassen Sie uns daher konkreter werden! Es kann also hervorgehoben werden, dass die BDC-Mitglieder, einschließlich Vorstand und Geschäftsführung, eine Wertegemeinschaft bilden, und das ist gut so. Bemerkenswert ist weiterhin, dass diese Werte und Überzeugungen so stabil sind, dass sie seit 60 Jahren im Grundsatz bestehen. Und genau diese Tatsache bietet Chancen und Herausforderungen zugleich. Eine besondere Herausforderung besteht darin, sich bei konstanter Zielsetzung kontinuierlich von innen heraus zu erneuern. Chance hingegen ist, dass wir mit einer stabilen Wertegemeinschaft von über 17.500 ChirurgInnen die Stimme erheben, Stimmungen erzeugen können!

Denn, was sind die drängenden Fragen der Zeit? Wie stellen Sie sich die Versorgung der Zukunft vor? Fühlen Sie sich durch den Gesetzgeber repräsentiert? Was halten Sie von der Politik unseres durchaus umtriebigen Gesundheitsministers? Und was halten Sie davon, dass Jens Spahn agiert und zwar in Bereichen, in denen zuvor Stillstand angesagt war? Soll der BDC weiterhin primär in Serviceangebote investieren (was eine gute Sache ist)? Oder soll sich der BDC stärker in die politische Gestaltung einbringen? Hierzu eine kleine Anekdote. Frisch in der Funktion als Geschäftsführerin des BDC wurde ich nach meinen Vorstellungen gefragt. Meine Antwort lautete: Während meines Großbritannienaufenthaltes an der London School of Economics, wo ich einen Masterstudiengang absolvierte, war in der Presse regelmäßig zu lesen: „Surgeons say (….)“, und was die britischen ChirurgInnen sagen, wird in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Das also ist meine Vision für den BDC! Dass wir vermehrt auch in Hinblick auf Politik und Öffentlichkeitsarbeit das Potenzial nutzen, welches dem BDC, welches ChirurgInnen gegeben ist – aufgrund der Wertegemeinschaft, aufgrund der großen Hingabe in Bezug auf Ihre anspruchsvolle Tätigkeit, aufgrund Ihrer Faszination und Passion für Ihr Fach, trotz bestehender Differenzen im Detail! Dass der BDC Gesicht zeigt!

Der BDC besitzt unzweifelhaft die notwendigen strategischen Instrumente, um seine Ziele zu erreichen. Gleichzeitig gilt es, den BDC immer wieder neu auszurichten und auf die aktuellen Rahmenbedingungen und Fragestellungen vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund haben sich der erweiterte Vorstand und die Geschäftsführung dazu entschlossen, 2020 einen Strategieprozess einzuleiten, an dessen Ende als Arbeitsergebnis idealerweise eine konkrete Agenda 2025 steht. Ziel ist es, auf Basis des satzungsgemäßen Grundsatzprogramms, neue Handlungsfelder zu identifizieren und die entsprechenden Prioritäten und Maßnahmen abzuleiten.

Deswegen interessiert mich: Was treibt Sie um, wenn Sie in Ihre chirurgische Zukunft blicken? Welche Fragen verlangen nach Antworten? Zweifelsohne gehören dazu Fragen nach dem Umgang mit:

  • dem Nachwuchsmangel,
  • den Problemen in strukturschwachen Regionen,
  • den vielen z. T. kleinen Krankenhäusern in Ballungsgebieten,
  • der zunehmend möglichen ambulanten Versorgung von PatientInnen,
  • der Abwanderung des ärztlichen Nachwuchses in Anstellungsverhältnisse,
  • der zunehmenden Abgabe chirurgischer Praxen an klinikgeführte Medizinische Versorgungszentren aus wirtschaftlichen Gründen,
  • der fortschreitenden Ökonomisierung einschließlich dem Spannungsverhältnis zwischen leitenden Ärzten und Geschäftsführungen
  • der Zunahme IT-technischer Möglichkeiten,

um nur einige zu nennen. All diese Rahmenbedingungen prägen in der einen oder anderen Weise bereits jetzt Ihre chirurgische Tätigkeit und Ihre Wahrnehmung derselben.

In dem geplanten Strategieprozess wird es nun darum gehen zu priorisieren, welcher Handlungsfelder sich der BDC verstärkt annehmen wird. Interessant wird es vor allem werden, wenn es darum geht, den jeweiligen Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen zuzuordnen. Eine wichtige Weichenstellung wird dabei sein, ob – wie bereits ausgeführt – der BDC wie bislang primär auf Service-Leistungen setzen will, um Sie als Mitglieder so gut es geht in Ihrer Tätigkeit zu unterstützen, oder ob sich der BDC zukünftig auch politisch und medial stärker einbringen soll, um auf Basis abgestimmter Positionen und Konzepte die politischen Rahmenbedingungen der chirurgischen Tätigkeit noch sichtbarer mitzugestalten und deren Weiterentwicklung zu prägen und einzufordern. Ich plädiere ganz klar für Letzteres! In diesen Diskussionen werden wir uns auch von den Ergebnissen der aktuellen Mitgliederbefragung leiten lassen, an der Sie sich dankenswerterweise so zahlreich beteiligt haben. Die Mitgliederbefragung stellt für uns eine sehr wichtige Arbeitsgrundlage im Strategieprozess dar. Genauso wichtig sind für uns auch die Anregungen, die uns über das Präsidium im November 2019 erreicht haben. Auch hierfür bedanken wir uns sehr herzlich!

Unabhängig von der durch den Strategieprozess initiierten Agenda sind schließlich die Fragen nach der grundsätzlichen Ausrichtung des BDC immer wieder neu zu beantworten: Derzeit erwägt der BDC eine Ausweitung seiner Angebote auch für medizinnahe Berufsbilder. Dies geschieht nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Themen Kooperation, Koordination und auch Delegation stetig an Bedeutung zunehmen werden und der BDC diese Entwicklungen konstruktiv begleiten möchte. Auf die Fortschritte der Einheit der Chirurgie, auch im Zuge der Personalunion des Generalsekretärs der DGCH und des BDC-Präsidenten durch Prof. Dr. med. Dr. h.c. Meyer, wurde bereits in diesem Editorial eingegangen. Hieran soll angeknüpft werden. Last but not least wird der Repräsentanz aller Säulen, einschließlich der Orthopädie und Unfallchirurgie, und natürlich des niedergelassenen und des stationären Versorgungsbereichs, deren Grenzen zunehmend unschärfer werden, unter dem Dach des BDC ein unverändert hoher Wert beigemessen und auch zukünftig mit Nachdruck weiterverfolgt und gelebt werden.

Zusammenfassend ist der BDC also solide und zukunftssicher aufgestellt. Gleichzeitig sollten Handlungsfelder und Maßnahmen mit Blick auf aktuelle Entwicklungen priorisiert und angepasst werden. Dabei sollten die Signale klar zu Gunsten von Strategie, Politik und Öffentlichkeitsarbeit gestellt werden. Damit wir die Rahmenbedingungen chirurgischen Handelns wieder mitgestalten und nicht nur Gesicht zeigen, sondern auch Gehör finden. Das ist und wird künftig eine der Hauptaufgaben unseres Berufsverbandes sein!

Burgdorf F: Der BDC wird 60 – wir gratulieren und blicken in die Zukunft! Passion Chirurgie. 2019 März, 9(03): Artikel 07_01.

Editorial: Achtsam, wirksam, maßvoll

„Wir müssen weiter achtsam sein, Infektionsketten früh erkennen und wirksam unterbrechen“, so Jens Spahn bei der Ankündigung des Zweiten Gesetzes „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, welches am 14. Mai von der Groko gegen die Stimmen der Opposition und mit Zustimmung des Bundesrats verabschiedet wurde. Tatsächlich hat Deutschland die ersten Auswirkungen der Corona-Pandemie im Vergleich zu vielen anderen Staaten bemerkenswert gut überstanden. Und diesen Erfolg gilt es zu bewahren. Es ist uns in Deutschland gelungen, einen Ausbau von Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern von fast 28.000 intensivmedizinischen Betten auf mehr als 40.000 zu realisieren. Sechs von sieben Patienten mit Covid-19 wurden erfolgreich im ambulanten Setting behandelt.

Gleichzeitig mehren sich auch kritische Stimmen in Politik und Bevölkerung, und insbesondere Verfassungsrechtler stellten schon früh die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der eingeleiteten Maßnahmen angesichts ihrer weitreichenden sozialen, medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Debatte um die Verhältnismäßigkeit betrifft uns Ärzte und letztlich den gesamten Gesundheitssektor in besonderem Maße. Und so haben auch den BDC in diesen Wochen zahlreiche Anfragen, Kommentare und Vorschläge zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Krise erreicht. Als Berufsverband haben wir unsere Aufgabe bei sich täglich ändernden Rahmenbedingungen zunächst in der Information unserer Mitglieder gesehen. Wir haben daher, neben aktuellen Rundschreiben, eine Corona-Website aufgebaut, die wir auch weiterhin regelmäßig erneuern. Informieren Sie sich unter: https://bit.ly/BDC-Corona.

Rede und Antwort standen wir speziell den niedergelassenen BDC-Mitgliedern in einer kurzfristig im April anberaumten Live-Sendung über YouTube. Hintergrund waren zahlreiche individuelle Anfragen, die uns schwerpunktmäßig zu den Themen Schutzausrüstung, wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Fortbildungspflichten und Kurzarbeit erreichten. Der Live-Stream wurde mit Stand 22. Mai bereits 568 Mal aufgerufen und wir bedanken uns für das rundum positive Feedback für diese Premiere. In einem gemeinsamen Statement haben sich DGCH, DGAI, BDC und BDA zur Wiederaufnahme von elektiven Operationen in deutschen Krankenhäusern geäußert (Link: https://bit.ly/BDC-Statement-Ops). Gleichzeitig konstatierte das Bundesministerium für Gesundheit: „Eine dauerhafte ausschließliche Priorisierung nur einer bestimmten Patientengruppe unter Ausschluss anderer Gruppen von Erkrankten lässt sich insbesondere aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht rechtfertigen.” Auf diesen Aspekt hatte auch Professor Jähne in seiner Stellungnahme zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im stationären Bereich hingewiesen, die wir allen BDC-Mitgliedern haben zukommen lassen und auch in dieser Ausgabe der PASSION CHIRURGIE abgedruckt haben.

Schließlich hat der BDC durch Pressearbeit wie auch in Kooperation mit relevanten Vertretern im Gesundheitswesen auf einen angemessenen Umgang mit Schutzausrüstung, insbesondere Masken, hingewirkt und sich flankierend bei den entsprechenden Institutionen für aktuelle Vergütungsregelungen eingesetzt; nicht zuletzt im Bereich der Unfallversicherung und der privaten Krankenversicherung, deren pandemiebedingten Vergütungsregelungen im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung einer gewissen Latenz unterlagen.

Leider war und ist die Arbeit im BDC auch von den Corona-bedingten Absagen zahlreicher Seminare der Akademie geprägt. Dies ist besonders schade, da diese mit viel Engagement auf den Weg gebracht wurden. Wir wünschen uns sehr und arbeiten daran, das Seminar-Programm so schnell wie möglich wieder aufnehmen zu können und danken allen Beteiligten für Ihre maßgebliche Unterstützung!

Damit Sie trotzdem einige Fortbildungspunkte sammeln können, erwartet Sie in der vorliegenden PASSION CHIRURGIE ein CME-Artikel zum Thema „Was gibt es Neues in der endoskopischen Chirurgie?“ von Professor Kähler. Weiterhin finden Sie praktische Tipps zur „Neuregelung im MDK Verfahren – was muss man wissen, um nicht zu verlieren?“ von Professor Krones und das Jubiläumsinterview unseres Präsidenten, Professor Meyer, zum Thema „Mit Arroganz und Ignoranz kann kein Nachwuchs akquiriert werden“. Lesen Sie auch den Kommentar des Generalsekretärs der DGCH und BDC-Präsidenten im DGCH-Teil mit einer Chronik zur Corona-Pandemie und dazu, dass Finnland das glücklichste Land der Welt ist.

Für eine abschließende Bewertung des Umgangs mit der Pandemie, einschließlich der Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der staatlichen Hilfeleistungen und – viel wichtiger – für die Ableitung zukunftsrelevanter Erkenntnisse ist es noch zu früh. Prägen sollten wir in Zukunft maßgeblich die Debatte um die Ausarbeitung sachgerechter aktueller Pandemie-Pläne. Gleichzeitig sollten wir auch das Thema „Ökonomisierung der Medizin“ erneut aufgreifen. Schließlich haben die Ärzteschaft und der gesamte Gesundheitssektor in diesen Zeiten einmal mehr bewiesen, dass sie handlungsfähig sind – und dafür benötigen wir angemessene und zukunftssichere Rahmenbedingungen, in denen Ärzte eigenverantwortlich entscheiden können!

Burgdorf F: Editorial: Achtsam, wirksam, maßvoll. Passion Chirurgie. 2020 Juni; 10(06): Artikel 01.

Editorial: Stirb langsam – wird das MDK-Reformgesetz zum Stolperstein für die „kleinen Häuser“?

Nun soll ein neues System der integrierten Notfallversorgung mit den Elementen einer telefonischen Lotsenfunktion und sogenannter Integrierter Notfallzentren an Krankenhäusern helfen, die Vermittlung des richtigen Patienten in die jeweils angemessene Versorgungsstruktur sicherzustellen. So sieht es der Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung aus dem Januar 2020 vor.

Klar ist, dass die Behandlungspfade von Patienten nicht an der Sektorengrenze enden und durchaus nicht immer als optimal zu bezeichnen sind. Fehlsteuerung resultiert nicht nur aus den Patientenströmen in die Notaufnahmen und deren mangelnder Filterfunktion, sondern auch aus der Unterfinanzierung des ambulanten Operierens, stationären Überkapazitäten und der Verweigerungshaltung relevanter Player, wenn es um die Zulassung von intermediären Strukturen wie Praxiskliniken geht. Und bei all dem stehen wir Ärzte nicht im luftleeren Raum, sondern sind Teil dieses funktionellen Systems, dessen Rahmenbedingungen das ärztliche Handeln prägen und daher stetig zu überdenken und zu verbessern sind.

Vor diesem Hintergrund haben die entsprechenden Veröffentlichungen u. a. der Leopoldina, der TU-Berlin, der Bertelsmann-Stiftung und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen für ein gewisses Aufsehen gesorgt, und auch das Ergebnis der Bund-Länder-Kommission zur Neuordnung der Sektorengrenze wird mit Spannung erwartet. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang, und auch schon durch den Bundestag verabschiedet, ist die Änderung des § 115b SGB V – ein kleines Detail im MDK-Reformgesetz. Danach soll der Katalog für ambulante durchführbare Operationen bis Mitte 2021 erweitert werden – nun z. B. auch um stationsersetzende „Behandlungen“ – und eine neue Vergütungsordnung dafür erstellt werden. Zusammen mit den weiteren Vorgaben des MDK-Reformgesetzes, z. B. Abschläge von mindestens 300 Euro je beanstandeter Krankenhausrechnung, wird der Druck auf die Häuser enorm steigen, Eingriffe zunehmend ambulant vorzunehmen. Für Häuser, die einen großen Anteil ihrer Leistungen in diesem Segment mit ambulantem Potenzial erbringen, könnte dies bereits kurzfristig – und auch in Abhängigkeit von der zu überarbeitenden Vergütungsordnung – gravierende Folgen haben.

Hinweis

In einer der folgenden Ausgaben der PASSION CHIRURGIE wird Herr Jochen Metzner, Leiter der Abteilung Gesundheit im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie in Rheinland-Pfalz und Mitglied der Bund-Länder-Kommission, die Beratungsergebnisse der Kommission aktuell für Sie kommentieren.

In der aktuellen PASSION CHIRURGIE stellen wir Ihnen die durchaus positive Einschätzung aktueller Entwicklungen durch den GKV-Spitzenverband vor, der – Obacht – vorsorglich bereits auf künftig mögliche negative (!) Erlöse von Krankenhäusern hinweist und das MDK-Reformgesetz als echte „Chance“ begreift, das „im internationalen Vergleich enorm hohe Ambulantisierungspotenzial in Deutschland endlich zu heben“. Lesen Sie über ein Innovationsfondsprojekt der Universität Hamburg, in dem Gesundheitsökonomen Grundlagen schaffen für eine neue, intersektorale Gebührenordnung und darauf hinweisen, dass in England ambulante Eingriffe genauso gut wie stationäre Eingriffe vergütet werden. Und informieren Sie sich in dieser Ausgabe über den aktuellen Stand des BDC|Pilotprojekts „Hybrid DRG Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen“ in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und der Techniker Krankenkasse (TK) unter der Leitung von Herrn Dr. S. Dittrich.

Burgdorf F: Editorial: Stirb langsam – wird das MDK-Reformgesetz zum Stolperstein für die „kleinen Häuser“? Passion Chirurgie. 2019 Fabruar;10(02): Artikel 01.

Editorial: Des einen Lust – des anderen Frust?

Es funktioniert tatsächlich: Allein 2019 hat uns Jens Spahn an die dreißig neue und laufende Gesetzgebungsverfahren beschert – Ende nicht in Sicht! Und in der Tat werden Sie einander dieser Tage nicht nur einen besinnlichen Jahresausklang wünschen, Glück, Erfolg und Freude, nach Möglichkeit im Kreise der Familie, sondern immer wieder auch Gesundheit. Denn, auch wenn sich Vieles ändert und die politischen Einstellungen in unserem Lande in diesen Zeiten wieder besonders heterogen sind, besteht seit jeher ein weltweiter Konsens, nämlich, dass ohne Gesundheit alles nichts ist.

Doch was bringt nun diese sintflutartige Gesetzeslust? Hilft sie dem Patienten weiter? Versetzt sie Ärzte in die Lage, Gesundheitsversorgung ganz neu zu denken und noch viel besser zu praktizieren, im OP Berge zu versetzen? Wenn Sie dies wissen möchten und noch viel mehr, dann begleiten Sie mich doch gerne auf diesem Parforceritt: Passion Gesetz!

Das Themenspektrum war breit – angefangen mit dem Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes, pünktlich zum Jahresbeginn 2019, über die 2./3. Lesung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im März und eine weitere Änderung des Transplantationsgesetzes hin zum Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters, zur Ausbildung von Anästhesie- und Operationstechnischen Assistentinnen (ATA/OTA), zum MDK-Reformgesetz und schließlich hin zur Verabschiedung des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation, um nur einige zu nennen.

Der BDC hat gegenüber dem Gesetzgeber in Stellungnahmen Flagge gezeigt. Zum Beispiel zum Thema Delegation im Gesetzgebungsverfahren zur Ausbildung von ATA/OTA und auch im Bereich der Notfallsanitäter; denn einen entsprechenden Entwurf hatten die Länder auf der Endstrecke in das Verfahren zu ATA/OTA eingebracht. Eine Vereinheitlichung der Ausbildungsbedingungen für ATA/OTA wird befürwortet, eine Substitutionsdebatte hingegen – auch im Hinblick auf Rettungssanitäter und Physician Assistants – abgelehnt. Und auch im Bereich Delegation schlagen womöglich bei vielen von Ihnen zwei Herzen in einer Brust; das Gesetz jedenfalls lässt reichlich Spielraum, zumal die Kompetenz für eigenverantwortliche Tätigkeiten im Bereich Diagnostik und Therapie auch außerhalb der Operations- und Überwachungsentitäten innerhalb des Ausbildungsgangs erworben werden soll.

Und wollen wir denn wirklich weiter am EU-Spitzenplatz als Superleistungsträger festhalten, mit einem schier unendlichen Repertoire an Verantwortlichkeiten – von der Braunüle bis zum Polytrauma? Weil wir weltweit einen Ruf zu verteidigen haben, nicht zuletzt als eines der Länder mit vergleichswese hohen Arztzahlen pro Einwohner – wohingegen die Arztzahlen pro Patient deutlich niedriger liegen? Oder lassen wir es zu, dass die Ausübung von Teilbereichen ärztlicher Heilkunde zunehmend delegiert wird, unter Inkaufnahme dessen, dass wir damit die Tür möglicherweise einen Spalt breit öffnen. Dies sind Fragen, die uns auch weiterhin beschäftigen werden. Denn klar ist, dass wir uns bei einer Dysbalance zwischen Angebot und Nachfrage diesen Themen nicht vollständig werden verwehren können. Begreifen wir es als Chance – lassen Sie uns gemeinsam gestalten!

Farbe bekannt hat der BDC ebenfalls in seiner Stellungnahme zum MDK-Reformgesetz. Obergrenzen für Prüfquoten wurden selbstverständlich begrüßt. Positiv bewertet hat der BDC zudem die neue Besetzung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste mit immerhin einem Viertel aus Ärzteschaft und Pflege, so wie es der Entwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit zunächst vorsah – obwohl wir Sorge hatten, dass es sich um eines der berühmten Feigenblätter handele, zumal maßgebliche Strukturen innerhalb des Medizinischen Dienstes unverändert bleiben sollen. Mittlerweile liegt der Regierungsentwurf vor. Krankenkassen stellen danach 70 Prozent der Vertreter. Für Landespflege- und -ärztekammern bleiben gerade mal 8,7 Prozent der Sitze (in Zahlen 2 von 23). Aber Vorsicht, die Vertreter der Pflege und Ärzteschaft werden von der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde des Landes benannt – da könnte ja noch sonst wer kommen! Soweit zur angestrebten Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste.

Blicken wir auf einen ganz anderen Aspekt des MDK-Reformgesetzes, nämlich die Änderung des § 115b SGB V zum ambulanten Operieren. Der Regierungsentwurf sieht eine Neuordnung des Kataloges für Ambulantes Operieren vor. Der BDC hat sich dafür eingesetzt, dass dies keine Einbahnstraße für Krankenhäuser sein dürfe, sondern im Sinne einer echten sektorenübergreifenden Versorgung auch Praxiskliniken, bzw. sektorenübergreifende Strukturen für die Behandlung zugelassen werden müssen. Zudem fehlt eine Klarstellung, dass auch Behandlungen mit kurzen Liegedauern in den Bereich des (erweiterten) ambulanten Operierens fallen können. Schließlich sollte Grundlage für die Vergütung nicht der Einheitliche Bewertungsmaßstab, sondern das DRG-System sein. Denn so wie das Gesetz derzeit konzipiert ist, ist absehbar, dass Krankenhäuser die fraglichen Leistungen schwerlich kostendeckend erbringen können, während ambulante Player zulassungsbedingt nur eingeschränkt teilnehmen können. Grundlage für die Neuordnung soll ein durch die Selbstverwaltung in Auftrag zu gebendes Gutachten sein. Auch hier dürfen wir also weiterhin gespannt sein – und erkennen Handlungsfelder für den BDC!

Was mich zum nächsten Thema bringt – der digitalen Transformation. Und dann hätte ich auch die „Big Three“ des Gesundheitsdschungels: Delegation, Intersektoral und Digital – Nashorn, Elefant und Löwe. Das „Digitale Versorgung Gesetz“ (ja, wer wagt schon noch, nach deutscher Grammatik zu fragen, wenn es um Transformation, wenn nicht gar Disruption geht!) bietet einen umfangreichen Maßnahmenkatalog und zielt darauf ab, die Chancen der Digitalisierung für eine bessere Versorgung der PatientInnen nutzbar zu machen. Zukünftig sollen IT-Innovationen schneller Eingang in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen finden, beispielsweise sollen Gesundheits-Apps zu Lasten gesetzlicher Kassen verordnungsfähig sein. Schwierig dabei ist, dass ÄrztInnen verpflichtet werden sollen, auch Apps in die Behandlung einzubeziehen, die sie selbst nicht verordnet haben. Zur Verbesserung des fachlichen Austauschs, sollen elektronische Kommunikation, der eArztbrief und das Telekonsil gefördert werden, ebenso wie die Umsetzung der elektronischen Patientenakte, um nur einige Aspekte zu nennen.

Unterm Strich: Viele alte und neue Ansätze, die endlich umgesetzt werden sollen – und das ist grundsätzlich begrüßenswert. Denn dem Streit der Parteien und der Selbstverwaltung, im Übrigen auch der unterschiedlichen Fachgesellschaften und Verbände und jeweils heterogenen Mitgliederstrukturen innerhalb derselbigen, ist schon so manch eine gute Idee zum Opfer gefallen. Hoffen wir also, dass die neuen Ansätze am Ende nicht nur durch schiere Masse bestechen – mit vielen beeindruckend kostspieligen Gesundheits-Apps, ÄrztInnen, die sich für ein gewisses Salär (cave: Opportunitätskosten und zusätzliche Verknappung der Ressource Arzt) mit ihren PatientInnen durch elektronische Patientenakten mühen und AU-Bescheinigungen, die elektronisch an die Kassen geschickt werden und parallel – wie seit jeher – dem Patienten ausgedruckt für den Arbeitgeber mitgegeben werden.

Auch an diesen Themen werden wir in 2020 weiterarbeiten, zum Beispiel innerhalb des Themenreferats Chirurgie, Ökonomie und Zukunftsfragen. Interessant ist sicherlich in diesem Zusammenhang auch das Telekonsil zum Nutzen von ÄrztInnen und PatientInnen. Für Ihre Anregungen sind wir natürlich offen und wie immer auch sehr dankbar!

Und damit wären wir beim BDC, der Geschäftsstelle mit ihren MitarbeiterInnen, dem Vorstand und den MandatsträgerInnen: Ihnen allen gilt mein persönlicher Dank für Ihr unermüdliches Engagement, für Ihre tolle Arbeit und zahlreiche gute Tipps und Ratschläge innerhalb meiner ersten Zeit im und für den BDC. Auch für das nächste Jahr haben wir uns eine Menge vorgenommen. Auf neue Beine gestellt wird die eAkademie. Im dritten Quartal werden Sie diese hoffentlich in gänzlich neuem Gewand nutzen können. 2020 wird es erstmalig ein Webinar zur Nachlese des Deutschen Chirurgenkongresses (DCK) geben. Zudem bietet die Akademie neue Seminare an zum Thema „Update Robotische Chirurgie“ und den „Ökonomischen Notfallkoffer für Chirurgen“. Hier setzen wir auf Ihre Teilnahme und auf Ihre Publicity! Ganz oben an stehen wird schließlich ein politisches Agenda-Setting für den BDC, damit einmal mehr deutlich wird, was 17.000 ChirurgInnen in Deutschland leisten und wohin sie wollen!

60 Jahre BDC

Machen Sie mit und bezahlen Sie 2020 nur 60 % des Mitgliedsbeitrags!

2020 feiert der BDC sein 60-jähriges Jubiläum! Schreiben Sie uns, warum Sie BDC-Mitglied geworden sind und was Sie an unserem Verband am meisten schätzen. Unter allen Einsendungen werden 60 Mitglieder ausgelost, die im nächsten Jahr nur 60 Prozent des Mitgliedsbeitrags bezahlen. Viel Glück! Einsendeschluss ist der 20.01.2020.

 

Schreiben Sie per E-Mail an [email protected], per Fax an 030 / 28004 – 108 oder per Post an BDC e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin.

Burgdorf F: Des einen Lust – des anderen Frust? Passion Chirurgie. 2019 Dezember; 9(12): Artikel 01.

Editorial: Drei Monate im Amt – Es gibt viel zu tun

Noch sind die berühmten ersten 100 Tage nicht vergangen und doch hatte ich bereits die Chance, viele von Ihnen, den aktiven Mitgliedern des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC), persönlich kennenzulernen.

Gelegenheit dazu bot insbesondere der Chirurgenkongress in München, den ich gleich in meiner zweiten Woche als neue Geschäftsführerin besuchen durfte. Beeindruckt hat mich insbesondere das unermüdliche Engagement zahlreicher Protagonisten: von wissenschaftlichen Beiträgen über die Leitung von Workshops sowie geschäftlicher Gespräche bis hin zur Moderation von Abendveranstaltungen und – last but not least – zur Teilnahme am Organspendelauf. Während dieser traditionsreichen Tagung konnte ich sowohl Veranstaltungen und Beiträge des BDC besuchen, Gespräche mit relevanten Geschäftspartnern begleiten und vor allem konnte ich Sie, die Mitglieder, in persönlichen Gesprächen näher kennenlernen und auch Ihre Vorstellungen und Erwartungen in Bezug auf die Ausrichtung des BDC und damit auch meiner Tätigkeit. Treffpunkt war immer wieder der BDC-Stand, der während des gesamten Kongresses durch die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle betreut wurde.

Begegnet sind mir dabei insbesondere berufspolitisch relevante Themen, wie Nachwuchsförderung, Altersentwicklung, Fort- und Weiterbildung, sektorenübergreifende Versorgung, Digitalisierung und Ökonomisierung. Und obschon ich im Langenbeck-Virchow-Haus mit dem allseits bekannten Zitat: „Die Deutsche Gesellschaft ist für die Chirurgie und der BDC für die Chirurgen da“ begrüßt wurde, wurde der Einheit der Chirurgie in den Gesprächen ein berufspolitisch hoher Stellenwert beigemessen. Diesen Leitgedanken werde ich bei meiner weiteren Tätigkeit als Geschäftsführerin gerne berücksichtigen, denn geeint findet die Chirurgie im politischen Umkreis mehr Gehör.

Seit meinem Start stehen bereits zahlreiche aktuelle Themen an. Vorrangig sind derzeit infrastrukturelle Themen innerhalb der Geschäftsstelle anzugehen. Dazu gehört auch die Modernisierung der IT-Infrastruktur einschließlich der elektronischen Fortbildungsplattform. Dabei kommt der BDC-Geschäftsstelle als Nucleus und interner Triebfeder für die Realisierung der meisten satzungsgemäßen Aufgaben eine wichtige Funktion zu. Nach den bedauerlicherweise etwas unruhigen Zeiten wollen wir nun gemeinsam zu der gewohnt kreativen und konzentrierten Arbeitsatmosphäre zurückkehren. Künftige wichtige Themenfelder werden die weitere berufspolitische Ausrichtung und die Identifikation erfolgversprechender Projekte für den BDC und seine Mitglieder sein.

Die Aktivitäten der BDC|Akademie sind ebenfalls in vollem Gange. Im ersten Halbjahr wurden schon 52 Seminare, 12 Hospitationen und sechs Webinare realisiert. Die Planungen für das zweite Halbjahr laufen: es stehen fünf Webinare an, 47 Seminare und acht Hospitationen müssen vorbereitet werden.

Nun ist ein Verein am Ende immer nur so lebendig, wie seine Mitglieder. Daher ist es mir ein Anliegen, noch einmal die neue Struktur des BDC hervorzuheben und an das damit verbundene Potenzial zu erinnern. Neben den Landesverbänden, die in regelmäßigen Abständen tagen, besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich spezifisch in Fach- und auch in Themenreferaten zu engagieren, z. B. zu „Chirurgie, Ökonomie & Zukunftsfragen“, „Familie und Beruf“, „Presse & Öffentlichkeitsarbeit“ sowie „Medizinische Dokumentation, Klinik- und Leistungsmanagement“, um nur einige zu nennen. Schauen Sie doch mal auf unserer Website unter: https://www.bdc.de/der-bdc/praesidium/!

Als Ärztin habe ich mich dazu entschlossen, mich für eine Verbesserung des Umfelds des ärztlichen Handelns einzusetzen. In diesem Sinne freue ich mich schon sehr auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und möchte mich noch einmal bei Ihnen allen für das mir entgegengebrachte Vertrauen und das herzliche Willkommen bedanken!

Burgdorf F: Editorial. Drei Monate im Amt – Es gibt viel zu tun. Passion Chirurgie. 2019 Juni; 9(06): Artikel 01_01.