Alle Artikel von Friederike Burgdorf

2024 – ein prägendes Jahr, das Überraschungen und Aufgaben für das kommende bereithält

Wenn ein Beben die Gesundheitspolitik erfasst, begibt sich der BDC mit seinen Funktionsträgerinnen und -trägern mitten ins Geschehen, mit dem Ziel, mit anzupacken und die besonders für die Chirurgie relevanten Themen in die richtigen Bahnen zu lenken. Die Erkenntnis in diesem Jahr: Dranbleiben und laut werden. Ein Jahresrückblick von BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Das Jahr 2024 begann bereits mit einem Knall: Die Einführung der Hybrid-DRG überfiel die Ärzteschaft, beschäftigte Kliniken und Praxen, was die technische Umsetzung betraf, und erhitzte die Gemüter bezüglich der Sinnhaftigkeit und Profitabilität. Vor allem für die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen schlagen die Sachkosten zu Buche, die bei den H-DRG nicht ausreichend berücksichtigt werden. Auch die Aufteilung der Kosten mit anderen beteiligten wie den Anästhesisten hat für Unruhe und teilweise Unmut unter den Fachgruppen geführt und auch die fehlende Möglichkeit, Schweregrade anhand von H-DRGs zu differenzieren, wurde kritisiert. Dadurch, dass BDC-Vorstand und engagierte Mandatsträger sich frühzeitig mit der Thematik auseinandergesetzt hatten, konnte der BDC rasch seine Mitglieder ins Bild setzen und in Richtung Politik, Verbände und Medien Stellung beziehen.

Währenddessen waren schon deutlich die Vorbeben der Krankenhausreform und der Ausarbeitung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetztes (KHVVG) zu spüren. Bund und Länder stritten sich vor dem Gesetzeserlass um Auswirkungsanalyse, Geld und die konkrete Umsetzung, während bereits Stück für Stück unrentable Krankenhäuser vom Netz gingen und gehen. Andere Häuser, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland, das quasi als Blaupause für die Strukturreform gilt, arbeiten bereits nach den Vorgaben. Die Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungsstufen und die Zuteilung von Leistungsgruppen wird bereits vorgenommen. Die Neustrukturierung wird also hier wohl am schnellsten zu bemerken sein, und wir beobachten die Entwicklung in NRW mit Spannung.

Die Krankenhausreform unter der Leitung von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach ist ein dickes Brett, das es an verschiedenen Stellen zu bearbeiten gilt. Der BDC hat insbesondere sehr kritisch die Berücksichtigung der fachärztlichen Weiterbildung beobachtet. Wir haben dabei festgestellt, dass dieses Thema im Referentenentwurf von Anfang an weitestgehend ignoriert wurde und immer noch stiefmütterlich behandelt wird. Mitgliedern des Bundestags und dem Gesundheitsausschuss liegen inzwischen zwei Stellungnahmen von Seiten des BDC vor, in denen der Verband die gesicherte Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung fordert und Vorschläge zur Umsetzung macht. Die Weiterbildungskommission Chirurgie, bestehend aus Mandatsträger:innen von BDC, DGCH und den chirurgischen Fachgesellschaften, hat ebenfalls ein Positionspapier herausgebracht und Stellung bezogen sowie Forderungen formuliert. Bei Vorträgen und Veranstaltungen weisen unsere Verbandsvorstände und -mitglieder unermüdlich auf die Wichtigkeit hin, den chirurgischen Nachwuchs zu fördern und zu halten und dass hierfür ganz entscheidend eine gut strukturierte, für alle auskömmlich finanzierte und qualitativ hochwertige Weiterbildung gehört. Mit Pressemitteilungen erhöhen wir den Druck auf der medialen Ebene. Unser Engagement scheint inzwischen Früchte zu tragen. Die Finanzierung der Weiterbildung ist tatsächlich als zu lösende Aufgabe im Bundesministerium angekommen und hat noch kurz vor der Verabschiedung im Bundestag Eingang in das KHVVG gefunden, zumindest für den stationären Bereich.

Parallel zu dieser Entwicklung findet die Reform der Notfallversorgung statt. Durch Vorhaltepauschalen und Zuschläge gemäß KHVVG soll sie in Zukunft immerhin finanziell besser ausgestattet werden. Zum eigentlichen Gesetzesentwurf hat der BDC gemeinsam mit der DGCH, weiteren Fachgesellschaften und dem BVOU im Juli Stellung genommen und klare Bedingungen formuliert, unter denen die Reform erst erfolgreich umgesetzt werden kann. Das Ziel einer besseren Patientensteuerung in die jeweils angemessene Versorgungsebene unterstützt der BDC. Wir rechnen damit, dass das Gesetz erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten wird.

Einen Lichtblick können wir für alle Poolärztinnen und -ärzte vermelden: Das Problem ihrer Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Notdienst scheint seit August 2024 vom Tisch. Die Deutsche Rentenversicherung Bund und der GKV-Spitzenverband haben sich diesbezüglich geeinigt. Die Bedingungen, die Ärzte erfüllen müssen, um im Bereitschaftsdienst als Selbstständige zu gelten, stehen fest. Knackpunkt hier war der Kostenersatz durch die Ärzte für die Bereitstellung von Raum und Personal seitens der KV. Im Vorfeld der Entscheidung hatte der BDC nach dem ersten Urteil des Sozialgerichts reagiert und klare Regeln gefordert.

Zu weiteren heftigen Eruptionen von Seiten zahlreicher ärztlicher Berufsverbände führte im Herbst die Veröffentlichung der mit der PKV konsentierten GOÄ-Reform von Seiten der Bundesärztekammer. BDC-Vorstand und Geschäftsführung wandten sich mit einer schriftlichen Stellungnahme und der Bitte um weiteren Dialog zur Klärung der Kritikpunkte an BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Auch im BDC führten Mitglieder und Mandatsträger untereinander hitzige Gespräche. In einer Sitzung des Referats der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen übten die Teilnehmenden scharfe Kritik an den deutlichen Abwertungen vor allem komplexer operativer Leistungen im Vergleich zur früheren ärzteeigenen Version. Anhand einer vorgegebenen Matrix errechneten sie einzelne Fallkonstellationen und identifizierten dadurch dringend notwendige Anpassungen. Dieser Prozess soll alle häufig durchgeführten chirurgischen Leistungen im niedergelassenen Bereich umfassen und Ende November abgeschlossen sein. Zusammen mit den Rückmeldungen aus den stationär tätigen operativen Bereichen hat der BDC damit eine substanzielle und durch Beispielrechnungen unterstützte Grundlage für die zugesagten weiteren Gespräche mit der Bundesärztekammer. Alle Beteiligten hoffen sehr, dass sie auf dieser Basis zu einem guten Ergebnis kommen werden.

Wo bleibt eigentlich der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach für diesen Herbst angekündigte Bürokratieabbau? Wir sind ihm jedenfalls zuvorgekommen und haben dieses Jahr noch eine Umfrage an unsere Mitglieder zum Thema geschickt. Damit wollen wir die Diskussion rund um die Bürokratie in der Medizin anregen und um die chirurgische Perspektive ergänzen. Bitte helfen Sie uns, die Forderungen der Chirurgie auf den Punkt zu bringen und beantworten auch Sie unsere Fragen durch Teilnahme an der Umfrage.

Abseits des politischen Rüttelns sind wir mit unseren eigenen Projekten vorangekommen: So konnte das Nachwuchsreferat des BDC nach langer, intensiver Arbeit im Herbst dieses Jahres eine neue Weiterbildungsbroschüre „Faszination Chirurgie“ präsentieren, die ab sofort an relevanten Orten und an Interessierte verteilt wird. „Faszination Chirurgie“ beinhaltet gut strukturiert alle Inhalte, die Medizinstudierende kennen müssen, um gut auf das Fach Chirurgie und die chirurgische Weiterbildung eingestimmt zu sein. Die Autorinnen und Autoren lassen in der Broschüre ihre Begeisterung an dem Fach spüren. Damit ist sie auch ein Motivator für diesen herausfordernden und bereichernden Beruf.

Ein Fels in der Brandung beim BDC ist die jährliche Ausrichtung der Veranstaltung „Staatsexamen und Karriere“, dem Abschlusstraining zur Vorbereitung auf das Staatsexamen für Chirurgie und Innere Medizin. Die gut besuchten Veranstaltungen erhalten regelmäßig positives Feedback: „Die Fortbildung hat mir vor allem die Angst genommen und gezeigt, dass man viel aus den letzten Jahren schöpfen kann und sich nicht allzu viele Sorgen machen muss. Sie hat toll Lernstrategien für die Prüfung veranschaulicht.“ Anhand dieser Rückmeldung können wir sagen: Ziel erreicht!

Die BDC-Akademie hat ihr Jahresprogramm 2025 fertig gestellt und bietet wieder ein breites und fundiertes Fortbildungsprogramm für alle Karrierestufen, sowie für Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis. Schauen Sie rein, es ist wie immer konkurrenzfähig, für Mitglieder kostengünstig und erweitert den chirurgischen Wissenshorizont enorm.

Zum Schluss eine Information in eigener Sache: Seit diesem Jahr motivieren wir BDC-Mitglieder, mit einer Marketing-Aktion in ihrem Kollegium für eine Mitgliedschaft im BDC zu werben. Als größter Chirurgieverband in Europa genießen wir Sichtbarkeit und können unseren Einfluss geltend machen. Nichtsdestotrotz müssen wir unsere Stärke durch Sie, unsere Mitglieder, bewahren und ausbauen, um schlagkräftig zu bleiben. Das heißt, dass BDC-Mitgliedern, die – meist aus Altersgründen – gehen, neue nachfolgen müssen, die sich bestenfalls engagieren und frische Perspektiven in den Verband einbringen. Daher bitten wir Sie, sich an der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ zu beteiligen. Ihr Engagement für den Verband wird belohnt: Für jedes erfolgreich geworbene Mitglied erhalten Sie ein nützliches Geschenk.

Alle diese Themen werden uns im kommenden Jahr begleiten. Unsere Aufgabe ist es, zu beobachten, zu priorisieren und vor allem: dranzubleiben. Für die Verbandsarbeit gilt heute außerdem noch etwas Anderes: In einem Tornado müssen wir laut werden, um gehört zu werden. Dafür brauchen wir neue Methoden, um unsere Unterstützer und die Politik zu erreichen. Daher haben wir dieses Jahr eine Kreativkampagne entwickelt und an den Start gebracht, mit der wir auf die Situation der fachärztlichen Weiterbildung aufmerksam machen. Wir haben bisher hierfür viel Zuspruch erhalten und freuen uns über noch mehr Unterstützung. Unterschreiben daher auch Sie die die Kampagne begleitende Petition an das Bundesgesundheitsministerium, denn die Kampagne ist auch in Ihrem Sinne und für den Fortbestand einer finanziell gesicherten und qualitativ hochwertigen chirurgischen Weiterbildung wichtig! Herzlichen Dank.

Schließen möchten wir mit unserem Leitsatz für das Wahljahr 2025: Den Willen zu Veränderungen begrüßen, für die eigenen Werte und Interessen mit Nachdruck einstehen.

Ihre
Friederike Burgdorf

Burgdorf F: 2024 – ein prägendes Jahr, das Überraschungen und Aufgaben für das kommende bereithält. Passion Chirurgie. 2024 Dezember; 14(12/IV): Artikel 07_03.

Berufspolitik Aktuell: KHVVG – bis zuletzt hochumstritten

Bis zuletzt gab es am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) viel Kritik. Einige Tage vor der 2./3. Lesung im Bundestag einigte sich die Regierungsfraktion schließlich auf ganze 51 Änderungsanträge. Der BDC hat die wichtigsten Anträge für Sie geprüft und sieht Licht und Schatten bei den Änderungen, die noch Eingang in das KHVVG fanden.

Umfassende Änderungen wurden noch kurz vor dem Parlamentsbeschluss am Konzept der Hybrid-DRG vorgenommen: Klargestellt wurde, dass der EBM als Abrechnungsoption für spezifische Konstellationen ausgeschlossen ist. Weiterhin gibt das Gesetz nun vor, dass bis 2030 ganze 2 Millionen ehemals stationärer Fälle ambulant erbracht werden sollen. Dies entspricht einer Ambulantisierungsquote von 12 Prozent. Dieses Ziel hat der Gesetzgeber inzwischen ergänzt, nachdem die Selbstverwaltung den Katalog der Hybrid-DRG zunächst aufgrund unbefriedigender Rahmenbedingungen (Berücksichtigung von Sachkosten, Schweregraden, etc.) nur zögerlich weiterentwickelt hatte. Es bleibt aber fraglich, wie dieses hochgesteckte Ziel erreicht werden soll. Zwar liegt das Ambulantisierungspotenzial in Deutschland laut aktueller Literatur bei 10 bis 20 Prozent. Jedoch sollen lediglich die Ein-Tages-Fälle in die Hybrid-DRG einbezogen werden. Hinzukommt, dass über eine stetige Preisdegression bis 2030 das Vergütungsniveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs erreicht sein soll. Auch dies wird keinen Anreiz setzen, Leistungen vermehrt über Hybrid-DRG zu erbringen. Vielmehr bleibt abzuwarten, ob überhaupt noch ausreichend Leistungserbringer unter diesen Konditionen am Markt verbleiben, oder hier die zukünftige Unterversorgung vorprogrammiert ist, insbesondere, da Strukturen für das ambulante Operieren noch geschaffen müssen. Dabei hat der Gesetzgeber nicht überraschend umfassende Möglichkeiten für Ersatzvornahmen durch das Bundesgesundheitsministerium eingeführt, sollte die Selbstverwaltung die Vorgaben nicht innerhalb der engen Zeitvorgaben umsetzen.

Kritisch beurteilen wir auch die Öffnung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (formal gelten sie als Krankenhäuser) für die Facharztversorgung im vertragsärztlichen Bereich. Auch diese Änderung wurde kurzfristig in das Gesetz eingebracht. Eine entsprechende Ermächtigung ist möglich, sofern in einem Planungsbereich keine Zulassungsbeschränkungen für das entsprechende Fachgebiet bestehen – eine Unterversorgung, wie ursprünglich vorgesehen, ist also keine Voraussetzung. Damit hat die Regelung das Potenzial, die Versorgung nachhaltig zugunsten einer Versorgung an Krankenhäusern zu verändern, zumal diese – anders als die Vertragsärzte – von einer zusätzlichen Investitionskostenfinanzierung profitieren. Und der Minister scheint seinem Ziel, der Abschaffung einer doppelten Facharztschiene, wieder ein stückweit nähergekommen zu sein.

Aber es gibt auch Licht: Der BDC hatte sich in einem Schreiben an das Gesundheitsministerium dafür eingesetzt, dass auch die Belegärzte die Versorgung innerhalb der neu definierten Leistungsgruppen übernehmen können. Dies wurde nun entsprechend klargestellt.

Geprüft werden soll zudem die Einführung eines ärztlichen Personalbemessungsinstruments an Krankenhäusern; dies in enger Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer. Damit soll sichergestellt werden, dass ausreichend ärztliches Personal an Krankenhäusern beschäftigt wird. Der BDC wird auch diesen Prozess weiterhin kritisch begleiten. Denn trotz der positiven Zielstellung bleibt abzuwarten, ob nicht neue Konfliktfelder eröffnet werden mit zusätzlicher Bürokratie und fraglichem Nutzen.

Schließlich sollen die Selbstverwaltungspartner prüfen, ob für eine sachgerechte Finanzierung der Mehrkosten für die Weiterbildung an Krankenhäusern Zu- oder Abschläge zu den DRG-Fallpauschalen erforderlich sind. Dies freut uns als BDC ganz besonders, zumal wir diesen Prozess intensiv durch unsere Arbeit auf der politischen Ebene, unsere Weiterbildungskampagne und Pressearbeit begleitet haben. Dranbleiben lohnt sich also! Unterstützen auch Sie die Kampagne des BDC und unterschreiben Sie jetzt die Petition zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Klinik und Praxis:

Wir engagieren uns für die fachärztliche Weiterbildung

Anschreiben Gesundheitsausschuss von Anfang Oktober

Offener Brief an Lauterbach (BDC, BDA, DGCH, DGAI)

Landingpage bdc.de/kampagne

Pressemitteilung

Berichte in BDC-Medien

Burgdorf F: KHVVG – bis zuletzt hochumstritten. Passion Chirurgie. 2024 November; 14(11): Artikel 05_02.

Mehr zur aktuelle Berufspolitik finden Sie auf BDC|Online unter der Rubrik Politik.

Kein Weiter ohne Bildung – Interview mit dem Kampagnenteam

Mit dieser Kampagne hat der Berufsverband nach der Sommerpause für Aufmerksamkeit gesorgt: In den sozialen Netzwerken, in der ärztlichen Verbändelandschaft sowie in den Fachmedien ist der kreativ umgesetzte Aufruf des Verbands, die Sicherung der fachärztlichen Weiterbildung zu unterstützen, bereits breit aufgegriffen worden und hat viel positive Resonanz erhalten. Ein Interview mit den „Machern“ der Kampagne.

Kämpft mit uns für die Zukunft des ärztlichen Nachwuchses, unterschreibt die Petition an das BMG/die Politik zur Sicherung der ärztlichen Weiterbildung!

Ein Interview mit dem Kampagnenteam

Der BDC setzt sich schon lange für die chirurgische Weiterbildung ein: Warum jetzt eine Kampagne, warum zu diesem Zeitpunkt?

Carsten Krones Wie die Frage schon vorwegnimmt: Angefangen bei seinem Vorstand kämpft der BDC schon seit Jahren darum, die Weiterbildung bei Politik und Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene endlich wieder stärker in den Fokus zu rücken. Die Rahmenbedingungen sind seit Jahren für den Nachwuchs an der Grenze des Zumutbaren. Dass wir in Deutschland Ärztinnen und Ärzten eine reibungslose und qualitativ hochwertige Weiterbildung ermöglichen, ist doch die Grundvoraussetzung für eine professionelle gesundheitliche Versorgung, wie jeder von uns sie sich auch selbst wünscht. Die Realität sieht anders aus. Ausgerechnet die fachärztliche Weiterbildung wird in allen Reformprojekten sträflich vernachlässigt, ja geradezu ignoriert. Wir führen E-Rezepte und elektronische Krankschreibungen ein – what a success. Aber wer diese kompetent ausfüllt ist nachrangig? Die jetzt anstehenden Krankenhausreformen in Bund und Land, ziehen ganz erhebliche Strukturveränderungen nach sich, die zwangsläufig drastische Auswirkungen auf die Facharztweiterbildung haben werden – nicht nur, aber besonders in der Chirurgie. Die Reformbemühungen konkurrieren zum Teil erheblich, aber in einem decken sie sich eins zu eins: Das Thema Weiterbildung findet nicht statt. Eingaben und Anfragen verschiedenster Fach- und Berufsverbände bleiben unbeantwortet, oder werden blasiert zur Seite geschoben. Man will uns einfach nicht hören. Wir haben uns daher entschieden, nicht nur in Gremien und auf der Fachebene aktiv zu bleiben, sondern jetzt die Öffentlichkeit zu mobilisieren. Es ist kurz vor zwölf, daher die Kampagne: Wir wollen in der Breite auf die Situation aufmerksam machen und so die Politik bewegen, endlich aktiv zu werden. Kompetenz und Sachverstand gibt es in den ärztlichen Verbänden en masse – wir stehen jederzeit zur Beratung bereit.

Sie haben noch nicht unterschrieben? Unterstützen Sie uns, denn die Sicherung der Weiterbildung von Chirurg:innen ist wichtig! Kein Weiter ohne Bildung! Unterschreiben Sie die BDC-Petition JETZT! Und leiten Sie unsere Kampagne weiter. Jede Stimme zählt! Vielen Dank.

 

Wer arbeitet an der Kampagne?

Claudia Kunze Zum Kampagnenteam gehören neben den Referentinnen aus der Kommunikation verschiedene Leiter der BDC-Themenreferate. Die einzelnen Personen kommen aus Klinik und Praxis und engagieren sich für ihre Themen bereits lange im Verband. Dazu noch sind sie in weiteren Gremien und Verbänden aktiv und bringen so weitere Expertise mit ins Projekt. Die Idee einer Kampagne haben wir bereits im vergangenen November beim Treffen der Themenreferate entwickelt. Seither haben wir an Kreativkonzept und Umsetzung gearbeitet. Den Kampagnenclip, das Herzstück, haben wir von einem kleinen, feinen Kreativteam umsetzen lassen, das ein gutes Gespür für Trends bei Kurzvideos hat. Neunzig Prozent der Arbeit haben wir intern geleistet. Die Kampagne ist also einzigartig und in Teilen „von chirurgischer Hand“ gemacht.

Was steckt hinter der Kampagne? Was ist ihr Ziel?

Olivia Päßler Das ist die zentrale Frage: Was wollen wir damit erreichen? In erster Linie möchten wir die Allgemeinheit aufrütteln: Seht her, das ist ein Thema, das letztendlich euch angeht! Aber das reicht uns nicht. Wir möchten alle, die wir mit der Kampagne erreichen, dazu bringen, uns zu unterstützen. Dies können sie mittels Unterschrift unserer Petition an das BMG, die wir aufgesetzt haben und einreichen wollen. Alle, Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen, die Studentenschaft, Patientinnen und Patienten, sollen unterschreiben. Ob wir die erforderliche Anzahl an Unterschriften erhalten werden, ist für uns erst einmal zweitrangig. Wichtig war uns der „Call to Action“ – tut was! Damit im Bundesgesundheitsministerium endlich mal jemand aktiv wird.

Was war die wichtigste Aufgabe bei der Umsetzung der Kampagne?

Benedikt Braun Die wichtigste Aufgabe bei der Umsetzung einer Kampagne ist natürlich, sie so zu gestalten, dass man daran hängen bleibt und die Zielgruppe für den Kampagnenzweck mobilisiert. Für uns ist da die erste Ansprache ein kurzer Videoclip. Der muss Aufmerksamkeit erregen und einen gewissen Nerv treffen, damit man weiter ins Thema einsteigen will. Er muss nicht jedem gefallen, geht auch gar nicht, aber er muss Aufmerksamkeit erregen. Für sowas hilft bei uns eine professionelle Kreativ-Agentur. Der Clip ist letztlich aber nur Mittel zum Zweck, genau wie der Slogan. Dahinter muss Substanz stecken, hier in Form einer entsprechenden Website mit Hintergrundinformationen und eine change.org Petition. Da soll letztlich eine kritische Masse versammelt werden, mit der man dann beim BMG ein Pfand hat. Um an diesen Punkt zu kommen ist eine der wichtigsten Aufgaben, alle Kontakte aus der Chirurgie und anderen Fachbereichen, dem medizinischen Nachwuchs, aber auch dem persönlichen Umfeld für die Idee zu begeistern und zu mobilisieren. Jede und jeder kann sowohl die Petition unterschreiben, als auch in den persönlichen sozialen Netzwerken für die Kampagne werben und zum Teilen animieren. Die Masse macht´s!

Wie wollen Sie sich mit dem Kampagnenclip von anderen Maßnahmen absetzen?

Andreas Kirschniak Der BDC gilt im Auftritt landläufig als eher nüchtern, fachspezifisch und „funktionsgesteuert“. Humor und Emotion spielten bislang, wenn überhaupt, dann eine Nebenrolle in der Verbandskommunikation. Mit unserer Kampagne wollten wir einen neuen Ansatz wählen. Wie gesundheitliche Versorgung in der Zukunft aussehen wird, wenn die Politik die Weiterbildung nach wie vor vernachlässigt, wollen wir mit voller Drastik in einer ganz neuen Ästhetik zeigen. Durch die Verwendung von Comicfiguren konnten wir die Situation abstrahieren und ins Absurde ziehen. Das führt zu Lachern, aber auch zum Aha-Effekt: Ganz abwegig ist die Geschichte leider nicht! Positionspapiere und Stellungnahmen wurden bis dato in der Politik mit Nichtbeachtung gestraft, dass der BDC sich aber insbesondere für die nächste Generation von Ärztinnen und Ärzten und Chirurginnen und Chirurgen engagiert, soll mit dieser Darstellungsweise klar hervorgehoben werden. Wir wollen die und jungen Kolleginnen und Kollegen zum Mitmachen auffordern.

Wie sieht der Ablauf der Kampagne aus?

Daniel Vallböhmer Neben den klassischen Medien machen wir uns die sozialen Netzwerke zunutze. Hier liegt unser Schwerpunkt. Wir bespielen die Kanäle Instagram, Youtube, LinkedIn und Facebook. Sogar Tiktok gehört neu zu unseren BDC-Kanälen! Über diese Plattformen soll der Clip bestenfalls viral gehen. Wir finden, er hat das Potenzial dazu! Auf jeden Fall ist die Kampagne eine Aktion, die man vom BDC so sicherlich nicht erwartet hätte.

Wie wird es in den nächsten Wochen weitergehen?

Ralf Schmitz Weiterbildung bleibt beim BDC eines der zentralen Themen. Die Kampagne werden wir ausbauen – wir haben noch ein paar kreative Raketen auf Lager, die gezündet werden wollen. Mittel- und langfristig wollen wir mit unserer Aktion erreichen, mehr Aufmerksamkeit als Berufsverband der Deutschen Chirurgie zu bekommen – sowohl in der Ärzteschaft als auch auf der politischen Ebene. Damit erhoffen wir uns, auch fachlich noch stärker in politische Entscheidungen mit eingebunden zu werden. Denn bei uns sitzen die Expertinnen und Experten mit geballtem Wissen, was die chirurgische Weiterbildung angeht. Wir sind bereit für die Zusammenarbeit mit allen, die das Thema voranbringen wollen!

Kein Weiter ohne Bildung – ein Kommentar von Friederike Burgdorf

Seit dem 5. September laufen die Kampagnenaktivitäten im BDC auf Hochtouren. Eine Woche nachdem wir online gegangen sind, zahlreiche E-Mails an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer geschickt und zur Unterschrift unserer Petition aufgerufen haben, konnten wir bereits eine Tendenz erkennen: An der hohen Zahl der Aufrufe unserer Kampagne in den sozialen Medien, an der Menge der Menschen, die die Petition unterschrieben haben und an den vielen positiven Kommentaren auf den Plattformen und im persönlichen Austausch erkennen wir, dass wir einen Nerv getroffen haben.

Die fachärztliche Weiterbildung ist seit Jahren ein zentrales Verbandsthema im BDC. Auch weitere maßgebliche Beteiligte haben das Thema aktuell aufgrund der gesundheitspolitischen Reformen aufgegriffen und sich mit Positionspapieren, Gesetzesentwürfen, Anschreiben und in Hintergrundgesprächen an die Politik und Fachöffentlichkeit gewandt. Dazu gehören die Bundesärztekammer, Landesärztekammern, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Marburger Bund, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten sowie den Berufsverband Deutscher Anästhesisten, um nur einige zu nennen. Die Ziele und Forderungen des BDC bezüglich der chirurgischen Weiterbildung sind in seinem Leitbild verankert. An Lösungen arbeiten der Vorstand, die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie von BDC und DGCH sowie die BDC-Themenreferate. Warum nun die Kampagne? Der erste Ansatz dazu entstand vergangenen November beim Treffen der Themenreferate. Die Teilnehmenden stellten damals fest, dass der Verband sich auf verschiedenen politischen Ebenen zwar intensiv für eine gesicherte und qualitativ hochwertige chirurgische Weiterbildung einsetzt, dass aber die Reaktion darauf bei den Entscheidern in der Gesundheitspolitik milde gesagt verhalten ist. Sie beschlossen daher, einen neuen Weg einzuschlagen, um Gehör zu finden. Die Idee der Kampagne war geboren. Das Kampagnenteam formierte sich und die BDC-Kommunikation arbeitete seither an einem Konzept, das sich im Laufe der Monate stetig weiterentwickelte und konkreter wurde.

Vorstand und Geschäftsführung legten besonderen Wert auf die Formulierung der Petition und berufspolitische Implikationen. Eine wichtige Aufgabe neben der Entwicklung der Kampagnenidee war zudem das Kommunikationskonzept: Über die sozialen Medien und den Entschluss, eine Petition ins Leben zu rufen, hatten wir die Chance, die Rezipienten zu mobilisieren und zum Handeln aufzurufen. Da Weiterbildung alle angeht, hofften wir, möglichst viele mit ins Boot zu holen und als Unterstützer:innen zu gewinnen. Aus unserer Sicht ist das bisher geglückt.

Zum Kickstart der Kampagne beigetragen hat sicherlich auch der Zeitpunkt Anfang September, direkt zum Ende der parlamentarischen Sommerpause: Seither wird der Referentenentwurf für die Krankenhausreform in verschiedenen Lesungen behandelt und konkretisiert. In dem umfassenden Dokument kommt die fachärztliche Weiterbildung nicht vor, was nicht nur für uns vollkommen unverständlich ist. Denn das wichtigste und schwierigste Thema, deren Finanzierung, ist Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums. Wir sind sicher, dass „Kein Weiter ohne Bildung“ und die Wellen, die unsere Kampagne schlägt, dazu führen werden, dass die fachärztliche Weiterbildung auf den politischen Ebenen endlich „ankommt“. Wir sind auf die Ergebnisse sehr gespannt.

Krones C, Vallböhmer D, Schmitz R, Kirschniak A, Braun B, Kunze C, Päßler O: Der BDC macht mobil für die fachärztliche Weiterbildung. Passion Chirurgie. 2024 September; 14(09/III): Artikel 05_02.

Berufspolitik Aktuell: Fehlschlag oder Change Management?

Wenn der Abschlag erst in den Rabatten gelandet ist, ist es schwer wieder herauszukommen. Was beim Golf so betörend offensichtlich ist, ist in der Gesundheitspolitik nicht immer eindeutig. Wobei die Erstveröffentlichung des Bundesklinikatlas auf Basis des Krankenhaustransparenzgesetzes (KHVVG, März 2024 in Kraft getreten) sicherlich als ein Fehlschlag gewertet werden kann.

Bei den weiteren Teilaspekten der Krankenhaureform ist es schon schwieriger. Denn grundsätzlich sind wir uns darüber einig, dass wir eine solche benötigen. Kaum jemand stellt die Kernziele des KHVVG infrage: a) Reduktion der Fallmengenausweitung durch eine Finanzierungsreform, b) Qualitätssteigerung durch Zentralisierung, c) Sicherstellung der Versorgung in der Fläche durch sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen und d) Bürokratieabbau. Wobei sich da gleich die Frage aufdrängt: „Bürokratieabbau – ja, durch was eigentlich?“ Dazu findet sich in den Ausführungen zum Gesetzesentwurf: „die elektronische Datenübermittlung an die Medizinischen Dienste über geschützte digitale Informationsportale“. Na, da sind wir gespannt, ob das genauso gut klappt wie bei der „eAU“ und dem digitalen Rezept, um nur zwei rühmliche Beispiele zu nennen. Ansonsten wird nämlich allein durch das KHVVG vieles komplizierter durch ein zweistufiges Vergütungssystem („DRG klassik“ plus Vorhaltepauschale) und die Ermittlung und Überprüfung von Strukturkriterien und Mindestvorhaltezahlen für die Leistungsgruppen.

Die Schwierigkeiten mit dieser Reform bleiben also trotz Anerkennung der Ziele eklatant und der Minister bezieht die Fachwelt kaum ein. Unstrittig ist, dass die geplanten Strukturveränderungen erhebliche Investitionen erfordern. Nicht nur für die Umwandlung von Krankenhausstandorten in sektorenübergreifende Einrichtungen mit einer entsprechenden Leistungsverlagerung, sondern auch für die Erweiterung von Kapazitäten an Standorten der Maximalversorgung und Schwerpunktmedizin mit Zuordnung höherer Fallzahlen für einzelne Leistungsgruppen. Verunsicherung entsteht insbesondere dadurch, dass eine konkrete Auswirkungsanalyse fehlt. Aus der Regierungskommission hört man lapidar, dass mit einer Reduktion der Bettenkapazität um rund 30 % gerechnet wird. Befürchtungen kommen dabei auch aus strukturschwächeren Bundesländern, für die ein Abbau von Versorgungskonzepten nach Plänen, die überwiegend aus NRW mit einer besonders hohen Versorgungsdichte stammen, besonders prekär sein könnte.

Auch viele der Strukturvorgaben bleiben umstritten. So stellt sich z. B. die Frage, warum für die spezielle Kinderchirurgie eine Mindestpersonalvorgabe von fünf Fachärzten gelten soll, während etwa in der Neurochirurgie drei Fachärzte ausreichen. Belegärzte bleiben bei der Definition der chirurgischen Leistungsgruppen gleich völlig außen vor, was sie zukünftig auf Tätigkeiten in den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen reduzieren würde. Auch keine Berücksichtigung findet die Ausstattung mit Ärzt:innen in Weiterbildung. Diese sollte aber mindestens in den Vorgaben zur Vorhaltefinanzierung eine Rolle spielen, um die Weiterbildung endlich auch finanziell abzubilden.

Noch vor der Sommerpause hatte der Bundesgesundheitsminister die erste Lesung des KHVVG im Bundestag und damit die Eröffnung des parlamentarischen Verfahrens erreicht. Da es zahlreiche Änderungsanträge geben wird, rechnen wir mit einem heißen Herbst. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Stimmen von Fachgesellschaften und Berufsverbänden einzubeziehen. Einen weiteren Schlag in die Rabatten kann sie sich nicht leisten.

Burgdorf F: Fehlschlag oder Change Management? Passion Chirurgie. 2024 September; 14(09/III): Artikel 05_03.

BDC und DGCH nehmen gemeinsam Stellung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Bundesgesundheitsminister Lauterbach spricht von einer Revolution, wenn es um die Krankenhausreform geht. Zweifelsohne haben die jüngsten Reformvorschläge das Potenzial, die deutsche Versorgungslandschaft radikal zu verändern. So äußerte auf dem diesjährigen Hauptstadtkongress Herr Prof. Dr. Christian Karagiannidis (Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin [DGIIN]) als Mitglied der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, man rechne mit einer Bettenreduktion von rund dreißig Prozent im Zuge der Krankenhausreform. Gleichzeitig proklamiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner Website das Ziel einer besseren Behandlungsqualität bei weniger Bürokratie sowie dem Erhalt eines lückenlosen Netzes von Krankenhäusern in ganz Deutschland.

Wichtiger Motor für die komplexen Neuerungen ist – mit Blick auf den stationären Bereich – die vergleichsweise hohe Krankenhausdichte in Deutschland in Verbindung mit besonderen Leistungshäufigkeiten in bestimmten (lukrativen) Teilbereichen. Die Leistungsinduktion resultiert im Wesentlichen aus dem DRG-System und entspricht damit dem damaligen politischen Willen bei Einführung der DRGs. Dabei wurde in Deutschland im internationalen Vergleich ein extremer Weg gewählt, indem das DRG-System nahezu zur alleinigen Einkommensquelle im Bereich der Betriebsmittel erhoben wurde. Damit unterliegt aktuell fast die gesamte Leistungserbringung an deutschen Krankenhäusern den Anreizen einer Fallzahlsteigerung. Weitere Treiber einer notwendigen Reform unserer medizinischen Versorgung sind der jetzt schon bestehende Personalmangel, der sich durch die Babyboomer noch verstärken wird, sowie ein immenser Investitionsstau, fehlender Inflationsausgleich und steigende Betriebs- und Personalkosten. Dem soll mit einer neuen Systematik mit Vorhaltepauschalen und vermehrter Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich begegnet werden.

Auch im Bereich der Notfälle besteht eine reformbedürftige Struktur, wie die hohe Inanspruchnahme von Rettungsdiensten und Notfallmedizin für banale Fälle beweist. Auch hier leistet sich Deutschland ein System des nahezu unbegrenzten Zugangs. Im niedergelassenen Bereich schließlich besteht freie Arztwahl, ebenfalls ohne durchgängige Steuerungsinstrumente. Bestehende Strukturen werden ungesteuert geflutet.

Während auf Ebene der Bundesländer und Kommunen in der Vergangenheit schlichtweg die rechtliche Handhabe wie auch der politische Wille fehlten, einschneidende strukturelle Veränderungen vorzunehmen, hat der Bundesgesundheitsminister nunmehr ein ganzes Bündel von Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die neben einer Verbesserung der Versorgungsqualität vor allem einen effizienteren Einsatz des immer knapper werdenden Fachpersonals zum Ziel hat. Dazu gehört auch der aktuelle Referentenentwurf des BMG vom Juni 2024 für eine Reform der Notfallversorgung. Dessen Ziel ist die sachgerechte Steuerung von Patienten in die jeweils angemessene Versorgungsebene bei einer allgemeinen Reduktion ärztlicher Leistungen.

Dazu haben BDC und DGCH gemeinsam Stellung genommen:

Grundsätzlich wird das Ziel, eine Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes zu erreichen, ausdrücklich unterstützt. Denn unbestritten sind effektive Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung in Deutschland eine wichtige Voraussetzung dafür, Menschen eine optimale Behandlung in der für die Dringlichkeit des subjektiv stets unaufschiebbaren Gesundheitsproblems geeigneten Struktur zu bieten. Entsprechend stehen im Zentrum des vorliegenden Referentenentwurfs eine Vernetzung der Versorgungsbereiche sowie die Steuerung der hilfesuchenden Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene, wenn möglich schon vor der Vorstellung in einem der sogenannten „Integrierten Notfallzentren“ (INZ). Dabei muss berücksichtigt werden, dass die personellen Ressourcen, auch im vertragsärztlichen Bereich, begrenzt sind und schon jetzt nicht ausreichen, um alle Wünsche einer ständig verfügbaren ärztlichen Versorgung über Notfälle hinaus zu gewährleisten.

Folgende Anpassungen der Gesetzesplanung haben BDC und DGCH schriftlich gegenüber dem BMG gefordert:

1. Notruf/Akutfallvermittlung: Kooperation Akutleitstelle und Rettungsleitstelle

Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) im Bereich der Akutfallvermittlung nehmen gemäß dem vorliegenden Referentenentwurf zukünftig sogenannte „Akutleitstellen“ der KVen wahr.

Die angestrebte bundesweit einheitliche Vernetzung mit den Rettungsleitstellen, die perspektivisch idealerweise zu einer integrierten Leitstelle („Gesundheitsleitsystem“) für alle Belange der Notfallversorgung führt, wird begrüßt. Denn durch eine bedarfsgerechte Steuerung können sowohl die Notaufnahmen der Krankenhäuser als auch die Rettungsdienste entlastet werden. Gemäß vorliegendem Gesetzentwurf ist auf Antrag eines Trägers einer Rettungsleitstelle die zuständige KV zur Kooperation verpflichtet. Eine Umsetzung kann aber nur gelingen, wenn umgekehrt auch die Rettungsleitstellen gesetzlich zur Kooperation in einem solchen Gesundheitsleitsystem verpflichtet werden, das nur dann bundesweit flächendeckend installiert werden könnte. Daher muss vonseiten der Bundesländer eine solche gesetzliche Kooperationsverpflichtung für die Rettungsleitstellen auf den Weg gebracht werden. Dies sollte normativ unbedingt in der jeweiligen Landesgesetzgebung verankert werden.

2. Inhalt und Umfang der vertragsärztlichen Sicherstellung zur Entlastung des Notdienstes: Telemedizinische und aufsuchende Versorgung 24/7

Zur Sicherstellung einer medizinisch notwendigen Akutversorgung von Patientinnen und Patienten werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, sich an den Integrierten Notfallzentren zu beteiligen sowie durchgängig (24/7) eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen.

BDC und DGCH lehnen eine Erweiterung des Sicherstellungsauftrags in Bezug auf die aufsuchende Versorgung 24/7 ab. Eine durchgängige aufsuchende Versorgung für Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität ist derzeit und mittelfristig – auch unter Zuhilfenahme telemedizinischer Maßnahmen und teilweiser Delegation auf nichtärztliches Personal – vor dem Hintergrund von Ärzte- und Fachkräftemangel nicht umsetzbar, auch wenn es Argumente gibt, die dafürsprechen. Zudem fordern die Verbände, die Beteiligung der Notdienstpraxen an den Integrierten Notfallzentren auf die bisherigen Zeitvorgaben des Notdienstes zu beschränken, es sei denn, das INZ trifft eine abweichende Vereinbarung, In vielen Bereichen haben sich bereits gut funktionierende sektorenverbindende Notfallstrukturen etabliert, die ihre zeitliche Aufgabenverteilung dem regional unterschiedlichen Patientenaufkommen angepasst haben. Diese sollten unbedingt erhalten bleiben. Mit einem zusätzlichen aufsuchenden Notfalldienst zusätzlich zur jetzt schon vorhandenen Möglichkeit des dringlichen Hausbesuchs zu den üblichen Sprechstundenzeiten würde eine Doppelstruktur mit erheblichem Missbrauchspotenzial aufgebaut.

Kritisiert wurde zudem, dass auch in diesem Gesetzesentwurf wiederum Personalkalkulationen und Lösungsansätze zur Vermeidung der Sozialversicherungspflicht bei Einsatz von Poolärztinnen und -ärzten fehlen.

3. Integrierte Notfallzentren – zentrale Ersteinschätzungsstelle

Integrierte Notfallzentren (INZ) werden gemäß dem Gesetzesentwurf als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstrukturen eingerichtet. Sie bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung im oder am Krankenhausstandort und einer gemeinsamen zentralen Ersteinschätzungsstelle (ZES). Zugelassene Krankenhäuser und Vertragsärzte arbeiten darin verbindlich zusammen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten ambulanten Erstversorgung. Die fachliche Leitung und Verantwortung für die ZES obliegt dem Krankenhaus, sofern in einer Kooperationsvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Damit ist der Kritik der Krankenhäuser gegenüber dem ursprünglichen Eckpunktepapier der Notfallreform nachgekommen worden.

DGCH und BDC begrüßen dabei die Beauftragung des GB-A zur Entwicklung eines rechtssicheren Ersteinschätzungsinstruments für die INZ. Nur wenn dadurch eine rechtssichere Fallübergabe von der ZES an die Kooperationspraxen ohne Arztkontakt im INZ möglich wird, kann die knappe Ressource Arzt in den Notaufnahmen eingespart werden und eine echte Entlastung resultieren. Dazu gehört auch die verpflichtende digitale Fallübergabe in einem interoperablen Datenformat, nicht nur innerhalb des INZ, sondern mittelfristig auch an die Kooperationspraxen über die Telematik-Infrastruktur.

4. Kooperationspraxen

Notdienstpraxen in den Integrierten Notfallzentren haben gemäß dem vorliegenden Entwurf während der sprechstundenfreien Zeiten zeitlich begrenzt eine vertragsärztliche Notfallversorgung zu gewährleisten.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, darüber hinaus für die Versorgung von Akutfällen während der Sprechstundenzeiten (außerhalb der Öffnungszeiten der Notdienstpraxis), sogenannte „Kooperationspraxen“ einschließlich digitaler Fallübergabe einzubinden. Dies würde ermöglichen, Notfälle in die beteiligten Praxen einzusteuern, die gemäß der Ersteinschätzung keine Behandlung in den Krankenhausstrukturen benötigen. Dies wird aus der Sicht der Chirurgie befürwortet, zumal aus Häufigkeitsuntersuchungen bekannt ist, dass bis zu 50 Prozent der in den Krankenhausnotaufnahmen behandelten Fälle Unfallverletzte sind, von denen eine große Anzahl auch fachlich kompetent in chirurgischen Unfallpraxen versorgt werden könnten. Eine enge Kooperation zwischen dem Intersektoralen Notfallzentrum und einer chirurgischen Kooperationspraxis kann somit für leichtere Unfallverletzungen einen Arztkontakt im INZ ersparen und dadurch eine echte Entlastung der Krankenhausnotaufnahmen bewirken, ohne die Patientensicherheit zu gefährden. Zumindest die bundesweit 2.744 niedergelassenen Durchgangsärztinnen und -ärzte (Stand 2022) in ca. 2.000 Durchgangsarztpraxen stehen den Arbeitsunfallverletzten (nach SGB VII) ohnehin während der festgelegten unfallärztlichen Bereitschaftszeit zur Verfügung und könnten in diese Versorgung einbezogen werden.

Da diese Art der Akutversorgung mit zusätzlichem Aufwand und veränderten Prozessen in den Praxen verbunden ist, sehen BDC und DGCH es für notwendig an, einen verbindlichen Auftrag an die Selbstverwaltung zu richten, diese Strukturen in Form einer Vorhaltepauschale und einer zusätzlichen fallbezogenen Vergütung zu fördern.

5. Weitere Kritikpunkte

Zur Anpassung an die Neuregelung der Erreichbarkeit ist ein Übergangszeitraum von sechs Monaten geplant. Diese Übergangsfrist soll es den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglichen, das für die vorgeschriebenen Erreichbarkeitszeiten gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Personal zu rekrutieren. Dieser Zeitraum erscheint bei der jetzigen Situation auf dem Arbeitsmarkt und der zusätzlich notwendigen Ausbildung als extrem ambitioniert. Wir halten einen Übergangszeitraum von 12 Monaten für eine realistische Größe und damit für erforderlich.

Die Notfallversorgung ohne die präklinische Versorgung durch den Rettungsdienst bundesweit zu organisieren, halten wir aus medizinischer und logistischer Sicht für eine vertane Chance. Auch ließen sich hier durch Effektivitätssteigerungen gewaltige Ressourcen (das Gesamtvolumen der präklinischen Rettung beträgt in Deutschland mehr als 8,3 Milliarden €) umwidmen oder einsparen. Erweiterte Kompetenzen der Notfallsanitäter wären hier nur ein Aspekt.

Die Notfallmedizin differenziert im Erwachsenenalter selbstverständlich zwischen Chirurgie und Innerer Medizin. Im gleichen Maße ist Notfallmedizin im Kindes- und Jugendalter auch nicht ausschließlich Innere Medizin – also Pädiatrie –, da es sich auch im Kindes- und Jugendalter größtenteils um chirurgische Notfälle handelt. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben einen Anspruch auf eine adäquate Behandlung. Dazu gibt es Fachärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendchirurgie. Sofern im Referentenentwurf im Zusammenhang mit Kindern und/oder Jugendlichen eine Fachrichtung genannt wird, ist ausschließlich von der Pädiatrie respektive der Kinder- und Jugendmedizin die Rede. Die DGKCH weist mit Nachdruck darauf hin, dass Notfallzentren für Kinder und Jugendliche zur Gewährleistung einer adäquaten Versorgung nicht nur eine Fachärztin- bzw. einen -arzt für Kinder- und Jugendmedizin benötigen, sondern auch eine Fachärztin bzw. einen -arzt für Kinder- und Jugendchirurgie. Die DGKCH empfiehlt daher, den Referentenentwurf in diesem Sinne zu ergänzen und an den entsprechenden Stellen von konservativer und operativer Kinder- und Jugendmedizin zu sprechen. Die DGKCH begrüßt ausdrücklich den vorgesehenen Aufbau von Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche, weist aber darauf hin, dass die Einschränkung, wonach diese Zentren an geeigneten Standorten etabliert werden können, sich in der praktischen Umsetzung als äußerst problematisch erweisen könnte. Überdies begrüßt die DGKCH die Implementierung zeitgemäßer telemedizinischer Strukturen in der Notfallversorgung ausdrücklich.

Kritisiert wird auch, dass der Aufklärung der Patientinnen und Patienten durch entsprechende Informationskampagnen und eine Gesundheitserziehung im Gesetzentwurf nichts Konkretes gewidmet ist. Die Effizienz der Notfallversorgung hängt jedoch ganz wesentlich auch vom Umgang der Betroffenen mit dem System ab.

Fazit

Grundsätzlich ist das Ziel einer verbesserten Patientensteuerung in die richtige Versorgungsebene zu begrüßen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den damit einhergehenden Arzt- und Patientenzahlen sowie der sinkenden Arzt-Zeit, die bei gleicher Anzahl tätiger Kolleg:innen perspektivisch noch zur Verfügung stehen wird. Allerdings nur insoweit, als dass echte Qualitätsverbesserungen resultieren und die Gesetze nicht als reine Einsparinstrumente genutzt werden und daraus eine Wartelistenmedizin und eine Unterversorgung der Bevölkerung resultieren.

In Bezug auf das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung fehlen z. B. Regelungen zur auskömmlichen Finanzierung der Behandlung in den Kooperationspraxen sowie in den neu einzurichtenden INZ. Insbesondere hinsichtlich der Krankenhausreform fehlen sachgerechte Auswirkungsanalysen und die vorgegebenen Zeitpläne sind unrealistisch. Dies führt dann immer wieder – trotz bester Absichten – zu zweifelhaften Ergebnissen, wie wir es jüngst bei der Einführung der Hybrid-DRG oder der Veröffentlichung des Bundes-Klinik-Atlasses (BKA) erfahren mussten.

Burgdorf F, Meyer HJ, Kalbe P, Schmitz-Rixen T: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Passion Chirurgie. 2024 Juli/August; 14(07/08): Artikel 05_04.

Strategischer Dreiklang – Umbenennung des Verbands, programmatisches Leitbild und neue Themenreferate für den BDC

Begleitend zur neuen Legislaturperiode hat der wiedergewählte Vorstand zusammen mit den Mitgliedern des ebenfalls wiedergewählten erweiterten Vorstands und der Geschäftsführerin strategische Innovationen auf den Weg gebracht:

Raison d‘être

Der primäre Auftrag des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e. V. lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Der BDC ist der Verband für alle Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland.

Aber wofür steht der BDC im Einzelnen? Warum lohnt es sich für Chirurginnen und Chirurgen, BDC-Mitglied zu werden? Was macht eine BDC-Mitgliedschaft aus, neben den angebotenen Serviceleistungen, wie rabattierte Versicherungen und Fortbildungen sowie kostenfreie Rechtsberatung, um nur einige wenige zu nennen? Was grenzt den BDC von anderen Organisationen ab?

Einen Kompass zu bieten, für Sie als Mitglieder, für Mandatsträger, Mitarbeitende sowie externe Partner wie Politik und Selbstverwaltung, das war das erklärte Ziel von Vorstand und Geschäftsführung für die oben genannten Entwicklungsschritte. Dabei ist bereits der Name eines Verbands Programm. Das Leitbild als Teil der Verbandskultur definiert die gewünschte strategische Ausrichtung eines Interessenverbands beziehungsweise einer Organisation. Es fungiert als eine Art Rahmen und gibt eine grobe Orientierung, um die operativen Aktivitäten von Leitung und Mitarbeitenden zu vereinheitlichen. Es schafft damit eine Basis für das Erreichen gemeinsamer Ziele und die notwendige Transparenz für Beteiligte aller Ebenen. Die neu konzipierten Themenreferate tragen dazu bei, die Umsetzung dieser Programmatik organisatorisch auch in der Verbandsstruktur zu verankern.

Ausgangspunkt

Um sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte in die Beratungen zur Namensgebung, Entwicklung des Leitbilds und in die Struktur der Themenreferate einfließen, haben wir – zusätzlich zu den satzungsgemäßen Vereinszielen – insbesondere die Ergebnisse einer Mitgliederbefragung [1] in den Gremien des BDC diskutiert. Dabei standen folgende Zukunftsfragen im Vordergrund: Wo hat der BDC Entwicklungspotenzial? Wo sollte sich der BDC stärker positionieren? Welche Instrumente benötigt der BDC zur Umsetzung?

Die Analyse der aktuellen Satzung, der Mitgliederbefragung und die Antworten auf die obigen Zukunftsfragen erbrachten folgende Ergebnisse, die in die weiteren Entwicklungen einbezogen wurden:

Welches sind die satzungsgemäßen Ziele des BDC?

  • Der Einsatz für chirurgische Belange in Politik und Öffentlichkeit
  • Die Unterstützung der Mitglieder in beruflichen Grundsatzfragen
  • Der Erhalt und die Weiterentwicklung des Gebiets Chirurgie
  • Die Fort- und Weiterbildung

Welche Wünsche und Anregungen haben wir in der Mitgliederbefragung von Ihnen erhalten?

Die Präsenz des BDC in der Öffentlichkeit und bei der berufspolitischen Interessenvertretung ist unseren Mitgliedern ein besonders wichtiges Anliegen. Dabei muss generell beachtet werden, dass die direkte Einflussnahme eines einzelnen Berufsverbands auf Entscheidungen in der Gesundheitspolitik nur eingeschränkt möglich ist. Die Mehrheit der Befragten hat trotzdem eine Intensivierung der externen Kommunikationsarbeit des BDC angeregt.

Zudem wurden in der Mitgliederbefragung folgende Themenfelder für die strategische Ausrichtung des BDC priorisiert:

  1. Weiterbildung
  2. Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften und -verbänden, insbesondere mit dem Ziel der Einheit in der deutschen Chirurgie
  3. Nachwuchsarbeit
  4. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
  5. Service für leitende Ärzte: Leitfaden zur praktischen Umsetzung bei neuen Gesetzen

Welche zusätzlichen berufspolitischen Zukunftsthemen wurden durch den Vorstand identifiziert?

  • Erhalt der Freiberuflichkeit im Sinne der fachlichen Unabhängigkeit
  • Sicherung und Abgrenzung der chirurgischen Aufgabengebiete/Delegation statt Substitution
  • Weiterentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation in der Fort- und Weiterbildung einschließlich finanzieller Förderung
  • Förderung innovativer und auskömmlicher Arbeitsbedingungen
  • Verbesserung der Versorgungsstrukturen, insbesondere auch sektorenübergreifend
  • Reform der Krankenhausfinanzierung
  • Förderung digitaler und medizintechnischer Innovationen
  • Gendergerechtigkeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Drei Entwicklungsschritte

Schritt eins war die Umbenennung des „Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e. V.“ in „Berufsverband der Deutschen Chirurgie e. V.“. Ziel war es, der steigenden Anzahl chirurgischer Kolleginnen Rechnung zu tragen und Chirurginnen und Chirurgen schon im Namen gleichermaßen anzusprechen. Der neue Verbandsname wurde im April 2022 mit großer Mehrheit durch die Mitgliederversammlung bestätigt.

In einem zweiten, parallelen Schritt haben (erweiterter) Vorstand und Geschäftsführung auf Basis der Satzung, der Mitgliederbefragung und aktueller Zukunftsfragen ein Leitbild erarbeitet. Dieses beinhaltet zehn Leitsätze, jeweils mit programmatischen Erläuterungen. Dabei sollen die Leitsätze längerfristig Gültigkeit haben, während die Erläuterungen auch aktuelle Entwicklungen aufgreifen und damit einer jeweils erforderlichen Anpassung unterliegen können. Idealerweise sollten sie im Vorfeld jeder neuen Legislaturperiode aktualisiert werden. Mit dem Leitbild wird Transparenz geschaffen. Mitglieder, Mandatsträger und Mitarbeitende wie auch Repräsentanten von Politik und Selbstverwaltung können sich so jederzeit über Ziele und Ausrichtung des BDC informieren. Zudem erleichtert es die Konzentration auf bestimmte Aktivitäten und Ressourcen innerhalb des BDC.

Um die Umsetzung des Leitbildes bzw. der Programmatik auch organisatorisch zu fördern, wurde in einem dritten strategischen Schritt eine angepasste Struktur der Themenreferate entwickelt, die auf das neue Leitbild abgestimmt ist. Die Themenreferate im BDC sind grundsätzlich nach Sachgebieten gegliedert und spiegeln die wesentlichen Verbandsaufgaben wider. Das soll gewährleisten, dass die Inhalte des Leitbildes jederzeit Eingang in die Sacharbeit des BDC finden. Neben den satzungsgemäß eingerichteten Fachreferaten der verschiedenen chirurgischen Säulen sind folgende Themenreferate vorgesehen, über deren personelle Besetzung die Mitgliederversammlung am 28. April 2023 entscheiden wird:

  1. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  2. Krankenhausstrukturen, sektorenübergreifende Versorgung und Nachhaltigkeit
  3. Niedergelassene (Leitung wird durch die Regionalvertreter gewählt)
  4. BDC|Akademie
  5. Nachwuchs und Karrieregestaltung
  6. Digitalisierung und technische Innovation
  7. Vergütungssystematik und Leistungsmanagement
  8. Familie und berufliche Perspektiven

Selbstverständlich kann ein solches Leitbild nur dann umgesetzt werden, wenn es auch genutzt und weiterentwickelt wird, und zwar zum einen durch Mandatsträger sowie Mitarbeitende und zum anderen insbesondere auch durch Sie, die BDC-Mitglieder. Alle Mitglieder sind eingeladen, sich mit dem Leitbild zu beschäftigen und gerne eine Rückmeldung zu geben. Lassen Sie uns also wissen, was Sie von den aufgeführten Entwicklungen halten und wo Sie vielleicht noch zusätzliches Verbesserungspotenzial sehen. Denn der Verband lebt auch ganz entscheidend vom Engagement seiner Mitglieder. Nur so können Vorstand, Mandatsträger und BDC-Team gemeinsam mit Ihnen lebendige und effektive Verbandsarbeit leisten.

Literatur

[1]   vgl. Burgdorf F, Kunze C: BDC-Mitgliederbefragung 2020: Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Beteiligung! Passion Chirurgie. 2020 September; 9(09): Artikel 07_03: Suche auf www.bdc.de

Lesen Sie auch in dieser Ausgabe: „Was bedeutet das neue Leitbild für das Referat Niedergelassene?“

Leitbild und Programmatik

Das neue BDC-Leitbild einschließlich programmatischer Erläuterungen wurde Ihnen als Beilage der Dezemberausgabe der Passion Chirurgie zugeschickt. Sie finden es digital auch hier:  www.bdc.de.

Wenn die Beilage fehlte, schreiben Sie uns an mail@bdc.de, wir schicken sie gern zu.

Burgdorf F, Rüggeberg JA, Kalbe P, Meyer HJ: Strategischer Dreiklang. Passion Chirurgie. 2022 Dezember; 12(12): Artikel 03_01.

Editorial: Frohe Festtage

Zur Ausgabe Leitbild und Programmatik des BDC 12/QIV/2022

Liebe Leserinnen und Leser der „Passion“,

das Jahr 2022 hat uns, noch im Griff der Corona-Pandemie, gleich zu Beginn vor zusätzliche, neue Herausforderungen gestellt. Sehen wir uns doch seither mit einem Krieg innerhalb Europas mitsamt seinen vielschichtigen Auswirkungen und Verwerfungen konfrontiert. Zur Bewältigung sind Politik und Gesellschaft gefordert, aber es ist auch und immer wieder die Ärzteschaft, die eine herausragende Rolle in der Gesundheits- und Daseinsvorsorge spielt, insbesondere, wenn die Zeiten schwieriger und die Gesundheit und Integrität von Menschen bedroht werden. Gerade in dieser Zeit wird unsere Aufgabe als Berufsverband noch einmal deutlich: Sie, unsere Mitglieder, bei Ihrer Tätigkeit so gut es geht zu unterstützen und uns zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Sie einzubringen.

Und so hat sich der BDC auch 2022, unter der Ägide eines neuen Gesundheitsministers, gesundheitspolitisch für Sie eingebracht. Zentrale Themen des in der diesjährigen Mitgliederversammlung im Amt bestätigten Vorstands – wir gratulieren noch einmal ganz herzlich – waren und sind auch weiterhin die sogenannte Ambulantisierung von Leistungen, die Gebührenordnung für Ärzte, die Krankenhausfinanzierung und Fragen der Personalbemessung, um nur einige zu nennen.

Welchen strategischen Dreiklang – Verbandsnamen, Leitbild und Themenreferate – Vorstand und Geschäftsführung auf den Weg gebracht haben, lesen Sie in dieser Ausgabe. Ziel ist es, auch die wachsende Anzahl weiblicher Mitglieder stärker zu berücksichtigen, Transparenz zu schaffen und die Verbandsressourcen zukünftig noch effektiver zu bündeln. Dazu gehört auch ein Bericht zur Bedeutung des neuen Leitbilds für das Referat Niedergelassene des BDC. Weitere Beiträge dazu werden im Laufe des Jahre 2023 folgen.

Mit viel Elan ist, trotz weiterhin wegen der Pandemie erschwerter Rahmenbedingungen, auch die Akademie in das Jahr 2022 gestartet und hat unter anderem das Curriculum der robotischen Chirurgie erweitert sowie eine neue Podcastreihe „Surgeon Talk“ auf den Weg gebracht – hören Sie gerne rein, auf www.surgeontalk.de, Spotify oder iTunes. Die Beiträge sind kurzweilig und informativ und das Moderationsteam hat für 2023 schon eine ganze Reihe spannender Themen geplant. Ebenfalls in dieser Ausgabe der Passion Chirurgie informiert Sie die wissenschaftliche Akademieleitung zu Innovationen 2023 und altbewährten Angeboten der BDC|Akademie.

Wenn Sie noch mehr am Puls der Zeit bleiben möchten, dann verpassen Sie nicht den aktuellen Praxistest zum Thema „Forget about Y – here comes generation Z“. Die Lektüre mag, passend zu Weihnachten, nicht nur im Klinik- und Praxisalltag nützlich, sondern auch dem Familienleben zuträglich sein.

Sollten Sie schließlich für 2023 ganz neue Pläne verfolgen und sich stärker gesundheitspolitisch einbringen wollen, dann empfehle ich die Lektüre des Erfahrungsberichts „Der Übergang vom OP-Tisch zum Kammer-Präsidenten war fließend“ von Dr. Günther Matheis, Chirurg und Vizepräsident der Bundesärztekammer.

Schließlich möchte ich schon jetzt die Gelegenheit nutzen, Sie auf unsere Mitgliederversammlung am 28. April 2023 hinzuweisen, die im Rahmen des Deutschen Chirurgenkongresses stattfinden wird. Ihre Anwesenheit und Ihre Anregungen sind uns herzlich willkommen!

Ihnen und Ihren Familien, insbesondere auch allen, die über die Feiertage tätig sein werden, wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes Jahr 2023!

Ihre
Dr. med. Friederike Burgdorf

Burgdorf F: Editorial. Passion Chirurgie. 2022 Dezember; 12(12): Artikel 01.

Interview zur Umbenennung des BDC mit Dr. Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des BDC

Dr. Friederike Burgdorf ist seit 2019 die erste Frau in der BDC-Geschäftsführung. Im Interview erzählt sie über die Motivation des Verbandes sich umzubenennen und zu seiner aktuellen berufspolitischen Arbeit.

REDAKTION: Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen wird sich künftig Berufsverband der Deutschen Chirurgie nennen. Warum?
Dr. F. Burgdorf:  Wir wollen ein Zeichen setzen und das Signal geben, dass der Verband für Chirurginnen und Chirurgen gleichermaßen attraktiv ist. Übrigens steigt die Anzahl unserer weiblichen Verbandsmitglieder: Während es vor etwa zehn Jahren noch 3.000 waren, sind es nun schon über 4.000. Der BDC hat nun knapp ein Viertel weibliche Mitglieder. Dies entspricht exakt dem Anteil berufstätiger Chirurginnen in Deutschland gemäß Bundesarztregister. Im Vergleich zu anderen Fachgruppen ist der Anteil an Ärztinnen in der Chirurgie noch relativ überschaubar – wir hoffen, nicht mehr lange!

RE  Wie lief der Entscheidungsprozess ab, also: Wer hat die Umbenennung initiiert, was waren die einzelnen Schritte und wer hat es letzten Endes entschieden?
FB  Im vergangenen Jahr hat das BDC-Präsidium fast einstimmig beschlossen, den Mitgliedern die Umbenennung zu empfehlen. Bei der Mitgliederversammlung in diesem Jahr haben die Mitglieder eine 0eindeutige Entscheidung getroffen und mit über 90 Prozent dem neuen Verbandsnamen zugestimmt. Das zeigt, dass die Umbenennung von einer breiten Basis im Verband getragen wird.

Neues Logo 2022RE  Welche Rolle haben die weiblichen, welche die männlichen Mitglieder dabei gespielt?
FB  Die Zustimmung war sowohl bei den weiblichen als auch männlichen BDC-Mitgliedern hoch. Schon bei der Meinungsbildung vorab sind wir auf große Einigkeit bei fast allen Beteiligten gestoßen.

RE  In einigen ärztlichen Fachbereichen gibt es schon deutlich mehr Frauen als Männer. Warum ist gerade die Chirurgie ein offensichtlich eher schwieriges Pflaster für Frauen?
FB  Die Chirurgie ist keine Tätigkeit, die man „9-to-5“ verrichten kann. Längere Dienstzeiten, Arbeit am Wochenende, so lassen sich Beruf und Privatleben oft nur schwer miteinander vereinbaren. Das erfordert viel Flexibilität, die man mit einer Elternrolle eben nicht oder nur bedingt hat.

RE  Warum sollte sich eine Medizinstudentin dennoch für eine chirurgische fachärztliche Weiterbildung entscheiden?
FB  Weil die Chirurgie ein vielfältiges und faszinierendes Fach ist. Der Wirkungsgrad ist hoch und auch der chirurgische Arbeitsalltag bietet Gestaltungsmöglichkeiten – von der Auswahl des chirurgischen Fachgebiets über die Spezialisierung bis hin zum Ort der Tätigkeit. Mit den neuen Möglichkeiten, Operationen zunehmend auch ambulant vorzunehmen, ergeben sich neue Chancen auf herausfordernde Tätigkeiten auch in der Niederlassung, wo die Zeitplanung eher einem Gestaltungsspielraum unterliegt. Aber auch viele Kliniken bieten heutzutage mehr Flexibilität für die Karriereplanung und deren Vereinbarkeit mit familiären und gesellschaftlichen Belangen.

RE  Was tut der BDC – abgesehen von der Namensänderung – gerade für seine weiblichen Mitglieder?
FB  Die letzte Mitgliederversammlung hat neben der Umbenennung des Verbandes zum Beispiel beschlossen, dass Frauen im erweiterten Vorstand künftig mit mindestens drei Vertreterinnen repräsentiert sein werden. Damit wollen wir Chirurginnen verstärkt in die Verbandsarbeit integrieren und Ihnen die Möglichkeit einräumen, den Kurs des Verbandes aktiv mitzubestimmen. Um die Kolleginnen auf ihrem Weg auf der Karriereleiter zu fördern, bietet der BDC zum Beispiel seit Jahren die Führungsseminarreihe „Chirurginnen auf dem Weg nach oben“ an. Auch dieses Angebot ist dem Engagement und dem Gestaltungswillen weiblicher Mitglieder im BDC zu verdanken.

RE  Was empfehlen Sie Ärztinnen, die gerade die Rahmenbedingungen für Frauen in diesem Fachbereich verbessern wollen?
FB  Auf jeden Fall sollten sie sich verbands- oder berufspolitisch engagieren und zum Beispiel versuchen, Mitglied der Gremien der lokalen Ärztekammer oder der Vertreterversammlung ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu werden. Wer dort mitmacht, kann mitgestalten und auf die Bedingungen in der Chirurgie Einfluss nehmen.

RE  Neben den organisatorischen Weichenstellungen: Welche fachlichen Themen stehen für den BDC in den nächsten Monaten im Vordergrund, worauf können sich alle Mitglieder – also auch Männer – freuen?
FB  Politisch gesehen steht für uns das Thema „Sektorübergreifende Versorgung“ weit vorne auf der Agenda. Das IGES-Institut hat sein Gutachten zum AOP-Katalog vorgelegt, wir haben Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Nun müssen wir sehen, was die Selbstverwaltung daraus macht. Damit in Zusammenhang steht aktuell auch die Krankenhausfinanzierung, Stichwort Reform des DRG-Systems. Genau wie bei der längst fälligen Reform der GOÄ bleiben wir natürlich auch hier am Ball.

Ein permanentes Thema im BDC ist insbesondere die Fort- und Weiterbildung einschließlich der Nachwuchsförderung. Die BDC|Akademie aktualisiert hier stetig das Angebot, um allen Karrierestufen und auch aktuellen Trends, wie zum Beispiel der Digitalisierung, und veränderten Lerngewohnheiten gerecht zu werden. Ein aktuelles Projekt der BDC|Akademie ist die Neuauflage einer Podcastreihe unter dem Titel „Surgeon Talk“. Ab dem 1. Juni startet diese mit zweiwöchentlichen Podcasts rund um alles, was die Chirurgie spannend macht.

Bei all diesen Themen freuen wir uns natürlich über das Engagement unserer Mitglieder und wünschen uns insbesondere auch die Beteiligung von Chirurginnen.

Interview wurde im Mai geführt.

Ambulantes Operieren – Zukunft oder Irrweg?

Ambulantes Operieren – Zukunft oder Irrweg. Unter diesem Titel tagte eine Session der Arbeitsgemeinschaft Ambulantes Operieren (CAAO) der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) auf dem diesjährigen Deutschen Chirurgenkongress (DCK) in Leipzig mit knapp 50 Teilnehmern vor Ort und weiteren Online-Teilnehmern. Die Diskussion war nicht nur interessant, sondern auch engagiert und zukunftsweisend. Informieren Sie sich hier über die Kernaussagen.

Entwicklung

Obwohl bis weit ins 19. Jahrhundert hinein primär ambulant operiert wurde, entwickelte sich die Chirurgie, nach der Einführung von Narkosetechnik (1847) und Antisepsis, ab den 1880er-Jahren zu einer überwiegend stationär an Krankenhäuser angegliederten Zunft. Und wieder war es der medizinisch-technische Fortschritt, der es im Laufe der 20. Jahrhunderts erlaubte, Eingriffe, die bis dato in Krankenhäusern erfolgten, nunmehr auch ambulant vorzunehmen, entweder weiterhin im Krankenhaus mit der Hochleistungsstruktur als Rückversicherung oder auch direkt im ambulanten Setting in der Praxis(-klinik).

Und wo stehen wir heute? Während die Transformation in anderen, vergleichbar entwickelten Ländern schon weiter fortgeschritten ist und der Trend zu kürzeren Verweildauern und day surgery anhält, sehen wir in Deutschland zwei gegenläufige Entwicklungen: Passend zum medizinisch-technischen Fortschritt und auch den internationalen Entwicklungen steigt die Anzahl der Kurzlieger (short stay, 24-72 Stunden), wohingegen der Trend zum ambulanten Operieren (day surgery) schon seit vielen Jahren stagniert, insbesondere an Krankenhäusern.

Ambulantes Operieren – Zukunft oder Irrweg

Session der CAAO (DGCH) auf dem DCK 2022 in Leipzig

Vorsitz: Dr. R. Lorenz, Dr. F. Burgdorf

Live-Mitschnitt: www.bit.ly/SessionCAAO

Längst ist aus dem internationalen Vergleich bekannt, dass Deutschland in puncto day surgery auf den hinteren Plätzen rangiert (Brökelmann JD, Toftgaard C, 2011). Aus OECD-Daten (2018) lässt sich z. B. ableiten, dass Deutschland Weltmeister ist – im stationären Operieren von Leistenhernien mit 223 Eingriffen je 100.000 Einwohner versus 110 im OECD-Durchschnitt. Nur 15 Prozent dieser Eingriffe werden ambulant durchgeführt, obwohl die Evidenz dafür spricht, dass bezüglich Qualität und Outcome die ambulante gegenüber der stationären Leistenhernienchirurgie keinerlei Nachteile aufweist.

Ursächlich für diese Stagnation sind zuvorderst die unattraktiven Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und auch für Niedergelassene, sei es pekuniärer Art oder auch bedingt durch das Fehlen von Übernachtungsmöglichkeiten im ambulanten Setting, sollte eine solche sich im Verlauf doch als erforderlich erweisen. Daher konnte die Entwicklung auch durch die Implementierung der Rangfolge „ambulant vor stationär“ im Sozialgesetzbuch V (SGB V) und eine ganze Kaskade von Gesetzen nicht maßgeblich vorangetrieben werden.

„IGES-Gutachten“ nach § 115b SGB V

Nun aber soll Schwung in die Sache kommen. Anstatt positive Anreizmechanismen zu schaffen, wurden mit dem MDK-Reformgesetz die Rahmenbedingungen folgendermaßen korrigiert: Für jede rechtmäßig beanstandete Krankenhausrechnung wird ein Rechnungsbetrag von mindestens 300 Euro fällig. Demgegenüber sind von Krankenhäusern ambulant erbrachte Leistungen des AOP-Katalogs von der Prüfung des Medizinischen Dienstes (MD) ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund dieses neuen Ambulantisierungsdrucks, wurde das „IGES-Gutachten“ nach § 115b Absatz 1a SGB V bezüglich Leistungen für die Überarbeitung des AOP-Katalogs und deren Schweregraddifferenzierung von allen Seiten mit Spannung erwartet.

Abbildung 1: Entwicklung stationärer Fallzahlen, Quelle: Sachverständigenrat auf Basis von Destatis-Daten

Am 1. April 2022 nun wurde das neue Gutachten zum ambulanten Operieren nach § 115b Absatz 1a SGB V („IGES-Gutachten“) veröffentlicht. Verfasst wurde es im Auftrag der Gemeinsamen Selbstverwaltung. Die gesetzliche Vorgabe hatte noch der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf den Weg gebracht. Zielstellung des Gesetzgebers ist es, wie auch dem Begründungstext zur Gesetzesänderung zu entnehmen, zum einen die Ambulantisierung voranzutreiben und zum anderen, MD-Prüfanlässe in Krankenhäusern zu reduzieren. In den neuen Katalog ambulant durchführbarer Operationen aufzunehmen sind daher diejenigen in dem Gutachten benannten Operationen, die „in der Regel“ ambulant durchzuführen sind. Diese Formulierung entspricht der derzeitigen Kategorie 1 im AOP-Katalog. Der Katalog soll einheitlich für Krankenhäuser und Vertragsärzte definiert werden und die Vergütung, nach Schweregrad differenziert, auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) erfolgen. Umso erstaunlicher ist das Resultat des Gutachtens. Anstatt „in der Regel“ ambulant durchführbare Operationen zu identifizieren, wählte das IGES-Institut einen „potenzialorientierten“ Ansatz. Dementsprechend wurden alle Eingriffe identifiziert, die auch nur potenziell ambulant durchgeführt werden können (ggf. also mit einer Wahrscheinlichkeit < 10 Prozent). Gleichzeitig sind die empfohlenen Prüfkriterien zur Begründung eines stationären Aufenthalts komplex (neun an der Zahl) und insbesondere die soziale Indikation nicht fertig ausgearbeitet.

BDC-Position

Würde das empfohlene Konvolut mit einem Plus von 86 Prozent neuen OPS-Kodes [2879 (alt) + 2476 (neu)] eins zu eins umgesetzt, befürchtet der BDC ein immenses zusätzliches Prüfaufkommen in Kliniken und begleitet die Umsetzung der Arbeitsergebnisse aus dem Gutachten daher kritisch. Zudem lehnt der BDC eine solch umfassende Ambulantisierungsmaßnahme primär als Instrument zur Kostendämpfung ab.

Gleichzeitig erkennt der BDC auch Potenzial in den Empfehlungen des IGES-Instituts. Möglicherweise ergeben sich Chancen auf eine bessere Bewertung der Leistungen eines neuen AOP-Kataloges durch die Berücksichtigung von Schweregraden, Hygieneanforderungen und Nachbeobachtungszeit. Viel mehr aber sieht der BDC Chancen und auch Spielräume bei der Umsetzung der Arbeitsergebnisse durch die Partner der Selbstverwaltung. Der BDC empfiehlt zur Umsetzung der Empfehlungen folgende zwei Module:

Modul 1: Überarbeitung des Katalogs „in der Regel“ ambulant durchführbarer Operationen nach § 115b SGB V auf Basis der Eingriffe des IGES-Gutachtens, die tatsächlich in der Regel (zu > 90 Prozent) ambulant durchführbar sind (Kategorie 1 im AOP-Vertrag). Zu verbinden wäre dies mit einer MD-Prüfregel, die erst dann greift, wenn mindestens 10 bis 15 Prozent der so definierten Eingriffe in einem Krankenhaus stationär erbracht wurden. Zudem sollte das Konzept des ambulanten Operierens um das Element der verlängerten Nachbeobachtungszeit ergänzt und somit dem internationalen Konzept der day surgery mit einer Nachbeobachtungszeit von bis zu 23 Stunden angeglichen werden. Auch damit könnten Behandlungskonzepte flexibilisiert und dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Letztlich muss aber die Entscheidungshoheit darüber, wer ambulant und wer stationär operiert werden sollte, in ärztlicher Hand liegen und auch soziale Kriterien berücksichtigen.

Modul 2: Entwicklung von Hybrid-DRGs für bis zu 20 häufige, sektorengleich zu erbringende Leistungen aus dem AOP-Vertrag (Kategorie 1 oder 2) mit einer Verweildauer von bis zu drei Tagen. Prüfungen des MD sollten für diese Leistungsbereiche entfallen.

Dabei ist zu beachten, dass bei einer solch tiefgreifenden Transformation von Strukturen und Abläufen im Anfangsstadium zusätzliche Investitionen erforderlich sind. Dazu gehören nicht nur das Vorhalten von Behandlungskapazitäten für unvorhergesehene Ereignisse, sondern insbesondere die Investitionen in einen Strukturwandel der Krankenhäuser, bzw. einen Aufbau ambulanter Einrichtungen mit den notwendigen Strukturmerkmalen. Dabei ist nicht außer Acht zu lassen, dass der Gesetzgeber über den Strukturfonds auch dafür letztlich schon ein Instrument geschaffen hat. Zudem müssen geeignete normative Rahmenbedingungen für sektorenverbindende Kooperationsformen entwickelt werden. Und schließlich müssen in Deutschland entsprechende ambulante Kapazitäten aufgebaut werden, welche auf eine postoperative Betreuung von Patienten in der häuslichen Umgebung vorbereitet sind (u. a. Pflegedienste, Telekonsile).

Internationale Ansätze

Dass dies nicht unmöglich ist, zeigt der internationale Vergleich. Als besonders erfolgreich hat sich demnach ein Vorgehen erwiesen, nach dem die ambulante und stationäre Vergütung gleichgesetzt wurden (gewichtete Mischkalkulation aus dem Mittelwert beider Vergütungen), was de facto zu einer mindestens anfänglichen Überdeckung im ambulanten und zu einer Unterdeckung im stationären Bereich geführt hat. Interessant ist auch das Bespiel Englands, wo die Vergütung für den ambulanten Eingriff teilweise oberhalb des stationären Eingriffs liegt. Es handelt sich dabei um eine bewusste, politische Preissetzung, um die Anreizwirkung zu verstärken. Zum Start wurde überwiegend eine überschaubare Anzahl von Eingriffen mit niedrigem Schweregrad, hohem stationären Fallzahlvolumen und einer Verweildauer von bis zu drei Tagen gewählt. Dabei ist aber auch zu beachten, dass sich das ambulante Operieren in zahlreichen Vergleichsländern überwiegend in Krankenhäusern abspielt.

Pilotprojekt „Hybrid-DRG in Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen“

Aber warum in die Ferne schweifen … Vorreiter in Deutschland für eine medizinische Behandlung, unabhängig vom Versorgungssektor, ist das Pilotprojekt „Hybrid-DRG in Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen“. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt des BDC, der DGCH, der NAO GmbH und der Techniker Krankenkasse. An dem Pilotprojekt sind acht Kliniken und die ambulanten Einrichtungen bzw. Praxen im Einzugsgebiet der Kliniken seit Mitte des Jahres 2017 beteiligt. Dies entspricht rund 25 Prozent der potentiellen Leistungserbringer des Bundeslandes.

Ziel des Projekts ist die Realisierung einer sektorenunabhängigen, bedarfsgerechten, finanzierbaren und patientengerechten Versorgung. Als Voraussetzungen hierfür wurden folgende Kernelemente entwickelt:

  • Definition der Indikation (evidenzbasiert, dokumentiert)
  • Indikationsspezifische Behandlungspfade
  • Einheitliche Qualitätskriterien
  • Einheitliche Vergütungssystematik für Praxen und Kliniken
  • Elektronische Fallakte für die Dokumentation, Abrechnung und Evaluation

Gestartet wurde mit den folgenden vier Indikationen: Leistenhernie, Karpaltunnelsyndrom, Stammvarikosis und Ruptur des vorderen Kreuzbandes. Auf Basis der G-AEP-Kriterien und einer definierten leitlinienbasierten Indikationsstellung erfolgt eine ärztliche Risikoabwägung und Einschätzung, ob eine ambulante bzw. kurzstationäre Behandlung möglich ist. Patienten mit z. B. hohem medizinischen Risiko (z. B. Multimorbidität), fehlender Unterstützung durch das soziale Umfeld oder begründetem Verdacht auf mangelnde Compliance verbleiben in der vollstationären Regelversorgung.

Die eindeutig definierte und dokumentierte Indikation und Risikoabwägung ist Voraussetzung für eine Einschreibung von Patienten und auch wichtige Voraussetzung in Hinblick auf die Sicherung der Ergebnisqualität und der Vergleichbarkeit. Die Honorierung der Leistungen erfolgt im Kern anhand von Hybrid-DRG. Bei patientenorientierter Methodenfreiheit wurde unabhängig vom Ort der Leistungserbringung (Klinik, Ambulantes OP-Zentrum, Praxisklinik, Praxis mit Zulassung zum ambulanten Operieren) für jede Indikation ein gewichteter Durchschnittwert von bisheriger ambulanter und stationärer Vergütung auf Bundeslandebene gebildet (kostenneutral), welcher perspektivisch über den Landesbasisfallwert und den Orientierungspunktwert dynamisiert wird. Die prästationären Leistungen werden für Kliniken pauschal analog der Kalkulation nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgegolten und von Vertragsärzten im Rahmen der Regelversorgung abgerechnet. Zusatzleistungen (z. B. Labor, Histologie) und Sachkosten werden im Rahmen der bisherigen sektoralen Verordnungs- und Honorierungsmodalitäten abgegolten. Die weitere Nachbetreuung einschließlich adjuvanter Heilmaßnahmen (z. B. Physiotherapie) bis zum Behandlungsabschluss verbleibt in der Verantwortung des Operateurs bzw. der behandelnden Einrichtung und wird entsprechend der ambulanten Regelversorgung vergütet, wobei Kliniken eine vergleichbare Pauschale erhalten.

Im Rahmen des Pilotprojekts entfallen für die beteiligten Kliniken die Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) bzgl. möglicher Fehlbelegung und der damit einhergehende Bürokratie- und Kostenaufwand. So können unabhängig von ökonomischen Einflussnahmen und Zwängen in Kliniken, aber auch in Praxen, die operativen Prozeduren durchgeführt werden, die für die Patienten im jeweils konkreten Fall notwendig und zweckmäßig sind. Kliniken profitieren – über den Wegfall der MD-Prüfungen hinaus – in der Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie des ärztlichen Nachwuchses dadurch, dass im Projekt die operierende Einrichtung für den gesamten Behandlungspfad verantwortlich ist und somit entsprechende Erfahrungen über die erforderliche Diagnostik, die Operationsmethodik bis hin zum Outcome gesammelt und vermittelt werden können.

Gleichzeitig muss erwähnt werden, dass es im Pilotprojekt zu einem Mehraufwand und auch zu erhöhten Kosten kommt, z. B. durch Fallmanagement, Qualitätssicherung, EDV-Vernetzung, Fallakte und Evaluation. Dies ist jedoch mehr dem Qualitätskonzept und den Erfordernissen eines Vertrags nach § 140a SGB V geschuldet, als dem Konzept der Hybrid-DRG als solchem. Vor allem konnten im Rahmen des Projekts auf Basis definierter Indikationen und Behandlungspfade einheitliche und transparente Qualitäts- und Vergütungsstrukturen für Praxen und Kliniken geschaffen und damit sektorale Fehlanreize beseitigt werden. Dies ermöglicht eine stärkere Fokussierung auf den Patienten.

Zusammenfassend zeigt das Pilotprojekt „Hybrid DRG Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen“, dass die Umsetzung der berufspolitischen Forderungen einer sektorenunabhängigen Patientenversorgung an der Schnittstelle stationär und ambulant möglich ist. Aus Sicht der Autoren, und diese spiegelte sich auch in der Diskussion auf dem DCK in Leipzig wider, ist es nun Zeit für Folgeschritte: Eine Erweiterung des Konzepts auf zusätzliche Indikationen und Regionen, die Beteiligung weiterer Kostenträger und die Kosten- und Preisausgestaltung der Hybrid-DRGs durch ein unabhängiges Institut sind angezeigt. Somit kann auch für Kliniken die Attraktivität der Umsetzung im täglichen Alltag aufgrund höherer Fallzahlen und der damit verbundenen Routinen gesteigert werden.

Tabelle 1: Schema zur Honorierung innerhalb des Pilotprojekts „Hybrid DRG Thüringen“

Analog EBM: prästationäre Behandlung
  • Arzt-Patienten-Kontakt
  • Sichtung der Befunde
  • ggf. Veranlassung u./o. Durchführung weiterer Diagnostik

Hybrid-DRG = operativer, peri- und postoperativer Komplex

  • Einschreibung
  • Erörterung Operation und Anästhesie, postoperatives Procedere
  • Aufklärung
  • Terminvergabe zur Operation
  • Arzt-Patienten-Kontakt am OP-Tag einschl. Untersuchung
  • Operation
  • postoperative Überwachung
  • Entlassung mit Arztbrief
  • Postoperative Betreuung am Krankenhaus/in der Praxis einschließlich Befunddokumentation

Komplex Nachbehandlung: Physiotherapie

  • ambulant: Physiotherapeut entsprechend der Regelversorgung / Klinik: Pauschale

Komplex Nachuntersuchung nach einem Jahr (Krankenhaus oder Praxis)

Nicht die „Ambulantisierung“, sondern die Umsetzung einer finanzierbaren, wirtschaftlich tragfähigen und patientenorientierten medizinischen Versorgung im ambulanten und ambulant-/stationären Schnittstellenbereich sollte für Kliniken und ambulante Leistungserbringer sowie Kostenträger perspektivisch im Vordergrund stehen. Dies war auch das Fazit der Diskussion auf dem diesjährigen Deutschen Chirurgenkongress in Leipzig.

Burgdorf F, Lorenz R, Dittrich S, Karst J: Ambulantes Operieren – Zukunft oder Irrweg? Passion Chirurgie. 2022 Juni; 12(06): Artikel 03_01.

Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl Wilhelm Lauterbach

Kultstatus hat Professor Lauterbach schon lange, nun ist er neuer Gesundheitsminister der Bundesrepublik Deutschland

Seit dem 8. Dezember 2021 ist Karl Lauterbach Bundesgesundheitsminister im Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz. Kultstatus hat er schon lange, nicht nur durch regelmäßige Social Media-Beiträge und einschlägige Auftritte bei diversen Talk- und Kabarettshows des öffentlich-rechtlichen Fernsehens (Tipp der Redaktion: Anti-Kater-Drinks selber machen – mit Hazel Brugger und Karl Lauterbach | heute-show – YouTube). Bereits seit 2005 wird Lauterbach stets per Direktmandat in den Bundestag gewählt. Bekannt geworden ist er zunächst durch zahlreiche (populär-)wissenschaftliche Publikationen, die Berufung in den „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“ (1999-2005) und in die „Rürup-Kommission“ (2003), schließlich durch seine Karriere als Sprecher der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD und als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag. Wellen schlug Lauterbach als Arzt, Gesundheitswissenschaftler und Politiker vor allem in den letzten zwei Jahren mit fortwährenden Erklärungen, Mahnungen und Interpretationen zur Corona-Pandemie. An ihm scheiden sich bekanntermaßen die Geister. Während die einen glühende Befürworter sind (#WirwollenKarl bei Twitter), erntet er von seinen Gegnern Ablehnung bis hin zu Hass.

Aber wer ist Karl Lauterbach wirklich und was haben wir von ihm als Bundesgesundheitsminister zu erwarten?

Karl Lauterbach (59), geboren in Düren, ist Arzt, Gesundheitsökonom und Politiker. Nach einer bemerkenswerten Schullaufbahn – trotz guter Noten hat er wohl aufgrund seiner Herkunft aus dem Arbeitermilieu zunächst nur eine Empfehlung für die Hauptschule erhalten und ist dann über die Realschule zum Gymnasium gewechselt – studierte Lauterbach in den Achtzigerjahren Medizin in Aachen und promovierte 1991 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Von 1989 bis 1992 studierte er an der Harvard School of Public Health und erwarb einen Master of Public Health (MPH) sowie einen Master of Science (M.Sc.) mit den Schwerpunkten Epidemiologie und Health Policy and Management. Gefördert von der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung, erlangte Lauterbach dort 1995 zudem den Abschluss eines Scientiæ Doctor (Sc.D.). 1996/97 gründete der frisch berufene Professor an der Universität Köln das Institut für Gesundheitsökonomie und Epidemiologie. Seit 2008 ist er „Adjunct Professor“ für Gesundheitspolitik und -management an der Harvard School of Public Health.

Karl Lauterbach ist Vater von vier Kindern aus seiner früheren Ehe mit der Ärztin und Epidemiologin Angela Spelsberg und eines weiteren Kindes aus seiner Beziehung mit Ulrike Winkelmann, Journalistin und Chefredakteurin der taz in Berlin.

Im Bundestag und in der Wissenschaft wird er teilweise als Besserwisser und Einzelgänger wahrgenommen, mit einer exzentrischen Note. Als sein Markenzeichen galt bis 2020 die Fliege („hygienischer als Schlips“ und daher präferiert von Ärzten in den USA, wie er gerne informiert).

Politisch vertritt Lauterbach mitunter plakative Thesen. Er ist erklärter Vertreter der Bürgerversicherung, für die er sich bereits zu Zeiten Ulla Schmidts in der Rürup-Kommission einsetzte, als es darum ging, die klammen Kassen finanziell zu stabilisieren. Vielfach wahrgenommen wurde in diesem Kontext auch sein Buch „Der Zweiklassenstaat. Wie die Privilegierten Deutschland ruinieren“ (2007), in dem er auch die sogenannte „doppelte Facharztschiene“ hinterfragte. Lauterbach hat bereits damals als enger gesundheitspolitischer Berater Ulla Schmidts die medizinische Versorgung öffentlich für zu viele umstrittene Leistungen und zu wenig Qualität und Transparenz kritisiert. Dabei hat er stets betont: „Meine Kritik richtet sich gegen das System und seine Strukturen, nicht gegen die Beteiligten.“ Damals war Lauterbach an der Einführung der Praxisgebühr beteiligt. Außerdem hat er sich für eine Pauschalierung der hausärztlichen Vergütung mit Qualitätsboni eingesetzt, um dem sogenannten „Hamsterradeffekt“ zu begegnen. Mitgewirkt hat Lauterbach an der Einführung der DRG im Krankenhausbereich. Daneben machte er sich stark für einen maßvollen Abbau von Krankenhäusern in Deutschland stark. Die entbudgetierte fachärztliche Vergütung für die Behandlung neuer Patienten, die im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) eingeführt wurde, befürwortete Lauterbach als Maßnahme zum Abbau einer Zweiklassenmedizin.

Als Gesundheitsminister hat Lauterbach nun prioritär der Pandemie zu begegnen. Darüber hinaus kündigte er an, dem Hausärztemangel angehen zu wollen, unter anderem durch mehr Medizinstudienplätze und Anreizsysteme für junge Ärzte, im System zu bleiben. Er will die Arzneimittelforschung in Deutschland fördern und sich für eine verbesserte Altenpflege einsetzen. Maßgeblich einbeziehen möchte er in seine Entscheidungen Kriterien der evidenzbasierten Medizin.

Alles in allem weiß Bundeskanzler Scholz, dass er mit Lauterbach zwar einen „Mann vom Fach“ hat, der in Zeiten der Pandemie auch „ohne nennenswerte Einarbeitung sofort loslegen kann“. Allerdings hat er es sich mit dieser Benennung aber auch nicht einfach gemacht. Vertreter von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Deutscher Krankenhausgesellschaft ebenso wie der Krankenkassen haben den neuen Bundesgesundheitsminister in ihren Pressemitteilungen wohlwollend im Amt begrüßt. Und auch Lauterbach klingt irgendwie anders als zuvor, wenn er seinen Vorgänger im Amt für das Krisenmanagement während der Corona-Pandemie lobt und bei der Vorstellung durch Bundeskanzler Scholz ankündigt: „Wir werden das Gesundheitssystem stärken. Mit uns wird es keine Leistungskürzungen im Gesundheitswesen geben.“ Obacht bleibt aber weiterhin geboten, denn Lauterbach ist dafür bekannt, stets authentisch und prinzipientreu zu bleiben. Jüngst stieß er auf Unverständnis bei seinem rheinländischen Wahlvolk, als er vorschlug, das Karnevalsfest ausnahmsweise von Februar auf den Sommer zu verschieben. Denn er könne sich schlicht nicht vorstellen, wie man fröhlich Karneval feiern könne, verbunden mit dem Risiko, sich selbst oder andere mit dem Corona-Virus zu infizieren. Und so ist und bleibt zunächst die Pandemiebekämpfung vordringlichste Aufgabe des neuen Bundesgesundheitsministers.

Burgdorf F: Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl Wilhelm Lauterbach. Passion Chirurgie. 2022 Januar/Februar; 12(01/02): Artikel 05_04.