Alle Artikel von Friederike Burgdorf

AG Gesundheit: Bund soll zukünftig Krankenhäuser mitfinanzieren

Nach einem Papier der AG Gesundheit und Pflege von Mitte November soll der Bund künftig Krankenhäuser mitfinanzieren. Außerdem möchte man die Ambulantisierung durch Hybrid-DRGs fördern. Die Positionen aus diesem Papier gehen wohl im Wesentlichen in den Vertrag der Ampel-Koalition ein. Der BDC informiert Sie über die wesentlichen Eckpunkte:

Die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen, so heißt es in dem Papier der Ampel-Koalitionäre, soll künftig durch eine sektorengleiche Vergütung über Hybrid-DRGs gefördert werden. Ferner soll die Versorgung an der Sektorengrenze durch den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren verbessert werden, die zukünftig eine sowohl ambulante als auch kurzstationäre Versorgung sicherstellen. Grundlage dafür soll eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung sein.

Die Krankenhausfinanzierung und -planung sind weitere Kernpunkte des Papiers. Entwickelt werden soll eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung. Auch die Krankenhausfinanzierung soll künftig die Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) berücksichtigen. Ergänzt werden sollen außerdem erlösunabhängige Vorhaltepauschalen. Bei Umsetzung dieser „Leitplanken“ übernimmt der Bund einen Anteil der Investitionsfinanzierung des Landes. Kurzfristig sieht das Papier eine bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe vor. Für Krankenhäuser mit Weiterbildungsbefugnis zeichnet sich ein Vorteil ab: Mittel für Weiterbildung in den Fallpauschalen sollen künftig nur an die Kliniken anteilig ausgezahlt werden, die tatsächlich weiterbilden.

Die Notfallversorgung soll zukünftig in integrierten Notfallzentren in Zusammenarbeit von kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenhäusern erfolgen. Dabei soll den KVen die Option eingeräumt werden, die ambulante Notfallversorgung dort selbst sicherzustellen. Durch eine Verschränkung der Rettungsleitstellen mit den KV-Leitstellen und standardisierten Einschätzungssystemen (telefonisch, telemedizinisch oder vor Ort) will die AG Gesundheit eine bedarfsgerechtere Steuerung erreichen.

Bei der ambulanten Versorgung legt die Ampel einen besonderen Fokus auf strukturschwächere Regionen und Brennpunkte und greift vermehrt Punkte aus dem Programm von Bündnis 90/Die Grünen auf. Attraktiver gestaltet werden sollen zum Beispiel bevölkerungsbezogene Versorgungsverträge für ganze Gesundheitsregionen. In benachteiligten Kommunen und Stadtteilen sollen niedrigschwellige Beratungsangebote, wie zum Beispiel Gesundheitskioske, entstehen. Im ländlichen Raum sollen Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen unterstützen. Bei Unterversorgung wird die Versorgung nach dem Willen der Koalitionäre gemeinsam mit KVen sichergestellt und die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich aufgehoben. Zudem soll die Gründung von kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen erleichtert werden.

Über allem schwebt auch in der neuen Legislaturperiode die fortgeschriebene Digitalisierungsstrategie mit „Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzer:innen“, man mag es kaum glauben. Telemedizinische Leistungen inklusive Verordnungen, Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung sollen möglich sein und die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beschleunigt werden.

Last but not least kündigen die Koalitionäre an: „Wir durchforsten das SGB V und weitere Normen nach überholten Dokumentationspflichten. Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute Versorgung der Patienten ab.“ – Na, wenn das kein vielversprechender Neustart ist!

Burgdorf F: AG Gesundheit: Bund soll zukünftig Krankenhäuser mitfinanzieren – Förderung der Ambulantisierung durch Hybrid-DRGs. Passion Chirurgie. 2021 Dezember; 11(12): Artikel 05_02.

BDC-Verbandsarbeit – Rück- und Ausblick

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bekanntlich birgt jede Krise immer auch eine Chance. So hat der BDC die Herausforderungen der Corona-Pandemie auch 2021 angenommen und Projekte angestoßen, die zu „normalen Zeiten“ in dem Maß nicht möglich gewesen wären. Über unsere Online-Medien und im direkten Austausch haben wir Sie jederzeit zu den aktuellen Entwicklungen informiert. Über Pressemitteilungen* („Schutzschirm mit großen Löchern“, „Lockdown mit Augenmaß“, „Katarakt – am häufigsten verschobene OPs“) haben wir uns gegenüber der Öffentlichkeit für die chirurgischen Belange während der Pandemie stark gemacht und Ihren beständigen Einsatz, gerade auch unter Pandemie-Bedingungen, nach außen getragen. Wir haben die Digitalisierung im BDC vorangetrieben und das Angebot der eAkademie deutlich ausgebaut. Dadurch standen, nach kurzer Übergangsphase, viele interessante Fortbildungen rund um Ihre chirurgische Tätigkeit digital zur Verfügung und wurden auch rege besucht.

Ich danke allen beteiligten Seminarleitern, Referenten und Teilnehmern ganz herzlich für Ihr Engagement und auch die notwendige Flexibilität. Ein besonderes Highlight – neben den Facharzt- und D-Arzt-Seminaren, die wir mit fantastischer Resonanz umsetzen konnten – war die Reihe Nur Mut! Digital. Bei diesem Angebot für Studierende wurde vorab das Instrumentarium an alle Teilnehmer geschickt. Am Samstagmorgen wurde dann in Zweiergruppen unter anderem das Nähen geübt und erste Osteosynthesen vorgenommen. Im Fortbildungsbereich sind wir besonders gespannt, wie sich die Entwicklungen der nächsten Jahre gestalten werden. Um das Fortbildungsangebot der Akademie optimal auf Ihre Bedürfnisse ausrichten zu können, haben wir Sie als BDC-Mitglieder in einer Umfrage um Ihre Meinung gebeten und Ihnen damit die Gelegenheit verschafft, das Akademieprogramm aktiv mitzugestalten.

Schließlich haben wir Prozesse auch innerhalb des Verbands weiter digitalisiert und verschlankt, um Ihnen einen optimalen Service bieten zu können. Der Vorstand und das Team der BDC-Geschäftsstelle haben jederzeit, ob in Präsenz oder via Online-Konferenzen, vertrauensvoll und erfolgreich zusammengearbeitet. Allen Beteiligten gilt an dieser Stelle unser besonderer Dank!

Auch das Servicepaket* mit Rabattverträgen für unsere niedergelassenen Mitglieder konnte um ein Angebot zur Digitalisierung erweitert werden: Neben Angeboten für das Hygienemanagement, den Daten- und Arbeitsschutz, das Praxismarketing, den Internetauftritt und die Praxiswertbestimmung steht Ihnen nun ein Angebot zur Digitalisierung Ihrer Praxisabläufe und ein Vorsorgepaket für den unerwarteten Tod des Praxisinhabers zur Verfügung. Sehen Sie hierzu den Erfahrungsbericht* unseres Vizepräsidenten Dr. Peter Kalbe zur Einführung der Software AmbuPRAX in seine unfallchirurgisch-orthopädische Gemeinschaftspraxis.

Die Passion haben wir um die Rubrik „Praxistest“ ergänzt. Diese zielt darauf ab, Ihnen als Leserinnen und Lesern insbesondere gesundheitspolitische Themen und deren praktische Implikationen für die Chirurgie näherzubringen und eine Meinungsbildung innerhalb des vorherrschenden Informationsdschungels zu erleichtern. Es handelt sich um eine Initiative der Leiter des Referats „Leitende Chirurgen“, Prof. Krones und Prof. Vallböhmer, denen wir danken, während wir uns auf die weitere spannende Lektüre freuen.

Bewährtes führen wir selbstverständlich fort: Wir danken Herrn Dr. Heberer und seinem Team, die pro Jahr etwa 2.000 Anfragen für eine Rechtsberatung erhalten. Ebenso gilt unser Dank dem stetigen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Versicherungs-Partners, der Ecclesia, die den BDC und seine Mitglieder auch 2021 hinsichtlich Absicherungsmöglichkeiten und der Schadensabwicklung beraten haben.

Gemeinsam sind wir stark! Gemeinsam mit Ihnen wollen wir auch weiterhin die Entscheidungen in Politik und Selbstverwaltung aktiv prägen!

Wichtige Themen 2021 waren neben der GOÄ die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Unfallversicherung und die Zusammenführung des chirurgischen und orthopädischen Kapitels im einheitlichen Bewertungsmaßstab. Ein weiteres Thema, das innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung an Fahrt aufnimmt, ist die Neuordnung der sektorenübergreifenden Versorgung. Die verbandsinterne Meinungsbildung haben wir in diesem Kontext über verschiedene Umfragen (zum Beispiel zur E-Learning-Evaluation, zu den Arbeitsbedingungen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Chirurgie, zur Personalbemessung in der Chirurgie, die Blitzumfrage zu den Folgen der Corona-Pandemie für Neueinstellungen in der Chirurgie) vorangetrieben. Im Februar 2022 folgt eine pandemiebedingt verschobene Klausurtagung zu aktuellen Themen, wie die Nachwuchsförderung, die sektorenübergreifende Versorgung und die Krankenhausfinanzierung. Wir freuen uns darauf, die Ergebnisse einbringen zu können und sind gespannt darauf, welche Schwerpunkte die neue Bundesregierung setzen wird.

Vor allem aber wissen wir, dass wir uns hundertprozentig auf Sie, die BDC-Mitglieder, verlassen können. Vielen Dank, dass Sie uns auch in diesem besonderen Jahr die Treue gehalten haben! Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit 2022, den Dialog mit Ihnen und Ihre Anregungen. Machen Sie mit, erheben Sie Ihre Stimme, stimmen Sie mit dem BDC!

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreis Ihrer Lieben und einen guten Start in ein hoffentlich von Krisen verschontes, freudvolles, erfolgreiches und gesundes neues Jahr!

Weitere Informationen zu den Pressemitteilungen

Weitere Informationen zum Servicepaket  und zum Erfahrungsbericht Dr. Peter Kalbe in der Passion Chirurgie Ausgabe 9/2021

Bundestagswahl 2021 – Wie möchte die Politik das Gesundheitswesen verändern?

Bundestagswahl 2021 – Wie möchte die Politik das Gesundheitswesen verändern?

BDC-Einschätzung der Wahlprüfsteine 2021

Sind Sie noch unentschlossen? Oder wissen Sie schon, für wen Sie sich am 26. September 2021 entscheiden werden?

Eine – insbesondere auch für den Gesundheitsbereich – außergewöhnliche Legislaturperiode geht zu Ende. Sie startete mit einem dynamischen Gesundheitsminister, der nicht nur seine Mitarbeiter im Ministerium, sondern die gesamte Gesundheitsbranche mit einer unvergleichlichen Anzahl an Gesetzen in Atem hielt und wurde dann überschattet von den allgegenwärtigen und andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Spätestens im Zuge der Bundestagswahlen wird es dringend Zeit, sich wieder dem gesamten Spektrum der anstehenden Fragen zu widmen. Denn trotz des Gesetzeskonvoluts der aktuellen Legislaturperiode sind noch Punkte offengeblieben.

Der BDC hat anlässlich der Bundestagswahl alle derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien um eine kurze Stellungnahme zu ausgewählten gesundheitspolitischen Fragen gebeten, die im Folgenden eingeordnet werden sollen. Die Antworten im Einzelnen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten dieser Ausgabe. Nicht geantwortet haben, auch auf mehrmaliges Nachfragen, FDP und Linke, so dass sich auch die folgenden Ausführungen auf die Antworten von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90 Die Grünen und AfD beziehen.

Freiberuflichkeit

Prägend für die ärztliche Tätigkeit und die Qualität der Gesundheitsversorgung wird sicherlich der Stellenwert sein, welcher der ärztlichen Freiberuflichkeit als Wert auch in Zukunft beigemessen wird. Daher haben wir die Frage danach auch als BDC-Wahlprüfstein formuliert. Tatsächlich positionieren sich alle Parteien eindeutig für die Freiberuflichkeit. Dabei stellen CDU/CSU noch einmal explizit die ärztliche Therapiefreiheit und Unabhängigkeit als Kern eines freiheitlichen Gesundheitswesens heraus. Die Grünen geben kurz und bündig an, dass diese für Ihre Partei nicht zur Disposition stünde, und die AfD geht spezifisch auf die Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren ein, welche weiterhin, innerhalb von Personengesellschaften, ausschließlich ärztlicher Leitung unterstehen müssen, um die fachlich unabhängige Tätigkeit auch weiterhin zu ermöglichen. Die SPD führt noch etwas weiter aus dazu, wie der Grundsatz der Freiberuflichkeit durch Rahmenbedingungen unterstützt und bewahrt werden solle und kündigt an, Anreize für gewinnorientierte Entscheidungen zu Gunsten eines sektorenübergreifenden Qualitätswettbewerbs („Pay für Performance“ [P4P]) abbauen zu wollen.

Aus BDC-Sicht ist vordergründig nichts gegen P4P einzuwenden. Jedoch mangelt es auch international an Erfolgsbeispielen für die nachhaltige Einführung solcher Systeme. In der Umsetzung sind diese meist zu komplex und mit zu vielen Fehlanreizen behaftet. Darüber hinaus mangelt es an überzeugenden Qualitätsparametern.

Bürgerversicherung und Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Mit Ausnahme der SPD befürworten alle Parteien den Fortbestand von sowohl gesetzlicher als auch privater Krankenversicherung. Die SPD strebt weiterhin eine Bürgerversicherung unter Abschaffung der GOÄ an. Die AfD führt aus, dass es wichtig sei, auch bei den Versicherungsmodellen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig mehr Pluralität zuzulassen, beispielsweise für Hausarztmodelle, oder auch, um Leistungen aus dem individuellen Versicherungsportfolio auszuschließen. Insbesondere letzteres lehnt der BDC ab, da dem Basisversicherungsschutz in Deutschland ein zentraler Stellenwert im Rahmen der Daseinsvorsorge zukommt. Die Grünen konkretisieren, dass sie ein integriertes Krankenversicherungssystem als spezifische Form der „Bürger*innenversicherung“ anstreben. In einem solchen System aus gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen beteiligen sich alle Versicherten gleichermaßen an der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens. CDU/CSU äußern als einzige explizit, dass sie den konsentierten Entwurf der GOÄ nach der Bundestagswahl prüfen und als Rechtsverordnung einbringen werden. Die Würdigung dieses aufwändig erstellten und mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung konsentierten Entwurfs ist aus Sicht des BDC begrüßenswert. Die AfD will sich in Zukunft für einen Inflationsausgleich einsetzen und dafür, die ärztliche gegenüber der technischen Leistung aufzuwerten. Die Grünen wollen den jahrelangen Stillstand bei der Anpassung der GOÄ auch zukünftig nicht mehr hinnehmen und verweisen auf die hohe Bedeutung einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation der einzelnen Gebührenordnungspositionen sowie den Vorschlag der Honorarkommission, die GOÄ auf gesetzlicher Grundlage zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband zu verhandeln. Aus Sicht des BDC handelt es sich dabei um sachgerechte Vorschläge.

Optimierung an der Sektorengrenze, zukünftige Krankenhauslandschaft und Versorgung auf dem Land

Die CDU strebt die Kooperation von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten an und will dafür Potenziale der Digitalisierung einschließlich der Telemedizin nutzen. Konkrete Aussagen zur zukünftigen Krankenhauslandschaft werden umschifft und lediglich Kommunen als Unterstützer bei der Umsetzung von quartiersbezogenen, sektorenübergreifenden Konzepten genannt. Hingegen legen SPD und die Grünen explizite Pläne dar zur Umwandlung kleinerer Krankenhäuser in sektorenübergreifende Zentren für eine wohnortnahe Basisversorgung. Die SPD führt am dezidiertesten zur Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft aus, mit regionalen Basiszentren, überregionalen Spezial- sowie Unikliniken und sektoren- und berufsübergreifender Versorgung anhand von integrierten Patientenpfaden für komplexe Krankheitsbilder. Die Grünen stellen eine Reform der Investitionsfinanzierung für Krankenhäuser in Aussicht. Dabei soll der Bund mitfinanzieren und dafür Mitbestimmungsrechte erhalten, z. B. bei der Krankenhausplanung.

Aus Sicht des BDC bleibt die CDU bei den Ausführungen zur sektorenübergreifenden Versorgung am ehesten unklar. Als Beispiel für eine gelungene sektorenübergreifende Vernetzung wird dementsprechend auch das Ersteinschätzungsverfahren bei ambulanten Notfallleistungen angeführt. Hier handelt es sich jedoch eher um eine sektorenübergreifende Perspektive im Management, bzw. in der Zuweisung von Patienten zur Versorgungsebene, nicht aber um Ansätze für eine sektorenübergreifende Versorgung. Ob dies als Vor- oder Nachteil gewertet wird, liegt sicherlich im Auge des Betrachters. Der BDC befürwortet grundsätzlich maßvolle Umstrukturierungen einschließlich Zentrenbildung.

Digitalisierung

Alle Parteien unterstreichen den besonderen Stellenwert der Digitalisierung im Gesundheitswesen. CDU/CSU und die Grünen heben dabei die Bedeutung der elektronischen Patientenakte hervor, CDU/CSU und SPD deren Nutzen für die sektorenübergreifende Versorgung. Während CDU/CSU mehrfach den Stellenwert von Digitalen Gesundheitsanwendungen („Gesundheits-Apps“, „Digas“) betont, ist die AfD diesbezüglich kritisch und fordert randomisiert-kontrollierte Studien zum Wirksamkeitsnachweis ein. Der BDC sieht die allzu niedrigschwellige Einführung von „Digas“, welche Patient:innen unbegrenzt und auch direkt von ihren Krankenkassen erhalten können, kritisch.

Katastrophenschutz/Pande­miebewältigung

Einigkeit besteht darin, dass der öffentliche Gesundheitsdienst aufgewertet werden soll. Die SPD plant zusätzlich, die Vernetzung sowohl mit dem Katastrophenschutz als auch mit Einrichtungen der ärztlichen Regelversorgung zu stärken. Die Grünen fordern mehr Kooperation der vorhandenen Strukturen sowie Koordination auf europäischer Ebene, sowohl im Bereich von Notfallkapazitäten als auch in der Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Alles in allem sinnvolle, wenn auch noch sehr grundlegende Konzepte.

Zusammenfassung

Die unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Bürgerversicherung bestehen fort. Die Grünen haben dazu einen interessanten Kompromissvorschlag eines Nebeneinanders von GKV und PKV innerhalb einer Bürger*innenversicherung entwickelt, der inhaltlich aber erst bewertet werden kann, wenn konkrete Details dazu vorgelegt werden. Die CDU nimmt als einzige Partei Bezug auf den konsentierten Vorschlag für eine neue GOÄ. Alle Parteien bekennen sich zur ärztlichen Freiberuflichkeit. Innovationspotenzial auf dem Weg zur sektorenübergreifenden Versorgung einschließlich der Umwandlung von Strukturen zu einem gestuften Versorgungssystem sehen insbesondere SPD und Grüne. Die SPD avisiert mit der Einführung eines sektorenübergreifenden Vergütungssystems und der Ergänzung der Vergütung durch P4P besonders umfassende Reformen. Die Parteien eint der Anspruch, die Digitalisierung fördern und den öffentlichen Gesundheitsdienst aufwerten zu wollen.

Der BDC hat anlässlich der Bundestagswahl im September 2021 alle derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien um eine kurze Stellungnahme zu ausgewählten gesundheitspolitischen Fragen gebeten. Die Reihenfolge richtet sich nach den Ergebnissen der Bundestagswahl 2017.

Die Fragen lauteten für alle Parteien:

  1. Wie stehen Sie zur Einführung einer Bürgerversicherung?
  2. An welchen Stellen würden Sie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weiterentwickeln?
  3. Wo sehen Sie die freiberufliche Ärzteschaft in Zukunft?
  4. Welche Optimierungen an der Grenze der ambulanten zur stationären Versorgung halten Sie für erforderlich?
  5. Wo sehen Sie weiteren Umstrukturierungsbedarf in der Krankenhauslandschaft?
  6. Wie wollen Sie die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessern?
  7. Worauf legen Sie bei der weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen besonders wert?
  8. Was muss sich im Gesundheitswesen unbedingt ändern, um für weitere Pandemien besser gerüstet zu sein

Mit Ausnahme der FDP und der LINKEN haben die Parteien unsere Fragen beantwortet. Den Wortlaut können Sie hier nachlesen.

Bundestagswahl 2021 – Wie möchte die Politik das Gesundheitswesen verändern? Passion Chirurgie. 2021 August; 11(07/08): Artikel 05_01.

Bundestagswahl 2021: Wie möchte die Politik das Gesundheitswesen verändern?

Einschätzung der Wahlprüfsteine 2021

Sind Sie noch unentschlossen? Oder wissen Sie schon, für wen Sie sich am 26. September 2021 entscheiden werden?

Eine – insbesondere auch für den Gesundheitsbereich – außergewöhnliche Legislaturperiode geht zu Ende. Sie startete mit einem dynamischen Gesundheitsminister, der nicht nur seine Mitarbeiter im Ministerium, sondern die gesamte Gesundheitsbranche mit einer unvergleichlichen Anzahl an Gesetzen in Atem hielt und wurde dann überschattet von den allgegenwärtigen und andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Spätestens im Zuge der Bundestagswahlen wird es dringend Zeit, sich wieder dem gesamten Spektrum der anstehenden Fragen zu widmen. Denn trotz des Gesetzeskonvoluts der aktuellen Legislaturperiode sind noch Punkte offengeblieben.

Der BDC hat anlässlich der Bundestagswahl alle derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien um eine kurze Stellungnahme zu ausgewählten gesundheitspolitischen Fragen gebeten, die im Folgenden eingeordnet werden sollen. Die Antworten im Einzelnen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten dieser Ausgabe. Nicht geantwortet haben, auch auf mehrmaliges Nachfragen, FDP und Linke, so dass sich auch die folgenden Ausführungen auf die Antworten von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90 Die Grünen und AfD beziehen.

Freiberuflichkeit

Prägend für die ärztliche Tätigkeit und die Qualität der Gesundheitsversorgung wird sicherlich der Stellenwert sein, welcher der ärztlichen Freiberuflichkeit als Wert auch in Zukunft beigemessen wird. Daher haben wir die Frage danach auch als BDC-Wahlprüfstein formuliert. Tatsächlich positionieren sich alle Parteien eindeutig für die Freiberuflichkeit. Dabei stellen CDU/CSU noch einmal explizit die ärztliche Therapiefreiheit und Unabhängigkeit als Kern eines freiheitlichen Gesundheitswesens heraus. Die Grünen geben kurz und bündig an, dass diese für Ihre Partei nicht zur Disposition stünde, und die AfD geht spezifisch auf die Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren ein, welche weiterhin, innerhalb von Personengesellschaften, ausschließlich ärztlicher Leitung unterstehen müssen, um die fachlich unabhängige Tätigkeit auch weiterhin zu ermöglichen. Die SPD führt noch etwas weiter aus dazu, wie der Grundsatz der Freiberuflichkeit durch Rahmenbedingungen unterstützt und bewahrt werden solle und kündigt an, Anreize für gewinnorientierte Entscheidungen zu Gunsten eines sektorenübergreifenden Qualitätswettbewerbs („Pay für Performance“ [P4P]) abbauen zu wollen.

Aus BDC-Sicht ist vordergründig nichts gegen P4P einzuwenden. Jedoch mangelt es auch international an Erfolgsbeispielen für die nachhaltige Einführung solcher Systeme. In der Umsetzung sind diese meist zu komplex und mit zu vielen Fehlanreizen behaftet. Darüber hinaus mangelt es an überzeugenden Qualitätsparametern.

Bürgerversicherung und Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Mit Ausnahme der SPD befürworten alle Parteien den Fortbestand von sowohl gesetzlicher als auch privater Krankenversicherung. Die SPD strebt weiterhin eine Bürgerversicherung unter Abschaffung der GOÄ an. Die AfD führt aus, dass es wichtig sei, auch bei den Versicherungsmodellen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig mehr Pluralität zuzulassen, beispielsweise für Hausarztmodelle, oder auch, um Leistungen aus dem individuellen Versicherungsportfolio auszuschließen. Insbesondere letzteres lehnt der BDC ab, da dem Basisversicherungsschutz in Deutschland ein zentraler Stellenwert im Rahmen der Daseinsvorsorge zukommt. Die Grünen konkretisieren, dass sie ein integriertes Krankenversicherungssystem als spezifische Form der „Bürger*innenversicherung“ anstreben. In einem solchen System aus gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen beteiligen sich alle Versicherten gleichermaßen an der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens. CDU/CSU äußern als einzige explizit, dass sie den konsentierten Entwurf der GOÄ nach der Bundestagswahl prüfen und als Rechtsverordnung einbringen werden. Die Würdigung dieses aufwändig erstellten und mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung konsentierten Entwurfs ist aus Sicht des BDC begrüßenswert. Die AfD will sich in Zukunft für einen Inflationsausgleich einsetzen und dafür, die ärztliche gegenüber der technischen Leistung aufzuwerten. Die Grünen wollen den jahrelangen Stillstand bei der Anpassung der GOÄ auch zukünftig nicht mehr hinnehmen und verweisen auf die hohe Bedeutung einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation der einzelnen Gebührenordnungspositionen sowie den Vorschlag der Honorarkommission, die GOÄ auf gesetzlicher Grundlage zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband zu verhandeln. Aus Sicht des BDC handelt es sich dabei um sachgerechte Vorschläge.

Optimierung an der Sektorengrenze, zukünftige Krankenhauslandschaft und Versorgung auf dem Land

Die CDU strebt die Kooperation von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten an und will dafür Potenziale der Digitalisierung einschließlich der Telemedizin nutzen. Konkrete Aussagen zur zukünftigen Krankenhauslandschaft werden umschifft und lediglich Kommunen als Unterstützer bei der Umsetzung von quartiersbezogenen, sektorenübergreifenden Konzepten genannt. Hingegen legen SPD und die Grünen explizite Pläne dar zur Umwandlung kleinerer Krankenhäuser in sektorenübergreifende Zentren für eine wohnortnahe Basisversorgung. Die SPD führt am dezidiertesten zur Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft aus, mit regionalen Basiszentren, überregionalen Spezial- sowie Unikliniken und sektoren- und berufsübergreifender Versorgung anhand von integrierten Patientenpfaden für komplexe Krankheitsbilder. Die Grünen stellen eine Reform der Investitionsfinanzierung für Krankenhäuser in Aussicht. Dabei soll der Bund mitfinanzieren und dafür Mitbestimmungsrechte erhalten, z. B. bei der Krankenhausplanung.

Aus Sicht des BDC bleibt die CDU bei den Ausführungen zur sektorenübergreifenden Versorgung am ehesten unklar. Als Beispiel für eine gelungene sektorenübergreifende Vernetzung wird dementsprechend auch das Ersteinschätzungsverfahren bei ambulanten Notfallleistungen angeführt. Hier handelt es sich jedoch eher um eine sektorenübergreifende Perspektive im Management, bzw. in der Zuweisung von Patienten zur Versorgungsebene, nicht aber um Ansätze für eine sektorenübergreifende Versorgung. Ob dies als Vor- oder Nachteil gewertet wird, liegt sicherlich im Auge des Betrachters. Der BDC befürwortet grundsätzlich maßvolle Umstrukturierungen einschließlich Zentrenbildung.

Digitalisierung

Alle Parteien unterstreichen den besonderen Stellenwert der Digitalisierung im Gesundheitswesen. CDU/CSU und die Grünen heben dabei die Bedeutung der elektronischen Patientenakte hervor, CDU/CSU und SPD deren Nutzen für die sektorenübergreifende Versorgung. Während CDU/CSU mehrfach den Stellenwert von Digitalen Gesundheitsanwendungen („Gesundheits-Apps“, „Digas“) betont, ist die AfD diesbezüglich kritisch und fordert randomisiert-kontrollierte Studien zum Wirksamkeitsnachweis ein. Der BDC sieht die allzu niedrigschwellige Einführung von „Digas“, welche Patient:innen unbegrenzt und auch direkt von ihren Krankenkassen erhalten können, kritisch.

Katastrophenschutz/Pande­miebewältigung

Einigkeit besteht darin, dass der öffentliche Gesundheitsdienst aufgewertet werden soll. Die SPD plant zusätzlich, die Vernetzung sowohl mit dem Katastrophenschutz als auch mit Einrichtungen der ärztlichen Regelversorgung zu stärken. Die Grünen fordern mehr Kooperation der vorhandenen Strukturen sowie Koordination auf europäischer Ebene, sowohl im Bereich von Notfallkapazitäten als auch in der Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Alles in allem sinnvolle, wenn auch noch sehr grundlegende Konzepte.

Zusammenfassung

Die unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Bürgerversicherung bestehen fort. Die Grünen haben dazu einen interessanten Kompromissvorschlag eines Nebeneinanders von GKV und PKV innerhalb einer Bürger*innenversicherung entwickelt, der inhaltlich aber erst bewertet werden kann, wenn konkrete Details dazu vorgelegt werden. Die CDU nimmt als einzige Partei Bezug auf den konsentierten Vorschlag für eine neue GOÄ. Alle Parteien bekennen sich zur ärztlichen Freiberuflichkeit. Innovationspotenzial auf dem Weg zur sektorenübergreifenden Versorgung einschließlich der Umwandlung von Strukturen zu einem gestuften Versorgungssystem sehen insbesondere SPD und Grüne. Die SPD avisiert mit der Einführung eines sektorenübergreifenden Vergütungssystems und der Ergänzung der Vergütung durch P4P besonders umfassende Reformen. Die Parteien eint der Anspruch, die Digitalisierung fördern und den öffentlichen Gesundheitsdienst aufwerten zu wollen.

Der BDC hat anlässlich der Bundestagswahl im September 2021 alle derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien um eine kurze Stellungnahme zu ausgewählten gesundheitspolitischen Fragen gebeten. Die Reihenfolge richtet sich nach den Ergebnissen der Bundestagswahl 2017.

Die Fragen lauteten für alle Parteien:

  1. Wie stehen Sie zur Einführung einer Bürgerversicherung?
  2. An welchen Stellen würden Sie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weiterentwickeln?
  3. Wo sehen Sie die freiberufliche Ärzteschaft in Zukunft?
  4. Welche Optimierungen an der Grenze der ambulanten zur stationären Versorgung halten Sie für erforderlich?
  5. Wo sehen Sie weiteren Umstrukturierungsbedarf in der Krankenhauslandschaft?
  6. Wie wollen Sie die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessern?
  7. Worauf legen Sie bei der weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen besonders wert?
  8. Was muss sich im Gesundheitswesen unbedingt ändern, um für weitere Pandemien besser gerüstet zu sein

Mit Ausnahme der FDP und der LINKEN haben die Parteien unsere Fragen beantwortet. Den Wortlaut können Sie hier nachlesen.

Ärztliche Approbationen aus Drittstaaten

Vor der Anerkennung liegt ein langer Weg – das muss sich endlich ändern!

Ein typischer Fall

Assistenzärztin für Chirurgie, 31 Jahre, Studium 2009–2015 in Bogotá, Kolumbien, erste Deutschland-Erfahrung im PJ-Tertial Chirurgie am UK Köln, Studienabschluss mit Auszeichnung, danach 3-jährige Tätigkeit als chirurgische Assistenzärztin in Bogotá.

Rückkehr nach Deutschland 2018, September 2018 viszeralchirurgische Hospitation in einer Großstadt in Nordrhein-Westfalen, Oktober 2018 Stellenangebot.

Antrag auf Berufserlaubnis Oktober 2018 – Genehmigung Juni 2019:
Die Bezirksregierung hatte vergessen eine E-Mail zu versenden.

Antrag auf Kenntnisprüfung November 2018 – Termin November 2020:
Ladefrist 14 Tage, Prüfungsinhalt undefiniert, Prüfungsort 222 km entfernt, vorheriger Kontakt mit der Prüfungskommission nicht möglich. 6 von 7 Prüflingen fallen bei fragwürdigen Inhalten durch.

Dieser Weg durch die Instanzen mit dem Ziel der Anerkennung einer Approbation aus einem „Drittstaat“ hat mit dem Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis im Herbst 2018 begonnen und ist fast drei Jahre später 2021 noch immer nicht abgeschlossen. Fälle wie dieser beherrschen seit Jahren die Kollegengespräche – nicht nur in Kongresspausen –, und die nächste Sitzung behandelt dann wieder Nachwuchssorgen und Vakanzen in der Stellenbesetzung sowie den allgemeinen Ärztemangel. Problematisch ist der Zeit- und Ressourcenaufwand auf allen Seiten.

Dramatisch sind jedoch die Konsequenzen für die Antragstellerin: Eine temporäre Berufserlaubnis gilt für maximal zwei Jahre. Davor ist eine Bezahlung arbeitsrechtlich illegal. Während der Berufserlaubnis ist die Bezahlung nicht tarifgebunden. Die Zukunft der persönlich wie fachlich geschätzten und auch dringend benötigten Kollegin bleibt also seit 2018 und bis auf weiteres prekär. Harsche Kritik an dem Anerkennungsverfahren für Medizinabsolventen aus Drittstaaten hagelt es seit Jahren. Diskutiert wurde viel – über die Migration aus Osteuropa, den Mangel an Fachkräften und die verschiedenen Flüchtlingskrisen – verbessert hat sich wenig. Stattdessen hat das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz („Anerkennungsgesetz“) die bürokratischen Wege zusätzlich verlängert. 2012 wurde der Rechtsanspruch auf Prüfung und ggf. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verankert, und noch Jahre später als überragender Meilenstein der Integration gefeiert. Mit dem Gesetz hat sich das gesamte Antragsvolumen aber deutlich erhöht, während die Bearbeitung immer noch hinterherhinkt. Auch zahlreiche Ärztetage haben sich in den Jahren mit dem Thema befasst. Im Mittelpunkt standen dabei immer die gleichen Themen: zu hohe bürokratische Hürden für die Antragsteller:innen, unübersichtliche Verfahrensabläufe, ein zu hoher finanzieller Aufwand, z. B. bei der Anforderung ergänzender Nachweise, keine Differenzierung zwischen den Herkunftsländern sowie mangelnde Einheitlichkeit, Transparenz und Objektivität der regional abweichenden Prüfverfahren.

Eine Lösung ist immer noch nicht in Sicht. Denn die Herausforderungen sind auch aufseiten der viel gescholtenen Behörden deutlich: So ist die personelle Ausstattung der zentralen Gutachterstelle für alle Gesundheitsberufe mit ca. 20 Mitarbeiter:innen angesichts des Auftragsvolumens geradezu lächerlich. Aber auch das Verfahren ist nicht ausreichend geregelt. Mal prüfen die Kammern, mal die Universität. Approbationsbehörden und Ärztekammern haben große Schwierigkeiten eine ausreichende Anzahl Prüfer:innen zu gewinnen, um die Antragswellen abzuarbeiten. Da wundert es nicht, dass manche Juroren die klinische Medizin, die ja das primäre Prüfungsfeld stellen sollte, zuletzt in den 90ern oder noch nie verstärkt haben. Prüfen kann man trotzdem, oder? Man hat doch in Deutschland studiert.

Besonders aufwändig ist zudem die Prüfung von Anträgen aus Krisenregionen, wie Ägypten, Irak oder Syrien. In diesen Fällen stellt schon allein die „Echtheitsprüfung“ der Zeugnisse und Studiennachweise eine erhebliche Hürde dar. Eine herkunftsspezifische Zusammenfassung könnte das verbessern, ist aber nicht angedacht. Stattdessen gibt es nicht einmal eine zentrale Registrierung der Bewerber:innen. Dieser Mangel an Übersicht und Transparenz hat den sogenannten „Prüfungstourismus“ ermöglicht, bei dem Kandidaten synchron oder metachron Anträge in verschiedenen Bundesländern stellen, um irgendwo schon durchzukommen.

Es sind also, wie immer, beide Seiten der Medaille zu betrachten: Während auf der einen Seite die Rechte der Kolleg:innen aus Drittstaaten gewahrt werden müssen, gilt es auf der anderen Seite, ein so hohes Gut wie die Patientensicherheit zu schützen. Zwischen diesen beiden Rechtsgütern einen angemessenen Ausgleich herzustellen und dabei auch angemessene Zeitabläufe zu erreichen, dazu müssen die Behörden in die Lage versetzt werden.

Woran hapert es im Einzelnen?

Auf dem Weg zur Anerkennung der ärztlichen Approbation müssen Medizinabsolventen, die aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stammen, drei Prüfungen durchlaufen: Den Sprachtest, die Gleichwertigkeitsprüfung und die Kenntnisprüfung. Letztere wird besonders kontrovers diskutiert:

Die Gleichwertigkeitsprüfung ist normativ in der Bundesärzteordnung geregelt und obliegt der jeweiligen Approbationsbehörde auf Landesebene. Geprüft werden Zertifikate und Nachweise ausschließlich nach Aktenlage. Ein Bescheid soll vier Monate nach Vorliegen aller erforderlichen Akten ergehen (Anm. d. Red.: bei unserem Beispiel waren es nach Vorlage aller notwendigen Testate acht). Bis allerdings alle Akten vorliegen, kann es je nach Herkunftsland mitunter dauern. Lassen sich Zweifel an der Echtheit der Unterlagen nicht ausschließen oder die Gleichwertigkeit nicht abschließend beurteilen, kann auch die zentrale Gutachterstelle für Gesundheitsberufe einbezogen werden. Im praktischen Alltag wird auf das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung zunehmend verzichtet, da sie sich sehr in die Länge ziehen kann und am Ende mangels Beurteilbarkeit häufig eben trotzdem in der Kenntnisprüfung mündet.

Liefert die Gleichwertigkeitsprüfung kein Ergebnis, folgt eine mündlich-praktische „Kenntnisprüfung“. Diese soll spätestens sechs Monate nach dem Bescheid terminiert werden (Anm. d. Red.: Im Beispielfall dauerte es vom Antrag bis zur Prüfung zwei Jahre). Das Testat kann bis zu zwei Mal wiederholt werden. Verantwortlich sind die Approbationsbehörden. Diese delegieren die Durchführung zu je 50 Prozent an die Landesärztekammern und die Universitäten. Die Inhalte der 30- bis 90-minütigen Kollegialprüfung am Patienten werden in der Approbationsordnung festgelegt. Prüfungsgegenstand sind primär die Fächer Innere Medizin und Chirurgie, die nach Bedarf um unklare Bereiche der Gleichwertigkeitsprüfung ergänzt werden. Eine Ladung ist bis zu fünf Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Prüfungs- bzw. Bewertungskriterien werden in der Ordnung jedoch nicht festgelegt. Es gibt auch keine regelhaften Prüferschulungen oder etwa Bewertungsbögen als Feedback für die Prüfer.

Was kann und muss verbessert werden?

Um das Nadelöhr der Gleichwertigkeitsprüfung zu beseitigen, schlägt der BDC vor, diese in ihrem Umfang deutlich zu reduzieren: Kann die Gleichwertigkeit im ersten Prüfdurchlauf nach Aktenlage nicht zweifelsfrei beurteilt werden, erfolgt die direkte Überweisung in die Kenntnisprüfung. Eine solcher Ablauf würde eine deutliche Zeitersparnis bedeuten.

Die Kenntnisprüfung könnten die Antragsteller dann in Analogie zum Dritten Staatsexamen unter den Bedingungen der deutschen Studierenden absolvieren – eine Forderung, die auch der Deutsche Ärztetag bereits aufgestellt hat. Diese Umstellung beinhaltet einen transparenten Leistungskatalog und realistische Ladefristen.

Die normative Umsetzung dieses Vorschlags erfordert nur wenige folgende Anpassungen: zum einen die Verkürzung der Gleichwertigkeitsprüfung gemäß § 3 der Bundesärzteordnung, und zum anderen die inhaltliche Neugestaltung der Kenntnisprüfung gemäß § 37 der geltenden ärztlichen Approbationsordnung, die sich derzeit ohnehin als Entwurf in der parlamentarischen Beratung befindet und zahlreiche Veränderungen erfährt. Es erscheint naheliegend, das laufende Verfahren um diesen Punkt zu ergänzen. Um erstens die Situation von migrationswilligen Kolleg:innen aus Drittstaaten sichtbar zu machen, da zweitens auch chirurgische Kliniken immer mehr auf die Unterstützung ausländischer Kolleg:innen angewiesen sind und um drittens die Rechte unserer Patienten durch die angemessene Erteilung von Zugangsberechtigungen zur ärztlichen Tätigkeit zu wahren, wird der BDC die vorgestellten Vorschläge nach außen vertreten und auch im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2021 auf Länderebene einbringen. Ziel ist es, gemeinsam auf ein schlankes und faires Anerkennungsverfahren hinzuwirken.

Zahlen, Daten, Fakten

Laut Statistik der Bundesärztekammer waren 2017 in Deutschland 392.402 Ärzte tätig. Rund 45.000 (11 Prozent) davon waren ausländische Ärzte, wovon wiederum rund 10.000 Ärzte aus Drittstaaten kamen. 2017 allein wurden in Deutschland 4.300 Verfahren zu Anträgen von ÄrztInnen aus Drittstaaten auf Anerkennung der Approbation beschieden. Ca. 30 Prozent dieser Anträge konnten allein nach Aktenlage beschieden werden (Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB), keine Gleichwertigkeit bestand bei < 1 Prozent.

 

Burgdorf F, Krones CJ: Ärztliche Approbationen aus Drittstaaten. Passion Chirurgie. 2021 Juni; 11(06): Artikel 05_02.

UpDate – KBV schafft Klarheit zur Abrechnung dermatochirurgischer Eingriffe an Kopf und Händen

In der letzten Ausgabe der PASSION CHIRURGIE erläuterten J.-A. Rüggeberg und P. Kalbe zur „Abrechnung der Behandlung von chronischen Wunden im EBM“ folgendes:

„Im Falle der Dermatochirurgie sind nur die OPS-Codes für eine radikale und ausgedehnte Exzision abrechnungsfähig. Das bedeutet, dass die in der Präambel genannten Größendefinitionen Geltung haben (größer 4cm2 resp. größer 1cm3). Alles andere fällt unter die Leistungsziffern 02300 ff. und ist trotz des im Prinzip gleichen Aufwands schlecht und zudem innerhalb des Budgets finanziert. Die Größe des Excidats bestimmt die Frage, ob ein Eingriff unter 31101 oder nur unter 02300-02302 berechnet werden darf.  Ausgenommen von dieser Größenvorgabe sind Eingriffe an Kopf und Händen.“

Jedoch wurde die Ausnahmeregelung für Kopf und Hände von der Größenvorgabe in einigen Kassenärztlichen Vereinigungen lange Zeit unterschiedlich interpretiert. Daher hat nun die Kassenärztliche Bundesvereinigung klargestellt:

„Im Anhang 2 EBM wurden in Zusammenhang mit Exzisionen von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ausschließlich OPS-Kodes für radikale und ausgedehnte Exzisionen aufgenommen, um eine Abgrenzung zu den Gebührenordnungspositionen für Kleinchirurgische Eingriffe im EBM zu schaffen. Für die Zuordnung sind prinzipiell die u. g. Definitionen klein/groß, kleinflächig/großflächig, lokal/radikal und ausgedehnt zu beachten. Nicht anzuwenden sind sie für die Exzisionen am Kopf und an den Händen. Daraus folgend können an diesen Lokalisationen Exzisionen an Haut und Unterhaut mit den korrespondierenden Leistungen aus Abschnitt 31.2 berechnet werden, auch wenn das Ausmaß der Exzision nicht den Definitionen für radikal und ausgedehnt entspricht.“

Voraussetzung ist aber immer das Vorliegen der Genehmigung zum ambulanten Operieren gemäß §115b SGB V.

Diese Ausnahmeregelung wurde geschaffen, um der erhöhten Komplexität von Eingriffen im Bereich der Hände und des Kopfes im Vergleich zu Eingriffen an anderen Lokalisationen gerecht zu werden.

Auszug aus: Allgemeine Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

4.3.7 Operative Eingriffe

Die Verwendung der Begriffe klein/groß, kleinflächig/großflächig, lokal/radikal und ausgedehnt bei operativen Eingriffen entspricht den Definitionen nach dem vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Schlüssel für Operationen und sonstige Prozeduren gemäß § 295 Abs. 1 Satz 4 SGB V: Länge: kleiner/größer 3 cm, Fläche: kleiner/größer 4 cm², lokal: bis 4 cm2 oder bis zu 1 cm³, radikal und ausgedehnt: größer 4 cm² oder größer 1 cm³.

Ergänzend wird in den allgemeinen Bestimmungen zum EBM geregelt:
Nicht anzuwenden ist der Begriff „klein“ bei Eingriffen am Kopf und an den Händen.

Burgdorf F: UpDate – KBV schafft Klarheit zur Abrechnung dermatochirurgischer Eingriffe an Kopf und Händen.
Passion Chirurgie. 2021 März; 11(03): Artikel 04_06.

Intensiver, digitaler, wissenschaftlicher – die neue Approbationsordnung

Langsam nimmt die neue ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO) Gestalt an. Auf einen Arbeitsentwurf von Anfang 2020 folgte nunmehr, ein Jahr später, der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der zahlreiche sinnvolle Weiterentwicklungen beinhaltet, aber auch weiterhin Stoff für kontroverse Diskussionen liefert. Einige ausgewählte Aspekte im Überblick:

Zentrale Anforderungen aus dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ werden im Referentenentwurf umgesetzt, wie etwa die Zusammenführung von grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Inhalten, die von medizinischen Berufsverbänden wie auch Fachgesellschaften befürwortet wird. Positiv gesehen wird auch die Stärkung des wissenschaftlichen Arbeitens. Prüfungen und Lehre an den Fakultäten orientieren sich künftig am Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM), der ab Inkrafttreten der ÄApprO das Kerncurriculum des Medizinstudiums darstellt. Und angesichts aktueller Erfahren wurden auch digitale Lehrmethoden stärker einbezogen.

Neu geregelt wird auch das Praktische Jahr: Anstatt der Tertiale sollen die Medizinstudierenden zukünftig Quartale absolvieren. Die Pflichtfächer Innere Medizin und Chirurgie bleiben erhalten. Daneben werden zwei Wahlquartale eingeführt. Diese sollen eine gewisse Neigungsorientierung ermöglichen – ein übergreifendes Ziel der neuen ÄApprO. Eingeschränkt sieht der BDC die Auswahlmöglichkeit durch die Vorgabe, eines der sogenannten Wahlquartale in der hausärztlichen Versorgung abzuleisten. Als sinnvoller erachten wir – aufgrund der zunehmenden Therapiemöglichkeiten – ein Quartal innerhalb der ambulanten Versorgung wahrzunehmen. Damit wäre eine echte Wahl- und damit Gestaltungsmöglichkeit in beiden Quartalen gegeben, unter der Prämisse, eines der Quartale im ambulanten Versorgungssetting zu absolvieren. Darüber hinaus sollte die Arbeitsleistung der Studierenden – die zu einer Entlastung des Krankenhauspersonals beiträgt – im PJ mit einer Aufwandsentschädigung abgegolten werden. Der Verzicht auf eine finanzielle Kompensation ist in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten das falsche Signal.

Ebenfalls reformiert werden sollen Teile des Prüfungswesens. Während die Multiple Choice (MC)-Prüfungen fortbestehen, plant der Gesetzgeber, sowohl im ersten als auch im dritten Teil der ärztlichen Prüfung, sogenannte Parcoursprüfungen einzuführen. Dabei durchlaufen die Prüflinge simultan im Rotationsverfahren mehrere Prüfungsstationen, an denen sie unterschiedliche Aufgaben lösen müssen. Ziel ist eine Standardisierung auch mündlicher Prüfungssituationen.

Dabei ist geplant, das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) mit zusätzlichen Aufgaben auszustatten. Beispielsweise soll es die Stationen und die strukturierten Bewertungsbögen ausarbeiten sowie auch die Schulung der prüfenden Personen und der Simulationspatienten übernehmen. Die Bundeärztekammer gibt zu bedenken, dass die im Rahmen des PJ am realen Patienten erreichte Komplexität und Tiefe der erlernten Kompetenzen weit über das prüfbare Niveau in hochgradig formalisierten Prüfungsstationen an Simulationspatienten hinausgehe und dass daher eine Parcours- gegenüber der praxisnahen Kollegialprüfung keinen Zugewinn bedeute.

Die AWMF bemerkt zudem hinsichtlich der Beauftragung des IMPP, dass die bundesweit gültigen Parcoursprüfungen erstellen soll: Bereits für die MC-Prüfungen fehle im Staatsvertrag eine Fachaufsicht oder definierte Mitarbeit durch Fachgesellschaften und Studiendekanate.

Zusammenfassend würde mit diesen neuen Aufgaben aus Sicht des BDC ein hoher personeller wie finanzieller Ressourcenaufwand bei fraglichem Nutzen betrieben.

Die sogenannte Innovationsklausel sah im Arbeitsentwurf zunächst die Möglichkeit vor, das Medizinstudium auf fünf Jahre zu begrenzen. Dieser Ansatz wurde nunmehr verlassen. Stattdessen beinhaltet das neue Konzept die Möglichkeit, Studiengänge nicht nur international, sondern auch interprofessionell zu verknüpfen. Die Universitäten können so Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen außerhalb des Geltungsbereichs ihrer Verordnungen schließen. Der BDC teilt die Auffassung der Bundesärztekammer, dass die Verknüpfung wesentlicher Teile der Curricula einer deutschen und einer ausländischen Universität die Ausbildungsqualität nicht in Frage stellen und hiesige Standards unterlaufen darf. In dem Zuge sieht der BDC insbesondere eine Verknüpfung des Medizinstudiums mit Ausbildungen bzw. Studiengängen nicht-ärztlicher Heilberufe mangels Gleichwertigkeit kritisch. Eine engere Kooperation zwischen den Studiengängen der Human- und Zahnmedizin im Rahmen von Innovationsvorhaben wird dagegen befürwortet. Grundsätzlich gilt, dass die Innovationsklausel keinen Ausstieg aus dem schriftlichen Teil des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (M1) erlauben sollte. Dieser sollte für alle Studierenden verpflichtend bleiben.

In der Gesamtbetrachtung fällt auf, dass das Regelungsvolumen erheblich steigt. Derzeit beinhaltet die Approbationsordnung 44 Paragrafen plus Anhänge, künftig sollten es 183 sein. Dies spiegelt sich auch in einer erheblichen Verdichtung des Medizinstudiums wider. So sollen Medizinstudierende, neben dem 12-wöchigen Pflegepraktikum, weitere 12 Wochen für Blockpraktika und neuerdings auch 12 Wochen für eine wissenschaftliche Arbeit aufwenden. Durch eine solche Verdichtung würden die Freiräume der Universitäten für Reformstudiengänge erheblich geschmälert sowie Promotionsvorhaben deutlich erschwert. Mindestens das Pflegepraktikum sollte insofern auf sechs bis acht Wochen gekürzt und das Konzept zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten überdacht werden.

In der Gesamtbetrachtung wurden etliche Korrekturen gegenüber dem Arbeitsentwurf vorgenommen und wichtige Ziele, u. a. aus dem Masterplan Medizinstudium 2020, umgesetzt. Insbesondere das Regelungsvolumen, die Verdichtung der Studieninhalte und auch die finanziellen Folgen sollten bei der weiteren Arbeit an dem Gesetzesentwurf bis zur geplanten Einführung zum 01.10.2025 in den Fokus genommen werden.

DGCH und BDC stehen dem Gesetzgeber im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens als fachliche Ansprechpartner zur Verfügung – damit auf Basis der reformierten ÄApprO die ChirurgInnen von morgen zukunftsgerecht ausbildet werden können.

Burgdorf F: Intensiver, digitaler, wissenschaftlicher – die neue Approbationsordnung. Passion Chirurgie. 2021 März; 11(03): Artikel 05.

Editorial im Dezember: BDC steuert sicher durch die Corona-Krise

Liebe BDC-Mitglieder,

das Jahr 2020 geht so zu Ende wie es begonnen hat: Die Corona-Pandemie bestimmt unseren Alltag und schränkt unser soziales Leben massiv ein. Ein Ende ist – trotz erster hoffnungsvoller Signale auf einen wirksamen Impfstoff – noch nicht absehbar. Als Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) stehen wir auch im Zentrum des Geschehens. Der erste Lockdown im Frühjahr dieses Jahres hat zu einem massiven Einbruch an planbaren Operationen in den Kliniken geführt. Das darf sich so pauschal möglichst nicht wiederholen.

Es ist unstrittig, dass angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens Kapazitäten für die Behandlung von COVID-Patienten freigehalten und Regelbehandlungen reduziert werden müssen, aber letztere sollten eben nicht vollständig eingestellt werden. Der BDC hat sich in der zweiten Welle öffentlich dafür stark gemacht, dass sogenannte planbare Operationen und Interventionen, insbesondere auch bei malignen Erkrankungen, in erforderlichem Umfang unter strenger Indikationsstellung weiterzuführen sind und bereits im Frühjahr während der ersten Welle haben die DGCH, DGAI, BDC und BDA ein detailliertes Papier vorgelegt, wie mit planbaren Eingriffen unter Corona-Bedingungen umgegangen werden sollte. Konstruktives Abwägen und verantwortliches Mitarbeiten in dieser Pandemie lautet unsere Devise.

Wie so viele Unternehmen und Organisationen im öffentlichen Leben haben auch wir beim BDC einen Digitalisierungsschub absolviert. Präsidiumssitzung, Mitgliederversammlung und weitere, über die Jahre liebgewordenen Zusammenkünfte mit den Kolleginnen und Kollegen fanden in diesem Jahr erstmalig virtuell statt – und haben reibungslos funktioniert! Hierfür auch noch einmal ein herzliches Dankeschön, auch an alle MitarbeiterInnen in der Geschäftsstelle, die daran mitgewirkt und dies ermöglicht haben. Über das große Interesse unserer Mitglieder, sich einzuloggen und digital an den Veranstaltungen teilzunehmen, haben wir uns sehr gefreut. Den in der Mitgliederversammlung neu gewählten MandatsträgerInnen an dieser Stelle noch einmal Gratulation zur Wahl und gutes Gelingen bei der Ausübung des Mandats.

Die BDC-Akademie ist von Corona besonders stark betroffen: Unterjährig mussten zahlreiche Seminare abgesagt werden. Das war nicht nur für das gesamte Team eine belastende Zeit, es hat auch zu relevanten wirtschaftlichen Einbußen für den BDC geführt. Umso erfreulicher ist es, den Start unserer neuen BDC|eAkademie ankündigen zu können. Seit dem 06. November haben wir alle Fortbildungsangebote in der eAkademie zusammengeführt und viele neue Formate wie beispielsweise Podcasts eingeführt. Klicken Sie doch einmal hinein und geben uns Ihr Feedback! Was gefällt, was gefällt nicht? www.bdc-eakademie.de

2020 ist der BDC 60 Jahre alt geworden! Das ist eine ordentliche Wegstrecke und wir haben Anfang dieses Jahres Sie in einer Mitgliederbefragung um Ihre Meinung gebeten. Wir haben viele anerkennende und kon­struktive Rückmeldungen erhalten. Sie sollten im Rahmen einer Strategiesitzung diskutiert werden. Wegen „Corona“ musste diese leider verschoben werden. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Es werden auch wieder bessere Zeiten kommen.

Bleiben Sie und Ihre Familien weiterhin gesund! Ein frohes Weihnachtsfest und kommen Sie gut in das neue Jahr.

Ihre

Dr. Friederike Burgdorf

Burgdorf F: Editorial: Reminiszenz 2020. Passion Chirurgie. 2020 Dezember, 10(12): Artikel 01.

BDC-Praxistest: Der Bund lockt Kliniken mit Milliarden in die Digitalisierung

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

üblicherweise werden neue gesetzliche, administrative oder medizinische Vorgaben im deutschen Gesundheitswesen nicht mit finanziellen Oboli garniert. Unter der Fahne der neoliberalen „Gesundheitswirtschaft“ bleiben Krankenhäuser und Praxen da eher ihrem eigenen Handeln überlassen. Doch diesmal scheint die Zeche auch der zu bezahlen, der sie bestellt: über 4 Milliarden stellen Bund, Länder und Träger für die Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser zur Verfügung. Eine große Summe, die sich in der Fläche aber auch leicht verlieren kann. Um sich ein Stück vom Kuchen zu sichern sollte man die Bedingungen kennen, denn Antragsverfahren und Erfolgskontrolle sind in dem Verfahren inklusive. Da bleibt nur zu hoffen, dass auch die großen Co-Themen der Digitalisierung – Datensicherheit und „gläserner Patient“ – im Investmentgerangel nicht ganz unter den Tisch fallen. Schaun mer mal.

Erhellende Lektüre wünschen

Prof. Dr. med. C. J. Krones und Prof. Dr. med. D. Vallböhmer

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat etwas angestoßen, was im Föderalismus eher selten ist: Mit dem im Oktober in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) greift der Bund den Ländern bei der Krankenhausinvestitionsfinanzierung unter die Arme. Die Sars-CoV-2 Pandemie und damit verbunden das im Juni aufgelegte Konjunkturprogramm machten es möglich: Mehr als 130 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung zur Verfügung, um die Wirtschaft, die Länder und die Kommunen durch die Krise zu bringen.

Die Krankenhäuser profitieren mit 4,3 Milliarden aus dem Krankenhauszukunftsfonds, wenn sie in eine moderne Notfallversorgung, die Digitalisierung ihrer Prozesse und ihre IT-Sicherheitsstruktur investieren. Drei Milliarden investiert der Bund. Die Länder bzw. Krankenhausträger steuern noch einmal 1,3 Milliarden Euro bei.

Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte ab dem 01.01.2021 und der damit verbundenen Anbindung der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur kann das Strukturpaket durchaus als geschickter Schachzug von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegenüber den Krankenhäusern gewertet werden. Denn die im Digitale-Versorgung-Gesetz geregelte Fristsetzung für Krankenhäuser, bis zum Jahresende 2020 die Vorbereitungen für die Einführung der elektronischen Patientenakte zu treffen und auch die Telematikinfrastruktur anzuschließen, stellt für Kliniken deutschlandweit eine besondere Herausforderung dar.

Positiv ist aus Sicht des BDC, dass Krankenhäuser mit dem Strukturpaket einen wichtigen politischen und finanziellen Impuls erhalten, Digitalisierungsprojekte endlich zu planen und umzusetzen.

Mit den genannten Förderschwerpunkten werden zwei Kernthemen in der Gesundheitsversorgung angegangen, deren hohe Bedeutung gerade während der Pandemie mehr als deutlich geworden ist. Denn nach wie vor besteht ein großer Nachholbedarf in den Krankenhäusern im Bereich der digitalen Infrastruktur sowie bei sektorenübergreifenden Versorgungsangeboten.

Gefördert werden deswegen Digitalisierungsprojekte zur Verbesserung der

  • Abläufe der internen und sektorenübergreifenden Versorgung (insbesondere auch in den Notaufnahmen und durch digitales Medikationsmanagement)
  • Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
  • IT-Sicherheit
  • Kommunikation
  • Telemedizin
  • Robotik und Hightechmedizin

Damit ermöglicht das KHZG eine hohe Bandbreite an Projekten. Vermisst wird bei dieser Digitalisierungsoffensive nichtsdestotrotz ein Förderschwerpunkt explizit im Bereich Personal. Denn vielerorts fehlt es nicht nur an Technik, sondern vielmehr an geschulten Mitarbeitern für den qualifizierten Einsatz von Innovationen. Obwohl es auch optimistischere Einschätzungen von ganz anderer Seite gibt, wie beispielweise durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), der in seiner Stellungnahme zum KHZG konstatiert: „Die Digitalisierung entlastet das Krankenhauspersonal und kann so zur Patientensicherheit beitragen.“

Bis zum 30.11.2020 wird das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Förderrichtlinien veröffentlichen und diese zum Download bereitstellen: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/. Es ist zu hoffen, dass viele Krankenhäuser mitziehen und zeitnah entsprechende Anträge stellen. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht Tempo: Fördermittel, die nicht bis zum 31. Dezember 2021 vollständig ausgeschöpft werden, werden mit Ablauf des Jahres 2023 durch das Bundesamt für Soziale Sicherung an den Bund zurückgeführt.

Das KZHG sieht darüber hinaus eine Erfolgskontrolle der Investitionsentscheidungen in den Krankenhäusern vor. Dafür weisen Kliniken jeweils zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 mittels strukturierter Selbsteinschätzung ihren digitalen Reifegrad nach. Eine Forschungseinrichtung wird bis zum 28. Februar 2021 mit der Evaluation beauftragt. Ab 2025 gelten dann Sanktionen: So sollen Krankenhäuser und Krankenkassen gemeinsam Abschläge von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall vereinbaren, wenn ein Krankenhaus die förderfähigen Dienste nicht in ausreichendem Maße implementiert hat. Die im Kontext der Digitalisierung gesetzlich verankerten Sanktionsregelungen gegenüber Ärzten bzw. ärztlichen Einrichtungen hält der BDC für kontraproduktiv und lehnt diese auch für den stationären Bereich grundsätzlich ab.

Mit dem Krankenhauszukunftsfonds zeigt der Bundesgesundheitsminister, wie auch schon mit dem Krankenhausstrukturfonds, dass die Kofinanzierung durch Bund und Länder ein Zukunftsmodell werden könnte, um verkrustete Strukturen im Gesundheitswesen aufzubrechen. Dabei vertritt der BDC die Position, dass, wenn zunehmend Steuergelder vom Bund in die Länder fließen, auch rechtlich geprüft werden muss, inwiefern ein solches Modell entsprechend an Mitbestimmungsrechte des Bundes geknüpft werden kann. Auf diese Weise könnte endlich Bewegung in die längst überfällige Neuordnung der Versorgungsstrukturen mit einer Konsolidierung von Krankenhausstrukturen auf der einen Seite und der Schaffung sektorenübergreifender Strukturen auf der anderen Seite, kommen. Letzteres scheiterte bisher regelmäßig an der föderal bestimmten Planung.

Abschließend lassen Sie mit noch auf das gestufte Antragsverfahren in der folgenden Infobox hinweisen. Leider lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags noch keine konkreten Förderrichtlinien vor. Gerne werden wir deren Praxistauglichkeit aber im Verlauf ganz konkret testen und die Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus der Sicht eines antragstellenden Kollegen zur Anschauung für Sie bringen.

Sollten Sie persönlich Interesse daran haben, Ihre Erfahrungen mit der Antragstellung mit den Kollegen und Leserinnen der PASSION CHIRURGIE zu teilen und in einem BDC|Praxistest aufzubereiten, dann melden Sie sich bei uns – die Redaktion der Passion unterstützt Sie gern dabei!

So Beantragen Sie die Fördermittel

Schritt 1: Der Krankenhausträger, ggf. die Hochschulklinik meldet gegenüber dem zuständigen Bundesland seinen Bedarf unter Angabe insbesondere des Vorhabens und der Fördersumme an. Das BAS stellt hierfür in Kürze die entsprechenden Formulare bereit.

 

Schritt 2: Das Land entscheidet innerhalb von drei Monaten, ob das Projekt gefördert werden soll und beantragt dies entsprechend beim BAS. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das antragstellende Land bzw. die zu fördernde Einrichtung mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligt.

 

Schritt 3: Das BAS prüft die Anträge der Länder auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und weist die Mittel zu.

Burgdorf F: BDC-Praxistest: Der Bund lockt Kliniken mit Milliarden in die Digitalisierung. Passion Chirurgie. 2020 November; 10(11): Artikel 05_01.

BDC-Mitgliederbefragung 2020: Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Beteiligung!

Wir wollten es wissen – und Sie haben uns geantwortet. Der BDC hat sein diesjähriges 60. Jubiläum zum Anlass genommen, unter seinen Mitgliedern eine ausführliche Befragung durchzuführen. Mit der Befragung wollten wir überprüfen, welche Leistungsangebote des BDC-Portfolios den Mitgliedern am wichtigsten sind, welche Angebote wir weiter ausbauen können und in welchen Bereichen es Verbesserungspotential gibt. Zusätzlich war es dem BDC ein wichtiges Anliegen zu erfahren, welche Erwartungshaltung die Mitglieder an die gesundheitspolitische Interessenvertretung haben und wie der aktuelle Stand eingeschätzt wird. Um möglichst konkrete Ergebnisse zu erzeugen, wurden die Teilnehmer aufgefordert, ihre Themenfelder zu priorisieren, die sie gesundheitspolitisch als relevant erachten. Die Ergebnisse werden in die weitere Ausrichtung des BDC einfließen.

Vorgehensweise

Die umfassende Mitgliederbefragung fand im Zeitraum vom 14. Januar bis 12. Februar 2020 statt und zeigte eine erfreuliche Resonanz von 1337 Teilnehmern. Herzlichen Dank noch einmal dafür!

Grundlage war ein Online-Fragebogen mit insgesamt 73 Detailfragen, die sich auf folgende Themenbereiche konzentrierten:

  1. Zufriedenheit mit den Leistungen und Angeboten des BDC,
  2. Wichtigkeit der Leistungsangebote des BDC,
  3. Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit und gesundheitspolitischen Vertretung durch den BDC sowie
  4. Priorisierung der Themenfelder bezüglich der strategischen Ausrichtung des Verbands.

Darstellung der Ergebnisse

Die Gesamtergebnisse der Umfrage zeigen eine positive Grundhaltung der Mitglieder zum BDC. Eine besonders hohe Anerkennung lässt sich am Fort- und Weiterbildungsangebot, an der BDC-Rechtsberatung, den verschiedenen Versicherungsangeboten sowie der Passion Chirurgie erkennen.

Was uns als BDC besonders freut: Unter allen befragten Mitgliedern liegt die Weiterempfehlungsrate an KollegInnen bei über 93 Prozent!

Den individuellen Kommentarfeldern konnten wir beispielsweise entnehmen: „Der BDC kümmert sich um alle Belange“, „Reicht so“, „Bin mit allem zufrieden“.

Die Bewertung unserer Mitglieder zu den einzelnen BDC-Leistungen und -Angeboten fielen in der Interpretation im Schulnotensystem folgendermaßen aus:

  • Seminare zur Facharztvorbereitung: 1,7
  • Seminarangebot der BDC|Akademie: 1,9
  • Enthaltene Versicherungen im BDC-Mitgliedsbeitrag: 1,9
    (z. B. Berufs-Rechtsschutz-, Praxisvertreter-Haftpflicht-Versicherung)
  • Mitgliederzeitschrift PASSION CHIRURGIE: 2,0
  • Persönliche Rechtsberatung: 2,0
  • Beteiligung am Deutschen Chirurgenkongress (DCK): 2,1
  • Logbücher: 2,1
  • Nur-Mut Workshops: 2,1
  • Zufriedenheit mit der Information an die Mitglieder: 2,2

Welche Wünsche und Anregungen haben wir von Ihnen erhalten?

Die Befragung hat verdeutlicht, dass unseren Mitgliedern die Präsenz des BDC in der Öffentlichkeit sowie bei der berufspolitischen Interessenvertretung ein wichtiges Anliegen ist. In diesem Zusammenhang hat die Mehrheit der Befragten eine Intensivierung der externen Kommunikationsarbeit des BDC angeregt.

In der folgenden Darstellung zeigt sich die Priorisierung der Themenfelder für die zukünftige strategische Ausrichtung des BDC. Für die befragten Mitglieder führt das Thema Weiterbildung die Top 5-Liste an:

  1. Weiterbildung
  2. Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften und Einheit in der Chirurgie
  3. Nachwuchsarbeit
  4. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
  5. Service für leitende Ärzte: Leitfaden zur praktischen Umsetzung bei neuen Gesetzen

Themenfelder wie digitale Anwendungen, beispielsweise das Telekonsil, aber auch Selektivverträge wurden insgesamt niedriger priorisiert.

Wer waren die TeilnehmerInnen?

Die Mehrheit der Befragten war mit 78 Prozent männlich und entspricht dem Anteil männlicher BDC-Mitglieder (77 Prozent). Der weibliche Anteil betrug 21 Prozent und Teilnehmer mit der Angabe divers machten 0,7 Prozent aus.

Folgende Angaben erhielten wir zur berufliche Situation der Teilnehmenden:

  • Oberarzt 32,20 %
  • Chefarzt 19,63 %
  • Niedergelassener Chirurg in Einzelpraxis oder in Praxisgemeinschaft 14,40 %
  • Rentner 11,08 %
  • Assistenzarzt (Facharzt) 7,68 %
  • Arzt in Weiterbildung 5,24 %
  • Gesellschafter in BAG (Gemeinschaftspraxis) oder im MVZ 3,75 %
  • Angestellter in Praxis, BAG (Gemeinschaftspraxis) oder im MVZ 3,40 %
  • Management/MDK/Öffentlicher Dienst 2,27 %
  • Studierende: 0,35 %

Zusammenfassung der Ergebnisse

Unsere Mitgliederbefragung, durchgeführt vom 14. Januar bis 12. Februar 2020, zeigte mit 1337 Teilnehmern eine erfreuliche Resonanz. Diese sind die wichtigsten Ergebnisse: 93% der Mitglieder würden den BDC im Kollegium weiterempfehlen. Die höchste Zufriedenheit lässt sich am Fort- und Weiterbildungsangebot, an der Passion Chirurgie, an den Versicherungsangeboten und im Bereich der Rechtsberatung erkennen. Die Mehrheit der Befragten wünscht sich eine Intensivierung der externen Kommunikationsarbeit und der berufspolitischen Interessenvertretung und priorisiert diese als Aufgabengebiet in der zukünftigen Ausrichtung des BDC.

Wir danken allen TeilnehmerInnen für Ihr Engagement!