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„Von der Uni in den OP“ – Lukas Hellbrügge erhält BDC-Journalistenpreis

Pressemitteilung des BDC zur Vergabe seines Journalistenpreises 2022 an Lukas Hellbrügge vom Bayerischen Rundfunk

Berlin, den 28.11.2022 – Lukas Hellbrügge, Journalist beim Bayerischen Rundfunk, hat für den Film „Ärztin werden: Von der Uni in den OP“ – den Journalistenpreis des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. 2022 (BDC) erhalten. Der Preis wurde ihm auf der Präsidiumssitzung des BDC am letzten Freitag (25.11.2022) überreicht.

„Der BDC zeichnet damit einen herausragenden Medienbeitrag aus, der anschaulich die Sorgen und Herausforderungen ärztlicher Berufseinsteiger in einer Klinik vermittelt und dennoch ein positiv-optimistisches Bild des ärztlichen Berufes transportiert“, so Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC in seiner Laudatio.

Die 12-minütige Kurzreportage ist Teil des YouTube Kanals “alpha Uni” des BR und dort seit einem Jahr abrufbar. Der Film begleitet Mareike L., Assistenzärztin in der Neurochirurgie im Klinikum München-Bogenhausen, bei einem ihrer ersten 24-Stunden-Dienste. Das Video kommt mittlerweile auf über 420.000 Aufrufe. Das neue digitale Format “alpha Uni” bietet einer jungen Zielgruppe zwischen 16 und 25 Jahren Orientierung und Inspiration bei der Studiums- und Berufswahl. Alle Filme werden auch im Fernsehen ausgestrahlt – der preisgekrönte Film lief auf ARD-alpha am 17.01.2022 und ist auch in der ARD-Mediathek abrufbar.

Das Besondere daran: Der Film entstand ohne Team. Für Recherche, Kamera und Schnitt zeichnete alleine Hellbrügge verantwortlich: „Bei einer VJ-Reportage – VJ steht für „Videojournalist“ – ist man statt mit einem großen Kamerateam alleine unterwegs und kann besonders flexibel auch in zeitkritischen Momenten nah dranbleiben“, erklärt Hellbrügge.

Was hat ihn an dem Thema besonders beeindruckt? Hellbrügge: „Für mich war es überraschend, wie groß der Sprung ins kalte Wasser für die junge Ärztin Mareike wirklich war. Sie stand direkt in großer Verantwortung und musste den ganzen Tag über Entscheidungen treffen. Das sollte man wissen, wenn man sich überlegt, diesen Weg einzuschlagen.“

Der BDC-Journalistenpreis wird seit 2014 einmal jährlich verliehen. Der preisgekrönte Beitrag soll die Faszination der Chirurgie einem breiten Publikum vermitteln. Die besten Chancen haben Beiträge, die aktuelle Leistungen in der Chirurgie aus Ärzte- oder Patientensicht, Entwicklungen auf diesem Gebiet oder die Chirurgie betreffende medizinische oder gesundheitspolitische Auswirkungen thematisieren.

KBV: Koalition zeigt “ärztefeindliche Flaterate-Mentalität”

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute (18.11.2022) gegenüber der Presse einen Änderungsantrag der Ampelkoalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) scharf kritisiert. In dem Antrag geht es um die Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur (TI) über eine sogenannte “TI-Pauschale”.

“Bundesgesundheitsministerium und gematik wollen bei der TI alleine bestimmen und festlegen, was die Praxen angeblich alles brauchen”, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Dem Fass den Boden schlage aber aus, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen dazu in Vorleistung gehen müssten, denn bis zur Erstattung könnten bis zu 72 Monate vergehen. “Wie kann die Politik eigentlich glauben, mit einem solchen Vorgehen verbunden mit einer ärztefeindlichen Flatrate-Mentalität und einer Erstattung a la Blackbox die Praxen für die Digitalisierung zu gewinnen?“, kritisierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender.

Die KBV dagegen schlägt vor, dass künftig GKV-Spitzenverband und TI-Anbieter die Höhe der Preise und der erstattungsfähigen Kosten für die TI-Komponenten vereinbaren, ähnlich wie die Festlegung von Preisen für neu auf den Markt kommende Arzneimittel.

Zur Pressemitteilung der KBV vom 18.11.2022

BDC|Mecklenburg-Vorpommern lädt ein zur Jahrestagung

Am 28.11.2022 findet die Jahrestagung 2022 des BDC|Mecklenburg-Vorpommern statt. Der Landesverband lädt dazu ganz herzlich ein und bittet um Anmeldung bitte bis spätestens zum 21.11.2022.

Hier finden Sie die Einladung und Agenda.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in einer sehr komplexen Situation mit zunehmend schwierigen Rahmenbedingungen, wollen wir die Gesprächsrunde im Rahmen unseres Jahrestreffens zum Austausch verschiedener Sichtweisen nutzen, um die gemeinsamen berufspolitischen Anliegen herauszuarbeiten.

28.11.2022
19:00 Uhr
Brasserie Hermann
Gützkower Str. 1
17489 Greifswald

Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung bis spätestens 21.11.2022 per Mail an:
lutz.wilhelm@kkh-demmin.de.

Mit freundlichen Grüßen

Priv.-Doz. Dr. Lutz
Landesverbandsvorsitzender

Wilhelm Dr. Christoph Prinz
Stellv. Landesverbandsvorsitz

Dr. Thomas Nowotny
Regionalvertreter NL

Dr. Andreas Oling
Stellv. Regionalvertreter NL

Jahrestagung BDC|Hamburg am 30.11.2022

Der BDC|Hamburg lädt seine Mitglieder für den 30.11.2022 ganz herzlich zu seiner Jahrestagung ein. Anmeldung bitte bis spätestens zum 21.11.2022.

Hier finden Sie die Einladung und Agenda.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zweieinhalb Jahre Pandemie liegen hinter uns. Seit Februar 2022 erreichen uns täglich Kriegsbilder aus Europa… Die Unterfinanzierung der Krankenhäuser ist nahezu überall spürbar. Lieferkettenabrisse gehören zur Tagesordnung. Zudem wartet der Herbst mit spannenden Fragen auf uns. Was lässt sich das Corona-Virus einfallen? Woher beziehen wir ausreichend welche Energie? Wird es einen Inflationsausgleich geben? Fachkräftemangel allerorts. Wie sichern Kliniken ihre Liquidität?

Fragen über Fragen, die selbst dem größten Optimisten Sorgen bereiten…

Lassen Sie uns gemeinsam für Hamburg diskutieren und über Lösungen nachdenken.

Würde mich freuen, wenn Sie zahlreich an traditioneller Wirkungsstätte erscheinen.

30.11.2022
18:30 Uhr
Steigenberger Hotel, Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg

Punktebeantragung erfolgt durch uns.

Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung bis spätestens 21.11.2022.

Herzliche und kollegiale Grüße
Ihre

Prof. Dr. med. Carolin Tonus
Vorsitzende Landesverband BDC|Hamburg

Einladung zur 13. Jahrestagung BDC|Hessen mit HCV e.V.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich zur 13. Jahrestagung des LV BDC|Hessen und des HCV e.V. am Mittwoch, den 30. November 2022 ein.

Im Anschluss an eine kurze Mitgliederversammlung mit der Wahl des Vorstands LV BDC|Hessen wird uns Herr Dr. med. Detlev Grapentin, Emma Klinik Seligenstadt, über die „Digitale Volumentomographie“ als röntgentechnische Option in der chirurgischen Praxis aufklären.

In einem weiteren Vortrag beschäftigt sich Frau Lena Hein, Krankenhaus Sachsenhausen in Frankfurt, mit dem fachlichen Anspruch und der Strukturierung der Weiterbildung im Generationengespräch.

Anschließend wird Herr Jan Henninger ein Update zur aktuellen Berufspolitik geben.

Termin: 30.11.2022
18:30 Uhr
Main-Kinzig-Kliniken GmbH, Herzbachweg 14, Cafeteria, 63571 Gelnhausen
Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung bis spätestens 24.11.2022 per Mail an: KarinReibstein@hcv-ev.de

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Forst
Vorstand des LVBDC |Hessen

Jan Henniger
Vorstand des HCV

Einladung und Programm

Koalitionsplan für tagesstationäre Krankenhausbehandlungen birgt erhebliche Unsicherheiten

Pressemitteilung des BDC zur möglichen Aufnahme einer tagesstationären Behandlung über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins SGB V

Berlin, den 16.11.2022: Der aktuelle Plan der Koalition, eine sogenannte „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufzunehmen, weist erhebliche Unsicherheiten auf. „Wenn eine solche Tagesbehandlung eine vollstationäre Therapie ersetzen soll, wird das weder das Pflegepersonal entlasten noch finanzielle Einsparungen bewirken“, erklärt Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) anlässlich des 45. Deutschen Krankenhaustages in Düsseldorf.

„Es ist naiv anzunehmen, der Wegfall einzelner Übernachtungen könne das Pflegepersonal entlasten. Die freien Betten werden dann mit komplexeren Fällen belegt, die einen eher höheren Pflegebedarf haben“, so H.-J. Meyer. Außerdem werde der administrative Aufwand steigen, da jedes Mal die Patienten wieder neu aufgenommen werden müssten.

Auch in finanzieller Hinsicht ist eine spürbare Entlastung nicht zu erwarten. Am ehesten werden Kosten noch auf die Patienten verlagert, die anfallende Fahrtkosten selbst tragen sollen. Falls es doch erforderlich sein sollte, müsste auch die Finanzierung einer Hauspflege gegengerechnet werden.

„Wenn aber weder eine Entlastung der Pflege noch der Finanzen zu erwarten ist, stellt sich die Frage nach dem Sinn des Ganzen“, bilanziert Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Umfangreiche Nachbesserungen und Präzisierungen seien unumgänglich, um dem im Grunde richtigen Ziel einer Ambulantisierung im Gesundheitssystem näherzukommen.

Schon der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat in seiner Stellungnahme zu den tagesstationären Krankenhausbehandlungen darauf verwiesen, dass zahlreiche Fragen, insbesondere zur Abgrenzung zu einer notwendigen stationären Behandlung, nur unzureichend geklärt sind. Laut G-BA sind die Voraussetzungen für eine Tagesbehandlung insgesamt so unbestimmt, dass Krankenhäuser „mit einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten“ rechnen müssten. Zudem gibt der G-BA die haftungsrechtliche Verantwortung des Krankenhauses für die Entscheidung zu bedenken, Patienten über Nacht nach Hause zu schicken.

Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Start des softwarebasierten Nachweisverfahrens verschoben

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (15. November 2022) bekannt gegeben, dass der Start des softwarebasierten Nachweisverfahrens, festgelegt in Richtlinie QSFFx, bezüglich der Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur um ein Jahr verlängert wird. Auch der Ausnahmetatbestand wird entsprechend um ein  Jahr verlängert.

Hintergrund ist laut G-BA, dass die Software zur richtlinien- und spezifikationskonformen Erhebung und Übermittlung der Daten aufgrund einer noch fehlenden technischen Spezifikationsversion und einer mindestens 9-monatigen Implementierungsdauer und anschließender Teststrecke nicht rechtzeitig zum derzeit vorgesehenen Verfahrensstart des Nachweisverfahrens und der Strukturabfrage der QSFFx-RL zur Verfügung gestellt werden kann. Folglich ist eine
Verlängerung der bestehenden Übergangsregelungen in § 12 QSFFx-RL zum Verfahrensstart des Nachweisverfahrens und der Strukturabfrage notwendig. In § 12 Absätze 2, 3, 4 und 5 QSFFx-RL erfolgt daher eine Anpassung der Fristen zur erstmaligen Datenübermittlung um jeweils ein Jahr.

Weitere Hintergrundinformationen: Meldung des G-BA

Hybrid-DRGs entscheidend für Überwindung der Sektorengrenzen

Pressemitteilung des BDC zum Änderungsantrag der Koalition vom 8.11.2022 mit dem Ziel, eine spezielle sektorengleiche Vergütung (“Hybrid-DRGs”) ins Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) aufzunehmen

Berlin, den 11. November 2022 – Mit der nun von der Koalition gewünschten Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für ambulant mögliche, bislang aber überwiegend stationär erbrachte Operationen würde der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen machen. Damit hätte er die im Koalitionsvertrag verankerte Ankündigung sogenannter „Hybrid-DRGs“ für eine sektorengleiche Behandlung eingelöst. Regulatorisch soll dies durch einen neuen § 115f im SGB V über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) zum 1.1.2023 erfolgen. Das KHPflEG wurde am Mittwoch (9.11.2022) in einer Expertenanhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten.

„Dies erfüllt im Grundsatz eine langjährige Forderung auch des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) nach einer adäquaten Förderung des Ambulanten Operierens,“ erklärt BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg. Und: „Das wäre in der Tat ein ganz wichtiger Schritt hin zur Überwindung der Sektorengrenzen in unserem Gesundheitssystem.“

Allerdings sollen alle Detailregelungen, insbesondere zum Umfang des Leistungskataloges, zur Vergütung, Abrechnung und Dokumentation durch Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums erfolgen. Bislang war dies Aufgabe der Selbstverwaltung, die dafür auch die nötige Erfahrung mitbringt.

„Bekanntlich steckt der Teufel oft im Detail,“ so Rüggeberg. Angesichts der unendlich verschleppten Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die ebenfalls durch Rechtsverordnung des Ministeriums in Kraft tritt, sei nun die Frage, ob die im Gesetz nicht konkretisierten Rahmenbedingungen dann auch wirklich rechtzeitig und sachgerecht klar benannt würden. Rüggeberg: „Das beste Restaurant ist nutzlos, wenn man weder die Speisekarte noch die Preise kennt.“

Anspruch auf Zweitmeinung künftig auch vor geplanter Entfernung der Gallenblase

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (20.10.2022) beschlossen, dass gesetzlich Versicherte künftig auch vor einer geplanten Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie) Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung haben. Die sogenannten Zweitmeiner prüfen, ob die empfohlene Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Voraussichtlich ab 1. Januar 2023 steht dieses Angebot zur Verfügung. Ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte können ab diesem Zeitpunkt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

Ärztinnen und Ärzte, die bei einer geplanten Entfernung der Gallenblase als sogenannte Zweitmeiner tätig sein wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein und mindestens fünf Jahre nach dem Facharztstatus in ihrem Gebiet unmittelbar in der Patientenversorgung tätig gewesen sein:

  • Innere Medizin und Gastroenterologie,
  • Allgemeinchirurgie,
  • Viszeralchirurgie,
  • Kinder- und Jugendchirurgie oder
  • Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie.

Zudem gelten die in der Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA festgelegten generellen Anforderungen, die zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.

Inanspruchnahme

Wenn das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände gegen den Beschluss hat, wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er tritt dann nicht unmittelbar, sondern am ersten Tag des darauffolgenden Quartals in Kraft: voraussichtlich am 1. Januar 2023.

In Deutschland wird jährlich bei ca. 200 000 Patientinnen und Patienten die Gallenblase entfernt – das ist deutlich mehr als im europäischen Vergleich.

G-BA-Pressemitteilung vom 20.10.2022

BDC ändert seinen Namen

Pressemitteilung des BDC zur Namensänderung des Verbandes in “Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)”

Berlin, den 19. Oktober 2022 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) heißt ab sofort „Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)“. Die Änderung im Vereinsregister verbrieft nun die Entscheidung, die der Verband im Rahmen seiner letzten Mitgliederversammlung getroffen hat.

„Der Anteil weiblicher Verbandsmitglieder ist über die Jahre langsam, aber stetig gestiegen. Aktuell beträgt er etwa 23 Prozent und entspricht damit dem Anteil berufstätiger Chirurginnen in Deutschland. Mit der Umbenennung des Verbandes wollen wir ein Signal setzen und dieser Entwicklung Rechnung tragen“, sagt der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Der BDC hat nicht nur seinen Namen geändert: Die Mitgliederversammlung hat zudem beschlossen, dass dem erweiterten Vorstand künftig mindestens drei weibliche Mitglieder angehören sollen.

Dr. Friederike Burgdorf, BDC-Geschäftsführerin, sagt: „Ziel ist es, mehr Ärztinnen in die Verbandsarbeit zu integrieren und Ihnen so noch mehr Möglichkeiten einzuräumen, den Kurs des Verbandes mitzubestimmen. Damit ist klar, dass wir aktiv an substanziellen Veränderungen zugunsten von Chirurginnen arbeiten.“ Die Zustimmung zu diesen Veränderungen sei im Übrigen sowohl bei den weiblichen als auch männlichen BDC-Mitgliedern gleichermaßen hoch gewesen, so Burgdorf.