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BDC und DGCH mahnen maßvolle Erweiterung des AOP-Kataloges an

Pressemitteilung des BDC zum Schreiben an die “Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“: Maßvolle Erweiterung des AOP-Kataloges

Berlin, den 29. September 2022 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) befürworten in einem Schreiben vom 23.9.2022 an die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ eine Ambulantisierung mit Augenmaß.

Grundsätzlich begrüßen BDC und DGCH die Vorschläge aus dem IGES-Gutachten zur Erweiterung des Katalogs von potenziell ambulant durchzuführenden Operationen und stationsersetzenden Eingriffen. Die Umsetzung sollte allerdings schrittweise erfolgen und sich zunächst auf häufig anfallende Eingriffe und Prozeduren beschränken.

Um eine qualifizierte Nachsorge und die Patientensicherheit zu gewährleisten, ist der Begriff der ambulanten Leistungserbringung an die internationalen Gepflogenheiten anzupassen. Das schließt die Möglichkeit einer erweiterten Nachbeobachtung ein, zum Beispiel unter Einbeziehung von Praxiskliniken (Day Surgery) und einer kurzstationären Behandlung.

Die erforderlichen Strukturen für die neuen Versorgungsmöglichkeiten müssen in vielen Krankenhäusern und Praxen allerdings noch geschaffen werden.  „Dabei dürfen wir vertragsärztliche und krankenhausgestützte Strukturen nicht unterschiedlich behandeln“, betont BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. „So befürworten wir auch ausdrücklich das Prinzip einer Hybrid-DRG unter gleichen Bedingungen für alle Beteiligten, ähnlich wie es bereits in einer BDC-Modellregion in Thüringen erprobt wird.“

Ein zentraler Punkt bei allen Reformplänen ist auch die Gewährleistung der zukünftigen chirurgischen Weiterbildung. „Zahlreiche zu verlagernde, bisher stationär erbrachte Operationen und Prozeduren sind typische Weiterbildungseingriffe. Die jetzige Regelung im Vertrag zum Ambulanten Operieren nach § 115 b SGB V fordert hingegen für ambulante Eingriffe eindeutig den Facharzt-Status, so dass Ärzte in Weiterbildung davon ausgeschlossen wären“, warnt Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen, Generalsekretär der DGCH.

BDC und DGCH stehen der Regierungskommission für einen konstruktiven fachlichen Austausch zur Erweiterung des AOP-Kataloges gerne zur Verfügung.

Das Schreiben finden Sie hier: www.bdc.de/schreibenkrankenhausreform/

Weltherztag: Kleine Taktgeber für das Herz

Pressemitteilung des BDC zum Weltherztag: Kleine Taktgeber für das Herz – Schrittmacher, Defibrillator und CRT-Systeme sind lebensrettende Herz-Rhythmus-Implantate

Berlin, den 27.09.2022 – Die Entwicklung verschiedener Herz-Rhythmus-Implantate ist eine medizinische Erfolgsgeschichte, die bereits zahllosen Menschen Lebensqualität zurückgegeben und in vielen Fällen sogar das Leben gerettet hat. Für die moderne Medizin sind diese Systeme unentbehrlich. Am 29. September ist Weltherztag. Schwerpunkt in diesem Jahr sind Herzrhythmusstörungen.

Herzschrittmacher haben die Herzmedizin revolutioniert: 1958 implantierte der schwedische Herzchirurg Åke Senning am Karolinska Hospital der Universität Solna in Stockholm den ersten Herzschrittmacher (HSM) zur Behandlung eines jungen Patienten, der aufgrund einer zu langsamen Herzschlagfolge mehrmals täglich ohnmächtig wurde. Die Implantation markierte einen Wendepunkt in der Behandlung von Patienten, die an Herzrhythmusstörungen leiden. Auf diese Weise wurde erstmals ein künstliches, technisches Gerät zur dauerhaften Behandlung von Herzrhythmusstörungen einem Menschen eingesetzt. Zuvor waren die Patienten, die unter einem krankhaft zu langsamem oder immer wieder aussetzendem Herzschlag litten, auf externe, batteriebetriebene oder gar mit dem Stromnetz verbundene Geräte angewiesen. Dies führte zur Immobilisation und zwang zum dauerhaften Aufenthalt im Krankenhaus. Zudem konnten Stromausfälle oder ein Funktionsverlust den Patienten sogar das Leben kosten. Letztlich war ein unabhängiges, frei bestimmtes Leben nicht mehr möglich.

Heute sind die Aggregate der Herzschrittmachersysteme etwa so groß wie eine Armbanduhr, wiegen etwa 25 Gramm und kosten, in Abhängigkeit von der benötigten Funktion und systembezogenen Eigenschaften, 500 bis 5.000 Euro. Die Einführung der Mikroelektronik in den 1980er Jahren führte zur deutlichen Reduktion der Gehäusegrößen und Lithium-Batterien verlängerten die Haltbarkeit der Herzschrittmacher entscheidend. „Die Implantation eines Herzschrittmachersystems ist ein Routineeingriff, der in einer 30 bis 60-minütigen Operation und fast immer in lokaler Betäubung erfolgt“, erklärt Privat-Dozent Dr. Wolfgang Harringer, Leiter des Fachreferates Herzchirurgie des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC). „In Deutschland werden etwa 75.000 Herzschrittmacher jährlich neu implantiert.“ Ein Schrittmachersystem besteht aus einem Impulsgeber (Aggregat), und mindestens einer Elektrode (Sonde), die den Impuls des Aggregats an das Herz weiterleitet oder herzeigene Signale – sofern vorhanden – dem Aggregat zurückmeldet. Dadurch wird die Koordination zwischen dem Herzschrittmachersystem und dem Herzen des Patienten ermöglicht, das heißt, der Herzschrittmacher arbeitet nur, wenn der Herzschlag des Patienten zu langsam ist. In Abhängigkeit von der Beanspruchung des Herzschrittmachers muss im Durchschnitt alle neun Jahre das Aggregat in einem erneuten Eingriff ausgetauscht werden.

Gefährlich sind insbesondere auch schnelle Herzrhythmusstörungen aus der Herzkammer, aus denen Kammerflimmern entstehen kann, welches wiederum zum sogenannten Plötzlichen Herztod führt. Ein implantierter Defibrillator (ICD: “Implantierbarer Cardioverter Defibrillator“) durch-bricht dann mittels Elektroschocks das Kammerflimmern, um den drohenden plötzlichen Herztod zu verhindern. „Der Defibrillator erkennt über ein Elektrogramm einen schnellen und lebensbedrohlichen Herzrhythmus und gibt umgehend einen Stromimpuls ab, der den Herzrhythmus normalisiert“, erklärt Herzchirurg Burger. Einen plötzlichen Herztod erleiden in Deutschland schätzungsweise 65.000 Menschen pro Jahr. Aktuell werden alleine in Deutschland jährlich über 21.000 ICD-Systeme implantiert. Das hat viele Menschen in den letzten Dekaden zuverlässig vor dem plötzlichen Herztod bewahrt.

Bei der schweren Herzschwäche (Herzinsuffizienz) werden Systeme zur kardialen Resynchronisationstherapie, kurz CRT-Systeme, eingesetzt. „Da bei einer ausgeprägten Herzinsuffizienz die beiden Herzkammern nicht mehr aufeinander abgestimmt arbeiten, schlägt das Herz unregelmäßig und kann erheblich weniger Blut in den Kreislauf pumpen. Ziel der CRT-Systeme ist es deshalb, die Kontraktion der Herzkammern wieder aufeinander anzupassen, also zu resynchronisieren“, erklärt Dr. Heiko Burger, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Herzrhythmusstörungen der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). Im Jahr 2020 wurden nach Angaben des jüngst publizierten Deutschen Herzberichtes insgesamt 12.632 CRT-Systeme bundesweit neu implantiert.

Laut Deutschem Herzbericht 2021 wurden in Deutschland im Rahmen der stationären Versorgung von Patienten insgesamt 138.119 Operationen (2020) mit kardialen Rhythmusimplantaten durchgeführt.

Heutzutage haben sich die beschriebenen kardial implantierbaren elektronischen Geräte als solide und weltweit etablierte Methoden der ersten Wahl zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen etabliert, so der Konsens der Herzchirurgen Dr. Harringer und Dr. Burger.

Japanische Studie – Gleiche OP-Qualität von Chirurgen und Chirurginnen

Laut einer japanischen Studie ist es auch bei schwierigen Krebsoperationen egal, ob ein Mann oder eine Frau operiert. Ein Einfluss auf die Häufigkeit von Komplikationen oder die Sterblichkeit der Patienten ist nicht nachweisbar. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 30.9.2022 unter Verweis auf das British Medical Journal (2022; DOI: 10.1136/bmj-2022-070568).

Die Chirurgin Sachiyo Nomura von der Universitätsklinik in Tokio hat hierzu die Japanese National Clinical Database ausgewertet. Sie enthält zu über 95 Prozent die Daten der in Japan durchgeführten Operationen.

Drei gastrointestinale Eingriffe mussten für den Vergleich herhalten: die distale Gastrektomie, die totale Gastrektomie, die man in Japan bei den häufigen Magenkarzinomen durchführt, sowie die tiefe anteriore Rektumresektion, eine Standardoperation bei Mastdarmkrebs.

Chirurginnen führten fünf Prozent dieser Eingriffe durch, das entspricht in etwa dem Geschlechteranteil in der Bauchchirurgie. Die Chirurginnen operierten dabei häufiger als ihre männlichen Kollegen Patienten mit schlechtem Ernährungszustand, einer Langzeitbehandlung mit Steroiden oder einem höheren Krankheitsstadium. Das Komplikations- und Sterberisiko war demnach bei von Chirurginnen durchgeführten Operationen erhöht.

Die Operationsergebnisse von Chirurgen und Chirurginnen waren in einer adjustierten Analyse, die diese Unterschiede berücksichtigt, gleich. Dies gilt für die Mortalität in den ersten 30 Tagen nach distalen Gastrektomien, nach totaler Gastrektomie und nach tiefer anteriorer Rektumresektion.

Zur Meldung im Deutschen Ärzteblatt vom 30.9.2022

Facharztseminar Orthopädie/Unfallchirurgie im Oktober: Jetzt anmelden!

Für das “Facharztseminar Orthopädie/Unfallchirurgie” vom 12. bis 15. Oktober 2022 in Leipzig gibt es noch freie Plätze!

Das Seminar dient zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung für Orthopädie/Unfallchirurgie und als Update für Fachärzte. Behandelt werden häufig in der Prüfung gefragte Schwerpunkte und Themen, die Ihnen im Alltag der meisten Kliniken nur selten begegnen wie Tumore, Kinderorthopädie/-traumatologie, Rheumatologie und die Wirbelsäulen- und Beckenchirurgie. Referenten aus ganz Deutschland machen Sie in vier Tagen fit für Ihre Prüfung und bringen Sie auf den neuesten Stand der Behandlungsstrategien und Techniken der Orthopädie/Unfallchirurgie.

Am Ende des Kurses können Sie in einer simulierten Prüfung in geschützter Atmosphäre Ihren eigenen Wissensstand testen.

Hier geht’s zum Programmflyer und zur Anmeldung.

Umfrage zum Fachkräftemangel in den Freien Berufen: Jetzt teilnehmen!

Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) hat das Institut für Freie Berufe in Nürnberg eine Kurzbefragung zum Thema Fachkräftemangel und -sicherung in den Freien Berufen gestartet.

Da der Fachkräftemangel auch die Angehörigen der Freien Berufe immer mehr betrifft, sollen mit der Befragung valide Daten zum Ausmaß der Probleme und zur weiteren Entwicklung der Thematik erhoben werden. Die Ergebnisse sollen für die Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern (und so zur Untermauerung der freiberuflichen Positionen) genutzt werden. Daher ist eine hohe Teilnahmequote sehr wichtig.

Hier können Sie teilnehmen.

Die Befragung läuft bis zum 14. September 2022 und benötigt etwa 10 Minuten zur Beantwortung.

Nach Angaben des Institutes ist die Befragung anonym. Die gewonnenen Daten würden nur in Gruppen (zum Beispiel nach Unternehmensgröße) ausgewertet und es sei keinerlei Rückschluss auf den Teilnehmer möglich, teilt das Institut mit.

Live-Webinar zur Speziellen Unfallchirurgie im September: Noch Plätze frei!

Für das BDC-Live-Webinar “Spezielle Unfallchirurgie Teil 1” am 1./2. September 2022 sind noch Plätze frei!

Es wird empfohlen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und Fachärztinnen/-ärzte. Dieses Webinar dient zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung zur Zusatzweiterbildung für Spezielle Unfallchirurgie sowie als Update für Fachärzte. Referenten aus ganz Deutschland machen Sie in zwei Tagen fit für Ihre Prüfung und bringen Sie auf den neuesten Stand der Behandlungsstrategien und Techniken der Speziellen Unfallchirurgie.

Schwerpunktmäßig beschäftigt sich das Webinar mit den Bereichen Kindertraumatologie, Hand und distaler Radius, Ellenbogen und Unterarm, Oberarm und Schultergürtel sowie Wirbelsäule.

Hier geht’s zum Programmflyer und zur Anmeldung.

Aufklärung erst am OP-Tag ist unzulässig

Die Aufklärung vor einer Operation muss so frühzeitig erfolgen, dass dem Patienten genügend Bedenkzeit für die Entscheidung verbleibt. Wegen des bestehenden Zeitdrucks ist ein Aufklärungsgespräch erst am Tag der Operation oder noch während der OP-Vorbereitung grundsätzlich verspätet, die sich anschließende Operation damit rechtswidrig. Dieses Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 30.5.2022 haben die Justizbehörden in Rheinland-Pfalz nun (27.7.2022) gegenüber der Presse kommuniziert.

Die Klägerin, eine Frau aus Baden-Württemberg, hat in einem solchen Fall nun ein Schmerzensgeld von 10.000 € zugesprochen erhalten.

Zudem sei die Einwilligung eines Patienten in einen ärztlichen Eingriff nur dann wirksam, wenn der Arzt zuvor verständlich und ausführlich über die Risiken der OP aufgeklärt habe, so das Gericht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren befindet sich mittlerweile in der Berufung vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken.

Zur Frage, wie eine patientenorientierte und fehlerlose Aufklärung durchzuführen ist, hören Sie den Podcast von Surgeon Talk.

Zweitmeinung jetzt auch bei Herzschrittmachern und Defibrillatoren

Heute (28.7.2022) tritt der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.5.2022 in Kraft, wonach die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nun auch für den Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren gilt. Damit können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abgeben und gegenüber der GKV abrechnen zu dürfen.

Herzschrittmacher und Defibrillatoren kommen zum Beispiel bei Herzrhythmusstörungen und einer verminderten Herzfunktion (Herzinsuffizienz) zum Einsatz. Diese Geräte können den Herzrhythmus stabilisieren und auch Todesfälle aufgrund eines Herzstillstandes verhindern.

Die Herzchirurgie ist – neben bestimmten Ausrichtungen der Inneren und der Kinder- und Jugendmedizin – eine für die Abgabe einer Zweitmeinung für den Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren geeignete Fachrichtung.

Damit umfasst die Richtline zum Zweitmeinungsverfahren nun folgende Eingriffe:

  • Mandeloperationen (Tonsillektomien, Tonsillotomien)
  • Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien)
  • Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Implantationen einer Knieendoprothese
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren

Pressemitteilung des G-BA vom 19.5.2022

Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen

Einigung von KBV und GKV-SV zu ambulanten Operationen: Erster Schritt in die richtige Richtung

Pressemitteilung des BDC zur Einigung von KBV und GKV-SV zu ambulanten Operationen:
Erster Schritt in die richtige Richtung, aber noch Klärungsbedarf

Berlin, den 24.06.2022 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) begrüßt grundsätzlich die Einigung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) darüber, für einen ersten Teilbereich ambulant erbringbarer Operationen eine gemeinsame Vergütung festzulegen. Allerdings besteht vor der Erweiterung des OP-Kataloges noch Klärungsbedarf zu den patientenindividuellen Kontextfaktoren und zum gewünschten Facharztstatus für die Leistungserbringung. Zudem steht eine Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) noch aus, die als Vertragspartner für dreiseitige Vereinbarungen erforderlich ist.

Die Verhandlungspartner reagieren damit auf das Anfang April veröffentlichte IGES-Gutachten, das eine umfassende Ambulantisierung in Deutschland empfiehlt. Aktuell ist noch nicht bekannt, welche Eingriffe konkret definiert werden. „Es ist in jedem Fall sinnvoll, zunächst mit einer überschaubaren Anzahl von Operationen zu beginnen, anstatt pauschal und undifferenziert zu agieren,“ erklärte der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-A. Rüggeberg. Man könne dann die zu erwartenden Verschiebungen gezielt evaluieren und darauf aufbauen.

Wichtig sei es, die sogenannten Kontextfaktoren rechtsverbindlich festzulegen, die vor allem auf die individuelle Situation der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sind. „Wegen Begleiterkrankungen, fehlender Compliance oder mangelndem sozialen Umfeld ist nicht jeder für einen gefahrlosen Eingriff ohne eine kurzfristige stationäre Überwachung geeignet, selbst wenn es sich nur um einen kleineren Eingriff handelt“, so Rüggeberg.

Im Übrigen muss auch die gewünschte Leistungserbringung durch Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung auf den Prüfstand. „Bei den ambulanten Eingriffen handelt es sich häufig um typische Weiterbildungsoperationen, die zwar unter Aufsicht eines Facharztes, aber letztlich vom Weiterbildungsassistenten erbracht werden,“ erläutert Prof. Dr. Dr. H.-J. Meyer, Präsident des BDC.

„Wenn dies durch die Verschiebung in den ambulanten Bereich nicht mehr möglich sein sollte, besteht eine ernste Gefahr, die Weiterbildung in der Chirurgie in der dafür vorgesehenen Zeit nicht mehr absolvieren zu können“, so Prof. Meyer.

Daher bedarf es vor Erweiterung des OP-Kataloges einer zwingenden und verbindlichen Klärung dieser beiden Punkte.

Umfrage zur operativen Weiterbildung: Jetzt teilnehmen!

Umfrage zur operativen Weiterbildung: Klassischer OP-Atlas oder doch lieber ein OP-Video?

Wie bilden sich Assistenzärzte heute neben der praktischen Ausbildung im OP-Saal theoretisch weiter?

Welchen Einfluss haben Generationseffekte, Digitalisierung und die zunehmende Verbreitung des WWW mit allen sozialen und beruflichen Kanälen auf unsere operative Weiterbildung?

Die Doktorandin Malgorzata Szczerbinska, Fachärztin für Viszeralchirurgie an der Klinik für Allgemeinchirurgie, Viszeral-, Thorax-, Kinder- und Endokrine Chirurgie des Johannes Wesling Klinikums Minden, Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum unter der Leitung von Prof. Dr. B. Gerdes beschäftigt sich wissenschaftlich mit diesem spannenden Thema und hat erste Ergebnisse einer Pilotstudie hierzu bereits auf dem Deutschen Chirurgenkongress in Leipzig 2022 vorgestellt.

Dr. U. Fetzner, geschäftsführender Oberarzt an der gleichen Klinik, betreut die Arbeit. Weitere Mitarbeitende an dem Projekt sind Dr. L. Uekermann (Chirurg) und Frau A. Kleß (Psychologische Psychotherapeutin).

Wenn Sie sich derzeit in der operativen Weiterbildung befinden, beteiligen Sie sich bitte an der Umfrage im Rahmen des Dissertationsprojektes der Ruhr-Universität Bochum unter folgendem Link:

https://www.surveymonkey.de/r/7W58QX5

Vielen Dank!