Das Bundeskabinett hat in dieser Woche das Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens beschlossen. Das Gesetz soll als stärkerer strafrechtlicher Schutz für besonders gefährdete Berufsgruppen, wie beispielweise Ärzte, dienen

Das Gesetz sieht für das Gesundheitswesen vor, dass Angehörige staatlich geregelter Heilberufe – etwa Ärzte, Pflegefachkräfte und Apotheker – sowie ihre Mitarbeitenden unabhängig vom Tätigkeitsort besonders geschützt werden sollen. Die Regelung soll in § 323c StGB überführt und entsprechend erweitert werden. Bislang erfasst § 115 Abs. 3 StGB insbesondere Hilfeleistende eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme.

Wer eine solche Person während ihrer beruflichen Tätigkeit mit Gewalt oder durch Gewaltandrohung behindert, soll mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können. Bei einem tätlichen Angriff sollen grundsätzlich sechs Monate bis fünf Jahre Haft drohen, in besonders schweren Fällen ein bis zehn Jahre. Für minder schwere Fälle sieht der Entwurf drei Monate bis fünf Jahre vor.

Der BDC begrüßt diesen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechtssicherheit und des Schutzes von Ärztinnen und Ärzten an ihren Arbeitsplätzen ausdrücklich.

Direktlink zum Gesetzentwurf

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) haben Ende September eine neue Nachhaltigkeitsplattform gestartet. Die gemeinsame Plattform bündelt Informationen, Praxisbeispiele und konkrete Hilfestellungen rund um Nachhaltigkeit und Klimaanpassung im Krankenhaus. www.krankenhaus-nachhaltig.de

Das Angebot richtet sich insbesondere an Verantwortliche für Klimaschutz und Nachhaltigkeit in den Kliniken. Es soll Orientierung bei den zahlreichen gesetzlichen Anforderungen, Fördermöglichkeiten und praktischen Handlungsfeldern geben und Krankenhäuser dabei unterstützen, eigene Nachhaltigkeits- und Klimaschutzprojekte umzusetzen.

Ein Schwerpunkt der Plattform sind Best-Practice-Beispiele aus Kliniken und Regionen. Ergänzt werden diese durch eine umfangreiche Förderprogrammdatenbank, mit der sich geeignete Finanzierungsmöglichkeiten recherchieren lassen, sowie eine Übersicht relevanter Gesetze und Verordnungen. Darüber hinaus stellt die Website Gutachten und Studien zum Thema Nachhaltigkeit bereit und informiert über das DKG-Ernährungsprojekt.

Ein interner Bereich bietet zudem Krankenhäusern und gemeinnützigen Organisationen die Möglichkeit, sich zu vernetzen und Erfahrungen auszutauschen.

Quelle: DKG

Die chirurgische Arbeitswelt steht unter enormem Druck. Wo Belastungen wachsen, können auch Führungsstrukturen entstehen, die Kolleginnen und Kollegen verunsichern, benachteiligen oder ausgrenzen. Bedrängung, Benachteiligung und Ausgrenzung – bis hin zu sogenanntem „Bossing“ – können junge wie erfahrene Chirurginnen und Chirurgen betreffen.

Doch wie sieht die Situation in den chirurgischen Disziplinen tatsächlich aus?

Das Themenreferat Familie und berufliche Perspektiven des BDC möchte diese Entwicklungen besser verstehen und dazu beitragen, die Arbeitskultur in der Chirurgie nachhaltig zu verbessern. Dafür brauchen wir Deine Stimme.

Mit der Umfrage „Bossing oder Boxing?“ möchten wir ein realistisches und differenziertes Bild der aktuellen Situation gewinnen. Nur auf dieser Grundlage können wir Handlungsbedarf sichtbar machen und Veränderungen einfordern, die unseren Berufsstand stärken.

Die Teilnahme dauert nur wenige Minuten. Jede Rückmeldung hilft, Erfahrungen einen Raum zu geben und ein ehrliches Gesamtbild zu zeichnen.

Wichtiger Hinweis: Die Umfrage richtet sich ausdrücklich an Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland unter 67 Jahren.

Jetzt an der Umfrage teilnehmen: Bossing oder Boxing 

Die Gematik sucht aktuell konkrete Ideen direkt aus der Versorgung, wie digitale Anwendungen und die Telematikinfrastruktur den Versorgungsalltag besser unterstützen können. Also ganz praktisch: Was fehlt heute? Wo hakt es? Und was müsste digital einfacher oder besser funktionieren?

Ideen können noch bis zum 15. September eingereicht werden. Die besten Vorschläge werden ausgewählt und haben die Chance, in die weitere Planung der gematik einzufließen.

Im OnePager finden Sie allen Informationen. BDC-Mitglied Dr. Johanna Ludwig – Leiterin der Stabsstelle Versorgung freut sich, wenn möglichst viele Ideen und Perspektiven direkt aus der Versorgung zusammenkommen.

In einem ausführlichen Interview äußert sich BDC-Präsident zu seinen Erwartungen an den frisch ernannten Bundesgesundheitsminister, welche Themen die Player in der Gesundheitspolitik dringend anpacken müssen und welchen Einfluss die Veränderungen im Gesundheitswesen auf die Chirurgie haben.

Zum Interview

Mit freundlicher Genehmigung von OPG-Operation Gesundheit

Eine kurze Einordnung von BDC-Präsident Prof. Dr. Dietmar Pennig

In Zeiten des Umbruchs im Gesundheitswesen hat Bundeskanzler Friedrich Merz in den vergangenen Tagen zusätzlich gewaltige personelle Änderungen vorgenommen. Der BDC gratuliert allen neuen Akteurinnen und Akteuren in Politik und Selbstverwaltung zu ihren neuen, wichtigen Ämtern und freut sich auf eine konstruktive und effiziente Zusammenarbeit zum Erhalt der Qualität und Attraktivität des chirurgischen Berufsstands und der chirurgischen Versorgung in Klinik und Praxis.

Zu den Personalien:

Bundesminister für Gesundheit seit dem 24. Juli 2026: Carsten Linnemann – Werdegang und politische Positionen

Vom Volkswirt zum prägenden CDU-Politiker
Carsten Christoffer Linnemann (*10. August 1977 in Paderborn) gehört zu den einflussreichsten Politikern der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU). Der promovierte Volkswirt gilt als Vertreter eines wirtschaftsliberalen und gesellschaftspolitisch konservativen Kurses. Innerhalb der Partei war er maßgeblich an der programmatischen Neuausrichtung der CDU unter dem Parteivorsitzenden Friedrich Merz beteiligt und entwickelte sich zu einem der wichtigsten Strategen der Union. Im Juli 2026 wechselte er aus dem Amt des CDU-Generalsekretärs in das Bundesgesundheitsministerium.

Ausbildung und beruflicher Werdegang
Nach dem Abitur absolvierte Linnemann zunächst seinen Wehrdienst in Augustdorf. Anschließend studierte er Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule der Wirtschaft in Paderborn. Es folgte ein Promotionsstudium der Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Chemnitz, das er mit dem Titel Dr. rer. pol. abschloss.

Vor seinem Eintritt in die hauptberufliche Politik arbeitete Linnemann als Lehrbeauftragter für Makroökonomie an der TU Chemnitz sowie als Volkswirt bei Deutsche Bank Research in Frankfurt am Main und später bei der Deutschen Industriebank (IKB). Seine wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung prägt bis heute seine politische Argumentation.

Politischer Aufstieg
Linnemanns politisches Engagement begann bereits in der Jungen Union. Nach kommunalpolitischen Erfahrungen im Rat der Gemeinde Altenbeken wurde er 2009 erstmals direkt in den Deutschen Bundestag gewählt. Seitdem gewann er seinen Wahlkreis Paderborn bei jeder Bundestagswahl direkt.

Innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion profilierte er sich früh als Experte für Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Von 2013 bis 2021 führte er die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), die als wirtschaftspolitisch einflussreicher Parteiflügel gilt. Anschließend wurde er stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Verantwortung für Wirtschaft und Mittelstand.

Nach der Wahl Friedrich Merz’ zum CDU-Vorsitzenden übernahm Linnemann den Vorsitz der Programm- und Grundsatzkommission. Unter seiner Leitung entstand das neue CDU-Grundsatzprogramm, das 2024 verabschiedet wurde. Im Juli 2023 wurde er zum Generalsekretär der CDU berufen und auf dem Bundesparteitag 2024 sowie erneut 2026 mit großer Mehrheit bestätigt. Am 24. Juli 2026 hat ihn Bundeskanzler Friedrich Merz zum Bundesgesundheitsminister ernannt.

Wirtschaftspolitik
Linnemann gilt als einer der profiliertesten Vertreter einer marktwirtschaftlichen Ordnungspolitik innerhalb der CDU. Im Mittelpunkt seiner Vorstellungen stehen eine höhere Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, Bürokratieabbau, niedrigere Unternehmenssteuern und bessere Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen.

Er argumentiert, dass wirtschaftliches Wachstum vor allem durch Investitionen, Innovation und unternehmerische Freiheit entsteht. Staatliche Eingriffe sollten sich auf notwendige Rahmenbedingungen beschränken. Gleichzeitig fordert er eine deutliche Entlastung von Unternehmen und Arbeitnehmern bei Steuern und Abgaben.

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
In der Sozialpolitik vertritt Linnemann das Prinzip des „Förderns und Forderns”. Sozialleistungen sollen Menschen unterstützen, gleichzeitig aber Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit schaffen.

Zu seinen bekanntesten Vorschlägen gehören die sogenannte Aktivrente, bei der ältere Menschen nach Erreichen des Rentenalters steuerlich begünstigt weiterarbeiten können, sowie steuerliche Vorteile für Überstunden. Beide Maßnahmen sollen dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Erwerbsbeteiligung erhöhen.

Bildungs- und Familienpolitik
Ein zentrales Anliegen Linnemanns ist die Verbesserung der Bildungsqualität. Bundesweit bekannt wurde seine Forderung, Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen vor der Einschulung intensiver sprachlich zu fördern. Nach seiner Auffassung sind ausreichende Sprachkenntnisse eine Grundvoraussetzung für Bildungserfolg und gesellschaftliche Integration.

Zugleich spricht er sich für mehr Leistungsorientierung im Bildungssystem sowie für eine stärkere Anerkennung der beruflichen Ausbildung gegenüber einem ausschließlich akademischen Bildungsweg aus.

Migration und Integration
In der Migrationspolitik vertritt Linnemann einen restriktiveren Kurs als viele Vertreter der politischen Mitte. Er fordert eine konsequente Steuerung der Zuwanderung, eine schnellere Rückführung ausreisepflichtiger Personen sowie eine bessere Integration durch Sprache, Bildung und Erwerbstätigkeit.

Darüber hinaus setzte er sich für mehr Transparenz bei der Finanzierung von Moscheen sowie für ein Islamgesetz nach österreichischem Vorbild ein. Diese Positionen werden von Befürwortern als Beitrag zur Integration bewertet, von Kritikern hingegen teilweise als zu weitgehend angesehen.

Europapolitik
Linnemann versteht sich als überzeugter Europäer, kritisierte jedoch während der Eurokrise die damalige Rettungspolitik. Er sprach sich mehrfach gegen weitere Rettungspakete aus und plädierte stattdessen für eine Insolvenzordnung für überschuldete Staaten innerhalb der Eurozone. Damit gehörte er zu den bekanntesten Kritikern der Eurorettung innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Gesundheitspolitik
Mit seiner Ernennung zum Bundesgesundheitsminister übernahm Linnemann erstmals unmittelbare Regierungsverantwortung in einem Fachressort. Bereits zuvor hatte er wiederholt Reformen im Gesundheitswesen gefordert. Dazu zählen insbesondere eine Verringerung der Zahl gesetzlicher Krankenkassen zur Senkung der Verwaltungskosten sowie eine stärkere Effizienzorientierung des Gesundheitssystems.

Welche gesundheitspolitischen Reformen seine Amtszeit prägen werden, bleibt angesichts seines erst kürzlich erfolgten Amtsantritts abzuwarten.

Politischer Stil
Carsten Linnemann gilt als sachorientierter und direkter Politiker. Seine Reden zeichnen sich durch klare wirtschaftspolitische Argumentationen und eine einfache, verständliche Sprache aus. Unterstützer schätzen seine Bodenständigkeit, seine wirtschaftliche Kompetenz und seine Bereitschaft, unbequeme Reformen anzusprechen. Kritiker werfen ihm dagegen vor, sozialpolitische Fragen teilweise zu stark unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten.

Innerhalb der CDU wird Linnemann überwiegend dem wirtschaftsliberalen und gesellschaftspolitisch konservativen Flügel zugerechnet. Gleichzeitig gilt er als einer der Architekten der programmatischen Erneuerung der Partei unter Friedrich Merz.

Fazit
Carsten Linnemann hat sich in den vergangenen Jahren vom wirtschaftspolitischen Fachpolitiker zu einer der prägenden Persönlichkeiten der CDU entwickelt. Seine politischen Schwerpunkte liegen in der Stärkung der sozialen Marktwirtschaft, der Reform des Sozialstaates, einer leistungsorientierten Bildungspolitik sowie einer kontrollierten Migrationspolitik. Mit seinem Wechsel in das Bundesgesundheitsministerium steht er nun vor der Herausforderung, seine ordnungspolitischen Reformvorstellungen erstmals in einem der komplexesten Politikfelder Deutschlands praktisch umzusetzen.

Weitere personelle Veränderungen
Im Bundesministerium für Gesundheit übernimmt Dr. Christiane Schenderlein die Position des Parlamentarischen Staatssekretärs, die bislang von von Tino Sorge besetzt wurde. Die Politikwissenschaftlerin hat zuletzt als Schwerpunkte Kultur, Sport und Ehrenamt vertreten und wird an der Seite von Dr.  Georg Kippels neben den beiden beamteten Staatssekretären Katja Kohfeld und Christian Luft die Leitungsebene abbilden.

Die Zuordnung der einzelnen Dezernate im Ministerium bleibt abzuwarten.

Auch im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist Dr. Sonja Optendrenk zur Unparteiischen Vorsitzenden und Vorsitzenden des Innovationsausschusses berufen worden. Sie folgt auf Professor Josef Hecken, der im Juni 2026 aus persönlichen Gründen seine Tätigkeit beendet hat.

Anstehende Reformvorhaben
  • Primärversorgungssystem: Die wohl größte ausstehende Reform ist die geplante Einführung eines Primärversorgungssystems. Der Gesetzentwurf soll zum Ende des Sommers vorgelegt werden. Damit ist angedacht, dass Hausärzte die Steuerung von Patienten übernehmen. Facharztbesuche sind erst möglich, wenn Hausärzte weiterverweisen. Ausnahmen sind unter anderem für die Ophthalmologie oder Gynäkologie vorgesehen. Erste Wirkungen soll das System ab 2028 zeigen.

  • Digitalgesetz: Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll unter anderem dazu beitragen, Störungen innerhalb der Telematikinfrastruktur zu verringern. Das Bundeskabinett hat den Kabinettsentwurf am 15. Juli beschlossen, nun folgt die parlamentarische Beratung. In dem Gesetz sollen zudem Weichen für die Einführung eines Primärversorgungssystems gestellt werden.

  • Pflegeneuordnungsgesetz: Das BMG hat im Juni einen Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz vorgelegt. Neben Kürzungen und Mehrbelastungen sind auch strukturelle Vorhaben geplant, die die Pflegekassen entlasten sollen. Die Finanzen der Pflegeversicherung stehen unter Druck. So sollen unter anderem die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung angehoben werden und Kinderlose mehr Geld bezahlen. Vorgesehen sind zudem der Ausbau von Prävention und Rehabilitation sowie ein Anspruch auf eine professionelle Pflegebegleitung ab 2028.

  • Gesundheitssicherstellungsgesetz: Der Entwurf für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz soll nach der Sommerpause – im späten Sommer/frühen Herbst – kommen. Es soll die Resilienz und Handlungsfähigkeit des Gesundheitssystems im Katastrophen-, Bündnis und Verteidigungsfall sicherstellen.

  • Bürokratieabbaugesetz: Im Sommer ist ein Referentenentwurf für ein Bürokratieabbaugesetz im Gesundheitswesen geplant.Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Die Diskussion um ein berufspolitisches Brennpunktthema, die Vorstellung von Innovationen in der Chirurgie und die Würdigung und Verabschiedung von bisherigen Vorstandsmitgliedern – all dies fand in festlichem Rahmen während des Ehrensymposiums am 30. Juni im Langenbeck-Virchow-Haus statt.

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, leitete den fachlichen Teil der Veranstaltung ein. Er beschrieb die aktuelle Situation in der Gesundheitspolitik und für die Ärzteschaft und würdigte dabei die produktive Zusammenarbeit mit dem BDC.

Ein thematischer Höhepunkt war die von Dr. Jörg-A. Rüggeberg moderierte Podiumsdiskussion zum Thema Hybrid-DRG. Die geladenen Diskussionspartner Dr. Klaus Reinhardt, Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Dr. David Scheller-Kreinsen, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) nahmen Stellung zu mitunter konfrontativen Fragen von Seiten Rüggeberg und ihrer Gesprächspartner.

Professor Christiane Bruns beschrieb in ihrem Festvortrag die Viszeralchirurgie von morgen und welche Innovationen bereits heute in der Chirurgie zum Tragen kommen. Sie betonte dabei, dass Diversität, Gleichberechtigung, Digitalisierung und Robotik sowie neue Ansätze in Forschung und Praxis Voraussetzung für eine Medizin von morgen seien.

In sehr persönlichen und emotionalen Laudationes verabschiedete sich der BDC von scheidenden Vorstandsmitgliedern:

Professor Carolin Tonus verabschiedete sich von ihrem Kollegen, Weggefährten und Freund Dr. Jörg Rüggeberg, Professor Carsten Krones von seinem ehemaligen Mentor Professor Michael Betzler, BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf würdigte in ihrer Rede die chirurgische Leistung und das Wirken von Professor Hans-Joachim Meyer in BDC und DGCH.

Mit bewegenden Worten verabschiedete sich Professor Hans-Joachim Meyer als BDC-Präsident und dankte seinen Kolleginnen und Kollegen sowie dem BDC-Team für die gemeinsame Zeit und die gute Zusammenarbeit. Die Schlussworte sprach Professor Dietmar Pennig, der ab dem 1. Juli die Präsidentschaft des BDC übernommen hat.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Peter Kalbe und Professor Wolfgang Schröder, die ab dem 1. Juli die Vizepräsidenschaft des BDC übernehmen werden.

Herzlichen Dank an unseren vertrauensvollen Partner, die Ecclesia Gruppe, die die Veranstaltung gesponsert hat.

Fotos: Jürgen ALOIsius Morgenroth Fotografie, BDC

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie recht herzlich zur Sitzung des BDC-Landesverbandes Rheinland-Pfalz ein, die auch dieses Mal in Kooperation mit der ANC-Rheinland-Pfalz stattfinden wird.

Datum 03.09.2025
Uhrzeit 17:00 – 20:00 Uhr
Ort KV – Regionalzentrum Neustadt/Weinstraße

Im Anschluss Sitzung der ANC Rheinland-Pfalz

Themen der Sitzung:

Die neue Weiterbildungsordnung ist nun seit ca. 3 Jahren in Kraft. Die Weiterbildungsbefugnisse mussten/ müssen erneuert werden. Der An-tragsprozess bei der Ärztekammer wurde zwischenzeitlich digitalisiert. Die zunehmende Ambulantisierung, auch in der Chirurgie, im Rahmen von Hybrid und Krankenhausstrukturgesetz macht eine intensivere Vernetzung und Verzahnung von ambulanten und stationären Strukturen auch für die Weiterbildung erforderlich. Gleichzeitig findet Weiterbil-dung unter erheblichem wirtschaftlichem Druck statt. Weder im Krankenhaus noch im ambulanten Bereich ist die Finanzierung dieser medizi-nischen Daseinsvorsorge relevant abgebildet. So war es naheliegend das diesjährige Landesverbandstreffen, welches wieder in Kooperation mit der ANC Rheinlandpfalz stattfindet, unter das Thema Weiterbildung in der Chirurgie zu stellen.

Des Weiteren sollen im Rahmen dieser Sitzung die Vertreter des Landesverbandes Rheinland-Pfalz neu gewählt werden. Hier finden Sie die Einladung mit Agenda.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und bitten um Ihre Anmeldung über das Anmeldeformular bis zum 26.08.2025 per E-Mail dr.j.fisch-boeck@t-online.de oder
per Fax: 06324 3032.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Jörg Fischböck
LV-Vorsitzender BDC|Rheinland-Pfalz

Dr. med. Thomas Catterjee
Stellv. LV-Vorsitzender BDC|Rheinland-Pfalz

Gute Gespräche unter Gesundheitsexpertinnen und -experten gestern Abend im herrlichen Garten des Hartmannbunds ?

Gastgeber des Parlamentarischen Abends waren der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI), der BVKJ – Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V., MEDI GENO, der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und der Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V..

Auch in diesem Jahr wieder ein stimmungsvolles Event zum Austausch und Kontakte knüpfen! ?

Fotos: BDC

Pressemitteilung des BDC zur möglichen Aufnahme einer tagesstationären Behandlung über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins SGB V

Berlin, den 16.11.2022: Der aktuelle Plan der Koalition, eine sogenannte „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufzunehmen, weist erhebliche Unsicherheiten auf. „Wenn eine solche Tagesbehandlung eine vollstationäre Therapie ersetzen soll, wird das weder das Pflegepersonal entlasten noch finanzielle Einsparungen bewirken“, erklärt Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) anlässlich des 45. Deutschen Krankenhaustages in Düsseldorf.

„Es ist naiv anzunehmen, der Wegfall einzelner Übernachtungen könne das Pflegepersonal entlasten. Die freien Betten werden dann mit komplexeren Fällen belegt, die einen eher höheren Pflegebedarf haben“, so H.-J. Meyer. Außerdem werde der administrative Aufwand steigen, da jedes Mal die Patienten wieder neu aufgenommen werden müssten.

Auch in finanzieller Hinsicht ist eine spürbare Entlastung nicht zu erwarten. Am ehesten werden Kosten noch auf die Patienten verlagert, die anfallende Fahrtkosten selbst tragen sollen. Falls es doch erforderlich sein sollte, müsste auch die Finanzierung einer Hauspflege gegengerechnet werden.

„Wenn aber weder eine Entlastung der Pflege noch der Finanzen zu erwarten ist, stellt sich die Frage nach dem Sinn des Ganzen“, bilanziert Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Umfangreiche Nachbesserungen und Präzisierungen seien unumgänglich, um dem im Grunde richtigen Ziel einer Ambulantisierung im Gesundheitssystem näherzukommen.

Schon der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat in seiner Stellungnahme zu den tagesstationären Krankenhausbehandlungen darauf verwiesen, dass zahlreiche Fragen, insbesondere zur Abgrenzung zu einer notwendigen stationären Behandlung, nur unzureichend geklärt sind. Laut G-BA sind die Voraussetzungen für eine Tagesbehandlung insgesamt so unbestimmt, dass Krankenhäuser „mit einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten“ rechnen müssten. Zudem gibt der G-BA die haftungsrechtliche Verantwortung des Krankenhauses für die Entscheidung zu bedenken, Patienten über Nacht nach Hause zu schicken.