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Pressemitteilung des BDC zur Einigung von KBV und GKV-SV zu ambulanten Operationen:
Erster Schritt in die richtige Richtung, aber noch Klärungsbedarf

Berlin, den 24.06.2022 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) begrüßt grundsätzlich die Einigung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) darüber, für einen ersten Teilbereich ambulant erbringbarer Operationen eine gemeinsame Vergütung festzulegen. Allerdings besteht vor der Erweiterung des OP-Kataloges noch Klärungsbedarf zu den patientenindividuellen Kontextfaktoren und zum gewünschten Facharztstatus für die Leistungserbringung. Zudem steht eine Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) noch aus, die als Vertragspartner für dreiseitige Vereinbarungen erforderlich ist.

Die Verhandlungspartner reagieren damit auf das Anfang April veröffentlichte IGES-Gutachten, das eine umfassende Ambulantisierung in Deutschland empfiehlt. Aktuell ist noch nicht bekannt, welche Eingriffe konkret definiert werden. „Es ist in jedem Fall sinnvoll, zunächst mit einer überschaubaren Anzahl von Operationen zu beginnen, anstatt pauschal und undifferenziert zu agieren,“ erklärte der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-A. Rüggeberg. Man könne dann die zu erwartenden Verschiebungen gezielt evaluieren und darauf aufbauen.

Wichtig sei es, die sogenannten Kontextfaktoren rechtsverbindlich festzulegen, die vor allem auf die individuelle Situation der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sind. „Wegen Begleiterkrankungen, fehlender Compliance oder mangelndem sozialen Umfeld ist nicht jeder für einen gefahrlosen Eingriff ohne eine kurzfristige stationäre Überwachung geeignet, selbst wenn es sich nur um einen kleineren Eingriff handelt“, so Rüggeberg.

Im Übrigen muss auch die gewünschte Leistungserbringung durch Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung auf den Prüfstand. „Bei den ambulanten Eingriffen handelt es sich häufig um typische Weiterbildungsoperationen, die zwar unter Aufsicht eines Facharztes, aber letztlich vom Weiterbildungsassistenten erbracht werden,“ erläutert Prof. Dr. Dr. H.-J. Meyer, Präsident des BDC.

„Wenn dies durch die Verschiebung in den ambulanten Bereich nicht mehr möglich sein sollte, besteht eine ernste Gefahr, die Weiterbildung in der Chirurgie in der dafür vorgesehenen Zeit nicht mehr absolvieren zu können“, so Prof. Meyer.

Daher bedarf es vor Erweiterung des OP-Kataloges einer zwingenden und verbindlichen Klärung dieser beiden Punkte.

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