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Pressemitteilung des BDC zum Änderungsantrag der Koalition vom 8.11.2022 mit dem Ziel, eine spezielle sektorengleiche Vergütung (“Hybrid-DRGs”) ins Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) aufzunehmen

Berlin, den 11. November 2022 – Mit der nun von der Koalition gewünschten Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für ambulant mögliche, bislang aber überwiegend stationär erbrachte Operationen würde der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen machen. Damit hätte er die im Koalitionsvertrag verankerte Ankündigung sogenannter „Hybrid-DRGs“ für eine sektorengleiche Behandlung eingelöst. Regulatorisch soll dies durch einen neuen § 115f im SGB V über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) zum 1.1.2023 erfolgen. Das KHPflEG wurde am Mittwoch (9.11.2022) in einer Expertenanhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten.

„Dies erfüllt im Grundsatz eine langjährige Forderung auch des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) nach einer adäquaten Förderung des Ambulanten Operierens,“ erklärt BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg. Und: „Das wäre in der Tat ein ganz wichtiger Schritt hin zur Überwindung der Sektorengrenzen in unserem Gesundheitssystem.“

Allerdings sollen alle Detailregelungen, insbesondere zum Umfang des Leistungskataloges, zur Vergütung, Abrechnung und Dokumentation durch Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums erfolgen. Bislang war dies Aufgabe der Selbstverwaltung, die dafür auch die nötige Erfahrung mitbringt.

„Bekanntlich steckt der Teufel oft im Detail,“ so Rüggeberg. Angesichts der unendlich verschleppten Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die ebenfalls durch Rechtsverordnung des Ministeriums in Kraft tritt, sei nun die Frage, ob die im Gesetz nicht konkretisierten Rahmenbedingungen dann auch wirklich rechtzeitig und sachgerecht klar benannt würden. Rüggeberg: „Das beste Restaurant ist nutzlos, wenn man weder die Speisekarte noch die Preise kennt.“

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