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Corona-Sonderregelungen bei Unfallversicherung laufen aus

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 21. 06.2022 das Auslaufen von Corona-Sonderregelungen bei der DGUV zum 30.06.2022 mitgeteilt.

Das betreffe konkret folgenden Regelungen:

  • Die Aussetzung der Verlegungspflicht nach Rücksprache mit den Ärzten aus den BG-Unfallkliniken.
  • Die Zahlung einer Hygienepauschale von 4,00 € (Covid-19-Pauschale) für Arzt-Patienten-Kontakte.
  • Das Abweichen von den Berichtsfristen in besonderen Versorgungssituationen.
  • Corona-bedingte Sonderregelungen zur den unfallärztlichen Bereitschaftszeiten.
  • Die Möglichkeit der telefonischen Anforderung von wiederkehrenden Verordnungen für Heil-/Arzneimittel

Eine Ausnahme gelte für die Durchführung einer Videosprechstunde: Die Möglichkeit dazu solle bis zu einer endgültigen Regelung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (voraussichtlich zum 01.01.2023) bestehen bleiben unter den folgenden Voraussetzungen:

  • begründete Ausnahmefälle
  • Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben sowie
  • Beachtung der nach Anlage 31b zum Bundesmanteltarif V-Ä aufgestellten Anforderungen an Praxen und Videodienstanbieter zur Durchführung von Videosprechstunden.

Leopoldina will ärztliche Wissenschaftskompetenz stärken

In einem kürzlich veröffentlichten Diskussionspapier macht die Leopoldina – nationale Akademie der Wissenschaften in Halle – Vorschläge, wie die wissenschaftliche Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten während der gesamten Berufstätigkeit sichergestellt werden kann. Das Papier trägt den Titel “Ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung – für eine lebenslange Wissenschaftskompetenz in der Medizin“. Für Patientinnen und Patienten sei derzeit nicht transparent, ob behandelnde Ärztinnen und Ärzte auf dem aktuellen Stand der Medizin seien. Eine optimale Gesundheitsversorgung setze dies aber voraus.  

Die Coronavirus-Pandemie habe verdeutlicht, wie wichtig die Fähigkeit zu wissenschaftsbasiertem ärztlichem Denken und Handeln sei. Und sie habe Schwachstellen aufgezeigt, zum Beispiel im Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, deren kritischer Einordung, aber auch bei der Kommunikation mit Politik und Öffentlichkeit. Eine Ursache dafür sei der aktuell unzureichende Stellenwert der Wissenschaftskompetenz in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen des Papiers findet sich in der Pressemitteilung der Leopoldina vom 15.6.2022.

Mindestmenge für Darmkrebs-OPs?

Ist die Festlegung einer Mindestmenge bei Darmkrebs-Operationen sinnvoll? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (16.06.2022) beschlossen, die Beratungen zu dieser Frage aufzunehmen und in den kommenden Monaten zu untersuchen, ob bei diesen Eingriffen ein Zusammenhang zwischen Behandlungsroutine und Ergebnisqualität besteht.

Nur im positiven Fall wäre das Festlegen einer Mindestmenge möglich, würde der G-BA eine jährliche Mindestanzahl von Eingriffen je Krankenhausstandort und/oder Ärztin/Arzt festlegen. Ein Beratungsergebnis soll Ende 2023 vorliegen.

In Deutschland ist Darmkrebs eine häufig auftretende Tumorerkrankung, die meist den Dickdarm (Kolon) oder den Mastdarm (Rektum) betrifft. Laut Krebsregister gab es 2018 in Deutschland 26.710 bösartige Neuerkrankungen bei Frauen und 33.920 bei Männern. Bei Darmkrebs wird meist versucht, mittels einer Operation den Tumor vollständig zu entfernen. 

Es gehört zum gesetzlichen Auftrag des G-BA , planbare stationäre Leistungen mit Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und -qualität zu benennen. Die Mindestmengenregelungen des G-BA definieren, wann ein Krankenhaus eine mindestmengenrelevante Leistung erbringen darf.

BDC-Journalistenpreis 2022: Jetzt bewerben!

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) schreibt nun zum neunten Mal seit 2014 seinen Journalistenpreis aus. Dieser Preis möchte die Faszination der Chirurgie in der Publikumsberichterstattung fördern. Er wird jährlich während der Präsidiumssitzung des BDC im Spätherbst verliehen. Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro.

Die Auszeichnung ist für Beiträge in Print, Funk und Fernsehen sowie für Podcasts, Videos und Blogs auf hohem journalistischen Niveau vorgesehen. Die Beiträge sollen – fachlich fundiert und dennoch allgemeinverständlich – die Leistungen des Fachs Chirurgie, Entwicklungen auf diesem Gebiet oder die Chirurgie betreffende gesundheitspolitische Auswirkungen thematisieren. Natürlich müssen alle Beiträge den professionellen Standards der journalistischen Sorgfaltspflicht genügen. Jeder Autor kann nur einen Beitrag einreichen, Autoren-Teams für jeweils einen Beitrag sind möglich.

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Publikumsmedium im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 erschienen sein oder noch erscheinen. Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 31. August 2022 bevorzugt per E-Mail an presse@bdc.de.

Über die Vergabe des Preises entscheidet der BDC-Vorstand. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird schriftlich informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Verfahren, insbesondere zu den Formaten der Beiträge, und die bisherigen Preisträger finden Sie auf unserer Themenseite zum Journalistenpreis.

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!

Video zur Prävention gegen Wundinfektionen

BDC-Vorstandsmitglied und Vorsitzende des Arbeitskreises „Krankenhaus- & Praxishygiene“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Prof. Dr. Julia Seifert nimmt in einem Video Stellung zur Prävention postoperativer Wundinfektionen. Eine zentrale Grundlage dafür ist ein konsequentes Hygienemanagement in medizinischen Einrichtungen.

Das Video ist in der KBV-Reihe „Meine Meinung“ erschienen. Seifert erläuft darin die erforderlichen einzelnen Maßnahmen und gibt praktische Tipps. Zur Vorbeugung führt sie unter anderem die korrekte Haarentfernung an. Sie verweist auf die auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beruhenden Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), in der sie selbst Mitglied ist. Die Einhaltung der in § 23 IfSG aufgeführten hygienerelevanten Maßnahmen ist für alle Operateure obligatorisch.

Chirurgischer Podcast SURGEON TALK startet

Pressemitteilung des BDC zum Start des chirurgischen Podcasts SURGEON TALK am 1.6.2022

Berlin, den 1. Juni 2022 – Medizinisches Fachwissen, wissenschaftliche Diskussionen, berufspolitische Stellungnahmen – und alles bezogen auf aktuelle Entwicklungen in der Chirurgie: Heute startet die Podcastreihe „Surgeon Talk“ (www.surgeontalk.de), ein neues Format der Deutschen Akademie für Chirurgische Fort- und Weiterbildung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC). Die Reihe beinhaltet alle zwei Wochen einen neuen Podcast, der auch über Spotify und Apple iTunes abrufbar ist.

„Mit diesem Podcast wollen wir insbesondere den Nerv der jungen Generation treffen. Das Format eignet sich aber auch für wissenschaftlich aktive sowie fortgeschrittene und langjährig tätige Chirurginnen und Chirurgen“, sagt Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC.

Akademieleiter Prof. Dr. Wolfgang Schröder führt aus: „Die Podcasts von Surgeon Talk eignen sich perfekt für die kleine Fortbildung zwischendurch, egal wo man gerade ist. Unsere Moderatoren arbeiten selbst täglich in der Chirurgie und wissen genau, worauf es ankommt.“

Die etwa halbstündigen Podcasts bestehen aus Interviews mit Meinungsmachern der Szene. Dabei geht es um aktuelles chirurgisches Wissen, die Besprechung wissenschaftlicher Publikationen, klinische Fallpräsentationen, Tipps und Hinweise zur chirurgischen Karriere und aktuelle berufspolitische Erörterungen. Das Spektrum ist breit: Unter den ersten Themen sind medizinische Auslandseinsätze und die Adipositaschirurgie.

Kommentare und Anregungen von Nutzerinnen und Nutzern fließen in die weitere Gestaltung ein. „Das ist das interaktive Element von Surgeon Talk“, sagt Wolfgang Schröder. Das Wichtigste sei aber: Surgeon Talk solle einfach Spaß machen, kurzweilig sein und gut informieren.

Henriette Neumeyer verstärkt Führungsebene der DKG

Prof. Dr. med. Henriette Neumeyer (36) tritt heute ihre neuen Ämter als Leiterin des neu zugeschnittenen Geschäftsbereichs „Krankenhauspersonal und Politik“ und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) an. Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, bezeichnete Frau Neumeyer als “Expertin für drängende Themen”. Die DKG werde sich mit ihr auch verstärkt und konstruktiv in Themen wie die integrierte Versorgung einbringen.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der DKG von heute (1.6.2022) zu entnehmen.

Der BDC gratuliert dazu ganz herzlich und wünscht ihr zum Start alles Gute!

Umfrage zur OP-Planung und präoperativen Verantwortung sucht Teilnehmer

UMFRAGE GESCHLOSSEN! 

Der Verband für OP-Management (VOPM) sucht derzeit noch Teilnehmerinnen und Teilnehmer für seine deutschlandweite aktuelle Online-Umfrage zu verschiedenen Aspekten der OP-Planung und der präoperativen Verantwortung. Bei der Umfrage geht es konkret um die täglichen Herausforderungen im klinischen Alltag, zum Beispiel die Nutzung von OP-Ressourcen, die Vollständigkeit der Patientenvorbereitung oder die Sterilgutverfügbarkeit. Aus diesen Herausforderungen resultieren leider im interdisziplinäreren, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Zusammenspiel eine ganze Reihe von Prozessstörungen. Diese Störungen wiederum stellen eine Gefahr für die Patientensicherheit dar.

Neben einigen wenigen strukturellen Aspekten (Altersgruppe, Geschlecht, Profession, OP-Struktur) beziehen sich alle Fragen auf die Relevanz in Ihrem aktuellen persönlichen Berufsumfeld sowie den Umsetzungsgrad in Ihrem Krankenhaus, so wie es persönlich wahrnehmen.

Es handelt sich um kurze Fragen bzw. Hypothesen aus dem praktischen Klinikalltag, wobei eine Einfachauswahl anzukreuzen ist. Bitte antworten Sie jeweils intuitiv, spontan und vollständig. Auf Grund der bestehenden Datenschutzregelungen bedarf es einmalig Ihrer Zustimmung. Die Befragung erfolgt vollständig anonym und dauert etwa zehn Minuten.

Zielgruppe der Umfrage sind alle an dieser Thematik beteiligten klinisch tätigen Berufsgruppen und Fachabteilungen. Somit sind auch BDC-Mitglieder herzlich eingeladen daran teilzunehmen!

UMFRAGE GESCHLOSSEN! 

Kontakt:
Dr. Oliver Birkelbach
CHARITÉ – UNIVERSITÄTSMEDIZIN BERLIN
OP-Management
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
oliver.birkelbach@charite.de

Zweitmeinung jetzt auch bei kathetergestützten Herzuntersuchungen

Künftig haben auch Patienten mit Herzrhythmusstörungen, denen eine elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchung oder eine Verödung von Herzgewebe (Ablation) empfohlen wird, Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. März 2022 tritt heute (31.5.2022) in Kraft. Er erweitert damit die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL).

Ob die geplante Untersuchung oder Behandlung auch aus ihrer Sicht medizinisch notwendig ist,  prüfen unabhängige Fachärztinnen oder Fachärzte, die für die Eingriffe, die Einschätzung der medizinischen Behandlungsempfehlung sowie für alternative Vorgehensweisen besonders qualifiziert sind.

Grund der Entscheidung: Elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchungen und Verödungen von Herzgewebe, von dem eine Rhythmusstörung ausgeht, seien in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Außerdem gebe es innerhalb Deutschlands erhebliche regionale Unterschiede bei der Eingriffshäufigkeit. Es sei nicht auszuschließen, dass die Kathetereingriffe auch dann durchgeführt würden, wenn sie medizinisch eigentlich nicht die erste Wahl seien. In bestimmten Konstellationen könnten auch Herzschrittmacher oder Defibrillatoren der bessere Weg sein, die Herzrhythmusstörung in den Griff zu bekommen.

Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht damit nun bei den folgenden planbaren Eingriffen:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Gebärmutterentfernung
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter
  • Implantation einer Knieendoprothese
  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen

Zum Beschluss des G-BA und zu den tragenden Gründen.

Zu den Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen.

Telefonische Krankschreibung läuft zum 1. Juni aus

Nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird ab dem 1. Juni 2022 eine Krankschreibung nicht mehr telefonisch möglich sein. Damit läuft eine befristete Sonderregelung aus, die aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurde. Dann können sich Patienten nur noch in der Arztpraxis oder per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Bei einer sich erneut verschlimmernden Pandemiesituation in den kommenden Monaten kann der G-BA seine Sonderregelungen regional oder auch bundesweit wieder aktivieren.

Die Videosprechstunde ist bereits in die Regelversorgung übergegangen. Hier gilt:  Für der Arztpraxis unbekannte Versicherte kann eine Krankschreibung für bis zu 3 Kalendertage erfolgen, für bekannte Versicherte für bis zu 7 Kalendertage.

Zur Meldung des G-BA vom 30.5.2022.