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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 21. 06.2022 das Auslaufen von Corona-Sonderregelungen bei der DGUV zum 30.06.2022 mitgeteilt.

Das betreffe konkret folgenden Regelungen:

  • Die Aussetzung der Verlegungspflicht nach Rücksprache mit den Ärzten aus den BG-Unfallkliniken.
  • Die Zahlung einer Hygienepauschale von 4,00 € (Covid-19-Pauschale) für Arzt-Patienten-Kontakte.
  • Das Abweichen von den Berichtsfristen in besonderen Versorgungssituationen.
  • Corona-bedingte Sonderregelungen zur den unfallärztlichen Bereitschaftszeiten.
  • Die Möglichkeit der telefonischen Anforderung von wiederkehrenden Verordnungen für Heil-/Arzneimittel

Eine Ausnahme gelte für die Durchführung einer Videosprechstunde: Die Möglichkeit dazu solle bis zu einer endgültigen Regelung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (voraussichtlich zum 01.01.2023) bestehen bleiben unter den folgenden Voraussetzungen:

  • begründete Ausnahmefälle
  • Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben sowie
  • Beachtung der nach Anlage 31b zum Bundesmanteltarif V-Ä aufgestellten Anforderungen an Praxen und Videodienstanbieter zur Durchführung von Videosprechstunden.

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