Corona 30.05.2022
Telefonische Krankschreibung läuft zum 1. Juni aus
Nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird ab dem 1. Juni 2022 eine Krankschreibung nicht mehr telefonisch möglich sein. Damit läuft eine befristete Sonderregelung aus, die aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurde. Dann können sich Patienten nur noch in der Arztpraxis oder per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Bei einer sich erneut verschlimmernden Pandemiesituation in den kommenden Monaten kann der G-BA seine Sonderregelungen regional oder auch bundesweit wieder aktivieren.
Die Videosprechstunde ist bereits in die Regelversorgung übergegangen. Hier gilt: Für der Arztpraxis unbekannte Versicherte kann eine Krankschreibung für bis zu 3 Kalendertage erfolgen, für bekannte Versicherte für bis zu 7 Kalendertage.
Zur Meldung des G-BA vom 30.5.2022.
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