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Ist die Festlegung einer Mindestmenge bei Darmkrebs-Operationen sinnvoll? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (16.06.2022) beschlossen, die Beratungen zu dieser Frage aufzunehmen und in den kommenden Monaten zu untersuchen, ob bei diesen Eingriffen ein Zusammenhang zwischen Behandlungsroutine und Ergebnisqualität besteht.

Nur im positiven Fall wäre das Festlegen einer Mindestmenge möglich, würde der G-BA eine jährliche Mindestanzahl von Eingriffen je Krankenhausstandort und/oder Ärztin/Arzt festlegen. Ein Beratungsergebnis soll Ende 2023 vorliegen.

In Deutschland ist Darmkrebs eine häufig auftretende Tumorerkrankung, die meist den Dickdarm (Kolon) oder den Mastdarm (Rektum) betrifft. Laut Krebsregister gab es 2018 in Deutschland 26.710 bösartige Neuerkrankungen bei Frauen und 33.920 bei Männern. Bei Darmkrebs wird meist versucht, mittels einer Operation den Tumor vollständig zu entfernen. 

Es gehört zum gesetzlichen Auftrag des G-BA , planbare stationäre Leistungen mit Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und -qualität zu benennen. Die Mindestmengenregelungen des G-BA definieren, wann ein Krankenhaus eine mindestmengenrelevante Leistung erbringen darf.

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