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BDC|Saarland: Einladung zur Mitgliederversammlung und Neuwahl des Vorstandes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im BDC-Landesverband Saarland,

zur Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes laden wir Sie herzlich ein.

Datum: Mittwoch, 29.03.2023
Uhrzeit: 18:45 Uhr
Ort: Chirurgie Hörsaal Uniklinik Homburg IMED Gebäude Nr. 41

Die Mitgliederversammlung findet im Anschluss an das 7. Homburger Unfallseminar statt. Die Einladung zum Unfallseminar ist beigefügt.

Wir bitten Sie um Anmeldung bis 20.03.2023 per E-Mail an info@drbastian.de.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Tim Pohlemann
Kommissarischer Vorsitz
Dr. med. Daniel Bastian
Regionalvertreter NL

 

Jahrestreffen mit Neuwahl des Vorstands des Landesverbandes BDC|Thüringen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im BDC-Landesverband Thüringen,

gerne laden wir Sie zu unserem Jahrestreffen mit Neuwahl des Vorstands des Landesverbandes BDC|Thüringen ein. Das Jahrestreffen findet im Rahmen der Jahrestagung der TGCH in Gera statt.

Datum: Freitag, 17. März 2023
Zeit: 13:00 Uhr
Ort: SRH Hochschule

Wir bitten um Anmeldung bis 10.03.2023 per E-Mail an avoigtsberger@web.de

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Arndt Voigtsberger
Vorsitzender BDC|Thüringen
Dr. med. Lutz Künanz
Stellv. Vorsitzender BDC|Thüringen

 

Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg

Der Startschuss ist gefallen: Heute und morgen lädt der BDC wieder an seinen Stand auf Ebene 3 ein. Neben Gesprächen mit Vertretern und Vertreterinnen des BDC besteht hier die Möglichkeit des sich Treffens und des Austauschs – für Sitzgelegenheiten auf einer geräumigen Ausstellungsfläche und Snacks ist gesorgt. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! BDC-Mitglieder können noch bis zum 04.02.2023 Kongresstickets zu Vorzugspreisen erhalten.

Inos zur Anmeldung gibt es hier: www.bundeskongress-chirurgie.de

Während des Kongresses finden wieder vom BDC initiierte Sitzungen statt:

1. Sektorenverbindende Versorgung

  1. Aktueller Stand der politischen Diskussion (incl. IGES Gutachten und Regierungskommission)
  2. Bestehende intersektorale Kooperationsmodelle – juristische Bewertung
  3. Hybrid-DRG: Neuer Schub für das Konzept durch den Koalitionsvertrag?
  4. Belegarzt-System – Zukunfts-Chance oder Auslaufmodell?

2. Neuigkeiten bei den Gebührenordnungen (EBM, GOÄ, UV-GOÄ)

  1. Zusammenlegung der Kapitel 7 und 18 des EBM: Inhalt, Zeitplan und Konsequenzen
  2. EBM-Bewertung der ambulanten Operationen – aktueller Stand und Perspektiven
  3. GOÄ-Reform – Aktueller Stand und Weiterentwicklung
  4. Anpassungen in der UV-GOÄ – Wunsch und Wirklichkeit

3. Wandel im Berufsbild der niedergelassenen Chirurgen: nur noch MVZ und Angestellte?

  1. Aufkauf von Praxen durch Konzerne – Beispiele und Zahlenmaterial
  2. Berufspolitische Bewertung durch die KBV
  3. Partnerschaftliches Netzwerk statt Einzelkampf – Das intersektorale Konzept der ATOS-Kliniken
  4. Hat die chirurgische Einzelpraxis noch eine Zukunft?

4. Gefäßchirurgie in Deutschland heute und morgen

  1. Niedergelassene Gefäßchirurgie – was ist möglich?
  2. Stationäre Gefäßchirurgie – was ist nötig?
  3. IGES Gutachten und die Zukunft der varizenchirurgischen Versorgung in Deutschland
  4. Tu Gutes und zeige Deine Qualität – welche Qualitätssiegel braucht die moderne Gefäßchirurgie heute?

 

Details zu den Sitzungen sowie das Gesamtprogramm des Bundeskongress Chirurgie 2023: www.bundeskongress-chirurgie.de

Gemeinsames Jahrestreffen 2023 der Landesverbände BDC|Bremen, BDC|Niedersachsen und ANC|Niedersachsen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie wieder herzlich zu unserer diesjährigen gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung der Landesverbände BDC|Niedersachsen, BDC|Bremen und des ANC Niedersachsen ein.

Datum: Samstag, 18. Februar 2023
Uhrzeit: 09:00 – 13:00 Uhr
Ort: Klinikum Bremen Mitte
Konferenzraum ZOP
St. Jürgen Str. 1
28205 Bremen

Nähere Informationen entnehmen Sie der angefügten Einladung. Um Anmeldung wird gebeten per E-Mail an: hahn@bdc.de.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Klinikum besteht Maskenpflicht. Ggf. muss im Eingangsbereich ein negativer Test vorgezeigt werden.

Die Veranstaltung ist akkreditiert für Fortbildungspunkte der ÄK Bremen.

Wir hoffen auf eine rege Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Dr. h.c. Guido Schumacher, Vorsitzender Landesverband BDC|Niedersachsen
Prof. Dr. Michael Paul Hahn, Vorsitzender  Landesverband BDC|Bremen

Fortbildung zum QS-Verfahren Wundinfektion

QS-Verfahren Wundinfektionen: Digitale Fortbildung unterstützt bei Dokumentation

Operierende Ärzte in Praxen und Kliniken werden seit Jahresbeginn online zu ihrem Hygiene- und Infektionsmanagement im Jahr 2022 befragt. Dazu steht nun eine digitale Fortbildung bereit, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit entwickelt hat.

Die jährlich stattfindende Befragung läuft bis 28. Februar. Sie ist Teil der einrichtungsbezogenen Dokumentation im Rahmen des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens zur Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) .

Operierende Ärzte, die sogenannte „Tracer-Eingriffe“ – das heißt vordefinierte Eingriffe und Operationen – durchführen, müssen dabei einmal im Jahr ihr Hygiene- und Infektionsmanagement dokumentieren. Dies erfolgt im vertragsärztlichen Bereich durch eine Online-Befragung, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf ihren Webportalen im Mitgliederbereich bereitstellen. Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte werden von ihrer KV über ihre Dokumentationspflicht informiert.
Zertifizierte Fortbildungen im Portal der KBV

Die von der KBV gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte sowie dem Deutschen Ärzteblatt entwickelte Fortbildung soll die Ärzte bei der Befragung unterstützen. Sie bildet sowohl die Vorgaben der aktuellen Empfehlung „Prävention postoperative Wundinfektionen“ der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut als auch die Inhalte der Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement ab.

Informationen zum Fortbildungsangebot: www.kbv.de

Quelle: KBV

Jahrestagung BDC|Westfalen-Lippe 2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im BDC-Landesverband Westfalen-Lippe,

wir laden Sie herzlich zur nächsten Fortbildung des Landesverbandes BDC|Westfalen-Lippe in Form eines Live-Webinars am 15.02.2023 von 17.00 – 20.00 Uhr ein und freuen uns auf einen regen Informations- und Meinungsaustausch.

Die Fortbildung zum Thema “Aktuelles zu IT und KV in der Niederlassung und Leitlinien Hämorrhoiden und Hernien” findet online statt. Die Agenda finden Sie hier.
Fortbildungspunkte wurden bereits bei der Ärztekammer beantragt.

Anmelden können Sie sich mit folgendem Link:
https://www.bdc-eakademie.de/webinare/238/uebersicht?zugriffscode=Westfalen-Lippe

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen Tag fest in Ihrem Terminkalender eintragen, damit wir Sie herzlich willkommen heißen können und freuen uns auf eine rege Diskussion mit Ihnen.

Ihr
Vorstand des BDC-Landesgruppe Westfalen-Lippe

Prof. Dr. med. Waldemar Uhl
Dr. med. Björn Schmitz
Jerzy Wielowiejsk
Prof. Dr. med. Michael Aufmkolk

Höhere Vergütung für D-Ärzte seit 1. Januar

Seit 1. Januar 2023 werden Leistungen der Unfallversicherungen höher vergütet. Durch die Erhöhung erhalten D-Ärzte für den Durchgangsarztbericht bei der Versorgung von Patienten nach einem Arbeitsunfall jetzt 20 statt 17,81 Euro. Um rund zehn Prozent sind auch die Zuschläge für ambulante Operationen gestiegen. Damit sollen in einem ersten Schritt die gestiegenen Kosten der Ärzte und Ärztinnen bei der Betreuung von Unfallverletzten für die gesetzliche Unfallversicherung ausgeglichen werden.

Die Zuschläge für ambulante Operationen (Nr. 442 und 442a bis 445 UV-GOÄ) liegen nun je nach Behandlungsumfang zwischen 35,83 und 197,10 Euro und damit deutlich über den bisher gezahlten. Um rund 14 Prozent wurden zudem die Gebühren für den Epikutantest zum Nachweis bestimmter allergischer Reaktionen (Nr. 380, 381 und 382) angehoben.

Neue Leistungen seit 1. Januar

Neben den Erhöhungen hat die Ständige Gebührenkommission von KBV und Unfallversicherung die Aufnahme neuer Leistungen in die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) beschlossen. Dafür wurden die Leistungslegenden angepasst.

So ist es nun möglich, Unfallverletzte auch telemedizinisch zu beraten. Hierfür wurden die Nummern 10 (8 Euro) und 10a (16 Euro) eingeführt – für Leistungen von einer Dauer von bis zu 10 Minuten und für mehr als 10 Minuten.

Um die Strahlenbelastung durch Röntgenuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen zu vermeiden, wurden für bis 18-Jährige zwei neue Gebührennummern zur Kontrolle bestimmter Knochenbrüche mittels Sonografien aufgenommen (Nr. 411 / 35 Euro und Nr. 411a / 10 Euro).

Auch für die Fotodokumentation von Hautkrankheiten (Nr. 196 / 10,31 Euro) und für die Testung mit patienteneigenen Substanzen (Nr. 379) gibt es Anpassungen der Leistungslegenden. Ferner können Dermatologinnen und Dermatologen zwei zusätzliche Formen der Photodynamischen Therapie (PDT) anwenden: die Tageslicht-PDT (Nr. 572 / 35 Euro) und die technisch simulierte Tageslicht-PDT (Nr. 573 / 75 Euro). Mit der Erweiterung der Nummer 740a ist es jetzt zudem möglich, die chemochirurgische Therapie aktinischer Keratosen abzurechnen.

Die geänderte UV-GOÄ können Sie hier nachlesen

Einen schnellen Überblick zu den Änderungen der Gebührenordnung erhalten Sie hier

Quelle: KBV

BDC begrüßt die weitere Förderung des ambulanten Operierens im EBM

Pressemitteilung des BDC zum Beschluss des Bewertungsausschusses zur Aufwertung bestimmter ambulanter Operationen

Berlin, den 19.12.2022 – Die im Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) organisierten ambulanten Operateure begrüßen den Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) vom 14.12.2022 zur Aufwertung bestimmter ambulanter Operationen, darunter die häufig ambulant erbrachten Arthroskopien.

„Die Krankenkassen haben durch die Zahlung von 60 Millionen Euro zusätzlichem Honorarvolumen anerkannt, dass das Potenzial der Ambulantisierung nur durch finanzielle Anreize gehoben werden kann“, sagt dazu Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident des BDC. „Dies kann aber nur einen ersten Schritt darstellen und muss mit der angekündigten Krankenhausreform und der Ausgestaltung der Hybrid-DRGs gemäß des eben erst vom Bundestag beschlossenen § 115f des SGB V fortgesetzt und harmonisiert werden“, betont Kalbe.

Der aktuelle Beschluss des BA beinhaltet darüber hinaus zahlreiche weitere Anpassungen zum ambulanten Operieren. So ist nunmehr unter bestimmten Umständen eine verlängerte Nachbeobachtung nach ambulanten Operationen bei Kindern und sehr alten und kranken Patienten darstellbar. Auch die Aufnahme häufiger proktologischer Operationen, weiterer arthroskopischer Eingriffe, Metallentfernungen sowie seltener durchgeführter Eingriffe der Augen-, Herz- und Neurochirurgie wird als sachgerecht beurteilt. „Mit der Anpassung der Kalkulationszeiten für bestimmte operative Eingriffe wird nun endlich auch die schon 2012 beschlossene punktsummenneutrale EBM-Reform abgeschlossen“ ergänzt Kalbe.

„Wir werden unseren Mitgliedern bei der Umsetzung der Änderungen zum 1. Januar 2023 beratend zur Seite stehen“, versichert der Leiter des BDC-Referats niedergelassene Chirurgen, Dr. Ralf Schmitz, in diesem Zusammenhang. „Allerdings kann der aktuelle Beschuss des BA nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele ambulante Operationen weiterhin nicht auskömmlich bewertet sind und dass im nächsten Jahr unbedingt ein Ausgleich für die immens gestiegenen Hygiene-Kosten und ein Inflationsausgleich notwendig sind“, betont Schmitz.

„Auch die ambulanten Operationen im Krankenhaus profitieren von der jetzt beschlossenen finanziellen Förderung“, ergänzt der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. „Trotzdem bleibt das ambulante Operieren im Krankenhaus unterfinanziert, solange nicht auskömmliche Honorare auf der Basis der angekündigten Hybrid-DRGs festgelegt werden“, betont der BDC-Präsident. Der BDC bringt sich aktuell in den Fachgremien konstruktiv in die Weiterentwicklung des EBM und die Konzeption und Bewertung der Hybrid-GRGs gemäß § 115f des SGB V ein.

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der KBV vom 21.12.2022 mit weiteren Details zum Beschluss.

BDC zu den Krankenhausreformplänen

Richtiger Ansatz, aber erhebliche Verbesserungen im Detail erforderlich

Pressemitteilung des BDC zum Krankenhauskonzept der Regierungskommission

Berlin, den 09.12.2022 –Die Vorschläge der Regierungskommission zur strukturellen Veränderung der Krankenhausvergütung weisen nach Auffassung des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC e.V.) in die richtige Richtung. So soll eine Abkehr von profitorientierten Behandlungen hin zu einer an den Bedürfnissen der Patienten orientierten Therapie mit angestrebter Verbesserung der Ergebnisqualität durch eine Veränderung der Abrechnungsmodalitäten erreicht werden. Allerdings bleiben in den Vorschlägen der Kommission viele Detailfragen noch völlig ungeklärt.

„Es bleibt abzuwarten, ob und wie der Gesundheitsminister diese grundsätzlich sinnvollen Ideen, auch in Abstimmung mit den Bundesländern und relevanten Akteuren in konkrete Gesetzesentwürfe einbringen kann,“ so der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. So sieht es der BDC als problematisch an, wie in Zukunft die Finanzierung u. a. der geplanten Vorhaltepauschalen sichergestellt werden soll. Schon heute kommen die Länder ihren Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Investitionskosten nicht ausreichend nach.

Auch die angedachte Zuordnung bestimmter Eingriffsarten an Kliniken der verschiedenen Versorgungsstufen bedarf im Einzelfall einer sorgfältigen Prüfung, um nicht durch eine verdeckte Zugangsbeschränkung die wichtige Weiterbildung in der Chirurgie zu behindern bzw. nur durch Kooperationsmodelle zu ermöglichen.

Die ebenfalls von der Kommission angedachte Leitung der Kliniken in der Versorgungsstufe I durch die Pflege lehnt der BDC grundsätzlich ab, weil damit zwangsläufig eine Substitution ärztlicher Tätigkeiten auf andere Gesundheitsberufe erfolgt. Ohne Zweifel ist eine Delegation arztfremder oder unterstützender Tätigkeiten sinnvoll, die tatsächliche Behandlung kranker Menschen darf aber nicht durch Substitution der ureigenen ärztlichen Aufgaben ersetzt werden.

„Interessant ist auch die Idee, an Krankenhäusern der Grundversorgung die ambulante Facharztebene mit einzubeziehen“, erläutert Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Allerdings unterscheidet sich der vorgeschlagene Weg über ein Honorararztsystem behiehungsweise eine belegärztliche Tätigkeit nicht von der bisherigen Praxis. Auch hier muss über ein sinnvolles Fallpauschalensystem analog zu den gerade erst beschlossenen Änderungen des §115 SGB V nachgedacht werden, um nicht am Ende doch wieder für gleiche Leistungen unterschiedliche Finanzierungen zu bekommen.

Auch wenn sich der erste Schritt bei den dringend notwendigen Strukturveränderungen im Rahmen einer wirklichen Krankenhausreform abzeichnet, liegt noch ein weiter beschwerlicher Weg vor der Realisierung dieser Vorhaben, besonders bei einer zentralen Steuerung der Krankenhausplanungen durch den Bund.

Wolfgang Müller-Osten-Medaille an Prof. Dr. Ehrhardt Weiß

Pressemitteilung des BDC zur Vergabe der WMO-Medaille 2022 an Prof. Dr. Ehrhardt Weiß

Berlin, den 28.11.2022 – Der Chirurg Prof. Dr. Ehrhardt Weiß (66) aus Leipzig ist diesjähriger Träger der Wolfgang Müller-Osten-Medaille des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC). Weiß erhielt die Auszeichnung im Rahmen der letzten Präsidiumssitzung des BDC am vergangenen Freitag (25.11.2022).

BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer hob in seiner Laudatio die speziellen Verdienste des neuen Medaillenträgers für die Chirurgie und den Verband hervor: „Besondere Anerkennung gebührt Ehrhardt Weiß für seinen persönlichen Einsatz im Rahmen der Deutschen Akademie für chirurgische Fort- und Weiterbildung. So hat er von 1994 bis 2020 deren Weiterbildungsstandort Leipzig geleitet. 1991 wurde er BDC-Landesvorsitzender im Freistaat Sachsen und kümmerte sich in dieser Funktion intensiv um die Interessen der regionalen Kollegenschaft.“

Weiß zeigte sich über die Preisverleihung „froh und glücklich“. Er studierte von 1978 bis 1984 Humanmedizin an der Universität Leipzig und startete im Anschluss die Facharztausbildung Chirurgie an der dortigen chirurgischen Universitätsklinik. 1986 promovierte er mit „summa cum laude“. Die Facharztprüfung Chirurgie legte er 1990 ab. Eine wichtige berufliche Station bildete das Helios-Klinikum Aue: Dort war Weiß ab 2002 Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie, ab 2007 Geschäftsführender Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie und von 2015 bis 2017 Ärztlicher Direktor. Auch im Fußball kennt er sich aus: Der damalige Bundesliga-Zweitligist FC Erzgebirge Aue konnte in der Saison 2007/2008 auf seine Expertise als Teamarzt zählen.

Der BDC verleiht die WMO-Medaille seit 1997. Er würdigt damit Mitglieder, die sich als herausragende Persönlichkeiten mit großem Engagement für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland eingesetzt oder sich besondere Verdienste um den BDC erworben haben.