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Ergebnisse der BDC-Umfrage „Bürokratielast in Kliniken“

Der BDC untermauert seine Forderung nach Bürokratieabbau an den Kliniken durch eine Mitgliederbefragung

Aus den Ergebnissen leitet der Verband konkrete Forderungen und Lösungsvorschläge ab

Bürokratieabbau im chirurgischen Alltag zielt darauf ab, Chirurginnen und Chirurgen wieder mehr Zeit für die Patientenversorgung zu geben und Gesundheitsversorgung insgesamt effizienter zu organisieren.

Die aktuelle Bundesregierung hat sich klar zu diesem Thema bekannt und kündigt in ihrem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ ein Bürokratieentlastungsgesetz an. Bereits 2023, in der vergangenen Legislaturperiode, hatte das Bundesministerium für Gesundheit ein „Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ veröffentlicht. Dies wurde 2024 durch die Stellungnahme „Abbau überbordender Bürokratie“ der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ergänzt. Zu einer Gesetzgebung innerhalb der Legislaturperiode 2021-2025 ist es allerdings nicht gekommen, obwohl auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie zahlreiche weitere Verbände im Gesundheitswesen mögliche Vorschläge zur Eindämmung der Bürokratielast eingereicht hatten. Umso wichtiger ist es, das Thema in der laufenden Legislaturperiode prioritär anzugehen.

Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels einerseits und des wachsenden Versorgungsbedarfs einer älter werdenden Gesellschaft andererseits ist es mehr denn je notwendig, Chirurginnen und Chirurgen so weit wie möglich von administrativen Tätigkeiten zu entlasten. Damit soll zudem einer übermäßigen Abwanderung von (angehenden) Chirurginnen und Chirurgen in andere Fachgebiete oder fachfremde Tätigkeiten entgegengewirkt werden.

Um die aktuelle Situation in den Krankenhäusern transparent zu machen, hat der BDC von Ende November 2024 bis Mitte Februar 2025 alle stationär tätigen Mitglieder zur „Bürokratielast in Krankenhäusern“ befragt. Mit dieser Umfrage will der BDC den Handlungsbedarf ermitteln, auf die chirurgische Perspektive aufmerksam machen und das Thema Bürokratieabbau in der neuen Legislaturperiode öffentlichkeitswirksam voranbringen.

Methodik

Die Datenerhebung erfolgte als Umfrage anhand eines digitalen Fragebogens mit 29 Fragen. Alle 8.884 stationär tätigen Mitglieder des BDC erhielten die Einladung zur Teilnahme drei Mal per E-Mail. Mehrfachteilnahmen waren technisch nicht möglich.

Gute Teilnahmequote

Insgesamt 1.659 Chirurginnen und Chirurgen öffneten die Umfrage. Bezogen auf die angeschriebenen BDC-Mitglieder handelt es sich also um eine Rücklaufquote von 19 %. Der BDC dankt an dieser Stelle allen Mitgliedern, die mit ihrer Teilnahme den Verband unterstützen, seine politische Arbeit fundiert durchführen zu können.

Charakteristika der teilnehmenden Chirurginnen und Chirurgen

68 % der Befragten waren männlich, 32 % weiblich. 75 % der Vollzeittätigen waren männlich, 25 % weiblich. 18 % der Befragten waren unter 40 Jahre alt, 25 % waren 40 bis 49-, 39 % 50 bis 60- und 19 % über 60 Jahre alt.

95 % der Teilnehmenden gaben an, aktiv in der Chirurgie tätig zu sein. Entsprechend der Altersverteilung waren 52 % Oberärzte und stellten damit die größte Dienstgruppe im Befragungskollektiv dar, gefolgt von der Gruppe der Chefärzte mit 22 %, der weiteren Fachärzte mit 13 % und der Ärzte in Weiterbildung mit 11 %.

41 % (n=652) der Befragten waren in der Viszeralchirurgie und 29 % (n=459) in der Orthopädie und Unfallchirurgie tätig. Es folgten die Fachgruppen der Allgemeinchirurgie und der Gefäßchirurgie mit 11 % (n=168) und 10 % (n=152) der Befragten.

41 % waren an Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung tätig, 33 % an Krankenhäusern der Schwerpunktversorgung und nur 17 % waren an Krankenhäusern der Maximalversorgung bzw. 7 % an Universitätskliniken tätig.

81 % gaben an, in Vollzeit und 19 % in Teilzeit tätig zu sein.

Bürokratischer Aufwand in der Chirurgie

Die befragten vollzeittätigen Chirurginnen und Chirurgen gaben eine insgesamt sehr hohe Arbeitsbelastung an. 13 % der Befragten antworteten, durchschnittlich insgesamt 40 bis 48 Stunden pro Woche tätig zu sein. Fast die Hälfte (48 %) gab eine Arbeitszeit von 49 bis 59 Stunden pro Woche an und ein Drittel (34 %) von durchschnittlich 60 bis 79 Stunden. 5 % der Teilnehmenden kreuzte an, in der Regel über 80 Stunden pro Woche tätig zu sein.

Bei der Frage nach dem täglichen Zeitaufwand für Verwaltungstätigkeiten und Organisation (z. B. Datenerfassung, Dokumentation, OP-Voranmeldung, Arzt-Briefe, Besprechungen), die über rein ärztliche Tätigkeiten hinausgehen, kreuzten 20 % 1 bis 2 Stunden an, die Mehrheit mit 67 % 3 bis 4 Stunden und 13 % 5 Stunden und mehr.

Dabei waren 36 % der Meinung, dass davon eine Stunde täglich an Verwaltungstätigkeiten und Organisation an nicht medizinisches Personal delegiert werden sollte, die Mehrheit mit 41 % sprach sich für 2 Stunden aus und 20 % für 3 bis 4 Stunden. Lediglich 2 % der Befragten würden mehr als 5 Stunden an Verwaltungstätigkeiten und Organisation delegieren.

Mit 58 % gaben die meisten aller Befragten an, dass im klinischen Alltag häufig Mehrfachangaben identischer Daten erforderlich seien. Demgegenüber fanden nur 12 %, dass dies selten der Fall sei. Beklagt wurde in den Freitextangaben die mangelnde digitale Verknüpfung der unterschiedlichen Eingabemasken.

Lediglich 40 % der Befragten gaben an, bürokratische Arbeit delegieren zu können.

Exkurs: Vergleich der Gruppe der Fachärzte und Ärzte in Weiterbildung mit der Gruppe der weiteren Befragten (i. W. Chefärzte und Oberärzte)

Die Gruppe der Fachärzte und Ärzte in Weiterbildung umfasste insgesamt 378 Teilnehmer. Davon waren 28 % in Teilzeit tätig, gegenüber 19 % in der Gruppe der Oberärzte und Chefärzte. Die Gruppe der Ärzte in Weiterbildung und weiteren Fachärzte gab eine geringfügig niedrigere Arbeitszeit an als die Gruppe der Ober- und Chefärzte. Dies ist auf die vermehrte Teilzeittätigkeit zurückzuführen. Dabei gab die Gruppe der Fachärzte und Ärzte in Weiterbildung, trotz eines höheren Anteils an Teilzeittätigkeit, einen höheren täglichen Zeitaufwand für administrative Tätigkeiten an: 68 % gaben täglich 3 bis 4 Stunden für Administration an (vs. 66 %) und 21 % geben an, täglich über 5 Stunden mit Administration beschäftigt zu sein (vs. 12 % bei den Chef- und Oberärzten). Dazu passend können nur 23 % der Fachärzte und Ärzte in Weiterbildung administrative Tätigkeiten delegieren, gegenüber 40 % der Ober- und Chefärzte.

Die Zufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen war bei den Fachärzten und Ärzten in Weiterbildung niedriger ausgeprägt als bei Ober- und Chefärzten: 34 % beurteilten ihre Arbeitsbedingungen als gut und sehr gut gegenüber 39 % bei Ober- und Chefärzten.

Als Beispiele für redundante zu dokumentierende Daten wurden am häufigsten genannt:

  • Patientenstammdaten
  • Anamnese, Diagnosen, Prozeduren
  • Angaben zu Medikamenten

Dieselben Daten sind für unterschiedliche Erfordernisse mehrfach zu dokumentieren:

  • Stammblatt, Anamnesebögen, Patientenakte, Arztbrief
  • Chirurgische und anästhesiologische Aufklärung
  • Prä-, intra- und postoperative Dokumentation
  • Anmeldung zur Diagnostik, zum Tumorboard, Anträge zur Rehabilitation
  • Qualitätssicherungsbögen, Krebsregistermeldungen, Studienzwecke, Register

Zusammenfassung und Diskussion

Die Ergebnisse der Umfrage passen in den Kontext weiterer Umfragen zur Bürokratielast in Krankenhäusern (MB Monitor 2022, Deutsches Krankenhausinstitut (DKI) 2024).

Kernaussage der Umfrage ist, dass stationär tätige Chirurginnen und Chirurgen, sowohl in Voll- als auch in Teilzeit, nicht nur ein hohes Arbeitspensum bewältigen, sondern auch mit einem besonders hohen Anteil an administrativen Tätigkeiten konfrontiert sind. 67 % der Vollzeitbeschäftigten gaben in der vorliegenden Umfrage an, 3 bis 4 Stunden für administrative Tätigkeiten täglich gegenüber 57 % der Vollzeitbeschäftigten gemäß MB-Monitor. Der durchschnittliche Anteil für Dokumentationsaufgaben an der Regelarbeitszeit gemäß der Umfrage des DKI entsprach 36 % in Allgemeinkrankenhäusern und lag damit ebenfalls darunter.

Der hohe Anteil administrativer Tätigkeiten resultiert in besonderem Maß aus Mehrfachdokumentationen identischer Daten. 58 % der Befragten gaben an, dass diese häufig oder sehr häufig vorkommen versus 32 % beim MB-Monitor.

Besonders negativ konnotiert waren die Prüfungen des Medizinischen Dienstes, die ebenfalls einen erheblichen Anteil zur administrativen Tätigkeit beitragen (größte Gruppe mit 21 % der Vollzeitbeschäftigten = 5 Stunden pro Monat). Weitere regelmäßige administrative Aufwände ergaben sich aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung und dem internen Qualitätsmanagement.

Krankenhäuser in der Pflicht

Priorisiert werden muss aber auch der Bürokratieabbau in den Krankenhäusern vor Ort. Krankenhausträger müssen unbedingt Sorge dafür tragen, dass die Dokumentationserfordernisse in den eigenen Einrichtungen analysiert und die Dokumente bzw. Eingabemasken soweit wie möglich harmonisiert und vernetzt werden. Umständliche Anmeldeprozesse z. B. zur Bildgebung, Funktionsdiagnostik, Operation, Nachsorge und Rehabilitation sollten im Rahmen eines Prozessmanagements analysiert und verschlankt werden.

Um die Bürokratielast zu senken, empfiehlt der BDC dem Gesetzgeber die Umsetzung folgender Sofortmaßnahmen:

  • Vorgaben für die Standardisierung der Dokumentation und die Interoperabilität der Datenverwaltungssysteme über einheitliche Schnittstellen als Voraussetzung für den umfassenden und validen Datenaustausch innerhalb der Kliniken und zwischen unterschiedlichen Einrichtungen
  • Vorgaben zur Reduktion von Dokumentationserfordernissen im Sinne der Datensparsamkeit:

Verpflichtung der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Überprüfung aller Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementmaßnahmen auf ihren Nutzen und Möglichkeiten, Dokumentationsaufwand einzusparen (u. a. Umsetzung des G-BA-Beschlusses über Eckpunkte zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung), Überprüfung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser)

Verpflichtung der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Überprüfung aller in der Versorgung häufig verwendeten Formulare im Hinblick auf Vereinfachung und digitale Verwendung

Verpflichtung des Medizinischen Dienstes zur Vereinheitlichung von OPS-Strukturprüfungen und Qualitätsprüfungen zu einem gemeinsamen Prüfregime, Einführung eines übersichtlichen Standarddokumentensatzes für die Abrechnungsprüfung, Überarbeitung der Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes“ (StrOPS-Richtlinie), u. a. durch Überprüfung der vorgeschriebenen Strukturmerkmale, die Verlängerung der Gültigkeit von Bescheinigungen sowie die Einführung einer zentralen Datenbank.

Abschaffung der Doppeldokumentation beim Endoprothesenregister

Abschaffung überflüssiger Dokumentation bei der Einleitung einer Anschluss-Rehabilitation

Delegation an nicht medizinisches Personal

Angesichts des hohen Arbeitspensums und der hohen Bürokratielast fordert der BDC Krankenhausträger zudem dringend dazu auf, verstärkt Möglichkeiten für die Delegation bürokratischer Tätigkeiten an nichtärztliches Personal zu schaffen. Es erscheint unverständlich, dass nur 40 % der Befragten angaben, bürokratische Tätigkeiten delegieren zu können, obwohl ein hoher Anteil an Verwaltungstätigkeiten als delegierbar an nicht medizinisches Personal eingeschätzt wurde (2 Stunden (41 %), 3-4 Stunden (20 %) täglich bei Vollzeitbeschäftigten). Dies steht in Einklang mit weiteren Erhebungen, die ein hohes Potential prinzipiell delegierbarer Tätigkeiten in der Chirurgie identifizieren konnten und gleichzeitig ein hohes Einsparpotential durch entsprechende Delegation aufzeigen.

Digitalisierung vorantreiben und digitale Instrumente und Programme einsetzen

Schließlich müssen die Chancen der Digitalisierung endlich genutzt werden. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen sind hier wiederum die Krankenhausträger in der Pflicht, intelligente IT-Strukturen vor Ort umzusetzen. Die Tatsache, dass 88 % der Befragten den tatsächlichen Nutzen der Informationstechnik zur Reduktion des Dokumentationsaufwands als eher gering oder gering einschätzten, macht deutlich, dass entscheidende Potenziale leider immer noch ungenutzt bleiben. Dieses frappierende Ergebnis sollte Entscheidungsträgern auf allen Ebenen unbedingt ein Ansporn zu mehr Investitionen in eine angemessene IT-Infrastruktur sein. Dabei sollten die Beteiligten zukünftig unbedingt einbezogen werden (65 % der Befragten gaben an, dass ärztliche Anforderungen bei der Anschaffung neuer Software nicht berücksichtigt würden).

Fazit

Chirurginnen und Chirurgen bewältigen ein hohes Arbeitspensum mit einem immensen Anteil administrativer Aufgaben. Die Möglichkeiten der Delegation administrativer Aufgaben an nicht ärztliches Personal sind bei Weitem nicht ausgeschöpft

Überflüssige Dokumentation entsteht durch überbordende bürokratische Vorgaben der Normgeber, die teilweise nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind, aber auch durch Doppeldokumentation im Rahmen ineffizienter Aufbau- und Ablauforganisation in den Krankenhäusern. Die Verantwortlichen vor Ort wie auch die Normgeber sind in der Pflicht, überflüssige Dokumentation abzubauen und die Voraussetzungen für den reibungslosen Datenaustausch zu schaffen.

Erforderlich sind gesetzliche Vorgaben, Infrastrukturförderung sowie Investitionen der lokalen Krankenhausträger. Ein Expertengremium von Akteuren aus der Selbstverwaltung sowie Berufsverbänden und Fachgesellschaften soll das Bundesgesundheitsministerium bei der Entbürokratisierung beraten. Die vorliegenden Konzepte u. a. von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind zu berücksichtigen. Schließlich brauchen wir einen Kulturwandel: Bürokratie und Überregulierung müssen abgebaut und das Vertrauen in die Leistungsträger vor Ort gestärkt werden.

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bei einer älter werdenden Bevölkerung müssen angehende Chirurginnen und Chirurgen für ihr Fachgebiet begeistert, anstatt überproportional mit bürokratischen Pflichten belastet zu werden.

 

HIER geht’s zur ausführlichen Erstveröffentlichung in DIE CHIRURGIE, veröffentlicht online am 08. August 2025.

 

Burgdorf F, Kunze C, Braun B, Richardt D, Meyer HJ, Auhuber T: Ergebnisse der BDC-Umfrage „Bürokratielast in Kliniken“. Passion Chirurgie. 2025 September; 15(09/III): Artikel 05_03.

Umfrage: Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Kinderchirurgie

Gemeinsam mit der European Paediatric Surgeons Association (EUPSA) führen die Kinderchirurginnen und -chirurgen Dr. Lea Pruschy, Dr. Maximiliane Minderjahn und Dr. Moritz Markel von der Charité Berlin eine europaweite Umfrage zum Thema “Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft, bzw. Familienplanung unter Kinderchirurg:innen in Europa” durch.

“Die Vereinbarkeit von der Arbeit als Kinderchirurg:In und dem Familienleben ist mitunter sehr schwierig. Mit unserer Umfrage möchten wir der Frage nachgehen, welchen Herausforderungen sich Kinderchirurg:innen dabei stellen und wie sie diese bewältigen. Die Ergebnisse solle eine erste Analyse dahingehend sein um mögliche Verbesserungen einleiten zu können”, erklärt Dr. Minderjahn.

Hier geht es zur Umfrage:https://redcap.charite.de/survey/surveys/?s=LW4MAWC7C3D37H8A

Das kinderchirurgische Team bittet um zahlreiche Teilnahme und damit Mithilfe an ihrem Projekt.

Editorial 09/QIII/2025: Trauma, Trauma, Trauma

Zur Septemberausgabe 2025 | PASSION CHIRURGIE

Die Unfallchirurgie ist ein Fach, das eigentlich niemals stillsteht. Das gilt für den Arbeitsalltag, unsere Versorgungen, im Behandlungsergebnis meist auch für unsere Patientinnen und Patienten und letztlich auch für alles „Drum Herum“. Sie ist geprägt von rasanten Fortschritten in der Behandlung komplexer Verletzungen, innovativen diagnostischen Verfahren und einer stetigen Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen, unter denen wir unsere Patientinnen und Patienten versorgen. Gleichzeitig steht die Unfallchirurgie, wie viele andere medizinische Disziplinen, vor Herausforderungen im Bereich der Personalentwicklung und der Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung. Es ist unser gemeinsames Anliegen beim BDC, diese Dynamik aufzugreifen und die Attraktivität unseres Fachs nachhaltig zu sichern.

Mit diesem Themenheft der PASSION CHIRURGIE möchten wir Sie auf den neuesten Stand bringen und Ihnen eine kurzweilige Lektüre zu ausgewählten aktuellen Entwicklungen in der Unfallchirurgie bieten. Wir beleuchten spannende Neuerungen in der Behandlung und Diagnostik, werfen einen Blick auf das D-Arzt-Wesen und widmen uns relevanten personalpolitischen Themen.

In einem Übersichtsartikel zur Versorgung von Rippen- und Sternumfrakturen gibt uns Prof. Stefan Schulz-Drost von den Helios Kliniken Schwerin einen umfassenden Einblick in die aktuellen Konzepte und Techniken bei diesen häufigen Verletzungen. Er zeigt auf, welche Fortschritte in der konservativen und operativen Therapie erzielt wurden und wie eine optimierte Versorgung die Genesung der Patientinnen und Patienten maßgeblich beeinflusst.

Dr. Ludger Tüshaus von der Klinik für Kinderchirurgie des UKSH Lübeck widmet sich einem besonders wichtigen Thema in der pädiatrischen Trauma Versorgung: dem Fraktur-Ultraschall. Sein Beitrag beleuchtet die Vorteile und Einsatzmöglichkeiten dieser schonenden Diagnostikmethode, die gerade bei jungen Patientinnen und Patienten eine immer größere Rolle spielt. An dieser Stelle auch eine kurze Werbung in eigener Sache. Wer nicht nur lesen möchte, sondern auch etwas „auf die Ohren“ braucht, dem möchte ich hierzu auch den BDC Podcast Surgeon Talk mit der Folge „Schall und Wahn -Sinn, dass das geht…“ besonders ans Herz legen (www.bit.ly/SurgTalk_Schall).

Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident unseres Berufsverbandes, greift ein hochaktuelles und für viele Kolleginnen und Kollegen relevantes Thema auf: die Anpassung der D-Arzt-Bedingungen – Wie bleibt die D-Arzt-Tätigkeit attraktiv? Er analysiert die jüngsten Änderungen und diskutiert, wie die Rahmenbedingungen für die Durchgangsärztinnen und -ärzte verbessert werden können, um die D-Arzt-Tätigkeit auch zukünftig attraktiv zu gestalten und dem Rückgang der D-Arzt-Zahlen entgegenzuwirken.

Abgerundet wird dieses Heft durch ein spannendes Interview mit Prof. Georg Osterhoff, dem neuen Ärztlichen Direktor des BG Klinikums Unfallkrankenhaus Berlin (ukb) und Professor für Traumatologie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Im Gespräch mit Frau Prof. Julia Seifert und Frau Angela Kijewski spricht Prof. Osterhoff sehr persönlich über die vielfältigen Facetten seines Berufs – als Chefarzt, Ärztlicher Direktor, Forscher und Dozent – und gibt Einblicke in seine Visionen für die Zukunft der Unfallchirurgie am ukb, aber auch allgemein insbesondere im Hinblick auf Forschung, Digitalisierung und Akademisierung. Absolut lesenswert!

Dieses Themenheft ist ein Zeugnis der Lebendigkeit und Breite der Unfallchirurgie. Es soll Sie nicht nur informieren, sondern auch inspirieren, sich weiterhin aktiv in die Gestaltung unseres Fachs einzubringen. Die Sicherung einer exzellenten Patientenversorgung und die Attraktivität des Berufsfeldes hoch zu halten, sind eine Aufgabe, die wir am besten im engen Austausch und mit vereinten Kräften meistern können.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!

Ihr

Prof. Dr. med. Benedikt Braun
Stellv. Leiter der BDC|Akademie
BDC-Themen-Referat Nachwuchs
BDC-Themen-Referat Digitalisierung und technische Innovationen

Braun B: Editorial 09/III: Trauma, Trauma, Trauma. Passion Chirurgie. 2025 September; 15(09/III): Artikel 01.

Operation Gesetzgebung – Wird die Krankenhausreform nun praxistauglicher?

Im Mai trat Nina Warken das Amt der Bundesministerin für Gesundheit an. Seither hat das Ministerium beachtliche sieben Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Der Erwartungsdruck der Akteure ist hoch. Zum einen geht es um die Partizipation in der Entscheidungsfindung, die in der letzten Legislaturperiode bekanntermaßen in den Hintergrund getreten ist. Zum anderen fielen einige laufende Gesetzgebungsverfahren dem Bruch der Koalition zum Opfer, so wurden Entscheidungen getroffen, die nun teilweise korrigiert werden sollen. Entsprechend wurde am 6. August 2025 der angekündigte Referentenentwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) veröffentlicht. Das erklärte Ziel bestand darin, die Krankenhausreform praxis- und alltagstauglicher zu machen.

Aus Sicht des BDC bietet der Referentenentwurf Chancen, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück.

Durchgesetzt haben sich insbesondere die Länder. Denn sie hatten bis zuletzt die mangelnde Flexibilität bei der Zuweisung von Leistungsgruppen zur Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung kritisiert. Ihre Stimme wurde nun gehört. Gemäß Referentenentwurf sollen zukünftig mehr Ausnahmen von den Qualitätskriterien zu Sicherstellungszwecken möglich sein. Außerdem können Krankenhäuser die geforderten Leistungen auch in Kooperation mit anderen Häusern erbringen.

Flexibilisiert und gedehnt wurde auch der von Kliniken und Ländern kritisierte Zeitplan. So soll die Einführung der Vorhaltepauschalen um ein Jahr verschoben werden. Das Jahr 2027 soll für alle Krankenhäuser erlösneutral ausgestaltet werden und die volle Finanzwirksamkeit der Vorhaltepauschalen 2030 eintreten. Schließlich sollen Länder nun endlich, zeitnah nach Zuweisung von Leistungsgruppen, krankenhausindividuelle Auswirkungsanalysen erhalten; ein vom Bund lang versprochenes Planungsinstrument.

Einige weitere Änderungen wurden primär aufgrund der Stellungnahmen ärztlicher Verbände und des neu gegründeten Leistungsgruppenausschusses vorgenommen. Dazu gehört die Rücknahme der Leistungsgruppen Infektiologie, Notfallmedizin, spezielle Kinder- und Jugendchirurgie sowie Kinder- und Jugendmedizin und die Lockerung der Qualitätskriterien für die Onkochirurgie. Zudem kann bei der Leistungsgruppe „Allgemeine Chirurgie“ nun ein Allgemeinchirurg bzw. eine Allgemeinchirurgin durch zwei Chirurg:innen der Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie und Viszeralchirurgie ersetzt werden.

Der BDC begrüßt, dass Ländern und Krankenhäusern nun offenbar mehr Vertrauen entgegengebracht wird, die Ziele der Reform – mehr Konzentration und Spezialisierung und damit Qualitätssteigerung an den Häusern – mit mehr Flexibilität umzusetzen.

Keine Änderung beinhaltet der vorliegende Referentenentwurf in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten pro Leistungsgruppe. Dies aber ist und bleibt eine Forderung des BDC. Denn die Chirurgie ist – aufgrund der hohen Anzahl definierter Leistungsgruppen – in besonderem Maße betroffen von der hohen Anzahl vorzuhaltender Fachärztinnen und Fachärzte: Zur Erbringung einer Leistungsgruppe werden jeweils drei Fachärzte der jeweiligen Fachrichtung benötigt; bei spezielleren Leistungsgruppen, wie Pankreas- oder Ösophaguschirurgie, schon fünf Fachärzte mit entsprechender Zusatzweiterbildung und in der Transplantationschirurgie sogar sechs bis neun Fachärzte. Auch die Forderung einer Berücksichtigung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung in der Leistungsgruppensystematik – sprich deren Finanzierung und notwendige Modelle der Rotation – wurde nicht aufgegriffen.

Beibehalten werden soll auch die fallzahlabhängige Vorhaltevergütung als zentrales Reformelement. Dies beurteilt der BDC auch bei zeitlicher Verschiebung, auch bei zeitlicher Verzögerung, als äußerst kritisch und bleibt bei seiner Forderung einer grundlegenden Überarbeitung der Betriebskostenfinanzierung für Krankenhäuser und übergangsweisen Einführung weiterer Strukturkostenkomponenten, etwa Zuschläge für Notfallstufen, Zentren und insbesondere auch für die Weiterbildung.

“Die Krankenhausreform ist von besonderer Relevanz für den chirurgischen Alltag. Wir nehmen alle Gelegenheiten wahr, um mit dem Bundesgesundheitsministerium offene Punkte und Maßnahmen, die aus chirurgischer Sicht in die falsche Richtung gehen, zu diskutieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Eine erste Stellungnahme von Seiten BDC zum Krankenhaus­reforman­passungs­gesetz ist bereits an das Bundes­gesund­heits­ministerium gegangen.“
Friederike Burgdorf

Resümieren lässt sich, dass die Reform der Reform einige wesentliche Forderungen der Länder und Krankenhäuser zum Zeitplan und zu Ausnahmen umsetzt. Tiefgreifende systematische Veränderungen sind bislang jedoch ausgeblieben. So findet die Weiterbildung und deren Finanzierung wie oben erwähnt keine weitergehende Berücksichtigung und auch die vielfach kritisierten Regelungen zu Hybrid-DRG wurden nicht revidiert. Dies zeigt, dass die ärztliche und insbesondere die chirurgische Community unbedingt am Ball bleiben muss, um sich das viel versprochene Gehör der neuen Ministerin zu verschaffen. In der jetzigen Form kann der vorliegende Referentenentwurf lediglich einen ersten Schritt zu dem weiter notwendigen echten Anpassungsprozess darstellen. Der BDC wird sich mit verschiedenen Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen für die Interessen der Chirurginnen und Chirurgen stark machen.

Weitere laufende Gesetzesvorhaben finden Sie HIER:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html

Relevanz für die Chirurgie haben insbesondere:

Burgdorf F: Operation Gesetzgebung – Wird die Krankenhausreform nun praxistauglicher? Passion Chirurgie. 2025 September; 15(09/QIII): Artikel 05_04.

Einladung zum Herniamed Studientreffen und zu den DHG-Hernientagen Berlin 2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Hernien-Entdeckerinnen und -Entdecker der Zukunft,

schnallen Sie sich an – wir heben ab zu einer spannenden Reise durch die Gegenwart und Zukunft der Hernienchirurgie! Am 22. Januar 2026 starten wir mit dem traditionellen Herniamed-Studientreffen – Ihrem Boarding Gate für die neuesten Daten, Trends und Diskussionen rund um unser Hernienregister. Gemeinsam werfen wir einen fundierten Blick auf die aktuellen Entwicklungen und stellen die Weichen für zukünftige Forschung. Unter dem Motto „HERNIA trip … for future?“ laden wir Sie dann am 23. und 24. Januar 2026 herzlich zu den DHG-Hernientagen ein – einem interdisziplinären Kongress, der weit über Netz und Naht hinausgeht.

Was erwartet uns morgen in der Hernienchirurgie? Robotik, personalisierte Implantate, künstliche Intelligenz – oder doch ein Revival der guten alten Naht-Technik mit neuem Twist? Freuen Sie sich auf ein vielfältiges Programm mit innovativen Videobeiträgen, spannenden Vorträgen und kontroversen Diskussionen mit den führenden Köpfen der Hernienchirurgie. Wissenschaftlich fundiert, praxisnah und dabei immer mit dem nötigen Humor – denn wer die Zukunft gestalten will, darf ihr ruhig mit einem Lächeln begegnen.

Join the HERNIA trip – wir freuen uns auf Sie! Mehr Informationen hier: Hernienkongress

By the way: Sie forschen zur Hernienchirurgie? Dann bewerben Sie sich für den Volker Schumpelick-Preis!

Herzliche Grüße im Namen des Vorstandes der DHG

Dr. Ralph Lorenz, FEBS-AWS
Kongresspräsident der DHG-Hernientage 2026

Landesverband BDC|Baden-Württemberg lädt ein zur Mitgliederversammlung 2025

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ganz herzlich möchten wir Sie zur Wahl der Landesvorsitzenden und Regionalvertreter des BDC Baden-Württemberg sowie zu einem kollegialen Austausch über aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen einladen.

Datum: Montag, 24. September 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Gaststätte Paulaner am Alten Postplatz, Calwer Str. 45, 70173 Stuttgart

Die Agenda finden Sie hier: Jahresversammlung

Wir bitten um Ihre Anmeldung anhand des Anmeldeformulars bis spätestens 17.09.2025.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. Michael Schäffer
Vorsitz

Einladung
Anmeldung

Jahrestagung BDC|Rheinland-Pfalz und ANC Rheinland-Pfalz 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie recht herzlich zur Sitzung des BDC-Landesverbandes Rheinland-Pfalz ein, die auch dieses Mal in Kooperation mit der ANC-Rheinland-Pfalz stattfinden wird.

Datum 03.09.2025
Uhrzeit 17:00 – 20:00 Uhr
Ort KV – Regionalzentrum Neustadt/Weinstraße

Im Anschluss Sitzung der ANC Rheinland-Pfalz

Themen der Sitzung:

Die neue Weiterbildungsordnung ist nun seit ca. 3 Jahren in Kraft. Die Weiterbildungsbefugnisse mussten/ müssen erneuert werden. Der An-tragsprozess bei der Ärztekammer wurde zwischenzeitlich digitalisiert. Die zunehmende Ambulantisierung, auch in der Chirurgie, im Rahmen von Hybrid und Krankenhausstrukturgesetz macht eine intensivere Vernetzung und Verzahnung von ambulanten und stationären Strukturen auch für die Weiterbildung erforderlich. Gleichzeitig findet Weiterbil-dung unter erheblichem wirtschaftlichem Druck statt. Weder im Krankenhaus noch im ambulanten Bereich ist die Finanzierung dieser medizi-nischen Daseinsvorsorge relevant abgebildet. So war es naheliegend das diesjährige Landesverbandstreffen, welches wieder in Kooperation mit der ANC Rheinlandpfalz stattfindet, unter das Thema Weiterbildung in der Chirurgie zu stellen.

Des Weiteren sollen im Rahmen dieser Sitzung die Vertreter des Landesverbandes Rheinland-Pfalz neu gewählt werden. Hier finden Sie die Einladung mit Agenda.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und bitten um Ihre Anmeldung über das Anmeldeformular bis zum 26.08.2025 per E-Mail dr.j.fisch-boeck@t-online.de oder
per Fax: 06324 3032.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Jörg Fischböck
LV-Vorsitzender BDC|Rheinland-Pfalz

Dr. med. Thomas Catterjee
Stellv. LV-Vorsitzender BDC|Rheinland-Pfalz

BDC-Live-Webinar zu Osteosyntheseverfahren im November: Jetzt anmelden!

Im Fokus des Live-Webinars „Osteosyntheseverfahren an der unteren Extremität“ werden die Ober- und Unterschenkel stehen. Denn die entsprechenden Verletzungen machen einen bedeutenden Anteil unserer täglichen Arbeit aus. Die Kunst der optimalen operativen Versorgung ist die Voraussetzung für die Wiedererlangung der Mobilität unserer Patient:innen.

Die Referenten werden mit evidenzbasierten Empfehlungen und ihrem Fundus an klinischen Erfahrungen für Kolleg:innen in der Weiterbildung und auch für erfahrene Fachärzte und Fachärztinnen zu einer interessanten Fortbildung beitragen.

Datum: 5. November 2025, 16.30 – ca. 20.30 Uhr, online

Das Webinar richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die kurz vor dem Facharzt Orthopädie/Unfallchirurgie oder vor der Prüfung „Spezielle Unfallchirurgie“ stehen, und natürlich an alle, die einfach ihr schon vorhandenes Wissen auf diesem Fachgebiet auffrischen wollen. Inhaltlich geht es um die Diagnostik und Therapie der im klinischen Alltag relevanten knöchernen Verletzungen der unteren Extremität. Der Schwerpunkt liegt auf evidenzbasierten Aussagen und neuesten therapeutischen Verfahren. Das Webinar ist ein Baustein für den Erwerb des Zertifikats „Osteosynthese“ des BDC.

Live-Webinar: „Osteosyntheseverfahren an der unteren Extremität”

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Lars Gerhard Großterlinden, Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Unfall- und Wirbelsäulenchirurgie, Asklepios Klinik Altona

Hier geht’s zum Programm und zur Anmeldung.

BDC dieses Jahr wieder Schirmherr des Welttags der Patientensicherheit

Auch in diesem Jahr beteiligt sich der BDC am Welttag der Patientensicherheit und begeht ihn gemeinsam mit anderen Einrichtungen und der Medizinischen Hochschule Hannover am 11. September 2025 im Rahmen der vorangehenden Tagung „Patientensicherheit – Aktueller Stand 2025“.

Schwerpunktthema des Welttags, der immer am 17. September stattfindet, ist dieses Jahr die Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Der BDC wird den Welttag außerdem mit einer Pressemitteilung und Social Media Maßnahmen unterstützen.

Mehr Informationen auf der Website des Welttags der Patientensicherheit

BDC reicht Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ein

Der BDC hat am 21. August seine Stellungnahme zum Krankenhausreformvebesserungsgesetz (KHAG) beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht. Aus Sicht des BDC bietet der Referentenentwurf Chancen, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück. Tiefgreifende systematische Veränderungen sind bislang ausgeblieben. So finden die Weiterbildung und deren Finanzierung keine weitergehende Berücksichtigung und auch die vielfach kritisierten Regelungen zu Hybrid-DRG wurden nicht revidiert. Dies zeigt, dass die ärztliche und insbesondere die chirurgische Community unbedingt am Ball bleiben muss, um sich das viel versprochene Gehör der neuen Ministerin zu verschaffen.

In der jetzigen Form kann der vorliegende Referentenentwurf lediglich einen ersten Schritt zu dem weiter notwendigen echten Anpassungsprozess darstellen. Der BDC wird sich mit verschiedenen Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen für die Interessen der Chirurginnen und Chirurgen stark machen.

Neben dem BDC haben unter anderen auch die DGAV, der BVOU, die DGKJCH sowie die AWMF Stellungnahmen mit Bezug auf die Chirurgie eingereicht. Der BDC setzte sich zudem in der Verbändeanhörung am 21. August dafür ein, dass die im Zuge der Reform bisher weitestgehend unberücksichtigte Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung endlich in den Fokus gerückt werden muss und Lösungen entwickelt werden müssen.