Schlagwort-Archiv: RSS

Editorial 04/2025: Krankenhausreform – Orientierung in der „Revolution“

Zur Aprilausgabe 2025 | PASSION CHIRURGIE

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

die neue Regierung wird ein schweres Erbe antreten. Wir befinden uns inmitten eines umfassenden Transformationsprozesses im Gesundheitswesen, der alle Versorgungsebenen umfasst und in dessen Ziel es steht, das Angebot an Gesundheitsleistungen besser mit dem Versorgungsbedarf in Einklang zu bringen. Insbesondere sollen Patientinnen und Patienten zukünftig gezielter der jeweils angemessenen Versorgungsebene zuführt werden. Erste Weichen wurden bereits in der letzten Legislaturperiode gestellt, vieles am Ende der Ampelkoalition jedoch mit heißer Nadel gestrickt und noch in die Gesetzes-Entwürfe aufgenommen. Nun müssen die Reformelemente, insbesondere aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, weiterentwickelt und mit den ausstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Notfallversorgung und zur Entbürokratisierung abgestimmt werden, damit die gewonnenen Synergien auch zu mehr Qualität und Effizienz im System führen können.

Die Umstellungsprozesse im Zuge der Reformen werden für alle herausfordernd werden. Dementsprechend groß ist die Unsicherheit. Dies zeigte eindrücklich die Umfrage „Riskanter Krankenhausplan – eine Umfrage unter ChefärztInnen in NRW: dramatische Auswirkungen in der Viszeralchirurgie“ (Braumann et al. 2025). 48 % der befragten Chefärztinnen und Chefärzte gaben darin an, sich um ihre eigene Zukunft zu sorgen, 72 % sahen die Attraktivität des Fachgebiets in Gefahr und 80 % gaben an, dass die Weiterbildungsordnung so nicht mehr garantiert sei. Spätestens, wenn es heißt „Raus aus dem Bett“ oder wenn sich die Anfahrtswege zum behandelnden Krankenhaus verlängern, schafft dies auch Unsicherheit bei den Patientinnen und Patienten.

Mit dieser Ausgabe der Passion Chirurgie möchten wir Ihnen als maßgebliche Akteure in diesem System daher Orientierung bieten in der „Krankenhausrevolution“. Ob und inwieweit Fehlentwicklungen korrigiert werden können, ist aktuell noch unklar. Der BDC wird sich aber engagiert in die politischen Prozesse einbringen. Zu oft wurde die praktische Expertise von Fachgesellschaften und Berufsverbänden in der jüngsten Vergangenheit übergangen. Das möchten wir ändern.

Diese berufspolitischen Themen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Passion Chirurgie:

Wie wirken sich die neuen Hybrid-DRG auf die Versorgungsstrukturen in Krankenhäusern aus und welche Fehlanreize bedürfen dringende Korrekturen?

Welche Anforderungen sind an eine kluge Reform der Notfallversorgung zu stellen und wie kann eine zentrale Ersteinschätzung gelingen?

Welchen Einfluss haben die aktuellen Entwicklungen auf die chirurgische Weiterbildung der Zukunft und wie kann eine sachgerechte Organisation und Finanzierung umgesetzt werden?

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung mit und gehen mit uns in den Diskurs – denn nur so können wir Sie in der neuen Legislaturperiode optimal vertreten.

Herzlichst Ihre
Friederike Burgdorf

Burgdorf F: Editorial: Krankenhausreform – Orientierung nach der „Revolution“. Passion Chirurgie. 2025 April; 15(04): Artikel 01.

Praktischer Workshop: Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie 15.-17.05.2025 Berlin

Zwischen Stationsbetreuung und Fortbildung fehlt oft die Zeit für das Üben unter Anleitung. Dem kann das Praktische Seminar Allgemein-, Viszeral und Gefäßchirurgieeminar am 15. – 17.05.2025 in Berlin entgegenwirken.

Im Kurs werden die Grundlagen verschiedener Knotentechniken Schritt für Schritt erklärt und dann ausgiebig geübt. Knotentechniken stehen am Laparoskopie-Modell im Mittelpunkt der Arbeit. Neben dem allgemeinen Üben wird mindestens eine intrakorporale Knotentechnik am Ende des Kurses beherrscht. Das Training am perfundierten Organmodell ist eine erste Herausforderung zur Beherrschung von Komplikationen während einer Laparoskopie. Zeit für ausgiebige Diskussionen findet sich in den Workshops. Hier wird vorrangig in Kleingruppen unter ständiger Möglichkeit zur Anleitung miteinander gearbeitet..

Das Programm und die Anmeldung stehen auf den Seiten der BDC|Akademie bereit.

Mitglieder des BDC erhalten deutlich vergünstigte Teilnahmegebühren.

Umfrage zur Nachhaltigkeit in der Chirurgie

Als Chirurginnen und Chirurgen tragen wir eine besondere Verantwortung – insbesondere im Hinblick auf Abfallmanagement und Energieverbrauch im OP. Doch wie können wir eine umweltfreundlichere Chirurgie gestalten, ohne die Versorgungsqualität unserer Patientinnen und Patienten zu beeinträchtigen?

In Kooperation mit dem Universitätsklinikum Bonn und der Universitätsmedizin Halle (Saale) führt die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für perioperatives Management in der Viszeralchirurgie, kurz CA PeriVis, eine Umfrage durch, um praxisnahe Lösungen zur Reduktion der CO₂-Emissionen in der Chirurgie zu entwickeln.

💬 HIER GEHT ES ZUR UMFRAGE: Nachhaltigkeit in der Chirurgie

⏳ Dauer: ca. 5 Minuten

Sie können bis zum 30. April an der Umfrage teilnehmen.

Selbstverständlich werden alle Angaben anonym erfasst und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Initiatoren Dr. Jonas Dohmen und PD Dr. Johannes Klose jederzeit gerne zur Verfügung.

IQTIG sucht ab sofort Mediziner:innen für Expertengremien

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat am 1. April 2025 ein Ausschreibungsverfahren zur Besetzung verfahrensspezifischer Expertengremien gestartet. Basis der Ausschreibung ist § 26 Teil 1 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL).

Für die zweite Amtsperiode 2026 bis 2029 werden ärztliche Expertinnen und Experten aus den jeweils beteiligten Versorgungsbereichen, Expertinnen und Experten aus der Krankenpflege, Vertreterinnen und Vertreter für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch Kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen (§ 140f Absatz 1 und 2 SGB V) gesucht. Dabei handelt es sich um folgende Expertengremien:

Verfahren 1: Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)
Verfahren 2: Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)
Verfahren 3: Cholezystektomie (QS CHE)
Verfahren 7: Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS)
Verfahren 8: Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)
Verfahren 9: Mammachirurgie (QS MC)
Verfahren 10: Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP)
Verfahren 11: Dekubitusprophylaxe (QS DEK)
Verfahren 12: Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF)
Verfahren 13: Perinatalmedizin (QS PM)
Verfahren 14-15: Hüftgelenkversorgung (QS HGV) und Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)
Datenvalidierung der von den Krankenkassen übermittelten Sozialdaten (DV-SozDat)

Das Auswahlverfahren erfolgt kriteriengebunden und schließt die Überprüfung von potenziellen Interessenskonflikten ein.

Die Aufgaben der Expertengremien auf Bundesebene sind grundsätzlich in der DeQS-RL geregelt. Dies umfasst vornehmlich die Beratung zu fachlichen Fragen, die im Rahmen der Verfahrensdurchführung und -pflege entstehen, die Interpretation der Indikatorergebnisse auf Bundesebene sowie Beratungen zu möglichem Anpassungs- und Entwicklungsbedarf der Qualitätsindikatoren und der Verfahren.

Die konkreten Ausschreibungen und weitere verfahrensspezifische Informationen sind auf der Website des IQTIG unter https://iqtig.org/aktuelles/aufrufe-zur-beteiligung/expertinnen-und-experten/ abrufbar.

 

 

BDC und DHG veranstalten gemeinsam die Hernientage 2025

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und die Deutsche Herniengesellschaft (DHG) laden zum Webinar der DHG-Hernientage ein.
Diese Fortbildung bietet praxisnahes Expertenwissen und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu modernen Behandlungstechniken der Hernienchirurgie.


Das Programm umfasst unter anderem:
– Herniamed-Studientreffen mit neuesten Langzeitergebnissen aus der klinischen Forschung
– Komplexe Leistenhernien – Rezidivstrategien, Netztechniken und Fallzahlenanalyse
– Bauchwandhernien – von offenen bis zu robotisch-assistierten Techniken
– Hiatushernien und Reflux – differenzierte OP-Indikationen und Langzeitergebnisse

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Chefärzte und Chefärztinnen und bietet Raum für Diskussionen mit führenden Expert:innen auf diesem Gebiet. BDC- und DHG-Mitglieder profitieren von einer reduzierten Teilnahmegebühr.

Die wissenschaftliche Leitung hat Prof. Dr. med. Ferdinand Köckerling übernommen.

Hier geht´s zur Anmeldung

 

 

Rolle der Weiterbildung in der Krankenhausreform

Herausforderungen und Lösungen

Die ärztliche Weiterbildung stellt nach dem Studium der Humanmedizin den entscheidenden Abschnitt in der ärztlichen Bildungssystematik dar. Damit wird eine fachärztliche Kompetenz mit entsprechenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erlangt, die den weiteren beruflichen Weg prägt. In Deutschland obliegt die ärztliche Weiterbildung der jeweiligen Landesärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts, gesetzlich verankert in den Heilberufe- und Kammergesetzen. In diesen ist für Kammern die Aufgabe festgelegt, die Weiterbildung der Kammermitglieder in einer Weiterbildungsordnung zu regeln sowie Grundsätze der Weiterbildung und Weiterbildungsbezeichnungen im Hinblick auf die wissenschaftliche Entwicklung und einer angemessenen Versorgung der Bevölkerung zu bestimmen.

Anders als in anderen Ländern beginnt in Deutschland die ärztliche Weiterbildung nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und Erlangung der Approbation. Damit verbunden ist die Erlaubnis, ärztliche Heilkunde vollumfänglich ausüben zu dürfen. Sie ist gekennzeichnet durch ein möglichst direktes Verhältnis eines von der Landesärztekammer damit hoheitlich beauftragten Weiterbildungsbefugten mit einem Weiterzubildenden an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte mit einer vorgeschriebenen Mindestweiterbildungszeit, die nach europäischem und deutschem Recht grundsätzlich hauptberuflich und ganztätig erfolgt. In dieser Zeit werden definierte Weiterbildungsinhalte erworben, nach deren Erlangung sowie Absolvierung der Mindestweiterbildungszeit eine halbstündige Prüfung vor einem Prüfungsausschuss einer Landesärztekammer abgelegt wird. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine entsprechende Urkunde für die Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung überreicht, die erlangte Weiterbildungsqualifikation ist ankündigungsfähig und führbar.

Die genannten Vorgaben werden in der jeweiligen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer hinterlegt, die auf einer (Muster-)Weiterbildungsordnung beruht. Diese wird auf Bundesärztekammerebene zusammen mit allen Landesärztekammern unter Einbezug der entsprechenden Fachgesellschaften und Berufsverbänden erarbeitet und von einem Deutschen Ärztetag verabschiedet. Rechtlich bindend sind nur die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, diese können Unterschiede aufweisen. Die aktuelle (Muster-)Weiterbildungsordnung von 2018 hat den Gedanken der kompetenzbasierten Weiterbildung mit den kognitiven und Methodenkompetenzen auf der einen Seite und den Handlungskompetenzen auf der anderen Seite umgesetzt. Während zuvor maximale Weiterbildungszeiten im ambulanten Bereich definiert waren, sind jetzt nur Mindestweiterbildungszeiten im stationären Bereich hinterlegt. Bei den meisten Gebieten, auch in der Chirurgie, gibt es keine Differenzierungen – die Kompetenzen werden dort erworben, wo entsprechende Leistungen durchgeführt werden. Die Dokumentation des Kompetenzerwerbs erfolgt jetzt über ein elektronisches Logbuch.

Die Herausforderungen in der ärztlichen Weiterbildung sind vielfältig, exemplarisch dargestellt im Gebiet Chirurgie. Es sind viele Inhalte definiert, die auch als Handlungskompetenz erworben werden müssen, also selbstständig vom Weiterzubildenden durchgeführt werden müssen. Bei zunehmender Komplexität und Spezialisierung wird es immer schwieriger, diese Kompetenzen zu erlangen. Hinzu kommt, dass nicht mehr alle Weiterbildungsinhalte an einer Weiterbildungsstätte angeboten werden können, so werden bestimmte Eingriffe zunehmend nur noch ambulant durchgeführt. Die Weiterbildungszeiten in Deutschland sind meistens länger als die in der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union festgeschriebenen Mindestdauern. Dieser Umstand in Verbindung mit der zunehmenden Teilzeittätigkeit von Ärztinnen und Ärzten verlängert die Weiterbildungszeiten und verzögert damit den Erwerb der Facharztkompetenz. Notwendige vorbereitende Skill-Labs sind nicht flächendeckend vorhanden, anvertraubare professionelle Tätigkeiten kaum definiert. Dagegen ist es zu einer zunehmenden Arbeitszeitverdichtung und zu vermehrten bürokratischen Tätigkeiten gekommen. Diese kosten Zeit, die für die Weiterbildung nicht zur Verfügung steht. Umfragen zeigen eine steigende Unzufriedenheit der Weiterzubildenden mit ihrer Weiterbildung, aber auch der Weiterbildungsbefugten.

Die Krankenhausreform akzentuiert mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz diese Herausforderungen noch zusätzlich mit ihren 65 Leistungsgruppen, davon allein 28 mit direktem Bezug zum Gebiet Chirurgie samt Transplantationsmedizin, da in diesen Leistungsgruppen als personelle Ausstattung eine Qualifikation aus dem Gebiet Chirurgie festgeschrieben ist. Die im Gesetz genannten Mindestvoraussetzungen inklusive weiterer Auswahlkriterien und der personellen Ausstattung mit Qualifikationen und Verfügbarkeit erschweren die ärztliche Weiterbildung. Stationär zu erlangende Inhalte können nicht mehr in allen Krankenhäusern vermittelt werden, da die Kriterien der einzelnen chirurgischen Leistungsgruppen nicht mehr erfüllt werden können und landesplanerisch nicht mehr diesen Krankenhäusern zugeordnet werden. Das wird insbesondere den Umfang der chirurgischen Weiterbildungsbefugnisse in Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung betreffen, die meistens nur die Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“ erhalten werden. Auch größere Krankenhäuser werden ihr chirurgisches Leistungsspektrum anpassen müssen, da bestimmte, jetzt dort noch durchgeführte Leistungen und Operationen nicht mehr abgebildet werden können. Das wird bei vielen chirurgischen Facharztkompetenzen zu einer Reduktion der Befugnisumfänge führen, was vermehrte Rotationen für Weiterzubildende bedingt. Da diese Inhalte zukünftig nur in definierten, planerisch festgelegten Krankenhäusern zu erlangen sind, muss ein Wechsel für den Erwerb genau dieser Inhalte dorthin erfolgen. Das wird zu einer Engpasssituation führen, zumal Weiterzubildende sich in das neue Krankenhaus einarbeiten und die ärztliche Leitung bzw. die Weiterbildungsbefugten sich erst eine Übersicht über die vorhandenen Kompetenzen der neuen Mitarbeitenden verschaffen müssen. Eine vom Bundesgesetzgeber angestrebte deutliche Ausweitung der Leistungsgruppen würde diese Problematik noch verschärfen. So richtig die Konzentration von spezialisierten Leistungen in entsprechende Zentren aus verschiedenen Gründen ist, wird es perspektivisch zu vermehrten Wechseln der Weiterbildungsstätten und eher zu einer Verlängerung der Weiterbildungszeit führen. Als Folge wird der Facharztstatus erst später erreicht. Damit werden diese Qualifikationen dem ambulanten Bereich im System der gesetzlichen Krankenversicherung und dem stationären Bereich zur Deckung der geforderten personellen Ausstattung in den Leistungsgruppen mit zeitlicher Verzögerung zur Verfügung stehen.

Was sind mögliche Lösungsansätze für diese Herausforderungen? Aus Sicht der ärztlichen Weiterbildungssystematik und der Ärztekammern können folgende fünf Antworten diskutiert werden:

  1. Kritische Überprüfung, ob die Mindestweiterbildungszeiten reduziert werden können, zumal bei vielen Weiterbildungen, so auch im Gebiet Chirurgie, 12 Monate auch in anderen Gebieten erfolgen können und in der eigentlichen Facharztkompetenz nur 48 Monate zusätzlich zu dem jeweils halben Jahr Intensivmedizin und Notfallaufnahme abgeleistet werden müssen.
  2. Kritische Überprüfung der Inhalte, insbesondere der Handlungskompetenzen. Ausgangspunkt dafür ist die Frage, was eine Fachärztin bzw. ein Facharzt nach erfolgter Facharztprüfung beherrschen muss, um sich im ambulanten Bereich niederzulassen oder im stationären Bereich Rufdienste übernehmen zu können. Nicht alle Spezialitäten können bei dem rasant wachsenden medizinischen Fortschritt und Möglichkeiten in einer Facharztweiterbildung vermittelt werden und sind erst nach Erlangung des Facharztstatus im Rahmen der fachärztlichen Tätigkeit in einer entsprechenden Abteilung zu erlernen. Dies lässt sich an folgendem Beispiel aus der viszeralchirurgischen Weiterbildung verdeutlichen: in der (Muster-)Weiterbildungsordnung werden 30 Eingriffe am Kolon, 3 Magenteilresektionen, 3 Leberwedgeresektionen, 10 Enddarmoperationen sowie 80 erste Assistenzen bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade, z.B. Pankreasresektionen, Gastrektomien und Rektumresektionen gefordert. Diese Handlungskompetenzen sind allenfalls in bestimmten größeren Krankenhäusern oder spezialisierten Abteilungen vermittelbar. Hier ist zu hinterfragen, ob nicht eine kognitive und Methodenkompetenz ausreichend ist bzw. auf solche Inhalte verzichtet werden könnte. Die Zusatzweiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie, die zukünftig ein Schwerpunkt zum Facharzt für Viszeralchirurgie werden soll, kann nicht mehr alle Spezialitäten der operativen Eingriffe des oberen und unteren Gastrointestinaltraktes und des hepatobiliären Systems abdecken, sondern benötigt einen jeweiligen modularen Aufbau, auch unter Einbezug der endokrinen Chirurgie.
  3. Schaffung von erleichterten Rotationsmöglichkeiten und von Weiterbildungsverbünden. Schon jetzt sind Rotationen in großen Krankenhäusern nicht einfach zu organisieren. Da diese zukünftig zunehmen werden, sind weiterbildungstechnische, organisatorische und arbeitsrechtliche Maßnahmen notwendig, um diese Wechsel zu erleichtern oder sogar als Kriterium für die Zuordnung von bestimmten Leistungsgruppen aufzunehmen. In der Weiterbildungsordnung ist dies bereits hinterlegt, da eine Befugnis mehreren Ärztinnen und Ärzten an einer oder mehreren Weiterbildungsstätten gemeinsam erteilt werden kann. Ein festgelegter Gesamtablauf der Weiterbildung als ein organisierter und von der Landesärztekammer genehmigter Zusammenschluss von mehreren Weiterbildungsbefugten, welche unterschiedliche Weiterbildungsinhalte an einer oder mehreren Weiterbildungsstätten unter Berücksichtigung regionaler Aspekte beinhalten, ist eine Lösung. Dabei ist arbeitsrechtlich noch die Arbeitnehmerüberlassung zu klären, sofern es nicht nur einen Arbeitgeber im Rahmen dieses Gesamtweiterbildungskonzeptes gibt. Jeder Arbeitgeberwechsel bei Rotationen ist mit erhöhtem bürokratischen Aufwand versehen, was zu vermeiden ist.
  4. Gegenfinanzierung des Aufwandes für die Weiterbildung. Das umfasst die Aufwendungen für die Weiterbildung als solche, also für die eingesetzten personellen Ressourcen, für Anleitung, zeitliche Aspekte, den erhöhten organisatorischen Aufwand sowie Simulationstrainings und Skill-Labs in der Anschaffung und Nutzung. Außerdem muss auch im ambulanten Bereich die Bezahlung der ärztlichen Tätigkeit von Weiterzubildenden geregelt werden, da Weiterbildung in diesem Bereich zunimmt. Es ist zu überlegen, ob ambulante Eingriffe am Krankenhaus, die von Ärztinnen und Ärzte im Rahmen ihrer Weiterbildung durchgeführt werden, außerhalb des ambulanten Budgets gesondert gegenfinanziert werden.
  5. Neben der fachärztlichen personellen Ausstattung ist eine ärztliche Personalbedarfsbemessung einzuführen. Diese spiegelt den ärztlichen Gesamtbedarf einer Abteilung wider und stellt die patienten- und aufgabengerechte ärztliche Personalausstattung sicher. Dies wird wesentlich zu einer Verbesserung der Weiterbildungssituation beitragen, da mehr Zeit für Weiterbildung vorhanden sein wird. Ein weiterer Aspekt dabei könnte eine Verringerung der Teilzeittätigkeit von Ärztinnen und Ärzten sein, falls mit einer besseren Personalausstattung geplante Arbeitszeiten verlässlich eingehalten werden. Darüber hinaus können qualifizierte, auch akademisierte Gesundheitsberufe im ärztlichen Bereich Entlastung bewirken und damit Ressourcen für die Weiterbildung schaffen.

Die Lösungen auf die skizzierten Herausforderungen können nur gemeinsam umgesetzt werden. Dazu bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen Ärztekammern, den jeweiligen Fachgesellschaften und Berufsverbänden. Diese findet zurzeit im Rahmen der Weiterentwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung statt unter Einbezug der sich weiterbildenden Ärztinnen und Ärzte der jeweiligen Fachgruppe, da es diese am meisten betrifft. Nachfolgend sind auch die weiteren Akteure im deutschen Gesundheitswesen, die Politik und die Gesellschaft gefragt. Eine qualitativ hochwertige und quantitativ ausreichende ärztliche Versorgung in Deutschland auf Facharztniveau ist nur zukunftssicher, wenn eine gute ärztliche Weiterbildung erfolgt und eine wertschätzende Weiterbildungskultur gelebt wird.

DHG-Hernientage Herniamed Studientreffen

online, 15. – 16. Mai 2025

Hernienoperationen zählen zu den weltweit häufigsten allgemeinchirurgischen Eingriffen, die für viele Chirurginnen und Chirurgen zum Alltag gehören. BDC-Mitglieder und Mitglieder der Deutschen Herniengesellschaft (DHG) erhalten die reduzierte Teilnahmegebühr. Den Einwahl-Link zum Webinar erhalten Sie am Freitag vor dem Webinar per E-Mail.

Informationen und Anmeldung…

BDC|Akademie

Prof. Dr. med. Henrik Herrmann

Präsident Ärztekammer Schleswig-Holstein

Bismarckalle 8-12

23795 Bad Segeberg

Henrik.Herrmann@aeksh.de

Chirurgie

Herrmann H: Rolle der Weiterbildung in der Krankenhausreform. Passion Chirurgie.
2025 April; 15(04): Artikel 03_04.

Mehr lesen Sie über die Krankenhausreform auf BDC|Online (www.bdc.de) in der Rubrik Politik.

Spezialseminar Viszeralchirurgie Kompakt: Proktologie 16.-17.05.2025 Mannheim

Für erfahrene Chirurginnen und Chirurgen ist das Seminar Viszeralchirurgie Kompakt: Proktologie ein komprimiertes Update zu den wichtigsten Themen der Proktologie. Das zweitägige Kompaktseminar bietet die Möglichkeit, Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Diagnostik und Therapie proktologischer Erkrankungen zu erwerben und auszubauen. Per Video werden typische Operationen unter Berücksichtigung moderner und innovativer Techniken detailliert vorgestellt und ausführlich mit den Teilnehmenden diskutiert.

Das Seminar findet in Mannheim statt und wird geleitet von Dr. med. Philipp C. Manegold

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung: BDC|Akademie

BDC-Mitglieder erhalten deutlich reduziertere Seminargebühren.

 

 

 

Rolle der Notfall- und Rettungsdienstreform für die Krankenhausreform

Mit dem Scheitern der Ampelkoalition ist ein deutlicher Einschnitt in die gesundheitspolitischen Reformvorhaben entstanden. Während das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet wurde, liegt das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) vorerst auf Eis. Dabei wäre die Überarbeitung der Strukturen und Prozesse in der Notfallversorgung essenziell, um sowohl die Patientensicherheit zu gewährleisten als auch andererseits den gesamtvolkswirtschaftlichen Blick nicht weiter zu verlieren. Die steigenden Einsatzzahlen im Rettungsdienst vor allem im sogenanntem Low-Code-Bereich, die zunehmende Verlagerung niedrigschwellig Hilfesuchender aus der vertragsärztlichen Versorgung in die Notaufnahmen sowie die wiederholte Inanspruchnahme durch sogenannte Frequent User [1] erzeugen einen erheblichen Druck auf das System und treiben die Kosten weiter in die Höhe.

Im Gesetzgebungsverfahren des NotfallG war vorgesehen, die Reform des Rettungsdienstes über Änderungsanträge zu integrieren. Für den Rettungsdienst als integralem Bestandteil der Notfallversorgung wäre aber sicherlich ein eigenständiges Gesetzgebungsvorhaben angebracht. Dabei muss die föderale Zuständigkeit der Länder berücksichtigt und ihre Einbindung frühzeitig sichergestellt werden, um erneute Verzögerungen zu vermeiden.

Es ist schon genug Zeit ins Land gegangen – bereits 2018 hat das Sachverständigenrat-Gutachten [2] zentrale Reforminhalte formuliert, die sich auch in den zwei vergangenen Koalitionsverträgen wiederfinden. Von vielen Gremienvertretern wird deshalb unvermindert die rasche Umsetzung der Notfallreform und engere Verzahnung mit der Krankenhausreform nach der Wahl gefordert [3, 4]. Aus den Erkenntnissen muss nun endlich auch ein Handeln werden.

Der Einfluss dieser Reform auf den Fachkräftemangel im stationären Bereich wird im Sachverständigenrat-Gutachten 2024 [5] hervorgehoben: „Das größte Potential zur Reduktion der stationären Belegungstage geht von einer Reform der Notfallversorgung aus […]“ Die verstrichene Zeit hat dazu geführt, dass einige Reformvorschläge bereits umgesetzt oder in Studien erprobt wurden. Der Artikel stellt ausgewählte Best-Practice-Beispiele aus Bayern vor und soll Impulse für Anpassungen im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geben. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann dabei nicht erhoben werden.

In Bayern ist die digitale Verknüpfung der Leitstellen 116 117 und 112 seit Dezember 2023 flächendeckend umgesetzt. Der befürchtete Ping-Pong-Effekt blieb aus, jedoch zeigen die Einsatzzahlen in Notaufnahmen und Rettungsdienst bisher (noch) nicht die erhoffte Wirkung, damit „vor die Lage zu kommen“. Entscheidend wird in weiterer Folge unter anderem sein, ob die isolierte Verkürzung der Wartezeit beim Anruf in der 116 117 den gewünschten Effekt erzielt. Die Reformpläne sehen hierfür mit der Einführung der Akutleitstelle eine Zeitvorgabe vor: 75 % der Anrufe sollen innerhalb von maximal drei Minuten angenommen werden. Dies stellt die Kassenärztlichen Vereinigungen als Betreiber der 116 117 allein aufgrund der hohen Anrufzahlen vor erhebliche Herausforderungen. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Ziel auch mit modernen digitalen Mitteln realisierbar ist.

Eine Patientensteuerung muss daher auch auf operativen Ebenen – im Rettungsdiensteinsatz sowie vom Tresen der Notaufnahme – umgesetzt werden.

Im Rettungsdienst Bayern konnte in einer gemeinsamen Pilotstudie der Durchführenden im Rettungsdienst, Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB) mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erfolgreich nachgewiesen werden, dass eine standardisierte Ersteinschätzung am Einsatzort eine sichere Patientensteuerung in die Versorgungsebene „Vertragsarzt“ ermöglicht [6]. Die hierfür durch den Notfallsanitäter genutzte Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland (SmED) kommt bereits in der Telefonabfrage der 116 117 zum Einsatz. Im Rahmen der Studie wurde das neu konzipierte Rettungseinsatzfahrzeug (REF) für Einsätze disponiert, bei denen nach strukturierter Notrufabfrage der Integrierten Leitstelle (ILS) kein Transport zu erwarten war. Ein flächendeckender Rollout setzt die Schaffung entsprechender sozialversicherungsrechtlicher Grundlagen im SGB V voraus, was auch in den Entwürfen zur Rettungsdienstreform gefordert wird. Dadurch würde zudem eine fallabschließende Behandlung durch den Rettungsdienst ohne unnötige Klinikeinweisung ermöglicht. Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass eine vergleichbare Patientensteuerung auch aus einem Rettungswagen heraus sinnvoll wäre – insbesondere in Fällen, in denen die Notrufabfrage der ILS nicht mit der angetroffenen Situation übereinstimmt, was häufig der Fall ist. Die Steuerung in die Versorgungsebene „Vertragsarzt“ für voraussichtlich ambulant behandelbare Rettungsdienstpatienten wird daher in einer weiteren Studie in Bayern erprobt werden. Damit sollen insgesamt die Notaufnahmen spürbar entlastet werden. Ermöglicht wird dies auch durch die die Finanzierung der Sozialversicherungsträger quasi als Vorleistung im Sinne der Notfallreform.

Auch zwischen Krankenhäusern, deren Notaufnahmen und Kassenärztlicher Vereinigung ist die viel gescholtene Kluft in vielen Bereichen mittlerweile aufgehoben. Man ist sich auf beiden Seiten bewusst, dass die Vermeidung einer unnötigen Inanspruchnahme des Gesundheitswesens insbesondere in vermeintlichen subjektiven Notfallsituationen der Hilfesuchenden erklärtes Ziel einer Notfallreform sein muss. Es ist hier müßig von Selbsteinweisern überlastete Notaufnahmen darzustellen – regelmäßig finden sich dazu Artikel in den Medien. Die Beweggründe sind unterschiedlich [7].

Die Pläne der Notfallreform von Prof. Lauterbach und im Übrigen auch die vergangenen Koalitionsverträge sehen die Lösung in Integrierten Notfallzentren (INZ). Die dahinterliegende enge Zusammenarbeit zwischen einer Notaufnahme und kassenärztlicher Bereitschaftspraxis in unmittelbarer Nähe der Klinik und Steuerung über einen gemeinsamen Tresen ist aber kein Novum. In Bayern sind von 133 Bereitschaftspraxen der KVB 119 Standorte an den Kliniken. Entscheidend werden die Bestimmungen zur Kooperation 24/7 sein. Hier zeigt die jahrelange Diskussion zur Notfallreform ein hin und her schieben der Verantwortlichkeiten in den übrigen Zeitkorridoren. So sollten Patienten auch zu den Praxisöffnungszeiten vom gemeinsamen Tresen in den vertragsärztlichen Bereich gelenkt werden. Der erste Ansatz, dazu die kassenärztliche Präsenz in den INZ auch tagsüber zu gewährleisten, würde zum „Katze in den Schwanz beißen“ führen, da hierzu Vertragsärzte für den Dienst im INZ ihre Praxis schließen müssten [8]. Diese Ressourcen werden im Übrigen für den Aufbau von Videosprechstunden gebraucht. Umgekehrt sollen ausschließlich die Kliniken für die zentrale Ersteinschätzungsstelle fachlich verantwortlich sein. Dies bedeutet letztlich mehr personellen Aufwand für die Kliniken. Auch die Konfiguration der zentralen Ersteinschätzung selbst steht seit der Beanstandung der Ersteinschätzungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch offen. Der dritte Zeitkorridor nachts wird meist in der Kooperation der KV mit den Kliniken gesehen. Dies ist sicherlich insgesamt ressourcenschonend, muss aber in der Vergütung für die Krankenhäuser vorhaltebezogen abgebildet werden.

In der Praxis einer zentralen Ersteinschätzung soll aus eigener Erfahrung vor der Erstellung einer neuen Anwendung gewarnt werden Die Verknüpfung bestehender Systeme ist patientensicher möglich: Vorangeschaltet die klinisch etablierte Ersteinschätzung nach Manchester Triage (MTS) oder Emergency Severity Index (ESI) zur Bestimmung der Behandlungsdringlichkeit in der Notaufnahme. Da diese Systeme kein Lenken in andere Versorgungsbereiche als die Klinik beherrschen, muss ein entsprechend konfiguriertes System angeschlossen werden. Ein Vertreter hierzu ist die bereits oben genannte SmED [9]. In der eigenen Zentralen Notaufnahme (ZNA) wurde dieses Vorgehen im Jahr 2023 unter Studienbedingungen zusammen mit der KVB, in wissenschaftlicher Begleitung des Zentralinstitut Kassenärztliche Versorgung (Zi) zu den Öffnungszeiten der Vertragsarztpraxen bzw. vor der Öffnung der KVB Bereitschaftspraxis evaluiert [10]. Eingeschränkt wurde das Lenken bei notwendiger ressourcenbezogener Versorgung (z. B. Wundversorgung) und fehlender Zumutbarkeit (Patient kommt mit Unterarmgehstützen bei Beschwerden der unteren Extremitäten). Die Weiterleitung aus der Notaufnahme erfolgte zeitnah mit digital gesteuerter Anmeldung in den Vertragsarztpraxen über den Behandlungskapazitätennachweis IVENA®. Die ZNA wurde durch das Vorgehen relevant entlastet.

Der verwendete Ablauf für Patientensicherheit wird in einer prospektive Kohortenstudie in zwei Notaufnahmen der Charité, Universitätsmedizin Berlin und Universitätsklinikum Leipzig [11] bestätigt.

In den Bestrebungen „vor die Lage“, d. h. die Inanspruchnahme aller Sektoren der Notfallversorgung zu kommen, muss konsequent der Patient einbezogen werden. Da Hausmittel zunehmend aussterben, benötigt er Hilfsmittel für die Selbsteinschätzung. Leider ist Dr. Google allmächtig, aber online ist auch das Patienten-Navi der 116 117 zu erreichen.

Hierzu müssen Aufklärungskampagnen zur Patientensicherheit der Selbsteinschätzung und ebenso offen gegen falsches Anspruchsdenken erfolgen, um die eingangs dargestellte volkswirtschaftliche Belastung nicht weiter eskalieren zu lassen.

Zusammengefasst sind die Patientenpfade (s. Abb. 1) in der Notfallversorgung sehr komplex – bieten damit aber auch zukunftssichere Möglichkeiten für eine effiziente patientensichere Versorgung.

Abb. 1: Patientenpfade in der Notfallversorgung

Literatur

[1]   https://www.barmer.de/presse/
presseinformationen/pressearchiv/starke-regionale-unterschiede-beim-rettungsdienst-1286290

[2]   Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung. Gutachten 2018, Kapitel 14, https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2018/Gutachten_2018.pdf
[3]   https://www.sueddeutsche.de/politik/notaufnahmen-kliniken-ueberlastung-gefahr-patienten-reform-li.3179728
[4]   https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/
3_Service/3.5._Publikationen___Downloads/3.4.1._das_Krankenhaus/das_Krankenhaus_1078-Politik-Notfallreform-12-2024.pdf

[5]   Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege, Fachkräfte im Gesundheitswesen. Gutachten 2024, Kapitel 6 https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2024/2.__durchgesehene_Auflage_Gutachten_2024_Gesamt_bf_2.pdf
[6]   Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland (SmED) im bayerischen Rettungsdienst: aktuelle Erkenntnisse aus dem Projekt Rettungseinsatzfahrzeug (REF). Notfall Rettungsmed 2024 27:553–555 https://doi.org/10.1007/s10049-024-01348-9
[7]   Beweggründe von Patienten, die sich selbständig in der Notaufnahme vorstellen – eine prospektive monozentrische Beobachtungsstudie. Medizinische Klinik – Intensivmedizin und Notfallmedizin 2024 119: 546-557 https://link.springer.com/10.1007/s00063-024-01106-2
[8]   600 Arztpraxen könnten aus der ohnehin schon knappen Regelversorgung fallen, bis zu 4 Millionen Patientenkontakte nicht mehr stattfinden // In der Folge wird eine erneute Überlastung der Notfallversorgung befürchtet | Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
[9]   https://www.zi.de/themen/medizin/smed/uebersicht
[10] Zwischen Vision und Wirklichkeit: Untersuchung zur Machbarkeit der Weiterleitung von weniger dringlichen Hilfesuchenden in die ambulante Versorgung. Notfall Rettungsmed https://link.springer.com/article/10.1007/s10049-024-01347-w
[11] Slagman A, Bremicker A, Möckel M, Eienbröker L, Fischer-Rosinský A, Gries A: Evaluation of an automated decision aid for the further referral of emergency room patients—a prospective cohort study. Dtsch Arztebl Int 2024; 121: 703–9. DOI: 10.3238/arztebl.m2024.0191

Dr. med. Michael Bayeff-Filloff

Chirurg, Unfallchirurgie, Klinische Akut- und Notfallmedizin, Notfallmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement

Chefarzt Zentrale Notaufnahme

Klinikum Rosenheim

Pettenkoferstr. 10

83022 Rosenheim

michael.bayeff-filloff@ro-med.de

Ärztlicher Landesbeauftragter Rettungsdienst Bayern

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Odeonsplatz 3

80539 München

michael.bayeff-filloff@stmi.bayern.de

Chirurgie

Bayeff-Filloff M: Rolle der Notfall- und Rettungsdienstreform für die Krankenhausreform. Passion Chirurgie.
2025 April; 15(04): Artikel 03_02.

Mehr über die Krankenhausreform
auf BDC|Online (www.bdc.de) unter der Rubrik Politik.

Umfrage zum Umgang mit einem fatalen Operationsausgang

Wie verarbeiten Chirurg:innen den Tod eines Patienten/einer Patientin als Folge einer durchgeführten Operation? Der BDC unterstützt die Umfrage der Kollegen des Uniklinikums Augsburg zu diesem besonderen Thema. Bitte beteiligen Sie sich.

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

welche weitreichenden Auswirkungen der Tod eines Patienten als direkte Folge der durchgeführten Operation auf die/den behandelnde/n Chirurgin/en haben kann, wird nur wenig kommuniziert und erhoben. Systematische Untersuchungen zu diesem Thema gibt es bisher kaum. Dabei ist eine offene Kommunikation in einem geschützten Raum über mögliche psychische und physische Auswirkungen essenziell, um nachhaltige Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit im operativen Fachgebiet zu verhindern. Deshalb möchten wir mit Hilfe dieser Umfrage Ihre subjektiv empfundene Belastung durch fatale Patientenschicksale, Ihre Bewältigungsstrategien sowie Auswirkungen auf das weitere chirurgische Handeln untersuchen.

Wir möchten Sie daher zur Teilnahme an dieser Umfrage ermutigen, die Bearbeitungszeit beträgt in etwa 10 min. Der Fragebogen ist anonymisiert. Es können keine Informationen auf Ihre Person rückgeschlossen werden.

Die Erstellung des Fragebogens erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Epidemiologie der Universität Augsburg und mit professioneller Unterstützung durch Dipl.-Psychologin Frau Dr. Inge Kirchberger.

Wir bedanken uns bei Ihnen für die Teilnahme an dieser Umfrage zu einem so wichtigen, aber gleichzeitig vernachlässigten Thema!

Link zur Umfrage: https://de.surveymonkey.com/r/8LJPHRY

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Sebastian Wolf
Funktionsoberarzt
Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie
Universitätsklinikum Augsburg

Klaudius Höhne
Medizinstudent, Doktorand der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie
Universitätsklinikum Augsburg

Prof. Dr. Matthias Anthuber
Direktor
Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie
Universitätsklinikum Augsburg

Chirurgieverband erwartet von der Politik schnelle Konstituierung und Weiterarbeit an den Reformen im Gesundheitssystem

Im Nachgang zur Bundestagswahl fordert der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), dass die in der vergangenen Legislaturperiode angestoßenen Reformen zügig weiterentwickelt und umgesetzt werden.

„Die Reform des Gesundheitssystems muss mit Priorität vorangetrieben werden. Ohne geht es nicht weiter, wenn wir den Versorgungsbedarf einer immer älter werdenden Bevölkerung auch in Zukunft abdecken wollen. Wir erwarten daher von der Politik, dass sich die Regierung schnell bildet und ihre Arbeit in der Gesundheitspolitik konstruktiv fortsetzt“, betont BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

So sieht der Chirurgieverband im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gute Ansätze, fordert aber, dass es gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt wird, um die zentralen Probleme anzugehen. „Unter anderem fordern wir, dass die Politik konkrete Lösungen für die Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung entwickelt. Chirurgischen Nachwuchs zu gewinnen, ist heute schon herausfordernd. Ohne eine geregelte, qualitativ hochwertige Weiterbildung werden uns zukünftig noch mehr angehende Fachärztinnen und Fachärzte abspringen“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Die fachärztliche Weiterbildung und die Nachwuchssicherung gehören zu den Schwerpunktthemen der Sitzungen des Verbands beim diesjährigen Deutschen Chirurgiekongress, der vom 26. bis 28. März in München stattfindet. Für das Thema Krankenhausreform hat der BDC Professor Christian Karagiannidis, Mitglied des Expert:innenrats „Gesundheit und Resilienz“ der Bundesregierung, sowie den CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, als Sprecher eingeladen.

Im Rahmen der Krankenhausreform wird auch die Notfallreform zur Sprache kommen. „Es ist uns wichtig, der Politik zu signalisieren, dass das Notfallgesetz dringend verabschiedet werden muss. Für eine Patientensteuerung, die effizient ist und eine sinnvolle und gute Versorgung der Bevölkerung darstellt, ist es unabdingbar und sollte mit der Krankenhausreform selbstverständlich verzahnt sein“, betont Burgdorf.

Der Chirurgieverband fordert von der Politik, in die Ausarbeitung der Reformgesetze einbezogen zu werden. BDC-Präsident Meyer: „Unsere Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland sichern die Grundversorgung auf dem Land und sind in der universitären Spitzenmedizin vertreten. Wir vertreten diese für die gesundheitliche Versorgungslandschaft wichtigen Fachkräfte und haben die nötige Expertise, um sich in beratender Funktion aktiv miteinzubringen.“

Zum Positionspapier des BDC