Alle Artikel von Jörg-Andreas Rüggeberg

Keine Angst vor großen Tieren – Vizepräsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg

Der BDC hat in der Mitgliederversammlung am 24. April 2026 sein neues Präsidium gewählt. Die teilnehmenden Mitglieder verabschiedeten sich mit anhaltendem Applaus von ihrem bisherigen Präsidenten, Professor Dr. med. Hans-Joachim Meyer, sowie vom langjährigen Vizepräsidenten, Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg. Unser langjähriger Vizepräsident beantwortet uns heute eher persönliche Fragen.

Wo ist chirurgisch Ihre Heimat?

Jörg-A. Rüggeberg (JR): Studiert habe ich in Göttingen und meine Facharztausbildung für Chirurgie habe ich in Bremen absolviert, zunächst in der Kinderchirurgie unter Prof. Dr. med. Fritz Rehbein. Allerdings gab es damals noch keinen eigenständigen Facharzt für Kinderchirurgie und nach dem Durchlauf durch die Allgemein,- Gefäß und Unfallchirurgie war der Stellenplan in der Kinderchirurgie voll. Da dachte ich mir: Wenn ich kein Kinderchirurg werden kann, eröffne ich meine eigene Praxis. Daher habe ich mich im Anschluss an die Facharztweiterbildung auf die Unfallchirurgie konzentriert, um mich auf die Niederlassung vorzubereiten. Meine Praxis führe ich inzwischen seit 40 Jahren.

Wie empfanden Sie Ihre Weiterbildungszeit? Was hat Sie am meisten gefordert und fasziniert?

JR: Die ausgeprägten hierarchischen Strukturen waren nicht meine Sache. Auf der anderen Seite hatten wir im Verhältnis zu heute ohne Begrenzungen durch ein Arbeitsschutzgesetz einen guten Zugang zu eigenständigen Operationen. Damals befanden sich nicht so viele Mediziner in der chirurgischen Ausbildung, der Druck für uns war nicht so hoch. Unsere Weiterbildung beinhaltete außerdem viele Operationen aus einem breiten Spektrum. Am meisten fasziniert hat mich dabei wie gesagt die Kinderchirurgie.


Abb. 1: Dr. Jörg Rüggeberg mit Büffel

Was war/ist Ihre Lieblings-OP? Welcher chirurgischen Herausforderung haben Sie sich gerne angenommen?

JR: In meiner Laufbahn habe ich die Herausforderung angenommen, in Bremen an der Klinik für Unfallchirurgie erstmals das arthroskopische Operieren einzuführen. Dort hatte ich dann meinen eigenständigen Bereich. Meine Spezialisierung habe ich später mit in die Praxis genommen, mein Schwerpunkt heute liegt daher auf der Arthroskopie und der kleinen Kinderchirurgie. Ich habe als Erster in Bremen ambulante Operation in Narkose durchgeführt und damals noch üble Kommentare (kriminell!) über mich ergehen lassen müssen.

Was hat Sie angetrieben, sich als Chirurg fachlich und berufspolitisch zu engagieren?

JR: Bei der Ausübung meines Berufs in der Praxis haben mich die erkennbaren Missstände beim ambulanten Operieren gestört. Die Rahmenbedingungen waren für ambulantes Operieren unzulänglich. Dann habe ich den „Fehler“ gemacht, mich bei einer BDC-Sitzung auf dem damaligen Chirurgentag in der Diskussion zum ambulanten Operieren zu Wort zu melden. Sofort im Anschluss hat der BDC mich zum Mandatsträger gemacht, um die niedergelassenen Operateure im Verband zu vertreten. Damals war der BDC geprägt von Angestellten in der Klinik, aber die Zahl der Niedergelassenen und Selbstständigen wuchs stetig.

Was hat Sie während Ihrer Vize-Präsidentschaft für den BDC am meisten geprägt?

JR: Fasziniert hat mich, dass ich Kontakte zu Ebenen knüpfen konnte, in denen ich ursprünglich nicht verortet war: Meine Gesprächspartner waren plötzlich Chefärzte, Politiker und hochrangige Verbandsfunktionäre. Geprägt haben mich die konstruktiven Diskussionen mit unterschiedlichen Funktionen und Charakteren – immer auf hohem Niveau und meistens für die Sache. Ein gemeinsames Bier mit dem damaligen Bundeskanzler Schröder ist da durchaus ein besonderes Erlebnis gewesen.

Welche Wegbegleiter waren Ihnen im Laufe Ihrer Karriere lieb und wichtig?

JR: Eins muss man wissen: Vertrauenspersonen gibt es in der Berufspolitik nicht. Zu groß ist die Gefahr menschlicher Enttäuschungen, wenn Macht vor Freundschaft gestellt wird. Und wenn wir von Vorbildern sprechen, muss ich nur in den Spiegel schauen. Spaß beiseite: Mit Professor Karl Hempel habe ich mich immer gerne ausgetauscht, das war noch zu der Zeit, als der BDC seine Geschäftsstelle in Hamburg hatte. Zur Chirurgie gekommen bin ich unter anderem durch Professor Dr. Hans-Jürgen Peiper. Sein Charisma hat mich angesteckt und uns verband eine gegenseitige Wertschätzung. Der Kinderchirurg Rehbein war wie oben erwähnt ebenfalls ein prägendes Vorbild für mich.

Welche (chirurgischen) Events und welche Teilnahmen halten Sie fachlich und berufspolitisch für richtig und wichtig und warum?

JR: Essenziell ist die Mitgliedschaft in Gremien zur Vernetzung, zum Austausch und zur Konsensfindung. Ebenso hilfreich sind chirurgische Kongresse. Nicht zuletzt über regionale Treffen lassen sich viele einflussreiche Verbindungen zur Politik knüpfen. Am Ende sind die persönlichen Kontakte innerhalb eines Netzwerks entscheidend

Abb. 2: Dr. Jörg Rüggeberg mit Fohlen Fjödur

Abb. 3: Dr. Jörg Rüggeberg 1974 auf einer Reise auf Bali

Wo sehen Sie den BDC zukünftig, was wünschen Sie sich für den Verband?

JR: Karl Hempel hat den Satz geprägt: „Die DGCH ist für die Chirurgie, der BDC für die Chirurgen da.“ Den Verband sehe ich nach wie vor als berufspolitische Interessensvertretung und Dienstleister aller Chirurginnen und Chirurgen ohne Aufsplitterung in Partialinteressen. Seine Aufgabe ist es, seine Mitglieder aktiv zu unterstützen und dabei intensiv beispielsweise mit der Bundesärztekammer, der KBV, der Allianz und der GFB zu kooperieren.

Was wünschen Sie dem chirurgischen Nachwuchs? Welche Botschaft haben Sie für ihn?

JR: Vor allem Erfüllung, Leidenschaft und Spaß in diesem faszinierenden Beruf. Kopf hoch, wenn die Bedingungen mal nicht so stimmen und immer nach vorne schauen! Im chirurgischen Alltag ist es außerdem wichtig, Empathie für die Kolleginnen und Kollegen zu empfinden und möglichst wenig Konkurrenzdenken zu entwickeln – pflegt den Teamgeist! Und bitte beteiligt Euch in unseren Gremien Nur wer selbst gestaltet, wird nicht gestaltet.

Abb. 4: Dr. Jörg Rüggeberg mit Fleyjka, dem Familienpony

Was sind Ihre Lieblingshobbys, was ihr bevorzugtes Reiseland und was bestellen Sie sich im Restaurant am liebsten?

JR: Zurzeit fahre ich am liebsten Trecker. Als professioneller „Handwerker“ setze ich Bauvorhaben aller Art um, so gibt es bei uns Pferde-und Ziegenställe, die wiederaufgebaut und instandgehalten werden müssen. Meine Lieblingsreisen: Damals in den wilden Siebzigern zog ich auf dem Landweg nach Sikkim, quer durch die Sahara nach Togo mit dem Moped durch Südostasien. Neues entdecken in fernen Ländern und auf abenteuerliche Weise war und ist auch heute noch mein Ziel. Restaurant: Unser Lieblingsitaliener im Dorf. Ja, den gibt es auch in Ottersberg!

Welches Tier/welche Tiere haben Sie bisher in Ihrem Leben begleitet?

JR: Wir haben eine große, naturbelassene Freifläche, die viel Platz für tierische Gäste bietet. Unsere Pferde, Schafe und Ziegen, der Hund und die Katze werden von meiner Frau betreut. Uneingeladene, aber willkommene Besucherinnen sind derzeit Kanadagänse. Laufenten helfen gelegentlich im Garten mit.

Was hat Ihnen an stressigen Tagen Energie und Motivation gegeben?

JR: Stressige Tage hatte ich im Prinzip nie. Nach anstrengenden Operationen bin ich an die frische Luft gegangen und habe mir ein Stück Schokolade genehmigt. Und gegen persönliche Anwürfe, die es immer gibt, hilft eine gesunde Portion Arroganz nach dem Motto: Am Ende bin ich der Bessere.

Berufspolitik aktuell: Nachhaltigkeit in der Politik

Da dies mein letzter Kommentar nach zwanzig Jahren Vizepräsidentschaft im BDC ist, will ich die aktuelle Tagespolitik nur am Rande streifen und mich mehr darauf fokussieren, wie Politik, im Speziellen Gesundheitspolitik nachhaltig gestaltet werden kann und ob überhaupt Nachhaltigkeit erwünscht ist.

Der Begriff Nachhaltigkeit wird gemeinhin im Zusammenhang mit dem Umweltschutz definiert als Aufgabe, „Ressourcen so zu nutzen, dass die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen erfüllt werden, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken.“ Nachhaltigkeit umfasst aber nicht nur ökologische Aspekte, sondern auch ökonomische und soziale Dimensionen., damit eben auch die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Wir haben also auf der einen Seite Bedürfnisse, auf der anderen Seite Ressourcen. Angesichts der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts sind die Bedürfnisse massiv gestiegen und werden weiter steigen, die Ressourcen aber hinken in ihrer Entwicklung hinterher. Aufgabe einer nachhaltigen Politik müsste es demnach sein, die sich aufzeigende Schere zwischen den beiden Polen zu schließen.

Der Versuch, in den jetzt nach Vorlage der Vorschläge der Gesundheitskommission anstehenden Gesetzesvorhaben Einsparungen auf der Seite der Leistungserbringer vorzunehmen, verringert die Ressourcen und ist damit auf den ersten Blich nicht nachhaltig. Bei einer anderen Betrachtung wird aber ein anderes ebenso gewichtiges Bedürfnis der Bevölkerung befriedigt, nämlich keinen weiteren Anstieg der Versicherungsbeiträge zuzulassen. Zweites Beispiel Krankenhausreform: Die ursprüngliche Version von Minister Lauterbach ist zwar durch das Krankenhaus-Anpassungsgesetz entschärft worden, dennoch ist das Prinzip das Gleiche. Einsparungen auf der Kostenseite durch Krankenhausschließungen, damit Verminderung der Ressourcen, aber mit der Hoffnung auf Beitragssatzstabilisierung.

Politik wählt also immer den Weg der Bedürfnisbefriedung stabiler Beiträge in Form einer Ressourcenverknappung auf dem Rücken der Leistungserbringer und nimmt keine Rücksicht auf das Bedürfnis nach maximaler Gesundheitsleistung, denn es muss klar sein, dass reduzierte Leistungsangebote auch zu verminderten Leistungen führen werden. Interessanterweise ist die Bevölkerung zu keinem Zeitpunkt gefragt worden, welches der beiden für sich betrachtet nachvollziehbaren Bedürfnisse diese vordringlich befriedigt sehen will. Jedenfalls ist abzusehen, dass mit derlei kurzfristigen Sparmaßnahmen keine Nachhaltigkeit im Sinne der Definition, schon gar nicht für zukünftige Generationen erreicht werden wird.

Wenn also die Ressourcen nicht mehr reichen, muss nach meiner Auffassung die Frage gestellt und beantwortet werden, ob nicht die Bedürfnisse seitens der Bevölkerung aktiv reduziert werden sollten und nicht indirekt durch immer neue Sparmaßnahmen, die durchaus am Ende den gleichen Effekt haben. Nirgendwo auf der Welt ist das Leistungsversprechen der Gesundheitsversorgung derart umfangreich wie bei uns. Man darf darüber nachdenken, ob in anderen Ländern die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger geringer ist, weil sie weniger erwarten dürfen. Hierzulande ist es aber ein politisches No-Go, Kürzungen im Leistungsangebot und damit eine nachhaltige Schonung des Gesamtsystems auch nur zu diskutieren. Der Grund ist einfach. Allgemein gilt: wer Wahlen gewinnen will, muss Versprechen abgeben und nicht Appelle zum Verzicht. Bedauerlicherweise hat das mit Nachhaltigkeit nicht das Geringste zu tun. Es fehlt der Mut zu unpopulären Einschnitten und letztlich der Wille, im Sinne einer echten Nachhaltigkeit Entscheidungen zu treffen, die über die jeweilige Legislaturperiode hinaus zum Wohle der kommenden Generation ausgerichtet sind. Trotz der eher düsteren Aussichten blicke ich dankbar und mit etwas Stolz auf das Erreichte, auch mit Zerknirschung auf das Unerreichte zurück und wünsche Ihnen und dem BDC viel Erfolg beim Streben nach der eigenen Nachhaltigkeit.

Rüggeberg JA: Nachhaltigkeit in der Politik. 2026 Mai; 16(05): Artikel 05_01.

Berufspolitik aktuell: Störungen im Betriebsablauf

Was haben Deutsche Bahn und Politik gemeinsam? Beide haben einen Fahrplan, der allerdings zumeist nicht eingehalten wird. Auch das Bundesministerium für Gesundheit hat sich eine Art To-Do-Liste gegeben, eigentlich sogar mit Terminen, der aber wohlwollend gesagt, nur als vager Vorschlag interpretiert werden kann. Während bei der Bahn meist technische Störungen bedingt durch Personalmangel wegen fehlenden Geldes ursächlich für Verzögerungen im Betriebsablauf sind, fehlt zwar das Geld auch beim Staat, aber dort sind es vor allem schwer vereinbare Positionen der Koalitionspartner, die rasche Einigungen verhindern.

Natürlich hat man sich vor der gemeinsamen Regierungsbildung auf einen Koalitionsvertrag verständigt, der aber im Wesentlichen nur Ziele beschreibt, aber keine konkreten Lösungen. Die Konflikte kommen bei der Umsetzung. Die Einen wollen den Wirtschaftsstandort stärken (Lohnnebenkosten und Stabilisierung der Sozialabgaben), die Anderen keinesfalls irgendwelche Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger akzeptieren. Beides lässt sich gut begründen, ist aber nun mal leider im Ergebnis konträr. Dazu kommt das Problem unseres Föderalismus mit entgegengesetzten Interessen von Bund und Ländern. Notwendige Kompromisse werden durch die Unzahl von Lobbyisten, die naturgemäß jeweils eigene Interessen vertreten, nicht gerade erleichtert.

Streit ist entweder das Bemühen um Konsens oder die Lust an der Blockade.

Entsprechend stockt der Gesetzgebungsprozess an jeder denkbaren Ecke. Beispiel Krankenhausreform: Die war noch von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht worden mit dem KHVVG, soll jetzt aber wieder teilweise zurückgedreht werden, um erkennbare Härten und Versorgungsgefährdungen über ein Krankenhausanpassungsgesetz auszugleichen. Leicht vorstellbar, dass diejenigen, die in der letzten Regierung das Gesetz beschlossen haben, jetzt nicht wieder zurückrudern wollen, obwohl dies inhaltlich notwendig wäre. Also ist das neue Gesetz erstmal im Bundesrat gescheitert und muss in den Vermittlungsausschuss. „Störungen im Betriebsablauf – Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.“

Das nächste größere Projekt dürfte die Notfallreform werden. Auch hier prallen die Interessen vor allem der Lobbyisten aufeinander. Man wird sehen, was im parlamentarischen Verfahren von dem ursprünglichen Kabinettsentwurf übrigbleibt.

Noch nicht einmal im Stadium eines Referentenentwurfs befindet sich das viel diskutierte Primärarztmodell (oder vielleicht doch Primärversorgungsmodell?). Noch nicht einmal angefangen wurde die dringend erforderlich GKV-Finanzreform. Die soll in 2026 erste Züge annehmen. Wann dieser Zug den ersten Bahnhof erreicht, hängt davon ab, ob es ausreichend Zugbegleiter gibt, oder die Weichen bis dahin wieder eingefroren sind. Hier können Sie die Vorhabenliste des BMG einsehen: www.bit.ly/BMG-Vorhaben-26

Etwas Licht am Ende des Tunnels gibt es dennoch. Die Ministerin hat für eine Politikerin ziemlich deutlich gesagt, dass sie die neue GOÄ aufs Gleis setzen will. Aber Vorsicht: Auch die muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.

Rüggeberg JA: Störungen im Betriebsablauf. 2026 März; 16(03/I): Artikel 05_01.

Berufspolitik aktuell: Zwischenbilanz

Nach einem dreiviertel Jahr ist es noch zu früh, eine abschließende Bewertung der Arbeit der neuen Gesundheitsministerin Nina Warken vorzunehmen. Bislang sind nur einige eher administrative Verordnungen erlassen worden; die im Koalitionsvertrag angedachten Gesetze befinden sich noch in der Vorbereitung, einige sind inzwischen vom Kabinett beschlossen und damit in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingespeist worden.

Positiv zu vermerken ist ein gegenüber der Zeit von Karl Lauterbach geänderter Umgang mit denjenigen, die von der Gesetzgebung betroffen sein werden. Tatsächlich werden Institutionen und Verbände jetzt gehört und können ihre Argumente einbringen. Das heißt aber noch lange nicht, dass deren Vorstellungen auch umgesetzt werden. Außer einer durchaus löblichen Verbesserung des Gesprächsklimas bleibt, wie nicht anders zu erwarten, die Entscheidung über Reformen beim Ministerium bzw. letztlich im Parlament. Und dort ist zu beobachten, dass die Regierungsparteien überwiegend mit sich selbst beschäftigt sind und jeden Millimeter ihrer Programmatik eisern verteidigen.

Für die Gesundheits- und Sozialpolitik bedeutet das angesichts gravierender Finanzlücken wie gehabt Kostendämpfungsmaßnahmen und Entlastung der Bürgerinnen und Bürgern, damit die Beiträge zu den Sozialversicherungen Rente, Pflege und Krankenkasse nicht immer mehr Abstriche vom Nettoeinkommen verursachen. Immerhin kommt, wenn auch sehr zögerlich, eine Debatte über mögliche Eigenbeteiligungsmodelle in Gang. Vorschläge in diese Richtung sind von der Ärzteschaft und den Arbeitgeberverbänden aus unterschiedlicher Motivation eingebracht worden, sogar von einzelnen Parlamentariern inklusive Staatssekretär im BMG. Das alles ist aber wie seit Jahrzehnten gleich wieder von den politisch Verantwortlichen abgeschmettert worden, im Wissen, dass jegliche Begrenzung des derzeitigen (nahezu unendlichen) Leistungsversprechens die Bürger unmittelbar zu einer Abstrafung der jeweiligen Partei an den Wahlurnen bewegen würde. Stellt sich die Frage, ob das wirklich so wäre, zumal Zuzahlungen in der Apotheke und in der Zahnpraxis inzwischen zur Gewohnheit geworden sind. Manchmal wäre etwas mehr Mut wünschenswert, um sich nicht immer nur von Wahltermin zu Wahltermin mit kleinen Korrekturen durchzumogeln.

Was erwartet uns stattdessen in der kommenden Zeit? Nach wie vor ist das Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) der Vorgängerregierung in Kraft und wird in NRW zügig umgesetzt. Die Folgen sind Abteilungs- und Klinikschließungen, weil die notwendigen Strukturen und Fallzahlen zur Erlangung der sogenannten Leistungsgruppen nicht vorgehalten werden. Über ein Anpassungsgesetz soll dort mehr Flexibilität erreicht werden, um die ländliche Versorgung irgendwie zu retten. Für uns ist dabei der jeweils erforderliche Bedarf an Fachärzten relevant. Noch gelten Fachärzte alter Weiterbildung immer auch als (geforderte) Allgemeinchirurgen, die es bald aber wegen des demographischen Wandels nicht mehr geben wird. Hier setzen wir uns intensiv für pragmatische Lösungen ein.

Ebenfalls noch ohne abschließende Formulierung ist ein Gesetz zur Notfallreform und noch gar nicht präzisiert die Umsetzung des sogenannten Primärarztmodells. Neu ist allerdings ein Gesetz zur Stärkung der Kompetenzen in der Pflege, das möglicherweise, abgesehen von der Übertragung medizinischer Tätigkeiten, auch eine Entlastung der Ärzteschaft gerade in den Kliniken bringen könnte.

Das kommende Jahr dürfte spannend werden, denn dann werden auch weiterreichende Entscheidungen anstehen. Warten wir’s ab.

Rüggeberg JA: Zwischenbilanz. Passion Chirurgie. 2025 Dezember; 15(12/IV): Artikel 05_01.

Berufspolitik aktuell: Entscheidungen stehen an

Nach der selbst im Vergleich mit den Schulferien relativ ausgedehnten parlamentarischen Sommerpause beginnt der Politikbetrieb in Berlin langsam wieder Fahrt aufzunehmen. Abgesehen von eher inhaltsleere Sommerinterviews des Spitzenpersonal gab es aber doch eine Aussage des Bundeskanzlers, die umgehend Kontroversen ausgelöst hat. Es sagte, dass unser Sozialsystem in der bisherigen Form nicht mehr finanzierbar sei, was prompt von der Sozialministerin als „Bullshit“ zurückgewiesen wurde. Zwei Dinge sind daran bemerkenswert: zum einen wirft es ein grelles Schlaglicht auf die interne Kommunikation in der Koalition, zum anderen ging es nur noch um das Rentensystem und das Bürgergeld. Beides ist zwar unbestritten ein Problemfall, aber keineswegs die einzige Säule unserer sozialen Absicherungen. Die Finanzierungsnot der gesetzlichen Krankenversicherung steht mindestens gleichwertig im Fokus von notwendigen Sparmaßnahmen. Wenn sich die Politik beim Bürger schon mit möglichen Veränderungen des Rentensystems extrem unbeliebt macht, so scheut sie nach wie vor eine offene Debatte um mögliche Einschnitte in der Krankenversicherung, wissend, dass sie damit auch den letzten Rest an Wählerzustimmung verlieren könnte.

Umso bemerkenswerter ist da ein Vorstoß des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium Tino Sorge. Er hat dieser Tage eine Aufteilung der Krankenversicherung in eine Art reduzierter Basisversorgung mit optionalen Zusatzpaketen ins Spiel gebracht. Das ist im Übrigen eine uralte Forderung der Ärzteschaft und wurde entsprechend medial begrüßt. Allerdings hat es nicht lange gedauert, bis die Ministerin ihren Staatssekretär zurückgepfiffen hat. Auch nicht gerade ein Muster vorbildlicher interner Kommunikation. Dafür hat sie den Giftschrank geöffnet und mögliche Einschränkungen des nahezu unendlichen Leistungsangebots zu Lasten der GKV ins Spiel gebracht. Es wird sich zeigen, welche Dynamik diese Diskussion entwickelt und was am Ende dabei herauskommt. Klar ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen dringenden Reformbedarf haben, wenn nicht die Beiträge für die Versicherten ins Unermessliche steigen sollen. Letztlich bleibt nur eine Anpassung auf der Ausgabenseite, denn die Einnahmeseite wird angesichts einer schwächelnden Konjunktur und weiter besorgniserregenden Wirtschaftsdaten kaum ausreichen.

Bekanntlich sind wir Ärzte diejenigen, die Ausgaben produzieren, sowohl in den Kliniken wie im ambulanten Bereich. Die gerade laufenden Honorarverhandlungen für die Vertragsärzte zeigen schon mal, wie eng die Spielräume sind. Und im Krankenhausbereich wird alles darauf hinauslaufen, dass Kliniken oder einzelne Abteilungen geschlossen werden. Wo die Türen zu sind, wird auch kein Geld mehr ausgegeben.

Die vorgesehene Veränderung der Krankenhausreform ist zwar auf Druck der SPD im letzten Moment von der Tagesordnung des Kabinetts genommen worden, aber diese Veränderung sollte die bereits von der Vorgängerregierung unter Federführung von Herrn Lauterbach eher abschwächen und in der Umsetzung prolongieren (Krankenhaus-„Verwässerungsgesetz“). Aktuell gilt das beschlossene alte Gesetz und das wird eindeutig zu Standortschließungen führen, so wie es in NRW schon praktiziert wird. Auch mit dem neuen Gesetz wird sich an der Zielrichtung nichts ändern. Für unsere chirurgische Kollegenschaft bedeutet das den Wegfall zahlreicher Chefarztpositionen. Fachärzte werden sich nach anderen Häusern umsehen müssen, werden dort aber auch zur Erfüllung der personellen Mindestmengen zum Erhalt sogenannter Leistungsgruppen gebraucht. Assistenzkräfte sind sowieso Mangelware und müssen nur noch den Wechsel Ihres Wohnorts in Kauf nehmen.

Man darf davon ausgehen, dass es einen Herbst der Entscheidungen und Weichenstellungen geben wird. Das betrifft auch das Gesundheitssystem, wenn denn die Entscheidungsträger sich nicht im parteipolitischen Gezänk verzetteln oder individuelle Profilneurosen bedienen.

Rüggeberg JA: Entscheidungen stehen an. Passion Chirurgie. 2025 Oktober; 15(10): Artikel 05_02.

Der BDC gratuliert seinem Vizepräsidenten Dr. Peter Kalbe zum runden Geburtstag!

Immer den Ball im Spiel halten und dann überlegt den Punkt machen

Der passionierte Tennisspieler weiß, dass ein Spiel durchaus über fünf Sätze gehen kann und erst mit dem letzten Ballwechsel entschieden wird. Geduld und Standfestigkeit zeichnen denjenigen aus, der im Vertrauen auf die eigenen Stärken das Ziel nicht aus den Augen verliert. Diese Beharrlichkeit besitzt
Peter Kalbe auch in seinem berufspolitischen Wirken. Er verfolgt die Ziele des BDC unbeirrt und oft mit Erfolg. Leider ist es in der Politik wie beim Tennis, es gibt immer einen Sieger und der steht manchmal eben auch auf der anderen Seite des Netzes. Trotz der Absolutheit des Tennissports sucht Peter Kalbe aber stets nach dem größten gemeinsamen Nenner. Verhandlungen wiederholen sich und einmal brüskierte Verhandlungspartner sind für spätere gute Lösungen oft nicht mehr zu haben. Es gilt: Lieber ein Kompromiss als gar kein Ergebnis.

Im Juni dieses Jahrs konnte Dr. med. Peter Kalbe, seit 2019 Vizepräsident des BDC seinen 70. Geburtstag feiern. Leidenschaftlich und beharrlich setzt sich Dr Kalbe seit Jahren für die gesundheitspolitischen Ziele aller Chirurginnen und Chirurgen ein. Dabei liegt sein besonderes Interesse an den Potenzialen der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, die er in Form der von ihm mit aufgebauten chirurgischen Gemeinschaftspraxis in enger Kooperation mit einer eigenen Krankenhausabteilung vorlebt.

Dr. Peter Kalbe wurde 1955 in Klettwitz/Niederlausitz in eine Chirurgenfamilie geboren. Er absolvierte sein Medizinstudium in Berlin und Hannover mit einer Famulatur in Stony Brook/New York. Seine Approbation erhielt er 1980, die Promotion folgte 1981. Die klinische Weiterbildung absolvierte Dr. Kalbe u.a. bei Professor H. Tscherne in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und in der handchirurgischen Abteilung des Friederikenstifts Hannover. Den Facharzt für Chirurgie
erwarb er 1986. Es folgte der Schwerpunkt Unfallchirurgie 1987 und der Facharzt Orthopädie und Unfallchirurgie 2008. Im Jahr 1989 übernahm Dr. Kalbe eine Praxis als Chirurg und Durchgangsarzt in Rinteln/Weser. Die Praxis wurde stetig erweitert und wird seit 2012 mit nunmehr acht weiteren Facharztkollegen als sektorenübergreifende Einrichtung „Gelenkzentrum Schaumburg“ geführt.

Berufspolitisch engagierte er sich im BDC zunächst ab 1998 als Landesverbandsvorsitzende des BDC|Niedersachsen, übernahm die Leitung des Referates für Niedergelassene Chirurgen im BDC und
wurde 2019 zum Vizepräsidenten des BDC gewählt. Von 2005 bis 2014 war er Mitglied im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und wurde 2015 für sein berufspolitisches Engagement mit der Carl-Thieme-Gedenkmünze der DGU ausgezeichnet. Von 2017 bis 2019 und von 2022 bis 2025 war er auch als Vertreter der niedergelassenen Chirurgen Mitglied im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Seit mehreren Jahren betreut er die gemeinsame BG-Kommission und konnte viele spürbare Verbesserungen im konstruktiven Dialog mit der DGUV erreichen. Dabei kommt ihm sein akribisch geführtes Archiv relevanter Dokumente zugute. Man kann fragen, was man will, Peter Kalbe findet immer das zugehörige Papier.

Dr. Kalbe ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder. Wenn es die Zeit zulässt spielt er gerne Tennis und geht mit seiner Familie auf Reisen. Zum runden Geburtstag gratuliert der gesamte Berufsverband nachträglich, dafür nicht weniger herzlich: Viel Glück und alles erdenklich Gute in den kommenden Jahren für die Verbandsarbeit, die Arbeit in der Praxis und natürlich auch privat!

Berufspolitik Aktuell: Heiße Luft oder tatsächlich Bewegung?

Nach gerade einmal zwei Wochen im Amt hatte die neue Gesundheitsministerin Nina Warken anlässlich der Eröffnung des Deutschen Ärztetages ihren ersten Auftritt vor der versammelten Spitze der Ärzteschaft. Trotz der historisch bedeutsamen Kulisse der Leipziger Nicolaikirche als dem Ort, an dem die bekannten Montagsdemonstrationen letztlich zur deutschen Wiedervereinigung geführt hatten, gab es dabei nicht unbedingt ein konkretes Signal zu einem Aufbruch im Gesundheitswesen. Das war auch nicht zu erwarten, weil sich das neu zusammengesetzte Ministerium so kurz nach Amtsantritt erst noch sortieren muss. Insofern wurden lediglich die in weiten Teilen vagen Formulierungen des Koalitionsvertrages vorgetragen. Dennoch gab es eine erkennbare atmosphärische Veränderung gegenüber den beiden Amtsvorgängern. Das Publikum wurde nicht mit Arroganz und Besserwisserei gequält, sondern mit einer ernst gemeinten Absicht, miteinander auf Augenhöhe sprechen zu wollen und die Argumente der Ärzteschaft zumindest anhören zu wollen. Allerdings sollte man keinen Zweifel daran haben, dass am Ende die Politik die Entscheidungen treffen wird, und zwar entlang des Koalitionsvertrages.

Darin findet sich durchaus eindeutig formuliert die Absicht, ein verpflichtendes Primärarztsystem einführen zu wollen, wenn auch mit freier Arztwahl, was an sich einen Widerspruch in sich darstellt. Unsere Aufgabe wird darin bestehen, gemeinsam mit der Selbstverwaltung die konkrete Ausgestaltung einer zwangsweisen Vorschaltung der Hausarztebene vor jedem Facharztbesuch zu präzisieren. Gerade in der Chirurgie kann es nicht sein, dass bei Verletzungen erst der Hausarzt (wann immer es dort einen Termin geben mag) aufzusuchen sein soll, der dann erst die Patienten zum Facharzt überweist. Gleiches gilt für quartalsübergreifende Dauerbehandlungen wie z. B. die Nachsorge nach operativen Eingriffen. Auf den ersten Blick kann ein Hausarztsystem die Facharztpraxen von unnötigen Konsultationen entlasten. Das darf aber keinesfalls zu medizinischen Versorgungsdefiziten für die Patienten führen. Abgesehen davon stellt sich die Frage, wie die ohnehin überlasteten Hausarztpraxen diese massive Mehrbelastung schultern sollen. Der BDC wird jedenfalls seine Kontakte nutzen, hier eine möglichst pragmatische, bürokratiearme und vor allem für die Patienten akzeptable Lösung herbeizuführen.

Ein wichtiges Thema des Ärztetages in Leipzig war die Diskussion um die neue GOÄ. Angesichts des lautstarken Protestes einzelner Mandatsträger und Verbände gegen den mit der PKV ausgehandelten Kompromiss hat der BÄK-Präsident Dr. Reinhardt den Entwurf im Plenum zur Abstimmung gestellt. Dieses letztlich höchste Gremium der Ärzteschaft hat nach ausführlicher Diskussion die neue GOÄ mit überwältigender Mehrheit gebilligt und der Abgabe an den Verordnungsgeber zugestimmt. Jetzt liegt der Ball im BMG. Es bleibt die Frage, ob, bei durchaus kontroversen Meinungen innerhalb der Politik und der fehlenden Aussage zu diesem Thema im Koalitionsvertrag, die Ministerin sich damit befassen will und eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt, der dann noch von Bundestag und Bundesrat zugestimmt werden muss. Möglich sind natürlich auch noch neuerliche Eingriffe in das Gebührenwerk durch das Ministerium, das bekanntlich auch die Länder als Träger und Finanziers der Beihilfe berücksichtigen muss. Sollte es tatsächlich zu einer neuen GOÄ kommen, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren und breit angelegte Schulungen anbieten.

Ebenfalls Tagesordnungspunkt des DÄT war (wie immer) die Weiterbildung. Hier geht es nur sehr langsam voran. Aktuell wurden keine Inhalte der Weiterbildungsordnung diskutiert, sondern nur Formalia. Danach sollen bisherige Zusatzweiterbildungen, die nur von einer Arztgruppe erworben werden können zu Schwerpunkten umgewandelt werden. Zusatzweiterbildungen sind dann fachübergreifend zu erwerben. Für die Chirurgie bedeutet das intensive Diskussionen in unserer gemeinsamen Weiterbildungskommission, weil angesichts der fortschreitenden Spezialisierung immer mehr Subspezialitäten gewünscht werden, die dann entsprechend formuliert werden müssen. Auch das Thema Verbundweiterbildung wurde diskutiert, ohne jedoch zu einer abschließenden Beschlussfassung zu kommen. Bekanntlich hat der BDC dazu schon seit Längerem eigene Positionen entwickelt, die wir in diesem Zusammenhang weiter in die entsprechenden Gremien einbringen werden.

Alles in Allem: Es zeichnet sich eine gewisse Bewegung ab, wenngleich es eher einem Rennen zwischen Schnecke und Schildkröte gleicht. Hoffen wir nur, dass keine von beiden vor Erreichen des Ziels auf der Strecke bleibt.

Rüggeberg JA: Heiße Luft oder tatsächlich Bewegung? Passion Chirurgie. 2025 Juli/August; 15(07/08): Artikel 05_02.

Berufspolitik Aktuell: Alte Ideen, neu verpackt

Wir wollen eine gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die Menschen im ganzen Land sichern.“ Mit diesem ebenso wohltönenden wie nichtssagendem Satz beginnt im Koalitionsvertrag der Abschnitt zu den gesundheitspolitischen Absichten der neuen Bundesregierung. Das stand so ähnlich in nahezu allen Vorläuferversionen der letzten Jahre und wir wissen, was am Ende dabei herausgekommen ist. Interessant ist allenfalls, dass es nicht mehr „wir werden“, sondern nur noch „wir wollen“ heißt. Wünschen kann man Vieles, Absichtserklärungen sind noch keine konkreten Gesetzespläne. Da passt es ins Bild, dass die zentrale Herausforderung der Stabilisierung der Gesundheitskosten erstmal nach altem Muster in eine Kommission abgeschoben wird, die erst in zwei Jahren Vorschläge präsentieren soll. Wie immer haben die politisch Verantwortlichen nicht den Mut, der Bevölkerung auch nur ansatzweise eine Reduktion von Leistungen zuzumuten, da versucht man lieber, bei den Leistungserbringern zu sparen, so wie all die Jahre zuvor mit den diversen „Verbesserungsgesetzen“.

Originell ist dabei ein Ansatz, der seinerzeit von der SPD-Ministerin Ulla Schmidt gegen den Widerstand der Union nicht umgesetzt werden konnte, jetzt aber von einem CDU-Minister realisiert werden soll: das Primärarztsystem. Einen direkten Zugang zu Fachärzten soll es nicht mehr geben, stattdessen legen Haus- und Kinderärzte oder die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) betriebene Rufnummer 116 117 den medizinisch notwendigen Bedarf für einen Facharzttermin fest und legen den dafür notwendigen Zeitkorridor (Termingarantie) fest. Wenn das nicht klappt, sollen die Fachärzte an den Krankenhäusern dann die ambulante Versorgung übernehmen. Offenbar ist den Koalitionären entgangen, dass es dort zumindest derzeit überhaupt gar keine ausreichenden Kapazitäten für die Millionen zusätzlicher Behandlungsfälle gibt. Letztlich ist das Ganze dann eben doch eine verkappte Rationierung, denn in dem Nadelöhr Primärarzt werden viele Patientinnen und Patienten hängen bleiben, man möge nur ins Nachbarland Niederlande blicken. Allerdings soll im Hausarztbereich das Personalangebot aufgestockt werden, indem pro Arzt nunmehr zwei Weiterbildungsassistenzen ermöglicht werden, von einer fachärztlichen Weiterbildung in unseren Praxen ist selbstverständlich keine Rede.

Außerdem werden Fachärzte auch honorartechnisch beglückt durch eine Entbudgetierung in unterversorgten Gebieten (die es aber praktisch nicht gibt!). In (drohend) unterversorgten Gebieten soll es Zuschläge zum, in überversorgten Gebieten (größer 120 Prozent) Abschläge vom Honorar geben. Mit anderen Worten: die meisten Kolleginnen und Kollegen, können mit Abschlägen rechnen. Nicht verschwiegen soll, dass es auch ein paar positive Aspekte gibt: So soll (eine lange vorgetragene Forderung der Ärzteschaft) die Sozialversicherungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst der Krankenversicherung geregelt werden. Ebenso soll die sektorenübergreifende Versorgung mit Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs gefördert werden. Daran arbeiten derzeit die Partner der Selbstverwaltung. Auch der BDC hat seine Vorstellungen eingebracht, wobei wir darauf drängen, medizinisch kritische Prozeduren wie Cholezytektomie oder Strumachirurgie nicht in verpflichtend ambulante Eingriffe umzuwidmen. Ansonsten bleibt es bei der noch von Minister Lauterbach auf den Weg gebrachten Krankenhausreform, auf die wir ja schon mehrfach eingegangen sind.

Auch wenn die Formulierungen im Koalitionsvertrag noch keine Gesetzestexte darstellen, bleibt festzustellen, dass im Grunde keine wirklich systemverändernden Pläne zu erkennen sind, sondern eher so weitergemacht wird wie bisher. Keine Einschränkungen für die Bevölkerung, Daumenschrauben für die Leistungserbringer, speziell für Kliniken über das schon beschlossene KHVVG mit der Zuteilung von Leistungsgruppen sowie für niedergelassen Fachärzte mit Einführung eines Primärarztsystems und potentiellen Honorarkürzungen.

Um dem Ganzen noch eine versuchsweise versöhnliche Note abzugewinnen: Zumindest müssen wir uns nicht mehr mit den erratischen Ideen eines Prof. Lauterbach herumschlagen. Dessen Gastspiel ist nach drei Jahren beendet. Hoffen wir, dass der neue Minister nicht seinem Namen gerecht wird und uns neue Sorgen beschert.

PS: Sie finden die Passagen des Koalitionsvertrages zur Gesundheitspolitik HIER (ab S. 75).

Rüggeberg JA: Alte Ideen, neu verpackt. Passion Chirurgie. 2025 Mai; 15(05): Artikel 05_03.

Berufspolitik Aktuell: Immer wieder einmischen

Die Wahlen zum Deutschen Bundestag sind vorbei und hinterlassen das Bild einer tief gespaltenen Gesellschaft mit teilweise unvereinbaren Positionen. Es wäre dringend geboten, jetzt wieder in einen sachorientierten gemeinsamen Diskurs einzutreten und nach einigenden Kompromissen zu suchen. Man wird sehr genau hinsehen müssen, ob und wie eine neue Regierung in der Lage sein wird, die unbestreitbaren Gegensätze in zukunftsorientierte Lösungsansätze zu bringen. Gerade für uns Ärztinnen und Ärzte steht das Wohl der uns anvertrauten kranken Menschen im Vordergrund unseres Handelns. Dem sind wir ungeachtet der Herkunft, des Glaubens, des Sozialstatus oder irgendwelcher Ideologien für jeden gleichermaßen verpflichtet.

Ein Wesensmerkmal ärztlicher Tätigkeit ist dabei die Fokussierung auf jeweilige Einzelschicksale. Politiker dagegen müssen abstrahierend denken und für die Gesamtgesellschaft priorisierend entscheiden, das macht Diskussionen zwischen diesen Gruppen oft schwierig.

Das mag ein Grund dafür sein, dass die Gesundheitspolitik im Wahlkampf praktisch keine Rolle gespielt hat, obwohl es mit dem bekannten Thema Bürgerversicherung durchaus richtungsweisende fundamentale Gegensätze gab. Gleiches gilt für Positionen zu einer wohnortnahen Versorgung auf qualitativ bestmöglichem Niveau. So sehr Minister Lauterbach zu Ampelzeiten auf allen Kanälen präsent war, so wenig haben strukturelle Fragen im Gesundheitssystem im Wahlkampf eine Rolle gespielt. Jetzt werden wir darauf achten müssen, was dazu in einem Koalitionspapier formuliert werden wird.

Auf dieses Papier haben wir von außen nur wenig Einfluss, später dann auf die Umsetzung der Vorhaben zusammen mit den anderen Playern möglicherweise etwas mehr. Dann sind aber die Weichen schon gestellt und die Eckpfeiler fest eingerammt. Umso wichtiger ist es daher, unsere Vorstellungen rechtzeitig in die Verhandlungen der Koalitionäre einzubringen.

Der BDC hat hierzu ein Positionspapier verfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (wie natürlich auch alle anderen Gruppierungen). Es beinhaltet fünf Punkte, die den besonderen Herausforderungen für das Gesundheitswesen gerecht werden (mehr dazu, siehe BDC-Pressemitteilung):

„Einem stetig wachsenden Versorgungsbedarf einer älter werdenden Bevölkerung stehen ein wachsender Fachkräftemangel und eine veränderte Haushaltslage in Deutschland gegenüber. Ziel muss es daher sein, das Gesundheitssystem in seiner Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Daseinsvorsorge und nicht zuletzt auch als Wirtschaftsfaktor zu erkennen und zu fördern. Gleichzeitig bedarf es umfassender Reformen. Für die neue Legislaturperiode bezieht der BDC daher Position und fordert die Politik auf, die folgenden Reformschwerpunkte prioritär anzugehen:

  1. Fachärztliche Weiterbildung auf ambulanter und stationärer Ebene fördern,
  2. Bürokratieabbau umsetzen,
  3. Steuerung von Patienten optimieren,
  4. Krankenhausreform weiterentwickeln und
  5. Sektorenübergreifende Hybrid-DRG weiterentwickeln.“

Wir werden sehen, was eine neue Regierung davon angehen will und werden alles daransetzen, dass wir weiter unsere Patienten so versorgen können, wie es in deren Interesse geboten ist.

Rüggeberg JA: Immer wieder einmischen. Passion Chirurgie. 2025 März; 15(03/QI): Artikel 05_02.

BDC trifft H-DRG-Vereinbarung mit Pathologie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der BDC hat unter Einbeziehung der Anästhesie eine Vereinbarung mit der Pathologie getroffen, mit deren Hilfe mögliche Auseinandersetzungen um Honoraranteile aus H-DRGs vermieden werden sollen. Bekanntlich sind pathologische Leistungen Bestandteil der Hybrid-DRG mit der Folge, dass diejenige Einrichtung, die ein solches H-DRG abrechnet, die Pathologie aus diesem Honorar bezahlen muss, weil eine kassenärztliche Überweisung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Angesichts der möglicherweise entstehenden immensen Kosten durch Spezialuntersuchungen haben wir vereinbart, dass zunächst nur eine einfache Histologie zu einem über alle DRG gleichen Festpreis erstattet wird und zwar als Vorwegabzug. Erst danach erfolgt eine ggf. erforderliche Aufteilung zwischen Chirurgie und Anästhesie.

Sollte aus medizinischer Indikation eine weitere (teure) Spezialuntersuchung erforderlich sein, so muss die Pathologie dies unmittelbar mitteilen. Da sich dann meist auch die Diagnose ändert, muss im Groupersystem geprüft werden, ob dann nicht mehr auf ein H-DRG zugegriffen werden muss, sondern eine EBM-Abrechnung erfolgt. Diese lästige Umwidmung schützt alle Beteiligten vor unangenehmen Überraschungen. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Rechtsverordnung zu H-DRG fehlerhaft und unausgegoren ist. Das werden wir weiter versuchen zu ändern, bis dahin bedarf es im Einzelfall leider etwas kreativer Phantasie.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Dr. med. Peter Kalbe
Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg
Dr. med. Friederike Burgdorf

Download: Vereinbarung zwischen BDP, BDC und BDA