Alle Artikel von Jörg-Andreas Rüggeberg

Berufspolitik aktuell: Störungen im Betriebsablauf

Was haben Deutsche Bahn und Politik gemeinsam? Beide haben einen Fahrplan, der allerdings zumeist nicht eingehalten wird. Auch das Bundesministerium für Gesundheit hat sich eine Art To-Do-Liste gegeben, eigentlich sogar mit Terminen, der aber wohlwollend gesagt, nur als vager Vorschlag interpretiert werden kann. Während bei der Bahn meist technische Störungen bedingt durch Personalmangel wegen fehlenden Geldes ursächlich für Verzögerungen im Betriebsablauf sind, fehlt zwar das Geld auch beim Staat, aber dort sind es vor allem schwer vereinbare Positionen der Koalitionspartner, die rasche Einigungen verhindern.

Natürlich hat man sich vor der gemeinsamen Regierungsbildung auf einen Koalitionsvertrag verständigt, der aber im Wesentlichen nur Ziele beschreibt, aber keine konkreten Lösungen. Die Konflikte kommen bei der Umsetzung. Die Einen wollen den Wirtschaftsstandort stärken (Lohnnebenkosten und Stabilisierung der Sozialabgaben), die Anderen keinesfalls irgendwelche Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger akzeptieren. Beides lässt sich gut begründen, ist aber nun mal leider im Ergebnis konträr. Dazu kommt das Problem unseres Föderalismus mit entgegengesetzten Interessen von Bund und Ländern. Notwendige Kompromisse werden durch die Unzahl von Lobbyisten, die naturgemäß jeweils eigene Interessen vertreten, nicht gerade erleichtert.

Streit ist entweder das Bemühen um Konsens oder die Lust an der Blockade.

Entsprechend stockt der Gesetzgebungsprozess an jeder denkbaren Ecke. Beispiel Krankenhausreform: Die war noch von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht worden mit dem KHVVG, soll jetzt aber wieder teilweise zurückgedreht werden, um erkennbare Härten und Versorgungsgefährdungen über ein Krankenhausanpassungsgesetz auszugleichen. Leicht vorstellbar, dass diejenigen, die in der letzten Regierung das Gesetz beschlossen haben, jetzt nicht wieder zurückrudern wollen, obwohl dies inhaltlich notwendig wäre. Also ist das neue Gesetz erstmal im Bundesrat gescheitert und muss in den Vermittlungsausschuss. „Störungen im Betriebsablauf – Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.“

Das nächste größere Projekt dürfte die Notfallreform werden. Auch hier prallen die Interessen vor allem der Lobbyisten aufeinander. Man wird sehen, was im parlamentarischen Verfahren von dem ursprünglichen Kabinettsentwurf übrigbleibt.

Noch nicht einmal im Stadium eines Referentenentwurfs befindet sich das viel diskutierte Primärarztmodell (oder vielleicht doch Primärversorgungsmodell?). Noch nicht einmal angefangen wurde die dringend erforderlich GKV-Finanzreform. Die soll in 2026 erste Züge annehmen. Wann dieser Zug den ersten Bahnhof erreicht, hängt davon ab, ob es ausreichend Zugbegleiter gibt, oder die Weichen bis dahin wieder eingefroren sind. Hier können Sie die Vorhabenliste des BMG einsehen: www.bit.ly/BMG-Vorhaben-26

Etwas Licht am Ende des Tunnels gibt es dennoch. Die Ministerin hat für eine Politikerin ziemlich deutlich gesagt, dass sie die neue GOÄ aufs Gleis setzen will. Aber Vorsicht: Auch die muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.

Rüggeberg JA: Störungen im Betriebsablauf. 2026 März; 16(03/I): Artikel 05_01.

Berufspolitik aktuell: Zwischenbilanz

Nach einem dreiviertel Jahr ist es noch zu früh, eine abschließende Bewertung der Arbeit der neuen Gesundheitsministerin Nina Warken vorzunehmen. Bislang sind nur einige eher administrative Verordnungen erlassen worden; die im Koalitionsvertrag angedachten Gesetze befinden sich noch in der Vorbereitung, einige sind inzwischen vom Kabinett beschlossen und damit in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingespeist worden.

Positiv zu vermerken ist ein gegenüber der Zeit von Karl Lauterbach geänderter Umgang mit denjenigen, die von der Gesetzgebung betroffen sein werden. Tatsächlich werden Institutionen und Verbände jetzt gehört und können ihre Argumente einbringen. Das heißt aber noch lange nicht, dass deren Vorstellungen auch umgesetzt werden. Außer einer durchaus löblichen Verbesserung des Gesprächsklimas bleibt, wie nicht anders zu erwarten, die Entscheidung über Reformen beim Ministerium bzw. letztlich im Parlament. Und dort ist zu beobachten, dass die Regierungsparteien überwiegend mit sich selbst beschäftigt sind und jeden Millimeter ihrer Programmatik eisern verteidigen.

Für die Gesundheits- und Sozialpolitik bedeutet das angesichts gravierender Finanzlücken wie gehabt Kostendämpfungsmaßnahmen und Entlastung der Bürgerinnen und Bürgern, damit die Beiträge zu den Sozialversicherungen Rente, Pflege und Krankenkasse nicht immer mehr Abstriche vom Nettoeinkommen verursachen. Immerhin kommt, wenn auch sehr zögerlich, eine Debatte über mögliche Eigenbeteiligungsmodelle in Gang. Vorschläge in diese Richtung sind von der Ärzteschaft und den Arbeitgeberverbänden aus unterschiedlicher Motivation eingebracht worden, sogar von einzelnen Parlamentariern inklusive Staatssekretär im BMG. Das alles ist aber wie seit Jahrzehnten gleich wieder von den politisch Verantwortlichen abgeschmettert worden, im Wissen, dass jegliche Begrenzung des derzeitigen (nahezu unendlichen) Leistungsversprechens die Bürger unmittelbar zu einer Abstrafung der jeweiligen Partei an den Wahlurnen bewegen würde. Stellt sich die Frage, ob das wirklich so wäre, zumal Zuzahlungen in der Apotheke und in der Zahnpraxis inzwischen zur Gewohnheit geworden sind. Manchmal wäre etwas mehr Mut wünschenswert, um sich nicht immer nur von Wahltermin zu Wahltermin mit kleinen Korrekturen durchzumogeln.

Was erwartet uns stattdessen in der kommenden Zeit? Nach wie vor ist das Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) der Vorgängerregierung in Kraft und wird in NRW zügig umgesetzt. Die Folgen sind Abteilungs- und Klinikschließungen, weil die notwendigen Strukturen und Fallzahlen zur Erlangung der sogenannten Leistungsgruppen nicht vorgehalten werden. Über ein Anpassungsgesetz soll dort mehr Flexibilität erreicht werden, um die ländliche Versorgung irgendwie zu retten. Für uns ist dabei der jeweils erforderliche Bedarf an Fachärzten relevant. Noch gelten Fachärzte alter Weiterbildung immer auch als (geforderte) Allgemeinchirurgen, die es bald aber wegen des demographischen Wandels nicht mehr geben wird. Hier setzen wir uns intensiv für pragmatische Lösungen ein.

Ebenfalls noch ohne abschließende Formulierung ist ein Gesetz zur Notfallreform und noch gar nicht präzisiert die Umsetzung des sogenannten Primärarztmodells. Neu ist allerdings ein Gesetz zur Stärkung der Kompetenzen in der Pflege, das möglicherweise, abgesehen von der Übertragung medizinischer Tätigkeiten, auch eine Entlastung der Ärzteschaft gerade in den Kliniken bringen könnte.

Das kommende Jahr dürfte spannend werden, denn dann werden auch weiterreichende Entscheidungen anstehen. Warten wir’s ab.

Rüggeberg JA: Zwischenbilanz. Passion Chirurgie. 2025 Dezember; 15(12/IV): Artikel 05_01.

Berufspolitik aktuell: Entscheidungen stehen an

Nach der selbst im Vergleich mit den Schulferien relativ ausgedehnten parlamentarischen Sommerpause beginnt der Politikbetrieb in Berlin langsam wieder Fahrt aufzunehmen. Abgesehen von eher inhaltsleere Sommerinterviews des Spitzenpersonal gab es aber doch eine Aussage des Bundeskanzlers, die umgehend Kontroversen ausgelöst hat. Es sagte, dass unser Sozialsystem in der bisherigen Form nicht mehr finanzierbar sei, was prompt von der Sozialministerin als „Bullshit“ zurückgewiesen wurde. Zwei Dinge sind daran bemerkenswert: zum einen wirft es ein grelles Schlaglicht auf die interne Kommunikation in der Koalition, zum anderen ging es nur noch um das Rentensystem und das Bürgergeld. Beides ist zwar unbestritten ein Problemfall, aber keineswegs die einzige Säule unserer sozialen Absicherungen. Die Finanzierungsnot der gesetzlichen Krankenversicherung steht mindestens gleichwertig im Fokus von notwendigen Sparmaßnahmen. Wenn sich die Politik beim Bürger schon mit möglichen Veränderungen des Rentensystems extrem unbeliebt macht, so scheut sie nach wie vor eine offene Debatte um mögliche Einschnitte in der Krankenversicherung, wissend, dass sie damit auch den letzten Rest an Wählerzustimmung verlieren könnte.

Umso bemerkenswerter ist da ein Vorstoß des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium Tino Sorge. Er hat dieser Tage eine Aufteilung der Krankenversicherung in eine Art reduzierter Basisversorgung mit optionalen Zusatzpaketen ins Spiel gebracht. Das ist im Übrigen eine uralte Forderung der Ärzteschaft und wurde entsprechend medial begrüßt. Allerdings hat es nicht lange gedauert, bis die Ministerin ihren Staatssekretär zurückgepfiffen hat. Auch nicht gerade ein Muster vorbildlicher interner Kommunikation. Dafür hat sie den Giftschrank geöffnet und mögliche Einschränkungen des nahezu unendlichen Leistungsangebots zu Lasten der GKV ins Spiel gebracht. Es wird sich zeigen, welche Dynamik diese Diskussion entwickelt und was am Ende dabei herauskommt. Klar ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen dringenden Reformbedarf haben, wenn nicht die Beiträge für die Versicherten ins Unermessliche steigen sollen. Letztlich bleibt nur eine Anpassung auf der Ausgabenseite, denn die Einnahmeseite wird angesichts einer schwächelnden Konjunktur und weiter besorgniserregenden Wirtschaftsdaten kaum ausreichen.

Bekanntlich sind wir Ärzte diejenigen, die Ausgaben produzieren, sowohl in den Kliniken wie im ambulanten Bereich. Die gerade laufenden Honorarverhandlungen für die Vertragsärzte zeigen schon mal, wie eng die Spielräume sind. Und im Krankenhausbereich wird alles darauf hinauslaufen, dass Kliniken oder einzelne Abteilungen geschlossen werden. Wo die Türen zu sind, wird auch kein Geld mehr ausgegeben.

Die vorgesehene Veränderung der Krankenhausreform ist zwar auf Druck der SPD im letzten Moment von der Tagesordnung des Kabinetts genommen worden, aber diese Veränderung sollte die bereits von der Vorgängerregierung unter Federführung von Herrn Lauterbach eher abschwächen und in der Umsetzung prolongieren (Krankenhaus-„Verwässerungsgesetz“). Aktuell gilt das beschlossene alte Gesetz und das wird eindeutig zu Standortschließungen führen, so wie es in NRW schon praktiziert wird. Auch mit dem neuen Gesetz wird sich an der Zielrichtung nichts ändern. Für unsere chirurgische Kollegenschaft bedeutet das den Wegfall zahlreicher Chefarztpositionen. Fachärzte werden sich nach anderen Häusern umsehen müssen, werden dort aber auch zur Erfüllung der personellen Mindestmengen zum Erhalt sogenannter Leistungsgruppen gebraucht. Assistenzkräfte sind sowieso Mangelware und müssen nur noch den Wechsel Ihres Wohnorts in Kauf nehmen.

Man darf davon ausgehen, dass es einen Herbst der Entscheidungen und Weichenstellungen geben wird. Das betrifft auch das Gesundheitssystem, wenn denn die Entscheidungsträger sich nicht im parteipolitischen Gezänk verzetteln oder individuelle Profilneurosen bedienen.

Rüggeberg JA: Entscheidungen stehen an. Passion Chirurgie. 2025 Oktober; 15(10): Artikel 05_02.

Der BDC gratuliert seinem Vizepräsidenten Dr. Peter Kalbe zum runden Geburtstag!

Immer den Ball im Spiel halten und dann überlegt den Punkt machen

Der passionierte Tennisspieler weiß, dass ein Spiel durchaus über fünf Sätze gehen kann und erst mit dem letzten Ballwechsel entschieden wird. Geduld und Standfestigkeit zeichnen denjenigen aus, der im Vertrauen auf die eigenen Stärken das Ziel nicht aus den Augen verliert. Diese Beharrlichkeit besitzt
Peter Kalbe auch in seinem berufspolitischen Wirken. Er verfolgt die Ziele des BDC unbeirrt und oft mit Erfolg. Leider ist es in der Politik wie beim Tennis, es gibt immer einen Sieger und der steht manchmal eben auch auf der anderen Seite des Netzes. Trotz der Absolutheit des Tennissports sucht Peter Kalbe aber stets nach dem größten gemeinsamen Nenner. Verhandlungen wiederholen sich und einmal brüskierte Verhandlungspartner sind für spätere gute Lösungen oft nicht mehr zu haben. Es gilt: Lieber ein Kompromiss als gar kein Ergebnis.

Im Juni dieses Jahrs konnte Dr. med. Peter Kalbe, seit 2019 Vizepräsident des BDC seinen 70. Geburtstag feiern. Leidenschaftlich und beharrlich setzt sich Dr Kalbe seit Jahren für die gesundheitspolitischen Ziele aller Chirurginnen und Chirurgen ein. Dabei liegt sein besonderes Interesse an den Potenzialen der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, die er in Form der von ihm mit aufgebauten chirurgischen Gemeinschaftspraxis in enger Kooperation mit einer eigenen Krankenhausabteilung vorlebt.

Dr. Peter Kalbe wurde 1955 in Klettwitz/Niederlausitz in eine Chirurgenfamilie geboren. Er absolvierte sein Medizinstudium in Berlin und Hannover mit einer Famulatur in Stony Brook/New York. Seine Approbation erhielt er 1980, die Promotion folgte 1981. Die klinische Weiterbildung absolvierte Dr. Kalbe u.a. bei Professor H. Tscherne in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und in der handchirurgischen Abteilung des Friederikenstifts Hannover. Den Facharzt für Chirurgie
erwarb er 1986. Es folgte der Schwerpunkt Unfallchirurgie 1987 und der Facharzt Orthopädie und Unfallchirurgie 2008. Im Jahr 1989 übernahm Dr. Kalbe eine Praxis als Chirurg und Durchgangsarzt in Rinteln/Weser. Die Praxis wurde stetig erweitert und wird seit 2012 mit nunmehr acht weiteren Facharztkollegen als sektorenübergreifende Einrichtung „Gelenkzentrum Schaumburg“ geführt.

Berufspolitisch engagierte er sich im BDC zunächst ab 1998 als Landesverbandsvorsitzende des BDC|Niedersachsen, übernahm die Leitung des Referates für Niedergelassene Chirurgen im BDC und
wurde 2019 zum Vizepräsidenten des BDC gewählt. Von 2005 bis 2014 war er Mitglied im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und wurde 2015 für sein berufspolitisches Engagement mit der Carl-Thieme-Gedenkmünze der DGU ausgezeichnet. Von 2017 bis 2019 und von 2022 bis 2025 war er auch als Vertreter der niedergelassenen Chirurgen Mitglied im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Seit mehreren Jahren betreut er die gemeinsame BG-Kommission und konnte viele spürbare Verbesserungen im konstruktiven Dialog mit der DGUV erreichen. Dabei kommt ihm sein akribisch geführtes Archiv relevanter Dokumente zugute. Man kann fragen, was man will, Peter Kalbe findet immer das zugehörige Papier.

Dr. Kalbe ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder. Wenn es die Zeit zulässt spielt er gerne Tennis und geht mit seiner Familie auf Reisen. Zum runden Geburtstag gratuliert der gesamte Berufsverband nachträglich, dafür nicht weniger herzlich: Viel Glück und alles erdenklich Gute in den kommenden Jahren für die Verbandsarbeit, die Arbeit in der Praxis und natürlich auch privat!

Berufspolitik Aktuell: Heiße Luft oder tatsächlich Bewegung?

Nach gerade einmal zwei Wochen im Amt hatte die neue Gesundheitsministerin Nina Warken anlässlich der Eröffnung des Deutschen Ärztetages ihren ersten Auftritt vor der versammelten Spitze der Ärzteschaft. Trotz der historisch bedeutsamen Kulisse der Leipziger Nicolaikirche als dem Ort, an dem die bekannten Montagsdemonstrationen letztlich zur deutschen Wiedervereinigung geführt hatten, gab es dabei nicht unbedingt ein konkretes Signal zu einem Aufbruch im Gesundheitswesen. Das war auch nicht zu erwarten, weil sich das neu zusammengesetzte Ministerium so kurz nach Amtsantritt erst noch sortieren muss. Insofern wurden lediglich die in weiten Teilen vagen Formulierungen des Koalitionsvertrages vorgetragen. Dennoch gab es eine erkennbare atmosphärische Veränderung gegenüber den beiden Amtsvorgängern. Das Publikum wurde nicht mit Arroganz und Besserwisserei gequält, sondern mit einer ernst gemeinten Absicht, miteinander auf Augenhöhe sprechen zu wollen und die Argumente der Ärzteschaft zumindest anhören zu wollen. Allerdings sollte man keinen Zweifel daran haben, dass am Ende die Politik die Entscheidungen treffen wird, und zwar entlang des Koalitionsvertrages.

Darin findet sich durchaus eindeutig formuliert die Absicht, ein verpflichtendes Primärarztsystem einführen zu wollen, wenn auch mit freier Arztwahl, was an sich einen Widerspruch in sich darstellt. Unsere Aufgabe wird darin bestehen, gemeinsam mit der Selbstverwaltung die konkrete Ausgestaltung einer zwangsweisen Vorschaltung der Hausarztebene vor jedem Facharztbesuch zu präzisieren. Gerade in der Chirurgie kann es nicht sein, dass bei Verletzungen erst der Hausarzt (wann immer es dort einen Termin geben mag) aufzusuchen sein soll, der dann erst die Patienten zum Facharzt überweist. Gleiches gilt für quartalsübergreifende Dauerbehandlungen wie z. B. die Nachsorge nach operativen Eingriffen. Auf den ersten Blick kann ein Hausarztsystem die Facharztpraxen von unnötigen Konsultationen entlasten. Das darf aber keinesfalls zu medizinischen Versorgungsdefiziten für die Patienten führen. Abgesehen davon stellt sich die Frage, wie die ohnehin überlasteten Hausarztpraxen diese massive Mehrbelastung schultern sollen. Der BDC wird jedenfalls seine Kontakte nutzen, hier eine möglichst pragmatische, bürokratiearme und vor allem für die Patienten akzeptable Lösung herbeizuführen.

Ein wichtiges Thema des Ärztetages in Leipzig war die Diskussion um die neue GOÄ. Angesichts des lautstarken Protestes einzelner Mandatsträger und Verbände gegen den mit der PKV ausgehandelten Kompromiss hat der BÄK-Präsident Dr. Reinhardt den Entwurf im Plenum zur Abstimmung gestellt. Dieses letztlich höchste Gremium der Ärzteschaft hat nach ausführlicher Diskussion die neue GOÄ mit überwältigender Mehrheit gebilligt und der Abgabe an den Verordnungsgeber zugestimmt. Jetzt liegt der Ball im BMG. Es bleibt die Frage, ob, bei durchaus kontroversen Meinungen innerhalb der Politik und der fehlenden Aussage zu diesem Thema im Koalitionsvertrag, die Ministerin sich damit befassen will und eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt, der dann noch von Bundestag und Bundesrat zugestimmt werden muss. Möglich sind natürlich auch noch neuerliche Eingriffe in das Gebührenwerk durch das Ministerium, das bekanntlich auch die Länder als Träger und Finanziers der Beihilfe berücksichtigen muss. Sollte es tatsächlich zu einer neuen GOÄ kommen, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren und breit angelegte Schulungen anbieten.

Ebenfalls Tagesordnungspunkt des DÄT war (wie immer) die Weiterbildung. Hier geht es nur sehr langsam voran. Aktuell wurden keine Inhalte der Weiterbildungsordnung diskutiert, sondern nur Formalia. Danach sollen bisherige Zusatzweiterbildungen, die nur von einer Arztgruppe erworben werden können zu Schwerpunkten umgewandelt werden. Zusatzweiterbildungen sind dann fachübergreifend zu erwerben. Für die Chirurgie bedeutet das intensive Diskussionen in unserer gemeinsamen Weiterbildungskommission, weil angesichts der fortschreitenden Spezialisierung immer mehr Subspezialitäten gewünscht werden, die dann entsprechend formuliert werden müssen. Auch das Thema Verbundweiterbildung wurde diskutiert, ohne jedoch zu einer abschließenden Beschlussfassung zu kommen. Bekanntlich hat der BDC dazu schon seit Längerem eigene Positionen entwickelt, die wir in diesem Zusammenhang weiter in die entsprechenden Gremien einbringen werden.

Alles in Allem: Es zeichnet sich eine gewisse Bewegung ab, wenngleich es eher einem Rennen zwischen Schnecke und Schildkröte gleicht. Hoffen wir nur, dass keine von beiden vor Erreichen des Ziels auf der Strecke bleibt.

Rüggeberg JA: Heiße Luft oder tatsächlich Bewegung? Passion Chirurgie. 2025 Juli/August; 15(07/08): Artikel 05_02.

Berufspolitik Aktuell: Alte Ideen, neu verpackt

Wir wollen eine gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die Menschen im ganzen Land sichern.“ Mit diesem ebenso wohltönenden wie nichtssagendem Satz beginnt im Koalitionsvertrag der Abschnitt zu den gesundheitspolitischen Absichten der neuen Bundesregierung. Das stand so ähnlich in nahezu allen Vorläuferversionen der letzten Jahre und wir wissen, was am Ende dabei herausgekommen ist. Interessant ist allenfalls, dass es nicht mehr „wir werden“, sondern nur noch „wir wollen“ heißt. Wünschen kann man Vieles, Absichtserklärungen sind noch keine konkreten Gesetzespläne. Da passt es ins Bild, dass die zentrale Herausforderung der Stabilisierung der Gesundheitskosten erstmal nach altem Muster in eine Kommission abgeschoben wird, die erst in zwei Jahren Vorschläge präsentieren soll. Wie immer haben die politisch Verantwortlichen nicht den Mut, der Bevölkerung auch nur ansatzweise eine Reduktion von Leistungen zuzumuten, da versucht man lieber, bei den Leistungserbringern zu sparen, so wie all die Jahre zuvor mit den diversen „Verbesserungsgesetzen“.

Originell ist dabei ein Ansatz, der seinerzeit von der SPD-Ministerin Ulla Schmidt gegen den Widerstand der Union nicht umgesetzt werden konnte, jetzt aber von einem CDU-Minister realisiert werden soll: das Primärarztsystem. Einen direkten Zugang zu Fachärzten soll es nicht mehr geben, stattdessen legen Haus- und Kinderärzte oder die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) betriebene Rufnummer 116 117 den medizinisch notwendigen Bedarf für einen Facharzttermin fest und legen den dafür notwendigen Zeitkorridor (Termingarantie) fest. Wenn das nicht klappt, sollen die Fachärzte an den Krankenhäusern dann die ambulante Versorgung übernehmen. Offenbar ist den Koalitionären entgangen, dass es dort zumindest derzeit überhaupt gar keine ausreichenden Kapazitäten für die Millionen zusätzlicher Behandlungsfälle gibt. Letztlich ist das Ganze dann eben doch eine verkappte Rationierung, denn in dem Nadelöhr Primärarzt werden viele Patientinnen und Patienten hängen bleiben, man möge nur ins Nachbarland Niederlande blicken. Allerdings soll im Hausarztbereich das Personalangebot aufgestockt werden, indem pro Arzt nunmehr zwei Weiterbildungsassistenzen ermöglicht werden, von einer fachärztlichen Weiterbildung in unseren Praxen ist selbstverständlich keine Rede.

Außerdem werden Fachärzte auch honorartechnisch beglückt durch eine Entbudgetierung in unterversorgten Gebieten (die es aber praktisch nicht gibt!). In (drohend) unterversorgten Gebieten soll es Zuschläge zum, in überversorgten Gebieten (größer 120 Prozent) Abschläge vom Honorar geben. Mit anderen Worten: die meisten Kolleginnen und Kollegen, können mit Abschlägen rechnen. Nicht verschwiegen soll, dass es auch ein paar positive Aspekte gibt: So soll (eine lange vorgetragene Forderung der Ärzteschaft) die Sozialversicherungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst der Krankenversicherung geregelt werden. Ebenso soll die sektorenübergreifende Versorgung mit Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs gefördert werden. Daran arbeiten derzeit die Partner der Selbstverwaltung. Auch der BDC hat seine Vorstellungen eingebracht, wobei wir darauf drängen, medizinisch kritische Prozeduren wie Cholezytektomie oder Strumachirurgie nicht in verpflichtend ambulante Eingriffe umzuwidmen. Ansonsten bleibt es bei der noch von Minister Lauterbach auf den Weg gebrachten Krankenhausreform, auf die wir ja schon mehrfach eingegangen sind.

Auch wenn die Formulierungen im Koalitionsvertrag noch keine Gesetzestexte darstellen, bleibt festzustellen, dass im Grunde keine wirklich systemverändernden Pläne zu erkennen sind, sondern eher so weitergemacht wird wie bisher. Keine Einschränkungen für die Bevölkerung, Daumenschrauben für die Leistungserbringer, speziell für Kliniken über das schon beschlossene KHVVG mit der Zuteilung von Leistungsgruppen sowie für niedergelassen Fachärzte mit Einführung eines Primärarztsystems und potentiellen Honorarkürzungen.

Um dem Ganzen noch eine versuchsweise versöhnliche Note abzugewinnen: Zumindest müssen wir uns nicht mehr mit den erratischen Ideen eines Prof. Lauterbach herumschlagen. Dessen Gastspiel ist nach drei Jahren beendet. Hoffen wir, dass der neue Minister nicht seinem Namen gerecht wird und uns neue Sorgen beschert.

PS: Sie finden die Passagen des Koalitionsvertrages zur Gesundheitspolitik HIER (ab S. 75).

Rüggeberg JA: Alte Ideen, neu verpackt. Passion Chirurgie. 2025 Mai; 15(05): Artikel 05_03.

Berufspolitik Aktuell: Immer wieder einmischen

Die Wahlen zum Deutschen Bundestag sind vorbei und hinterlassen das Bild einer tief gespaltenen Gesellschaft mit teilweise unvereinbaren Positionen. Es wäre dringend geboten, jetzt wieder in einen sachorientierten gemeinsamen Diskurs einzutreten und nach einigenden Kompromissen zu suchen. Man wird sehr genau hinsehen müssen, ob und wie eine neue Regierung in der Lage sein wird, die unbestreitbaren Gegensätze in zukunftsorientierte Lösungsansätze zu bringen. Gerade für uns Ärztinnen und Ärzte steht das Wohl der uns anvertrauten kranken Menschen im Vordergrund unseres Handelns. Dem sind wir ungeachtet der Herkunft, des Glaubens, des Sozialstatus oder irgendwelcher Ideologien für jeden gleichermaßen verpflichtet.

Ein Wesensmerkmal ärztlicher Tätigkeit ist dabei die Fokussierung auf jeweilige Einzelschicksale. Politiker dagegen müssen abstrahierend denken und für die Gesamtgesellschaft priorisierend entscheiden, das macht Diskussionen zwischen diesen Gruppen oft schwierig.

Das mag ein Grund dafür sein, dass die Gesundheitspolitik im Wahlkampf praktisch keine Rolle gespielt hat, obwohl es mit dem bekannten Thema Bürgerversicherung durchaus richtungsweisende fundamentale Gegensätze gab. Gleiches gilt für Positionen zu einer wohnortnahen Versorgung auf qualitativ bestmöglichem Niveau. So sehr Minister Lauterbach zu Ampelzeiten auf allen Kanälen präsent war, so wenig haben strukturelle Fragen im Gesundheitssystem im Wahlkampf eine Rolle gespielt. Jetzt werden wir darauf achten müssen, was dazu in einem Koalitionspapier formuliert werden wird.

Auf dieses Papier haben wir von außen nur wenig Einfluss, später dann auf die Umsetzung der Vorhaben zusammen mit den anderen Playern möglicherweise etwas mehr. Dann sind aber die Weichen schon gestellt und die Eckpfeiler fest eingerammt. Umso wichtiger ist es daher, unsere Vorstellungen rechtzeitig in die Verhandlungen der Koalitionäre einzubringen.

Der BDC hat hierzu ein Positionspapier verfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (wie natürlich auch alle anderen Gruppierungen). Es beinhaltet fünf Punkte, die den besonderen Herausforderungen für das Gesundheitswesen gerecht werden (mehr dazu, siehe BDC-Pressemitteilung):

„Einem stetig wachsenden Versorgungsbedarf einer älter werdenden Bevölkerung stehen ein wachsender Fachkräftemangel und eine veränderte Haushaltslage in Deutschland gegenüber. Ziel muss es daher sein, das Gesundheitssystem in seiner Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Daseinsvorsorge und nicht zuletzt auch als Wirtschaftsfaktor zu erkennen und zu fördern. Gleichzeitig bedarf es umfassender Reformen. Für die neue Legislaturperiode bezieht der BDC daher Position und fordert die Politik auf, die folgenden Reformschwerpunkte prioritär anzugehen:

  1. Fachärztliche Weiterbildung auf ambulanter und stationärer Ebene fördern,
  2. Bürokratieabbau umsetzen,
  3. Steuerung von Patienten optimieren,
  4. Krankenhausreform weiterentwickeln und
  5. Sektorenübergreifende Hybrid-DRG weiterentwickeln.“

Wir werden sehen, was eine neue Regierung davon angehen will und werden alles daransetzen, dass wir weiter unsere Patienten so versorgen können, wie es in deren Interesse geboten ist.

Rüggeberg JA: Immer wieder einmischen. Passion Chirurgie. 2025 März; 15(03/QI): Artikel 05_02.

BDC trifft H-DRG-Vereinbarung mit Pathologie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der BDC hat unter Einbeziehung der Anästhesie eine Vereinbarung mit der Pathologie getroffen, mit deren Hilfe mögliche Auseinandersetzungen um Honoraranteile aus H-DRGs vermieden werden sollen. Bekanntlich sind pathologische Leistungen Bestandteil der Hybrid-DRG mit der Folge, dass diejenige Einrichtung, die ein solches H-DRG abrechnet, die Pathologie aus diesem Honorar bezahlen muss, weil eine kassenärztliche Überweisung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Angesichts der möglicherweise entstehenden immensen Kosten durch Spezialuntersuchungen haben wir vereinbart, dass zunächst nur eine einfache Histologie zu einem über alle DRG gleichen Festpreis erstattet wird und zwar als Vorwegabzug. Erst danach erfolgt eine ggf. erforderliche Aufteilung zwischen Chirurgie und Anästhesie.

Sollte aus medizinischer Indikation eine weitere (teure) Spezialuntersuchung erforderlich sein, so muss die Pathologie dies unmittelbar mitteilen. Da sich dann meist auch die Diagnose ändert, muss im Groupersystem geprüft werden, ob dann nicht mehr auf ein H-DRG zugegriffen werden muss, sondern eine EBM-Abrechnung erfolgt. Diese lästige Umwidmung schützt alle Beteiligten vor unangenehmen Überraschungen. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Rechtsverordnung zu H-DRG fehlerhaft und unausgegoren ist. Das werden wir weiter versuchen zu ändern, bis dahin bedarf es im Einzelfall leider etwas kreativer Phantasie.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Dr. med. Peter Kalbe
Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg
Dr. med. Friederike Burgdorf

Download: Vereinbarung zwischen BDP, BDC und BDA

Berufspolitik Aktuell: Wunsch und Wirklichkeit

Aktuell beschäftigt die Bundestagswahl die Gemüter. Die Wahlprogramme der Parteien sollen die Bürger bewegen, ihr Kreuz an der vermeintlich richtigen Stelle zu setzen, und die Diskussionen darüber sind mehr oder weniger hitzig. Natürlich sind die gesundheitspolitischen Themen für uns von besonderem Interesse, aber eigentlich auch für die Bevölkerung, denn deren Versorgung steht auf dem Spiel. Dennoch ist und war auch in der Vergangenheit die Gesundheitspolitik nie ausschlaggebend für eine Wahlentscheidung. Und überhaupt: Lohnt sich eigentlich ein Blick in die blumige Programmatik der Parteien?

Denn je vollmundiger die Themen angepriesen werden, umso geräuschloser verschwinden sie wieder in den Archiven, wenn die Wahlen vorüber sind. Tatsache ist, dass keine Partei ihre Programmatik wird unverändert umsetzen können, weil in Deutschland mittlerweile niemand mehr alleine eine Regierung wird bilden können. Spätestens in den Koalitionsverhandlungen wird sich die Spreu vom Weizen trennen. Dann kommt es entweder zu windelweichen Kompromissen und in der Folge zu nur marginalen Veränderungen oder ein potentieller Koalitionspartner bekommt einen etwas deutlicheren Zugang mit mehr Gestaltungsmöglichkeiten, der allerdings immer wieder im Koalitionsausschuss (der heimlichen Regierung) um Akzeptanz kämpfen muss.

Das Gesundheitsressort gilt im Übrigen als eher unbeliebt, denn alle wissen, dass es angesichts der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage ohne Einschränkungen in der Versorgung und im Leistungsangebot nicht gehen kann. Alle Politiker wissen, dass die Bürger Einschnitte in ihrer Gesundheitsversorgung nicht hinnehmen und die dafür Verantwortlichen bei der nächsten Wahl abstrafen werden. Die Kunst wird dann darin bestehen, den schwarzen Peter möglichst anderen zuzuschieben oder wie immer bei denen zu sparen, die die kleinste und damit wahltechnisch unbedeutendere Gruppe darstellen. Das sind, Sie haben es erraten, wir Ärzte resp. die Krankenhäuser.

Außerdem steht in den Wahlprogrammen allerlei Verheißungsvolles. Weihnachten ist aber vorbei und die Realität in Form der Finanzierung dieser Wünsche sieht anders aus. Das ist seit Jahren typisch für Wahlprogramme: Sie versprechen das Blaue vom Himmel, aber lassen jede Aussage zur Umsetzbarkeit offen. Viele ärztliche Verbände haben versucht, Empfehlungen für bestimmte Parteien abzugeben. Das ist nach unserer Auffassung zwar legitim, aber wenig zielführend. Sinnvoll, wenn auch mühsam und nicht unbedingt erfolgversprechend, ist ein Kontakt zu denjenigen, die am Ende den Koalitionsvertrag ausarbeiten müssen, um dort das ein oder andere Komma zu verschieben. Selbst dann ist es noch nicht sicher, ob die Zielvorstellungen möglicher Koalitionspartner auch tatsächlich im Laufe einer Legislaturperiode umgesetzt werden können, selbst wenn diese das reguläre Ende der Wahlperiode erreicht.

Einerseits bietet unsere pluralistische Demokratie die Garantie, dass politische Entscheidungen immer eine parlamentarische Mehrheit benötigen, die bei zum Teil diametral entgegengesetzten Positionen nur über Kompromisse erreicht werden können, andererseits besteht die Gefahr der gegenseitigen Blockade und des damit verbundenen Stillstands.

Insofern werden Wünsche nur selten wahr und müssen den Gegebenheiten der Wirklichkeit weichen.

Rüggeberg JA: Wunsch und Wirklichkeit. Passion Chirurgie. 2025 Januar/Februar; 15(01/02): Artikel 05_03.

Berufspolitik Aktuell: Kommt da noch was?

Leider unterliegt diese Kolumne einer für das Thema unzuträglichen Abgabefrist und wird daher oft schon vor dem Erscheinungsdatum von den Realitäten überholt. Das gilt insbesondere für die aktuelle Gesetzgebung zur Krankenhausreform und zur Reform der Notfallversorgung. Im Übrigen steht alles unter der Prämisse, dass die Ampelkoalition weiterhin Bestand hat. Sollte der Kanzler im Parlament eine Vertrauensfrage stellen und diese verlieren, ist sofort Schluss mit weiteren Gesetzen, die bis zu diesem Termin noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind. Das gilt dann auch für das KHVVG (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz), wenn es nicht aus anderen Gründen scheitert. Zwar ist das Gesetz mit den Stimmen der Koalition (abgesehen von zwei Abweichlern) im Bundestag beschlossen worden, wird aber vermutlich, obwohl nicht zustimmungspflichtig, vom Bundesrat wegen eines möglichen Einspruchs an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Egal, wie das Votum dort ausfällt, kann der Bundestag den Einspruch ablehnen und das Gesetz trotzdem durchsetzen.

Dann unterschreibt der Bundespräsident und es kann zum 01.01.2025 in Kraft treten. Allerdings sind die wesentlichen Passagen, nämlich die Umstrukturierung der Kliniken, die Zuweisung der sogenannten Leistungsgruppen und die Verteilung der Gelder (50 Milliarden über 10 Jahre verteilt), per Gesetz den Ländern als Aufgabe verordnet worden, die ihrerseits in den Landesparlamenten entsprechend ihre bisherigen Gesetze ändern bzw. anpassen müssen. Ob sie das tun, ist keinesfalls sicher. Im Übrigen hat Minister Lauterbach zwar 50 Milliarden Euro ausgelobt, selber zahlt der Bund aber nichts, sondern verteilt die Schuld zur Hälfte auf die Länder und die gesetzliche Krankenversicherung. Die finden das begreiflicherweise nicht amüsant.

Wie auch immer; was bedeutet die Reform, falls sie denn die oben genannten Hürden nimmt? Den Krankenhäusern werden von den Landesbehörden Leistungsgruppen zugewiesen, die definierte personelle und technische Ausstattungen voraussetzen und damit für kleinere Häuser nicht mehr erbringbar sein werden. Das ist die eigentliche Zielrichtung der Reform: eine Marktbereinigung der Krankenhauslandschaft zugunsten der Großen unter Opferung der Kleinen. Außerdem sollen in Zukunft die Erlöse nicht mehr zu 100 % aus den DRG fließen, sondern auf Basis der beiden Vorjahre 60 % als sogenannte Vorhaltepauschale leistungsunabhängig gezahlt werden und nur noch 40 % aus den DRG. Angeblich soll damit das Hamsterrad unterbrochen werden, aber das ist Unsinn, denn nach wie vor sind die konkreten Leistungen vergütungswirksam und vor allem für die Folgejahre als Aufsatzgröße relevant. Die Kliniken sollen zusätzlich für die ambulante Versorgung geöffnet werden, Bundeswehrkrankenhäuser generell, die anderen Kliniken mit KV-Zulassung. Entsprechend sind die Vertreter der Kassenärzte auf der Zinne. Stellt sich die Frage, mit welchem nicht vorhandenem Personal das alles erledigt werden soll, bleibt wie so vieles aus Bürokratenfedern unbeantwortet.

Das Gesetz hat den Bundesrat ohne Vermittlungsausschuss passiert und tritt damit in Kraft.

Rüggeberg JA: Kommt da noch was? Passion Chirurgie. 2024 Dezember; 14(12/IV): Artikel 05_02.