Schlagwort-Archiv: Chirurgie

Patientensicherheit durch Fehlerkultur in der operativen Medizin essenziel – speziell bei Kindern und Jugendlichen

Berlin, den 12. September 2025 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) hat erneut die Schirmherrschaft bei der Veranstaltung der Medizinischen Hochschule Hannover zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September übernommen. Der Verband unterstützt damit die Initiative des Aktionsbündnis Patientensicherheit und das diesjährige Motto „Patientensicherheit von Kind an – eine Investition fürs Leben“ – und macht in diesem Rahmen auf das Fehler-Berichts- und Lernsystem CIRS aufmerksam.

„Kinder und Jugendliche sind in der Chirurgie eine ganz spezielle Patientengruppe, die viel Erfahrung und äußerste Sensibilität und Sorgfalt bei Anamnese, Behandlung sowie Vor- und Nachsorge erfordert“, erklärt BDC-Verbandspräsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Um die Qualität der Behandlung junger Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau zu halten, gilt es unter anderem, die Fehlerquote oder Komplikationsrate rund um chirurgische Eingriffe möglichst gering zu halten, beziehungsweise Fehler möglichst ganz zu vermeiden. Daher weist der BDC seine fast 17.000 Mitglieder besonders auf das CIRSmedical.de, das bundesweite, einrichtungsübergreifende Berichts- und Lernsystem für kritische Ereignisse in der Medizin, hin.

Ärztinnen und Ärzte können im System kritische Ereignisse und (Beinahe)-Fehler erfassen und analysieren. Das Teilen dieser Informationen unterstützt das gemeinsame Lernen und zeigt Lösungen auf, um diese zukünftig möglichst zu vermeiden. Etwaige Risiken, auf die gerade im Bereich der Kindermedizin zu achten ist, sind unter anderem Medikationsfehler, vermeidbare Schmerzen oder Stress, zu spätes Erkennen von Verschlechterungen des Krankheitszustands oder von Lebensgefahr und Infektionen mit Krankenhauskeimen. „CIRS kann auf diese Risiken aufmerksam machen. Der BDC setzt sich daher für eine intensive und verantwortungsvolle Nutzung des Systems durch die Ärzteschaft ein, da es zu einer nachhaltigen Verbesserung und Stärkung der Sicherheitskultur und damit zur Erhöhung der Patientensicherheit beiträgt“, betont Meyer.

Krankenhausreform-anpassungsgesetz bleibt für den BDC hinter den Erwartungen zurück

Berlin, den 13.08.2025 – Aus Sicht des BDC bietet die Flexibilisierung im Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) Chancen. Für wichtige Themenfelder fehlten im Referentenentwurf jedoch nach wie vor relevante Lösungsansätze und einige Regelungen müssten dringend angepasst werden.

„Wir erkennen im KHAG das erklärte Ziel von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Krankenhausreform praxistauglicher zu machen und begrüßen dies generell. Um eine qualitativ hochwertige chirurgische Versorgung in den Krankenhäusern in der BRD auch zukünftig sicherzustellen, fehlen dem Gesetz jedoch entscheidende Vorgaben“, erklärt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

So beinhalte der vorliegende Referentenentwurf keine Änderung in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten pro Leistungsgruppe. Dies aber ist und bleibt eine Forderung des BDC. „Die spezialisierte Chirurgie ist in besonderem Maße betroffen von der hohen Anzahl vorzuhaltender Fachärztinnen und Fachärzte, wenn mehr als ein oder zwei verwandte Leistungsgruppen vorgehalten werden sollen. In diesen Fällen verdoppelt oder verdreifacht sich die Anzahl der benötigten Fachärzte zur Erfüllung der Anforderungen. Dies wird in vielen Kliniken die ohnehin schon angespannte Personalsituation weiter verschärfen und sich nur schwer realisieren lassen“, erläutert Meyer.

Auch die vom BDC und zahlreichen anderen ärztlichen Berufsverbänden vielfach kritisierten Regelungen zur Hybrid-DRG wurden nicht revidiert. „Behandlungen dürfen kein Nullsummen- oder Minusspiel sein, sonst wird die Chirurgie als ärztlicher Beruf unattraktiv. Diese Schieflage in der Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Hybrid-DRG muss daher unbedingt korrigiert werden“, fordert Meyer. Beibehalten werden soll auch die Vorhaltevergütung als zentrales Reformelement. Dies beurteilt der BDC ebenfalls sehr kritisch und bleibt bei seiner Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung der Betriebskostenfinanzierung für Krankenhäuser und übergangsweisen Einführung weiterer Strukturkostenkomponenten, etwa Zuschläge für Notfallstufen, Zentren und insbesondere auch für die Weiterbildung.

Bezüglich der fachärztlichen Weiterbildung vermisst der BDC nach wie vor Lösungen für die Finanzierung in Klinik und Praxis: Im Rahmen der neuen Leistungsgruppenzuteilung müssten komplexe Modelle der Rotation für Weiterzubildende entwickelt werden für eine fundierte und zeitgerechte Erfüllung des Weiterbildungscurriculums. Hierfür müsse eine angemessene Vergütung vorgesehen werden.

Insgesamt begrüßt der Verband, dass die Reform einige wesentliche Forderungen der Länder und Krankenhäuser zum Zeitplan und zu Ausnahmen umsetzt. Tiefgreifende Veränderungen in der Systematik der Krankenhausreform seien aktuell jedoch ausgeblieben. „Die Umsetzung der Krankenhausreform ist von besonderer Relevanz für den chirurgischen Alltag. Wir nehmen Bundesgesundheitsministerin Warken beim Wort und erwarten von ihr Gesprächsbereitschaft mit den Expertinnen und Experten aus den ärztlichen Berufsverbänden und den wissenschaftlichen Fachgesellschaften zur Weiterentwicklung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

NDR-Beitrag Schwer verwundet: Ukrainische Kriegsopfer in deutschen Kliniken

Der Beitrag “Schwer verwundet: Ukrainische Kriegsopfer in deutschen Kliniken” von Alexandra Bidian und Lennart Banholzer war einer der Favoriten des BDC-Journalistenpreis. Die Redakteurin und der Redakteur portraitieren drei Personen, zwei Männer und eine Frau, die an der Front oder im zivilen Leben durch Kriegsangriffe schwer geschädigt worden sind. Schwerverletzte werden über Polen unter anderem ins Militärkrankenhaus Hamburg gebracht und dort behandelt. Die Zuschauer begleiten die schwierigen Heilungs- und Rehabilitationsprozesse der Patient:innen. Daneben geben sie Einblick in deren Leben in Deutschland, mit ihren Familien und den Personen, die ihnen helfen. Und sie befragen sie, wie sie in die Zukunft blicken.

Zum Beitrag in der ARD-Mediathek

Rückblick auf den Deutschen Chirurgie Kongress 2025

Den diesjährigen 142. Deutschen Chirurgiekongress, der vom 26. – 28. März in München stattgefunden hat, konnten sowohl die Veranstaltenden als auch die Teilnehmenden als großen Erfolg verbuchen. Bereits im Vorfeld nahm die Presse relevante Themen wie beispielsweise die fachärztliche Weiterbildung und Vorbereitung der Chirurgie auf den Kriegs- und Krisenfall auf. Der BDC konnte mit sieben Sitzungen zu den Themen neue Weiterbildungsordnung, chirurgischer Nachwuchs, elektronische Patientenakte, Krankenhausreform, Notfallreform und Hybrid-DRG, Beruf und Karriere sowie KI in der klinischen Praxis zur Wissenserweiterung der Teilnehmenden beitragen. In den beiden BDC-Workshops zum DRG-System und zur Vorbereitung auf die Niederlassung erhielten Interessierte wertvolle Hinweise. Außerdem beteiligte sich der BDC an mehreren interdisziplinären Sitzungen mit DGCH, DGAV und CAAO zur onkologischen Viszeralchirurgie sowie den Hybrid-DRGs.

Zahlreiche Mitglieder trafen sich am BDC-Stand, der sich im Kreise der chirurgischen Fachgesellschaften befand, zum Austausch und zum Gespräch mit Mitarbeiterinnen der BDC-Geschäftsstelle. Trotz der teils schwierigen politischen und gesellschaftlichen Themen, die behandelt wurden, herrschte eine familiäre und positive Stimmung.

 

DGCH unterstützt Initiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) begrüßt die Bundesratsinitiative zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende in Deutschland. „Wir brauchen eine Kultur der Organspende, wie sie in anderen europäi-schen Nachbarländern existiert, aus denen wir Organe zur Transplantation importieren“, erklärt DGCH-Präsidentin Professor Dr. med. Christiane Bruns, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral-, Tumor- und Transplantationschirurgie der Universität Köln. Mit der Widerspruchslösung erhalte jeder Mensch die Möglichkeit, die Chance zu nutzen, anderen nach dem eigenen Tod zu helfen.

Auf Initiative Nordrhein-Westfalens planen mehrere Bundesländer, am 14. Juni 2024 eine Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung in den Bundesrat einzubringen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig jeder Mensch automatisch als Organspendender in Frage kommt, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten schriftlich widersprochen oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach dessen Tod mündlich. Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, die auf der erweiterten Zustimmungslösung beruht – für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten nötig.

Um die Zustimmung zur Organspende zu erleichtern, wurde im Jahr 2020 zusätzlich ein elektronisches Organspende-Register beschlossen, in das jeder seine Entscheidung eintragen kann und das am 18. März 2024 schließlich an den Start ging. Bis zum 10. Juni 2024 hatten sich dort mehr als 127.000 Menschen mit einer Erklärung zur Organspende eingetragen. „Das klingt gut, ist aber längst nicht ausreichend und wird vermutlich nicht zum gewünschten Erfolg führen“, sagt DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Immer noch warten deutschlandweit etwa 8000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, von denen täglich drei auf der Warteliste versterben. 2023 wurden in Deutschland nur knapp 2.900 Organe von 965 Personen gespendet.

Aufgrund der massiven Lücke zwischen gespendeten Organen und Personen, die ein Spenderorgan benötigen, bezieht Deutschland über die internationale Vermittlungsstelle „Eurotransplant“ aus den europäischen Nachbarländern Organe zur Transplantation. In dem überwiegenden Teil dieser Länder gilt die Widerspruchslösung, unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Dort ist das Spendenaufkommen deutlich höher: Während in Spanien die Wartezeit auf eine Spenderniere im Schnitt ein Jahr beträgt, warten Betroffene in Deutschland zwischen acht und zehn Jahre auf ein solches Organ.

„Dieses Missverhältnis ist nicht hinnehmbar, das sollten wir ändern“, betont Bruns. In Staaten mit Widerspruchslösung werde die Organspende als Chance gesehen, anderen Menschen nach dem eigenen Tod zu helfen. „Es stellt sich die Frage, ob wir Lebenschancen vertun – oder ein letztes Mal anderen helfen wollen“, ergänzt Schmitz-Rixen. Zumal fast jeder ein fremdes Organ annehmen würde, wenn er sich in einer solchen Situation befände. „Die Beschäftigung mit diesem Thema, mit der Entscheidung pro oder contra Organspende, ist durchaus zumutbar und nimmt den Druck von den Angehörigen“, so Schmitz-Rixen.

Das bereits existierende Organspende-Register könnte als wichtige Grundlage der Widerspruchslösung dienen. „Organspende-Ausweise werden häufig nicht gefunden“, erläutert Bruns. „Mit dem Register besteht hingegen eine sichere Dokumentationsmöglichkeit, auf die auch Ärztinnen und Ärzte zuverlässig Zugriff haben.“ Bei einer Widerspruchslösung kann man sich entscheiden, auch nur einzelne Organe oder Gewebe zu spenden. Ein Widerspruch gegen eine Organspende muss nicht begründet werden.

Quelle: DGCH

 

Durch Hospitation die Nische finden, die einen glücklich macht

BDC-Nachwuchsbeauftragter Dr. Benedikt Braun im Gespräch auf arzt & karriere, dem Karriereportal für Mediziner über die Gründe, warum eine fachärztliche Weiterbildung zum/zur ChirurgIn eine hervorragende Option ist, Tipps für Nachwuchsmediziner die geeignete Weiterbildungsstelle zu finden und warum das Work-Life-Balance-Argument nicht greift.

Gründe für eine Weiterbildung im Fach Chirurgie. Die Chirurgie bietet die große Chance – wie kaum ein anderes Fach, eine Nische zu finden, die Mediziner auf lange Sicht erfüllt und glücklich macht. Das stärkste Argument den Chirurgenberuf zu ergreifen, ist der unmittelbare Charakter des Fachs. Oftmals handelt es sich um eindeutige, akut aufgetretene Erkrankungen oder Verletzungen, die eine möglichst schnelle Lösung für den Patienten erfordern. Auch der OP ist ein starkes Argument für das Fach – sicherlich eine Arbeitsumgebung wie keine andere. Die Arbeit erfordert eine gute Vorbereitung, Teamarbeit und höchste Konzentration und Präzision, und das für eine Vielzahl von Operationen mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen. Wem das nicht liegt, der hat in der Chirurgie die Möglichkeit, mit Elektiveingriffen und gut organisierten Sprechstunden einen weitestgehend geregelten Tag ohne große Überraschungen zu gestalten.

Konkrete Tipps zur fachärztlichen Weiterbildung. Eine Hospitation ist die ideale Gelegenheit, den künftigen Arbeitsplatz kennenzulernen. Ein erster Eindruck vom Haus und direkte Einblicke in die Arbeitsumgebung helfen, wichtige Fragen zu klären:

  • Wie ist die Stimmung im Team?
  • Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufrieden?
  • Kann der OP-Katalog für die Facharztausbildung fristgerecht absolviert werden?
  • Wie sind die Arbeitszeiten und Überstundenregeln?
  • Gibt es Möglichkeiten, einen eigenen klinischen Schwerpunkt zu verfolgen?
  • Wie sieht es mit der Forschung aus, etwa in Bezug auf Finanzierung und Arbeitsgruppen?

Das sind wesentliche Fragen, die angehende Mediziner auf ihre eigenen Bedürfnisse zuschneiden sollten. Ein kleiner Tipp noch für alle Hospitanten: Wer wirklich wissen will, wie es mit der operativen Weiterbildung aussieht, der sollte sich einfach mal im OP-Plan die Mitarbeiter-Einteilungen der letzten Wochen zeigen lassen. Das beantwortet oft schon viele Fragen.

Work-Life-Balance “nur“ ein Schlagwort. Der Begriff Work-Life Balance suggeriert, dass Arbeit und Leben streng voneinander getrennt sind. Viele gehen – meistens – sehr gerne zur Arbeit und haben große Freude daran, ihren Beruf auszuüben. Die Arbeit als Chirurg ist also nicht diametral dem eigenen Leben gegenübergestellt, wie es der Begriff der Balance nahelegt, sondern ein ganz wesentlicher Teil des Medizinerlebens. Inwieweit die Rahmenbedingungen zu jedem einzelnen Chirurgen passen, hängt sicherlich vom Anspruch ab und ist immer auch mit einer gewissen Prise Realismus zu beurteilen. Angehende Mediziner, die gerne bei langen und aufwendigen Operationen mitwirken und diese irgendwann eigenverantwortlich durchführen wollen, können nicht erwarten, jeden Tag zur selben Uhrzeit zu Hause zu sein. Anders herum besteht immer auch die Möglichkeit, innerhalb des Fachbereichs eine Weiterbildung und Spezialisierung zu finden, die eine deutlich höhere Planbarkeit erlaubt.

Hier geht’s zum vollständigen Interview: https://arztundkarriere.com/weiterbildung/chirurgie-weiterbildung/