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Die neue GOÄ kommt!

Mit mit überwältigender Mehrheit hat sich der diesjährige Deutsche Ärztetag für die neue GOÄ ausgesprochen. 212 Ärztinnen und Ärzte stimmten dafür, lediglich 19 stimmten dagegen und 8 enthielten sich.

Das bedeutet, dass Bundesärztekammer und PKV-Verband diesen gemeinsam abgestimmten Vorschlag dem Bundesgesundheitsministerium übermitteln werden. Ziel ist, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erwirken. Dafür hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei Ihrer Ansprache zur Eröffnung des DÄT bereits grundsätzlich grünes Licht erteilt.

Der BDC hat den Erstellungsprozess in den letzten Jahren intensiv und mit hoher Expertise begleitet. “Grundsätzlich begrüßen wir es, dass jetzt ein transparentes, rechtssicheres und modernes Gebührenverzeichnis zur Übergabe an das Ministerium vorliegt. Nun muss die neue GOÄ wie zugesagt konsequent weiterentwickelt werden”, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Beschlussantrag Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Forderung Weiterentwicklung

Update zur Wundversorgung

Zur Maiausgabe 2025 | PASSION CHIRURGIE

Nahezu 1 Million behandlungsbedürftige Fälle von chronischen oder schlecht heilenden Wunden, Kosten für das Gesundheitssystem von geschätzt 8 Mrd. Euro werden als Belastung für das deutsche Gesundheitswesen bezeichnet. Der Wirtschaftsfaktor „Wunde“ führt laut statistischem Bundesamt zu einem geschätzten Umsatz von 175 Millionen Euro im Jahr für die verwendeten Produkte, mit steigender Tendenz.

Hinter jedem Behandlungsfall steht jedoch immer noch ein Mensch, der auf medizinische Hilfe und Versorgung, nicht selten im Tagesabstand, angewiesen ist.

Chronische Wunden führen bei Patienten häufig zu einer massiven Einschränkung der Lebensqualität und zu einem partiellen Verlust der sozialen Teilhabe innerhalb unserer Gesellschaft. Die Gesamtheit der Heilberufe steht hier in einer besonderen Verantwortung.

Eine intensive stationäre Versorgung ist in Zeiten nicht refinanzierter überlanger Liegezeiten zunehmend die Ausnahme. Die ambulante Versorgung chronischer und ausgedehnter Wunden findet überwiegend im schon seit langem überlasteten ambulanten Bereich statt. Die Vergütung im vertragsärztlichen Bereich deckt nicht einmal im Ansatz Kosten für ärztliche Behandlungen im Wochen- oder Tagesrhythmus ab.

Lösungen hierzu entwickelten die beteiligten Berufsgruppen zunehmend aus der Not heraus, die dann von der Politik aufgenommen wurden. Nicht selten als eigene Erfolge präsentiert. Effektive Wundversorgung ist heute meist ein Zusammenspiel von stationärer und ambulanter Versorgung sowie ärztlichen- und nichtärztlichen Therapeuten.

Die Überwindung und der Umgang mit diesen Schnittstellen stellen das Erfolgsrezept in der individuellen Versorgung von Wundpatienten dar. Der Themenschwerpunkt „Wunde“ nimmt diese Hürden aber auch Möglichkeiten in den Fokus. Wundversorgung aus ärztlicher Sicht, stets der Ausgangspunkt für die Behandlung, darf einerseits nicht unterschätzt werden. Das Erkennen von zugrunde liegenden Erkrankungen, sei es aus den gefäßchirurgischen oder anderen medizinischen und chirurgischen Bereichen, eröffnet erst eine substantielle Behandlung über die Lokaltherapie hinaus.

Andererseits führt nicht jede noch so anspruchsvolle Versorgung der Grunderkrankung zur sofortigen Abheilung der Wunde. Die Übergabe in den ambulanten Sektor und insbesondere in den nichtärztlichen Bereich ist die zweite unersetzliche Stufe der abschließenden Wundheilung.

Der Umgang mit Schnittstellen benötigt jedoch Vertrauen. Vertrauen in die Kompetenz des Behandlungspartners, aber auch in die rechtlichen Rahmenbedingungen.

In allen Bereichen hat sich – zum Wohle des Patienten – sehr viel getan.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.

Fellmer P: Editorial. Wundversorgung. Passion Chirurgie. 2025 Mai; 15(05): Artikel 01.

Wir trauern um den ehemaligen BDC-Präsidenten Professor Polonius

Prof. Dr. med. Michael-J. Polonius

* 18.12.1937                      ⴕ 05.05.2025

Präsident von 2003 – 2010

 

Mit großer Bestürzung haben wir die Nachricht vom Ableben unseres ehemaligen Präsidenten aufgenommen.

In tiefer Trauer gedenken wir einer herausragenden Persönlichkeit als Mensch und Chirurg. Mit Geradlinigkeit, Aufrichtigkeit, Kompetenz und Fairness hat er den Berufsverband der Deutschen Chirurgie von 2003 – 2010 als Präsident geführt. Seine hervorragenden Leistungen für den Berufsverband der Deutschen Chirurgie fanden im In- und Ausland hohe Anerkennung. Sein ausgewogenes Urteil und sein Rat wurden stets geschätzt.

Seinen Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie wird seine liebenswürdige und verbindliche Persönlichkeit sehr vermissen und seiner immer in Hochachtung und Dankbarkeit gedenken.

 

Prof. Dr. med. H.-J. Meyer          Dr. med. J.-A. Rüggeberg            Dr. med. P. Kalbe
Präsident                                            Vizepräsident                                   Vizepräsident

©BÄK

Konzeptpapier zu Physician Assistance veröffentlicht

Die Bundesärztekammer hat ein Positonspapier zum Gesundheitsberuf Physician Assistance (PA) herausgegeben, dass die Abgrenzung der Aufgabenbereiche zwischen Ärztinnen und Ärzten und PA aufzeigt und als orientierender Handlungsrahmen dienen soll.

Die Bundesärztekammer beschreibt in dem Papier ausgewählte Aspekte des Berufsbildes und formuliert konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung des Tätigkeitsrahmens. Neben der Darstellung typischer Aufgaben in der ambulanten und stationären Versorgung werden auch die zentralen Studieninhalte sowie die angestrebten Kompetenzen erläutert.

Hier geht es direkt zum Positionspapier

Erweiterung des DRG-Hybrid-Katalogs beschlossen

Die neue Beschlussfassung umfasst rund 100 neue OPS-Kodes. Dabei sind unter anderem mehrere kardiologische Eingriffe und perkutan-transluminale Gefäßinterventionen neu hinzugekommen. Bei Leistungen der Hernienchirurgie kommen beispielsweise weitere OPS-Kodes hinzu (siehe Infokasten). Dabei umfasst der Leistungskatalog auch Fälle mit einer Krankenhausverweildauer von bis zu zwei Belegungstagen. Dies ist durch den Ausschuss festgelegt worden, um die für das Jahr 2026 gesetzlich vorgeschriebene Fallzahl in Höhe von einer Million zu erreichen.

Hybrid-DRG-Katalog 2026: Die neuen Leistungsbereiche

Der Beschluss sieht neben dem bereits bekannten Hybrid-DRG-Leistungskatalog ergänzende OPS-Kodes vor, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • Diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen
  • Elektrophysiologische Untersuchungen am Herzen inklusive ablativer Maßnahmen
  • Operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren
  • Einfache, laparoskopische Cholezystektomie
  • Laparoskopische Appendektomie
  • Hernienchirurgie
  • Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen
  • Frakturrepositionen

Quelle: KBV

Fortbildung zur Wundversorgung mit AMBOSS – meine subjektiven Erfahrungen

Das Amboss-Portal ist technisch top, übersichtlich und einfach zu bedienen. In den von mir getesteten Fortbildungen fanden sich zahlreiche Links auf den gesamten Wissensschatz der Medizin. Diese Querverweise bieten erhellende Einblicke in andere Bereiche sowie seltene Erkrankungen aus den Nachbardisziplinen, mit denen man meist seit dem Studium nichts mehr zu tun hatte. Hier kommt zum Tragen, dass AMBOSS der unangefochtene Marktführer für online-Wissensvermittlung für Medizinstudierende ist. Im Hinblick auf spezielle fachärztlich chirurgische Techniken bleibt das von mir getestete Format allerdings auf dem Niveau der Studierenden. Hierfür bietet das Fortbildungsangebot der BDC|Akademie die ideale Ergänzung. Also, warum nicht AMBOSS als unseren BDC-Kooperationspartner wählen und 20 % der Gebühr sparen?

Nunmehr schon erfahren auf dem AMBOSS-Fortbildungsportal, habe ich eine Fortbildung durchgearbeitet, die in Zusammenarbeit mit dem BDC entwickelt wurde. Der Kursus „Wundversorgung“ bietet in sieben Modulen einen umfassenden Überblick über die Grundprinzipien und die Behandlungsoptionen von akuten und chronischen Wunden. Insbesondere die systematische Abhandlung der Ursachen und der Therapie der chronischen Wunden mit Videos und zahlreichen Fotos von realen Wundsituationen fand ich sehr hilfreich. Dabei wird gegliedert nach arteriell oder venös bedingten Wunden mit Spezialkapiteln zum diabetischen Fußsyndrom und zum Dekubitus. Besonders wertvoll fand ich die gut begründeten Empfehlungen zur Anwendung verschiedener Verbandmittel und das Video zur korrekten Anlage eines entstauenden Kompressionsverbands, welches man auch bei der Fortbildung des Personals einsetzen könnte. Im Hinblick auf weitergehende chirurgische Maßnahmen der Wundbehandlung, z. B. zum Débridement, zu gefäßchirurgischen und zu plastisch-chirurgischen Maßnahmen muss allerdings auf zusätzliche Quellen zugegriffen werden.

Kurs Wundversorgung

In sieben Modulen wird das breite Spektrum des Wundmanagement aufgearbeitet. Wundbeurteilung mit Fotodokumentation von akuten und chronischen Wunden und eine übersichtliche Gliederung der eingesetzten Wundprodukte sind vermitteltes Grundlagenwissen im ersten Modul. Weitere Module adressieren arteriell und venös bedingte Wunden mit ihren zugrundeliegenden Erkrankungen, den Dekubitus und postoperative Wundheilungsstörungen. Den Schlusspunkt bildet ein Kapitel über das Einmaleins der Verordnungen. Jedes Modul enthält ein praxisnahes Video von 15 bis 25 Minuten Länge und wird ergänzt durch relevante Kapitel aus der AMBOSS Online-Bibliothek. Mit der Beantwortung von zehn CME Fragen kann die eigene Kompetenz überprüft und mit CME Punkten zertifiziert werden.

Ein aktiver AMBOSS-Account ist Voraussetzung für die Nutzung der jeweils gebuchten Fortbildung. HIER geht’s zur BDC-Kooperation mit Amboss…
Schon bei Amboss registriert? Hier geht´s direkt zum BDC-Mitgliedervorteil für die Online-Fortbildung auf AMBOSS…
Zum Podcast “Wundmanagement NEU gedacht!” von Surgeon Talk geht´s HIER… 

Kalbe P: Fortbildung zur Wundversorgung mit AMBOSS – meine subjektiven Erfahrungen. Passion Chirurgie. 2025 Mai; 15(05): Artikel 03_04.

Berufspolitik Aktuell: Alte Ideen, neu verpackt

Wir wollen eine gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die Menschen im ganzen Land sichern.“ Mit diesem ebenso wohltönenden wie nichtssagendem Satz beginnt im Koalitionsvertrag der Abschnitt zu den gesundheitspolitischen Absichten der neuen Bundesregierung. Das stand so ähnlich in nahezu allen Vorläuferversionen der letzten Jahre und wir wissen, was am Ende dabei herausgekommen ist. Interessant ist allenfalls, dass es nicht mehr „wir werden“, sondern nur noch „wir wollen“ heißt. Wünschen kann man Vieles, Absichtserklärungen sind noch keine konkreten Gesetzespläne. Da passt es ins Bild, dass die zentrale Herausforderung der Stabilisierung der Gesundheitskosten erstmal nach altem Muster in eine Kommission abgeschoben wird, die erst in zwei Jahren Vorschläge präsentieren soll. Wie immer haben die politisch Verantwortlichen nicht den Mut, der Bevölkerung auch nur ansatzweise eine Reduktion von Leistungen zuzumuten, da versucht man lieber, bei den Leistungserbringern zu sparen, so wie all die Jahre zuvor mit den diversen „Verbesserungsgesetzen“.

Originell ist dabei ein Ansatz, der seinerzeit von der SPD-Ministerin Ulla Schmidt gegen den Widerstand der Union nicht umgesetzt werden konnte, jetzt aber von einem CDU-Minister realisiert werden soll: das Primärarztsystem. Einen direkten Zugang zu Fachärzten soll es nicht mehr geben, stattdessen legen Haus- und Kinderärzte oder die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) betriebene Rufnummer 116 117 den medizinisch notwendigen Bedarf für einen Facharzttermin fest und legen den dafür notwendigen Zeitkorridor (Termingarantie) fest. Wenn das nicht klappt, sollen die Fachärzte an den Krankenhäusern dann die ambulante Versorgung übernehmen. Offenbar ist den Koalitionären entgangen, dass es dort zumindest derzeit überhaupt gar keine ausreichenden Kapazitäten für die Millionen zusätzlicher Behandlungsfälle gibt. Letztlich ist das Ganze dann eben doch eine verkappte Rationierung, denn in dem Nadelöhr Primärarzt werden viele Patientinnen und Patienten hängen bleiben, man möge nur ins Nachbarland Niederlande blicken. Allerdings soll im Hausarztbereich das Personalangebot aufgestockt werden, indem pro Arzt nunmehr zwei Weiterbildungsassistenzen ermöglicht werden, von einer fachärztlichen Weiterbildung in unseren Praxen ist selbstverständlich keine Rede.

Außerdem werden Fachärzte auch honorartechnisch beglückt durch eine Entbudgetierung in unterversorgten Gebieten (die es aber praktisch nicht gibt!). In (drohend) unterversorgten Gebieten soll es Zuschläge zum, in überversorgten Gebieten (größer 120 Prozent) Abschläge vom Honorar geben. Mit anderen Worten: die meisten Kolleginnen und Kollegen, können mit Abschlägen rechnen. Nicht verschwiegen soll, dass es auch ein paar positive Aspekte gibt: So soll (eine lange vorgetragene Forderung der Ärzteschaft) die Sozialversicherungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst der Krankenversicherung geregelt werden. Ebenso soll die sektorenübergreifende Versorgung mit Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs gefördert werden. Daran arbeiten derzeit die Partner der Selbstverwaltung. Auch der BDC hat seine Vorstellungen eingebracht, wobei wir darauf drängen, medizinisch kritische Prozeduren wie Cholezytektomie oder Strumachirurgie nicht in verpflichtend ambulante Eingriffe umzuwidmen. Ansonsten bleibt es bei der noch von Minister Lauterbach auf den Weg gebrachten Krankenhausreform, auf die wir ja schon mehrfach eingegangen sind.

Auch wenn die Formulierungen im Koalitionsvertrag noch keine Gesetzestexte darstellen, bleibt festzustellen, dass im Grunde keine wirklich systemverändernden Pläne zu erkennen sind, sondern eher so weitergemacht wird wie bisher. Keine Einschränkungen für die Bevölkerung, Daumenschrauben für die Leistungserbringer, speziell für Kliniken über das schon beschlossene KHVVG mit der Zuteilung von Leistungsgruppen sowie für niedergelassen Fachärzte mit Einführung eines Primärarztsystems und potentiellen Honorarkürzungen.

Um dem Ganzen noch eine versuchsweise versöhnliche Note abzugewinnen: Zumindest müssen wir uns nicht mehr mit den erratischen Ideen eines Prof. Lauterbach herumschlagen. Dessen Gastspiel ist nach drei Jahren beendet. Hoffen wir, dass der neue Minister nicht seinem Namen gerecht wird und uns neue Sorgen beschert.

PS: Sie finden die Passagen des Koalitionsvertrages zur Gesundheitspolitik HIER (ab S. 75).

Rüggeberg JA: Alte Ideen, neu verpackt. Passion Chirurgie. 2025 Mai; 15(05): Artikel 05_03.

Einführung der ePA in Praxen gestartet – verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober

Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist jetzt gestartet. Seit dem 29. April stellen Software-Hersteller für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser das ePA-Modul bereit. Ärzte und Ärztinnen können die ePA freiwillig mit aktuellen Befunden, Arztbriefen und Laborwerten befüllen, sobald sie das Software-Update erhalten haben. Ab 01. Oktober ist die Nutzung für alle verpflichtend.

Zur Unterstützung der Praxen hat die KBV ein Starterpaket zusammengestellt, das online alle Materialien zum Download zur Verfügung stellt. Teil des Pakets sind unter anderem ein neues Serviceheft in der Reihe PraxisWissen sowie Materialien für das Wartezimmer zur Information der Patienten.

Link zur Materialübersicht: ePA Infoseite der KBV

 

Chirurgische Verbände warnen vor Folgen eines verpflichtenden Primärarztsystems

Gerade im Falle eines Unfalls ist eine schnelle und kompetente medizinische Versorgung entscheidend. Insbesondere bei akuten Verletzungen, wie sie im Sport oder im Alltag häufig vorkommen, zeigt die aktuelle Diskussion um ein verpflichtendes Primärarztsystem für gesetzlich Krankenversicherte, das Union und SPD im Koalitionsvertrag vorschlagen, aus Sicht der zuständigen Fachgesellschaft DGOU und der Berufsverbände BDC, BVOU und BNC gravierende Schwächen auf. Sie warnen eindringlich vor den Folgen eines solchen Systems und fordern, den Direktzugang zu Unfallärztinnen und -ärzten im Gesundheitssystem zu erhalten.

„Wir sehen keinen Vorteil darin, dass jeder Unfall zunächst über den Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin laufen soll“, erklärt Professor Dr. Dietmar Pennig, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). „Ein verpflichtendes Primärarztsystem würde bedeuten, dass Betroffene mit akuten Verletzungen des Bewegungsapparates, wie einem Armbruch beim Radfahren oder einer Knieverletzung beim Treppensturz, zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen müssen –das verursacht mehr Bürokratie und ist vor allem ein gefährlicher Zeitverlust. Die Realität zeigt zudem, dass Hausarztpraxen weder personell noch strukturell darauf ausgelegt sind, akute Verletzungen zeitnah angemessen zu diagnostizieren und dann auch zu behandeln.“

Gefahr von Fehlsteuerungen im Gesundheitssystem

Die unfallchirurgischen Ärzte und Ärztinnen fordern, dass das bewährte System der unmittelbaren Unfallversorgung durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für gesetzlich Versicherte erhalten bleibt. Gerade bei Verletzungen des Bewegungsapparates sei eine schnelle und kompetente Versorgung entscheidend, um Folgeschäden und langwierige Behandlungen zu vermeiden.

Ein verpflichtendes rein hausärztlich gesteuertes Primärarztsystem birgt aus ihrer Sicht die Gefahr, das Gesundheitssystem zusätzlich zu belasten und Fehlsteuerungen zu begünstigen:

  1. Überlastung der Hausarztpraxen: Hausärzte wären mit einer Flut an Patienten konfrontiert, die sie weder effizient noch angemessen behandeln können.
  2. Verzögerung der Behandlung: Akute Verletzungen müssten erst begutachtet und überwiesen werden, bevor eine fachärztliche Behandlung erfolgen kann – mit schwerwiegenden Folgen für die Genesung.
  3. Steigende Kosten: Mehr Bürokratie und unnötige Überweisungen würden das System verteuern, ohne die Versorgung zu verbessern.

Geplantes System funktioniert nicht – Notaufnahmen würden überrannt

Jan Henniger, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen (BNC), erklärt: „Die Realität ist, dass die niedergelassenen chirurgischen Praxen zurzeit sowohl die Hausärzte als auch die Kliniken entlasten. Zukünftig werden die Patienten aber den direkten Weg in die Notaufnahme nehmen, wenn sie nicht mehr unmittelbar von fachärztlichem Personal behandelt werden können. Im Kontext der Notfallreform ist die Idee eines verpflichtenden Primärarztsystems daher widersinnig.“

Ein bewährtes System: Unfallversorgung durch D-Ärzte

Verbände und Fachgesellschaft verweisen zudem auf das bestehende System der Durchgangsärzte (D-Ärzte), das sich bei der Behandlung von Arbeitsunfällen seit Jahrzehnten bewährt habe. Dieses Netzwerk spezialisierter Fachärztinnen und -ärzte gewährleiste eine schnelle und qualitativ hochwertige Versorgung Unfallverletzter – ohne unnötige Umwege.

„Aus gutem Grund bestehen die Berufsgenossenschaften auf der verpflichtenden Primärversorgung durch qualifizierte D-Ärzte, weil am Ende Kosten eingespart werden durch Minimierung teurer Langzeitschäden.“ erklärt Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC). „Warum sollte ein solches System nicht auch für Kassenpatienten ohne Arbeitsunfälle gelten?“

Fazit: Keine Zeit für Umwege – Unfälle gehören in die Hände von Fachärztinnen und -ärzten

„Ein verpflichtendes Primärarztsystem mag in der Theorie sinnvoll erscheinen, in der Praxis muss es jedoch intelligent und flexibel ausgestaltet werden, sonst bringt es nur mehr Kosten, mehr Bürokratie und unter Umständen mehr Gefahren für die Patienten, insbesondere bei der Versorgung von Unfallverletzten. Daher: Der Direktzugang zu spezialisierten Unfallärztinnen und -ärzten muss für alle gesetzlich Versicherten erhalten bleiben. Schnelle und fachgerechte Hilfe rettet nicht nur Leben, sondern auch die Lebensqualität der Patienten“, erklärt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU).

Über den BDC
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. Die BDC|Akademie organisiert jährlich fast 200 Veranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen. Damit fördert der BDC eine kontinuierliche und professionelle Fort- und Weiterbildung in der Chirurgie.

Über den BNC
Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politik, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.

Über den BVOU
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Über die DGOU
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ist eine medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft mit rund 10.400 Mitgliedern. Die DGOU vertritt die übergeordneten und gemeinsamen Interessen des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Forschung und der Lehre, der Fort- und Weiterbildung, in Klinik und in Praxis sowie auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik, um die Rahmenbedingungen für das Fach O und U entsprechend zu gestalten.

 

BDC gratuliert Nina Warken zur Ernennung zur Bundesgesundheitsministerin

Statement des Vorstands und der Geschäftsführerin des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. zur Ernennung von Nina Warken zur Bundesgesundheitsministerin

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie gratuliert Frau Nina Warken herzlich zu ihrer Ernennung zur Bundesministerin für Gesundheit. Für die anspruchsvollen und drängenden Herausforderungen im Gesundheitswesen bieten wir als größte chirurgische Vereinigung unsere Unterstützung und jederzeit ein offenes Ohr für einen konstruktiven Austausch an.

Gerade in Zeiten wachsender Belastungen in der medizinischen Versorgung durch die immer älter werdende Bevölkerung, zunehmender Bürokratie sowie des Fachkräftemangels sehen wir in ihrer Amtsübernahme eine Chance für die Ausarbeitung der in der letzten Legislatur verabschiedeten Reformgesetze.

Der BDC steht bereit, diesen Weg partnerschaftlich zu begleiten. Wir erwarten, dass die Perspektive der ärztlich tätigen Berufsgruppen, insbesondere der Chirurginnen und Chirurgen, in den politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Wir wünschen Frau Warken für ihre neue Aufgabe Mut, Weitsicht und eine offene Kommunikation mit den Akteuren der medizinischen Versorgung. Gemeinsam lässt sich ein leistungsfähiges, zukunftsfestes Gesundheitssystem voranbringen.