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G-BA nimmt Eingriff “Amputation beim diabetischen Fußsyndrom” in Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren auf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seinen Sitzungen am 16. April 2020 und 18. März 2021 beschlossen, die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren um den Eingriff “Amputation beim diabetischen Fußsyndrom” in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren aufzunehmen. Der Beschluss tritt am 27. Mai 2021 in Kraft.

Damit umfasst die Richtline nun folgende Eingriffe:

Eingriff 1: Mandeloperationen (Tonsillektomien, Tonsillotomien)
Eingriff 2: Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien)
Eingriff 3: Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
Eingriff 4: Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
Eingriff 5: Implantationen einer Knieendoprothese

G-BA-Beschluss RiLi Zweitmeinungsverfahren - Amputation diabetischer Fuß

Empfehlungen von DGCH/BDC und DGAI/BDA zur Terminierung elektiver operativer Eingriffe nach Covid-19-Infektion und -Impfung

Auch nach Verfügbarkeit effektiver Impfstoffe zur Prophylaxe einer manifesten Infektion und eines schweren Verlaufs der Covid-19 Infektion befinden wir uns derzeit noch in der sogenannten dritten Welle der Pandemie. In der Chirurgie und den operativen Fächern hat in den letzten Monaten zwangsläufig eine Umstellung des operativen Managements, u.a. mit Verschieben zahlreicher Eingriffe und dann nur nach negativem Test, stattgefunden.

Trotzdem ergeben sich auch bei zunehmender Erfahrung mit SARS-CoV-2-Infektionen aktuell zwei Problemfelder. Erstens die Frage nach dem freien Intervall zwischen durchgemachter Infektion und geplantem operativen Eingriff sowie zweitens die Diskussion über die Möglichkeit einer präoperativen Impfung und den nachfolgenden Abstand zu einer Operation. Während für die erste Fragestellung schon relativ valide Daten vorliegen, trifft dies für die präoperative Impfung noch nicht zu. Es können daher nach derzeitigem Wissensstand lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden, die abhängig von neuen Entwicklungen stetig aktualisiert werden müssen.

Die nachfolgenden Empfehlungen gelten für elektive operative Eingriffe. Notfalleingriffe und sehr dringliche Operationen sollen unabhängig vom Impfstatus durchgeführt werden.

Zeitpunkt eines chirurgischen Eingriffes nach Covid-19 Infektion

Daten einer prospektiven Kohortenstudie haben gezeigt, dass operative Interventionen und Eingriffe, unabhängig vom jeweiligen Schweregrad, bei vorliegender Covid-19 Infektion mit einer signifikanten Erhöhung der postoperativen Morbidität und Letalität einhergehen (1). In der nachfolgenden Studie wurde nun der optimale Zeitpunkt zwischen durchgemachtem Infekt und geplantem operativen Eingriff im Vergleich zu Patienten ohne frühere Covid-19 Infektion evaluiert, wobei als Ergebnisparameter die 30-Tage Letalität und pulmonale Komplikationen herangezogen wurden. Beide Parameter waren bei jeweils zweiwöchigem Intervall bis zur 5./6. postoperativen Woche gegenüber Patienten ohne Covid-19 Infekt deutlich erhöht. Erst bei einem operativen Eingriff ab der siebten Woche nach Infektionsbeginn und ohne fortbestehende Symptome waren Letalität und pulmonale Komplikationen mit 2,0% vs. 1,4% bzw. 3,5% vs. 2,7% gegenüber der Vergleichskohorte nicht mehr signifikant erhöht (2).

Empfehlung: Ein elektiver Eingriff sollte daher, wenn möglich frühestens sieben Wochen nach Symptombeginn einer stattgehabter Covid-19 Infektion und fehlender fortbestehender Symptomatik erfolgen (2).

Zum Nutzen der Impfung gegen Covid-19 vor elektiven Eingriffen

Diese Frage gewinnt zunehmend an Bedeutung, weil in absehbarer Zeit ausreichend Impfstoff vorhanden sein wird, um allen Menschen und damit auch allen Patienten ein Impfangebot machen zu können. Nach einer noch nicht veröffentlichten Studie der Universität Oxford kann dabei davon ausgegangen werden, dass bei den derzeit gebräuchlichen Impfstoffen bereits durch die erste Impfdosis nach einem Intervall von drei Wochen das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus um 65 Prozent, die Zahl der symptomatischen Infektionen um 72 Prozent gesenkt werden kann (3).

Empfehlung: Jüngst publizierte Daten weisen auf ein deutlich gesteigertes Komplikations- und Letalitätsrisiko bei perioperativ erworbener COVID-19 Infektion hin. Vor diesem Hintergrund erscheint eine – idealerweise vollständige – präoperative Immunisierung gegen Covid-19 vor elektiven Eingriffen sinnvoll und anzuraten (4,5,6). Dies gilt insbesondere für Risikopatienten (COPD, Diabetes, Hypertonus) sowie Patienten mit maligner Grunderkrankung (7).

Der Nutzen einer präoperativen Impfung gilt dabei insbesondere für Eingriffe mit signifikantem Morbiditäts- und Letalitätsrisiko, also typischerweise für Patienten, für die man einen postoperativen Aufenthalt auf der Intensivstation plant. Jüngste Publikationen bestätigten, dass die Letalität bei Patienten nach Operationen und gleichzeitiger COVID-19-Infektion mit zunehmendem Alter steigt und bei Personen über 70 Jahren am höchsten ist. Diesen potentiellen Patienten sollte bereits jetzt aufgrund ihres Alters eine Impfung ermöglicht werden.

Zur Frage des Intervalls zwischen Covid-19 Impfung und operativem Eingriff

Vergleichsweise wenig Daten liegen vor zur Frage des notwendigen Intervalls zwischen einer stattgehabten Impfung und der nachfolgenden Durchführung des elektiven Eingriffs vor. Elektive Operationen können grundsätzlich auch nach Empfehlung der UK Surgical Royal Colleges bereits kurz nach der Impfung durchgeführt werden (8). Allerdings kann der Impfstoff selbst innerhalb von 1 bis 2 Tagen nach Applikation zu systemischen Ereignissen wie Fieber, grippeartigen Symptomen und Schüttelfrost führen, die jedoch bald darauf – normalerweise innerhalb einer Woche – vollständig abklingen.

Empfehlung: Zwischen Impfung und Operation sollte daher ein Intervall von mindestens 1 Woche eingehalten werden, u.a. um eventuell auftretende Symptome wie Fieber oder Schüttelfrost korrekt als Folge der Impfung und nicht einer möglichen Komplikation der Operation zuordnen zu können. Zudem sollte die entsprechende kompetente Immunantwort nach Impfung eingetreten sein (9). Vor diesem Hintergrund ist ein Intervall von mindestens 2 Wochen nach erfolgter vollständiger Immunisierung anzustreben.

Literatur

  1. COVIDSurgCollaborative: Mortality and pulmonary complications in patients undergoing surgery with perioperative SARS-CoV-2-infection: an international cohort study, Lancet 2020; 396: 27-38
  2. COVIDSurg Collaborative and GlobalSurg Collaborative: Timing of surgery following SARS.CoV-2-infection: an international prospective cohort study, Anaesthesia 2021. doi: 10.1111/anae.15458
  3. www.tagesschau.de: Meldung vom 23.04.2021 15:25:46, Studie: Erste Impfdosis verringert Infektionsrisiko um 65 Prozent
  4. M. Lenzen-Schulte: SARS-CoV-2: Nicht ohne Impfung in den Op-Saal, Deutsches Ärzteblatt 2021; 16: B692-693
  5. COVIDSurg Collaborative, GlobalSurg Collaborative: SARS-CoV-2 vaccination modelling for safe surgery to save lives: data from an international prospective cohort study, BJS. doi: 101093/bjs/znab 101
  6. Patients should receive COVID-19 vacccine before surgery to reduce risk of post-operative death-study: https://www.birmingham.ac.uk/news/latest/2021/03/vaccine-before-surgery-reduces-risk-of-death.aspx
  7. Hierarchisierung von Risikofaktoren für schwere COVID-19 Erkrankungsverläufe im Kontext der COVID-19-Schutzimpfungen – Eine gepoolte GKV-Routinedatenanalyse basierend auf 30 Millionen Versicherten, RKI: Epid Bull 2021;19:3 -12 | DOI 10.25646/8405.2
  8. Statement of the UK Surgical Royal Colleges: For surgeons and surgical teams treating patients during COVID-19-endorsement of the Academy statement. 22 January 2021
  9. Limper, U., Defosse, J., Schildgen,O and F. Wappler: Perioperative risk evaluation in patients scheduled for elective surgery in close relation to their vaccination, BJA. doi: 10.1016/j.bja.2021.03.007

Editorial zur Digitalisierung in der Chirurgie

Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

ich bin ein begeisterter Verfechter und Unterstützer der digitalen Transformation. Die digitale Transformation im Gesundheitswesen ist weit mehr als Robotik. Sie ist digitale Pflege, Telechirurgie, digitales Patienten-, Dokumenten- und Prozessmanagement sowie fachspezifisches Informationsmanagement, um nur einige Schlagwörter zu nennen. Aber eines ist auch klar, aus schlechten analogen Prozessen werden keine guten digitalen Prozesse. Das Einscannen von per Fax erhaltenen Dokumenten als PDF-Datei in die ePatientenakte oder das klinische Dokumentationssystem hat nichts mit Digitalisierung zu tun. Die Robotik mag spektakulär sein, aber wir Ärzte müssen uns auch um die anderen Bereiche kümmern. Aber nicht alles muss digitalisiert werden, nur weil es zurzeit modern, schick und innovativ klingt.

Die Digitalisierung ist zu einem „Gamechanger“ gerade in der Medizin und im Gesundheitswesen geworden. Als Gamechanger wird eine Person oder eine Idee bezeichnet, die das herkömmliche Vorgehen radikal verändert. Sie revolutionieren umfassende Bereiche in der Wirtschaft sowie Gesellschaft und damit auch das Gesundheitswesen. Leider hinkt das Gesundheitswesen in Deutschland diesbezüglich ein wenig hinterher. Smart Hospital, das eRezept und das Fiasko um die ePatientenakte, aber auch, dass immer noch viele Praxen mit dem Fax und 24-Nadel-Drucker arbeiten, zeigen uns sehr deutlich, dass eine gute Idee durch eine suboptimale und viel zu langsame Umsetzung ihr Potenzial nicht entfalten kann. Vielfach reibt man sich in bürokratischen Diskussionen und Kämpfen auf Nebenschauplätzen auf. Die starke Regulierung des deutschen Gesundheitswesens ist hier Fluch und Segen zugleich. Ich hatte in den letzten Monaten und Wochen zahlreiche Kontakte zu jungen Menschen und digitalen Projekten im Bereich des Gesundheitswesens. Vielfach war ich über deren Elan und Zukunftsvision erstaunt und begeistert. Ich fragte mich mitunter:

• Warum ist uns Ärzten diese Idee nicht gekommen?

• Warum treiben wir dieses Feld nicht voran?

• Wo ist unsere Begeisterung geblieben?

Es scheint so zu sein, dass wir Ärzte zu tief in den eigenen Strukturen und mitunter veralteten Prozessen verhaftet sind.

Aber auch die noch deutliche Zurückhaltung der Ärzte in den Kliniken und Praxen ist ein Ausdruck für diese Entwicklung. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Digitalisierung finanzieller Investition und personeller Ressourcen bedarf. Diese sind mitunter nicht gänzlich in den Vergütungsstrukturen medizinischer Leistungen abgebildet. Digitalisierung kostet Geld, gerade weil wir sie in der Vergangenheit zu sehr vernachlässigt haben. Es gibt noch zu wenige digitale Hub-Initiativen oder Innovations-Labs an deutschen Kliniken. Hier müssen wir besser und schneller werden. Die Wirtschaft und andere Bereiche machen es uns erfolgreich vor. Das Potenzial haben wir allemal.

In der Zeit der Pandemie haben wir aber auch neue Modelle der medizinischen Fort- und Weiterbildung durch den Wegfall von Präsenzkongressen erfahren dürfen. In Zukunft werden wir sogenannte Hybridkongresse mit Präsenz- und Onlineveranstaltungen erleben. Und ja, dies ist aus meiner Sicht ein enormer Fortschritt, den wir der Pandemie zu verdanken haben. Das digitale Logbuch wird in der Weiterbildung endlich Einzug halten und steht bereit. Eine Beurteilung der technischen Umsetzung diesbezüglich ist abschließend noch nicht möglich. Ich hoffe, dass hier eine Ärztekammer übergreifende, landesweit gute, machbare und interoperable sowie anwenderfreundliche Lösung finden wird.

In dieser Ausgabe möchten wir Ihnen wieder ein wenig die digitale Welt näherbringen. Die Entwicklungen sind rasant und scheinen uns mitunter auch in der Fülle zu überfordern. Es gibt aber auch sehr positive und ermunternde Ideen und Projekte.

Ich glaube, dass es uns in dieser Ausgabe wieder gelungen ist, eine breite Themenwahl zur Digitalisierung aufzuzeigen. Zwei Start-ups aus dem medizinischen Bereich berichten über ihre Erfahrungen und Ideen. Die Pandemie hat uns gezeigt, dass das digitale Lernen, die digitale Vorlesung richtig eingesetzt ein brauchbares Tool in der Medizinausbildung sein kann. Hierzu wird uns in dieser Ausgabe der bvmd die studentische Perspektive und die Erfahrungen mit dem digitalen Studium und deren Potenzial berichten. Ich freue mich sehr, dass der Vizepräsident des BDC, Dr. Kalbe, über den Stand der praktischen Digitalisierung in der Praxis berichten wird. Ich wünsche mir sehr, dass die Themenauswahl Ihr Interesse weckt.

Abschließend möchte ich Sie aufrufen: Werden auch Sie ein Gamechanger in der digitalen Chirurgie und fragen sich regelmäßig, wie man Tätigkeiten anders machen kann, führen Sie Gespräche mit inspirierenden Menschen, gern auch abseits der eigenen Profession. Versuchen Sie quer zu denken. Nichts ist unmöglich, vieles machbar. Seien Sie disruptiv. Folgen Sie in den sozialen Netzwerken Zukunftsforschern und versuchen Sie Ihre berufliche Zukunft durch starke emotionale Bilder zu visualisieren.

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir Ärzte, und besonders Chirurgen, die Taktgeber und Macher der digitalen Transformation im Gesundheitswesen sein müssen. Wir wissen, was möglich, notwendig und erforderlich ist.

Freuen Sie sich aber auch auf eines der nächsten Themenhefte zur Digitalisierung, in dem wir uns mit modernen technischen Lösungen z. B. Blockchain- und Cloudlösungen sowie künstlicher Intelligenz und Virtual Reality in der Medizin und insbesondere in der Chirurgie beschäftigen werden.

Viel Spaß beim Lesen!

Krüger M: Editorial Digitalisierung in der Chirurgie. Passion Chirurgie. 2021 Mai; 11(05): Artikel 01.

Passion Chirurgie: Digitalisierung im Fokus

Im Mai dreht sich bei uns alles um die Entwicklung der Digitalisierung in der Chirurgie. Dazu gehören neben der Robotik unter anderem auch die Telechirurgie, das digitale Patienten-, Dokumenten- und Prozessmanagement, fachspezifisches Informationsmanagement sowie der Bereich digitale Pflege.

Lesen Sie die thematischen Updates in der neuen Passion Chirurgie zum Digitalen Praxismanagement in der Niederlassung, zur Zukunft des Digitalen im chirurgischen Training und zur Frage „Wieviel Digitales im chirurgischen Studium?“.

Und da wir gerade beim „Training“ sind: Wer noch Training zum Thema „Intensivmedizin & Reanimation“ benötigt: Ende Mai findet ein dreitägiger BDC-Workshop in Potsdam statt, melden Sie sich bei Interesse jetzt an! Hier finden Sie mehr Informationen.

Hier geht’s zur digitalen Ausgabe der aktuellen PASSION CHIRURGIE…

Viel Spaß beim Lesen,
Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion

Deutscher Ärztetag: Studierende weiterhin für zügige Reform des Medizinstudiums

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) forderte anlässlich des 124. Deutschen Ärztetages erneut die Politik auf, endlich das Medizinstudium zu reformieren. „Die Novelle der Approbationsordnung ist überfällig – sie passt das Medizinstudium von gestern an die Medizin von morgen an“, betonte bvmd-Präsident Lucas Thieme in seiner Videobotschaft im Rahmen der Eröffnung des virtu­el­len Deutschen Ärztetages.

Finanzierungsvorbehalte und offene Fragen müssten umgehend geklärt werden, damit die neue Ärztliche Approbationsordnung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden könne. Für viele der Neue­rungen im aktuell vorliegenden Referentenentwurf hätten die Ärzteschaft und die Medizinstudierende seit Jahrzehnten gekämpft, sagte Thieme. Sie seien Bestandteile des Masterplans Medizinstudium 2020: Mehr Praxisnähe mit der konsequenten Ausrichtung des Studiums auf grundlegende ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, eine Aufwertung der ambulanten Medizin und die Berücksichtigung der Digitalisierung. Einen besonderen Fokus legte der bvmd-Präsident auf das Praktische Jahr (PJ). „Hier konnten wir den An­liegen der Studierenden mit zahlreichen Stellungnahmen, einem Aktionstag mit Demonstrationszügen in einigen Universitätsstädten und schließlich einer Petition mit mehr als 100.000 Unterzeichnenden Gehör verschaffen“, berichtete er. Die Medizinstudierenden seien erfreut, dass im aktuellen Referentenentwurf zur Reform der Approbations­ordnung den studentischen Forderungen nach einer Lockerung der Fehlzeitenregelung, nach PJ-begleiten­den Lehrveranstaltungen, nach einem Zugang zu den Patientenverwaltungssystemen und nach einer klaren Verantwortlichkeitsstruktur weitgehend entsprochen wurde.

Durch großes Engagement sei es ferner gelungen, die pandemiebedingte Wiedereinführung des Hammer­examens in den meisten Bundesländern abzuwenden und die Wahlfreiheit im Praktischen Jahr zu erhalten sowie eine Ausnahmeregelung für COVID-19-bedingte Fehlzeiten im Praktischen Jahr durchzusetzen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Zi Trendreport zeigt erneut deutlichen Rückgang der ambulanten Behandlungsfälle

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat sich mit der Veränderung der vertragsärztlichen Leistungsinanspruchnahme seit Beginn der COVID-Krise für das gesamte Jahr 2020 beschäftigt und die Ergebnisse kürzlich in einem Trendreport veröffentlicht. Demnach führen Kontaktbeschränkungen immer auch zu einer geringeren Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen.

Nachdem die Inanspruchnahme vertragsärztlicher und vertragspsychotherapeutischer Leistungen mit Beginn der COVID-19-Krise Anfang März 2020 stark zurückgegangen und sich erst ab Ende Mai wieder normalisiert hatte, haben die Fallzahlen mit dem zweiten Lockdown ab November 2020 erneut deutlich nachgegeben. Mit Beginn des vierten Quartals sind die Gesamtfallzahlen gegenüber dem Vorjahr zwar zunächst leicht angestiegen (+6,3 Prozent), waren dann ab Anfang November aber mit einem Minus von bis zu 4,5 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten wieder stark rückläufig. Bezogen auf die Versorgungsbereiche sind die stärksten Fallzahlrückgänge bei Kinder- und Jugendärzten mit einem Rückgang von bis zu 16,7 Prozent zu beobachten. Bei psychotherapeutisch tätigen Ärzten betrug der Fallzahlrückgang bis zu 14,1 Prozent. Zudem ist die Anzahl hausärztlicher Fälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt im November 2020 mit minus 13,2 Prozent deutlich unter den Vorjahreswert gesunken. Auch innerhalb der Gruppe der Fachärzte sind ab November erneut Fallzahlrückgänge zu beobachten. Am stärksten fallen diese bei den Hals-Nasen-Ohren-Ärzten (-15 Prozent) und Chirurgen (-12,5 Prozent) aus.

Mehr Details finden Sie im Trendreport

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland

S3-Leitlinie zur EKIT-Hüfte veröffentlicht

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) hat die S3-Leitlinie „Evidenz- und konsensbasierte Indikationskriterien zur Hüfttotalendoprothese bei Coxarthrose (EKIT-Hüfte)“ veröffentlicht.

Die Implantation einer Hüfttotalendoprothese (Hüft-TEP) ist der häufigste endoprothetische Eingriff in Deutschland. Es bestehen allerdings deutlich regionale Unterschiede in der Versorgungshäufigkeit und zudem sind trotz überwiegend sehr guter Ergebnisse auch Risiken mit diesem Eingriff verbunden. Die korrekte Indikationsstellung hat deshalb sowohl für die individuellen Patient*innen als auch gesundheitsökonomisch eine sehr hohe Relevanz für das deutsche Gesundheitssystem.

Zielorientierung der Leitlinie

Ziel der Leitlinie ist es, Indikations- bzw. Kontraindikationskriterien zur Hüft-TEP auf der Basis von evidenz- und konsensbasierten Empfehlungen abzuleiten. Bei einer breiten Anwendung dieser Kriterien wird die Entscheidungsfindung unterstützt und eine Versorgungsgerechtigkeit ermöglicht. Bisher existieren zwar verbindliche Leitlinien zur Therapie der Coxarthrose, aber keine expliziten und verbindlichen Empfehlungen für die konkrete Indikationsstellung zur Hüft-TEP. Mit der genannten Zielstellung haben die Autor*innen der Leitlinie klinisch relevante Fragestellungen zu den folgenden Themenkomplexen beantwortet, die im Detail im Leitlinienreport aufgeführt sind (siehe Kapitel 4 und siehe Anlage 1 im Leitlinienreport):

  • Diagnosesicherung (Sicherung des objektiven Therapiebedarfs),
  • Leidensdruck der Patient*innen (Erfassung des subjektiven Therapiebedarfs),
  • Prüfung alternativer Therapiemaßnahmen (Prüfung der Zweckmäßigkeit),
  • Kontraindikationen,
  • Optimierung modifizierbarer Risikofaktoren
  • Partizipative Entscheidungsfindung.

Die Empfehlungen der Themenkomplexe soll Ärzt:innen bei der Einschätzung des Therapiebedarfs unterstützen, Gefahren und Risiken für die Patient:innen identifizieren, ausschließen bzw. minimieren, zu einer besseren Information von Patient:innen beitragen und zu einer partizipativen Entscheidungsfindung zwischen Ärzt:innen und Patient:innen führen. In Zusammenschau ermöglichen die genannten Punkte eine fundierte ärztliche Indikationsstellung und damit die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und zweckmäßigen Patient:innenversorgung.

Mehr details finden Sie unter www.awmf.org

Neue Ausgabe der PASSION CHIRURGIE: Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Unsere Aprilausgabe widmet sich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG), der besonderen Disziplin an der Schnittstelle zwischen Medizin und Zahnmedizin. Die Schwerpunktthemen sind Beispiele für interprofessionelle und interdisziplinäre Kooperationen in der modernen Medizin und für immer individualisiertere Therapieansätze: „Diagnostik und Therapie von Gefäßanomalien im Kopf- und Halsbereich“ von Oßwald et al., „Patientenspezifische Implantate in der Gesichtsschädeltraumatologie – welche Indikationen sind sinnvoll?“ von Probst et al. und den „The Big 4“, den vier häufigsten bösartigen Hauttumoren von Raguse und Wermker.

Am morgigen 16. April finden zwei BDC-Sessions im Rahmen des Deutschen Chirurgenkongresses (DCK) statt: „Wundmanagement in Klinik und Praxis“, von 13.30 bis 15.00 Uhr und „Hire and fire – die wichtigsten Tipps um als Chefarzt nicht zu scheitern“, von 15.15 bis 16:45 Uhr. HIER geht es zur Webseite des DCK 2021.

Hier geht’s zur digitalen Ausgabe

Viel Spaß beim Lesen der Aprilausgabe!

Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion

70 Prozent angehender Chefarzt-AspirantInnen sehen Einflussmöglichkeiten in der Balance zwischen Ökonomie und Ethik

In 46 Prozent der Bewerbungsgespräche dominieren wirtschaftliche Zielsetzungen. Jeder Fünfte fühlt sich unter Druck gesetzt.

 Die Ökonomisierung im Gesundheitswesen ist sechzehn Jahre nach Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) weit vorangeschritten und beeinflusst maßgeblich auch die Berufsausübung der Chirurgen. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen hat deswegen im Bundestagswahljahr eine Umfrage unter seinen Mitgliedern initiiert, um den Stellenwert von ökonomischen Zielsetzungen in Bewerbungsgesprächen auf Chefarzt-Positionen sowie den Umgang der BewerberInnen damit, zu untersuchen.

Das Ergebnis: 46 Prozent der Befragten erklärten, dass wirtschaftliche Ziele in den Einstellungsgesprächen einen hohen Stellenwert hatten. Rund 75 Prozent der Befragten berichteten von Anforderungen wie Mitarbeit bei der Unternehmensentwicklung über die Steigerung von Patientenzahlen bis zur Stärkung der Wettbewerbsposition des Unternehmens. Mehr als 40 Prozent von ihnen sahen sich mit dem Management knapper Personalressourcen im Gespräch konfrontiert.

Jeder Dritte der BewerberInnen gab aber auch an, sich durch die wirtschaftlichen Anforderungen im Stellenprofil nicht unter Druck gesetzt zu fühlen. Rund 70 Prozent der Chefarzt-AspirantInnen sehen gar Chancen, die Gewichtung von Ökonomie und medizinethischen Erwägungen in ihrer späteren Abteilung durch das eigene Verhalten beeinflussen zu können. Jeder Fünfte der Befragung gab an, einen Druck durch die ökonomischen Ziele zu verspüren.

Auf die Frage, ob in konkreten Einzelfällen einmal eine OP-Indikation gestellt wurde, die nicht zwingend geboten war, aber die der Erreichung ökonomischer Ziele diente, antworteten 85 Prozent der ChirurgInnen mit Nein.

Mitautor und Mitglied erweiterter Vorstand des BDC, Prof. Dr. Carsten Johannes Krones: „Die Befragung legt offen in welchem Spannungsfeld sich der Beruf des Chefarztes und der Chefärztin heute befindet. Wir sehen aber auch das Potenzial der Chefärzte und Chefärztinnen, sich in Bewerbungsgesprächen als Gesprächspartner auf Augenhöhe präsentieren zu können und die wirtschaftlichen Ziele im Sinne eines nachhaltigen Krankenhausmanagements gemeinsam mit der Geschäftsführung zu definieren. Denn der Arztberuf ist und bleibt ein freier Beruf und damit gilt auch im Anstellungsverhältnis die ärztliche Weisungsfreiheit, also im Kern die Therapiefreiheit.“

Dr. Erik Allemeyer, Autor der Studie: „Dabei ist es uns wichtig klarzustellen: Ökonomische Rahmenbedingungen sind auch in der Medizin notwendig. Der überwiegende Teil der Befragten sieht dies offenkundig ebenso und ist bereit zur Mitgestaltung der medizinischen und wirtschaftlichen Anforderungen in der künftigen Position. Das sollte dann auch eingefordert werden.“

Prof. Dr. Werner Vogd, Universität Witten/Herdecke, Mitautor der Studie: „Es ist seit mehr als zehn Jahren allen Beteiligten bekannt, dass das DRG-System, so wie es derzeit konfiguriert ist, die falschen Anreize setzt. Chefärzte stehen hier besonders unter Druck.“

Prof. Dr. Dr. med. Karl-Heinz Wehkamp, Socium Forschungszentrum, Universität Bremen, Mitautor der Studie: „Das Ergebnis unserer Studie ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Krankenhausmedizin strukturell unter die Herrschaft kaufmännischer und wettbewerblicher Prämissen geraten ist. Ein Krankenhaus sucht heute Chefärzte, die nicht nur betriebswirtschaftlich denken und handeln, sondern die auch die Zumutung aushalten müssen, mit äußerst knapp kalkuliertem Personal und Material zu arbeiten. Medizinische Qualitätsstandards werden somit unvermeidlich bedroht.“

Zum Studiendesign
Die Umfrage wurde unter ChefärztInnen aller chirurgischen Fächer, die zwischen 2016 und 2019 eine Führungsposition übernommen haben, durchgeführt. Insgesamt 1.890 beim BDC registrierte chirurgische ChefärztInnen und OberärztInnen wurden angeschrieben, davon beteiligten sich 455 an der Umfrage, 114 von ihnen sind im Untersuchungszeitraum in eine Chefarztposition gewechselt. Die Teilnehmer arbeiten trägerübergreifend an kommunalen wie privaten und freigemeinnützigen Einrichtungen. Darüber hinaus wurden sieben ÄrztInnen in qualifizierten Interviews befragt.

Kontakt zu den Autoren der Studie
Dr. med. E. Allemeyer
Niels-Stensen-Kliniken
Franziskus Hospital Harderberg
Tel. 0541-502-2910
E-Mail: erik.allemeyer@niels-stensen-kliniken.de

Chirurgenkongress: BDC-Redakteurin für Engagement ausgezeichnet

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat Katrin Kammerer, Redakteurin im Berufsverband der Deutschen Chirurgen, auf dem diesjährigen Chirurgenkongress (DCK 2021) mit der Werner-Körte-Medaille in Silber ausgezeichnet. In seiner Begründung heißt es, Katrin Kammerer “erhalte den Preis für die stetige Unterstützung der DGCH, besonders bei der Erstellung der gemeinsam geführten Mitgliederzeitschrift Passion Chirurgie, für die sie sich persönlich in besonderer Weise engagiert hat.” Die DGCH verleiht den Preis jährlich im Rahmen des Deutschen Chirurgenkongresses.

“Ich fühle mich geehrt, dass ich diesen Preis als Nicht-Medizinerin erhalte und freue mich auf viele weitere spannende Aufgaben und über die gute Zusammenarbeit des BDC mit der DGCH. Gemeinsam erreichen wir mehr”, sagte Katrin Kammer zur Überreichung des Preises.

PASSION CHIRURGIE ist die offizielle Zeitschrift für Mitglieder des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Mit der Zeitschrift informieren Verband und Gesellschaft über aktuelle Themen der Berufs-, Verbands-, Tarif- und Gesundheitspolitik, Nachwuchs sowie chirurgische Fachthemen mit Fachartikeln und Erfahrungsberichten. PASSION CHIRURGIE ist die auflagenstärkste Zeitschrift für Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland. Die Zeitschrift erscheint zehn Mal im Jahr als eMagazin und quartalsweise als Druckausgabe.

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