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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seinen Sitzungen am 16. April 2020 und 18. März 2021 beschlossen, die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren um den Eingriff “Amputation beim diabetischen Fußsyndrom” in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren aufzunehmen. Der Beschluss tritt am 27. Mai 2021 in Kraft.

Damit umfasst die Richtline nun folgende Eingriffe:

Eingriff 1: Mandeloperationen (Tonsillektomien, Tonsillotomien)
Eingriff 2: Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien)
Eingriff 3: Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
Eingriff 4: Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
Eingriff 5: Implantationen einer Knieendoprothese

G-BA-Beschluss RiLi Zweitmeinungsverfahren - Amputation diabetischer Fuß

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