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Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat sich mit der Veränderung der vertragsärztlichen Leistungsinanspruchnahme seit Beginn der COVID-Krise für das gesamte Jahr 2020 beschäftigt und die Ergebnisse kürzlich in einem Trendreport veröffentlicht. Demnach führen Kontaktbeschränkungen immer auch zu einer geringeren Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen.

Nachdem die Inanspruchnahme vertragsärztlicher und vertragspsychotherapeutischer Leistungen mit Beginn der COVID-19-Krise Anfang März 2020 stark zurückgegangen und sich erst ab Ende Mai wieder normalisiert hatte, haben die Fallzahlen mit dem zweiten Lockdown ab November 2020 erneut deutlich nachgegeben. Mit Beginn des vierten Quartals sind die Gesamtfallzahlen gegenüber dem Vorjahr zwar zunächst leicht angestiegen (+6,3 Prozent), waren dann ab Anfang November aber mit einem Minus von bis zu 4,5 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten wieder stark rückläufig. Bezogen auf die Versorgungsbereiche sind die stärksten Fallzahlrückgänge bei Kinder- und Jugendärzten mit einem Rückgang von bis zu 16,7 Prozent zu beobachten. Bei psychotherapeutisch tätigen Ärzten betrug der Fallzahlrückgang bis zu 14,1 Prozent. Zudem ist die Anzahl hausärztlicher Fälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt im November 2020 mit minus 13,2 Prozent deutlich unter den Vorjahreswert gesunken. Auch innerhalb der Gruppe der Fachärzte sind ab November erneut Fallzahlrückgänge zu beobachten. Am stärksten fallen diese bei den Hals-Nasen-Ohren-Ärzten (-15 Prozent) und Chirurgen (-12,5 Prozent) aus.

Mehr Details finden Sie im Trendreport

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland

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