Schlagwort-Archiv: Krankenhausreform

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie plädiert für die Einführung der beiden pädiatrischen Leistungsgruppen

In einem offenen Brief an die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik hat sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) dafür ausgesprochen, die Leistungsgruppen 16 – spezielle Kinder- und Jugendchirurgie und 47 – spezielle Kinder- und Jugendmedizin – zeitnah einzuführen. Die Gesellschaft formuliert darüber hinaus weitere Forderungen im Rahmen der Veränderungen durch die anstehende Krankenhausreform.

„Wir sind darüber erstaunt, dass die Arbeitsgruppe Gesundheit in den nächsten drei Jahren nicht vorsieht, diese zusätzlichen Leistungsgruppen einzuführen. Insbesondere diese Leistungsgruppen versprechen eine zentralisierte und spezialisierte Behandlung von Kindern- und Jugendlichen, die in Deutschland dringend notwendig ist. Mit der Nichteinführung dieser Leistungsgruppen wird eine wichtige Chance zur optimalen Versorgung von komplex erkrankten Kindern und Jugendlichen vertan“, erklärt die Präsidentin der DGKJCH, PD Dr. Barbara Ludwikowski.

Komplexe angeborene Fehlbildungen gehören laut der Gesellschaft zu den seltenen Erkrankungen und bedürfen einer spezialisierten Behandlung. Neben der Neugeborenenchirurgie sind es die spezialisierte Kinderurologie und Kinderorthopädie, die von Spezialistinnen und Spezialisten mit Zusatzweiterbildung erbracht werden, außerdem die operative Kinderonkologie und die zentralisierte Behandlung von speziellen thermischen Verletzungen. Für diese speziellen Behandlungen fordert die DGKJCH eine Leistungsgruppe 16, damit eine hochqualifizierte Behandlung mit ausreichend zur Verfügung stehendem qualifizierten Personal erfolgen kann.

Eine weitere Notwendigkeit sieht die Gesellschaft in der Einführung von kinderchirurgischen Institutsambulanzen in Analogie zu den Institutsambulanzen der Kinder- und Jugendmedizin. „Nur so können Kinder und Jugendliche mit komplexen Erkrankungen optimal ambulant versorgt werden. Eine Versorgung in Einrichtungen der Erwachsenenmedizin ist nicht kindgerecht und ermöglicht auch nicht eine Versorgung auf fachärztlichem kinderchirurgischem Niveau“, betont Ludwikowski.

Die Ausgliederung von Patientinnen und Patienten aus der sektorgleichen Vergütung (Hybrid-DRGs) nach § 115f SGB V im Rahmen des KHVVG ist für die kinderchirurgische Gesellschaft ebenfalls nicht nachvollziehbar. Die Herausnahme von bereits bestehenden Hybrid-DRG-Fällen mache die Planung für niedergelassene Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen aber auch für die Krankenhäuser unmöglich. Des Weiteren sei es fachlich nicht zu vertreten, dass Leistungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit höherem personellem Aufwand schlechter vergütet werden soll.

“Wir appellieren an die zukünftige Bundesregierung, eine der vulnerablsten Patientengruppe, nämlich unsere Kinder und Jugendlichen mit chirurgischen Erkrankungen, bei der Einführung neuer Versorgungsrichtlinien nicht zu vergessen!“, so Ludwikowski.

Zum offenen Brief der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH)

Kompaktes online-Lexikon zur Krankenhausreform

Mit der Krankenhausreform, die seit Januar 2025 in Kraft ist, steht die Berliner Krankenhauslandschaft vor großen Veränderungen und Herausforderungen. Das Lexikon der Berliner Krankenhausgesellschaft bietet kompakt und verständliche Erklärungen zu den zentralen Punkten der Reform. Die Themen reichen von A wie Ambulantisierung bis Z wie Zeitplan.

Zum Online-Lexikon: https://www.bkgev.de/lexikon-krankenhausreform/  

Chirurgieverband erwartet von der Politik schnelle Konstituierung und Weiterarbeit an den Reformen im Gesundheitssystem

Im Nachgang zur Bundestagswahl fordert der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), dass die in der vergangenen Legislaturperiode angestoßenen Reformen zügig weiterentwickelt und umgesetzt werden.

„Die Reform des Gesundheitssystems muss mit Priorität vorangetrieben werden. Ohne geht es nicht weiter, wenn wir den Versorgungsbedarf einer immer älter werdenden Bevölkerung auch in Zukunft abdecken wollen. Wir erwarten daher von der Politik, dass sich die Regierung schnell bildet und ihre Arbeit in der Gesundheitspolitik konstruktiv fortsetzt“, betont BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

So sieht der Chirurgieverband im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gute Ansätze, fordert aber, dass es gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt wird, um die zentralen Probleme anzugehen. „Unter anderem fordern wir, dass die Politik konkrete Lösungen für die Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung entwickelt. Chirurgischen Nachwuchs zu gewinnen, ist heute schon herausfordernd. Ohne eine geregelte, qualitativ hochwertige Weiterbildung werden uns zukünftig noch mehr angehende Fachärztinnen und Fachärzte abspringen“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Die fachärztliche Weiterbildung und die Nachwuchssicherung gehören zu den Schwerpunktthemen der Sitzungen des Verbands beim diesjährigen Deutschen Chirurgiekongress, der vom 26. bis 28. März in München stattfindet. Für das Thema Krankenhausreform hat der BDC Professor Christian Karagiannidis, Mitglied des Expert:innenrats „Gesundheit und Resilienz“ der Bundesregierung, sowie den CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, als Sprecher eingeladen.

Im Rahmen der Krankenhausreform wird auch die Notfallreform zur Sprache kommen. „Es ist uns wichtig, der Politik zu signalisieren, dass das Notfallgesetz dringend verabschiedet werden muss. Für eine Patientensteuerung, die effizient ist und eine sinnvolle und gute Versorgung der Bevölkerung darstellt, ist es unabdingbar und sollte mit der Krankenhausreform selbstverständlich verzahnt sein“, betont Burgdorf.

Der Chirurgieverband fordert von der Politik, in die Ausarbeitung der Reformgesetze einbezogen zu werden. BDC-Präsident Meyer: „Unsere Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland sichern die Grundversorgung auf dem Land und sind in der universitären Spitzenmedizin vertreten. Wir vertreten diese für die gesundheitliche Versorgungslandschaft wichtigen Fachkräfte und haben die nötige Expertise, um sich in beratender Funktion aktiv miteinzubringen.“

Zum Positionspapier des BDC

 

Podcast zur fachärztlichen Weiterbildung mit Dr. Friederike Burgdorf

Das Podcastformat “Medizin aufs Ohr” der Aesculap-Akademie richtet dieses Mal den Blick auf die Weiterbildung in der Chirurgie.

Im Rahmen der Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes, bei der Ambulantisierung, der Digitalisierung im Gesundheitswesen, aber auch aufgrund des wachsenden Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung muss ich die fachärzliche Weiterbildung immer stärker in den Fokus genommen werden. Die Aesculap-Akademie hat BDC-Geschäftsführerin Frau Dr. Friederike Burgdorf dazu befragt. „Es muss allen klar sein, dass die medizinische Weiterbildung die Basis für eine qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung ist,“ so Burgdorf.

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Position beziehen – chirurgische Versorgung sicherstellen!

Im Vorfeld der Bundestagswahl hat der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) im Februar 2025 in einem Positionspapier seine politischen Schwerpunktthemen in der 21. Legislaturperiode veröffentlicht.

„In der Vergangenheit führte der mangelnde Einbezug auch der Expertise medizinischer Fachverbände immer wieder zu Verzögerungen wichtiger Reformvorhaben. Wir empfehlen der Politik daher nachdrücklich, in Zukunft alle relevanten Akteure aus Wissenschaft und Praxis frühzeitig einzubeziehen“, erklärt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. „Unsere Chirurginnen und Chirurgen spielen in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung auf allen Ebenen eine unverzichtbare Rolle – von der Grundversorgung in der Fläche bis hin zur universitären Spitzenmedizin. Daher sollten die Belange dieser für das Gesundheitssystem äußerst relevanten Gruppe berücksichtigt werden.“

Im Vorfeld der neuen Legislaturperiode bezieht der BDC Position und fordert die künftige Regierung auf, die folgenden Reformschwerpunkte prioritär anzugehen:

  1. Fachärztliche Weiterbildung fördern: Der BDC verlangt eine transparente und auskömmliche Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung im stationären und ambulanten Versorgungsbereich durch leistungsbezogene Zuschläge. Sektorenverbindende Weiterbildungsmodelle sollen gefördert werden. Dafür müssen die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung angepasst werden.
  2. Bürokratieabbau umsetzen: Der BDC fordert die konsequente Entbürokratisierung zugunsten einer Entlastung des pflegerischen und ärztlichen Fachpersonals. Als Steuerungsinstrumente sollen intelligente Anreizsysteme und zur Arbeitserleichterung digitale Lösungen gefördert werden. Die Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) darf nicht zu bürokratischem Mehraufwand führen.
  3. Steuerung von Patienten optimieren: Die dringend überfällige Notfallreform muss in der 21. Legislaturperiode prioritär umgesetzt werden. In einem Positionspapier hat der BDC bereits im April 2024 konkrete Lösungsvorschläge zur Umsetzung gemacht.
  4. Krankenhausreform weiterentwickeln: Die mit dem KHVVG eingeführte Vorhaltefinanzierung auf Basis von fallzahlbasierten Kalkulationen führt zu Fehlanreizen. Stattdessen fordert der BDC eine grundlegende Überarbeitung der Betriebskostenfinanzierung durch die Partner der Selbstverwaltung.
  5. Sektorenverbindende Hybrid-DRGs überarbeiten: Der BDC fordert für die Hybrid-DRGs eine angemessene Kalkulation auf Grundlage geeigneter empirischer Kostendaten des ambulanten und stationären Bereichs, eine Staffelung der Vergütung nach der Eingriffsdauer und die Rücknahme der automatischen Honorardegression auf EBM-Niveau bis 2030.

In seinem Positionspapier stellt der Verband nicht nur Forderungen an die zukünftige Regierung, sondern liefert auch konkrete Lösungsansätze. „Die medizinische Versorgung auf dem in Deutschland gewohnten hohen Niveau aufrecht zu erhalten, ist ein zentrales, nicht nur gesundheits-, sondern auch gesellschaftspolitisches Anliegen“, betont BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf. „Ziel muss es daher sein, das Gesundheitssystem in seiner Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Daseinsvorsorge und nicht zuletzt auch als Wirtschaftsfaktor zu erkennen und zu fördern. Dafür bedarf es umfassender Reformen. Als einer der größten fachärztlichen Berufsverbände sind wir gesprächsbereit und bieten unsere fachliche wie praxisnahe Expertise an.“

Zum Positionspapier

Die drei großen fachärztlichen Berufsverbände einigen sich auf die wichtigsten Themen im Wahl- und Reformjahr 2025

Mit gemeinsam rund 60.000 Mitgliedern gehören der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), der Berufsverband deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) sowie der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) zu den größten fachärztlichen Berufsverbänden in Deutschland. Beim gemeinsamen Spitzengespräch Anfang Januar einigten sie sich auf für die Fachärzteschaft drängende Themen im Jahr 2025.

„Das Treffen hat gezeigt: Trotz der fachlichen Unterschiede beurteilen wir die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen äußerst homogen. Dies wollen wir uns zunutze machen, gemeinsam an Konzepten arbeiten und diese an Politik sowie Öffentlichkeit adressieren. Als Union wollen wir also noch mehr bewirken“, unterstreicht die Initiatorin des Spitzentreffens, BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Die drei fachärztlichen Berufsverbände beschäftigt neben dem Ausgang der Bundestagswahl 2025 die konkrete Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das Ende 2024 den Bundesrat passiert hat und dessen Maßnahmen gravierende Veränderungen in der Krankenhauslandschaft und in der ärztlichen Versorgung in Deutschland mit sich bringen wird.

Die grundsätzliche Ausrichtung begrüßen die Verbände, kritisieren jedoch nach wie vor die mangelnde Transparenz und Möglichkeit zur Beteiligung der ärztlichen Fachverbände. Ein Beispiel: Die Länder können die Leistungsgruppen ab dem Jahr 2025 den Krankenhäusern zuweisen, ab 2027 sollen die Leistungsgruppen vollumfänglich umgesetzt werden. Eine erste Definition der Qualitätskriterien der 65 Leistungsgruppen ist im KHVVG bereits enthalten, diese sollen per Rechtsverordnung noch genauer definiert werden – erstmalig bereits zum 31. März 2025. BDA, BDC und BDI fordern hierbei die Einbindung in die Überarbeitungen und maximale Transparenz gegenüber den Akteuren. „Ohne Erfahrung aus der Krankenhauspraxis bleibt die Reform ein theoretisches Konstrukt und ist so kaum umsetzbar. Die Politik kann und sollte auf Akteure mit Kenntnis der Versorgungsrealität zurückgreifen und damit uns konkret in die Planung mit einbeziehen“, fordert BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Die Verbände kritisieren weiterhin die Verknüpfung der Leistungsgruppen mit den zukünftigen Vorhaltebudgets. „Die Leistungsgruppen können ein sinnvolles Instrument für die Krankenhausplanung sein. Wir haben jedoch große Bedenken, ob sie zur Berechnung von Vergütungsanteilen im Sinne von Vorhaltebudgets dienen können, insbesondere, da sie – entgegen der eigentlichen Intention – fallzahlabhängig sein werden. Es besteht die große Befürchtung, dass die Vorhaltebudgets als Einsparinstrument herhalten müssen und neue Fehlanreize mit Gefahr einer Unterversorgung schaffen“, betont BDA-Präsidentin Professor Dr. Grietje Beck. Die Verbände fordern daher, dass die neue Vergütungssystematik durch Strukturkostenkomponenten wie Notfallstufenzuschläge, Sicherstellungszuschläge, Zentrumszuschläge, sowie für die Weiterbildung flankiert werden, um eine mögliche ungewollte Auswirkung auf die stationäre Versorgung zu verhindern. Parallel dazu sollte eine grundlegende Anpassung der Betriebskostenfinanzierung durch die Selbstverwaltungspartner erfolgen.

Einig sind sich die Verbände zudem, dass die im KHVVG im letzten Moment ergänzten Regelungen zu der Hybrid-DRG mehr Probleme geschaffen als gelöst haben. Die Absenkung der Vergütung auf EBM-Niveau bei ungeklärter Sachkostenproblematik und fehlender Berücksichtigung der Schweregrade bewerten sie als verheerendes Signal und fordern von der Politik, dass dies in der neuen Legislaturperiode zwingend korrigiert werden muss.

Zur Sicherung des fachärztlichen Nachwuchses stehen zwei zentrale Themen im Fokus der Verbände: Die Gewährleistung einer gut organisierten und qualitativ hochwertigen fachärztlichen Weiterbildung sowie die Entbürokratisierung im Gesundheitswesen. „Die Auswirkungen des KHVVG auf die Weiterbildung betrachten wir mit großer Sorge. Wir fordern einstimmig eine auskömmliche Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck. Um weitere Bürokratie zu vermeiden, erwarten die Verbände, dass Doppelprüfungen der Strukturqualität bei bestehenden Vorgaben aus den OPS und neuer Vorgaben aufgrund der Leistungsgruppensystematik von vornherein vermieden werden.

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) ist mit rund 17.000 Mitgliedern die größte europäische Vereinigung auf diesem Gebiet. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis. Die BDC|Akademie organisiert jährlich fast 200 Veranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen. Damit fördert der BDC eine kontinuierliche und professionelle Fort- und Weiterbildung in der Chirurgie. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)

Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

BDC-Pressemitteilung: Chirurgieverband und seine Landesverbände üben Kritik an den Änderungen beim KHVVG

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) kritisiert an den Änderungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) insbesondere zwei Regelungsvorschläge. BDC-Landesverbände fordern von den Ländern Konsequenzen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Regelungsvorschlag 7 zur Änderung des KHVVG die Hybrid-DRG betreffend macht es laut BDC sowohl den niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen als auch den Krankenhäusern unmöglich, die notwendigen Strukturen, wie etwa ambulante Operationszentren aufzubauen, da die Erlöse nicht reichen, um deren Finanzierung zu ermöglichen. „Bei den H-DRGs werden viele Operationen unterschiedlicher Schweregrade in einen DRG-Topf geworfen“, erklärt Dr. Ralf Schmitz, Vorsitzender des BDC-Landesverbands Schleswig-Holstein. „Dies bedeutet, dass einfache und kostenarme Eingriffe gut bezahlt werden, komplexere Operationen aber defizitär sind. Dazu kommt die Sachkostenproblematik: In der H-DRG sind alle Sachkosten, beispielsweise Implantate, eingepreist und müssen vom Operateur gekauft werden. Das ist bei ambulanten Operationen anders, bei denen die Kosten in voller Höhe von der Krankenkasse übernommen werden. Nach der bisherigen Regelung durfte ich als Operateur entscheiden, ob ich EBM oder H-DRG abrechne, genau dies aber wird im Regelungsvorschlag 7 für das KHVVG ausgeschlossen, laut diesem ist nur eine Abrechnung nach H-DRG möglich – was für ambulant tätige Operateurinnen und Operateure extrem defizitär ist.“

Im Regelungsvorschlag 30 des Änderungsantrages sieht der BDC ein weiteres Problem. Der Verband begrüßt, dass die Notwendigkeit einer Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung erkannt ist und Zu- oder Abschläge in die DRG eingepreist werden sollen. Vor dem Hintergrund der Spezialisierung im Krankenhaussektor und gleichzeitiger Ambulantisierung gerade von operativen Leistungen ist diese Maßnahme für den Verband jedoch nicht im Mindesten ausreichend. „Schon jetzt und vermehrt in der Zukunft findet die Weiterbildung im ambulanten Sektor, also außerhalb der DRG-Vergütung statt. Der Grund ist, dass die klassischen Weiterbildungseingriffe zunehmend nicht mehr im Krankenhaus durchgeführt werden, sondern in den ambulanten Sektor verlagert werden. Hier wird die Finanzierung völlig ignoriert – eine untragbare Situation“, betont Schmitz.

Professor Dr. Tobias Kisch, Regionalvertreter der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen in Schleswig-Holstein bestätigt: „Wir sehen in den zwei Punkten, dass die Auswirkungen auf die Versorgung nicht beachtet wurden. Die Einführung eines solch weitreichenden Gesetzes ohne eine fachlich begleitete Auswirkungsanalyse ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich. Was wird denn in einem Flächenland passieren, wenn Versorgungskliniken schließen, ambulante Versorgungseinrichtungen aber nicht in ausreichendem Maße aufgebaut wurden und Fachärztinnen und -ärzte mangels fehlender Weiterbildung fehlen?“ Die Landesverbände des BDC fordern daher von ihren zuständigen Regierungen, entsprechende Konsequenzen zu ziehen, um die Schwachstellen im KHVVG zu beheben, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Die Ministerin für Gesundheit in Schleswig-Holstein hat ihre Zustimmung bereits signalisiert.

BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe unterstreicht: „Die Hybrid-DRGs als wesentliches Element der Ambulantisierung sind grundsätzlich zu begrüßen. Solange die Erstattung der Sachkosten nicht gelöst ist und dieses Problem durch die Zusätze zum KHVVG auch noch zementiert wird, kann die Umsetzung aber nicht funktionieren. Und ohne gesicherte Finanzierung der Weiterbildung auch in den chirurgischen Praxen wird sich der Nachwuchsmangel weiter verschärfen.“

 

 

DGKCH: Kindgerechte chirurgische Versorgung in Deutschland darf durch die Reform nicht auf der Kippe stehen

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) wendet sich mit einer Richtigstellung bezüglich des Spektrums der kinder- und jugendchirurgischen Versorgung an die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages.

Anlass für das Schreiben war die getroffene Aussage während der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 25.09.24, dass die Kinder- und Jugendchirurgie im Prinzip der Viszeralchirurgie des Erwachsenen entspräche. Dagegen wehrt sich die Fachgesellschaft entschieden. „Aussagen dieser Art sind kontraproduktiv. Sie implizieren, dass eine kinderchirurgische Abteilung an den Kliniken oftmals nicht gebraucht wird. Dies ist aber falsch“, betont PD Dr. Barbara Ludwikowski, Präsidentin der DGKCH und Chefärztin der Kinderchirurgischen Klinik im Krankenhaus Auf der Bult in Hannover. „Das Gesundheitssystem braucht eine Reform und grundlegende Veränderungen, das ist allen Beteiligten klar. Diese dürfen die chirurgischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen aber auf keinen Fall in Gefahr bringen.“

Die Kinder-und Jugendchirurgie bildet ein breites medizinisches Spektrum ab und ist dabei hochspezialisiert. Kinder- und Jugendchirurgen und -chirurginnen behandeln junge Patientinnen und Patienten mit kinderurologischen, kindertraumatologischen und kinderneurochirurgischen Erkrankungen sowie Erkrankungen aus dem pädiatrisch-plastischen und kinderonkologischen Bereich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das geltende Ausbildungscurriculum des Fachs hin.

„Die im Gesundheitsausschuss geäußerte Meinung geht an der Realität und dem Versorgungsanspruch von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern vorbei“, erklärt Dr. Joachim Suß, Pressesprecher der DGKCH und Chefarzt der Abteilung für Kinderchirurgie am Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift in Hamburg. „Über die letzten Jahrzehnte wurden an vielen Standorten gut funktionierende Kinderchirurgische Einrichtungen geschaffen, so dass flächendeckend eine sehr breit gefächerte kindgerechte Versorgungsstruktur geschaffen wurde. Dies sollte der Maßstab sein. Abweichungen hiervon können auf Landesebene im Nachgang geregelt werden“, so Suß.

Das Schreiben an den Gesundheitsausschuss finden Sie hier.

Fachärztliche Weiterbildung in Gefahr: Offener Brief an Lauterbach

In einem gemeinsamen offenen Brief haben der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) sowie die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Forderungen zur fachärztlichen Weiterbildung konfrontiert. In dem Schreiben machen die Verbände deutlich, dass ihnen die zukünftige Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung, gekoppelt mit einem sich stetig verschärfenden Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich, Sorge im Hinblick auf eine qualifizierte Patientenversorgung in der Zukunft machen. Neben ihren Forderungen machen die Verbände konkrete Vorschläge, wie die Weiterbildung im ärztlichen Bereich zukünftig adäquat abgebildet und finanziert werden kann.

Die Verbände machen darauf aufmerksam, dass die geplanten Reformen, insbesondere die Ambulantisierung, die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung beeinflussen. Darüber hinaus würde die Finanzierung der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen nach wie vor eine untergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle spielen. Die Verbände verlangen eine angemessene finanzielle Unterstützung und strukturelle Maßnahmen, um die Weiterbildungskosten zu refinanzieren und sicherzustellen. Außerdem solle die Weiterbildung in klinischen und ambulanten Einrichtungen gleichermaßen gefördert werden. Es sei wichtig, dass die Kosten transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den Einrichtungen zugewiesen werden, in denen die Weiterbildung tatsächlich stattfindet. Dabei betrachten sie die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – auch, um den steigenden Behandlungsbedarf einer älter werdenden Gesellschaft zu decken. Sie halten es somit für unerlässlich, zumindest einen Teil der Weiterbildungskosten aus Steuermitteln zu finanzieren.

Zur Umsetzung haben BDC, DGCH, BDA und DGAI konkrete Vorschläge: Zunächst könnten in einer ersten Stufe die Kosten für die ärztliche Weiterbildung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in den DRG-Kalkulationskrankenhäusern differenziert erhoben und in einem Fonds abgebildet werden. Die Erlösanteile sollten dann den Kliniken zukommen, die die Weiterbildung durchführen. Ein ähnliches fondsbasiertes System könnte auch für ambulante Weiterbildungsstellen entwickelt werden. Dies würde es ermöglichen, die geplante Vorhaltevergütung für Krankenhäuser um einen Zuschlag zu ergänzen, der nach Anzahl der Weiterbildungsstellen gestaffelt ist und nur Kliniken zugutekommt, die Facharztweiterbildungen anbieten. Für die Förderung der Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich sei es außerdem kurzfristig erforderlich, im § 75a des SGB V in Absätzen 4 und 9 die Begrenzung der finanziellen Förderung auf die grundversorgenden Fachärzte zu streichen und es somit zu ermöglichen, dass auch die zunehmend in den ambulanten Bereich verlagerten einfachen operativen Eingriffe im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung erbracht werden können.
Für Gespräche mit Gesundheitsminister Lauterbach stellen sich alle vier unterzeichnenden Verbände jederzeit zur Verfügung.

Zum offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Gut gedacht – schlecht gemacht

Gravierende handwerkliche Defizite des Gesetzgebers und die offenbar nicht ausreichende fachliche Expertise drohen nach Ansicht des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) zu einem Scheitern des an sich sinnvollen Vorhabens der Ambulantisierung im Gesundheitssystem zu führen. Letztlich habe die durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministers versuchte Umsetzung des Gesetzes ihr Ziel verfehlt.

„Was vielen nicht bewusst ist: Die Einführung der sogenannten Hybrid-DRG führt zunächst einmal zu einer gesetzlich verfügten Absenkung einzelner Krankenhausvergütungen. Und ob sie der niedergelassenen Ärzteschaft finanzielle Vorteile bringt, ist derzeit mehr als fraglich“, erläutert Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Das Thema war beim diesjährigen Deutschen Chirurgie Kongress, der vergangene Woche in Leipzig stattfand, ein berufspolitischer Schwerpunkt, der vielen Teilnehmenden unter den Nägeln brennt.

Die Situation: Zum Jahresstart 2024 wurden über den §115f SGB V sechs sogenannte Hybrid-DRG eingeführt, über die eine überschaubare Anzahl von Eingriffen zukünftig gleich bezahlt werden, unabhängig davon, ob diese stationär oder ambulant erbracht werden. Diese Eingriffe können in den Kliniken daher nicht mehr zu den besseren Vergütungen der stationären Versorgung abgerechnet werden, wie es bisher der Fall war.

Die Hybrid-DRG gelten auch für den vertragsärztlichen Sektor. Hier wurde versäumt, rechtzeitig Regelungen für die Modalitäten der Abrechnung zu entwickeln. „Die Krankenkassen sehen sich angeblich nicht in der Lage, die EDV-technischen Voraussetzungen vor dem 1. Januar 2025 einzurichten. Für Praxen und MVZ würde das bedeuten, dass das Geld erst bis zu einem Jahr nach der Leistungserbringung fließen würde. Gerade in den wirtschaftlich eher kleineren Einrichtungen der Vertragsärzte bedeutet ein derartiger Aufschub einen massiven Liquiditätsverlust mit existenzbedrohenden Folgen“, so Rüggeberg.

Ebenso unschön: Es soll zwar gesetzlich verankert eine sektorengleiche Vergütung geben, dies führt laut BDC jedoch nicht zu sektorengleichen Kosten: Da eine Hybrid-DRG sämtliche mit dem Eingriff verbundenen Kosten umfasst, sind damit auch die so genannten Sachkosten, insbesondere für im Körper verbleibende Implantate abgegolten. „Diese Sachkosten sind im niedergelassenen Sektor, insbesondere in der Chirurgie, um ein Mehrfaches höher als in den Kliniken und verzehren im Einzelfall mehr als die Hälfte des Honorars. Wenn hier keine sinnvolle Lösung gefunden wird, werden solche Leistungen zukünftig nicht mehr angeboten werden“, prognostiziert Rüggeberg. „Da aber außer den Hybrid-DRG keine andere Abrechnungsmöglichkeit besteht, wird daher möglicherweise ein ganzer Versorgungsbereich wegfallen.“ Sein Fazit: Der im Koalitionsvertrag verankerte Grundsatz einer sektorengleichen Vergütung zur Förderung einer vermehrten Ambulantisierung sei im Ansatz richtig. Aber: „Wer einen Fesselballon aufsteigen lassen will, sollte den Korb nicht vergessen. Sonst steigt niemand ein.“