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Neue Ausgabe PASSION CHIRURGIE: Neuer BDC-Vorstand & Kongressnachlese 2026

Zur Juniausgabe PASSION CHIRURGIE: Neuer BDC-Vorstand & Kongressnachlese 2026

Die Chirurgie befindet sich im Wandel – und der BDC gestaltet ihn aktiv mit. In der Juniausgabe der Passion Chirurgie stellen wir Ihnen das neu gewählte BDC-Präsidium vor und verabschieden langjährige Mandatsträger, die den Verband entscheidend geprägt haben. Zudem blicken wir auf den Deutschen Chirurgie Kongress 2026 zurück, der eindrucksvoll gezeigt hat, wie innovativ, engagiert und zukunftsorientiert die Chirurgie in Deutschland aufgestellt ist.

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Viel Spaß beim Lesen
Ihr PASSION CHIRURGIE-Team

Die Politik macht es sich zu einfach: Chirurgieverbände fordern nachhaltige Effizienzsteigerungen anstatt pauschaler Sparmaßnahmen

Berlin und Frankfurt am Main, den 19.06.2026 – Die geplanten Sparmaßnahmen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gefährden zusammen mit den Auswirkungen der Krankenhausreform die chirurgische Versorgung in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kamen der Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen e.V. (BNC) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) im Rahmen ihrer gemeinsamen Strategietagung Mitte Juni in Frankfurt.

Besonders kritisch sehen BNC und BDC die geplante Budgetierung ambulanter Leistungen. Bereits heute kündigten erste chirurgische Praxen an, ihr Leistungsangebot für gesetzlich Versicherte reduzieren zu müssen, wenn die vorgesehenen Budgetdeckelungen umgesetzt werden.

„Wenn die Politik die Finanzierung weiter begrenzt, wird sich dies unmittelbar auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten auswirken”, erklärt Jan Henniger, geschäftsführender Vorsitzender des BNC. „Weniger verfügbare Termine, längere Wartezeiten und Einschränkungen im Leistungsangebot sind die zwangsläufige Folge einer politisch gewollten Unterfinanzierung. Gleichzeitig steigt der Versorgungsbedarf einer älter werdenden Bevölkerung stetig an. Diese Entwicklung ist besorgniserregend.“

Besonders widersprüchlich erscheint den Verbänden die aktuelle Diskussion um die Ambulantisierung. „Seit Jahren fordert die Politik die Verlagerung geeigneter Leistungen aus dem Krankenhaus in den ambulanten Bereich. Gleichzeitig sollen ambulante Operationen nun aber budgetiert werden. Das passt nicht zusammen“, sagt Dr. Ralf Schmitz, Referatsleiter Niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen im BDC. „Ambulantisierung braucht Investitionen, Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Wer diese Voraussetzungen entzieht, gefährdet den Erfolg der eigenen Reformen.“

Statt pauschaler Sparmaßnahmen fordern die Verbände nachhaltige Effizienzsteigerungen durch gezielte Strukturreformen, insbesondere den Abbau bürokratischer Hürden, wie von der schwarz-roten Regierung zu Beginn der Legislaturperiode angekündigt.

Kritisch bewerten BNC und BDC in dem Kontext die geplante Ausweitung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD). Zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten führten zu weiterem Verwaltungsaufwand und stünden damit im Widerspruch zum angekündigten Bürokratieabbau.

„Jede zusätzliche Prüfung bindet ärztliches und pflegerisches Personal, das eigentlich für die Versorgung von Patientinnen und Patienten benötigt wird“, betont Professor Dr. Carolin Tonus, Sprecherin der Landesverbandsvorsitzenden und Regionalvertreter des BDC.

Insbesondere im ambulanten Bereich beobachten die Verbände eine zunehmende Verunsicherung durch MD-Prüfungen im Zusammenhang mit Hybrid-DRG-Leistungen. „Viele Praxen berichten von unklaren Prüfkriterien und fehlenden Ansprechpartnern bei Rückfragen“, so Henniger. „Nur Transparenz über die Prüfkriterien des MD kann dort Rechtssicherheit schaffen. Die derzeitige Situation führt eher zu Verunsicherung als zu Investitionsbereitschaft.“

BNC und BDC fordern deshalb:

  • Effizienzsteigerungen anstatt Sparmaßnahmen
  • eine Rücknahme der geplanten Budgetierung im ambulanten Bereich
  • die Finanzierung der politisch gewollten Ambulantisierung statt ihrer wirtschaftlichen Schwächung
  • einen wirksamen Bürokratieabbau in Krankenhäusern und Praxen
  • transparente und nachvollziehbare Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes
  • Planungssicherheit für Investitionen in ambulante und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen,
  • die vollständige Bundesfinanzierung versicherungsfremder Leistungen

Ob Krankenhaus, Praxis oder Medizinisches Versorgungszentrum: Die Chirurgie in Deutschland übernimmt als Einheit Verantwortung für die operative Versorgung von Patientinnen und Patienten. Die Politik ist gefordert, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen – nicht durch neue Belastungen, sondern durch Lösungen, die medizinische Versorgung ermöglichen, lautet das gemeinsame Fazit der chirurgischen Berufsverbände.

Über den Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 16.500 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in Deutschland.

Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
BDC: Olivia Päßler
Tel: 030/28004-203
paessler@bdc.de

Über den Berufsverband niedergelassener Chirurgen e.V. (BNC)

Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 20 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politik, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.

Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
BNC: Caroline Backes
Tel: 0177 834 6269
presse@bncev.de
www.bncev.de

 

Ein neuer Vorstand übernimmt die Führung beim BDC

Der Weg war lang. Nach intensiver interner Diskussion im erweiterten BDC-Vorstand, Vorschlag eines neuen geschäftsführenden Vorstands durch das Präsidium im November 2025 und Wahl durch die BDC-Mitgliederversammlung auf dem DCK in Leipzig am 24. April 2026 übernimmt zum 01. Juli 2026 der neue Vorstand die Führung des BDC. Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer und Vizepräsident Dr. Jörg Rüggeberg geben ihre Ämter nach langer und erfolgreicher Tätigkeit für den BDC ab. Es folgt Prof. Dr. Dietmar Pennig als Präsident des BDC, der zusammen mit den beiden Vizepräsidenten Dr. Peter Kalbe und Prof. Dr. Wolfgang Schröder und mit Unterstützung durch die Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf die Aufgaben des neuen geschäftsführenden Vorstands beim BDC für die nächsten vier Jahre übernimmt.

Wir wollen es vorwegsagen: Wir als neuer BDC-Vorstand sind auf verschiedene Weise und auf verschiedenen Ebenen über viele Jahre eng mit dem BDC verbunden und – wir freuen uns auf diese herausfordernde Aufgabe.

Prof. Dr. med. Dietmar Pennig
ab 07/2026 Präsident des Berufsverbandes
der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
ehem. Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU)
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie
und Unfallchirurgie Berlin (DGOU)
pennig@bdc.de

Prof. Dr. med. Wolfgang Schröder

ab 07/2026 Vizepräsident des Berufsverbandes
der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

ehem. Leiter der BDC|Akademie

Leiter des Zentrums für Speiseröhren-
und Magenchirurgie

HELIOS Universitätsklinikum Wuppertal

schroeder@bdc.de

Dr. med. Peter Kalbe

Vizepräsident des Berufsverbandes
der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Gelenkzentrum Schaumburg

Kalbe@bdc.de

Mit diesem Wechsel an der BDC-Spitze stellt sich unweigerlich die Frage, wie wir die schon vom letzten Vorstand definierten Kernziele des BDC fortsetzen und welche weiteren Schwerpunkte wir dabei setzen wollen. Aus unserer Sicht sind die beiden großen Aufgabenfelder eindeutig identifiziert und reflektieren unmissverständlich das Selbstverständnis eines großen Berufsverbandes. Sie sind nicht unbedingt neu, müssen aber in ihrer Umsetzung neu gedacht werden. Dieses sind zum einen die berufspolitische Interessenvertretung aller berufstätigen Chirurginnen und Chirurgen, zum anderen das umfassende Angebot verschiedenster Serviceleistungen für seine Mitglieder. Für diese zwei zentralen Aufgaben versteht sich der BDC als Vertreter aller in Deutschland tätigen Chirurginnen und Chirurgen, für alle chirurgischen Fachdisziplinen, für alle Karrierestufen und alle Versorgungsebenen.

“Die Meinung
unserer Mitglieder
ist uns wichtig.”

Berufspolitische Interessenvertretung

Die anstehenden und zum Teil bereits auf den Weg gebrachten gesundheitspolitischen Gesetzgebungsverfahren verfolgen letztendlich alle das gleiche große Ziel: das deutsche Gesundheitssystem als eines der zentralen Sozialversicherungssysteme finanzierbar und damit zukunftsfähig zu machen. Es ist aus unserer Sicht nicht zielführend, unser System der Gesundheitsfürsorge schlecht zu reden, denn die Versicherten erhalten hierzulande nach wie vor ein umfassendes Portfolio qualifizierter Gesundheitsleistungen. Richtig ist allerdings, dass die stetig steigenden Kosten im gesamten Gesundheitssystem auf ineffiziente Strukturen hindeuten und deswegen grundlegende Veränderungen zwingend erforderlich sind. Dies wird auch die kontroverse Diskussion umfassen, ob das im westeuropäischen Vergleich einzigartige umfassende Leistungsversprechen des deutschen Gesundheitssystems aufrechterhalten werden kann.

Die aktuelle Spargesetzgebung der Bundesregierung und die beschlossenen wie noch geplanten Strukturveränderungen betreffen den beruflichen Alltag aller Chirurginnen und Chirurgen auf den verschiedenen Versorgungsebenen unmittelbar. Nicht zuletzt deswegen ist das Interesse an berufspolitischen Fragen aktuell spürbar gestiegen und immer mehr Chirurginnen und Chirurgen beteiligen sich direkt am politischen Diskurs.

Für uns als neuen Vorstand gilt es, dieses Momentum zu nutzen und die berufspolitische Interessenvertretung unserer Mitglieder in mehreren dezidierten Schritten weiter auszubauen. Zukünftig werden wir unsere Mitglieder aktuell und umfassend über die verschiedenen BDC-Print- und Online-Medien über die berufspolitischen Aktivitäten informieren. Die in der laufenden Legislatur vom Bundesministerium für Gesundheit vorangetriebenen Reformprojekte müssen von unserer Seite aktiv begleitet und frühzeitig mit Sachkompetenz hinterlegt werden. Oberstes Ziel ist hierbei immer der Aspekt der berufspolitischen Relevanz für die berufstätigen Chirurginnen und Chirurgen.

Die Meinung unserer Mitglieder ist uns wichtig. Deswegen werden wir in einem zweiten Schritt die berufspolitische Diskussion unter unseren BDC-Mandatsträgern auf verschiedenen Ebenen intensivieren und zu ausgesuchten Schwerpunktthemen eine konsentierte Meinung herbeiführen. Auch die gut aufgestellten Landesverbände sind in diesem Zusammenhang ein zentrales Element. Wir werden über BDC-Messengerdienste verschiedene Online-Diskussionsforen einrichten, aber auch den persönlichen Meinungsaustausch durch regelmäßige Präsenz-Veranstaltungen fördern. Wir werden gemeinsam überlegen, ob die Wiedereinrichtung des Deutschen Chirurgentages mit Schwerpunkt der berufspolitischen Diskussion dieses Ziel unterstützt.

Der dritte Schritt ist die eigentliche berufspolitische Interessenvertretung. Als Vorstand ist es eine unserer wesentlichen Aufgaben, die geplanten Strukturreformen des Gesetzgebers durch chirurgischen Sachverstand zu unterstützen, Gesetzentwürfe zu kommentieren und konsentierte Meinungen unseres Verbands in die Breite zu tragen sowie diese in den gesundheitspolitischen Gremien zu artikulieren.

Die aktive Beteiligung unseres Berufsverbands an den Gesetzgebungsverfahren ist von herausragender Bedeutung für jedes BDC-Mitglied, aber auch die Gesamtheit der Chirurgie. Denn im Gegensatz zu anderen Berufsverbänden im operativen Bereich bildet der BDC den gesamten Querschnitt der operativen Medizin im chirurgischen Sektor ab. In diesem gesamten Konzept sehen wir die BDC-Landesverbände als entscheidende Multiplikatoren, sodass die vertrauensvolle und engen Zusammenarbeit mit ihren Vorsitzenden eine conditio sine qua non darstellt.

Serviceleistungen für seine Mitglieder

Die Mitgliederentwicklung beim BDC hat sich in den letzten Jahren rückläufig gezeigt, aktuell sind rund 16.500 Mitglieder beim BDC registriert (Stand Juni 2026). Für diese Entwicklung sind zwei Gründe anzuführen. Auf der einen Seite sind die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gegangen oder stehen unmittelbar davor – eine Entwicklung, die sich in den nächsten fünf Jahren auch auf dem medizinischen Arbeitsmarkt noch spürbar bemerkbar machen wird. Auf der anderen Seite ist die Gewinnung von Neumitgliedern im Nachwuchsbereich deutlich erschwert, da die nachfolgenden jungen Generationen in der Bindung an medizinische Fachgesellschaften und Berufsverbände den direkten Benefit nicht unmittelbar erkennen können – ein Trend, den viele Vereine, Gewerkschaften, Parteien und ähnlich organisierte Strukturen erfahren. Somit stellt sich für uns als Vorstand die entscheidende Frage, mit welchen Angeboten der BDC für seine Mitglieder einen spürbaren Mehrwert generieren kann. Hierbei muss allen Beteiligten klar sein, dass die Mitgliederentwicklung die wirtschaftliche Grundlage des BDC ist und die Finanzierung neuer, moderner Servicearbeit für BDC-Mitglieder wesentlich an diese Frage gebunden ist. Wirtschaftlichkeit ist deshalb auch für den neuen Vorstand ein zentrales Gebot, eine Aufgabe, die durch unseren langjährigen Schatzmeister Dr. Hubert Mayer unterstützt und überwacht wird.

Wir sind uns einig, dass der BDC durch die enge Kooperation mit der Ecclesia Gruppe ein besonders umfassendes Versicherungsangebot bietet. Insbesondere die im Mitgliedsbeitrag enthaltene Berufs-Rechtsschutz-Versicherung stellt einen wesentlichen Mehrwert auch für die Chirurginnen und Chirurgen in der Weiterbildung dar. Sie wird ergänzt durch eine 24/7 zu Verfügung stehende, individuelle telefonische Rechtsberatung durch unseren langjährigen Justiziar Dr. Jörg Heberer. Diese einzigartige Serviceleistung allein ist schon ein starkes Argument für eine Mitgliedschaft beim BDC und muss nach außen deutlicher hervorgehoben werden.

Die BDC|Akademie mit ihrem umfassenden Programm ist und bleibt ein weiteres zentrales Element der BDC-Serviceleistungen. Hier stehen wir in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen, bedingt durch eine Ausweitung der zu vermittelnden Inhalte, eine weitergehende Digitalisierung der Formate, eine Verknappung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und eine Zunahme der konkurrierenden Angebote. Unter Federführung des neuen Akademieleiters Prof. Dr. Andreas Kirschniak ist die konzeptionelle Ausrichtung der Akademie auf diese sich abzeichnenden Veränderungen eine zentrale Aufgabe des gesamten BDC-Vorstandes, um Innovationen auf dem Fort- und Weiterbildungsmarkt mitzugestalten und damit den beruflichen Nutzen für alle unsere Zielgruppen hochzuhalten.

Diese beiden Pfeiler der BDC-Serviceleistungen werden aber nicht ausreichen, um die Mitgliederzahlen im BDC auf hohem Niveau stabil zu halten. Deshalb spielt die Koordination der BDC-Themen-Referate und damit der verschiedenen Sachthemen und Projekte eine entscheidende Rolle. Auch hier hat es einen Wechsel im erweiterten Vorstand gegeben. Der Staffelstab wurde von Prof. Dr. Michael Betzler an Prof. Dr. Carsten Krones, einem langjährigen Mitglied des erweiterten Vorstands, weitergegeben. Die Leitung und Koordination der Themenreferate in so erfahrenen Händen ist für den BDC eine große Chance, weitere langfristige Projekte für verschiedene Mitgliedergruppen im BDC zu initiieren und damit die Sichtbarkeit des BDC weiter zu verbessern. Wir als zukünftiger Vorstand haben bereits im Vorfeld eine breite Unterstützung für diese Initiativen signalisiert.

Mit der oben beschriebenen Mitgliederentwicklung ist unstrittig, dass ein besonderer Fokus der zukünftigen Arbeit auf dem chirurgischen Nachwuchs liegen muss, denn – der BDC muss jünger werden. Hier sind die Aufgabenfelder durch die von der jungen Generation geäußerten Ansprüche klar definiert: Gestaltung und Verbesserung der chirurgischen Weiterbildung, Entwicklung von Karrierepfaden und Vereinbarkeit von Berufsleben mit eingeforderter Lebensqualität. Der BDC wird sich hier aktiv in die Beschreibung und Kommunikation neuer Karrierewege einbringen, unter Berücksichtigung der anstehenden gesundheitspolitischen Veränderungen, der unveränderlich bestehenden hohen Anforderungen an das chirurgische Fach selbst und die klar formulierten Ansprüche einer jungen Generation an ein chirurgisches Berufsleben. Die Umsetzung dieser Ziele beinhaltet als erstes, die junge Generation aktiv und langfristig in unseren Verband einzubinden und so über die direkte Stimme eine unmittelbare Kommunikation zu ermöglichen. Erste größere Projekte wie der Aufbau eines „Young Surgeons Club“ wurden bereits durch den bisherigen Vorstand auf den Weg gebracht. Jetzt gilt es, diesem engagierten Nachwuchs beim BDC eine Bühne zu geben. Auch für diese zentrale zukünftige Aufgabe ist die Leitung der Themenreferate durch Prof. Dr. Carsten Krones eine Schlüsselposition.

Es gibt zwei weitere wichtige Berufsgruppen innerhalb der chirurgischen Community, die wir wieder mehr in den Fokus unserer Servicearbeit nehmen werden. Diese sind in den Krankenhäusern die Riege der eigenverantwortlich arbeitenden Fach- und Oberärzte und in der ambulanten Versorgung die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Diese Berufsgruppen sind und bleiben das Rückgrat der chirurgischen Versorgung in Deutschland und es ist nur folgerichtig, deren berufspolitischen Interessen gegenüber ihren Arbeitgebern unmissverständlich zu artikulieren.

Umsetzung der strategischen Ziele

Die Mitglieder unseres Verbandes werden sich fragen, wie die skizzierten Vorhaben in den nächsten vier Jahren auf den Weg gebracht werden können. Unsere Antwort ist so einfach wie aufwendig. Der BDC muss über Kongresse und Fortbildungen hinaus am klinischen Alltag aller berufstätigen Chirurginnen und Chirurgen aktiver partizipieren und das impliziert, dass wir als BDC dort präsent sind, wo die Kernarbeit chirurgischer Leistungen erbracht wird: in den Kliniken, in den Praxen und weiteren Einrichtungen, in denen chirurgische Patienten behandelt werden. Wir streben an, mit unserer chirurgischen Community noch intensiver ins Gespräch zu kommen und damit den Geist gemeinsamer Interessen neu zu beleben. Dabei können wir auf der erfolgreichen Arbeit des bisherigen BDC-Vorstands aufbauen und uns am 10-Punkte-Programm „Leitbild und Programmatik“ des BDC aus dem Jahr 2022 orientieren und dieses weiterentwickeln.

Die Umsetzung einer solchen Kampagne wird die koordinierte Mitarbeit aller Mitglieder des geschäftsführenden und erweiterten Vorstands sowie der Leiter der Themenreferate erfordern. Durch die unterschiedlichen beruflichen Karrieren der Vorstandsmitglieder steht uns für diese Aufgabe ein großes Netzwerk nicht nur unter Chirurginnen und Chirurgen zur Verfügung. Zudem stehen wir als neuer Vorstand explizit für die Ausweitung von Kooperationen mit anderen Fachgesellschaften und Berufsverbänden, unseren Partnern in der Industrie, den medizinischen Verlagen sowie allen gesundheitspolitischen Akteuren.

Wir sind fest entschlossen, den hier skizierten Weg als Vorstand zu gehen und laden alle Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland ein, den BDC in den nächsten Jahren aktiv mitzugestalten. Investieren Sie gemeinsam mit uns in die Zukunft der Chirurgie in Deutschland!

Keine Angst vor großen Tieren – Vizepräsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg

Der BDC hat in der Mitgliederversammlung am 24. April 2026 sein neues Präsidium gewählt. Die teilnehmenden Mitglieder verabschiedeten sich mit anhaltendem Applaus von ihrem bisherigen Präsidenten, Professor Dr. med. Hans-Joachim Meyer, sowie vom langjährigen Vizepräsidenten, Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg. Unser langjähriger Vizepräsident beantwortet uns heute eher persönliche Fragen.

Wo ist chirurgisch Ihre Heimat?

Jörg-A. Rüggeberg (JR): Studiert habe ich in Göttingen und meine Facharztausbildung für Chirurgie habe ich in Bremen absolviert, zunächst in der Kinderchirurgie unter Prof. Dr. med. Fritz Rehbein. Allerdings gab es damals noch keinen eigenständigen Facharzt für Kinderchirurgie und nach dem Durchlauf durch die Allgemein,- Gefäß und Unfallchirurgie war der Stellenplan in der Kinderchirurgie voll. Da dachte ich mir: Wenn ich kein Kinderchirurg werden kann, eröffne ich meine eigene Praxis. Daher habe ich mich im Anschluss an die Facharztweiterbildung auf die Unfallchirurgie konzentriert, um mich auf die Niederlassung vorzubereiten. Meine Praxis führe ich inzwischen seit 40 Jahren.

Wie empfanden Sie Ihre Weiterbildungszeit? Was hat Sie am meisten gefordert und fasziniert?

JR: Die ausgeprägten hierarchischen Strukturen waren nicht meine Sache. Auf der anderen Seite hatten wir im Verhältnis zu heute ohne Begrenzungen durch ein Arbeitsschutzgesetz einen guten Zugang zu eigenständigen Operationen. Damals befanden sich nicht so viele Mediziner in der chirurgischen Ausbildung, der Druck für uns war nicht so hoch. Unsere Weiterbildung beinhaltete außerdem viele Operationen aus einem breiten Spektrum. Am meisten fasziniert hat mich dabei wie gesagt die Kinderchirurgie.


Abb. 1: Dr. Jörg Rüggeberg mit Büffel

Was war/ist Ihre Lieblings-OP? Welcher chirurgischen Herausforderung haben Sie sich gerne angenommen?

JR: In meiner Laufbahn habe ich die Herausforderung angenommen, in Bremen an der Klinik für Unfallchirurgie erstmals das arthroskopische Operieren einzuführen. Dort hatte ich dann meinen eigenständigen Bereich. Meine Spezialisierung habe ich später mit in die Praxis genommen, mein Schwerpunkt heute liegt daher auf der Arthroskopie und der kleinen Kinderchirurgie. Ich habe als Erster in Bremen ambulante Operation in Narkose durchgeführt und damals noch üble Kommentare (kriminell!) über mich ergehen lassen müssen.

Was hat Sie angetrieben, sich als Chirurg fachlich und berufspolitisch zu engagieren?

JR: Bei der Ausübung meines Berufs in der Praxis haben mich die erkennbaren Missstände beim ambulanten Operieren gestört. Die Rahmenbedingungen waren für ambulantes Operieren unzulänglich. Dann habe ich den „Fehler“ gemacht, mich bei einer BDC-Sitzung auf dem damaligen Chirurgentag in der Diskussion zum ambulanten Operieren zu Wort zu melden. Sofort im Anschluss hat der BDC mich zum Mandatsträger gemacht, um die niedergelassenen Operateure im Verband zu vertreten. Damals war der BDC geprägt von Angestellten in der Klinik, aber die Zahl der Niedergelassenen und Selbstständigen wuchs stetig.

Was hat Sie während Ihrer Vize-Präsidentschaft für den BDC am meisten geprägt?

JR: Fasziniert hat mich, dass ich Kontakte zu Ebenen knüpfen konnte, in denen ich ursprünglich nicht verortet war: Meine Gesprächspartner waren plötzlich Chefärzte, Politiker und hochrangige Verbandsfunktionäre. Geprägt haben mich die konstruktiven Diskussionen mit unterschiedlichen Funktionen und Charakteren – immer auf hohem Niveau und meistens für die Sache. Ein gemeinsames Bier mit dem damaligen Bundeskanzler Schröder ist da durchaus ein besonderes Erlebnis gewesen.

Welche Wegbegleiter waren Ihnen im Laufe Ihrer Karriere lieb und wichtig?

JR: Eins muss man wissen: Vertrauenspersonen gibt es in der Berufspolitik nicht. Zu groß ist die Gefahr menschlicher Enttäuschungen, wenn Macht vor Freundschaft gestellt wird. Und wenn wir von Vorbildern sprechen, muss ich nur in den Spiegel schauen. Spaß beiseite: Mit Professor Karl Hempel habe ich mich immer gerne ausgetauscht, das war noch zu der Zeit, als der BDC seine Geschäftsstelle in Hamburg hatte. Zur Chirurgie gekommen bin ich unter anderem durch Professor Dr. Hans-Jürgen Peiper. Sein Charisma hat mich angesteckt und uns verband eine gegenseitige Wertschätzung. Der Kinderchirurg Rehbein war wie oben erwähnt ebenfalls ein prägendes Vorbild für mich.

Welche (chirurgischen) Events und welche Teilnahmen halten Sie fachlich und berufspolitisch für richtig und wichtig und warum?

JR: Essenziell ist die Mitgliedschaft in Gremien zur Vernetzung, zum Austausch und zur Konsensfindung. Ebenso hilfreich sind chirurgische Kongresse. Nicht zuletzt über regionale Treffen lassen sich viele einflussreiche Verbindungen zur Politik knüpfen. Am Ende sind die persönlichen Kontakte innerhalb eines Netzwerks entscheidend

Abb. 2: Dr. Jörg Rüggeberg mit Fohlen Fjödur

Abb. 3: Dr. Jörg Rüggeberg 1974 auf einer Reise auf Bali

Wo sehen Sie den BDC zukünftig, was wünschen Sie sich für den Verband?

JR: Karl Hempel hat den Satz geprägt: „Die DGCH ist für die Chirurgie, der BDC für die Chirurgen da.“ Den Verband sehe ich nach wie vor als berufspolitische Interessensvertretung und Dienstleister aller Chirurginnen und Chirurgen ohne Aufsplitterung in Partialinteressen. Seine Aufgabe ist es, seine Mitglieder aktiv zu unterstützen und dabei intensiv beispielsweise mit der Bundesärztekammer, der KBV, der Allianz und der GFB zu kooperieren.

Was wünschen Sie dem chirurgischen Nachwuchs? Welche Botschaft haben Sie für ihn?

JR: Vor allem Erfüllung, Leidenschaft und Spaß in diesem faszinierenden Beruf. Kopf hoch, wenn die Bedingungen mal nicht so stimmen und immer nach vorne schauen! Im chirurgischen Alltag ist es außerdem wichtig, Empathie für die Kolleginnen und Kollegen zu empfinden und möglichst wenig Konkurrenzdenken zu entwickeln – pflegt den Teamgeist! Und bitte beteiligt Euch in unseren Gremien Nur wer selbst gestaltet, wird nicht gestaltet.

Abb. 4: Dr. Jörg Rüggeberg mit Fleyjka, dem Familienpony

Was sind Ihre Lieblingshobbys, was ihr bevorzugtes Reiseland und was bestellen Sie sich im Restaurant am liebsten?

JR: Zurzeit fahre ich am liebsten Trecker. Als professioneller „Handwerker“ setze ich Bauvorhaben aller Art um, so gibt es bei uns Pferde-und Ziegenställe, die wiederaufgebaut und instandgehalten werden müssen. Meine Lieblingsreisen: Damals in den wilden Siebzigern zog ich auf dem Landweg nach Sikkim, quer durch die Sahara nach Togo mit dem Moped durch Südostasien. Neues entdecken in fernen Ländern und auf abenteuerliche Weise war und ist auch heute noch mein Ziel. Restaurant: Unser Lieblingsitaliener im Dorf. Ja, den gibt es auch in Ottersberg!

Welches Tier/welche Tiere haben Sie bisher in Ihrem Leben begleitet?

JR: Wir haben eine große, naturbelassene Freifläche, die viel Platz für tierische Gäste bietet. Unsere Pferde, Schafe und Ziegen, der Hund und die Katze werden von meiner Frau betreut. Uneingeladene, aber willkommene Besucherinnen sind derzeit Kanadagänse. Laufenten helfen gelegentlich im Garten mit.

Was hat Ihnen an stressigen Tagen Energie und Motivation gegeben?

JR: Stressige Tage hatte ich im Prinzip nie. Nach anstrengenden Operationen bin ich an die frische Luft gegangen und habe mir ein Stück Schokolade genehmigt. Und gegen persönliche Anwürfe, die es immer gibt, hilft eine gesunde Portion Arroganz nach dem Motto: Am Ende bin ich der Bessere.

Einblick in das Leben und Wirken von Verbandspräsident Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer

Der BDC hat in der Mitgliederversammlung am 24. April sein neues Präsidium gewählt. Die teilnehmenden Mitglieder verabschiedeten sich mit anhaltendem Applaus von ihrem bisherigen Präsidenten, Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, sowie vom langjährigen Vizepräsidenten, Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg. Unser langjähriger Präsident beantwortet uns heute eher persönliche Fragen.

Wo ist chirurgisch Ihre Heimat?

Hans-Joachim Meyer (HJM): Mein Medizinstudium habe ich in München an der Ludwig-Maximilians-Universität von 1967 bis 1972 absolviert und direkt danach im Dezember 1972 an der Georg-August-Universität Göttingen meine Promotionsurkunde erhalten. Nach der Medizinalassistentenzeit an der Medizinischen Hochschule Hannover habe ich dort in der Klinik für Abdominal- und Transplantationschirurgie unter der Leitung von Herrn Professor Rudolf Pichlmayr die Weiterbildung im Gebiet Chirurgie bis zur Facharztreife 1981 durchlaufen. Frühzeitig konnte ich ein Forschungsprojekt zur Laseranwendung in der operativen Medizin übernehmen, das 1981 zur Abgabe der Habilitationsschrift führte. Auch bei ursprünglich angestrebter Weiterbildung in der Unfallchirurgie blieb ich dann als Oberarzt der heutigen Viszeral- und Transplantationschirurgie treu und wechselte 1996 schließlich als Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie an das Städtische Klinikum Solingen.

Wie empfanden Sie Ihre Weiterbildungszeit? Was hat Sie am meisten gefordert und fasziniert?

HJM: Damals war der Begriff eines „Wellbeings“ in der Chirurgie noch nicht bekannt. Am meisten fasziniert hat mich die herausfordernde Kombination von Viszeral- und Transplantationschirurgie im universitären Umfeld. Dabei konnte ich mich auch im Organentnahmeteam einbringen, was zudem ein ausgezeichnetes „chirurgisches Training“ darstellte; zudem lernte ich nach zahlreichen Einsätzen in ausländischen Kliniken auch die gute Organisation in deutschen Operationssälen zu schätzen. Die Chirurgie am oberen Verdauungstrakt, also Magen und Ösophagus, hat mich immer mehr begeistert und ich habe mich mit diesen Organsystemen auch wissenschaftlich intensiv beschäftigt, so dass ich sogar zeitweise mit dem Spitznamen „Magen-Meyer“ versehen wurde.

Was war/ist Ihre Lieblings-OP? Welcher chirurgischen Herausforderung haben Sie sich gerne angenommen?

HJM: Logischerweise habe ich mich dann weiterhin schwerpunktmäßig mit Eingriffen bei Tumoren des Magens und Ösophagus beschäftigt, wobei auch sehr frühzeitig multimodale Behandlungsansätze mit präoperativer Chemo- und/oder Strahlentherapie bei lokal fortgeschrittenen Tumorstadien zum Einsatz kamen, die heute als Standardverfahren anzusehen sind. Unabhängig vom neutraleren Geruch bei Operationen am oberen Verdauungstrakt habe ich die Gastrektomie und den Magenhochzug bevorzugt durchgeführt, wobei ich meine Kenntnisse und das technische Vorgehen durch zahlreiche Aufenthalte in Asien oder in Polen weiterentwickeln konnte.

Was hat Sie angetrieben, sich als Chirurg fachlich und berufspolitisch zu engagieren?

HJM: Fachlich haben mich vor allem die multimodalen Therapieansätze mit Blick über den „chirurgischen Tellerrand“ hinaus interessiert, die heute bei der Weiterentwicklung der medizinischen Onkologie immer mehr an Bedeutung gewinnen.


Abb. 1: Langjährige Webbegleiter: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer und Dr. Jörg Rüggeberg

Berufspolitisch habe ich mich unter anderem an zahlreichen Seminaren des BDC zur Facharztvorbereitung aktiv beteiligt, auch hier vor allem mit Tumoren des oberen Gastrointestinaltrakts. Weitere berufspolitische Aktivitäten begannen bei mir nach der Präsidentschaft der DGAV 2009/2010, als man mich fragte, ob ich nicht Generalsekretär der DGCH werden möchte. 2012 bin ich dann offiziell zum Generalsekretär als Nachfolger von Professor Hardy Bauer gewählt worden.

Die Kontakte mit dem BDC haben dazu geführt, dass 2015 angefragt wurde, ob ich nicht eine Doppelfunktion übernehmen möchte: DGCH-Generalsekretär und Präsident des BDC. Ziel war es, die Kooperation zwischen Fachgesellschaft und Berufsverband zu erweitern und intensivieren, was uns in einigen Punkten auch gelungen ist. Gemeinsame Projekte sind inzwischen etwa die Herausgabe der Mitgliederzeitschrift Passion Chirurgie, Veröffentlichungen von Pressemitteilungen und die Organisation der Weiterbildungskommission sowie kontinuierliche aktive Teilnahme des BDC am Deutschen Chirurgie Kongress.

Was hat Sie während Ihrer Präsidentschaft für den BDC am meisten geprägt?

HJM: Gern zitiere ich hier Jörg Rüggeberg: Die Fachgesellschaften sind für die wissenschaftlichen Interessen zuständig, während sich der Berufsverband um alle Belange der chirurgischen Gemeinschaft kümmert, vor allem um die Weiter- und Fortbildung.

Welche Wegbegleiter waren Ihnen im Laufe Ihrer Karriere lieb und wichtig?

HJM: So komisch es sich anhören mag, war mein damaliger Chef, Professor Pichlmayr, ein äußerst geschätzter Wegbegleiter. Er hat mich nicht nur bei meinen Forschungstätigkeiten unterstützt, sondern war für mich immer ein außerordentlicher Mentor und Lehrer in der praktischen Chirurgie.

Abb. 2: Familienhund Carla

Beim BDC trifft dies für Professor Michael Polonius zu. Ich mochte ihn wegen seiner empathischen Art und weil er mir jederzeit bei etwaigen Fragen unterstützend zur Verfügung stand. Dann gab es noch Dr. Jörg Rüggeberg: In unserem Einsatz für die Chirurgie waren wir uns stets einig, aber nicht immer im Konsens. Vor meiner Amtsübernahme als Präsident des BDC haben wir daher extra ein Vorabtreffen organisiert, um uns näher „zu beschnüffeln“: Man muss ihn nur gut kennen lernen, dann kann man ihn umso mehr schätzen.

Natürlich waren und sind mir alle Mitglieder im (erweiterten) Vorstand, in der Geschäftsführung sowie der Geschäftsstelle außerordentlich wichtig, wobei in den insgesamt 11 Jahren meiner Amtszeit nach dem eigenen Empfinden stets eine offene und angenehme Atmosphäre der Zusammenarbeit herrschte.

Wo sehen Sie den BDC zukünftig, was wünschen Sie sich für den Verband?

HJM: Ich wünsche dem BDC eine Fortführung der bisherigen Schwerpunkte. Unser Motto ist ja: Der Berufsverband ist für alle Chirurginnen und Chirurgen da und bietet Hilfe und Unterstützung auf allen Ebenen. Natürlich wünsche ich dem Verband weiterhin eine hohe Mitgliederzahl, besonders auch die Mitarbeit von der jüngeren Generation – er hat es verdient! Ich kann nur allen Mitgliedern empfehlen, sich, wenn möglich, aktiv im Verband zu engagieren, sei es im regionalen oder im zentralen Umfeld. Chirurginnen und Chirurgen haben so die Möglichkeit, die Arbeit des Verbands und somit die Berufspolitik im Sinne der Chirurgie möglichst mit zu beeinflussen.

Was wünschen Sie dem chirurgischen Nachwuchs? Welche Botschaft haben Sie für ihn?

HJM: Ich wünsche unserem chirurgischen Nachwuchs heute und in der nächsten Zukunft alles Gute. Ich hoffe, dass die Faszination unseres Faches, die zu Beginn der medizinischen Weiterbildung deutlich höher sein mag als nach Durchlaufen der Weiterbildung, zukünftig erhalten bleibt. Bei allen Schwierigkeiten, die sich durch die strukturellen Veränderungen ergeben werden, sollten wir die Begeisterung für das Fach Chirurgie mit allen seinen Facetten aufrechterhalten. Vor allem aus dem Blickwinkel, dass wir es sind, die den Patienten sehr oft unmittelbar helfen können!

Was sind Ihre Lieblingshobbys, was ihr bevorzugtes Reiseland und was bestellen Sie sich im Restaurant am liebsten?

HJM: Mein Lieblingshobby ist weiterhin Sport in freier Natur, vor allem das Golfspiel. Ich genieße gutes Wetter und lese gerne ein gutes Buch (Krimi!). Mein Lieblingsrestaurant: Ich mag alle Variationen der italienischen Küche.

Welche Tiere haben Sie bisher in Ihrem Leben begleitet?

HJM: In meiner chirurgischen Laufbahn haben mich viele „experimentelle Vierbeiner“ (Schweine der veredelten deutschen Landrasse) begleitet. Zurzeit haben wir inzwischen als vierten Hund einen Hannoverschen Schweißhund namens Carla als weiteres Familienmitglied.

Was hat Ihnen an stressigen Tagen Energie und Motivation gegeben?

HJM: Stress habe ich in der Regel als positiv empfunden und als Antrieb, nicht deprimiert, sondern motiviert zu sein, um zielgerichtet geplante Vorhaben realisieren zu können. Eine Entlastung war früher eine entspannende Zigarette (heute Zigarillo) und am Abend hat ein Nachttrunk – ein Glas Weißwein-Schorle oder ein Bier – zur Erholung beigetragen.

Editorial 06/QII/2026: Kongressnachlese DCK 2026

Zur Juniausgabe PASSION CHIRURGIE: Neuer BDC-Vorstand & Kongressnachlese 2026

Der DCK2026 in Leipzig hat eindrucksvoll gezeigt, wie lebendig, innovativ und zugleich menschlich die Chirurgie mit all ihren Fächern in Deutschland aufgestellt ist. Vom 22. bis 24. April wurde die Messestadt erneut zum zentralen Treffpunkt für Chirurginnen und Chirurgen aller Fachrichtungen – und zu einem Ort des intensiven Austauschs zwischen Wissenschaft, klinischer Praxis, Nachwuchs, Bundeswehr und Industrie.

Besonders beeindruckend war in diesem Jahr die spürbare Aufbruchstimmung. Themen wie Digitalisierung, robotische Assistenzsysteme, künstliche Intelligenz und personalisierte Medizin standen ebenso im Fokus wie die Frage, wie wir auch in Zukunft eine hochwertige chirurgische Versorgung unter zunehmend komplexen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen sichern können. Dabei wurde deutlich: Technologische Präzision, Personalisierung und die Passion für die Chirurgie stehen in perfektem Einklang zueinander.

Inhaltlich konnten wir das gewohnte, breite Spektrum der chirurgischen Fächer mit hochwertigen Sprecherinnen und Sprechern abdecken. Einen Schwerpunkt stellte in diesem Jahr die chirurgische Onkologie dar, die in einem „Onko-Day“ kombiniert von allen Fachrichtungen diskutiert wurde. Als weiterer, neuer Schwerpunkt rückte auch die interdisziplinär betriebene Wirbelsäulenchirurgie ins Zentrum des Interesses. Eine Besonderheit waren die Sitzungen über Computer-Hirn-Schnittstellen, welche von funktionellen Neurochirurgen, Neurowissenschaftlern und Ingenieuren in zukunftsgerichteten Sitzungen intensiv beleuchtet wurden. Mit diesen Themen konnten sich die Besonderheiten des Faches Neurochirurgie sehr gut präsentieren, was der geneigte Leser mir als gelerntem Neurochirurgen verzeihen möge.

Der Kongress überzeugte nicht nur durch wissenschaftliche Exzellenz, sondern auch durch seine außergewöhnlich offene und kollegiale Atmosphäre. Zahlreiche Sitzungen waren geprägt von lebhaften Diskussionen, praxisnahen Fallbeispielen und einem bemerkenswerten interdisziplinären Geist. Gerade für junge Kolleginnen und Kollegen bot der Kongress wertvolle Möglichkeiten zur Vernetzung und Inspiration.

Der DCK2026 hat damit nicht nur aktuelle Entwicklungen sichtbar gemacht, sondern vor allem Zuversicht vermittelt: Die Chirurgie in Deutschland ist innovativ, engagiert und bereit, die Herausforderungen der Zukunft aktiv zu gestalten. Ein Kongress, der fachlich überzeugt hat – und menschlich in Erinnerung bleibt.

Univ.-Prof. Dr. med. Roland Goldbrunner

Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Gesch. Direktor des Zentrums für Neurochirurgie

Direktor der Klinik für Allgemeine Neurochirurgie

Universitätsklinik Köln

Editorial

Goldbrunner R: Kongressnachlese DCK 2026. Passion Chirurgie. 2026 Juni; 16(06/QII): Artikel 01_01.

www.bdc.de

Der BDC-Leitfaden Weiterbildung im Verbund

Umfangreiche und praktische Online-Anwendung mit Antworten für alle, die weiterbilden möchten

Sie möchten in Ihrer Klinik, Ihrem Medizinischen Versorgungszentrum oder Ihrer Praxis weiterbilden? Sie sind Arzt oder Ärztin in Weiterbildung und haben Fragen oder möchten sich zu Ihren Rechten und Möglichkeiten informieren? Wir haben da etwas für Sie!

Weiterbildungsverbünde werden immer wichtiger!

Mit zunehmender Zentralisierung spezialisierter Leistungen in Krankenhäusern einerseits und der wachsenden Ambulantisierung andererseits wird es für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zunehmend zur Herausforderung, die Weiterbildung „in einem Guss“ und in der üblicherweise vorgesehenen Mindestweiterbildungszeit zu absolvieren. Gleichzeitig wird es für Krankenhäuser und fachärztliche Praxen schwieriger, kohärente Weiterbildungscurricula anzubieten. Der BDC-Leitfaden soll daher Orientierung und Tipps auf dem Weg zur Gründung eines eigenen Weiterbildungsverbundes bieten, indem er nützliche Informationen zu den Vorgaben von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen wie auch praktische Erfahrungen chirurgischer Weiterbildungsverbünde widerspiegelt. Darüber hinaus finden Sie praktische Musterdokumente, etwa für Arbeitsverträge und Verbundvereinbarungen. Damit können Sie ihn als Starthilfe für die Gründung Ihres eigenen Verbundes im Gebiet Chirurgie nutzen.

Der online abrufbare und exklusiv für BDC-Mitglieder erstellte Leitfaden beinhaltet zwei Teile und eine Übersicht mit praktischen Musterdokumenten. Teil 1 beschäftigt sich mit allgemeinen Fragen und Antworten rund um die Facharztweiterbildung im ambulanten und stationären Setting, etwa zur Beantragung einer Weiterbildungsbefugnis oder zu Delegationsmöglichkeiten. Teil 2 liefert hilfreiche Informationen rund um die Gründung eines Weiterbildungsverbundes. Zu den zur Verfügung gestellten Musterdokumenten gehören ein Rotationsplan, Musterverträge für Weiterbildungsverbünde, Musterarbeitsverträge (Abordnung, Arbeitgeberwechsel), sowie eine Musterkooperationsvereinbarung für Weiterbildungsverbünde.

Der Leitfaden wird von den Autorinnen und Autoren regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Burgdorf F: Neu: Der BDC-Leitfaden Weiterbildung im Verbund. Passion Chirurgie. 2026 Juni; 16(06/II): Artikel 05_02.

Wichtige Neuerungen in der UV-GOÄ

Im Rahmen der Neuerungen weisen wir freundlich auf unser Webinar Änderungen UV-GOÄ ab dem 01. Juli 2026 hin. Melden Sie sich schnell an, die Plätze sind begehrt! Und es gibt Rabatt für BDC-, BVOU- und BNC-Mitglieder: Die Teilnahmegebühr beträgt für sie nur 30 statt 50 Euro.

1. Verbesserungen bei der Abrechnung von Grundleistungen im D-Arzt-Verfahren ab 1.7.2026

Die Gebührenkommission von KBV und DGUV/SVFLG hat weitreichende Verbesserungen bei der Abrechnung von Grundleistungen beschlossen, die zum 1.7.2026 in Kraft treten. Für die Abrechnung der neuen Gebühren und Leistungen ist der Tag der Leistungserbringung entscheidend. Für bereits laufende Behandlungsfälle beginnt mit dem 1. Juli formal ein neuer Behandlungsfall, weil sich die Systematik ändert. Daher empfehlen wir eine Zwischenrechnung für alle BG-lichen Leistungen bis zum 30.6.2026.

Untersuchungen und Beratungen können ab 1.7.2026 neben Sonderleistungen abgerechnet werden

Vom BDC und vom BVOU wurde stets die sachfremde Regelung kritisiert, nach der entsprechend den allgemeinen Bestimmungen zum Kapitel B die Nr. 1 für die Untersuchung und Beratung nur einmal im Behandlungsfall neben Sonderleistungen der Kapitel C bis O angesetzt werden konnte. Diese Regelung findet sich auch in der (alten und noch gültigen) GOÄ, hatte in der UV-GOÄ aber noch stärker kostendämpfende Auswirkungen, weil der Behandlungsfall hier über 3 Monate läuft.

Der Wegfall dieses Ausschlusses ermöglicht es, dass in der Weiterbehandlung regelmäßig die Untersuchung und Beratung nach der Nr. 1 oder bis zu 3-mal die ausführliche Untersuchung nach Nr. 2 (Nr. 6 alt) neben Wundbehandlungen, Verbänden, Schienen oder Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen angesetzt werden kann.

Diese neue Regelung wird einen erheblichen Honorarzuwachs insbesondere bei länger dauernden Verläufen zur Folge haben und somit vor allem die durchgangsärztliche Grundversorgung fördern.

Darüber hinaus wurde das Kapitel B komplett überarbeitet, gestrafft und vereinfacht. Wie bisher gibt es zwei Basis-Leistungen.

Die bisherige Nr. 6 wird ab dem 1.7.2026 zur neuen Nr. 2

Neben der einfachen Untersuchung und Beratung nach Nr. 1 kann die umfassende Untersuchung mit besonderem differenzialdiagnostischem Aufwand nach der neuen Nr. 2 (bisher die Nr. 6), bis zu 3-mal im Behandlungsfall (3 Monate) abgerechnet werden. Der Leistungsinhalt der neuen Nr. 2 entspricht der alten Nr. 6, sodass diese auch bei Kindern bis zum 6. Geburtstag angesetzt werden kann.

Neuer Unzeit-Zuschlag nach der Nr. 3

Zahlreiche alte Gebührenpositionen für Leistungen außerhalb der Sprechstunde (bisherige Nrn. 2, 3, 4, 7, 8, 9) fallen zukünftig weg, so dass es nur noch die beiden Untersuchungsziffern 1 und 2 sowie einen einheitlichen Zuschlag nach der Nr. 3 in Höhe von 7,58 € in der allgemeinen und 9,42 € in der Besonderen Heilbehandlung für die Erbringung dieser Leistungen außerhalb der Sprechstunde gibt. Dafür wurde die „Unzeit“ einheitlich für den Zeitraum zwischen 19 und 7 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen definiert. Das vereinfacht die Abrechnung, weil es nur noch diese 3 Ziffern für die Grundleistungen gibt. Die Bewertung ist der Durchschnitt aller bisherigen Zuschlagsziffern.

Neue Nr. 4 als Zuschlag bei Ablehnung/Abbruch des BG-lichen Heilverfahrens durch den D-Arzt

Die neue Nr. 4 in Höhe von 10,00 € kann als Zuschlag zu den Nrn. 1 und 2 zusätzlich abgerechnet werden, wenn dem Versicherten die Entscheidung des Durchgangsarztes, keine Behandlung zu Lasten des Unfallversicherungsträgers einzuleiten oder diese abzubrechen, erklärt werden muss. Dies gilt nicht, wenn die Behandlung vonseiten des UV-Trägers beendet wird, denn dann ist dieser in der Erklärungspflicht.

Neue Nr. 5 als Zuschlag für Beratung bei Kommunikationsstörung

Die neue Nr. 5 stellt einen Zuschlag in Höhe von 10,00 € für einen erhöhten ärztlichen Aufwand bei erschwerter Kommunikation im Rahmen der Leistungen nach den Nrn. 1 und 2 dar. Wie diese Kommunikationsstörung vonseiten der DGUV zu interpretieren ist, wird demnächst in den Arbeitshinweisen (LINK) näher erläutert. Aus unserer Sicht ist dies umfassend zu interpretieren, zumal der Ansatz der Leistung auf zweimal im Behandlungsfall (also für 3 Monate) begrenzt ist. Wir empfehlen aber, diesen Zuschlag besonders verantwortungsbewusst anzusetzen, zumal die Häufigkeit dieser Leistung unter kritischer Beobachtung steht. Da für Kinder bis zum 6. Geburtstag die Nr.2 (alte Nr. 6) abgerechnet werden kann, ist die Nr. 5 für diese Kleinkinder grundsätzlich nicht ansetzbar.

Einen Überblick über die Neuordnung der Untersuchungs- und Beratungsleistungen ab den 1.7.2026 bietet die Tabelle 1.

Tab. 1: Neue Systematik der Untersuchungs- und Beratungsleistungen (nach Hoffmann, DGUV)

Neue Leistung für ausführlichen ärztlichen Entlassbericht: Nr. 119 UV-GOÄ

Die Nr. 119 dient als Gesamtgebühr für F 2152 (BGSW-Aufnahmebericht), F 2156 (BGSW- Kurzbericht und F 2160 (BGSW-Ausführlicher ärztlicher Entlassungsbericht, einschließlich Schreibgebühren). Die Gebühr wird fällig mit der Erstattung des ausführlichen Entlassungsberichtes. Sie beträgt in der Allgemeinen und in der Besonderen Heilbehandlung 26,72 €. Diese Leistung der Krankenhaus-D-Ärzte konnte bisher nicht gesondert abgerechnet werden.

Entschlackung und Vereinfachung der weiteren Grundleistungen

Die weiteren Änderungen im Kapitel B der UV-GOÄ dienen vor allem der Vereinfachung und Schärfung der Leistungslegenden, um sowohl für die Rechnungserstellung als auch für die Rechnungsprüfung den Einsatz von KI zu ermöglichen. Diese werden im Gegensatz zu den oben genannten Verbesserungen keinen wesentlichen Einfluss auf das Gesamt-Honorar haben und werden daher hier nur kursorisch erwähnt.

Visiten nach Nr. 45

Visiten werden in Zukunft nicht mehr nach Erst- und Zweit-Visite getrennt, sondern es kann nur einmal am Tag die Nr. 45 angesetzt werden. Die Bewertung mit 10,00 € in der allgemeinen und 12,00 € in der besonderen Heilbehandlung ist der Durchschnitt der bisherigen 2 möglichen Visiten.

Neue Regelung für das Wegegeld bei Besuchen nach Nr. 71

Die sieben Gebührennummern beim Wegegeld und die fünf Gebührennummern bei der Reiseentschädigung wurden zu einer neuen Gebühr (Nr. 71) zusammengefasst. Die Gebühr sieht eine Pauschale in Höhe von 12,10 € für Besuche bis zu 25 km Entfernung vor. Bei weiteren Entfernungen und Reisen gilt künftig das Bundesreisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung. Eine weitere Vereinfachung: Bei dem Wegegeld und der Reiseentschädigung entfallen die Zeitangaben komplett.

Neuordnung der Schreibgebühren (Nr. 166, vormals Nr. 190)

Das Honorar für Schreibgebühren für Berichte wurden in die Arztvordrucke nach den Nrn. 117 bis 119 eingepreist und braucht daneben nicht mehr gesondert abgerechnet werden. Schreibgebühren für Formular-Gutachten nach den Nrn. 146 bis 154, 155 (ausgenommen audiologischer Befundbogen), und für freie Gutachten nach den Nrn. 160, 161, 165 können weiterhin je Seite in Höhe von 5,15 € nach der Nr. 166 abgerechnet werden.

Versand von Auszügen aus der Behandlungsdokumentation nach Nr. 193 (10,35 €)

Die Leistungslegende der Nr. 193 wurde wie folgt präzisiert und umfassender formuliert: >>Zusammenstellen und Übersenden von Auszügen aus der Behandlungsdokumentation   und/oder bildgebendem Material in analoger oder digitaler Form auf Anforderung des UV-Trägers. Die Richtigkeit ist vom absendenden Arzt zu bescheinigen<<.
Die Leistung nach der bisherigen Nr. 195 ist in der neuen leistungslegende der Nr. 193 enthalten und konnte daher gestrichen werden. Die Nrn. 194 und 196 wurden in die entsprechenden Fachkapitel verlagert.

Verlagerung fachspezifischer Leistungen in die Fachkapitel

In der aktuellen UV-GOÄ befinden sich unter den Nrn. 1 bis 195 insgesamt 15 fachspezifische Leistungen (Hauterkrankungen, Mastdarm- und Prostatauntersuchung, Chemotherapie, Beratung bei Chronischen Erkrankungen, humangenetische Beratung, Beratung Schwangere, Schulung Diabetes). Diese Leistungen werden in die jeweiligen fachspezifischen Abschnitte der UV-GOÄ verlagert und damit das Kapitel B gestrafft.

Insgesamt führen die Änderungen zu einer Vereinfachung und zu einem Honorarzuwachs, sodass es die Mühe wert ist, die Änderungen umzusetzen. Die PVS-Hersteller wurden zeitnah über die Änderungen informiert und sollten die neuen Gebühren bis zum 1.7.2026 programmiert haben. Der BDC bietet am 3. Juni 2026 um 18.00 Uhr ein Schulungs-Webinar zu den umfassenden Änderungen der UV-GOÄ auch im neuen Abschnitt zur Arthroskopie an. Sie können sich dazu über die Homepage der BDC-Akademie anmelden. Das Webinar wird bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal wiederholt.

 

2. Ein neuer Abschnitt und deutliche Verbesserungen für die Abrechnung arthroskopischer Operationen in der UV-GOÄ ab 1.7.2026

Ziel der Reform des alten arthroskopischen Teils der UV-GOÄ war es, die sehr „knielastige“ und nicht mehr zeitgemäße Gebührenordnung zu reformieren, um möglichst alle aktuellen arthroskopischen Prozeduren in der neuen Leistungslegende abzubilden.

Gleichwohl sollte der neue Abschnitt der Gebührenordnung in die UV-GOÄ Systematik passen. Deswegen konnte sie auch kein Spiegelbild der neuen Leistungslegenden in der Reform-GOÄ sein. Zudem sollte und konnte es auch keine Kopie des EBM sein, da hier eine andere Systematik verfolgt wurde.

Weitere Ziele waren der Abbau von Bürokratie und von Abrechnungsunklarheiten auf allen Seiten, sowie eine einheitliche Systematik für alle Gelenke, die den aktuellen wissenschaftlich-technischen Erkenntnisstand der Arthroskopie adressiert sowie eine IT und KI-taugliche Struktur. Zudem sollte eine verbesserte Vergütung den deutlich gestiegenen Kosten seitens der Leistungserbringer Rechnung tragen.

Nach aufwendigen und langen Beratungen in der Gemeinsamen BG-Kommission unter Beteiligung der Berufsverbände BVOU, BDC und BVASK, der KBV und der DGUV wurde eine neue Systematik der Abrechnung erzielt, die jetzt alle Gelenke inkludiert.

Folgende Kategorien werden jetzt abgebildet

Bezeichnung Neue Nr. UV-GOÄ Material–Zuschlag AOP-

Zuschlag

Bemerkungen
Diagnostische ASK 3400 3401 443
Resezierende ASK 3410 3411 445
Rekonstruktive ASK 3420 3421 445 Plus Implantate
Komplexe rekonstruktive ASK 3430 3431 445 Plus Implantate
Vorbereitende ASK 3440 3441 445

Tab. 1: Übersicht über die neuen Kategorien für die Arthroskopie in der UV-GOÄ (ab 1.7.2026)

In alle diese Leistungskomplexe werden viele bisher zusätzlich abrechenbare regelmäßig anfallenden Nebenleistungen eingepreist. Im Einzelnen bezieht sich dies auf Kapselnähte, Lokalanästhesie der Portale und intraartikuläre Lokalanästhesie, Infiltrationsanästhesien, Verbände mit Ausnahme von Gipsverbänden, Schienen- oder Orthesen-Anlage, Probeexzisionen und die Entnahme von Gewebe, Anlage von Redondrainagen, Bewegungsübungen, intraoperative Untersuchungen, Narkose-Mobilisationen, Kühlungen, Aufklärungen und Beratungen am Op.-Tag sowie konsiliarische Erläuterungen und die Erstellung des Op.- Berichtes. Dies beinhaltet auch die diagnostische Arthroskopie, die bei den Kategorien 3410 bis 3440 inkludiert und nicht gesondert abrechenbar ist.

Operation Nr. UV

GOÄ

Honorar Besondere

Kosten

Zuschlag

AOP

Material-

Zuschlag

Gesamt
Arthroskopie (ASK) 3400 105,02 € 154,83 € 80,62 € 35,00 € 375,47 €
Resezierende ASK 3410 314,75 € 136,22 € 236,46 € 50,00 € 737,43 €
Rekonstruktive ASK 3420 490,38 € 150,72 € 236,46 € 150,00 € 1.027,56 €
Rekonstruktive ASK mit Sehnennaht etc. 3430 944,93 € 150,72 € 236,46 € 200,00 € 1.532,11 €
Vorbereitende ASK Op. 3440 522,71 € 150,72 € 236,46 € 150,00 € 1.059,89 €

Tab. 2: Systematik und Bepreisung der arthroskopischen Operationen in der UV-GOÄ ab 1.7.2026

Die am höchsten bewertete erbrachte Leistung wird abgerechnet (Tab. 2). Operative Zusatzleistungen sind klar definiert und nur bei den Kategorien 3420 bis 3440 abrechenbar (Tab. 3). Bei der rekonstruktiven Kategorie 3420 handelt es sich hierbei um die Gebührenziffer 3422 (maximal einmal abrechenbar) und bei der höher bewerteten Kategorie 3430 für komplexe Eingriffe um die Ziffer 3433 mit maximal bis zu 3 weiteren arthroskopischen Eingriffen, die am selben Gelenk abgerechnet werden können.

Zusätzlich kann bei den komplexen rekonstruktiven Engriffen mit der UV GOÄ Ziffer Nr. 3432 die Entnahme körpereigener Sehnen abgerechnet werden (z.B. für die VKB-, HKB- Ersatzplastik oder für die Stabilisierung einer chronischen AC- Gelenksinstabilität). Dies einmal, unabhängig von der Anzahl der entnommenen Sehnen.

Daneben wurde eine neue Ziffer 3440 für die vorbereitende arthroskopische Operation für eine später geplante rekonstruktive Arthroskopie eingeführt. Diese neue Leistungsziffer adressiert Revisionseingriffe, wie beispielsweise die notwendige Materialentfernung, z. B. von Interferenzschrauben, und ggf. auch die Bohrkanalauffüllung für eine geplante VKB- oder HKB- Revisionsersatzplastik oder vor einer geplanten Knorpeltransplantation bei traumatischen Knorpelschäden. Für diese Leistungsziffer gibt es ebenfalls Zuschlagsziffern mit der Nr. 3443 für die Verwendung von autogenem Material inkl. Spongiosa-Transplantation und mit der Nr. 3444 für die Knorpelentnahme bei geplanter Knorpeltransplantation (ACT und MACT). Diese Eingriffe waren in der bis zum 30.6.2026 gültigen UV-GOÄ gar nicht abgebildet. Ebenso fehlten bisher die gesamte arthroskopische Schulterchirurgie und die Ellenbogen-, Handgelenks– und Sprunggelenksarthroskopie. Diese Arthroskopien konnten bisher nur analog zugeordnet werden mit den daraus resultierenden erheblichen Abrechnungsproblemen. Im neuen Kapitel Arthroskopie in der UV-GOÄ ist nunmehr die moderne arthroskopische Chirurgie als Legendierung der Gebührenordnungsziffern aufgenommen und dargestellt. Zusätzlich werden später auch noch die Arbeitshinweise der DGUV für die Rechnungsprüfung überarbeitet, um eine eindeutige Zuordnung der üblichen Eingriffe zu den neuen Gebührenpositionen zu klären.

Zuschlag für weitere operative Eingriffe im Rahmen einer ASK Nr. UV-

GOÄ

Honorar Besondere

Kosten

Zuschlag

AOP

Material-

Zuschlag

Zu 3420 für weiteren Reko-Eingriff in derselben Op. 3422 150,51 €
Zu 3430 für Sehnenentnahme 3432 144,01 € 23,33 €
Zu 3430 für einen weiteren Eingriff (max. 3-mal) 3433 150,00 €
Zu 3430 bei Verwendung von allogenem oder alloplastischem Material/Gewebe 3434 34,75 €
Zu 3430 für Verwendung von autogenem Material incl. der Spongiosa-Transplantation 3435 171,42 €
Zu 3440 bei Verwendung von allogenem oder alloplastischem Material/Gewebe 3442 34,75 €
Zu 3440 für Verwendung von autogenem Material incl. der Spongiosa-Transplantation 3443 128,30 € 15,66 €
Zu 3440 für die Entnahme von autologem Knorpel zur Anzüchtung 3444 130,00 € 23,30 €

Tab. 3: Systematik der Operations-Zuschläge in der UV-GOÄ ab 1.7.2026

Daneben gibt es für alle genannten Leistungskategorien zusätzlich feste Materialzuschläge (Tab. 4) für die verwendeten Verbrauchsmaterialien (Op-Abdecksets, Op-Personalkittel, Handschuhe, Spülflüssigkeit, Spülleitungen, Kamerabezüge usw.), die gestaffelt je nach Aufwand entsprechend der oben genannten Leistungskategorien pauschal in Höhe von 35,00 € -bis 200,00 € vergütet werden. Hierdurch wird eine erhebliche Vereinfachung der Abrechnung sowohl für die Leistungserbringer, aber auch für die Sachbearbeiter der Kostenträger erzielt. Da für diese Materialzuschläge kein Einzelkostennachweis vorgelegt werden muss, bedeutet dies auch einen echten Bürokratieabbau.

Material-Zuschlag zu Nr. Nr. UV-GOÄ Honorar
3400 (Arthroskopie/ASK) 3401 35,00 €
3410 (Resezierende ASK) 3411 50,00 €
3420 (Rekonstruktive ASK) 3421 150,00 €
3430 (Rekonstruktive ASK mit Sehnennaht etc). 3431 200,00 €
3440 (Vorbereitende ASK Op.) 3441 150,00 €

Tab. 4: Systematik der neuen Material-Zuschläge im der UV-GOÄ ab 1.7.2026

Bei allen neuen Leistungskomplexen werden die AOP-Zuschläge in voller bisheriger Höhe erhalten. Alle Arthroskopieleistungen werden nach den Sätzen der Besonderen Heilbehandlung vergütet, weil davon ausgegangen wird, dass diese Leistungen in der Regel nur von Durchgangsärztinnen und -ärzten erbracht werden. Dazu sind jeweils die „Besonderen Kosten“ der jeweiligen Leistung abzurechnen, mit denen Sachmittel refinanziert werden, die nicht in den oben genannten Materialzuschlägen enthalten sind.

Offene operative Leistungen, wie z. B. eine Innen- oder Außenbandnaht am Knie können in Kombination mit einer arthroskopischen vorderen Kreuzbandersatzplastik unter Beachtung der Ausschlüsse bei den allgemeinen Bestimmungen im Abschnitt III der offenen Gelenkchirurgie zusätzlich abgerechnet werden.

Besonders soll betont werden, dass das Sach– und Implantat-Kosten-Thema jetzt klar geregelt ist. Somit werden weiterhin alle notwendigen Selbstkosten für die arthroskopischen Implantate- und sonstigen Fixationsmethoden (Anker, Schrauben, Meniskus-Refixationsnaht- und -ankersysteme, Hochfestigkeitsnähte) sowie für die arthroskopischen Anwendungssysteme, insbesondere zum Einmalgebrauch mit Kostennachweis (Shaver, Elektrosonden, HF-Sonden, arthroskopische Spezialkanülen, Einmalspezialbohrer, Lasso) 1 zu 1 seitens der Kostenträger erstattet. Diese sehr variablen Kosten wurden bewusst nicht pauschalisiert. (Tab. 5).

Nr. in

Teil B

Kurzbezeichnung Bemerkung
1 Videoaufzeichnung Nicht zum Leistungsnachweis
2 Shaver Einsatz Anteilig bei Wiederverwendung
3 Mikro-Skalpell
4 Implantate, Spezialnahtmaterial, spezielles Fadenmaterial
5 Spezialbohrer Bei Einmalverwendung
6 Meniskus-Fixationssysteme, z. B. Anker o. ä. Bilddokumentation erforderlich
7 Einmal-Elektrosonde, sofern notwendig Bei Wiederverwendbarkeit anteilig

 

Tab. 5: Übersicht der gesondert zu Selbstkosten abrechenbaren Geräte und Materialien im Rahmen der arthroskopischen Operationen (ab 1.7.2026)

Das Honorar für die operativen Leistungen wurde den gestiegenen Kosten angepasst, vor allem bei den aufwendigeren rekonstruktiven Eingriffen. Dafür wurde eine geringe Minderung der Vergütung bei resezierenden Eingriffen akzeptiert, die aber kompensiert wird durch die mögliche Mehrfachansetzung der Ziffer 1, die dann immer zusätzlich bei den postoperativen Konsultationen abgerechnet werden kann. Das heißt, dass auch bei diesen resezierenden Arthroskopien das Gesamtpaket stimmt.

Als Beispiel wird in der Tabelle 6 die Abrechnung einer VKB-Ersatzplastik mit begleitender Innenmeniskus-Naht aufgeführt:

Arthroskopische Operation GO.-Nr. neu Honorar Besondere Kosten Gesamt
Ersatzplastik vorderes Kreuzband, z. B. mit Semitendinosus-Sehne 3430 944,93 € 150,72 €
Sehnenentnahme (autolog) 3432 144,01 € 23,33 €
Zuschlag für Arthroskopische Meniskus-Refixation mit Refixationssystem 3433 150,00 €
Zuschlag ambulante Operation 445 236,46 €
Materialzuschlag (neu) 3431 200,00 €
Summe 1.675,40 € 174,05 €
Gesamt       1.849,45 €

Tab. 6: Beispiel für die Abrechnung einer ambulant durchgeführten arthroskopischen Rekonstruktion des vorderen Kreuzbands unter Verwendung einer autolog entnommenen Semitendinosus-Sehne und gleichzeitiger Refixation des Innenmeniskus ab 1.7.2026 (Cave: VAV-Eingriff!)

Zusammenfassend wird durch die Teilreform der UV-GOÄ zum 1.7.2026 überwiegend eine Erhöhung der Vergütung bei den arthroskopischen Leistungen resultieren. Die Legendierung der arthroskopischen Leistungen bildet jetzt alle Gelenke und auch die modernen Prozeduren inklusive der Revisionschirurgie ab. Durch die Einpreisung vieler Nebenleistungen bei den arthroskopischen Leistungskomplexen sowie die auskömmlichen gestaffelten Materialzuschläge kommt es zu einer erheblichen Vereinfachung und echten Entbürokratisierung der Abrechnung.

Die vollständige Kostenerstattung von Implantaten und arthroskopischen Anwendungstools, wie z. B Shaverblades, HF-Sonden und arthroskopischen Kanülen gegen Einzelkostennachweis ist ein weiterer Garant dafür, dass die D-Ärzte auch wirtschaftlich arbeiten können.

Bei der Vorbereitung der komplexen Änderungen hat sich die konstruktive Zusammenarbeit der beteiligten Berufsverbände mit der DGUV/SVLFG und der KBV in einer Arbeitsgruppe der Gemeinsamen BG-Kommission bewährt.

Die Gebührenordnung für Ärzte (UV-GOÄ) ab dem 1. Juli 2026 finden Sie auf den Seiten der KBV.

Personalia im April 2026

Beatrice Fundel übernahm im Januar 2026 die Leitung der Zentralen Notaufnahme am St. Agnes-Hospital Bocholt. Zuvor war sie als leitende Oberärztin in der Klinik für Notfallmedizin am Krankenhaus Maria Hilf der Alexianer Krefeld GmbH tätig.

Dr. med. Bassam Hammoud ist seit April 2026 neuer Chefarzt für die Allgemein- und Viszeralchirurgie am Heidekreis-Klinikum. Zuletzt war Dr. Hammoud als geschäftsführender Oberarzt am Marienhospital Osnabrück und im viszeralonkologischen Zentrum der Niels-Stensen-Kliniken tätig.

Prof. PD Dr. med. habil. Jörg Ohnsorge ist seit Februar 2026 neuer Chefarzt der Wirbelsäulenchirurgie an der Maybach-Klinik in Stuttgart.

Dr. med. Simon Rieder, ehemals leitender Oberarzt in Halle, ist Januar 2026 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Barmherzige Brüder Krankenhaus St. Barbara Schwandorf.

Dr. med. Reza Yusefi-Asrami ist seit Januar 2026 neuer Chefarzt der Abteilung für Handchirurgie am Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt.

Dr. med. univ. Mascha Trojer, seit 2021 Chefärztin der Hauptabteilung für Unfall-, Hand- und orthopädische Chirurgie sowie Sportmedizin am Klinikum Landau-Südliche Weinstraße, hat im Januar 2026 turnusgemäß auch die Leitung des Ärztlichen Direktorats am Klinikum übernommen.

Hygiene-Tipp: Müssen Schlussdesinfektionen zwingend durch einen Desinfektor durchgeführt werden?

Frage:

Muss die Schlussdesinfektion eines Patientenzimmers (nach der Pflege eines Patienten mit definierten Infektionskrankheiten) im Krankenhaus durch einen ausgebildeten Desinfektor durchgeführt werden?

Antwort:

Für behördlich (vom Gesundheitsamt) angeordnete Desinfektionen kann der Nachweis einer Sachkunde erforderlich sein. Das ist eine Forderung des Infektionsschutzgesetzes (Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 8 G v. 27.9.2021 I 4530

§ 17 Infektionsschutzgesetz: Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung

(1) Wenn Gegenstände mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind oder, wenn das anzunehmen ist und dadurch eine Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist, hat die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der hierdurch drohenden Gefahren zu treffen.

(3) Erfordert die Durchführung einer Maßnahme nach den Absätzen 1 und 2 besondere Sachkunde, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Verpflichtete damit geeignete Fachkräfte beauftragt.

Diese geeigneten Fachkräfte sind dann in der Regel staatlich anerkannte Desinfektoren. Bei der Auswahl eines Reinigungsunternehmens ist es daher sinnvoll, das Vorhandensein mindestens eines Desinfektors im Unternehmen sicherzustellen.

Die überwiegende Anzahl der Schlussdesinfektionen erfolgt allerdings ohne behördliche Anordnung. Diese können auch von Mitarbeiter:innen ohne Ausbildung zum Desinfektor (z. B. Krankenpflegepersonal oder Mitarbeiter:innen von Reinigungsunternehmen) realisiert werden. Allerdings setzt auch das eine geeignete Einarbeitung voraus.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Groth M, Hübner NO, Kohnen W, Wieting D: Hygiene-Tipp: Müssen Schlussdesinfektionen zwingend durch einen Desinfektor durchgeführt werden? Passion Chirurgie. 2026 April; 16(04): Artikel 04_03.