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Der BDC im Interview mit Gesundheitsminister Dr. Philippi

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem niedersächsischen Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Herrn Dr.med. Andreas Philippi steht der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) seit einiger Zeit im engeren Kontakt. Vor seiner Berufung als Minister im Januar 2023 war er seit 2009 als niedergelassener Chirurg bzw. dann in dem MVZ der Herzberg Klinik tätig. Herrn Dr. Philippi sind somit die Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen nicht zuletzt auch durch eigene praktische Erfahrungen hinreichend bekannt. Nach der Regierungsneubildung hat er sich nun zu einem Interview über die aktuelle Gesundheitspolitik einverstanden erklärt, welches Frau Olivia Päßler aus unserer Presseabteilung geführt hat.

Einige Aspekte dieses Interviews seien kurz angeführt: In Niedersachsen sollen unter den strukturellen Veränderungen die regionalen Gesundheitszentren als Transformationschancen für ländliche Regionen weiterentwickelt werden. Geplant ist die Einrichtung integrierter Notfallzentren mit Notaufnahme und Notarztpraxis der Kassenärzte. Es ist zu begrüßen, dass Krankenhäuser, ähnlich wie andere Institutionen, eine Grundfinanzierung erhalten. Die Spezialisierung in der Medizin mit angestrebter Verbesserung der Behandlungsergebnisse steht außer Frage, allerdings muss auch eine qualitativ hochwertige Weiterbildung garantiert werden, was ggf. als problematisch angesehen werden kann. Im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform ist eine enge Zusammenarbeit von der Politik und den Selbstverwaltungsorganen sinnvoll. Das Primärarztsystem wird begrüßt, allerdings können Ausnahmen, wie auch vom BDC gefordert, vor allem in der Akutmedizin sinnvoll sein. Hervorgehoben wird explizit die notwendige Anerkennung der ambulanten Chirurgie, vor allem auch bezüglich einer gerechten Vergütung. Dieses soll durch Einführung der Hybrid-DRGs geregelt werden. Nach Meinung des Ministers wäre allerdings ein Zurückfallen auf den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) das Ende der ambulanten Chirurgie und des sektorenübergreifenden Vorgehens. Genau diese Befürchtung wird schon seit geraumer Zeit auch vom BDC geäußert und es sollte folglich eine Änderung des diesbezüglichen Abschnitts im § 115f angestrebt werden.

Ich wünsche Ihnen nun einen entsprechenden Erkenntnisgewinn beim Lesen des gesamten Interviews.

Ihr
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Olivia Päßler: Mit Interesse verfolgen wir über Ihren Presseversand, wie Sie Ihre Krankenhäuser im Rahmen des Krankenhaus-Investitionsprogramms 2024 unterstützen. Wie geht es damit voran? Welcher Art von Krankenhäusern in Niedersachsen kommt das Programm zugute? Wie möchten Sie grundsätzlich die zukünftige Finanzierung des Gesundheitssystems und der Krankenhäuser in Ihrer Region sichern?

Andreas Philippi: Mit dem Krankenhaus-Investitionsprogramm 2024 haben wir mehr als eine halbe Milliarde Euro für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur bereitgestellt. Förderfähig sind alle Krankenhäuser, die in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen sind und das unabhängig von der Trägerschaft. Das Geld fließt beispielsweise in notwendige Sanierungsarbeiten oder Neubauprojekte, aber auch in die Anschaffung von Großgeräten. Mittlerweile haben alle Krankenhäuser, deren Antrag positiv beschieden wurden, ihre Fördermittel erhalten.

Doch natürlich braucht es darüber hinaus auch strukturelle Veränderungen, wenn wir langfristig eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Gesundheitsversorgung gewährleisten wollen. Mit der Krankenhausreform haben wir nun die große Chance, unsere Krankenhauslandschaft auf wirtschaftlich tragfähige Beine zu stellen. Gleichzeitig treiben wir die Entwicklung der Regionalen Gesundheitszentren voran, um die lokale Gesundheitsversorgung dort sicherzustellen, wo ein Krankenhaus nicht oder nicht mehr bestehen kann. Das bietet gerade für ländliche Regionen Transformationschancen.

Welche gesundheitspolitischen Erwartungen haben Sie an die neue Regierung und an die neuen Verantwortlichen im BMG? Bitte nennen Sie uns hier Ihre Forderungen, gerne zu konkreten Themen wie der Finanzierung der Weiterbildung, der Entbürokratisierung sowie der Notfallreform

Ich erwarte von der neuen Bundesregierung, dass sie die längst überfälligen Reformen im Gesundheitswesen endlich anpackt. Dazu gehört aus meiner Sicht, dass die finanziellen Defizite der Krankenkassen durch Steuermittel kompensiert werden – als schnelle Notmaßnahme. Die Stärkung des ambulanten Sektors muss dringend vorangetrieben werden, um Leistungen kosteneffizienter aufzustellen. Wir brauchen echte Strukturreformen, weil wir die Kosten in den Griff bekommen müssen. Dessen unbenommen benötigen auch die Krankenhäuser Unterstützung. Deshalb macht sich Niedersachsen für eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Start des Transformationsfonds stark sowie für einen Ausgleich der inflationsbedingten Mehrbelastungen.

Kurzportrait

Minister Dr. Andreas Philippi

Seit dem 25. Januar 2023 ist Dr. Philippi Niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Von 2021 bis 2023 war er Mitglied des Deutschen Bundestages und praktiziert als Facharzt für Chirurgie am Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Herzberg Klinik. Dr. Philippi schrieb seine Promotion zum Thema „Entwicklung und Diagnostik in Therapie des primären Hyperparathyreoidismus“.

Bei der Notfallreform sind wir mit dem Innenministerium und den Kommunen eng abgestimmt und beeinflussen im Sinne unseres Flächenlandes die Gesetzgebung auf Bundesebene. Die Patientinnen und Patienten müssen schnellstmöglich an dem passenden Ort und von der passenden medizinischen Fachkraft behandelt werden. Dazu ist eine engere Verzahnung der Rufnummern 116 117 und 112 meiner Meinung nach zwingend erforderlich. Ebenso halte ich die Einrichtung Integrierter Notfallzentren mit Notaufnahme und Notdienstpraxis der Kassenärzte für sinnvoll. In Sachen Bürokratieabbau haben wir eine umfassende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, damit der Bund endlich handelt. Wir brauchen mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten und weniger für Dokumentationen.

Welche Einschätzung haben Sie zur momentanen Fassung des KHVVG, mit welchen Themen beschäftigen Sie sich schwerpunktmäßig? Bitte nennen Sie uns Ihre Meinung und Ihre möglichen Forderungen speziell zum Transformationsfonds und zur Handhabung der Vorhaltebudgets. Bezüglich der Zuteilung von Leistungsgruppen: Wo sehen Sie Chancen und Risiken besonders im Bereich der Chirurgie und ihren Unterfächern?

Mit der Verabschiedung der Krankenhausreform haben wir ein neues Kapitel in der Gesundheitsversorgung aufgeschlagen. Das ist auch dringend notwendig, denn die Krankenhäuser brauchen mehr Geld und Planungssicherheit. Niedersachsen hat sich in diesen Prozess sehr stark eingebracht und viele Verbesserungen durchsetzen können, etwa was den Erhalt kleinerer, versorgungsstrategisch wichtiger Kliniken angeht oder der rückwirkenden Anrechnung der Gelder aus dem Transformationsfonds. Letzteres ist ein gutes Signal für die Länder, die sich bereits auf den Weg gemacht haben und ihre Investitionen hochgefahren haben. Gleichzeitig ist es aus meiner Sicht absolut zu begrüßen, dass Krankenhäuser – ähnlich wie die Feuerwehr – eine Grundfinanzierung erhalten für all die Kosten der nötigen Vorhaltung zu jeder Stunde und an jedem Tag im Jahr.

Mit Blick auf die Chirurgie bin ich überzeugt davon, dass die Konzentration von spezieller Speiseröhren- und Bauchspeicheldrüsenchirurgie zu einer besseren Qualität führen wird. Probleme sehe ich dabei allerdings in der Weiterbildung. Hier ist die Frage, ob es über die Leistungsgruppen gelingt, gemeinsam mit den Ärztekammern die notwendigen Weiterbildungsabläufe abzustimmen.

Grundsätzlich wünsche ich mir deutlich mehr Anerkennung für die ambulante Chirurgie. Das betrifft nicht nur die Ausbildung, sondern beinhaltet gleichermaßen eine gerechtere Bezahlung. Ermöglicht werden soll dies durch die Hybrid-DRGs. Ein Zurückfallen auf den EbM wäre meines Erachtens das Ende der ambulanten Chirurgie und des sektorübergreifenden Denkens.

Hybrid-DRG – wie setzen Sie sich für eine faire Berechnung der Pauschalen speziell in der Chirurgie ein?

Wir wollen in Niedersachsen gemeinsam mit den Stakeholdern einen Modellversuch auf den Weg bringen, der verdeutlichen soll, dass ambulante Chirurgie das System entlastet und Ressourcen spart, sobald sie leistungsgerecht bezahlt wird. Es muss zu einer gerechten Vergütung bei gleichen Eingriffen kommen, egal auf welcher Seite des Sektors.

Welche Rolle und welche Aufgaben sehen Sie bei der Selbstverwaltung?

Sowohl bei der Krankenhaus- als auch bei der Gesundheitsreform arbeiten wir eng mit allen an der Selbstverwaltung Beteiligten zusammen. Ich bin hier im stetigen Austausch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Ärzteverbänden. Uns ist es wichtig, dass wir bei der Neustrukturierung in Niedersachsen, wie im Übrigen auch schon beim Enquetegesetz, eine sehr große Mitbeteiligung haben. Ich glaube, dass die Selbstbeteiligung bereit sein muss, „out of the box“ zu denken, um die Ressourcen besser ausnutzen zu können.

Wie sehen Sie die Rolle des Fachgebiets Chirurgie bei der geplanten Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems? Welche Sonderregeln können Sie sich für die Chirurgie bzw. chirurgische Fälle bei der Implementierung des Systems vorstellen?

Das von der Bundesregierung geplante Primärarztsystem begrüße ich ausdrücklich. Wir brauchen dringend eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten. Auch kann ein solches System einen wichtigen Beitrag dazu leisten, um Kosten zu senken und Qualitätsverbesserungen in der Gesundheitsversorgung zu erzielen. Die Niederlande beispielsweise machen es bereits seit Jahren vor. Ausnahmen für bestimmte Fachbereiche können durchaus sinnvoll sein, gerade mit Blick auf die Akutmedizin. Hier ist der Bund gut beraten, mit den einzelnen Verbänden ins Gespräch zu gehen.

Päßler O: Der BDC im Interview mit Gesundheitsminister Dr. Philippi. Passion Chirurgie. 2025 Juli/August; 15(07/08): Artikel 05_01.

Fraktursonografie reduziert die Strahlenbelastung bei der Untersuchung von Kindern und Jugendlichen

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) befürwortet den bevorzugten Einsatz der Fraktursonografie gegenüber der Röntgenuntersuchung. Die Fraktursonographie im Wachstumsalter ist ein zunehmend anerkanntes Verfahren und der Einsatz bereits in einer S2-Leitlinie zusammengefasst. „Das kindliche Skelett ist strahlensensibel, da sich vermehrt schnell wachsendes Knochenmark in den Extremitäten befindet und ein erhöhter Wasseranteil im Knochen besteht. Jede Röntgenuntersuchung im Kindesalter sollte daher kritisch hinterfragt werden. Die Fraktursonographie eignet sich dazu, die Strahlenbelastung durch die Röntgendiagnostik zu reduzieren“, erklärt Dr. Till Rausch, Facharzt für Kinderchirurgie am Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift in Hamburg.

Der kindliche Knochen eignet sich besonders zur Fraktursonographie. Die Gleichwertigkeit der Sonographie zur Röntgenuntersuchung ist bei erfahrenen Untersuchenden belegt. Die Untersuchung des kindlichen Skeletts durch die Fraktursonographie lässt sich an jedem Ultraschallgerät mit Linearschallkopf durchführen. Gerade zu Beginn ist eine Untersuchung der Gegenseite zu empfehlen. Die Kinder gewinnen Vertrauen und die Untersuchenden finden einen Referenzbefund vor. In aller Regel werden in der Fraktursonographie Longitudinalschnitte angewandt. Der Schallkopf wird parallel zum Knochen aufgesetzt und dieser auf gesamter Breite des Bildes dargestelt. Dadurch wird der Nachteil des kleinen Ausschnitts, so weit möglich, ausgeglichen. Der Knochen sollte als klare weiße Linie erkennbar sein. Der Ultraschallkopf wird nun vorsichtig um die Extremität gefahren. Dafür muss die Extremität wenig bis gar nicht mobilisiert werden.

Im Gegensatz zum Röntgen handelt es sich beim Ultraschall um eine reine Oberflächendarstellung. Intraossäre Prozesse (z.B. Osteitis, Tumore, Knochenzysten) können durch die Sonographie nicht sicher erfasst werden. Sollte die schwere des Unfalls nicht mit dem Verletzungsmuster konform sein oder es sich um eine mögliche OP-Indikation handeln, sollte eine Röntgendiagnostik durchgeführt werden. In der Folge findet sich eine kurze Übersicht über einige Indikation der Fraktursonographie im Wachstumsalter.

Klavikulafraktur

Bei Kindern wird die Fraktursonographie häufig zur Diagnose von Klavikulafrakturen eingesetzt. Im Kindesalter stellt sich selten die Indikation zur operativen Therapie (Gefäß- oder Nervenschäden, offene Fraktur). Durch die Knochenmorphologie und den Zug des M. Sternocleidomastoideus ist eine sonographische Diagnostik nicht immer leicht durchzuführen, so dass die Untersuchung bei Kindern gut überlegt sein sollte. In aller Regel ist der klinische Nachweis ausreichend. Anders verhält es sich bei Adoleszenten, wo durchaus OP-Indikationen bestehen.

Subkapitale Humerusfraktur

Die subkapitale Humerusfraktur lässt sich gut mit der Sonographie diagnostizieren, indem vier Ebenen geschallt werden: ventral, lateral, dorsal und medial nach Außenrotation. Das Verfahren nutzt den Shoulder-Safe-Algorithmus. Nach Frakturnachweis erfolgt ein Röntgen in einer Ebene, um einen intraossären Prozess auszuschließen. Bei unauffälliger Sonographie ist keine weitere Diagnostik nötig.

Ellenbogennahe Frakturen

Ellenbogenfrakturen kommen im Kindesalter sehr häufig vor. Das Verletzungsmuster kann komplex sein und zu erheblichen Wachstumsstörungen führen. Die Fraktursonographie dient hier allein zum Ausschluss einer Fraktur bei negativen Fat-Pad-Sign oder zur Indikation weiterer Diagnostik bei positiven Fat-Pad-Sign. Dafür benötigt man ausschließlich einen dorsomedianen Längsschnitt. Der Arm muss dafür nicht mobilisiert werden und innerhalb weniger Sekunden haben die Untersuchenden wichtige Information bezüglich der Schwere der Verletzung. Zu Bedenken ist allerdings, dass nicht jede ellenbogennahe Fraktur einen Gelenkerguss verursacht. Auch für den Ellenbogen gibt es bereits einen Untersuchungsalgorithmus (Elbow-SAFE).

Distale Unterarmfraktur

Die distale Unterarmfraktur im Kindesalter ist eine der häufigsten Frakturen im Wachstumsalter. Durch die plane Kortikalis, den geringen Weichteilmantel und das häufige Auftreten ist die distale Unterarmfraktur eine der Hauptindikation der Fraktursonographie und durch diverse Studien gut belegt. Bei undislozierten und tolerabel dislozierten Frakturen ist es möglich, die Diagnose ausschließlich mithilfe der Sonographie zu stellen. Dadurch kann die Diagnostik schonender und schneller erfolgen. Alle weiteren Verlaufskontrolle, z.B. leicht verschobene Brüche, können ebenfalls sonographisch durchgeführt werden (Wrist-Safe-Algorithmus).

Distale Femurfraktur

Die Wulstfraktur des distalen Femurs ist eine stabile Fraktur. Aufgrund der kortikalen Mitbeteiligung eignen sich die Frakturen zur sonographischen Diagnostik. Allerdings fehlen hier kontrollierte Studien und Daten. Es wäre zu wünschen, dass hier in Zukunft auf Röntgendiagnostik verzichtet werden kann.

Proximale Tibiafraktur

Proximale Tibiawulstfrakturen treten bei jüngeren Kindern auf. Im Röntgen in zwei Ebenen findet sich dann nicht immer sicher ein Korrelat zur Klinik, was an einer Überlagerung durch die trianguläre Form des Tibiakopfes liegt. Die Sonographie ist eine einfache Alternative, um eine Wulstfraktur an der proximalen Tibia nachzuweisen. Durch die dynamische Untersuchung kann die Ebene mit der größten Wulstbildung gesucht werden. Allerdings ist auch hier noch eine ergänzende radiologische Untersuchung angezeigt.

„Die Übersicht zeigt, dass bereits bei vielen Untersuchungen die Fraktursonografie die Röntgenuntersuchung ersetzen kann bzw. ihr vorgeschaltet werden kann, um Untersuchungen mit Röntgenstrahlung durch Ausschluss von Frakturen zu reduzieren. Die DGKJCH befürwortet die Entwicklung hin zur weiteren Reduktion von Röntgenuntersuchungen mithilfe der Fraktursonografie“, betont DGKJCH-Präsidentin PD Dr. Barbara Ludwikowski.

G-BA nimmt Liposuktion nach positiver Nutzenbewertung in den regulären Leistungskatalog auf

Gesetzlich Versicherte, die an einem Lipödem leiden, können zukünftig unabhängig vom Stadium der chronischen Erkrankung unter bestimmten Bedingungen auch operativ – mit einer Liposuktion – behandelt werden. Bislang ist die Liposuktion nur bei einem Lipödem im Stadium III und als befristete Ausnahmeregelung eine Kassenleistung. Das Lipödem ist eine krankhafte Fettgewebsvermehrung an den Beinen und ggf. Armen, die für die Betroffenen mit starken Schmerzen verbunden ist. Die entsprechenden Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst. Wissenschaftliche Grundlage sind erste Ergebnisse einer vom G-BA veranlassten Studie. Sie belegen, dass die operative Fettgewebsreduzierung deutliche Vorteile gegenüber einer alleinigen nichtoperativen Behandlung hat.

Zur Meldung und den Beschlüssen des G-BA

Vorstand des BDC|Nordrhein wiedergewählt

Der BDC gratuliert Herrn Dr. Sven Gregor zu seiner Wiederwahl als Vorsitzender des BDC|Nordrhein und Herrn PD Dr. Peter Fellmer zu seiner Wiederwahl als stellvertretenden Vorsitzenden und Regionalvertreter der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurginnen in der Region Nordrhein. Herzlichen Glückwunsch und viel Energie und Freude weiterhin in Ihrer Funktion!

Zwei neue Landesverbandsvorsitzende im BDC|Brandenburg

Der BDC gratuliert den beiden neuen Landesverbandsvorsitzenden des BDC|Brandenburg, Herrn Prof. Dr. med. habil. Frank Marusch, FACS und Dr. med. Mario Liese zu ihrer neuen Funktion. Die beiden Chefärzte wurden von der Mitgliederversammlung des BDC|Brandenburg im Juni gewählt. Der BDC wünscht ihnen viel Erfolg und Freude bei ihrer neuen Aufgabe!

Notfallstrukturen – Übergangsregelung für die gestuften Anforderungen an das vorzuhaltende Fachpersonal gilt bis Ende 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anpassungen beim gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern vorgenommen. Konkret geht es um die Übergangsfristen zur Weiterbildung für das vorzuhaltende ärztliche wie pflegerische Fachpersonal in der Zentralen Notaufnahme der Basisnotfallversorgung (§ 30 Absatz 1 Satz 6 der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern in Verbindung mit § 9 Nummer 2). Neu beschlossen wurde: Die bisher regional ausgerichtete Übergangsregelung soll nun unabhängig von den jeweiligen Weiterbildungsverfügbarkeiten in den Bundesländern bis einschließlich zum 31.12.2025 fort gelten. Ursprünglich sollten die gestuften Vorgaben bezogen auf Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals spätestens fünf Jahre nach Verfügbarkeit der entsprechenden Weiterbildungen im Land zu erfüllen sein. Mit der Anpassung wird ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umsetzung der betreffenden Personalvorgaben definiert.

Der G-BA hat die gesetzliche Aufgabe, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu definieren. Für jede Stufe der stationären Notfallversorgung hat der G-BA Mindestanforderungen festzulegen.

Zum Beschluss des G-BA

Parlamentarischer Abend mit vielen Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen

Gute Gespräche unter Gesundheitsexpertinnen und -experten gestern Abend im herrlichen Garten des Hartmannbunds ?

Gastgeber des Parlamentarischen Abends waren der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI), der BVKJ – Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V., MEDI GENO, der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und der Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V..

Auch in diesem Jahr wieder ein stimmungsvolles Event zum Austausch und Kontakte knüpfen! ?

Fotos: BDC

Seminar Basischirurgie ab 29.09. – chirurgisches Grundwissen für deinen Karrierestart

Das Seminar Basischirurgie vermittelt Berufseinsteiger:innen das nöti­ge theoretische Grundwissen und die ersten praktischen Fertigkeiten, die für eine chirurgische Tätigkeit auf Station, in der Ambulanz, der Notaufnahme und auf der Intensivstation in den ersten beiden Jahren erforderlich sind.

In den Workshops trainieren die Teilnehmer:innen Hand- und Klammernaht, Elektrochirurgie und Gewebefusion, Virtuelles im/für den OP, Minimalinvasive Chirurgie, Osteosynthese, Thoraxdrainagen und Reanimation.

Es ist möglich, nur am Webinar am 29.09.-30.09.2025 teilzunehmen (Preis für BDC-Mitglieder 200 €, für Nichtmitglieder 300 €) oder das Webinar plus Präsenz-Termin vom 10. – 11.10.2025 zusammen zu buchen (Preis für BDC-Mitglieder 400 €, für Nichtmitglieder 600 €). Die Teilnehmerzahl für die Präsenzveranstaltung ist auf 36 Plätze beschränkt. Es gilt das “first come, first served” Prinzip.

Nach Teilnahme an einem Seminar Basischirurgie und einem weiteren Work­shop oder Seminar des Curriculums verleiht die BDC|Akademie das BDC-Zerti­fikat Basischirurgie.

Zum Programm

BDC geht mit neuem Comic für die Weiterbildung in die Offensive

Kein Weiter ohne Bildung! Nachdem der BDC 2024 mit seiner Kampagne für die chirurgische Weiterbildung für Aufmerksamkeit gesorgt hat, geht es nun in die nächste Runde: Seit heute läuft ein Comic mit dem inzwischen bekannten gelben Männchen mit dem „chirurgischen Problem“. Diesmal geht es ans Eingemachte! Der Cartoon stellt auf abstrahierte und plastische Weise das Szenario dar, dem die Patientinnen und Patienten zukünftig ausgesetzt sein werden, wenn die chirurgische Weiterbildung weiterhin vernachlässigt wird: Es werden die gut ausgebildeten Nachwuchskräfte fehlen! Die Botschaft: Die heute so beliebten DIY-Anleitungen sind an vielen Stellen – aber nicht in der Chirurgie! – die Lösung. Der BDC und das Kampagnenteam wünschen viel Spaß mit dem neuen Comic!

Unterstützen Sie weiterhin unsere Arbeit! Mit unserer Kampagne wollen wir bei Fachleuten, in der Politik und in der Breite auf das Thema Weiterbildung aufmerksam machen. Verknüpft mit der Kampagne ist unsere Petition, für die wir inzwischen über 30.000 Unterschriften sammeln konnten. Das ist großartig! Bevor wir uns damit und mit unseren Forderungen an das BMG wenden, möchten wir uns noch einmal ins Zeug legen und die Stimmen weiterer Unterstützerinnen und Unterstützer gewinnen. Wir wollen die 50.000 erreichen! Daher: Unterschreiben auch Sie, machen Sie auf die Kampagne über die Sozialen Medin aufmerksam, reden Sie darüber in Ihren Praxen, mit Ihren chirurgischen Teams, als Mandatsträger im BDC, in den Fachgesellschaften, den Kammern, etc.! Der chirurgische Nachwuchs wird es Ihnen danken.

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Journalistinnen und Journalisten: Der BDC schreibt seinen Journalistenpreis 2025 aus

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) schreibt zum zwölften Mal seinen renommierten Journalistenpreis aus. Mit diesem Preis möchte der Verband die journalistischen Beiträge auszeichnen, die die Chirurgie und ihre Facetten auf informative und packende Art beschreibt. Der Preis wird jährlich im Spätherbst verliehen. Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro.

Die Auszeichnung ist für journalistische Arbeiten aller Art vorgesehen. Die Beiträge sind in Textform oder für Radio, TV, als Podcast oder Online-Video willkommen. Sie sollen fachlich fundiert und allgemeinverständlich die Leistungen des Fachs Chirurgie, Entwicklungen auf diesem Gebiet oder die Chirurgie betreffende gesundheitspolitische Aspekte thematisieren. Alle Beiträge müssen den professionellen Standards der journalistischen Arbeit und Sorgfaltspflicht genügen. Jeder Autor beziehungsweise jede Autorin kann einen Beitrag einreichen, Autoren-Teams für jeweils einen Beitrag sind möglich. „Das Gesundheitssystem in Deutschland steht vor einem Transformationsprozess, der die Chirurgie maßgeblich beeinflussen wird. Dazu gehören der demografische Wandel, der rasante technologische Fortschritt in der Medizin, aber auch die aktuelle weltpolitische Lage. Wir sind gespannt, welche chirurgischen Themen die Journalistinnen und Journalisten dieses Jahr einreichen werden“, erklärt der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Publikumsmedium im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Oktober 2025 erschienen sein oder noch erscheinen. Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 31. Oktober 2025 bevorzugt per E-Mail an Olivia Päßler, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (presse@bdc.de).

Über die Vergabe des Preises entscheidet der BDC-Vorstand. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird schriftlich informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Verfahren, insbesondere zu den Formaten der Beiträge und die bisherigen Preisträger finden Sie auf unserer Themenseite zum Journalistenpreis. Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!