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Reformpläne im Gesundheitswesen bleiben vage

Nach den nun vorliegenden Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) möchte man bis Ende des Jahres eine ganze Reihe von Ge­setzesvorhaben angehen. Dazu gehöre auch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein „adäquates Personalbemessungsinstrument“ im stationären Bereich. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 31.3.2022 unter Berufung auf eine Ministeriumsvorlage. 

Die dreiseitige Übersicht enthalte zehn Aufgabenblöcke, die gesetzliche und nicht gesetzliche Vorhaben beschrieben. Konkret werde das Papier in den meisten Punkten allerdings nicht. Auch viele Zeitpläne seihen eher grob gehalten. Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt habe diese Planung im Rahmen des SpiFa-Fachärztetages gestern (31.3.2022) als „noch eher dürftig“ bezeichnet.

Noch im ersten Halbjahr plane das BMG zum Beispiel die Gründung einer „Regierungskommission Kranken­haus“. Diese solle Empfehlungen und Leitplanken für eine Krankenhausreform erarbeiten. Ebenfalls in diesem Zeitraum solle die Umsetzung erster krankenhausrelevanter Vereinba­rungen aus dem Vertrag der Ampelkoalition erfolgen, so das Deutsche Ärzteblatt. Dabei gehe es um die „kurzfristige bedarfsgerechte, auskömmliche Finanzierung für Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe“.

Zur Meldung des Deutschen Ärzteblattes

 

 

COVID-19-Pauschale für D-Ärzte verlängert

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die COVID-19-Pauschale für D-Ärzte und D-Ärztinnen in Höhe von 4,00 € zunächst bis 30.06.2022 verlängert. Die Regelung gilt seit dem 16.3.2020.

Die Pauschale ist dazu gedacht, Preis- und Mengensteigerungen als Folge von SARS-CoV-2 aufzufangen. Gemeint sind insbesondere die Kosten für Schutzausrüstungen für Mitarbeiter und Patienten und der weitere Mehraufwand zur Minderung des Infektionsrisikos.

Sie wird erstattet für jeden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt für jeden Behandlungstag zusätzlich zu den Behandlungskosten. Die Abrechnung erfolgt mit dem Zusatz “COVID-19-Pauschale” mit der regulären Abrechnung. Eine nachträgliche Abrechnung für bereits abgerechnete Behandlungen gegenüber dem Unfallversicherungsträger ist möglich.

Achtung: Laut Bundesärztekammer ist Ziffer 383 UV-GOÄ nach dem 31.3.2022 bei Privatpatienten nicht weiter als Hygieneziffer abrechenbar!

Ebenfalls bis zum 30.6.2022 verlängert wurde die Regelung, wonach unter anderem Vertragsärzte und Vertragsärztinnen in begründeten Ausnahmen Videosprechstunden abhalten können. Voraussetzung ist die Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben und der Vorgaben aus § 31b des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä). Für Arzt-Patienten-Kontakte ist Ziffer 1 der UV-GOÄ mit Kennzeichnung als Videobehandlung abzurechnen. Wiederkehrende Arznei- und Heilmittelverordnungen sind – sofern nachvollziehbar und plausibel – auch auf telefonische Anforderung des Patienten möglich.

Gemeinsame Frühjahrstagung ANC und BDC – Brandenburg und Berlin

“VIELFALT der CHIRURGIE“ – so lautet das diesjährige Motto der Gemeinsamen Frühjahrstagung von ANC und BDC für Brandenburg und Berlin. Sie findet statt am Samstag, 30. April 2022 von 10:00 bis 14:00 Uhr bei der KV Brandenburg in Potsdam.

ANC und BDC haben wieder ein breites Spektrum an Themen für Sie zusammengestellt. Um viel Zeit für eine breite Diskussion zu ermöglichen, wurde die Anzahl der Vorträge bewusst reduziert. Dabei geht es sowohl um berufspolitische als auch um fachliche Themen in der Chirurgie sowie um einen Blick über den Tellerrand. Kompetente Referenten werden zu den einzelnen Themenbereichen Stellung nehmen und im Anschluss gerne mit Ihnen diskutieren.

Wir laden Sie sehr herzlich nach Potsdam ein und freuen uns auf Ihre aktive Teilnahmen an einer offenen und breiten Diskussion.

Programm

Jahrestagung BDC|Westfalen-Lippe

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im BDC-Landesverband Westfalen-Lippe,

zum diesjährigen Jahrestreffen des BDC-Landesverbands Westfalen-Lippe, wieder eingebettet in die Viszeralmedizin NRW-Tagung, laden wir Sie sehr herzlich für den 3. Juni 2022 in das Kongresszentrum Dortmund ein. Diese Veranstaltung ist als Präsenzzusammenkunft vorgesehen und wir hoffen, dass keine Corona-Mutante uns einen Strich durch diese Rechnung macht.

Chirurgie und Gender, Personalakquise, Niederlassung, Recht und Hot Topic „Mindestmengen für komplexe Ösophagus- und Pankreaseingriffe“

Freitag, 3. Juni 2022, 11:00 – 12:30 Uhr; Kongresszentrum Dortmund

Programm:

  • Was macht das Chirurg*in-Sein attraktiv?
    Dr. med. Frauke Fritze-Büttner, BDC-Fachreferat Familie und Beruf, Berlin
  • Wie steht es mit einer Niederlassung in einer chirurgischen Praxis/MVZ – Kooperation mit der Klinik?
    Dr. med. Peter Kalbe, BDC Vizepräsident, Berlin/Rinteln
  • „Juristerei“ bei Patientenklagen und Vertragsangelegenheiten
    RA Prof. Dr. jur. Peter Hüttl, Kanzlei Dr. Heberer & Kollegen, Justitiar des BDC, München/Berlin
  • Hot Topic: G-BA-Beschlüsse zu Mindestmengen für komplexe Ösophagus- und Pankreaseingriffe – was fordern wir?
  • Komplexe Ösophaguseingriffe, Status quo und S3-Leitlinie
    Prof. Dr. med. Florian Gebauer, Köln
  • Komplexe Pankreaseingriffe, Status quo und S3-Leitlinie
    Prof. Dr. med. Orlin Belyaev, Bochum

Hier finden Sie den Flyer zur Veranstaltung: BDC-Jahrestagung_WL_2022_final

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Kongress-Homepage.

Dort können Sie sich für die weiteren interessanten Sitzungen der Viszeralmedizin NRW-Tagung vom 2. – 3. Juni 2022 mit den entsprechenden Tagungsgebühren anmelden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen Tag fest in Ihrem Terminkalender eintragen, damit wir Sie herzlich willkommen heißen können und freuen uns auf eine rege Vor-Ort-Diskussion mit Ihnen.

Ihr
Vorstand des BDC-Landesgruppe Westfalen-Lippe

Prof. Dr. med. Waldemar Uhl
Dr. med. Björn Schmitz
Jerzy Wielowiejsk
Prof. Dr. med. Michael Aufmkolk

Krankenhausfinanzierung: Ambulantisierung ja, bloße Verlagerung nein

Pressemitteilung des BDC zum DRG-Forum am 17./18.03.2022: Krankenhausfinanzierung – Ambulantisierung ja, bloße Verlagerung nein

Berlin, den 16.03.2022 – Die im Rahmen der Krankenhausfinanzierungs-Reform diskutierte Ambulantisierung bislang stationär erbrachter Leistungen darf nicht zu einer bloßen Verschiebung von Fällen in die vertragsärztliche Vergütungssystematik führen. Außerdem müssen die Bundesländer ihren Pflichten zur Finanzierung der Investitionskosten von Kliniken endlich nachkommen. Mit diesen Forderungen wendet sich der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) zum DRG-Forum am 17./18.3.2022 in Berlin an die Verantwortlichen in Politik und Selbstverwaltung.

„Wir unterstützen grundsätzlich die aktuellen Bestrebungen des Gesetzgebers, die Finanzierungsstrukturen deutscher Krankenhäuser einer grundlegenden Reform zu unterziehen. Auch die im Vertrag der Ampelkoalition dazu vorgesehene Ambulantisierung von Leistungen, die Krankenhäuser bisher stationär erbracht haben, tragen wir prinzipiell mit. Es darf allerdings nicht sein, dass bislang über DRG-Fallpauschalen vergütete vollstationäre Fälle nun einfach zu Bedingungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen (EBM) in den ambulanten Bereich verschoben werden“, sagt Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC.

Erfreulicherweise plane die Koalition für dazu geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRGs, so Rüggeberg. Dazu würden aus den DRGs und dem EBM ein Mischpreis für operative Eingriffe kalkuliert, der neben den erforderlichen Vorhaltekosten auch eine kurzstationäre Liegezeit finanziell abdecken sollte. Denn eine Verpflichtung zur ambulanten Vorgehensweise findet ihre Grenzen in der konkreten Patientensituation, die auch bei kleineren Eingriffen gegebenenfalls eine kurzfristige Betreuung über Nacht erfordern kann.

Weiterhin fordert der BDC die Bundesländer nachdrücklich auf, endlich ihrer aus dem Prinzip der dualen Finanzierung resultierenden gesetzlichen Pflicht zur Übernahme notwendiger Investitionskosten von Krankenhäusern nachzukommen. Das von den Ländern investierte Gesamtvolumen ist seit Langem rückläufig. Gerade Investitionen in die digitale und technische Infrastruktur der Krankenhäuser sind zuletzt nur unzureichend erfolgt. Rüggeberg ist sich sicher: „Wir können das nicht länger vor uns herschieben. Wenn wir im stationären Bereich auf gewohnt hohem qualitativen Niveau Patienten versorgen wollen, müssen wir jetzt handeln. Ich appelliere dringend an die Länder, unsere Kliniken nun endlich zeitgemäß auszustatten.“

Teilnehmer gesucht: Umfrage zur Belastung bei laparoskopischen oder roboterassistierten Eingriffen

Das chirurgische Team des Marien Hospitals Herne, Universitätsklinikum der Ruhr Universität Bochum, hat eine großangelegte internationale Umfrage initiiert, um subjektive Erfahrungen von Chirurginnen und Chirurgen hinsichtlich der körperlichen Belastung während eines laparoskopischen oder roboterassistierten Eingriffs zu erheben. Dazu ist das Team auf der Suche nach weiteren Umfrageteilnehmern. Um repräsentative Ergebnisse zu gewährleisten, sollten die Teilnehmer der Befragung Erfahrung in der laparoskopischen oder robotischen Chirurgie haben. Eine abgeschlossene Facharztausbildung in ihrem Fachgebiet ist ebenfalls Voraussetzung.

Die Umfrage besteht aus zwei Teilen und wird online ausgefüllt. Sie erfolgt anonym ohne Abfrage persönlicher Daten. Sie nimmt ungefähr 12 Minuten Zeit in Anspruch. Bitte beachten Sie, dass es zwei Umfragen gibt:

Wenn Sie überwiegend laparoskopische Eingriffe durchführen, klicken Sie bitte hier: Umfrage für Laparoskopie

Für die Roboterchirurgie-Umfrage klicken Sie bitte hier: Umfrage Roboter-Chirurgie

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. med. Omar Thaher, Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie Marienhospital Herne, Universitätsklinikum der Ruhr Universität Bochum gerne per E-Mail zur Verfügung: omar.thaher@elisabethgruppe.de oder omar.thaher@yahoo.com.

Auch schwerverletzte Ukrainer in Deutschland gut versorgt

Der BDC hat heute (14.03.2022) gegenüber der Presse zur medizinischen Versorgung der aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten und verletzten Menschen erklärt:

„Die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten und verletzten Menschen können sich darauf verlassen, dass die Chirurginnen und Chirurgen sowohl in den niedergelassenen Praxen und als auch in den Krankenhäusern sie umfassend und unbürokratisch medizinisch versorgen werden. Für die Versorgung polytraumatisierter, also mehrfach, unter Umständen lebensbedrohlich verletzter Patienten – in Kriegsgebieten keine Seltenheit – hält der BDC die derzeitigen sogenannten Polytrauma-Netzstrukturen mit Universitätsklinika und Krankenhäusern der Maximalversorgung für angemessen. Das heißt, auch schwerer verletzte Flüchtlinge können darauf vertrauen, dass sie in Deutschland eine zu ihrem Gesundheitszustand passende ärztliche Betreuung erhalten. Die Ärzteschaft, so auch im BDC, steht in allen medizinischen Belangen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Damit wollen wir dazu beitragen, das unermessliche Leid der geflüchteten Menschen zu lindern und ihre Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen.“

Kinderintensivstationen gesucht: DIVI koordiniert Versorgungsnetzwerk für intensivpflichtige Kinder aus der Ukraine

Durch die stark steigenden Flüchtlingszahlen aus dem Kriegsgebiet Ukraine werden vermutlich auch deutlich mehr kranke, verletzte und versorgungsbedürftige Kinder in Deutschland eintreffen. Um schon jetzt eine Infrastruktur aufzubauen und den intensivpflichtigen Kindern so gut wie möglich helfen zu können, hat die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) eine zentrale Koordinierungsstelle ins Leben gerufen, bei der Kinderintensiv-Anfragen ab sofort über eine zentrale E-Mail-Adresse eingehen und koordiniert innerhalb Deutschlands verteilt werden können. Bundesweit wurden Kinderintensivstationen angeschrieben mit der Bitte, Ansprechpartner für Anfragen zu benennen. Über 50 Kinderintensivstationen machen bereits mit.

Kinderintensivmedizinische Anfragen können ab sofort an die zentrale DIVI-Koordinierungsstelle gerichtet werden über die E-Mail: picu-ukraine@divi.de.

Intensivmedizinische Abteilungen, die sich noch am Versorgungsnetzwerk beteiligen möchten, können sich bei Interesse ebenfalls an picu-ukraine@divi.de wenden.

Ärztliche Registrierung für Ukraine-Einsatz

Ärztinnen und Ärzte können sich nun auf der Website der Bundesärztekammer (BÄK) registrieren für eine Vor-Ort-Unterstützung der medizinischen Infrastruktur in der Ukraine und der medizinischen Versorgung geflüchteter Menschen in den Nachbarstaaten im Rahmen von internationalen Organisationen.

Wer sich registriert, erhält in Absprache mit dem Auswärtigen Amt und dem Zentrum für internationale Friedenseinsätze weitere Informationen, sobald solche Einsätze möglich sind.

Medizinische Versorgung von Ukrainern auf Behandlungsschein

Die ärztlichen Behandlung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen erfolgt nach einer Meldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 8.3.2022 über Behandlungsscheine aus, die sie von den Kommunen erhalten. Denn diese Leistungen richteten sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Notfallbehandlungen seien auch ohne Behandlungsschein möglich.

Das Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln und die Versorgung Schwangerer. Inbegriffen ist darüber hinaus ein Anspruch auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

Die KBV verweist darauf, dass Ärzte die Behandlungsscheine zusammen mit der Abrechnung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einreichen. Arzneimittel sollen sie auf dem normalen Rezept (Muster 16) verordnen. Auch für anderen Leistungen gälten die üblichen Formulare. Nähere Informationen erhielten die Praxen von ihrer KV.

Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung sollen Ärzte bei Flüchtlingen aus der Ukraine genauso abrechnen, wie das bei Einheimischen erfolgt.