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BDC begrüßt die weitere Förderung des ambulanten Operierens im EBM

Pressemitteilung des BDC zum Beschluss des Bewertungsausschusses zur Aufwertung bestimmter ambulanter Operationen

Berlin, den 19.12.2022 – Die im Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) organisierten ambulanten Operateure begrüßen den Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) vom 14.12.2022 zur Aufwertung bestimmter ambulanter Operationen, darunter die häufig ambulant erbrachten Arthroskopien.

„Die Krankenkassen haben durch die Zahlung von 60 Millionen Euro zusätzlichem Honorarvolumen anerkannt, dass das Potenzial der Ambulantisierung nur durch finanzielle Anreize gehoben werden kann“, sagt dazu Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident des BDC. „Dies kann aber nur einen ersten Schritt darstellen und muss mit der angekündigten Krankenhausreform und der Ausgestaltung der Hybrid-DRGs gemäß des eben erst vom Bundestag beschlossenen § 115f des SGB V fortgesetzt und harmonisiert werden“, betont Kalbe.

Der aktuelle Beschluss des BA beinhaltet darüber hinaus zahlreiche weitere Anpassungen zum ambulanten Operieren. So ist nunmehr unter bestimmten Umständen eine verlängerte Nachbeobachtung nach ambulanten Operationen bei Kindern und sehr alten und kranken Patienten darstellbar. Auch die Aufnahme häufiger proktologischer Operationen, weiterer arthroskopischer Eingriffe, Metallentfernungen sowie seltener durchgeführter Eingriffe der Augen-, Herz- und Neurochirurgie wird als sachgerecht beurteilt. „Mit der Anpassung der Kalkulationszeiten für bestimmte operative Eingriffe wird nun endlich auch die schon 2012 beschlossene punktsummenneutrale EBM-Reform abgeschlossen“ ergänzt Kalbe.

„Wir werden unseren Mitgliedern bei der Umsetzung der Änderungen zum 1. Januar 2023 beratend zur Seite stehen“, versichert der Leiter des BDC-Referats niedergelassene Chirurgen, Dr. Ralf Schmitz, in diesem Zusammenhang. „Allerdings kann der aktuelle Beschuss des BA nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele ambulante Operationen weiterhin nicht auskömmlich bewertet sind und dass im nächsten Jahr unbedingt ein Ausgleich für die immens gestiegenen Hygiene-Kosten und ein Inflationsausgleich notwendig sind“, betont Schmitz.

„Auch die ambulanten Operationen im Krankenhaus profitieren von der jetzt beschlossenen finanziellen Förderung“, ergänzt der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. „Trotzdem bleibt das ambulante Operieren im Krankenhaus unterfinanziert, solange nicht auskömmliche Honorare auf der Basis der angekündigten Hybrid-DRGs festgelegt werden“, betont der BDC-Präsident. Der BDC bringt sich aktuell in den Fachgremien konstruktiv in die Weiterentwicklung des EBM und die Konzeption und Bewertung der Hybrid-GRGs gemäß § 115f des SGB V ein.

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der KBV vom 21.12.2022 mit weiteren Details zum Beschluss.

BDC zu den Krankenhausreformplänen

Richtiger Ansatz, aber erhebliche Verbesserungen im Detail erforderlich

Pressemitteilung des BDC zum Krankenhauskonzept der Regierungskommission

Berlin, den 09.12.2022 –Die Vorschläge der Regierungskommission zur strukturellen Veränderung der Krankenhausvergütung weisen nach Auffassung des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC e.V.) in die richtige Richtung. So soll eine Abkehr von profitorientierten Behandlungen hin zu einer an den Bedürfnissen der Patienten orientierten Therapie mit angestrebter Verbesserung der Ergebnisqualität durch eine Veränderung der Abrechnungsmodalitäten erreicht werden. Allerdings bleiben in den Vorschlägen der Kommission viele Detailfragen noch völlig ungeklärt.

„Es bleibt abzuwarten, ob und wie der Gesundheitsminister diese grundsätzlich sinnvollen Ideen, auch in Abstimmung mit den Bundesländern und relevanten Akteuren in konkrete Gesetzesentwürfe einbringen kann,“ so der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. So sieht es der BDC als problematisch an, wie in Zukunft die Finanzierung u. a. der geplanten Vorhaltepauschalen sichergestellt werden soll. Schon heute kommen die Länder ihren Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Investitionskosten nicht ausreichend nach.

Auch die angedachte Zuordnung bestimmter Eingriffsarten an Kliniken der verschiedenen Versorgungsstufen bedarf im Einzelfall einer sorgfältigen Prüfung, um nicht durch eine verdeckte Zugangsbeschränkung die wichtige Weiterbildung in der Chirurgie zu behindern bzw. nur durch Kooperationsmodelle zu ermöglichen.

Die ebenfalls von der Kommission angedachte Leitung der Kliniken in der Versorgungsstufe I durch die Pflege lehnt der BDC grundsätzlich ab, weil damit zwangsläufig eine Substitution ärztlicher Tätigkeiten auf andere Gesundheitsberufe erfolgt. Ohne Zweifel ist eine Delegation arztfremder oder unterstützender Tätigkeiten sinnvoll, die tatsächliche Behandlung kranker Menschen darf aber nicht durch Substitution der ureigenen ärztlichen Aufgaben ersetzt werden.

„Interessant ist auch die Idee, an Krankenhäusern der Grundversorgung die ambulante Facharztebene mit einzubeziehen“, erläutert Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Allerdings unterscheidet sich der vorgeschlagene Weg über ein Honorararztsystem behiehungsweise eine belegärztliche Tätigkeit nicht von der bisherigen Praxis. Auch hier muss über ein sinnvolles Fallpauschalensystem analog zu den gerade erst beschlossenen Änderungen des §115 SGB V nachgedacht werden, um nicht am Ende doch wieder für gleiche Leistungen unterschiedliche Finanzierungen zu bekommen.

Auch wenn sich der erste Schritt bei den dringend notwendigen Strukturveränderungen im Rahmen einer wirklichen Krankenhausreform abzeichnet, liegt noch ein weiter beschwerlicher Weg vor der Realisierung dieser Vorhaben, besonders bei einer zentralen Steuerung der Krankenhausplanungen durch den Bund.

Wolfgang Müller-Osten-Medaille an Prof. Dr. Ehrhardt Weiß

Pressemitteilung des BDC zur Vergabe der WMO-Medaille 2022 an Prof. Dr. Ehrhardt Weiß

Berlin, den 28.11.2022 – Der Chirurg Prof. Dr. Ehrhardt Weiß (66) aus Leipzig ist diesjähriger Träger der Wolfgang Müller-Osten-Medaille des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC). Weiß erhielt die Auszeichnung im Rahmen der letzten Präsidiumssitzung des BDC am vergangenen Freitag (25.11.2022).

BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer hob in seiner Laudatio die speziellen Verdienste des neuen Medaillenträgers für die Chirurgie und den Verband hervor: „Besondere Anerkennung gebührt Ehrhardt Weiß für seinen persönlichen Einsatz im Rahmen der Deutschen Akademie für chirurgische Fort- und Weiterbildung. So hat er von 1994 bis 2020 deren Weiterbildungsstandort Leipzig geleitet. 1991 wurde er BDC-Landesvorsitzender im Freistaat Sachsen und kümmerte sich in dieser Funktion intensiv um die Interessen der regionalen Kollegenschaft.“

Weiß zeigte sich über die Preisverleihung „froh und glücklich“. Er studierte von 1978 bis 1984 Humanmedizin an der Universität Leipzig und startete im Anschluss die Facharztausbildung Chirurgie an der dortigen chirurgischen Universitätsklinik. 1986 promovierte er mit „summa cum laude“. Die Facharztprüfung Chirurgie legte er 1990 ab. Eine wichtige berufliche Station bildete das Helios-Klinikum Aue: Dort war Weiß ab 2002 Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie, ab 2007 Geschäftsführender Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie und von 2015 bis 2017 Ärztlicher Direktor. Auch im Fußball kennt er sich aus: Der damalige Bundesliga-Zweitligist FC Erzgebirge Aue konnte in der Saison 2007/2008 auf seine Expertise als Teamarzt zählen.

Der BDC verleiht die WMO-Medaille seit 1997. Er würdigt damit Mitglieder, die sich als herausragende Persönlichkeiten mit großem Engagement für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland eingesetzt oder sich besondere Verdienste um den BDC erworben haben.

„Von der Uni in den OP“ – Lukas Hellbrügge erhält BDC-Journalistenpreis

Pressemitteilung des BDC zur Vergabe seines Journalistenpreises 2022 an Lukas Hellbrügge vom Bayerischen Rundfunk

Berlin, den 28.11.2022 – Lukas Hellbrügge, Journalist beim Bayerischen Rundfunk, hat für den Film „Ärztin werden: Von der Uni in den OP“ – den Journalistenpreis des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. 2022 (BDC) erhalten. Der Preis wurde ihm auf der Präsidiumssitzung des BDC am letzten Freitag (25.11.2022) überreicht.

„Der BDC zeichnet damit einen herausragenden Medienbeitrag aus, der anschaulich die Sorgen und Herausforderungen ärztlicher Berufseinsteiger in einer Klinik vermittelt und dennoch ein positiv-optimistisches Bild des ärztlichen Berufes transportiert“, so Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC in seiner Laudatio.

Die 12-minütige Kurzreportage ist Teil des YouTube Kanals “alpha Uni” des BR und dort seit einem Jahr abrufbar. Der Film begleitet Mareike L., Assistenzärztin in der Neurochirurgie im Klinikum München-Bogenhausen, bei einem ihrer ersten 24-Stunden-Dienste. Das Video kommt mittlerweile auf über 420.000 Aufrufe. Das neue digitale Format “alpha Uni” bietet einer jungen Zielgruppe zwischen 16 und 25 Jahren Orientierung und Inspiration bei der Studiums- und Berufswahl. Alle Filme werden auch im Fernsehen ausgestrahlt – der preisgekrönte Film lief auf ARD-alpha am 17.01.2022 und ist auch in der ARD-Mediathek abrufbar.

Das Besondere daran: Der Film entstand ohne Team. Für Recherche, Kamera und Schnitt zeichnete alleine Hellbrügge verantwortlich: „Bei einer VJ-Reportage – VJ steht für „Videojournalist“ – ist man statt mit einem großen Kamerateam alleine unterwegs und kann besonders flexibel auch in zeitkritischen Momenten nah dranbleiben“, erklärt Hellbrügge.

Was hat ihn an dem Thema besonders beeindruckt? Hellbrügge: „Für mich war es überraschend, wie groß der Sprung ins kalte Wasser für die junge Ärztin Mareike wirklich war. Sie stand direkt in großer Verantwortung und musste den ganzen Tag über Entscheidungen treffen. Das sollte man wissen, wenn man sich überlegt, diesen Weg einzuschlagen.“

Der BDC-Journalistenpreis wird seit 2014 einmal jährlich verliehen. Der preisgekrönte Beitrag soll die Faszination der Chirurgie einem breiten Publikum vermitteln. Die besten Chancen haben Beiträge, die aktuelle Leistungen in der Chirurgie aus Ärzte- oder Patientensicht, Entwicklungen auf diesem Gebiet oder die Chirurgie betreffende medizinische oder gesundheitspolitische Auswirkungen thematisieren.

KBV: Koalition zeigt “ärztefeindliche Flaterate-Mentalität”

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute (18.11.2022) gegenüber der Presse einen Änderungsantrag der Ampelkoalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) scharf kritisiert. In dem Antrag geht es um die Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur (TI) über eine sogenannte “TI-Pauschale”.

“Bundesgesundheitsministerium und gematik wollen bei der TI alleine bestimmen und festlegen, was die Praxen angeblich alles brauchen”, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Dem Fass den Boden schlage aber aus, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen dazu in Vorleistung gehen müssten, denn bis zur Erstattung könnten bis zu 72 Monate vergehen. “Wie kann die Politik eigentlich glauben, mit einem solchen Vorgehen verbunden mit einer ärztefeindlichen Flatrate-Mentalität und einer Erstattung a la Blackbox die Praxen für die Digitalisierung zu gewinnen?“, kritisierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender.

Die KBV dagegen schlägt vor, dass künftig GKV-Spitzenverband und TI-Anbieter die Höhe der Preise und der erstattungsfähigen Kosten für die TI-Komponenten vereinbaren, ähnlich wie die Festlegung von Preisen für neu auf den Markt kommende Arzneimittel.

Zur Pressemitteilung der KBV vom 18.11.2022

BDC|Mecklenburg-Vorpommern lädt ein zur Jahrestagung

Am 28.11.2022 findet die Jahrestagung 2022 des BDC|Mecklenburg-Vorpommern statt. Der Landesverband lädt dazu ganz herzlich ein und bittet um Anmeldung bitte bis spätestens zum 21.11.2022.

Hier finden Sie die Einladung und Agenda.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in einer sehr komplexen Situation mit zunehmend schwierigen Rahmenbedingungen, wollen wir die Gesprächsrunde im Rahmen unseres Jahrestreffens zum Austausch verschiedener Sichtweisen nutzen, um die gemeinsamen berufspolitischen Anliegen herauszuarbeiten.

28.11.2022
19:00 Uhr
Brasserie Hermann
Gützkower Str. 1
17489 Greifswald

Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung bis spätestens 21.11.2022 per Mail an:
lutz.wilhelm@kkh-demmin.de.

Mit freundlichen Grüßen

Priv.-Doz. Dr. Lutz
Landesverbandsvorsitzender

Wilhelm Dr. Christoph Prinz
Stellv. Landesverbandsvorsitz

Dr. Thomas Nowotny
Regionalvertreter NL

Dr. Andreas Oling
Stellv. Regionalvertreter NL

Jahrestagung BDC|Hamburg am 30.11.2022

Der BDC|Hamburg lädt seine Mitglieder für den 30.11.2022 ganz herzlich zu seiner Jahrestagung ein. Anmeldung bitte bis spätestens zum 21.11.2022.

Hier finden Sie die Einladung und Agenda.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zweieinhalb Jahre Pandemie liegen hinter uns. Seit Februar 2022 erreichen uns täglich Kriegsbilder aus Europa… Die Unterfinanzierung der Krankenhäuser ist nahezu überall spürbar. Lieferkettenabrisse gehören zur Tagesordnung. Zudem wartet der Herbst mit spannenden Fragen auf uns. Was lässt sich das Corona-Virus einfallen? Woher beziehen wir ausreichend welche Energie? Wird es einen Inflationsausgleich geben? Fachkräftemangel allerorts. Wie sichern Kliniken ihre Liquidität?

Fragen über Fragen, die selbst dem größten Optimisten Sorgen bereiten…

Lassen Sie uns gemeinsam für Hamburg diskutieren und über Lösungen nachdenken.

Würde mich freuen, wenn Sie zahlreich an traditioneller Wirkungsstätte erscheinen.

30.11.2022
18:30 Uhr
Steigenberger Hotel, Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg

Punktebeantragung erfolgt durch uns.

Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung bis spätestens 21.11.2022.

Herzliche und kollegiale Grüße
Ihre

Prof. Dr. med. Carolin Tonus
Vorsitzende Landesverband BDC|Hamburg

Einladung zur 13. Jahrestagung BDC|Hessen mit HCV e.V.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich zur 13. Jahrestagung des LV BDC|Hessen und des HCV e.V. am Mittwoch, den 30. November 2022 ein.

Im Anschluss an eine kurze Mitgliederversammlung mit der Wahl des Vorstands LV BDC|Hessen wird uns Herr Dr. med. Detlev Grapentin, Emma Klinik Seligenstadt, über die „Digitale Volumentomographie“ als röntgentechnische Option in der chirurgischen Praxis aufklären.

In einem weiteren Vortrag beschäftigt sich Frau Lena Hein, Krankenhaus Sachsenhausen in Frankfurt, mit dem fachlichen Anspruch und der Strukturierung der Weiterbildung im Generationengespräch.

Anschließend wird Herr Jan Henninger ein Update zur aktuellen Berufspolitik geben.

Termin: 30.11.2022
18:30 Uhr
Main-Kinzig-Kliniken GmbH, Herzbachweg 14, Cafeteria, 63571 Gelnhausen
Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung bis spätestens 24.11.2022 per Mail an: KarinReibstein@hcv-ev.de

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Forst
Vorstand des LVBDC |Hessen

Jan Henniger
Vorstand des HCV

Einladung und Programm

Koalitionsplan für tagesstationäre Krankenhausbehandlungen birgt erhebliche Unsicherheiten

Pressemitteilung des BDC zur möglichen Aufnahme einer tagesstationären Behandlung über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins SGB V

Berlin, den 16.11.2022: Der aktuelle Plan der Koalition, eine sogenannte „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufzunehmen, weist erhebliche Unsicherheiten auf. „Wenn eine solche Tagesbehandlung eine vollstationäre Therapie ersetzen soll, wird das weder das Pflegepersonal entlasten noch finanzielle Einsparungen bewirken“, erklärt Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) anlässlich des 45. Deutschen Krankenhaustages in Düsseldorf.

„Es ist naiv anzunehmen, der Wegfall einzelner Übernachtungen könne das Pflegepersonal entlasten. Die freien Betten werden dann mit komplexeren Fällen belegt, die einen eher höheren Pflegebedarf haben“, so H.-J. Meyer. Außerdem werde der administrative Aufwand steigen, da jedes Mal die Patienten wieder neu aufgenommen werden müssten.

Auch in finanzieller Hinsicht ist eine spürbare Entlastung nicht zu erwarten. Am ehesten werden Kosten noch auf die Patienten verlagert, die anfallende Fahrtkosten selbst tragen sollen. Falls es doch erforderlich sein sollte, müsste auch die Finanzierung einer Hauspflege gegengerechnet werden.

„Wenn aber weder eine Entlastung der Pflege noch der Finanzen zu erwarten ist, stellt sich die Frage nach dem Sinn des Ganzen“, bilanziert Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Umfangreiche Nachbesserungen und Präzisierungen seien unumgänglich, um dem im Grunde richtigen Ziel einer Ambulantisierung im Gesundheitssystem näherzukommen.

Schon der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat in seiner Stellungnahme zu den tagesstationären Krankenhausbehandlungen darauf verwiesen, dass zahlreiche Fragen, insbesondere zur Abgrenzung zu einer notwendigen stationären Behandlung, nur unzureichend geklärt sind. Laut G-BA sind die Voraussetzungen für eine Tagesbehandlung insgesamt so unbestimmt, dass Krankenhäuser „mit einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten“ rechnen müssten. Zudem gibt der G-BA die haftungsrechtliche Verantwortung des Krankenhauses für die Entscheidung zu bedenken, Patienten über Nacht nach Hause zu schicken.

Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Start des softwarebasierten Nachweisverfahrens verschoben

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (15. November 2022) bekannt gegeben, dass der Start des softwarebasierten Nachweisverfahrens, festgelegt in Richtlinie QSFFx, bezüglich der Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur um ein Jahr verlängert wird. Auch der Ausnahmetatbestand wird entsprechend um ein  Jahr verlängert.

Hintergrund ist laut G-BA, dass die Software zur richtlinien- und spezifikationskonformen Erhebung und Übermittlung der Daten aufgrund einer noch fehlenden technischen Spezifikationsversion und einer mindestens 9-monatigen Implementierungsdauer und anschließender Teststrecke nicht rechtzeitig zum derzeit vorgesehenen Verfahrensstart des Nachweisverfahrens und der Strukturabfrage der QSFFx-RL zur Verfügung gestellt werden kann. Folglich ist eine
Verlängerung der bestehenden Übergangsregelungen in § 12 QSFFx-RL zum Verfahrensstart des Nachweisverfahrens und der Strukturabfrage notwendig. In § 12 Absätze 2, 3, 4 und 5 QSFFx-RL erfolgt daher eine Anpassung der Fristen zur erstmaligen Datenübermittlung um jeweils ein Jahr.

Weitere Hintergrundinformationen: Meldung des G-BA