Schlagwort-Archiv: Hygiene

BDC-Praxistest: Mit oder Ohne? Unsterile Handschuhe

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Das Gesundheitswesen ist der Dienstleistungssektor mit den höchsten Treibhausgasemissionen. So entspricht der Klima-Fußabdruck des weltweiten Gesundheitswesens 4,4 % der globalen Nettoemissionen, entsprechend den jährlichen Treibhausgasemissionen von 514 kohlebetriebenen Kraftwerken. Natürlich besteht allgemeiner Konsens, dass die Gesundheitsversorgung zu priorisieren ist. Es ist jedoch zeitgemäß zu evaluieren, ob auch hier ein Einsparpotential aus Sicht der ökologischen Nachhaltigkeit gegeben ist.

Was kann denn in unserem klinischen Alltag eingespart werden? Eine der von uns am häufigsten verwendeten Produkte in der täglichen Arbeit sind unsterile Handschuhe. So wird der globale Markt für medizinische Einmalhandschuhe perspektivisch von ca. 15 Mrd. USD im Jahr 2022 auf ca. 21 Mrd. USD im Jahr 2029 wachsen. Aber ist vielleicht für Patienten und Umwelt „weniger mehr“? Sieht das Tragen von Einmalhandschuhen oft hygienischer aus als es tatsächlich ist? Falls wir tatsächlich in unserer täglichen Arbeit fälschlicherweise zu oft „mit“ anstatt „ohne“ unterwegs sind, könnte der sachgerechte Einsatz von Handschuhen zur häufigeren Händedesinfektion, geringeren Hautbelastung des Personals, weniger Abfall und geringeren Kosten führen.

Anregende Lektüre wünschen

Prof. Dr. med. C. J. Krones

und

Prof. Dr. med. D. Vallböhmer

Der bewusste Einsatz unsteriler Handschuhe als Hebel für hygienische und ökologische Fortschritte im perioperativen Management

Wir alle kennen folgende Situationen: Eine Ärztin oder Pflegende verlässt ein Patientenzimmer mit benutzten Handschuhen an den Händen, um auf dem Flur etwas aus dem Pflegewagen zu entnehmen oder um zu telefonieren. Im Nachbarzimmer dokumentiert eine Fachkraft in der elektronischen Patientenakte den soeben durchgeführten Verbandswechsel, obwohl sie noch die dabei verwendeten Handschuhe trägt. Ein paar Türen weiter bereitet ein Arzt eine Impfung vor. Aus Routine greift er zu einem frischen Paar Handschuhe, obwohl dazu für eine solche Injektion keine Indikation besteht. Auch beim Umlagern einer Patientin im Nebenzimmer gehen die Teammitglieder wie selbstverständlich zur Handschuhbox, obwohl kein Kontakt zu Blut oder Ausscheidungen zu erwarten ist.

Im Klinikalltag ist der Griff zur Handschuhbox häufig zum Reflex geworden. Die dahinterstehende Logik scheint auf den ersten Blick überzeugend: „Mit Handschuhen kann ich mich selbst vor Infektionen schützen – und den Patient:innen schadet es auch nicht.“ Jedoch beginnt genau hier das Problem des unbewussten Gebrauchs von unsterilen Handschuhen: Studien zeigen, dass sich Mitarbeitende vor und nach dem Patient:innen-Kontakt deutlich seltener die Hände desinfizieren, wenn sie Handschuhe tragen. [1] So hat eine gut gemeinte Schutzmaßnahme am Ende unter Umständen das Gegenteil zur Folge: Eine erhöhte Infektionsrate.

Verwendung zu vieler Handschuhe – trotz klarer Empfehlungen

Unsterile Handschuhe sind ein fester und unverzichtbarer Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung. Aus Beobachtungsstudien wissen wir allerdings, dass rund 35 bis 45 Prozent der Handschuhnutzung im klinischen Alltag medizinisch nicht indiziert sind. [1] Das Problem ist weniger der Handschuhgebrauch selbst als das Verhalten, das er auslöst: „Handschuh statt Händedesinfektion“ – anstatt „Handschuh plus Händedesinfektion“. Denn viele Mitarbeitende in Gesundheitsberufen verlassen sich fälschlich auf die „Barriere“ des Handschuhs und verzichten dabei auf die Händedesinfektion vor und nach dem Patient:innen-Kontakt. Zudem werden teilweise dieselben Handschuhe über mehrere Tätigkeiten hinweg getragen oder sogar zwischen dem Kontakt mit verschiedenen Patient:innen nicht gewechselt. Dies führt zur Verbreitung von Erregern – zwischen verschiedenen Körperstellen oder Wunden und zwischen verschiedenen Patient:innen und dem Personal.

Vielen Mitarbeitenden ist nicht bekannt, dass unsterile Handschuhe nicht 100-prozentig dicht sind, denn sie können teilweise mikroskopisch kleine Defekte aufweisen, durch die Krankheitserreger von Patient:innen auf die Haut von Pflegefachkräften, Ärzten und Ärztinnen, Therapeut:innen und anderen Gesundheitsberufler:innen übertragen werden können, und umgekehrt. Zudem kann das unkontrollierte Ausziehen der Handschuhe zu einer Kontamination der Hände oder Handgelenke mit erregerhaltigem Material führen. Werden die Hände nach dem Patient:innen-Kontakt dann nicht desinfiziert, steht einer Verbreitung der Erreger wenig im Weg. Hygienisch bleibt daher klar: Keine Maßnahme ersetzt die korrekte Händedesinfektion!

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) hat das Problem des Fehlgebrauches und der fehlenden zusätzlichen Händedesinfektion deshalb ausdrücklich adressiert. In einem Kommentar zum indikationsgerechten Einsatz medizinischer Einmalhandschuhe beschreibt sie, dass Handschuhe im deutschen Gesundheitswesen zu häufig und zu ungezielt eingesetzt werden – und dass dieser Übergebrauch hygienisch problematisch ist. Die KRINKO betont zugleich, dass medizinische Einmalhandschuhe ein unverzichtbares Instrument des Infektionsschutzes bleiben – jedoch nur in den richtigen Situationen und mit der richtigen Anwendung. Ihre Empfehlungen zeigen deutlich, wann Handschuhe erforderlich sind und wann nicht. Damit gibt sie erstmals eine präzise Orientierung, die Gesundheitsberufler:innen unmittelbar unterstützt. [2]

Trotz dieser nicht erst seit der KRINKO-Empfehlung definierten Indikationen ist der Handschuhverbrauch in vielen Einrichtungen in den letzten Jahren weiter gestiegen. Rückmeldungen aus dem Mitgliedsnetzwerk des Kompetenzzentrums für klimaresiliente Medizin und Gesundheitseinrichtungen (KliMeG | www.klimeg.de) zeigen, dass insbesondere die SARS-CoV-2-Pandemie diesen Trend verstärkt hat – während der Verbrauch von Händedesinfektionsmitteln zum Teil zurückgegangen ist!

Wann sind unsterile Handschuhe wirklich indiziert – und wann nicht?

Indikationen für die Verwendung:

  • Kontakt mit Blut, Sekreten oder Exkreten
  • Umgang mit Erregern, gegen die alkoholische Händedesinfektionsmittel teilweise unwirksam sind (z. B. Clostridioides difficile aufgrund der Sporenbildung)
  • Kontakt mit Schleimhäuten
  • Kontakt mit nicht-intakter Haut
  • Kontakt mit z. B. Zytostatika und Desinfektionsmitteln

Keine Indikationen bestehen in den folgenden Fällen, hier reicht die alleinige hygienische Händedesinfektion aus, z. B. bei:

  • Körperlichen Untersuchungen ohne Kontakt zu Körperflüssigkeiten, Schleimhäuten und nicht-intakter Haut
  • Umlagern, Mobilisieren oder Transportieren von Patient:innen
  • Messen von Vitalzeichen (Blutdruck, Temperatur, Puls)
  • Verabreichen von Mahlzeiten oder Anreichen von Essen
  • Dokumentation und Computerarbeit
  • Sonografie und vielen weiteren diagnostischen Tätigkeiten an intakter Haut

Abb. 1: Indikationen für den bewussten Gebrauch unsteriler Handschuhe. © KliMeG

Weitere Vorteile durch das Weglassen nicht-indizierter unsteriler Handschuhe

1. Ökologische Dimension

Der Über- und Fehlgebrauch unsteriler Handschuhe ist nicht nur ein hygienisches Risiko, sondern auch ein bislang unterschätzter Faktor einer der größten Gesundheitsherausforderungen unserer Zeit: Dem Klimawandel. Das Gesundheitswesen verursacht ca. sechs Prozent der bundesweiten Treibhausgasemissionen und trägt damit erheblich zu einer Krise bei, die wiederum unsere Gesundheit massiv beeinträchtigt – durch Hitzewellen, Extremwetterereignisse, Luftverschmutzung und die Ausbreitung bisher in Deutschland unbekannter Infektionskrankheiten. [3] Vor diesem Hintergrund haben sich im KliMeG-Netzwerk bereits über 350 Einrichtungen auf den Weg gemacht, Klimaschutz im Krankenhaus konkret umzusetzen. Ein überraschend großer Hebel hierbei: Der Verbrauch nicht-steriler Handschuhe.

Analysen zeigen, dass Handschuhe bis zu einem Prozent der Gesamtemissionen eines Krankenhauses verursachen können [4]. Ihre Herstellung basiert überwiegend auf kunststoffbasierten Materialien; entlang der Produktions- und Lieferkette werden erhebliche Mengen Energie, Wasser und Chemikalien eingesetzt. Am Ende steht eine Entsorgung unnötig großer Mengen an Abfall, mit entsprechendem ökologischem Fußabdruck. Jeder eingesparte Handschuh reduziert daher nicht nur Kunststoff, sondern unmittelbar auch Emissionen und Ressourcenverbrauch.

2. Hautgesundheit des Krankenhauspersonals

Beim Tragen von Handschuhen entsteht zwischen Haut und Handschuh häufig eine sogenannte feuchte Kammer, die die Haut aufweicht und anfälliger für Irritationen und Ekzeme macht. Wer seltener Handschuhe trägt, berichtet von weniger Hautproblemen und weniger Belastung durch Schwitzen.

3. Empathischer Patient:innen-Kontakt

Berührungen ohne Handschuhe wird von vielen Patient:innen als wärmer, direkter und empathischer erlebt. Gerade in pflegerischen und ärztlichen Situationen, in denen keine Indikation für Handschuhe besteht – etwa beim Eincremen, bei der Mobilisation oder bei der körperlichen Untersuchung ohne Kontakt zu Körperflüssigkeiten – kann direkter Hautkontakt das Erleben von Fürsorge und Nähe stärken und damit den Genesungsprozess positiv beeinflussen.

Jetzt aktiv werden! Mit unserer Kampagne „Mit oder Ohne? – Handschuhe bewusst einsetzen“

Gemeinsam mit Kolleg:innen aus Hygiene, Pflege, OP-Management und Klimamanagement hat KliMeG die Kampagne „Mit oder Ohne? – Handschuhe bewusst einsetzen“ entwickelt. Unser Ziel ist, dass alle Gesundheitsberufler:innen genau wissen, in welchen Situationen unsterile Handschuhe tatsächlich erforderlich sind – und dass Handschuhe niemals die hygienische Händedesinfektion ersetzen.

Die Kampagne wurde mit Unterstützung der Röchling-Stiftung ins Leben gerufen. Die KliMeG-Webseite dient als zentrale Anlaufstelle, die alle Materialien bündelt, die für die Umsetzung in Ihrer Einrichtung benötigt werden:

  • Wissenschaftlich geprüfte Informationen
  • Poster zum Aushängen
  • Info-Sheets mit Indikationen
  • Schulungsfolien
  • Praxisleitfaden
  • Social Media-Vorlagen
  • Kommunikationsbausteine für Intranet, Newsletter oder Stationsaushänge

Alle Materialien können HIER kostenlos heruntergeladen und an die eigene Klinik angepasst werden.

4. Ökonomische Vorteile

Schließlich sind auch ökonomische Effekte messbar: Weniger Handschuhe bedeuten weniger Einkauf, weniger Abfallvolumen sowie geringere Entsorgungs- und Beschaffungskosten. In Zeiten knapper Budgets und steigender Preise ist dies ein überzeugender Nebeneffekt.

Umsetzung der Kampagne im OP- und Stationsalltag

In der Praxis hat sich ein mehrstufiges Vorgehen bewährt. Zunächst melden sich interessierte Häuser über die Kampagnen-Website an und benennen eine:n Koordinator:in, die häufig aus dem Bereich Hygiene, Pflege, Klimamanagement oder dem Ärztlichen Dienst kommt. In einem online Start-Workshop werden die Kampagne erläutert, typische Fehlanwendungen dargestellt und erste Ideen für lokale Maßnahmen gesammelt.

Im nächsten Schritt formen viele Einrichtungen ein interdisziplinäres Projektteam aus Pflege, Ärzt:innen, Hygiene, Arbeitsschutz, Einkauf und Öffentlichkeitsarbeit. Dieses Team sichtet die Einkaufsdaten zum Handschuhverbrauch, identifiziert Schwerpunktbereiche – häufig OP, Notaufnahme oder Intensivstation – und definiert messbare Ziele.

Auf Station oder im OP selbst kommen anschließend die Kampagnenmaterialien zum Einsatz: Poster in Aufenthaltsräumen, Info-Sheets mit KRINKO-Indikationen an Desinfektionsmittelspendern und Handschuhboxen, kurze Schulungssessions im Rahmen bestehender Fortbildungen, Quiz-Formate für Teams oder Fallbeispiele in Morgenbesprechungen.

Erfahrungen aus der Praxis und Ausblick

Mittlerweile beteiligen sich bereits über 50 Einrichtungen aktiv an der Kampagne – von großen Maximalversorgern über Fachkliniken bis zu Praxen und Pflegeeinrichtungen. In den monatlichen online Austauschformaten berichten viele von ähnlichen Mustern: Einem sehr hohen Ausgangsverbrauch, teils verunsicherten Teams nach der Pandemie und der Erfahrung, dass schon kleine Interventionen spürbare Effekte haben können. Gerade im perioperativen Management ist der bewusste Umgang mit Einmalhandschuhen ein naheliegender Baustein für eine nachhaltigere und sicherere Versorgung. Er verbindet zentrale Ziele chirurgischer Einrichtungen: Hohe Patient:innen-Sicherheit, guter Arbeitsschutz, effiziente Prozesse und eine Reduktion des ökologischen Fußabdrucks.

Am Ende ist die Frage „Mit oder Ohne?“ keine Detailfrage, sondern ein Symbol für einen größeren kulturellen Wandel: Weg von reflexhaften Routinen, hin zu bewussten Entscheidungen auf Basis von Evidenz. Wenn es gelingt, dass Gesundheitsberufler:innen im perioperativen Setting diese Frage immer wieder kurz stellen – und informiert beantworten – ist viel gewonnen: Infektionsschutz, Hautgesundheit, Klimaschutz. In einem Wort zusammengefasst: Gesundheitsschutz.

Literatur

[1]   Bellini C, Eder M, Senn L, Sommerstein R, Vuichard-Gysin D, Schmiedel Y et al. Providing care to patients in contact isolation: is the systematic use of gloves still indicated? Swiss Med Wkly 2022; 152:w30110. doi: 10.4414/SMW.2022.w30110.
[2]   Robert-Koch-Institut. Kommentar der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zum indikationsgerechten Einsatz medizinischer Einmalhandschuhe im Gesundheitswesen. Epidemiologisches Bulletin 2024:3–15 [Stand: 04.12.2025]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2024/10_24.pdf?__blob=publicationFile&v=3.
[3]   Traidl-Hoffmann C, Schulz CM, Herrmann M, Simon B, Hrsg. Planetary health: Klima, Umwelt und Gesundheit im Anthropozän. Berlin: MWV; 2021. Verfügbar unter: https://www.beck-elibrary.de/10.32745/9783954666737.
[4]   Schneider M, Michael J. Nachhaltiger Einkauf in der Charité. Nachhaltiger Einkauf in der Klinik 2025:18–9 [Stand: 04.12.2025]. Verfügbar unter: https://epaper.nachhaltige-beschaffung.com/p/special-interest/24-06-25/r/10/18-19/8695/1950013.

Dr. Katharina Schilcher

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Kompetenzzentrum für klimaresiliente Medizin und Gesundheitseinrichtungen

kathi.schilcher@gmail.com

Dr. Sybille Barkhausen

Institut für Infektionsprävention und Krankenhaushygiene

Universitätsklinikum Freiburg

Gesundheitspolitik

Schilcher K, Barkhausen S: BDC-Praxistest: Mit oder Ohne? Der bewusste Einsatz unsteriler Handschuhe. Passion Chirurgie. 2025 Januar/Februar; 16(01/02): Artikel 05_02.

www.bdc.de

Hygiene-Tipp: Wunden mit Leitungswasser ausduschen?

FRAGE:

Ist es zu empfehlen, Wunden zur Anregung der Wundheilung mit Leitungswasser auszuduschen?

ANTWORT:

Das vorsätzliche Ausduschen der Wunde zur Anregung der Wundheilung mittels Leitungswassers ist aufgrund eines möglichen Keimeintrages (Leitungswasser ist zwar keimarm, aber nicht steril) zu unterlassen. Ausgenommen davon sind ärztlich angeordnete Wundspülungen zur Reinigung der Wunde, wobei dann die Dusche über einen endständigen Sterilfilter verfügen muss. Wenn dabei bei mehreren Patienten derselbe Duschkopf verwendet wird, ist eine Zwischendesinfektion des Duschkopfes sowie ein Austausch des Sterilfilters (Aufbereitung durch Dampfsterilisation oder steriler Einwegfilter) erforderlich.

Ob ein Ausduschen von so genannten „septischen“ Wunden mit Leitungswasser ohne Sterilfilter bei anschließender Spülung mit geeigneten Wundantiseptika zum Erregerwechsel (prolongierte Wundheilung) führt, ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Groth M, Hübner NO, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Wunden mit Leitungswasser ausduschen? Passion Chirurgie. 2026 Januar/Februar; 16(01/02): Artikel 04_03.

Gematik informiert Praxen über elektronische Patientenakte

Die TI-Betreibergesellschaft Gematik sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informieren die Niedergelassenen im Rahmen einer Online-Veranstaltung am 2. Oktober über die elektronische Patientenakte ab dem Jahr 2025.

Die Veranstaltung „gematik digital: ePA für alle“ läuft von 17 bis 18.30. „Was auf Niedergelassene zukommt, welche Anforderungen sie in der Praxis erfüllen sollen und wie sie sich am besten vorbereiten können, erläutern Experten der gematik und der KBV. Dabei wird es um die Chancen und Vorteile gehen, aber auch um den aktuellen Entwicklungsstand der ePA. Unter anderem wird eine vorläufige Test-Version der ePA demonstriert“, heißt es in der Ankündigung.

Zudem gebe es Einschätzungen aus juristischer Perspektive sowie einen Ausblick auf die nächsten Entwicklungsschritte der Anwendungen. Abschließend könnten Fragen gestellt werden.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Quelle: änd

„Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“

Aktualisierter Selbstbewertungsbogen „Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“ veröffentlicht

Anhand des Selbstbewertungsbogens „Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“ können sich die Arztpraxen  einen Überblick über den Umsetzungsstand der erforderlichen Maßnahmen rund um Hygiene und Medizinprodukte in der eigenen Einrichtung verschaffen. Nach 2015 und 2017 legt das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung den Selbstbewertungsbogen in dritter Auflage vor.

Strukturiert ist der Selbstbewertungsbogen in acht Themenbereiche und beinhaltet Aussagen zu verschiedenen hygienerelevanten Aspekten. Durch Bewertung der einzelnen Aussagen mit ja, nein oder teilweise kann der Ist-Zustand der Praxis selbst beurteilt werden. Der Bogen ermöglicht eine Einschätzung, inwieweit die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und wo möglicherweise noch Verbesserungspotenzial besteht.

Die Aussagen sind mit Erläuterungen hinterlegt, welche Hintergrundinformationen (z.B. in der Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ 2023), Umsetzungsvorschläge (z.B. „Mustervorlage Hygieneplan für die Arztpraxis“ 2024) aber auch konkrete Rechtsgrundlagen aufzeigen.

Der Bogen kann ausgedruckt und direkt vor Ort oder digital ausgefüllt werden. Die digitale Bearbeitung hat insbesondere den Vorteil, dass die Erläuterung zur Aussage schnell per Mouse-Klick aufgerufen werden kann und verlinkte Rechtsgrundlagen direkt im Internet einsehbar sind. Zudem werden am Ende des Bogens alle eingetragenen Bemerkungen übersichtlich aufgeführt.

Der Selbstbewertungsbogen sowie weitere Informationen des CoC einschließlich des Kontakts zur Hygieneberatung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung finden sich auf der Homepage www.hygiene-medizinprodukte.de.

Mustervorlage – Hygieneplan in der Arztpraxis

Wir möchten unsere Mitglieder darüber informieren, dass die 2. Auflage der „Mustervorlage – Hygieneplan in der Arztpraxis“ durch das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV fertiggestellt wurde. Sie finden den „Musterhygieneplan“ unter diesem Link. Auf Anfrage bei den Hygieneberatern der KVen können Sie auch eine Word-Datei für die praxiseigene Anpassung erhalten.

Ziel des Musterhygieneplans ist es, den Praxen ein Unterstützungs- und Serviceangebot für das Erstellen des eigenen Hygieneplans an die Hand zu geben. Dieser berücksichtigt sowohl den Patienten- als auch den Mitarbeiterschutz. Hintergrundinformationen liefert die Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ (3. Auflage; 2023), welche ebenfalls vom Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV stammt.

Hygiene-Tipp: Was sagt uns die „Reproduktionszahl“ einer Infektionskrankheit?

Die Reproduktionszahl ist dank der COVID-19-Pandemie zu einer täglichen Maßzahl geworden. Sie beschreibt, wie viele Menschen eine infizierte Person im Mittel ansteckt.

Der Startwert R0 (Basisreproduktionszahl) beschreibt, wie viele Menschen durch einen Infizierten angesteckt werden, wenn es noch keine Immunität in der Bevölkerung gibt und keine Maßnahmen ergriffen wurden:

Infektion

Basisreproduktionszahl

Diphtherie

2 – 4

Influenza

1 – 2

Keuchhusten

5 – 15

Masern

12 – 18

Mumps

4 – 7

Pertussis

5 – 17

Polio

5 – 6

Pocken

4 – 7

Röteln

6 – 7

SARS(-CoV-1)

2 – 3

SARS-CoV-2

2 – 4

Windpocken

10 – 12

Die Reproduktionszahl wird durch die Kontagiosität (Ansteckungsfähigkeit) der Krankheitserreger bestimmt. Die als B.1.1.7 bezeichnete „britische“ Corona-­Variante scheint eine höhere Reproduktionszahl als 4 aufzuweisen und kann sich daher rasch ausbreiten.

Durch Kontaktbeschränkungen, Infektionsschutzmaßnahmen und zunehmende Immunität wird die Reproduktionszahl verringert. Solange sie über 1 ist, steigt die Anzahl der Neuinfektionen weiter an. Wenn sie unter 1 ist, sinkt die Anzahl der Neuinfektionen.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

 

Popp W, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Was sagt uns die „Reproduktionszahl“ einer Infektionskrankheit? Passion Chirurgie. 2021 Juni; 11(06): Artikel 04_04.

Umsetzung der Hygiene-Verordnungen in den Bundesländern

Aus Anlass einiger öffentlich stark diskutierter Keimausbrüche in Krankenhäusern hat die Bundesregierung den § 23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 28.7.2011 novelliert und erheblich verschärft. Sämtliche Bundesländer hatten bis zum 30.3.2012 eigene Hygiene-Richtlinien zu verabschieden, in denen Details zur Umsetzung des IfSG in Krankenhäusern und Arztpraxen festgelegt wurden. Obwohl nosokomiale Infektionen im ambulanten Bereich eine untergeordnete Rolle spielen, sind auch die niedergelassenen Chirurgen und insbesondere die „Einrichtungen für ambulantes Operieren“ in hohem Maße von dem daraus resultierenden zusätzlichen Aufwand und erheblichen Kosten betroffen.

Es ist das Ziel des BDC, die niedergelassenen Chirurgen bei der rationellen Umsetzung der Hygiene-Verordnungen zu unterstützen und eine Kompensation der erheblich gestiegenen Strukturkosten zu erzielen. Für die Krankenhäuser sind 2013 bereits staatliche Finanzhilfen für die Beschäftigung von Hygiene-Personal (Hygiene-Förderprogramm der Bundesregierung) umgesetzt worden [7]. Für die niedergelassenen Chirurgen muss dies von den Krankenkassen refinanziert und in der anstehenden EBM-Reform berücksichtigt werden.

Geltungsbereich und Verantwortung

Die Hygiene-Verordnungen der 16 Bundesländer sind als pdf-Dokumente im Anhang dieses Artikels aufgeführt. Sie weichen strukturell und formal deutlich, inhaltlich aber nur in Einzelheiten voneinander ab. Durchgängig gelten sie für alle stationären und ambulanten Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe durchgeführt werden. Somit sind allenfalls rein psychotherapeutisch ausgerichtete Praxen davon ausgenommen. Für Arztpraxen ohne ambulante Operationstätigkeit ist ein Hygieneplan ausreichend, wie er ohnehin im Rahmen des Qualitätsmanagements nach § 135 Absatz 2 des SGB V vorgegeben ist. Für Einrichtungen für ambulante Operationen gelten weitaus umfassendere Vorschriften, auch wenn lediglich Eingriffe in einem so genannten Eingriffsraum durchgeführt werden.

Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinien sind die Leiter der Einrichtungen. Sofern der Chirurg für seine Eingriffe ein externes ambulantes Operationszentrum nutzt, geht die Verantwortung formal auf den Leiter dieser Einrichtung (meist einen Anästhesisten) über. Gleichwohl empfiehlt es sich auch dann, die Einhaltung der Richtlinien zu überprüfen und dies ggf. auch vertraglich festzuschreiben.

Strukturelle Voraussetzungen

Die hohen Anforderungen an die Räumlichkeiten für ambulante Operationen sind schon bisher verpflichtend in den Qualitätssicherungs-Richtlinien zum dreiseitigen Vertrag nach § 115 b SGV und in den Richtlinien der Bundesärztekammer festgeschrieben [Übersichten bei 2 und bei 8]. Neu hinzugekommen ist die Verpflichtung, Baumaßnahmen unter hygienischen Gesichtspunkten bewerten zu lassen. Diese Verpflichtung ist in den Bundesländern mit unterschiedlicher Stringenz festgelegt worden. Während z. B. in Niedersachsen und Schleswig-Holstein lediglich eine „Bewertung“ von Baumaßnahmen durch einen Krankenhaushygieniker gefordert wird, ist in Hessen und Thüringen ein Hygiene-Gutachten dem Bauantrag und dem Gesundheitsamt vorzulegen. In den meisten Bundesländern ist das zuständige Gesundheitsamt in die Planungen einzubeziehen. Grundsätzlich empfiehlt sich schon bei der Planung eine enge Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden, um teure Fehlplanungen und später notwendige Umbauten zu vermeiden.

Personelle Voraussetzungen => Hygiene-Personal

Einschneidende Verschärfungen sehen die Hygiene-Verordnungen bezüglich der personellen Ausstattung vor. Dies betrifft sowohl den Nachweis eigener Kompetenzen als auch die externe Beratung. Für die formale (nicht die inhaltliche!) Umsetzung der personellen Voraussetzungen gilt in fast allen Bundesländern (außer in Hessen) eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016. Dies bezieht sich allerdings nur für die Erlangung der formalen Qualifikationsnachweise und ausdrücklich nicht auf die Personen, die zur „Beratung zum Einsatz von Antiinfektiva“ (s. u.) zur Verfügung stehen müssen.

Hygiene-Kommission

In den meisten Bundesländern brauchen ambulante Operationseinrichtungen im Gegensatz zu den Krankenhäusern keine Hygienekommission einzurichten. Dies gilt allerdings nicht in Hamburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, wo eine Hygiene-Kommission vorgeschrieben wird, wenn „das Ambulante Operieren der überwiegende Zweck der Einrichtung“ ist. Dies trifft regelmäßig auf ambulante Operationszentren zu. Der daraus resultierende organisatorische und bürokratische Aufwand ist immens.

Krankenhaushygieniker

Die meisten länderspezifischen Hygiene-Verordnungen schreiben für Einrichtungen für ambulantes Operieren eine regelmäßige Beratung durch einen Krankenhaus-Hygieniker vor. Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin stehen jedoch nur sehr begrenzt zur Verfügung. Daher wird auch die Beratung durch Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie als geeignet angesehen, wobei in manchen Bundesländern zusätzliche Qualifikationsnachweise im Bereich der Krankenhaushygiene gefordert werden. Eine mögliche Umsetzung dieser Vorgabe ist eine Kooperationsvereinbarung mit den Fachärzten des Labors, mit dem die jeweilige Praxis zusammenarbeitet. Dabei können auch die Beratung zum Antibiotikaeinsatz und zur Surveillance von Infektionen nach § 23 des IfSG sowie die Fortbildung des Praxispersonals in Hygienefragen einbezogen werden. Darüber hinaus bieten weitere Institute (z. B. http://www.bzh-freiburg.de/) individuell abgestimmte Beratungsleistungen an.

Hygiene-Fachkraft

Eine Hygiene-Fachkraft muss entsprechend der Risiko-Bewertung nach den KRINKO Empfehlungen nur stundenweise eingesetzt werden [3]. In den meisten Bundesländern ist ein Krankenpflegeberuf Voraussetzung für die Fortbildung zur Hygiene-Fachkraft (Ausnahme: Berlin). Die Forderung, auch unseren erfahrenen und qualifizierten medizinischen Fachangestellten die Fortbildung zur Hygiene-Fachkraft zu ermöglichen, wurde nicht umgesetzt. Der Beratungsaufwand orientiert sich nach den Empfehlungen der KRINKO [3] an der Anzahl der durchgeführten ambulanten Operationen mit einem Stellenschlüssel von einer Hygiene-Fachkraft auf 50.000 ambulante Eingriffe. Für die meisten Einrichtungen resultiert daraus ein Aufwand von wenigen Tagen bis Wochen pro Jahr, so dass die Beschäftigung einer eigenen Hygiene-Fachkraft unrealistisch ist. Alternativ bietet sich z. B. eine vertragliche Vereinbarung mit einem kooperierenden Krankenhaus oder einer frei beruflichen tätigen Hygiene-Fachkraft an. Es gibt auch mehrere Initiativen (z. B. in Nordrhein und in Niedersachsen), die immer weiter wachsenden gesetzlichen Verpflichtungen der Qualitätssicherung in genossenschaftlichen Verbünden umzusetzen. In manchen Bundesländern ist die Beschäftigung einer Hygiene-Fachkraft für ambulante Operationszentren nicht explizit vorgeschrieben, z. B. in Thüringen, leitet sich aber dennoch aus dem Bezug auf die KRINKO Empfehlungen ab.

Hygienebeauftragter Arzt

Dieses ist die einzige personelle Vorgabe, die nicht durch externe Beratung gewährleistet werden kann. Es ist in den Hygieneverordnungen der meisten Bundesländern vorgegeben, dass bis zum Ablauf der Übergangsfrist Ende 2016 mindestens ein in der Einrichtung für ambulante Operationen tätiger Arzt die Fortbildung zum hygienebeauftragten Arzt nachweisen muss, in Rheinland-Pfalz Pflicht sogar schon seit dem 1.4.2013.

Diese Fortbildung wird bisher überwiegend als Teil (Modul 1) der curricularen Fortbildung der Bundesärztekammer zum Krankenhaushygieniker angeboten und ist damit stark auf krankenhausrelevante Themen ausgerichtet. Darüber hinaus ist es für niedergelassene Ärzte nur unter großen Umsatzeinbußen möglich, an der vorgeschriebenen 40-stündigen Präsenzveranstaltung teilzunehmen. Daher hat der BDC eine für niedergelassene Chirurgen und Orthopäden tragbare Alternative entwickelt [1]: Die fachlichen Grundlagen – im Wesentlichen die Inhalte von Gesetzen, Richtlinien und Empfehlungen – können über das E-Learning-Portal (www.ecme-center.org) des BDC in Form von 13 Modulen erarbeitet werden, die jeweils mit einer Lernkontrolle durch Multiple Choice Fragen abschließen. Danach ist eine zweitägige Präsenzveranstaltung zur Diskussion und Vertiefung des Stoffs vorgesehen. Die Zertifizierung dieses Fortbildungs-Curriculums durch die Ärztekammern ist beantragt. Anmeldungen werden demnächst über die Akademie des BDC möglich sein.

In den Hygiene-Verordnungen einzelner Bundesländer wird ausdrücklich auf das Zertifikat der landeseigenen Ärztekammer (z. B. Niedersachsen) bzw. das Modul 1 des Curriculums der Bundesärztekammer (z. B. Baden-Württemberg) abgehoben. Eine gegenseitige Anerkennung der inhaltsgleichen Qualifikationsnachweise ist zu fordern. Bevor man ein bestimmtes Curriculum bucht, sollte vorab mit der zuständigen Ärztekammer die Anerkennung verbindlich geklärt werden. In den Hygiene-Verordnungen von Brandenburg, Bremen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein hygienebeauftragte Arzt für ambulante Operationseinrichtungen nicht zwingend vorgeschrieben, in Bayern vom Schwerpunkt der Einrichtung abhängig.

Beratende Personen zum Einsatz, zur Erfassung und zur Bewertung von Antiinfektiva

Diese Bestimmung ist besonders hervorzuheben, weil hierzu keine Übergangsfrist besteht. Es empfiehlt sich, hierzu entweder ebenfalls die Beratung durch einen Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie oder eines Facharztes für Hygiene und Umweltmedizin zu sichern. Je nach Bundesland ist alternativ oder zusätzlich auch die Beratung durch einen fachkundigen Apotheker vorgeschrieben. Die Beratung bezieht sich auf mikrobiologische und pharmazeutische bzw. pharmakologische Fragestellungen.

Surveillance von Infektionen

Die Dokumentation und Bewertung von eingetretenen Infektionen war schon im § 23 des Infektionsschutzgesetzes vorgeschrieben. Neu hinzugekommen ist die systematische Dokumentation und Bewertung des Antibiotikaverbrauches. Sachlicher Hintergrund ist der zunehmende und teilweise unkritische Einsatz von Reserve-Antibiotika. Für die Krankenhäuser hat das Robert-Koch-Institut in einer Richtlinie bereits die Art und den Umfang der zu erhebenden Daten festgelegt. [4]. Für Einrichtungen für ambulantes Operieren ist später eine gesonderte Festlegung geplant. Dies erscheint auch sachgerecht, weil hier kaum Probleme mit Antibiotika-Resistenzen bestehen. Gleichwohl besteht unabhängig davon die Verpflichtung, Infektionen und die Entwicklung etwaiger Resistenzen systematisch zu überwachen, zu bewerten und ggfs. Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Bis zum Vorliegen anderer Vorgaben empfiehlt sich weiterhin die Anwendung des bewährten Moduls AMBU-KISS [5] oder ähnlicher Systeme.

Kooperationen

Die weit reichenden Forderungen des Hygiene-Managements sind für Einzelpraxen und kleine Einheiten nur schwierig umzusetzen. Soweit wie möglich sollten daher regionalen Kooperationen gesucht werden. Sofern eine Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus besteht, kann versucht werden, die dort tätigen Hygienefachkräfte in Nebentätigkeit als Berater für die Operationseinrichtung zu gewinnen. Wo dies nicht möglich ist, kommt als Berater auch ein Laborarzt mit der notwendigen fachärztlichen Qualifikation oder ein freies Institut, z. B. das Deutsche Beratungszentrum für Hygiene in Freiburg (BZH) in Betracht. Bei solchen Kooperationen ist auf eine saubere vertragliche Vereinbarung mit aufwandsadäquatem Honorar zu achten.

Darüber hinaus werden in den Hygiene-Verordnungen verpflichtend eine sektorenübergreifende gegenseitige Information über bestehende Infektionen und Resistenzen sowie die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Erregern mit speziellen du Multi-Resistenzen gefordert, vorzugsweise in regionalen Netzwerken.

Fazit

Die Hygiene-Verordnungen der Bundesländer ergänzen und spezifizieren die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes insbesondere im Hinblick auf das notwendige Fachpersonal für Hygiene. Durch den Bezug auf die KRINKO Empfehlungen [3] werden diese verbindlich. Dort werden eine systematische hygienische Risiko-Bewertung und eine davon abhängige Personalstruktur dargestellt. Die meisten Bundesländer schreiben die Beschäftigung eines eigenen hygienebeauftragten Arztes in Einrichtungen für ambulantes Operieren verbindlich vor, obwohl dies aus den KRINKO Empfehlungen nicht ausdrücklich zu entnehmen ist [6]. Die länderspezifischen Vorschriften müssen bis zum Auslaufen der Übergangsfrist spätestens bis zum 31.12.2016 umgesetzt werden, in einzelnen Bundesländern schon früher.

Im Folgenden finden Sie die Hygiene-Richtlinien der einzelnen Bundesländer als pdf-Dokumente. Die Regionalvertreter des BDC stehen als regionale Ansprechpartner zur Verfügung: Hier geht’s zu den BDC|Landesverbände.

Der BDC bietet demnächst ein Blended-Learning-Seminar an, mit dem die Qualifikation des hygienebeauftragten Arztes mit vertretbarem Aufwand erlangt werden kann. Unabhängig von der jeweils gültigen Hygiene-Verordnung empfiehlt es sich für ambulante Operationszentren grundsätzlich, einen Arzt als hygienebeauftragen Arzt fortzubilden. Die massiv gestiegenen Hygiene-Kosten müssen bei der Nachkalkulation des fachärztlichen EBM berücksichtigt werden.

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Baden-Württemberg

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Bayern

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Berlin

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Brandenburg

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Bremen

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Hamburg

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Hessen

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Mecklenburg-Vorpommern

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Niedersachsen

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Nordrhein-Westfalen

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Rheinland-Pfalz

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Saarland

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Sachsen

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Sachsen-Anhalt

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Schleswig-Holstein

OEBPS/images/pdf.png

Hygiene-Richtlinien: Thüringen

Literatur

[1] Ansorg J. / Seifert J. Curriculare Fortbildung zum „Hygienebeauftragten Arzt“ als Blended-Learning-Angebot des BDC. Passion Chirurgie. 2014, 4(01): Artikel 02_02_01

[2] Heinze, K, Pfandzelter, R: Regelungen zum Ambulanten Operieren. Erläuterungen der gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen und Richtlinien. Deutscher Ärzteverlag 2012

[3] KRINKO: Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention: Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen. Bundesgesundheitsbl 2009 52:951-962

[4] Bekanntmachung des Robert-Koch-Instituts: Festlegung der Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs in Krankenhäusern nach § 23 Abs. 4 Satz 2 IfSG Bundesgesundheitsbl 2013 56: 996-1002

[5] Nationales Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ): Modul AMBU-KISS: Surveillance von postoperativen Wundinfektionen nach ausgewählten ambulanten Indikatoroperationen http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/ambu-kiss/ Zugriff: 3.6.2014

[6] Popp W. / Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Braucht eine private Praxisklinik einen hygienebeauftragten Arzt? Passion Chirurgie 2013, 3(01): Artikel 03_04.

[7] Zastrow, K.-D.: Neue Hygienerichtlinien – Anforderungen an Klinik und Praxen. Passion Chirurgie 2014, 4(01) Artikel 02-01

[8] Zinn, G.-C., Tabori, E., Weidenfeller, P.: Ambulantes Operieren – Praktische Hygiene. Verlag für Medizinische Praxis 2012

Kalbe P. Umsetzung der Hygiene-Verordnungen in den Bundesländern. Passion Chirurgie. 2014 August, 4(08): Artikel 02_04.