Alle Artikel von Prof. Dr. med. Walter Popp

Hygiene-Tipp: Keine Masken mit Ohrbändern im OP

Die DGKH hat sich in der Corona-Pandemie früh und wiederkehrend zur Problematik der Masken geäußert, insbesondere zum häufig fehlenden Dichtsitz. Inzwischen liegen weitere Untersuchungen vor, die zeigen, dass vor allem FFP2-Masken mit Ohrbändern sehr häufig keinen Dichtsitz erlauben, auch wenn sie nach entsprechenden Vorgaben (z. B. EN 149) getestet wurden.

Im Safety Gate System der EU (früher RAPEX) wurden für 2022 bis 2024 84 Fälle mit Masken gemeldet, von denen sich 78 auf Masken mit Ohrbändern bezogen. In England wurden im März 2023 90 Masken mit CE-Kennzeichen und Ohrbändern getestet, von denen nur zwei den entsprechenden Dichtsitz erreichten. Ähnliche Ergebnisse liegen aus Frankreich und weiteren Ländern vor.

Folgerungen:

  • FFP2-Masken mit Ohrbändern sollen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, sondern nur mit hinter dem Kopf geführten Bändern. Auf die CE-Kennzeichnung ist zu achten.
  • Im OP sollen überhaupt keine Masken mit Ohrbändern eingesetzt werden.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Keine Masken mit Ohrbändern im OP. Passion Chirurgie. 2024 November; 14(11): Artikel 04_03.

Hygiene-Tipp: Wo findet die chirurgische Händedesinfektion statt?

Bei Krankenhausbauten in der Vergangenheit (z. B. in den 1980er Jahren) waren den OP-Sälen jeweils ein Einleitungsraum, ein Ausleitungsraum und ein Waschraum zugeordnet. Dahinter steckte die Vorstellung, dass man gleichzeitig Ein- und Ausleiten könne und somit weniger Wartezeiten hätte. Dieses Konzept scheiterte an mangelndem Anästhesiepersonal, sodass oft/meistens der Ausleitungsraum zu einem wilden Lager verkam. Außerdem hat die KRINKO vor einigen Jahren die Zahl der vorgeschriebenen chirurgischen Händewaschungen massiv reduziert, überwiegend auf einmal morgens.

In neueren Baukonzepten verzichtet man daher überwiegend auf die vorgelagerten Wasch- und Einleitungsräume. Die Anästhesie erfolgt in Holding Areas mit Ein- und Ausleitung.

Die Waschmöglichkeiten sind reduziert und meistens auf dem Flur angebracht. Hier sollten sie jedoch möglichst in einer Nische sein, um den Flur nicht durch Personen zu blockieren. Idealerweise erfolgt bei diesem Konzept die chirurgische Händedesinfektion in dieser Waschnische, um eine Verteilung von Desinfektionsflüssigkeit über den Fußboden zu verhindern mit der Folge von Rutschgefahr.

Die Rutschgefahr in der Waschnische kann durch einen rutschfesten Fußbodenbelag oder abgesenkte Wannen mit Gittern ebenfalls verhindert werden.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Rudke M, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Passion Chirurgie. 2024 Oktober; 14(10): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Nosokomiale Infektionen – Zahlen

Im Mai 2024 sind im Deutschen Ärzteblatt die Ergebnisse der letzten Punkt-­Prävalenz-Erhebung 2022 nosokomialer Infektionen in Deutschland veröffentlicht worden. Danach lag die Prävalenz bei 4,9 %, davon im Erfassungshaus erworben waren 3,6 %. Die Anwendungsrate von Antibiotika lag bei 26,9 %. Die häufigsten nosokomialen Infektionen waren mit 23,5 % postoperative Wundinfektionen.

Der Ergebnisse unterscheiden sich nicht wesentlich von den vorhergehenden Raten aus 2011 und 2016:

1994

3,5 % im Haus erworben

NIDEP-Studie

2011

5,1 %

3,8 % im Haus erworben

ECDC-Erhebung

2016

4,6 %

3,3 % im Haus erworben

ECDC-Erhebung

2022

4,9 %

3,6 % im Haus erworben

ECDC-Erhebung

Je nach stationärer Fallzahl (2019 am höchsten mit fast 20 Millionen Patienten, 2021 und 2022 dagegen rund 17 Millionen) können somit bis zu eine Million Krankenhauspatienten pro Jahr eine nosokomiale Infektion erleiden.

Die erste Studie zu nosokomialen Infektionen in Deutschland wurde übrigens von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bei Infratest in Auftrag gegeben. 1987 wurden über 5.500 Patientenakten ausgewertet und die Rate nosokomialer Infektionen mit 5,7-6,3 % ermittelt.

30 Jahre Erhebungen und kaum etwas hat sich geändert. Zu Recht stellt sich die Frage, ob dies nun als Erfolg (trotz Zunahme von Patienten mit schweren Grunderkrankungen?) oder als Misserfolg (trotz mehr Hygienepersonal?) gewertet werden muss. Dass die Erfassung nosokomialer Infektionen durch den Hawthorne-Effekt quasi automatisch zu einer Senkung der Raten führen würde, wie früher behauptet, muss nun endgültig als Mythos angesehen werden.

Surveillance bedeutet eben nicht nur, eine Eingriffs-spezifische Infektionsstatistik für häufig durchgeführte Operationen zu generieren (z. B. durch Teilnahme an KISS), sondern diese mit allen beteiligten Berufsgruppen auszuwerten (fragen Sie doch bitte einmal die OP-Schwestern nach der Infektionsrate für bestimmte Indikator-Operationen Ihrer Klinik/Praxis). Surveillance bedeutet vor allem aber die gezielte Identifikation von Infektionsproblemen (wir liegen mit unseren SSI im 75 %-Perzentil der Infektionsstatistik- es muss sich etwas ändern) mit anschließender fachlicher Intervention (was machen wir zukünftig anders?).

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Nosokomiale Infektionen – Zahlen. Passion Chirurgie. 2024 September; 14(09/III): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Wie sind Explantate für Patienten aufzubereiten?

Der Hersteller ist zunächst der Eigentümer jedes Implantats, durch dessen Verkauf er die Rechte an die medizinische Einrichtung überträgt, welche den operativen Eingriff vornimmt. Mit dem Einsetzen des Implantats geht dieses in das Eigentum des Patienten über (§ 90, § 947 II BGB). Im Zuge einer Trennung des Implantats (Explantation) vom menschlichen Körper bleibt das Explantat Eigentum des Patienten (§ 953 BGB).

Zur dokumentierten ärztlichen Aufklärung des Patienten im Rahmen des Aufklärungsgesprächs gehört eine Patientenerklärung zum Umgang mit dem explantierten Material (Entsorgung, Einlagerung in der Klinik, Übergabe an den Patienten). Im Allgemeinen wird der Patient auf eine Mitnahme verzichten.

Bei vermeintlichen Produktionsfehlern am Explantat (Vorkommnis gemäß § 3 Abs. 2-4 der Medizinsicherheitsplanverordnung) ist eine gutachterliche Prüfung durch einen Sachverständigen (meist im Auftrag des Herstellers) im Interesse des Patienten. In diesem Fall hat eine Meldung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu erfolgen.

Nicht nur bei Patienten mit bekannten klinischen Infektionen sind Implantate mikrobiell kontaminiert und damit infektiös. Zusätzlich zu der den chirurgischen Instrumenten entsprechenden Kontamination mit Geweberesten, Blut, Bakterien, Pilzen und Viren werden an über 70 % der Osteosynthesen Bakterien im Biofilm nachgewiesen [1]. Wenn das Explantat dem Patienten mitgegeben werden soll, muss die Aufbereitung so geschehen, dass ein Infektionsrisiko für den Patienten weitestgehend ausgeschlossen ist.

Da das Explantat kein Medizinprodukt mehr ist, ist eine gemeinsame Aufbereitung mit den wiederverwendbaren chirurgischen Instrumenten nach validierten Verfahren weder rechtlich notwendig noch empfehlenswert, da es durch wesentliche Gewebereste sowie Knochenzement zu Kontaminationen oder Störungen der validierten Prozesse kommen kann. Dokumentierte Verfahrensanweisungen zum Umgang (zur Aufbereitung) von Explantaten sind daher in jedem OP-Zentrum (jedem Krankenhaus) notwendig. Im Krankenhaus ist dazu eine enge Abstimmung mit der AEMP empfehlenswert.

Idealerweise gäbe es einen eigenen Raum, in dem Reinigung, Desinfektion und ggfs. Sterilisation des Explantats erfolgen könnten. Dies wird normalerweise nicht der Fall sein. Einen eigenen Sterilisator dafür vorzuhalten, dürfte im Übrigen keinen Sinn machen, da Explantate oft erheblich verunreinigt sind (z. B. anhaftender Zement oder Knochenreste), sodass eine zur Sterilität führende Sterilisation nicht gewährleistet werden kann.

Erforderlich sind aber eine Reinigung (soweit möglich) und Desinfektion:

  • Dies kann maschinell erfolgen: z. B. in einem separaten RDG.
  • Dies kann auch manuell erfolgen, z. B. in einem Ultraschallbecken mit viruzidem Instrumentendesinfektionsmittel oder in Reinigungslösung unter der Wasseroberfläche bürsten, dann mit Trinkwasser abspülen und anschließende Tauchdesinfektion mit viruzidem Instrumentendesinfektionsmittel.

Hierfür ist keine Sachkunde des Aufbereitungspersonals erforderlich, da keine Medizinprodukt-Aufbereitung erfolgt.

Das trockene Explantat sollte dem Patienten verpackt übergeben werden. Hierfür bieten sich spezielle Sicherheitstaschen (ggf. auch Staubschutzbeutel) aus Polyethylen an (Abb. 1). In der hierzu erforderlichen Aufklärung sollte unbedingt vermerkt sein, dass die Verpackung nicht zu öffnen ist, da eine Keimfreiheit nicht sicher gewährleistet ist.

Literatur

[1]   Schrewe J: Mikrobiell-metagenomische Analysen explantierter Osteosynthese-materialien mittels PCR/DHPLC und Kultur. Inauguraldissertation, Justus-Liebig-Universität Gießen, 2012.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Wiese K, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Wie sind Explantate für Patienten aufzubereiten? Passion Chirurgie. 2024 Juli/August; 14(07/08): Artikel 04_02.

Hygiene-Tipp: Achtung bei Wechsel der Händedesinfektionsmittel

Händedesinfektionsmittel müssen in der VAH-Liste (Verbund für Angewandte Hygiene e.V.) gelistet sein.

Bei der hygienischen Händedesinfektion war es früher einfach, da praktisch alle Präparate eine Einwirkzeit von 30 Sekunden hatten. Dies entsprach auch der Praxis, dass bei gründlicher Verteilung (ca. 3 ml) und Verreibung es etwa 30 Sekunden dauert, bis die Hände trocken sind.

Neuerdings ist zu beachten, dass inzwischen auch Händedesinfektionsmittel auf dem Markt und beim VAH gelistet sind, die eine Minute Einwirkzeit haben oder wesentlich mehr Milliliter für die Desinfektion benötigen (z. B. 2 x 3 ml oder 1 x 8 ml).

Eine Minute Einwirkzeit ist für die hygienische Händedesinfektion völlig unrealistisch.

Außerdem sinkt die Bereitschaft der Mitarbeiter zur Händedesinfektion, wenn diese länger dauert. Daher sollten derartige Präparate nicht eingesetzt werden.

Das Argument, dass der Liter billiger ist, kann sich ohnehin leicht aufheben, wenn größere Volumina zur Anwendung kommen sollen.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Popp W, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Achtung bei Wechsel der Händedesinfektionsmittel. Passion Chirurgie. 2024 Juni; 14(06/II): Artikel 04_03.

Hygiene-Tipp: Nagellack vor Operationen?

Frage

Bei uns in der Klinik kam das Thema „Ist die Nagellackentfernung bei Patienten an Finger- und Fußnägeln sinnvoll?“ auf. Ist es ratsam, für Patienten zum Schutz vor einer Wundinfektion vor der OP Nagellack an Finger- und Fußnägeln zu entfernen?

Antwort

Der Berufsverband und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) weisen darauf hin, dass Patienten ohne Nagellack und ohne künstliche Fingernägel zur elektiven Operation erscheinen [1]. Blaue Finger können ein Anzeichen dafür sein, dass die Finger nicht mehr ausreichend durchblutet sind. Die Transparenz der Fingernägel wird zur Diagnose eines Sauerstoffmangels benötigt.

Mit Schutz vor Wundinfektionen hat das primär nichts zu tun. Tatsache ist jedoch auch, dass sich zumindest älterer Nagellack schlecht desinfizieren lässt. Während der Reduktionsfaktor der Anzahl von Mikroorganismen auf frisch lackierten Fingernägeln durch alkoholische Händedesinfektion 3,9 ± 0,95 beträgt, sinkt er auf 5 Tage altem Nagellack auf 1,8 ± 1,02 Log-Stufen [2]. Bei chirurgischer Hautantiseptik ist das ebenfalls anzunehmen.

Außerdem sind künstliche (Finger-)Nägel signifikant häufiger mit pathogenen Mikroorganismen besiedelt als natürliche Nägel [3].

Da bei zahlreichen Operationen Hände und Füße steril abgedeckt sind, spielen Hand- oder Fußnägel hier keine Rolle als Infektionsquelle.

Bei Operationen am Vorfuß und an den Zehen, bei denen die Fußnägel im Operationsgebiet sind und nicht steril abgedeckt werden (können), sind die Patienten darauf hinzuweisen, aus Gründen der Infektionsprävention auf Fußnagellack zu verzichten. Das betrifft auch medizinischen Nagellack bei Patienten mit Nagelpilz, auch wenn der bei uns überwiegende Erreger (Trichophyton spp.) kein Wundinfektionserreger ist.

Literatur

[1]   https://www.anaesthesisten-im-netz.de/anaesthesie/die-richtige-vorbereitung

[2]   https://www.krankenhaushygiene.de/
referate/2aa1c191fb9c08b510d93d53c9085523.pdf

[3]   Hedderwick SA, McNeil SA, Lyons MJ, Kauffman CA. Pathogenic organisms associated with artificial fingernails worn by healthcare workers. Infect Control Hosp Epidemiol. 2000 Aug;21(8):505-9. doi: 10.1086/501794. PMID: 10968715.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Chirurgie+

Jatzwauk L, Popp W, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Nagellack vor OPs? Passion Chirurgie. 2024 Mai; 14(05): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Hygiene ist Chefsache

Hygienefehler sind meistens durch personelles Fehlverhalten bedingt. Für eine korrekte Hygiene ist entscheidend, dass der Chefarzt/die Chefärztin, die Oberärztinnen und -ärzte sowie die Praxisinhaber selbst die geltenden Regeln umsetzen und von den Mitarbeitern einfordern. Die Leitungen haben Vorbildfunktion.

Dies betrifft zu allererst die Indikations-gerechte und regelhafte Händehygiene, vor allem die Händedesinfektion. Insbesondere bei der Visite müssen die Hände zwischen zwei Patienten, soweit sie berührt werden, desinfiziert werden, auch nach dem letzten Patienten ist eine Händedesinfektion erforderlich.

Dies gilt genauso für den Verbandwechsel: Dieser darf erst beginnen nach einer hygienischen Händedesinfektion, damit ist auch abzuschließen. Der Verbandwechsel soll nur kurzärmlich erfolgen – also Arztkittel vorher ablegen.

Gleiches gilt für die persönliche Schutzausrüstung in Isolierzimmern: Wenn bei der Visite die Führungskräfte unzureichend gekleidet in das Zimmer gehen („wir sind ja nur kurz drin und fassen niemand an“), so wird dies genauso von Studenten und Assistenzärzten gemacht werden.

Gerade im Hinblick auf die Hygiene im Patientenzimmer und Untersuchungszimmer ist zu bedenken, dass die Patienten dies alles sehen und inzwischen auch über eine gewisse Kompetenz verfügen.

Daher gilt: Hygiene ist immer Chefsache.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Hygiene ist Chefsache. Passion Chirurgie. 2024 April; 14(04): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Assistenzhunde im Krankenhaus

Was ist passiert? Eine Patientin meldet sich beim Krankenhaus: Sie brauche einen OP-Termin und bringe ihren Assistenzhund mit. Antwort des Krankenhauses: Tiere im Krankenhaus sind nicht erlaubt. Folgetag: dicker Bericht in der lokalen Presse, dass das Krankenhaus der Patientin die Aufnahme verweigere und sich nicht an Recht und Gesetz halte.

Was ist da los? Es gibt Therapiehunde und Assistenzhunde. Letztere sind von Therapiehunden abzugrenzen.

Assistenzhunde – der bekannteste ist der Blindenführhund – helfen dem Besitzer bzw. der Besitzerin, der/die auf Grund einer Behinderung/Erkrankung Hilfestellungen in der Alltagsbewältigung benötigt. Diese Hilfestellungen können je nach Behinderung/Krankheitsbild ganz unterschiedlich ausfallen.

Therapiehunde hingegen werden unterstützend bei therapeutischen Verfahren – bspw. in der Logopädie oder in der Psychotherapie – eingesetzt.

Grundsätzlich handelt es sich um einen Hund, genauso wie jeder andere Hund mit (Jagdhund, Drogenspürhund) oder ohne (Familienmitglied) spezifische Funktion. Die rechtliche Situation unterscheidet sich allerdings erheblich: Therapiehunde müssen genauso wenig in einer Einrichtung oder am Arbeitsplatz zugelassen werden wie der Arbeitgeber den Mitarbeitern auch nicht zugestehen muss, ihren Privathund zum Arbeitsplatz mitzunehmen.

Über das Teilhabestärkungsgesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Assistenzhundeverordnung sieht dies bei einem anerkannten Assistenzhund allerdings anders aus. Unabhängig davon, ob es sich um einen Blindenführhund – der bisher der einzige nach § 33 SGB V als alternatives, medizinisches Hilfsmittel anerkannt ist und damit alternativ zu Langstock oder Rollstuhl auch von den Krankenkassen (nach Prüfung) finanziert wird – oder einen anderen Assistenzhund handelt, kann man einer Person den Zutritt zu (zumindest bestimmten Bereichen) einer Einrichtung nicht verweigern. Bezogen auf den o. g. Fall: Die Patientin ist erst einmal im Recht.

Es empfiehlt sich, frühzeitig hierfür Regelungen zu treffen, am besten auch unter Einbeziehung der Rechtsstelle. So können Vorgaben definiert werden bzw. müssen entsprechend der Gesetzeslage erfüllt sein, z. B.:

  • Nachweis über Anerkennung des Hundes als Assistenzhund,
  • Vorlage eines Behindertenausweises mit erheblicher Einschränkung oder Vorlage eines Blindenführhundausweises oder eines Zertifikats, das die Eignung des Mensch-Hund-Teams nach § 12g BGG belegt,
  • Gesundheitszeugnis des Hundes,
  • gepflegtes Äußeres des Hundes,
  • Impfnachweis,
  • der Hund muss aktuell gesund sein: keine Parasiten, keine Magen-Darm-Erkrankungen, keine Wunden etc.,
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit Schadendeckung von mindestens 1 Mio. €,
  • Angaben dazu, wo der Hund sich hinlegt, wer sich kümmert, wenn der Besitzer ausfällt,
  • Kennzeichnung des Hundes als Assistenzhund,
  • der Patient muss physisch und psychisch in der Lage sein, Regeln einzuhalten und den Hund sicher zu führen.

Konkret muss der Zugang zur Station bzw. zum Zimmer geregelt werden – möglichst kurz von außen. Kein Zugang zu bestimmten Räumen, z. B. Küche oder Intensivstation.

Auch muss geregelt werden, was mit dem Hund passiert, wenn der Besitzer operiert wird. Wenn letzterer z. B. nach der OP nicht aus dem Bett kann oder auf Intensivstation kommt, was passiert dann mit dem Tier? Hier empfiehlt sich eine Regelung, dass eine weitere externe Bezugsperson des Tieres sich um dieses kümmert. Diese Person muss von Anfang an einbezogen werden.

Weiter sollten die Regeln im Krankenhaus – für Besucher und Mitarbeiter – kommuniziert werden. Ansonsten nimmt die Zahl der Tiere massiv zu: Mitarbeiter bringen ihre Hunde mit („das Tier ist krank und kann nicht allein zu Hause bleiben” – schon erlebt …), Besucher erscheinen mit sogenannten Kampfhunden usw.

Aufgrund der aktuelle Gesetzeslage endet die Begleitung durch Assistenzhunde vor den Patientenzimmern (zumindest bei Mehrbettzimmern) und den Funktionsbereichen. Hier empfiehlt sich zukünftig eine entsprechende Wortlautanpassung durch den Gesetzgeber, um in begründeten Einzelfällen die räumlich erweiterte Begleitung zu ermöglichen. In der Zwischenzeit bleiben lösungsorientierte Rücksprachen mit den Gesundheitsämtern zu ggfs. über den Gesetzeswortlaut hinausgehenden Einzelfall-Entscheidungen.

Parohl N, Edlinger S, Popp W, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Assistenzhunde im Krankenhaus. Passion Chirurgie. 2024 März; 14(03/I): Artikel 04_03.

Hygiene-Tipp: Abtrennung zwischen Waschbecken und Arbeitsfläche

Frage:

Das Gesundheitsamt reklamiert in meiner Praxis eine fehlende Abtrennung zwischen dem Waschbecken und einer Arbeitsfläche. Außerdem wird reklamiert, dass das Wasser direkt in den Abfluss läuft. Ist das wirklich erforderlich?

Antwort:

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI fordert in der Empfehlung zur Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (2016) folgende Kriterien für Handwaschplätze:

Ein hygienischer Handwaschplatz muss mit Zulauf für warmes und kaltes Wasser ausgestattet sein. Bei einer Neueinrichtung oder wesentlichen Umgestaltung eines Handwaschplatzes ist auf ein ausreichend groß dimensioniertes, tief ausgeformtes Handwaschbecken ohne Überlauf zu achten. Falls saubere Arbeitsflächen an den Waschplatz angrenzen, sind diese durch einen Spritzschutz so abzuschirmen, dass es (insbesondere in Bereichen der Zubereitung von Medikamenten) nicht zu einer Kontamination der Umgebung kommen kann. Der Handwaschplatz muss abhängig von den räumlichen Bedingungen mit wandmontierten Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparat und mit Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Der Wasserstrahl darf nicht direkt auf den Abfluss gerichtet sein, um die Entstehung des erregerhaltigen Aerosols aus dem Siphon zu minimieren. Die Forderung nach Waschbecken ohne Überlauf ist allerdings auf eine Neuinstallation eines Waschbeckens begrenzt.

Da die KRINKO-Empfehlungen in Deutschland gemäß § 23 Infektionsschutzgesetz den Stand der Wissenschaft repräsentieren, sind die Forderungen des Gesundheitsamtes legitim.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Popp W, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Abtrennung zwischen Waschbecken und Arbeitsfläche. Passion Chirurgie. 2024 Januar/Februar; 14(01/02): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Zugang zur OP-Abteilung

Der Zugang zur OP-Abteilung ist grundsätzlich geschlossen zu halten. Der Zugang sollte nur möglich sein für das OP-Personal über Schlüssel, Karten, Chips oder eine Ziffernkombination. „Alternativ“zugänge, z. B. über offene Ver- oder Entsorgungsräume, sind nicht erlaubt.

Sonstige Personen (z. B. Hospitanten, Praktikanten, Medizinstudierende, Pflegeschüler, Handwerker des Hauses) sollten nur einen eigenen (ggfs. befristeten) Zugang erhalten, wenn sie geschult sind und die OP-Leitung sicher ist, dass sie sich korrekt verhalten. Gleiches gilt für z. B. hauseigene Fotografen.

Weitere Personen (z. B. Medizinprodukteberater, externe Handwerker) sollten generell nur auf Meldung eingelassen werden, eine Schulung am Anfang ist selbstverständlich. Paketdienst-Mitarbeiter haben im OP überhaupt nichts zu suchen.

Von (z. B. werbewirksamen) Führungen normaler Bürger während des laufenden OP-Betriebs ist abzuraten, da hierdurch ethische, datenschutzrechtliche und haftungsrechtliche Risiken entstehen.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Zugang zur OP-Abteilung. Passion Chirurgie. 2023 Dezember; 13(12): Artikel 04_03.